Nr. 1. 32. 39. 44. 53. 81. 82. 109. 113. 122, 138. 143. 146. 167 und 182.
Indem wir dieses auf den Grund der darüber aufgenommenen Verhandlung bekannt machen, fordern wir die Inhaber der ausgeloosten Ren⸗ jenbriefe auf, die Kapitalbeträge derselben am 1. April 1852 im Geschäftslokale der Renten⸗ bankkasse auf dem Domplatze dahier gegen Rück⸗ gabe der Original⸗Rentenbriefe und der dazu gehörigen noch nicht verfallenen Zins⸗Coupons in Empfang zu nehmen. h
Zugleich machen wir darauf aufmerksam, daß nach §. 43 des erwähnten Gesetzes vom 1. April 1852 ab eine Verzinsung der vorbemerkten Ren⸗ tenbriefe nicht ferner staktfindet, auch die ausge⸗ loosten Rentenbriefe selbst nach §. 44 a. a. O. binnen zehn Jahren zum Vortheil der Anstalt verjähren.
Münster, den 20. November 1851.
Königliche Direction der Rentenbank für West⸗ falen und die Rheinprovinz.
v. Hartmann. 8
3
[9888S Bekanntmachung.
886
Im Auftrage der Königlichen Regierung zu
Potsdam und unter Genehmigung und Zuzie⸗ hung der mit betheiligten Chausseebau⸗Actien⸗ Gesellschaft wird das unterzeichnete Haupt⸗Amt am 29. d. M., Vormittag 10 Ehe;, in seinem Dienstlokale zu Zossen die Chausseegeld⸗ Erhebung zu Klein⸗Ziethen an der Berlin⸗ Glasower Chaussee, einschließlich der Erhebung von dem Mittenwalde⸗Berliner Verkehr, an den Meistbietenden, unter Vorbehalt des einzuholen⸗ den Zuschlags, vom 1. Januar “ Pacht ausstellen.
Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vor Beginn des Termins 250 Thaler Caution deponirt haben, können zum Bieten zugelassen werden.
Die Pachtbedingungen sind von heute ab in unserem Dienstlokale während der Dienststunden und bei der Chaussee⸗Barriere zu K. Ziethen ein⸗ zusehen.
Zossen, den 15. November 1851.
Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.
hles. Maͤrkische 8308 Eisenbahn.
Behufs Henabhgs h Zinsfußes der 5pro⸗
Niederschle
entigen Prioritäts⸗Obligationen der Nieder⸗ chlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Se⸗ se III. auf 4 ½˖ pCt. kündigen wir hierdurch mit Bezug auf §. 4 des unterm 20. August 1847 Allerhöchst genehmigten Plans vom 9. Juli 847 (Gesetz⸗Sammlung für 1847, S. 343 . folg.) die gedachten Prioritäts⸗ Obliga⸗ ionen Serie III. im Betrage von 2,300,000 Thalern zur Rückzahlung des Kapitals am 1. April 1852 mit der Maßgabe, daß den⸗ enigen Gläubigern, welche in obige Zinsherab⸗ setzung vom 1. April 1852 ab willigen und ihre Obligationen nebst Coupons Nr. 12/20 zum Zweck des darauf zu setzenden Konvertirungs⸗ vermerks und des Austausches gegen 4 ½ prozen⸗ tige Coupons vom 1. Juli 1852 ab in dem Zeit⸗ raum vom 15. November bis 15. Dezember dieses Jahres, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, bei der Gesellschafts⸗Hauptkasse hier einreichen, eine Prämie von ¼ pCt. des Kapitals, und zwar vCt. durch Belassung des 5prozentigen Cou⸗ pons Nr. 12 pro J. Semester 1852 und pCt. baar, ausgezahlt werden wird.
Den zur Konvertirung einzureichenden Obli⸗ gationen ist daher ein mit der Namensunterschrift des Eigenthümers und der Quittung über die empfangene Prämie versehenes Nummern⸗Ver⸗ zeichniß beizufügen.
Von denjenigen Inhabern von Obligationen, welche ihre Bereitwilligkeit zur Konvertirung bis
5. Dezember dieses Jahres nicht zu erkennen
gegeben haben, wird angenommen, daß sie die Rück⸗ nahme des Kapitals vorziehen, und werden dieselben aufgefordert, solches mit den Stück⸗Zinsen vom 1. Januar bis 1. April 1852 gegen Einlieferung der Obligationen mit den Coupons Nr. 12 bis 20 in dem Zeitraum vom 1. bis 30. April 1852, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, in den schon bezeichneten Geschäftsstunden bei der Gesellschafts⸗Hauptkasse hier in Empfang zu nehmen. Fehlende Coupons werden mit 2 Rthlr. 15 Sgr. pro Stück vom Kapital in Abzug ge⸗ bracht.
