1851 / 125 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

686 8 1. bG 8

Sack schwimmend umgesetzt. pas à b onnem räg 8 2 8 - 2 2 8 .““ 1 2 1 4 8 5 Alle Post-Anstalten des In ⸗- Frankfzsart R. NM., Dienstag, 18. November, v ver. ““ 22 Iaes 9 2 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. 1I Nordbahn 35 1. in allen hercnehahur 8 68 den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger 8 1 ) 4 7 preis⸗-Erhöhung. 1 —“ 3

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54 a 54 ½ bez. Rüböl 10½ vez. Itus 5 Novem- ber 15 ohne l'afs bez-, Frühjahr le EBreslnasz. 19. November, 1 Uhr 33 Miu. Nachmittags. Oesterr. Banknoten 81 ¾ Br. Oberschlesische Actien Lit. schlesische Actien Lit. B. 122 % Br. Oberschlesisch-- Krakauer 785 Br. Neisse-Brieger 53 ½ Br. Getreidepreise: Weizen, weilser ETTI114A“ gelber 58 bis 70 Sgr. Roggen 52 61 Sgr. Gerste 42 —47 Sgr. Haler 26 29 Sgr. HHlambaerg. 19. November, 2 Uhr 45 Minuten Nachmittags. Berlin-Hamburg 98 ½. Köln-Minden 106. Magdeburg- Wittenberge 32 ½. 1 . b 70. Span. inländische Schuld 33 ⅓. Mecklenburger 26½ Kieler 106. den 92 ½⅞. London L Imsterdam 1 6 ½. Aussburger 125½. Ham- Russen 97 ½ G. burg 185 ½. Paris 149 ¼. Gold 30 ¼. Silber 24 ½. Weizen fest. Roggen, Frühjahr, geräumt, man würde gern 82 L-.921479922, Montasg, . November, Nachmittags 5 Uhr 30 Minu- bewilligen. Oel q1A1181B1616161“ 3000 Sack Rio und 3000 ten. (Tel. Pep. d. GC I) 89,0l. 98 ⅞, 2⁄. Weizen 1 VEö“

8 24 8 228 2* 8 griin““* 94 1 ) f 2 W 1“ * 8 S 2 8 166 ½. 1839r Loose 95 . Spanier 35 „. Badische Loose Kur- b N. Leber E14.“ ces 11“ Behren⸗ZStraße Nr. 57. und Iih der L““ 1 4* 8 ü 4 ““ 8 Schadows⸗-Straße Hr. 4

hessische Loose 32 ½. Wien 94 ½. Lombarden 1111“ 1 Hthlr. 17 Sgr. Paris 94 ¾. Amsterdam 1900 ¼.

SWien, Dienstag, 18. November, Nachmitlags 2 Uhr 15 Minn - ten. (Tel. Dep. d. C. B.) 5proz. Metalliques 92 ¼ 4 2 proz. Metalliq. 82 ½ Bankaktien 1218. Nordbahn 154½. 1839r Loose 120. Lombar-

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1 V A. 132 ¾ Ur. Ohor- I Metalliq. 64 ½. 5 proz. Metalliques 72 ½. Bankactien 1145. 34r Loose Mit Leiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) b . 2 Erxpeditionen: V

