1954] Bekanntmachung. Der Uhrmacher Karl Heinsberg aus Ber⸗ nau, welcher nicht näher bezeichnet und signalisirt werden kann, ist rechtskräftig von uns wegen unbefugten Hausirhandels mit Uhren zu 10 Tha⸗ ler Geldbuße event. 14tägigem Gefängniß ver⸗ urtheilt und sein gegenwärtiger Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des ꝛc. Heinsberg Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. 8
FGeleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden ergebenst ersucht, den ꝛc. Heinsberg, wo er sich betreffen läßt, anzuhalten und, falls er die Zahlung der Geldstrafe nicht leisten oder nachweisen sollte, zur Vollstreckung der Gefäng⸗ nißstrafe an das näͤchste Gericht abzuliefern und uns davon Nachricht zu geben.
Alt⸗Landsberg, den 3. November 1851. Königl. Kreisgerichts⸗Kommission.
I[oss eEbtglett . Naͤchdem auf Grund der Antlageschrift des Staatsanwaltes und des Beschlusses des unter⸗ zeichneten Gerichts die Untersuchung wegen wis⸗ sentlichen Meineides gegen den Lehrer Levy Caro aus Margonin eröffnet worden, haben wir zur mündlichen Verhandlung einen Termin auf den 241. Juni, Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale anberaumt. Der Lehrer Levy Caro wird hierzu mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Ver⸗ theidigung dienenden Beweismittel zur Stelle mitzubringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte dergestalt zeitig vor dem Termine an⸗ uzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der ꝛc. Levy Caro nicht, so wird mit der Untersuchung und Ent⸗ scheidung in contumaciam verfahren werden. Zu dem Termine sind gleichzeitig als Zeugen vorgeladen worden: 1) die Handelsfrau Fränkel, Blümche geb. Brandt, ““ 2) der Tischler Aron Fränkel, 3) dessen Frau Amalie Fränkel, sämmtlich zu Bromberg; 4) der Arbeitsmann Johann Krause und 5) der Eigenthümer Gottlieb Radtke aus Drewcwe. Bromberg, den 13. Oktober 1851.
Königliches Kreis⸗Gericht. Erste Abtheilung.
[491] Die dem August Hübner gehörige Even⸗ mühle bei Machlin mit 144 Morgen 41 Quadrat⸗ Ruthen Areal, Nr. IV. des Hypothekenbuchs, abgeschätzt auf 7107 Rthlr. 21 Sgr. 8 Pf., soll am 28. Januar 1852, Vormittags 14 Uhr),
n Gerichtsstelle subhastirt werden. Hppothekenschein und Taxe sind im Büreau III. einzusehen. D. Crone, den 28. Juni 1851.
188 Königl. Kreis⸗Gericht.
[9500 Nothwendiger Verkauf.
Die in hiesiger Stadt belegenen Grundstücke Nr. 56, 57 und 58, welche zusammen liegen und dem Gastwirth Gustav Lange gehören, und von denen Nr. 56 und 57 nebst den dazu gehörenden Montwy⸗Wiesen auf 2496 Thlr. 241 Sgr. abgeschätzt sind und Nr. 58 nebst der Montwy⸗Wiese einen Werth von 865 Thlrn. 10 Sgr. hat, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tagye, soll am 18. Februar 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die dem Aufenthalt nach unbekannte Gläubi⸗ Fe Friederike Wilhelmine Elisabeth
anski wird hierdarch öffentlich vorgeladen.
Inowraclaw, den 18. Oktober 1851.
Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.
iin Aachen bei unserer Hauptkasse
daß nach §. 15 des vorgedachten Vertrages vom
[9555 Ediktal⸗Citation.
Nachdem die Todes⸗Erklärung des am 8. April 1788 geborenen und seit 30 Jahren verschollenen Verwalters Martin David Andreas Strube aus Hausneindorf beantragt ist, werden der Letz⸗ tere, resp. dessen unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich schriftlich oder persön⸗ lich in dem auf den 1. September 1852, Vorm. 11 Uhr, vor unserem Deputirten, Kreisgerichts⸗Rath. Schmidt, an Gerichtsstelle anstehenden Termine zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der ꝛc. Strube fuͤr todt erklärt werden wird.
Ferner werden der unbekannte Erbe der am 26. Mai 1851 hierselbst ab intestato verstorbenen unverehelichten Marie Dorothee Christiane Wagner, genannt Rudloff, und dessen Erben oder nächste Verwandte zu dem obigen Termine vorgeladen, um ihre etwaigen Ansprüche an den 1896 Thlr. 9 Sgr. 9 Pf. betragenden Nachlaß der gedachten Wagner geltend zu machen, unter der Verwar⸗ nung, daß, wenn sich dieselben nicht melden, der
Nachlaß als herrenloses Gut dem Königlichen g 1
Fiskus zugesprochen werden wird. Quedlinburg, den 27. Oktober 1851. Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Is ÜEFlam ag.
