Gerste, grosse, 38 — 40 Rthlr. 8 kleine 37 — 38 Rthlr. Hafer loco 24 ½ — 26 Rthlr. — schw. 25— 24 Rthlr.
— pr. Frühjabr 48pfd. 26 ½ — 26 Rthlr., 50pfd. 27 ½—2
Erbsen 47 — 50 Rthlr.
Rappsaat Winterrapps 71 — 70 Rthlr.
Winterrübsen 71.—70 Rthlr. Sommerrübsen 56 — 55 Rihlr. Leinsaat 59 — 57 Rthlr. Rüböl loco 10 ½ Rthlr. B
November
Nov. Dez
Dez./Jan. 105⁄12 Rthlr. Br., 10¼ G.
Jan./ Febr. 10 7⁄2 Rthlr. Br., 10 ½ G. Febr. März 10 % ARthlr. Br., 10 72 G., März /April. 10 8 Rthlr. Br., 10 ⅓ G. April. Mai 10 42 a ½ Rthlr. Br., 10 ¾⅔
Leinöl loco 12 ½ — 12 ½ Rthlr. Nov./ Dez. 12 ½ — 12 Rthlr. Frühjahr 12 Rthlr. piritus loco ohne Fass 24 Rthlr. bez 8 mit Fafs 23 X¼ Rthlr. bez.
November 23 ¾ Rthlr. bez. u. Br.,
Nov. ez. do.
Dezember /Jan. do.
April/ Mai 25 8½ Rthlr. bez., Br., u. G.
Weizen still und unverändert.
Rüböl Frühjahr - Lieferung Spiritus bei kleinem Ge-
Geschäftsverkehr gering. matter und einzeln etwas billiger verkauft. williger zu haben, nahe Termine behauptet. chäft in matter Haltung.
— — —, —
58 bez. vember 10 ½ Br.
Banknoten 81 Br.
1“
Metalliq. 64 ⅛. 165. hessische Loose 32 ½. Paris 94 ½.
nuten. barden 93 ½. dam 174 ½.
Silber 24 ½.
Leipzig, 12. November. Leipzig-Dresdn. 145 ¾ Br., 145 ½ G. Sachsisch-Bair. 87 ½ Br., 87 ½ G. Sächs.-Schles. 100 ½ Br., 100 ¾ G. Lö- Berlin-Anhalt. 109 ¾¼ Br., Köln-Mind. 105 8 G. 74 Br., 73 ½ G. Altona-Kieler 106 ¼ Br., 105 ¼ G Wiener Banknoten 84 ½
bau-Zittau 23 ¾˖ G. Magd.-Leipzig. 239 Br. 109 ¾¼ G. Berlin-Stettin. 119 ¼ G.
Landesb. Lit. A. 145 ¼ Br., Lit. B. 119 ¼ Br. Br., 81 ¼ G.
schältslos.
21
Thüringer Anhalt-Dessauer
nuten.
Telegraphische Depeschen.
(Nichtamtlich.) Brüssel,
“ Steckbrief q1(11I n.
Der Partikulier Friedrich Wilhelm Klinge⸗ beil, dessen Signalement nicht angegeben wer⸗ den kann, aus Burigk bei Erkner, 51 Jahr alt, evangelischen Glaubens, ist der widerrechtlichen Disposition über gerichtlich versiegelte Sachen verdächtig und hat sich entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Klingebeil Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den⸗ selben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle fest⸗ zunehmen und mit allen bei ihm sich vorfin⸗ denden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den Behör⸗ den des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Es ist übrigens von uns auf die Anklage des Staatsanwalts die Untersuchung wegen des Ein⸗ gange gedachten Vergehens gegen den Klinge⸗
eil eingeleitet und der Termin zur mündlichen Verhandlung auf
den 15. Januar 1852, Vormittag 9 Uhr,
in unserm Gerichtslokal, Molkenmarkt Nr. 3, Sitzungszimmer Nr. 3, anberaumt worden und wird zu demselben der Angeklagte unter der Ver⸗ warnung hierdurch vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben mit der Untersuchung und Beweis⸗ anfnahme in contumaciam verfahren, derselbe seiner etwanigen Einwendungen gegen Zeugen und Dokumente, wie auch aller sich nicht etwa von selbst ergebenden Vertheidigungsgründe ver⸗ lustig gehen, demnächst nach Ausmittelung des angeschuldigten Vergehens auf die gesetzliche Strafe erkannt und das Urtel in sein zurückge⸗ lassenes Vermögen und sonst, so viel es geschehen
Mittwoch, 12. November. (Tel. Dep. d. C. B.)
