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strafe verurtheilt worden sind, desgleichen für dejenigen, gegen welche auf zeitige Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Eh⸗ renrechte erkannt worden ist, ausgeschlossen. 1 Die körperliche Züchtigung soll jedoch auch bei diesen Personen wegen Disziplinarvergehen nur ausnahmsweise und nur dann ver⸗ hängt werden können, wenn sie schon vorher einmal wegen eines ähnlichen Vergehens oder Verbrechens zu einer Strafe verurtheilt
worden sind.
Ew. ꝛc. ersuche ich, die Regierungen von den obigen Bestim⸗ nungen in Kenntniß zu seben und dieselben anzuweisen, die Straf⸗
anstalts⸗Directionen danach mit dem besonderen Hinzufügen zu in⸗
strulren, daß diejenigen Individuen, gegen welche wegen eines nach dem 1. Juli d. J. begangenen Verbrechens auf Zu chthausstrafe erkannt worden, unbedingt in die Strafanstalten aufzunehmen seien, für diese mithin unter allen Umständen Raum beschafft werden müsse.
Dagegen bleibt aber die Uebernahme der wegen früherer, vor
dem 1. Juli d. J. begangenen Verbrechen zur Zuchthausstrafe Ver⸗
urtheilten, deren Unterbringung bisher wegen Mangels an Raum abgelehnt worden, davon abhängig, ob inmittelst anderweit Raum zur Aufnahme derselben verfügbar geworden. Der Herr Justiz⸗Minister wird ersucht werden, die Gerichts⸗ behörden mit entsprechender Anweisung zu versehen. Berlin, den 1. November 1854. 8 v16“
sämmtliche Herren Ober⸗Präsid
Ministerium der geistlichen, Unt Medizinal⸗Angelegenheiten Der praktische Arzt, Operateur und Geburtshelfer Dr. Tschepke zu Freienwalde a. d. O. ist zum Kreis⸗Physikus des oberbarnim⸗
schen Kreises ernannt;
Dem Universttäts⸗Zeichnenlehrer Titel in Greifswald das
Prädikat „Professor“ verliehen; und
Die Berufung des bisherigen Lehrers der französischen und englischen Sprache und Literatur an der Realschule zu Elberfeld, Oberlehrer Dr. Ludwig Herrig, des Schulamts⸗Kandidaten Dr. Karl Gustav Weißenborn und des Schulamts⸗Kandidaten Johann Friedrich Amen als ordentliche Lehrer an der hiesigen Dorotheenstädtischen Realschule bestätigt worden.
des Innern.
Erlaß vom 7. Oktober 1851 — über das Verfahren,
wenn die im §. 2 des Preß⸗Gesetzes vom 12. Mai 1851
bestimmte dreimonatliche Frist zur nachträglichen Ein⸗
holung der Erlaubniß zum Fortbetriebe des Buch⸗
und Steindrucker⸗Gewerbes, des Buch⸗ und Kunst⸗ handels ꝛc. versäumt worden ist.
Es muß, wie ich der Königlichen Regierung auf den Bericht vom 26. v. M. eröffne, nach dem Wortlaute des §. 2 des Preß⸗ gesetzes vom 12. Mai d. J. allerdings angenommen werden, daß diejenigen im §. 1 bezeichneten Gewerbtreibenden, welche es ver⸗ säumt haben, die Erlaubniß zur Fortführung des Gewerbebetriebes, in dessen Besitz sie sich schon vor Erlaß des Gesetzes befanden, in⸗ nerhalb dreier Monate vom Tage dieses Erlasses ab einzuholen, sich der Befugniß zum Fortbetriebe des Gewerbes freiwillig begeben haben und daher einer neuen, an die Bedingungen des §. 1 geknüpften Geneh⸗ migung der Bezirks⸗Regierung benöthigt sind. Der Umstand, daß es im §. 2 cit. nicht heißt: „insofern diese Erlaubniß innerhalb dreier Monate eingeholt ist“, sondern: „die Erlaubniß, welche innerhalb dreier Monate eingeholt ist“, macht dabei keinen wesentlichen Unter⸗ schied, da auch durch die letztere Fassung die einzuholende Erlaub⸗ niß hinlänglich als eine bedingte bezeichnet ist. Insbesondere aber macht es der von der Königlichen Regierung selbst hervorgehobene Uebelstand, daß möglicherweise noch nach längerer Zeit verspätete Gesuche um die Erlaubniß zur Fortführung des Gewerbebetriebes angebracht werden möchten, wenn eine andere Auslegung des §. 2 Platz griffe, räthlich und nothwendig, an der oben angegebenen natürlichen und dem Wortlaute völlig entsprechenden Auslegung des Gesetzes festzuhalten.
Die Königliche Regierung hat daher in allen Fällen, wo die dreimonatliche Frist zur nachträglichen Einholung der fraglichen Erlaubniß in Gemäßheit des §. 2 cit. versäumt worden, diese Er⸗
laubniß nur nach vorgängiger Erfi b benen Bedingungen zu ertheilen. Berlin, den 7. Oktober 1851. e Königliche Regierung zu Abschrift vorstehenden Erlasses erhält die Königliche Regierung zur Kenntnißnahme und ebenmäßigen Befolgung. Berlin, den 7. Oktober 1851 Der Minister des Innern. v. Westphalen.