Die vor dem Notar Schulz zu Telgte am 13. Juni 1843 von dem Zwirnmacher Theodor Beuse zu Gunsten des Färbers Hermann Steinhoff auszestellte Schuldverschreibung nebst Hypothekenschein über einen Kaufgelderrest von 48 Thlr., eingetragen ex decreto vom 21sten Juni 1843 auf das Haus No. 92 Cat. zu Telgte, ist verloren gegangen.
Es werden daher Alle, welche an die gedachte Post und das Dokument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Inhaber An⸗ sprüche haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem am 10. Januar 1852, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Referendar Neuhaus an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt werden, ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt, auch das gedachte Dokument für amortisirt erklärt wer⸗ den wird.
Münster, den 18. September 1851.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Aachen⸗Düsseldorfer Eisen⸗ [900] bahn . Gesellsch aft. eevh Bekanntmachung.
— Unter Bezugnahme auf die Artikel 10. und 11. des Gesell⸗ schafts⸗Statuts (Ges. Samml. de 1846 S. 404. ff.) und den
s unterm 29. September 1849 mit der Königlichen Staats⸗Regierung abge⸗ schlossenen Vertrag (Ges. Samml. de 1850 Seite 152. ff.) werden die Actionaire der Aachen⸗ Düsseldorfer Eisenbahn⸗Gesellschaft hierdurch aufgefordert, die 8te Einzahlung mit 10 Prozent oder 20 Thlr. per Aetie
252— am 1. Dezember dieses Jahres nach ihrer Wahl in Berlin im Comtoir der Königlichen See⸗ handlung, in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs⸗ 6 Hauptkasse oder
zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial⸗Quittungen über die früheren Einzahlüun⸗ gen mit einzuliefern.
Die vorgenannten Kassen werden vorläufig über die empfangenen Zahlungen Interims⸗ Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen Partial⸗Quittungen über 60 Prozent ausge⸗ tauscht werden.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam,
29. September 1849 die Actionaire die Befug⸗ niß haben, die einzelnen Actien sofort voll ein⸗ zuzahlen. Aachen, den 21. Oktober 1851. Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
.“ chre ia geesmiotrck eit
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Am 1. Oktober 1852 wird der Posten des Bürgermeisters, mit dem jedoch die Verwaltung der Polizei⸗Anwaltgeschäfte verbunden sind, am hiesigen Orte vakant. Die zur Verwaltung die⸗ ser Stelle geneigt und befähigt sind, werden auf⸗ gefordert, Ihre Gesuche bis zum 15. Dezember d. J. bei dem Vorsteher des Gemeinderaths Kaufmann Weitkowitz, einzusenden.
Die Stelle ist mit einem Gehalt von 600 Rthlr. freier Wohnung und 4 Achtel Holz dotirt.
Insterburg, November 1851. Der Gemeinderath.
Zwei Herrschaften in Schlesien, im Werthe von 70,000 Rthlrn. und 350,000 Rthlrn., sind zu verkaufen. Nur zahlungsfähige Selbstkäufer erhalten Nachricht durch den Königlichen Justiz⸗Rath Krause in B
Frieedrichsstr. Wr. S.
Der von Camenz gebürtige Riemermeister Wilhelm Salomo Krah, welcher am 2ten September 1828 das Bürgerrecht zu Rade⸗ burg erlangt und sich allhier niedergelassen hatte, hat sich am 31. Mai 1831 von hier ent fernt, und es ist seitdem außer, einem in den ersten Tagen des Monats Juni 1831 anhero
gelangten, an seine Gattin und einziges Kind
gerichteten Schreiben ohne Ort und Datum, nach Versicherung des Abwesenheits⸗Vormunds übe
Meister Krah's Leben und Aufenthalt irgend eine Nachricht nicht erlangt worden.