besser.
“ t I vi11X“ Stettin, 13. November, 1 Uhr 52 Minuten Nachmi Roggen November 52 bez., Frühjahr 52 ½ Br. Spiritus November 15 ¼ bez., Frühjahr 14 Br.
Frankfurt a. M..O tags 2 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 35 ½. 5proz. Metalliques 72 ½. Bankactien 1137. 1839r Loose 94 ¾¼. Wien 94 ⅛. Amsterdam 100 ½.
Wien, Mittwoch, 12. November, (Tal. Dep. d. C. B.) 92 ½. Bankaktien 1202. Fonds und Actien beliebt. Augsburg 125 ½. In Valute
Paris, Mittwoch, 12. November,
Politisches nichts von Bedeutung zu melden.
Liverpool, Montag, Baumwolle 12,000 Ballen Umsatz.
kann, sofort, an seiner Person aber, sobald man seiner habhaft werden kann, vollstreckt werden wird.
Berlin, den 24. September 1851. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter⸗ suchungssachen.
II. Deputation für Vergehen.
e“
Nachdem über den Nachlaß des verstorbenen Konditor Friedrich Alexander Heinicke allhier der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eröffnet, wird ein Termin zur Liquidation und Verification der Forderungen auf
den 8. Dezember 1851, Vormittags
40 Uhr,
hier auf der Gerichtsstelle anberaumt und werden zu demselben alle unbekannten Gläubiger hiermit vorgeladen, um entweder in Person oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten ihre Forderun⸗ gen anzubringen und zu bescheinigen, unter der Verwarnung, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen. Zum Mandatar wird der hiesige Rechts⸗Anwalt Schulze in Vorschlag gebracht.
Osterode, den 23. Juli 1851.
Königl. preußisches Kreisgericht
8— Erste Abtheilung.
[972] 1XX“*“
Die Lieferung von jährlich eirca 700 Rieß lithographirter und circa 6000 Rieß gedruckter Formulare für die Post⸗Verwaltung soll vom 1. Januar fut. ab auf unbestimmte Zeit im Wege der Submission an einen hiesigen Un⸗ ternehmer vergeben werden. — Die näheren Bedingungen, so wie die erforderlichen Probe⸗ Formulare und Papier⸗Proben können täglich während der Dienst⸗Stunden im Büreau der
ie Repräsentanten⸗Kammer hat nach vorhergegangener heftige
v““
ttags. Weizen Rüböl No-
Breslans, 13. November, 1 Uhr 20 Min. Nachmittags. Oesterr. Oberschlesische schlesische Actien Lit. B. 119 ¾ G. Oberschlesisch-Krakauer 77 ¼ Br. Neisse-Brieger 52 ¾¼ Br.
Getreidepreise: Weizen, weisser 56 — 73 Sgr., d 71 Sgr. Roggen 52 — 60 Sgr. Gerste 42 — 47 Sgr. Hafer 25—28 Sgr.
Actien Lit. A. 130 G. Ober-
. gelber 58 bis
Nachmit- 4 ½proz. 1834r Loose Badische Loose 34 ½. Kur- London 1195.