8 . 8 8 2 8 gen⸗ —— ͤs111444“

[995] 14X“ Im Fall des Ausbleibens wird mit der Unter⸗ 1536] Nothwendiger Verkauf. Der hinter den am 31sten v. M. eatwichene suchang und Entscheidung in contumaciam ver- Das im hiesigen Kreise belegene, zur Stadt Cigarrenmacher Fried rich Mich ael Rettig fahren werden. 1 Setrzelno gehörige, sub Nr. 300 verzeichnete Vor⸗ ““ B dv 0n d. M. erlassene Steckbrief ist durch Lieberose, den 15. September 1851 werk Wilhelmowo, der verwittwet gewesenen Jo⸗ 1 8 S 9* 2 unterm Zten d. M. erlassene Steck brief ist durch Lieberose, d Septemk 881 Wilhelmowo, 1 vittwet ge enen Jo . 1 8 8 die Wiederergreifung desselben erledigt. Königl. Preuß. Kreisgerichts⸗Kommission. sepha Anyszkiewicz, jetzt verehelichten Proszkowski, 1 v“ 88 erlin, Sonnabend den 22. November Berlin, den 14. November 18541. gehörig, abgeschätzt auf 8386 Rthlr. 10 Sgr., zu-⸗ eeneun 8 ereeneer —— Königl. Kreisgericht, l. (Kriminal⸗) Abtheilung. folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen— 8 2. ““ [868] 11“ 8 in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am Ministerium für Handel, Gewerbe und 1 tli vderung des Wasserablaufs und der Wasserleitung, wenn sie 8 8 Das hier in der St. Annenstraße der Neu⸗ 28. Januar 1852 v S B“ V ach emeine setzen E 6 qT1131““ stadt sub No. 169 belegene Vol. IV. Fol. 469 an ordentlicher Gedichtsstell bhastirt werden 8 Arbeiten. nach allgemeinen Gesetzen und Rechtsgrundsätzen an sich be⸗ In der Untersuchungssache wider den Regie⸗ v 111X““ GG“ her Gerichtsstelle subhastirt werden⸗ 8 ““ gründet sein würden, dadurch allein aus eschlossen, daß die . 8 J .“ des Hypothekenbuchs der Neustadt eingetragene Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu⸗ Dem Joseph Watremetz zu Aachen ist unter 1 Fisenbal 1(e 8; 1“ sgeschlosen, rungs⸗Referendarius Dr. jur. Han s Alexan⸗ und zur Konkursmasse des Kaufmanns Karl biger Simon Koluda wird hierzu öffentlich vor⸗ ember 1851 ein Patent 1— Eisenbahn⸗ Gesellschaft die von der Regierung auf Grund des der Mirus wezen großen unter erschwerenden. —Gustav Steindorff gehörige Wohnhaus nebst geladen. 1 L jcir ud Beschreibung nachgewies §. 14 des Gesetzes vom 3. November 1838 zum Schutze be⸗ Umständen verübten Diebstahls ist von dem Be⸗ Haaskavel und Jubehör, gerichtlich abgeschätzt 11““ M 6 auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene nachbarter Grundstücke für nöthig erachteten Anl gen einge F. ““ 8 G J lt Pandte g- un 9 ehd , 92 IA. * g- swhült Inowraclaw, den 9 Junn 1851. 8 Vorrichtun an Dampfkesseln um dem Ex lodiren dersel⸗ . 8 hig Alch! en n agen einge auf. 5768 Rthlr. 12 Sgr. 10 ½ chf. fufa, gein Königl. Kreisgericht. 1. Abtheilung. ben vermittelst hörbaren Signalisirens vorzubeugen, ohne 1 rzihenge— oder:

Dorn, gegen das in der Sitzung des hiesigen 1;; v 116“ - W“ nebst Hypothekenschein und Kaufbedingungen in b h“ Königlichen Stadtgerichts, Abtheilung für Unter⸗ unserer Regi 111“ Jemand in der Benutzun bokannter Vorrichtungen zu be⸗ 8 8 füchungssachen, Devattztion AIk, am 19. Febrnat am 7 8ee111A““ V 1 Beuubung erleiden sonst begründete Rechte der Adjazenten auf Entschädi⸗ d. J. ergangene Erkenntniß die Appellation ein- vrventlicher Gerichtsstelle vor d Ae 750) Nothwendiger Verkauf. v““ 1A14“ gerechnet, und für den Um⸗ gung durch den §. 14 der Verordnung vom 3. November 1838 gelegt worden 1131“ Pe Kreisgerichts⸗Kommission zu Filehne „auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, un für den Um⸗ keine Abänderung und Beschränkung zum Vortheil der Eisen⸗ 8 8 - 7 . 9 K 8 eis rj Rath 2 N d übh stir ““ 8 8 Hoes 1 S †6 vth K order Sg. 2 18 b b 1 868— Borth e! 5 8* Da der Aufenthalt des Angeklagten unbekannt d Kreisgerichts⸗Rath Walder, subhastirt Das in hiesiger Stadt sub Nr. 25. belegene, fang des preußischen Staats ertheilt worden. bahn⸗Gesellschaften? so wird derselbe hierdurch offentlich Zu diesem Termine werden die unbekannten 1AA4“ Svv b Beide zur Prüfung dieser Frage ernannte Referenten hatten 11“ unterzeichneten Gerichts⸗ Nealprätenrenten unter der Berwarnung der Prä⸗ 1ö131“ V Justi;⸗Miuisterit sich für die in der letzten Alternative ausgedrückte neuere Meinung Hofe Kta⸗ klusion mit vorgeladen. Auch werden noch nach⸗ 1153 Thaler, zufolge der nebst Hopothekenschein erklärt, im Wesentlichen aus folgenden Gründen: 8 den 18. Februar 1852, Vorm. 1 1 Uhr, stehende Gläubiger, deren Aufenthaltsort unbe⸗ und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ Plenar⸗B. n Ober⸗Tribunals Das spezielle Gesetz trete mit den allgemei 8 Vorschrift icht im Kammergerichtsgebäude, Lindenstraße Nr. 15, 1 unt, zu diesem Termine mit vorgeladen: den Tare, soll vom 20. Oktober 1851 üe 1 8⸗An⸗ in Kollisi A“ S v orschriften nicht anberaumten Termine zum mündlichen Verfahren 11“ S i am 14. Januar 1852, Vormittags 1 8 8 8 Ke ision. Dadurch, daß den Eisenbahngesellschaften eine besondere in II. Instanz pünktlich zu erscheinen, widrigen⸗ ¹) der Antmann Fheistian Friedrich Steinvorff 11 Ir. v% Eisenbahnbaut Pflicht gegen die Nachbarn auferlegt worden, hätten die nach allge⸗ 8 8 8 8 2 ”“] - 8 8 889 1 19† 8 , 8 7 8 . 2 2 ATE 281 8 1 9 falls mit der Verhandlung und Entscheidung der 9 nb G an Fri 4 eind an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, meinen Gesetzen ihnen obliegenden Verpflichtungen nur dann Abbruch 7 . 1“ 8 7 g * I’ 8 5 E 8 8 b 9 8 5 &;] 4 8 1— 8. 1 1 8 8 8 4 83 2 . 8 0 9* 8 . 89 8 . t 888 Sache gegen ihn in con tumaciam verfahren 8 die 3 Kinder der Wittwe Steindorff. Filehne den 2 Juli 1851. Gesetz vom 3. November 1838 (Gesetz⸗Sammlung S. 505 ““ jens besondere mit den letzteren nicht vereinbar - 1 851 Brandenburg, den 6. September 1851. b Pl Beschlu 8 wäre, oder wenn das Gesetz die Aufhebung der allgemeinen Pflichten 88 9 7 -8 8 8 8 8 3 8 8 8 8 8 99 8e 4 3 8 4 8 1 J 8 8 3 1 , : 88 28 8 2 D na 6. Kban lichen Ka Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung. 8 . b 17 a. enar eschluß irgendwie zu erkennen gebe. Aus den Bestimmungen des Gesetzes gehe e““ 1I Ab heilung Bekanntmachung. Durch den §. 14 des Gesetzes vom 3. November 1838 er⸗ aber vielmehr hervor, daß bei den zur Förderung der Eifenbahn⸗ g 9 * 9 * 1 b 8. S 6 8 Die Lieferung von jährlich eireg 700 Nieß [9 ist begründete Rechle ver Adjazenten auf Entschädigung Bauten den Adjazenten auferlegten Opfern die Vermögensverletzun⸗ 9 8 FFeger 8 1 * †8 greg § 18968 9 11 . . 8 88 82 8 2 2 8 2 5 18 G 5 1 2 - 8 41 , 1 [869 Nothwendiger Verkauf. 8 lithograshirter und circa 6000 Rieß gedruckter keine Abänderung und Beschränkung zum Vortheil der Eisen⸗ gen nicht nur ausgeglichen, sondern ihnen auch nach Möglichkeit

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7581 Ediktal⸗Citation. Schulden halber. Formulare für die Post⸗Verwaltung soll vom bahn⸗Gesellschaften vorgebeugt werden solle Dara EI 8 1

8 △R 7 b 0 44 4 7 8 5 g ι 8 . 8 2 E. * 8 8 48α us, da Le 81 8 in . t

Gegen den Dienstknecht Johann Karl Koalick Die der verehelichten Mühlenmeister Kupsch, 1. Januar fut. ab auf unbestimmte Zeit im Plenum am 20. Oktober 1851. und nach 1b der Regierung ZE114“ hchs hfhran ge! 2 29. . 504. 82 8 8 1 0 dlg