Auf Antrag des bestätigten Abwesenheits vor⸗ mundes, des Herrn Kaufmann Sommer allhier werden nun der oben genannte und näher be⸗ zeichnete Riemermeister Wilhelm Salomo Krah, so wie dessen etwaige zur Zeit allhier unbekannte Intestat⸗Erben, hiermit Gerichts wegen aufge⸗ fordert, sich spätestens
den 15. Dezember 1851 an hiesiger Gerichtsstelle anzumelden und sich so⸗ weit nöthig zu legitimiren, nach Befinden auch mit dem bestellten Abwesenheitsvormunde oder der einzigen allhier bekannten Erbin des Abwe⸗ senden ihrer Ansprüche halber rechtlich zu ver⸗ fahren und spätestens
den 30. Dezember 1851,
welcher zur Akten⸗Inrotulation anberaumt wor⸗ den ist, zu beschließen, unter der Verwarnung, daß der abwesende Meister Krah sonst für todt erklärt, sein Vermögen seinen Erben zugeschlagen
und verabfolgt, die etwaigen unbekannten In-
testaterben desselben aber von der Erbschaft aus⸗
geschlossen und ihrer Ansprüche, so wie der Wie⸗-
dereinsetzung in den vorigen Stand, verlustig werden erachtet werden, immaßen wir zur Be⸗
kanntmachung eines Präklusiv⸗Erkenntnisses zugleich
den 30. Januar 1852 terminlich anberaumt haben, wozu Alle, die es angeht, unter der Verwarnung, daß dasselbe bei ihrem Ausbleiben für bekannt gemacht erachtet werden würde, hiermit vorgeladen werden. nebrigens haben Auswärtige zur Annahme künftiger Ausfertigungen Bevollmächtigte an hie⸗ sigem Orte zu bestellen. b Radeburg, den 4. Juli 1851. Fürstl. reuß⸗plauische Gerichte allda. Hähnel, Gerichts⸗Direktor.
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Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbucht ruckerei.
Preis⸗Erhöhung.
1 Haehesurhs 1111“ mit Sriblatt (Preuß. Adler⸗-Seitung)
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Expediti onen:
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in gerlin 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., „ . 8 “ 182 9 4 4½ G 3 in der ganzen Monarchie: 8 2bn 19849 2 11 ₰ 1 Kthlr. 17 ½ Sgr SH zases r Smer I 11—
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Berlin, Dienstag
19 “ 8 den 11. November 1851.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Seconde⸗Lieutenant von Kaisenberg des 7ten Infan⸗ erie⸗Regiments die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen; Den Staats⸗Minister a. D. von Bodelschwingh Vel⸗ 89 1 7 —1 2 4 ꝙ◻ι‿4 mede, unter Belassung seines bisherigen Ranges und Titels, zum Präsidenten der Regierung in Arnsberg zu ernennen; Dem Ober-⸗Prästdenten a. D. Bötticher die Verwaltung des erledigten Präsidiums der Regierung zu Frankfurt a. O., Untes 1 2* — 18 JT†g .1, 11 rraden;-“ Belassung seines bisherigen Ranges und Litels, zu shfrirecgen; Dem praktischen Arzt Dr. Huguenel in Treuenbriezen den Charakter eines Sanitäts⸗Raths beizulegen; so wie Die Kaufleute L. Stanislaus in Cincinnati und J. W. Jockusch in Gal zu Konsuln in genannten Städten zu ernennen. 8
erium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten Der Kreis⸗Thierarzt Giese zu Neustadt, Regierungs⸗Bezirks Posen, ist in gleicher Eigenschaft in den kreisthierärztlichen Bezirk Belgard⸗Neustektin, Regierungs⸗Bezirks Köslin, versetzt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 10 4ter Königl. ⸗Lotterie fiel ein Hauptgewinn von 30000 Rthlr. auf Nr. 8940 nach Königsberg in Preußen bei Hertz; 7 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 5727. 27050. 39433. 39690. 41054. 43280. und 76929. in Berlin bei Burg, nach Breslau bei Scheche, Köln 2mal bei Reimbold, nach Düsseldorf 2mal bei Spatz und nach Magdeburg bei Büchting; 24 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 921. 1073. 3350. 5804. 10090. 10683. 11614. 13317. 16059. 23262. 26260. 37700. 2996. 43989. 50009. 56279. 56579. 60194. 74598. 75281. 76067. 78276. 