Die Verzinsung der nicht konvertirten und so⸗ nach gekündigten Obligationen hört mit dem 1. April 1852 auf.
Berlin, den 8. November 1851.
Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn.
—
Aachen⸗Düsseldorfer Eisen⸗ 16 0b0 bahn⸗Gesellschaft.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die
Artikel 10. und 11. des Gesell⸗ schafts⸗Statuts (Ges. Samml. de 1846 S. 404, ff.) und den — unterm 29. September 1849 mit der Königlichen Staats⸗Regierung abge⸗ schlossenen Vertrag (Ges. Samml. de
Seite 152. ff.) werden die Actionagire der Aachen⸗ Düsseldorfer Eisenbahn⸗ Gesellschaft hierdurch aufgefordert, die 8te Einzahlung mit 10 Prozent oder 20 Thlr. per Aectie
am 1. Dezember dieses Jahres
nach ihrer Wahl
in Berlin im Comtoir der Königlichen See⸗
handlung,
in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs⸗
Hauptkasse oder
in Aachen bei unserer Hauptkasse zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial⸗Quittungen über die früheren Einzahlun⸗ gen mit einzuliefern.
Die vorgenannten Kassen werden vorläufig über die empfangenen Zahlungen Interims⸗ Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen Partial⸗Quittungen über 60 Prozent ausge⸗ tauscht werden.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerkfam, daß nach 6. 15 des vorgedachten Vertrages vom 29. September 1849 die Actionaire die Befug⸗ niß haben, die einzelnen Actien sofort voll ein⸗ zuzahlen. Aachen, den 21. Oktober 1851.
Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
4
[1001]
Berlin⸗Potsdam⸗Mag⸗ deburger Eisenbahn.
Auf Grund der seitens des Herrn Handels⸗ ministers ertheilten Genehmigung zur Ausübung der im §. 5 des Allerhöchsten Privilegiums vom 27. Juni 1849 wegen Emission unserer 5pro⸗ zentigen Prioritäts-Obligationen Litt. D. uns vorbehaltenen Befugniß kündigen wir diese Obli⸗ gationen, soweit sie noch nicht behufs der Amor⸗ tisation ausgeloost sind, zum 1. Juli 1852. Von diesem Tage ab, mit welchem die fernere Verzinsung aufhört, wird die Rückzaylung der in Rede stehen⸗ den Obligationen gegen Einlieferung derselben mit den noch dabei befindlichen 6 Coupons über die Zinsen vom 1. Juli 1852 ab und eines nach der Nummernfolge geordneten Appoints⸗Verzeich⸗ nisses bei unseren Kassen in Potsdam und Ber⸗ lin, bei letzterer jedoch nur bis zum 21. Juli 1852, erfolgen. Für jeden etwa fehlenden Zins⸗ Coupon wird der Betrag desselben baar in Ab⸗ zug gebracht werden.
Denjenigen Inhabern der gekündigten Obliga⸗ tionen, welche die darin angelegten Fonds auf unsere neue, durch das Allerhöchste Privilegium
vom 17. September 1851 genehmigte 4 2proz. Redaction und Rendantur: Schwieger.
Anleihe Litt. D. neue Emission zu übertragen geneigt sind, stellen wir den Umtausch der gekün digten Obligationen gegen eine gleiche Anzahl Obli⸗ gationen Litt. D. neue Emission bis zum 29 Dezember d. J. frei und bewilligen denjenigen, welche zu diesem Behufe ihre Obligationen bis zum 15. Dezember d. J. einschließlich präsentire werden, eine Prämie von ½ pCt. und denjenigen,
welche dieselben in der Zeit vom 16. bis 29. De⸗
zember d. J. einreichen, eine Prämie von ¼ pvCt. des Nominalbetrages der zum Umtausch über⸗ reichten Obligationen. Außerdem wird auf den beim Umtausch mit einzureichenden Coupon Nr. 6 über die Zinsen vom 1. Januar 1852 bis 1. Juli 1852 4 pCt. des Nominalbetrages der Obliga⸗ tionen vergütet.
Die Königliche General⸗Direction der See⸗ handlungs⸗Societät zu Berlin hat sich auf unser Ersuchen bereit erklärt, die Bewirkung des Um⸗ tausches und die Auszahlung der zugesicherten Prämien zu übernehmen. Bei der Hauptkasse derselben sind demnach die umzutauschenden Ob⸗ ligationen Litt. D. mit den dabei befindlichen 7 Coupons Nr. 6—12 über die Zinsen vom 1. Ja⸗ nuar 1852 ab oder Baarzahlung des Betrages für fehlende Coupons und gleichzeitige Beifü⸗ gung eines nach der Nummernfolge geordneten Appoints⸗Verzeichnisses vom 17ten bis einschließ⸗ lich den 29. November und vom sten bis ein⸗ schließlich den 29. Dezember d. J. an den gewöhn⸗ lichen Wochentagen in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr einzureichen und dagegen die entsprechende Anzahl Obliganonen Litt. D. neue Emission nebst den Coupons Nr. 2 bis 12 über die Zinsen vom 1. Januar 1852 ab, so wie die verheißene Prämie, in Empfang zu nehmen.