Mittwoch, 12. November,
Spanier 34¹¾%.
Lombarden 734. 8
Nachmittags 2 Uhr 15 Mi- Silberanleihe 101 ¾. 5proz. Metalliques 152 ⅛. 1839r Loose 120 ½. Lom- London 12, 28. Amster- Hamburg 185. Paris 148 ½. Gold 29 ½.
ind Conta war es an der Börse
Nordbahn
Nachmittags 5 Uhr. 5proz. 90, 4.
London, Dienstag, 11. November, Nachmittags 5 Uhr 30 Mi-
(Tel Dep. d. C. B.)
Wechsel 13 Mk. 40 ½ bis Sch. Das fällige Dampfschiff aus Westindien ist eingetroffen.
Consols 98 ½, ½h. Hamburg 3 Monat- Wien 12 Fl. 54 bis 56 K.
10. November. (Tel. Dep. 8
Preise gegen letzten Freitag
hiesigen Ober⸗Post⸗Direction eingesehen werden. — Offerten sind daselbst bis zum 28sten d. Ms. versiegelt, mit der Aufschrift: „Sub⸗ mission wegen Lieferung von Formularen“ abzu⸗ geben. Spätere Meldungen müssen unberück⸗ sichtigt bleiben. Berlin, den 12. November 1851. Königliche Ober⸗Post⸗Direction
—.—
1971] Bekanntmachung.
Für die Friedens⸗Lazareth⸗ und Garnison⸗ Verwaltungs⸗Anstalten unseres Corps⸗Bezirks sollen folgende Wäsche und Bekleidungsstücke be⸗ schafft werden:
40 Stück wollene Bettdecken, feine Decken⸗Ueberzüge, Kopfpolster⸗Ueberzüge, ⸗*Handtücher, ordinaire Decken Ueberzüge, 2 Kopfpolster⸗Ueberzüge ⸗ “ “M Handtücher, 290 Leibstrohsäcke, 150 ⸗ Kopfpolstersäcke, 50 Paar wollene Socken,“ 160 ⸗ baumwollene Socken,
100 ⸗ Pancooffeln. “
Zur Verdingung dieser Gegenstände haben wir einen Termin
auf Donnerstag den 24. huj. angesetzt und fordern E“ auf, ihre versiegelten mit der Aufschrift „Submission zur Wäschelieferung pro 1852“ versehenen und entweder auf die ganze vorgedachte Lieferung oder auf einzelne Artikel derselben gerichteten Offerten bis spätestens 11 Uhr Vormittags des vorbezeichneten Tages an uns gelangen zu lassen, wo dann deren Eröffnung in dem Geschäfts⸗ zimmer unserer 4ten Abtheilung erfolgen wird. Feeg e und Proben liegen bei der hiesigen Königlichen Garnison⸗Verwaltung zur Ansicht bereit.
Stettin, den 10. November 1851.
Königliche Intendantur des II. Armee⸗Corps.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Das Abonnement
nallen Theilen der Monarchie ohne
n Berlin
Ministeriu
velträgt. 20 Sgr. für ¾¼ Jahr
reis-Erhöhung. it Geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) 1 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie 1 Athlr. 17 ⅜ Sgr
EZ“
8 . 1 — 8 8
1 as 18
-11u“ 2 W; 2u1 *8 4 8 F 8 ₰
“
öniglich Preußischer
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die
Expeditionen: Grhren⸗Straße Rr. 57. und Schadows⸗-⸗Straße rr. 4.