78390 und 79843 in Berlin 2mal bei Ale⸗ vin, 2mal bei Burg, bei Dettmann, bei Krafft, bei Matz⸗ dorff, 2mal bei Moser und 2mal bei Seeger, nach Bres⸗ lau bei Scheche und Zmal bei Schreiber, Cöln bei Reimbold, Düsseldorf 2mal bei Spatz, Gumbinnen bei Sterzel, Halberstadt bei Sußmann, Hamm bei Pielsticker, Königsberg in Pr. bei Sie⸗ burger, Potsdam bei Hiller und Torgau bei Ulrich; 49 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 1914. 2447. 3792. 4189. 6354. 7904. 8080. 14272. 16392. 17853. 19828. 20590. 21889. 23140. 23232. 25403. 25983. 26624. 27453. 28612. 29929 30028. 31357. 31609. 33466. 35608. 36224. 37878. 37907. 39569. 47301. 48823. 51366. 51909. 52885. 57184. 57417. 58916. 59219. 60494. 60732. 66636. 68236. 69807. 69932. 73209. 77741. 78406. und 78786. in Berlin bei Alevin, Zmal bei Burg, bei Dettmann, bei Moser und 5mal bei Seeger, nach Aachen bei Levy, Bonn bei Haast, Breslau 2mal bei Froböß und zmal bei Schreiber, Bromberg bei George, Cöln bei Krauß und 2mal bei Reimbold, Danzig bei Rotzoll, Düsseldorf zmal bei Spatz, Ehrenbreitstein bei Goldschmidt, Elberfeld bei Heymer, Elbing bei Silber, Erfurt bei Unger, Glatz bei Braun, Halle bei Lehmann, Iserlohn bei Hellmann, Jüterbogk bei Appo⸗ nius, Königsberg in Pr. bei Borchardt, Liegnitz bei Schwartz, Magdeburg bei Brauns und 2mal bei Roch, Marienwerder, bei Bestvater, Nordhausen bei Bach, Ostrowo bei Wehlau, Posen bei Biele⸗
feld, Prenzlau bei Herz, Ratibor 2malbei Samoje u. nach Siegen b. Hees;
8
53 Gewinne zu 200 Rthlrn. auf Nr. 75. 2509. 5308. 8159.
8259. 11923. 14470. 14897. 14989. 15628. 17677. 17716. 22708. 23495. 25339. 26590. 27336. 27464. 28034. 28208. 34859. 35348. 35798. 36221. 40201. 40247. 43488. 43575. 44719. 46649. 48153. 49530. 51002. 51302. 52842. 53243. 53633. 53934. 54770. 61511. 64077. 65328. 65473. 66637. 67432. 71200. 73072. 73319. 75010. 75495. 75674. 76469. und 78739. 4
Berlin, den 10. November 1851. “
Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 10. Division, von Winning, von Posen.
18 11““ “
Abg Feist: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schön⸗ a nach Gusow.
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Verordnung vom 31. Oktober 1851 — betreffend das Legen von Giften zur Vertilgung der Ratten und Mäuse.
Ess ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß behufs Vertilgung der im laufenden Herbste so ungemein zahlreichen Feldmäuse enorme Quantitäten von Gift, namentlich auch von Arsenik, aufgewandt worden sind.
8 Die Nopesdng des letzteren erscheint für die Herbstfeldweide, für Wild und Hausthiere, und selbst mittelbar für Menschen, durch⸗ aus nicht gefahrlos. Wir müssen deshalb sehr dagegen warnen.
Wenn man einmal zu gedachtem Zwecke zur Anwendung von Giftmitteln schreiten will, so erscheint die Benutzung des Phosphor⸗ Kleisters oder der Krähenaugen (Nux vomica) ungleich weniger gefährlich und doch sehr wirksam. b
Uns ist indeß in diesen Verhältnissen ein besonderer Anlaß ge⸗ boten, auf die über den Handel mit Giften bestehenden, in den Amtsblättern von diesem Jahre bekannt gemachten Vor⸗ schriften hinzuweisen, welchen wir noch einige Bestimmungen, die speziell auf den vorgedachten Gegenstand Bezug haben, hinzufügen:
Nur die Apotheker (unter Ausschluß der Droguisten und Materialisten) dürfen Arsenikalien zur Vertilgung der Ratten und Mäuse (an Königliche Bediente vom Militair⸗ und Civilstande, Gutsbesitzer, Prediger, ansässige Bürger und Eigenthümer, auch Landwirthe, wenn sie vom Apotheker gekannt sind) beseen.
Nie darf von ihnen der unvermischte weiße Arsenik, son⸗ dern nur die vorgeschriebene dunkelgrüne Mischung zu diesem Zwecke
abgegeben werden. 8 18 8 18 Puch die konzessionirten Kammer⸗ Jäger dürfen ihre Gift⸗ mittel nur aus der Apotheke entnehmen, — und selbe nie in die Hand des Käufers geben, sondern nur an Ort und Stelle unter eigner Verantwortlichkeit legen. — Dies darf auch von ihnen nur in 8g 8 l geschehen, welche sich ällig als ungenießbar darstellen.
“ Polize ⸗Behörden unseres Departements S wir auf, die pünktliche Befolgung diese iften streng zu über⸗ Breslau, den 31. Oktober 1851.
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