Potsdam, den 14. November 1851.
Das Direktorium der Berlin⸗Potsdam⸗Magde⸗
burger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
—
[951] I
Der von Camenz gebürtige Riemermeister Wilhelm Salomo Krah, welcher am 2ten September 1828 das Bürgerrecht zu Rade⸗ burg erlangt und sich allhier niedergelassen hatte, hat sich am 31. Mai 1831 von hier ent⸗ fernt, und es ist seitdem, außer einem in den ersten Tagen des Monats Juni 1831 anhero gelangten, an seine Gattin und einziges Kind gerichteten Schreiben ohne Ort und Datum, nach Versicherung des Abwesenheits⸗Vormunds über Meister Krah's Leben und Aufenthalt irgend: eine Nachricht nicht erlangt worden.
Auf Antrag des bestätigten Abwesenheits vor⸗ mundes, des Herrn Kaufmann Sommer allhier, werden nun der oben genannte und näher be⸗ zeichnete Riemermeister Withelm Salomo Krah, so wie dessen etwaige zur Zeit allhier unbekannte Intestat⸗Erben, hiermit Gerichts wegen aufge⸗ fordert, sich spätestens
den 15. Dezember 1851 an hiesiger Gerichtsstelle anzumelden und sich so⸗ weit nöthig zu legitimiren, nach Befinden auch mit dem bestellten Abwesenheitsvormunde oder der einzigen allhier bekannten Erbin des Abwe⸗ senden ihrer Ansprüche halber rechtlich zu ver⸗ fahren und spätestens
den 30. Dezember 1851, welcher zur Akten⸗Inrotulation anberaumt wor⸗ den ist, zu beschließen, unter der Verwarnung, daß der abwesende Meister Krah sonst für todt erklärt, sein Vermögen seinen Erben zugeschlagen und verabfolgt, die etwaigen unbekannten In⸗ testaterben desselben aber von der Erbschaft aus⸗ geschlossen und ihrer Ansprüche, so wie der Wie⸗ dereinsetzung in den vorigen Stand, verlustig werden erachtet werden, immaßen wir zur Be⸗ kanntmachung eines Präklusiv⸗Erkenntnisses zugleich
den 30. Januar 1852 terminlich anberaumt haben, wozu Alle, die es angeht, unter der Verwarnung, daß dasselbe bei ihrem Ausbleiben für bekannt gemacht erachtet werden würde, hiermit vorgeladen werden.
Uebrigens haben Auswärtige zur Annahme künftiger Ausfertigungen Bevollmächtigte an hie sigem Orte zu bestellen.
Radeburg, den 4. Juli 1851. 1
Fürstl. reuß⸗plauische Gerichte allda.
* ähnel, Gerichts⸗Direktor.
Verlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
pas Abonnement beträgt.
20 Sgr. für ¼ Jahr n allen Theilen der Konarchie ohne reis-Erhöhung.
b mit Leiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)
86
in Herlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 5 Pf. in der ganzen Monarchie: 1 Cthlr. 17 ⅜ Sgr.
1“ “ 1““
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen: gehren⸗Straße Nr. 57. und schadows⸗-⸗Straße Nr.
Berlin, Dienstag
den 25. November
—
Auf Ihren Bericht vom 8. Oktober d. J. genehmige Ich, daß auf der von Grünberg in der Richtung auf Wittgenau erbau⸗ ten Chausseestrecke Las Chausseegeld für eine halbe Meile nach dem für die Staatsstraßen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarif erho⸗ ben werde. Zugleich bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Vorschriften, auch die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be⸗ stimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf diese Straße Anwendung finden sollen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
ldagdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn, den 23. Oktober 1851. (gez.) Friedrich Wilhelm.
senden M öffentliche Arbeiten. gegengez.) Simons. von Bod
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Minister.
Allerhöchster Erlaß von 28. Oktobher 1 end die Aufhebung der Empfangsstellen die Lippeschifffahrts⸗Abgaben zu Haltern und Füstern⸗ berg, und Errichtung einer neuen Empfangsstelle zu Dorsten.
