1851 / 129 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Paris, Montag, 24. November, Abends 8 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Casabianca wurde zum Finanzminister, Lefebvre Durufle Zum Präsidenten der Kommission iber die Exekutivgewalt und ihrer Agen⸗

zum Handelsminister ernannt. zur Prüfung des Gesetzes i ten wurde Berryer erwäclt.

Zara, Dienstag, 18. November. (Te verstorbene Vladika von Montenegro ernennt in seinem Te⸗ stamente seinen Enkel David Petrvvitsch G folger und empfiehlt ihm die Brobachtung der bisherigen Politik.

Breslarz, 25. November, 1 Uhr 22 Min. w reichische Banknoten 81 Br. Oberschlesische Actien Lit A. 1e. to. (I.J.öb Oberschlesische Actien Lit. B.; 82 ee rschlesich-Krakauer 78 ¼ G.

Neisse-Brieger 53 ¼ G.

Stettin, 25. November, 2 Uhr 2 Min. Nachmitsags.

58 ½ bez., Frühjahr 62 bez.

Frühjahr 49 WM.

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Hazuaburgs, 25. November, 2 Uhr 48 Minuten Nachmittags Berlin-Hamburg 98 . Köln-Minden 106 ¼. Magdeburg-Wittenberge 683. Mecklenburger 26 Br. 8 Russisch-englische 4 ½ proz. Anleihe 98 G. ach Ankunft französischer Rente flau.

Weizen still, zu gestrigen Preisen zu haben. ühjahr

Spanische inländische Schuld 33 ¼. Kieler 106.

““ . 2 . 9 76 *8 .F 8 8 Danzig 86 G. u. Br., aus russischen Häfen fest. el 19 ,20 ¼

189 ½.

ejis zu seinem Nach⸗„ ; jis zu Uhr 30 Minuten. Metalliques 64 ½. Loose 94 ½.

Paris 94 ½. 8

Nachmittag

Parnelhs 8 Mont

Weilen Dep. d. D.)

Rozgen November 58 bez., Frühjahr 55 ½

bez. Rüböl ohne Veränderung, Frühjahr 11 Br.

Spiritus Nov. 15 bez.,

[687] Nothwendiger Verkauf. Von dem unterzeichneten Gericht sollen die auf Friedrichswalder Feldmark belegenen, dem Oekonomen Julius Weger zugehörigen, auf 6633 Rthlr. 4 Sgr. abgeschätzten Erbzinsgüter Kerstenwalde und Wilhelmsthal, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe, 1büü1852, Vormittags 11 Uhr,

n ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion mit ihren Ansprüchen an das Grundstück spä⸗ testens in diesem Termin zu melden. Zugleich werden

4) der Orlonom Julius Weger, 2) die Erben des verstorbenen Zahn⸗ und Wundarztes Daniel Gottlieb Weger, zu dem Termine vorgeladen. Massow, den 11. August 1851. Königl. Kreisgerichts⸗Kommission.

[779] Nothwendiger Verkauf Das Rittergut Ober⸗Zauche im glogauer Kreise, abgeschätzt auf 47,020 Thlr. 26 Sgr. 2 Pf., soll am 22. April 1852, vIVIIqEP an ordentlicher Gerichtsstelle meistbietend verkauft werden. Die Taxe und der neueste Hypotheken⸗ schein sind in unserer Registratur einzusehen. Das Königl. Kreisgericht zu Glogau. J. Abtheilung.

[899] Subhastations⸗Patent. 1“*“

Das hierselbst auf der Altstadt in der Burg⸗ straße unter Nr. 79 des Hypothekenbuchs bele⸗ gene, den Zimmermeister Julius Adolph Berg⸗ mannschen Eheleuten zugehörige, auf 6180 Thlr. abgeschätzte Grundstück steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation.

Taxinstrument und Hypothekenschein sind im V. Büreau bei den Subhastations⸗Akten Lit. B.

Der Bietungs⸗Termin wird

oIEEäärrmitlads I an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden. Danzig, den 10. Oktober 1851. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht I. Abtheilung.

1901] Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission zu Oderberg in der Mark, den 18. Oktober 1851.