; je Anklage der Königlichen Polizti⸗An⸗ Jsohanne Karoline gebornen Müller, gehörige, in Wege der Submission an einen hiesigen Un⸗ „0„0 0 1e“ ist auf pie Anklage de glichen Polizeig⸗ V 9 18 b. Sitzungs⸗Protokoll. nicht, daß das Urtheil dieser Behörde für die Zulänglichkeit solcher

ierselb ep ines in der Nacht dem Dorfe Schmogrow belegene im Hopotheken⸗ ternehmer vergeben werden. Die näheren v 1 Siß 2 98 örbe 1111“ vem Heuböben Bluche unter Nnn2 Nerzeschnete Ce6pachts⸗ Wasse ö1““ wie die ö in Das Gesetz über die E senbahn⸗ Unternehmungen vom „. No⸗ Vorbeugungzmaßregeln allein maßgebend sein und der trotz der⸗ des Mühlenmeister Horke zu Sockadel verübten Mahl⸗ und Schneidemühle nebst einem dazu ge⸗ Formulare und Papier⸗Proben können täglich vember 1838 schreibt im §. 14 in Beziehung auf das vom Staate V selben entstandene Schade b unersetzt bleiben solle. Vielmehr Diebstahls an einer Friesdecke die Untersuchung hörigen Hüfnergute, nach der nebst Hypotheken⸗ während der Dienst⸗Stunden im Büreau der der Eisenbahngesellschaft beigelegte Expropriations⸗ und sonst ge⸗ verordne der §. 20 des Gesetzes, daß die Eisenbahn⸗Ge⸗ eingeleitet. Da der ꝛc. Koalick sich entfernt hat schein im Büreau I. A. einzusehenden Taxe auf hiesigen Ober⸗Post⸗D irection eingesehen werden. währte Recht vor: sellschaft fur 1I Entschädigungs⸗ Ansprüche, welche in und sein jetziger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln 26,628 Thlr. 2 Sgr. 8. Pf. abg schätzt, soll Offerten sind daselbst bis zum 28sten „Außer der Geldentschädigung ist die Gesellschaft auch zur Ein⸗ Folge der Bahn Anlage an den Stlaat gemacht und gewesen ist, so wird derselbe hierdurch aufgefor⸗ am 22. April d. Mts. versiegelt, mit der Aufschrift: „Sub⸗ richtung und Unterhaltung aller Anlagen verpflichtet, welche die entweder von der Gesellschaft selbst anerkannt oder untet ihrer Zu⸗ v LEL“ 1 1.“ ““ 1 E TE Forpatzlaren Regierung an Wegen, Ueberfahrten, Triften, Einfriedigungen, ziehung richterlich festgestellt worden, verpflichtet sei. Gegen den EE1ö1““ suvhastit W gchrig vö1ö1“ Bewässerungs⸗ und Vorfluths⸗Anlagen ꝛc. nöthig findet, vami! Staat würde aber nach §. 4 des Gesetzes vom 11. Mai 1842 (Ge⸗ Fercnran zu erscheinen und die zu —Die unbrkannten Erben oder Rechtsnachfolger dheeäen den 12. November 1851. die benachbarten Grundbesitzer gegen Gefahren „und Nachtheile Sammlung S. 192) der Anspruch auf Entschädigung wegen seiner Vertheidigung dienenden Bewei⸗ mittel mit des verstorbenen Ausgedingers Johann Christian Königliche Ober⸗Post⸗Direction. in Benutzung ihrer Grundstücke gesichert werden.ü 1 8 Eingriffs in Privatrechte gerade nach den allgemeinen gesetzlichen zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeich⸗ Kupsch werden hierzu öffentlich geladen. 8 Es ist die Frage entstanden, ob, wemn einem benachbarten Grund⸗ Vo schriften über Aufopferungen der Rechte und Vortheile des Ein⸗ neten Gericht so zeitig vor dem Termine anzu- Kottbus, den 1. Oktober 1851. besitzer, ungeachtet der von der Regierung zur Abwendung eines zelnen im Interesse des Allgemeinen zu entscheiden sein. Die Be⸗ zeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft Königliches Kreisgerichi. Erste Abtheilung. 8 Schadens angrordneten und in Vollziehung gesetzten Maßregeln, folgung der bei einem Bau zur Abwendung von Beschädigungen werden können. v ein solcher zugefügt wird, die Verpflichtung der Eisenbahngesellschaft von der Bau⸗Polizeibehörde angeordneten Vorsichtsmaßregeln ent⸗ zum Schadenersatze nach allgemeinen Gesetzen oder zunächst und binde den Bauherrn nicht von sonst gesetzlich begründeten, aus der vorzugsweise nach dem §. 14 des vorgedachten Gesetzes zu beur⸗ Bauführung hergeleiteten Entschädigungs⸗Ansprüchen. heilen sei, dergestalt, daß nur, im Fall die Eisenbahngesellschaft ge⸗ Hiergegen wurde bei der eröffneten Berathung bemerkt, daß