Auf Ihren Bericht vom 14ten d. M. genehmige Ich, daß unter Aufhebung der in Gemäßheit der zusätzlichen Bestimmungen zum Tarif für die Erhebung der Lippeschifffahrts⸗Abgaben vom 2lsten September 1848 §. 1 zu C. und D. (Gesetz⸗Sammlung Seite 274) in Haltern und Füsternberg eingerichteten Empfangsstellen mit dem 1. Januar 1852 eine nene Empfangsstelle in Dorsten errichtet und die den zuerst gedachten Empfangsstellen beigelegt gewesene Hebe⸗ befugniß auf die Empfangsstellen zu Dorsten und Hamm nach der von Ihnen, dem Finanzminister, zu erlassenden näheren Anordnung übertragen werde.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung bekannt
zu machen. 8 Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn, den 23. Oktober 1851.
Friedrich Wilhelm.
Für den a wesenden Minister— 8
für Handel ꝛc. Simons.
v. Bodelschwingh.
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanzminister.
—
“
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Großherzoglich badenschen Kammerherrn und Ober⸗Post⸗ Direktor Freiherrn von Reitz enstein zu Karlsruhe den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; Allerhöchstihrem Kammerherrn Phi⸗ lipp von Luck zu Stuttgart, so wie den Königlich bayerischen Majors und Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Karl von Bayern, Grafen Bothmer und Stephan, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse; desgleichen dem Großherzoglich badenschen Amts⸗Assessor Chelius zu Baden⸗Baden, dem Kabinets Seecretair Hacker zu Karlsruhe, dem Dekan und Stadtpfarrer Dr. Müller zu Ueberlingen am Bodensee, den Rothen Adler⸗Orden vierter
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Klasse; so wie dem Großherzoglich badenschen Kammerherrn und Hofmarschall Freiherrn Röder von Diersburg, den St. Jo⸗ hanniter⸗Orden zu verleihen;
Den Ober-Berghauptmann a. D. Grafen von Beust zum Wirklichen Geheimen Rathe mit dem Prädikat „Excellenz“ zu er⸗ nennen;
Den Ober⸗Regierungsrath Hasselbach in Minden, gemäß der von dem Gemeinderath zu Magdeburg getroffenen Wahl, als Bürgermeister der Stadt Magteburg für eine zwölfjährige Amts⸗ dauer unter Entlassung desselben aus dem Staatsdienste zu bestä⸗ tigen; und 1
Den Superintendenten Braus in Burtscheid zum Regierungs⸗ und evangelisch-geistlichen und Schulrath bei der Regierung in
Aachen zu ernennen.
Berlin, 23. November.
Ihre Hoheiten der Fürst und die Fürstin von M zollern⸗Sigmaringen sind nach Dresden abgereist.
ndel, Arbeiten.
Das 39ste Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter Nr. 3455. den Allerhöchsten Erlaß vom 30. Dezember 1850, be⸗ treffend die anderweite Einrichtung der Gendarmerie in den Fürstenthümern Hohenzollern; unter den Allerhoͤchsten Erlaß vom 3. Jult 1851, betreffend das den Kommunalständen Neuvorpommerns bewilligte Recht der Chausseegeld⸗Erhebung auf einigen von ihnen erbauten Chausseen; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 9. September 1851, be⸗ treffend einen Zusatz zu §. 4 der Börsen⸗Ordnung für die Corvoration der Kaufmannschaft zu Stettin vom 17. März 1832 wegen der jährlichen Beiträge zu den Kosten der Börsen⸗Versammlungen; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 17. September 1851, be⸗ treffend die in Bezug auf den chausseemäßigen Ausbau der Straße an dem Landungsplatze bei Schwusen, im Kreise Glogau, nach Schlichtingsheim bis zur glogau⸗ posener Chaussee bewilligten fiskalischen Vorrechte; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 7. Oktober 1851, betref⸗ fend die Ausübung der Disziplinarstrafgewalt bei der Landwehr; unter 3460. den Allerhöchsten Erlaß vom 18. Oktober 1851, be⸗ treffend die dem Deiche des Brottewitz⸗Triestewitzer Deichverbandes von Alt⸗Belgern bis Stehla zu gebende Richtung; unter 3461. den Allerhöchsten Erlaß vom 23. Oktober 1851, be⸗ treffend die Aufhebung der Empfangsstellen für die Lippe⸗Schifffahrts⸗Abgaben zu Haltern und Füstern⸗ berg und Errichtung einer neuen Empfangsstelle zu Dorsten, und unter die Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Actien⸗Gesellschaft unter dem Namen „Hüttenwerk Eintracht“ und die unterm 23. Oktober d. J. erfolgte Bestätigung des Gesellschafts⸗S Vom 1. No⸗ vwember 1851. “ Berlin, den 24. November 1851. 1 Debits⸗Comtoir der Gesetzsammlung.