8 193 2 *
118 It atjech
n
1“ 1.“ . 1 11“ v1.““] 1161111AA*“
ꝓeer
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Schullehrer Binding zu Kerbshorst im Regierungs⸗ Bezirk Danzig, dem Küster und Lehrer Marcus zu Lenzke im Re⸗ gierungs⸗-Bezirk Potsdam, und dem Kreisgerichts⸗Boten und Exe⸗ kutor Heinrich Bernhard Collina in Friedeberg, das Allge⸗ meine Ehrenzeichen; so wie dem Kanonier Weinar vom 6ten Ar⸗ tillerie⸗Regiment, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen;
Den früheren Kammergerichts⸗Rath, Geheimen Justizrath Blumenthal, zum Kammergerichts⸗Rath; und
Den Prediger Mittelbach in Kuhz zum Superintendenten der Diöcese Prenzlau J. zu ernennen.
v
für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Verfügung vom 4. November 1851 — betreffend die
Erhebung und Berechnung des hamburger Porto für
Korrespondenz ꝛc. nach und von den bezeichneten Mts Orten. Nach einer Mittheilung des Stadtpostamtes in Hamburg be⸗ rägt gegenwärtig das Hamburger Porto für Briefe nach Cux⸗ aven, Ritzebüttel und Helgoland 4 Schillinge oder 3 Sgr. für den infachen, 2 Loth schweren Brief, und steigt von 2 zu 2 Loth um
inen Taxsatz. 1 G 8 Zeitungen und Kreuzbände zahlen pro Stück oder Exemplar
1 Schilling oder Sgr.
Rekommandirte Briefe, welche frankirt sein müssen, zahlen das
infache Briefporto nach der für Briefe festgesetzten Progression. Für die Korrespondenz nach und von Leith und Nevcastle, wenn deren Beförderung über Hamburg mit Dampfbooten erfolgt, st ein hamburger Porto mit 2 Schilling oder 1 ½ Sgr. zu erheben. Dasselbe steigt von 2 zu 2 Loth um den doppelten Betrag. Rekommandirte Briefe, Zeitungen und Kreuzband sendungen nach Leith und Newcastle unterliegen der Taxe für Briee. Das an Hamburg zu zahlende Transitporto für die mit Kauf⸗ fahrteischiffen zu befördernden Briefe nach überseeischen Ländern beträgt 2 Schillinge für den einfachen Brief. , Die aus überseeischen Ländern über Hamburg mit solchen
Schiffen eingehende Korrespondenz zahlt dagegen an hamburger Auf beide Porto⸗
sätze findet eine von 6 zu 6 Loth steigende Gewichts⸗Progression
Transitporto 4 Schilling oder 3 Silbergroschen.
Anwendung. Das preußische Porto für die hier genannten Korrespondenzen ist eben so zu erheben und zu berechnen, wie für die Korrespondenz Berrlin, den 4. November 1851.
6 TRNg a eee ee eierher 1851 — treffend die Bestellung von Stellvertretern für abwesende oder behinderte Schiedsmänner.
Nach Artikel XVIII. des Gesetzes über die Einführung des Strafgesetzbuches soll in den Landestheilen, in welchen das Institut
der Schiedsmänner besteht, eine Klage über Ehrenverletzungen und leichte Mißhandlungen, sofern sie nur im Wege des Civilprozesses verfolgt werden, von den ordentlichen Gerichten nicht eher zuge⸗ lassen werden, als bis durch ein von dem Schiedsmanne des Ver⸗ klagten ausgestelltes Attest nachgewiesen worden ist, daß der Klä⸗ ger die Vermittelung des Schiedsmannes ohne Erfolg nachgesucht
habe. Nach der ferneren Bestimmung des Artikels XVIII. wird durch die Anbringung des Gesuches bei dem Schiedsmanne die Verjährung unterbrochen.