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B e 1 ann t m d ch u n g en die von der Regierung vorgeschriebenen Einrichtungen gefehlt die Eisenbahngesellschaften nach §. 20 des Gesetzes vom 3. Novem⸗ b abe, darauf ein gerichtlicher Schadenanspruch gegründet werden ber 1838 für alle Entschädigungs⸗Ansprüche haften sollten, die an

, 89 2 1 1 —28 17» 2 betreffend die vollständigen stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern. önnec. ren Staat gemacht werden könnten; der Staat würde aber, wenn 8 1 8 b b I Nach der zuletzt gedachten Ansicht häatte der dritte Senat des die nach §. 14 durch seine sachverständigen Beamte anzuordnen⸗ Die vollständigen stenograp hischen Kammerberichte erscheinen bei Eröffnung der Kammern in der bisherigen Form, Ober⸗Tribunals in einer früheren Entscheidung einen von zwei den Vorbeugungsmaßregeln unzureichend oder zweckwidrig sein soll⸗ werden jedoch nicht wie seither dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger 81i8 beigelegt, sondern sind portofrei Mühlenbesitzern wegen gestörten Wasserablaufs erhobenen Entschädi⸗ ten, für solche Versehen der Beamten nicht aufkommen dürfen. durch alle Postanstalten des Inlandes, bei welchen die Bestellungen gemacht werden, zu dem Pränumerations⸗Preise gungsanspruch beurtheilt und die Kläger angebrachtermaßen abge⸗ Es fand jedoch diese Ansicht keine Unterstützung, theils weit gon 2 Rthlr. 415 Sgr. für 100 Bogen zu beziehen. viesen. Ein ähnlicher Anspruch wegen Erstattung eines durch eine das angeregte Bedenken auf Anwendung allgemeiner gesetzlicher - e Bestel Eisenbahn⸗Anlage angeblich veranlaßten Schadens, der aus Hem- Vorschriften beruhen würde, theils weil vie Eisenbahn⸗Gesellschaft In Berlin nehmen zu diesem Preise Bestellungen an: mung des Regenwasser⸗Abflusses und dadurch entstandener Ueber⸗ ungeachtet der Vorschrift des §. 20 a. a. O. der eigentliche Bau⸗ ddie Expedition des Königl. Preußischen Staats „Anzeigers, Behrenstr. 57, und 1 schwemmung eines Feldgrundstückes hervorgegangen sein soll, ist herr sei und in privatrechtlicher Beziehung in demselben Verhältnisse

die Expedition der Preußischen (Adler⸗) Zeitung, Schadowstr. 4. 8 s Ueber die täglich geschehene Versendung der Bogen wird am Fuße des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeit 8 schei ül den Pros j 6 8 worden, und der Senat hat beschlossen, nung Lo“ ch wird noch bemerkt, raß die nicht rechtzeitig eintreffenden Bestellungen nicht berücksichtigt werden können. von dem früher befolgten Grundsatze abzugehen. Ess wurde demnächst mit überwiegender Stimmenmehrheit der 9 b Wegen des Konflikts hat er die Entscheidung des Prozesses Grundsatz zum Beschlusse erhoben:

Berlin, den 15. November 1851. dem Plenum des Kollegiums überlassen und die zur Berathung zu „Durch den §. 14 des Gesetzes vom 3. November 1838 id stellende Frage dahin angegeben: I sonst begründete Rechte der Adjazenten auf Entschädigung keine

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jett Gegenstand eines von demselben Senate des Ober⸗ Tribunals stehe, wie Jeder, der einen Bau polizeilicher Erlaubniß und Anord⸗

1548 erleiden

8 6 1 4 4 „0 4 2 2. . 43198 8 g 8 Redaction und Rendantur: Werden Entschädigungsansprüche der Adjazenten einer Eisenbahn Abänderung und Beschränkung zum Vortheil der Eisenbahngesell Rede d wegen einer bei dem Bau der Sache vorgenommenen Verän⸗ schaften.”“ I1sdaxH9

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Gehe