Die dem Baron von Lowtzow zugehörige, in Niederfinow belegene, im Hypothekenbuche die⸗ ses Fleckens sub Nr. 64 verzeichnete Ziegelei und Ackerbesitzung, gerichtlich abgeschätzt auf 11,346

Rihlr. 15 Sgr. zufolge der nebst neuestem Hy⸗ pothekenscheine und Bedingungen in der Registra⸗ tur einzusehenden Taye, soll

am 17. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Resubhastation Schulden halber öffentlich meistbietend verkauft werden.

[542] Ediktal⸗Citation. Nachbenannte angeblich verschollene Personen: 1) der Tuchscheerer Gottlieb Zaretzte aus Droschkau;

2) der Tuchscheerergeselle Gottfried Haeusler aus Lawoldau;

3) der Zimmermann George Friedrich An⸗ dersiek aus Dammerau;

4) die unverehelichte Anna Dorothea Seule von hier, .

werden, so wie ihre unbekannten Erben und

Erbnehmer, hierdurch aufgefordert, sich vor oder

spätestens in dem auf

den 24. Juni 1852, Vormittags 14 Uhr,

vor dem Herrn Obergerichts⸗Assessor Brassert

im Inquisitoriats⸗Gebäude hierselbst anberaum⸗

ten Termine schriftlich oder persönlich bei dem

unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls den Umständen nach die Todes⸗Erklärung der genannten Abwesenden erfolgen und ihr Ver⸗ mögen den sich legitimirenden Erben zuge⸗ sprochen wird. Grünberg, den 3. Juli 1851. Königliches Kreis⸗Gericht

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Erste Abtheilung.

Sub mission.

nigliche Preußische Ostbahn. IDxgtn. Zum Betriebe der Eisenbahn⸗ strecke zwischen Stetlin und 3. Posen im Jahre 1852 soll die 29 Lieferung von etwa 300 Ctr. bestem raffinirten Rüb⸗ ‚DOel im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen können in den gewöhnlichen Geschäftsstunden in unserm Central⸗Büreau hierselbst, so wie bei dem Betriebs⸗Inspektor Ludewig in Schneidemühl und bei den Eisenbahnbaumeistern Dörnert in Posen und Schultz in Woldenberg, einge⸗ sehen, auch gegen Kostenerstattung abschriftlich von uns mitgetheilt werden. Lieferungs⸗Offerten sind schriftlich versiegelt, portofrei unter der Aufschrift „Submission auf Rüböl“ bis zum 10. Dezember, Morgens 11 Uhr, bei uns einzureichen und sollen die eingegange⸗ nen Submissionen zu dieser Stunde in Gegen⸗ wart etwa erschienener Submittenten bei uns er⸗ öffnet werden. Stettin, den 22. November 1851. Königliche Eisenbahn⸗-Direction. C. Hoffmann. Düring.

21 ⅞. Kaffee siille. London 13 5 ¾, 13 7

Metalliques 91 ½. Bankaktien 1195. 118 ⅛. Lombarden 91 ½4. 1 Getreidepreise: Weizen, weilser, 56 72 Sgr., do. gelber 58 bis 185. Paris 148 ¾. Gold 29 ⅛. Silber 23

Roggen 53 64 Sgr. Gerste 42 47 Sgr. Hafer 27 32 Sgr.

3proz. 56.

Amster 1“

Frankfurt a. M., Montag, 24. November, Nachmittags 2

(T ʒ Dep. d. G. H) 5proz. Metalliques 72 ⅞. 1834r Loose 165. Kurhessische Loose 32 ½.

Nordbahn 36. 4 ½proz. . 4 8 Bankactien 1140. 1839r. Spanier 35 ½. Badische Loose 35 ½. Wien 95. Lombarden 73. London 119 ⅞.

Amsterdam 100 ½.

8 r .* 1 1 . Wien, Montag, 24. November, Nachmittags 2 Uhr 30 Minu-

B.) Börse fleu. Silberanlehen 1014¼. 5proz. Nordbahn 149 ¼. 1839r Loose London 12, 28. Augsburg 125 ½. Hamburg 8*

24. November, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. 5proz. 90, 75.

eIANEAIEERMRxEMEr. *

Bekanntmachung.