Da hiernach für die klagende Partei leicht Nachtheile entstehen können, wenn sie wegen Abwesenheit, Krankheit oder sonstiger Be⸗ hinderung des kompetenten Schiedsmanns sich an ihn nicht zu wenden oder das erforderliche Attest desselben nicht zu erlangen vermag, so werden die Königlichen Obergerichte, in deren Bezirk das Instilut der Schiedsmänner eingeführt ist, hierdurch veranlaßt, sämmtliche Schiedsmänner ihres Departements durch eine in das Amtsblatt der Regierung einzurückende allgemeine Verfügung anzuweisen, daß sie von nothwendigen Reisen, von Krankheiten oder sonstigen länge⸗ ren Behinderungen dem vorgesetzten Obergerichte ungesäumt An⸗ zeige zu machen und die Bestellung eines Vertreters rechtzeitig in Antrag zu bringen haben.
Den Königlichen Obergerichten bleibt zugleich überlassen, nach Rücksprache mit der betreffenden Regierung die Substitution benach⸗ barter Schiedsmänner für den Verhinderungsfall im voraus allge⸗ mein zu reguliren und durch das Amtsblatt bekannt zu machen.
BVerrlin, den 29. Oktober 1891. m
An die Königlichen Obergerichte.
* v““ *
Allgemeine Verfügung vom 11. November 1851 — be⸗ treffend die Umleitung derbisherigen Buch⸗ und Rech⸗ nungsführung der gerichtlichen Salarien⸗Kassen in die Vorschriften der Kassen⸗Instruction vom 10ten v. M. und die Auflösung der Haupt⸗Untergerichts⸗
und der Salarien⸗Kassen der Appellationsgerichte.
Die vom Jahre 1852 ab zur Anwendung kommende Instruction zur Verwaltung der gerichtlichen Salarien⸗Kassen wird den Gerichts⸗ Behörden binnen kurzer Zeit mitgetheilt werden. Inzwischen wird wegen Umleitung der bisherigen Buch⸗ und Rechnungsführung in die Vorschriften der gedachten Instructicm und zugleich wegen Auf⸗ lösung der Haupt⸗Untergerichts⸗ und der Salarien⸗Kassen der Kö⸗ niglichen Appellationsgerichte hierdurch Folgendes bestimmt:
. Einnahme.
1) Die Salarien⸗Kassen der Appellationsgerichte und der Ge⸗ richte erster Instanz schließen die Buchführung der kurrenten Soll⸗ Einnahme für das Jahr 1851, wie gewöhnlich, mit dem letzten De⸗ zember ab. Derselbe Termin tritt für das Jahr 1851 ausnahms⸗ weise auch für die Sportel⸗Rezepturen der Gerichts⸗Deputationen und Kommissionen ein.
2) Die bis zum Schlusse des Jahres 1851 festgesetzten Kosten⸗ “ werden in der bisherigen Weise zur Soll⸗Einnahme ge⸗ stellt.
Kosten, welche aus den bereits im Jahre 1851 beendigten Rechtsangelegenheiten oder Instanzen erwachsen, im Laufe des Jah⸗ res aber aus irgend einem Grunde nicht liquidirt worden sind, müssen bei der späteren Aufstellung der Kostenliquidation nach den früheren Gebührentaxen berechnet, demnächst aber nach den Anfor⸗ derungen des durch die Kassen⸗Instruction neu vorgeschriebenen Belages in Soll⸗Einnahme gestellt werden. Die in Sachen dieser Art zum Ansatz kommenden Werth⸗ und anderen Stempel werden mithin als Gerichtskosten zum Soll gestellt, ohne daß die nachträg⸗ liche Verwendung von Stempelmaterial eintritt. 8 —
Nach den Vorschriften der Kassen⸗Instruction darf künftig keine Ist⸗-Einnahme bei der Kasse nachgewiesen werden, welcher nicht eine entsprechende Soll⸗Einnahme gegenübersteht; es darf als auch eine solche Ist⸗Einnahme aus dem Jahre 1851 nicht auf das Jahr 1852 übergehen. b
3) Nur zur Ausgleichung des Guthabens, welches bei der
“ neegerhhrh;
8
82 2 4₰ 2 8 “ “ 8. Fulk mn g g.
a sh Iicg 4 19 rlerst Is vm hbanh hee