In der nach den Bestimmungen der §S§. 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und unserer Bekanntmachung vom 18. d. Mts. heute stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Ren⸗ tenbriefen sind folgende Apoints gezogen worden:

Litt. A. zu 1000 Rthlr. Nr. 101.

h“ Nr. 33. und 69.8 vII“ V1ö15 237 und 261. J 268 Nr. 8. 53. und 114. IE 6öbö68

Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quit⸗ tung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. J. Nr. 4 bis inkl. 10 den Neuvnwerth der ersteren bei un⸗ serer Kasse hierselbst: vom 1. April 1852 ab in den Wochen⸗

tagen, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, in Empfang zu nehmen.

Vom 1. April k. J. ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit eingelteferten Conpons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Abzug ge⸗ bracht.

Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe verweisen wir auf die Bestimmungen des §. a

Königsberg, den 22. November 1851.

Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Preußen. MI

Verkanf eines Wassermühlen⸗ [991] Grundstücks.

Von der Königlichen Regierung zu Magdeburg beauftragt, mache ich hierdurch bekannt, daß ich zum Verkauf der bei hiesiger Stadt am Bodefluß belegenen Königlichen Wassermühlen⸗Besitzung, wovon nur das Mühlengebäude durch Brand zerstört, die Wohn⸗ und Wirthschaf sgebäude aber erhalten sind, nebst Zubehörungen an den Best⸗ bietenden einen nochmaligen Termin auf den 13. Dezember c., Vormittags 410 Uhr, im Gasthofe des Herrn Schönner (zur grünen Tanne) hierselbst, anberaumt habe, wozu ich

Kauflustige mit dem Bemerken hierdurch einlade,

daß die im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen auch täglich bei mir eingesehen werden können. Zum Nachweise der Zahlungsfähigkeit genügt die sofortige Deponirung von einem Zehntheil der gebotenen Summe in baarem Gelde oder in⸗ ländischen Papieren nach dem Courswerthe. Egeln, den 15. November 1851. Der Königliche Domainen⸗Rent⸗Amis⸗Verweser E. Gottgetreu.

8 Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.

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8 bonnement beträgt. 229 Sgr. für ¾ Jahr in allen Theilen der Konarchic ohne Preis-Erhöhung. mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Herlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 17 Sgr

alle Post-Anstatten des 2u und Auslandes nehmen Hestellung aut den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expediti onen: Behren⸗Straße Rr. 57. und⸗ Schadows⸗Straßte r. 4.

Berlin, Donnerstag den 27. November

Potsdam, den 25. November. Se. Ma estät der König sind nach Hannover gereist.

.

Se. Majestät der König haben Allergnaäadigst geruht: Dem Kreis⸗Physikus Dr. Wiesmann zu Dülmen, Regierungs⸗

Bezirks Münster, den Charakter als Sanitätsrath zu verleihen; Den Pastor Palis in Zettin zum Superi endenten der

node Kolziglow, im Regierungs⸗Bezirk Köslin, zu ernennen.

di⸗ 4 Ar 9 v Ihre Majestät die Königin haben dem Koͤnditor Albert:

Theodor Weiß zu Berlin den Titel Allerhöchstihres Hof⸗Kon⸗ ditors zu verleihen geruht.

Beerlin, 26. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Pr⸗. ist nach Hannover abgereist.

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Potsdam, den 25. November. Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalb nach München abgereist.

8

Medizinal

1 . 6 8 4 8 18 „r aolEor I)r ) 1rsg Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Deutsch⸗

gierungs⸗Bezir!

4.

Dem ordentlichen

Belanntmachung. Die Königliche Kunstkammer ist morgen den 27sten d. Die für diesen Tag ausgegebenen Karten bleiben für 28sten d. gültig. 8 Berlin, den 26. November 1851.

Berguinmntmachun g. Am Donnerstag, den 27sten d. Mts., wird Vormittags 2 vor der Eröffnungssitzung der Kammern, ein Gottesdienst; 1 5 . 2 88 9 1 g z . 7 evangelischen Abgeordneten in der Domkirche und füͤr die kathe lischen Abgeordneten in der St. Hedwigskirche abgehalten werden:.

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Die Herren Abgeordneten werden hiervon ergebenst in Kenntniß

gesetzt. Berlin, den 25. November 1851. Deer Minister des Innern. von Westphalen.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten. Lirkular-Verfügung vom 11. November 18514 nach welcher Rentenbriese durch Vermittlung der Staats⸗ Kasse für diejenigen Betrüge nicht verlangt werder können, welche die Verpflichteten bei Gelegenheit der

Ablösung für Rückstände von Reallasten an die Be⸗

rechtigten zu zahlen haben. 1

Das unterzeichnete Ministerium hat durch den Herrn Finanz⸗ Minister davon Kenntniß erlangt, daß vie Königliche General⸗Kom⸗ mission beabsichtigt, den zwischen den Besitzern der freien Minder⸗ Stand esherrschaft N. und dem Besitzer des Bauerguts Nr. 20. zu N. am 25. Juni d. J. abgeschlossenen Rezeß über Ablösung der gutsherr⸗ lichen Berechtigungen zu bestätigen, obgleich in die Rente von 42 Rthlrn., welche der Verpflichtere durch Kapital zum 18fachen Betrage ablösen und wofür die berechtigte Gutsherrschaft gegen Ueberweisung des Kapitals an die Staats⸗Kasse Rentenbriefe zum 20fachen Betrage in Empfang nehmen will, Reste von Diensten und Zinsen, so wie ein rückständiger Laudemialbetrag von 195 Rthlrn., vergleichsweise eingerechnet worden sind. In Folge dessen wird die Königliche

General⸗Kommission im Allgemeinen darauf aufmerksam gemacht,

daß die Vermittelung der Staats⸗Kasse bei der Ablösung von Real⸗

lasten verfassungsmäßig nicht weiter ausgedehnt werden darf, als dieselbe in den Gesetzen vom 2 II ausdrücklich gestat⸗

vorden ist. In Beziehung auf den besonderen Fall muß aber ingewiesen werden, daß den Berechtigten durch diese Ge ie Befugniß eingeräumt ist, statt der von den Verpflich⸗

teten baar gezahlten Ablösungs⸗Kapitalien durch Dazwischenkunft

der Staatskasse Rentenbriefe zu verlangen; daß diese Besugniß sich aber auf diejenigen Beträge nicht mit erstreckt, welche die Verpflich⸗ teten bei Gelegenheit der Ablösung für Rückstände von Reallasten an die Berechtigten bezahlen. Denn die Bestimmung des §. 99 des Ablösungsgesetzes, nach welcher Rückstände, welche den doppelten Betrag der jährlichen Rente nicht übersteigen, inso⸗ fern beide Theile einig sind, der Rentenbank überwiesen werden können, setzt den Fall voraus, daß der Belastete diese Rückstände nicht sofort berichtigt, sondern durch eine substituirte Rente amortt⸗ siren will. Sie beabsichtigt, den Pflichtigen die Abtragung ihrer Schulden zu erleichtern, ohne den Berechtigten eine fernere vung zuzumuthen. Dieser Grund fällt vagegen fort, wenn der Pflich tige seine Rückstände vollständig baar bezahlt, und da der tigte auf diese Weise für seine Ansprüche gänzlich befriedigt wird, so feh

auch jede Veranlassung, ihm durch Vertauschung des Baarbetrages

Rückstände mit Rentenbriefen zu einem höheren Nominalbe trage

noch einen besonderen Vortheil zuzuwenden.

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Hiernach wird die Königliche General Kommission L dem Rezesse über Ablösung der Reallasten des vI . zu N. insoweit die Bestätigung zu versagen, als nach demselben eine den 18fachen Betrag der eigentlichen Ablösungsrente überstei⸗ gende Summe der Staatskasse überwiesen werden soll.

Berlin, den 11. November 1851.

Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. An die Königlich⸗ General⸗Kommission zu N

Abschrift vorstehender Verfügung erhält die Königliche General⸗

1

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Kommission (Königliche Regierung) zur Kenntnißnahme und Nach⸗ achtung. Berlin, den 11. November 1851. wwministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage.

(gez.) Bode.

die sämmtlichen übrigen Auseinandersetzungs⸗ Behörden und an die Königliche Regierung zu Koblenz. ;