An sämmtliche übrige Königliche Regierungen.
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Finanz⸗Ministerium.
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Durch die Bekanntmachung vom 22. Mai 1847 ist, mit Rück⸗ sicht auf den Umstand, daß die bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein gewährte Steuervergütung nach dem jetzigen Stande der Branntweinbrennerei nicht mehr in richtigem Verhältniß steht zu dem Betrage der wirklich entrichteten Steuer, auf Grund Aller⸗ höchster Genehmigung eine Herabsetzung dieser Steuervergütung angeordnet und zugleich vorbehalten worden, eine weitere Ermäßi⸗ gung eintreten zu lassen. In Verfolg dessen wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, statt der gegenwärtigen Steuer⸗ vergütung von Neun Silberpfennigen für das Quart Branntwein zu 50 Prozent Alkohol nach Tralles, vom 1. April 1852 ab in den dazu geeigten Fällen nur eine Steuervergütung von Acht Silberpfennigen für das Quart Branntwein bewilligt wer⸗ den wird.
Berlin, den 13. November 1851.
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Der Finanz⸗Minister. (gez.) von B delschwingh.
hI W zur Ein Hundert und Fünften Königlich Preußischen Klassen⸗Lotterie, bestehend aus 80000 Loosen zu 45 Thaler Einsatz in Friedrichsd'or mit 34000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 14000 Freiloosen.
Erste Klasse zu 10 Rthlr. Einsatz.
Beirag. Rthlr.
1 Gewinn zu 5000 Rthlr... 2 Gewinne zu 1000 —. 3 — 500 1 4 200 5 100 40 b 70 25 60 5 50
100 40
300 30
3000 20
3500 Freiloose zu 10 1 . 889-
3500 Gewinne und 3500 Freilovose..
Betrag.
Rthlr.
Zweite Klasse zu 10 Rthlr. Einsatz.
1 Gewinn zu 10000. Nthll 10000 2 Gewinne 2000 — b“ ööö“ 8 500 ö“ 1 2000
200 v 1000
50 3 5000 120000 45000
Freiloose zu 10
5 11öö6
4500 Gewinne und 4500 Freilvoser 208000
Dritte Klasse zu 10
Gewinn zu 15000 Rthlr. 30 —
Gewinne ⸗ 3000 ⸗ 2000
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6000 Freiloose zu 15 —
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6000 6000 4000 1500 2000 2500 3500 6000 15000 220000 90000
13 ⅔ pCt. vom Betrage sämmtlicher Freiloose rund ... 23500
6000 Gewinne und 6000 Freiloojse.
Vierte Klasse zu 15 Rthlr. Einsatz.
Rthlr.
Gewinn zu 150000 R — ⸗- 50000 — ⸗ 40000 — 30000 — 20000
Gewinne 10000 — 5000 — 2000 1000
500 200 100
thlr.
150000 80000 50000 40000 30000 29000 40000 50000 609000
350000
225000
120000
120000
1214500
— g
236549500
Einnahm
Einsatz.
lnzahl der Loose.
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Betrag. Rthlr.
10 Rthlr. I. 40 — 15 —
76500 72000 66000
2 V — 80000
800000 765000 720000 990000
Ueberhaupt 3275000
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Isgabe.
Anzahl
üne.
Freiloose
20000
3500 4500 6000
Zusammen 34000
14000
Vorstehender Plan zur 105ten Königlichen Klassen⸗Lotterie, von welchem vollständige, mit den angehängten Erläuterungen ab⸗ gedruckte Exemplare bei sämmtlichen Lotterie⸗Einnehmern zu erhal⸗
ten sind, wird sofort zur Aus
isten Klasse dieser Lotterie am 14. Jandar . I. Berlin, den 29. November 1851. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction. Stieffelius. Uhde.
führung gebracht und mit Ziehung der
verfahren werden.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Genera und Chef des 23sten Landwehr⸗Regiments, — Hohenlohe⸗Ingelfingen, von Koschentin.
Se. Excellenz der Staats⸗Minister a. D., Graf von Alvens⸗
leben, von Eryxleben.
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Berlin, 1. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Minister⸗Präsidenten Freiherrn von Manteuffel die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Sardinien ihm verliehenen Großkreuzes des St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens, dem Oberjägermeister Grafen von der Asseburg⸗Falkenstein, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Sachsen ihm verliehenen Großkreuzes vom Orden Albrechts des Beherzten, dem Flügel⸗Adjutanten und Com⸗ mandeur des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß, Oberst⸗Lieutenant Gra⸗ fen von Blumenthal, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Sachsen ihm verliehenen Komthurkreuzes zweiter Klasse vom Orden Albrechts des Beherzten; so wie dem militairischen Be⸗ gleiter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, Obersten Fischer, zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen⸗Weimar ihm verliehenen Komthurkreuzes des Ordens vom weißen Falken, zu
Provinz Preußen.
Ernannt ist: Der bisherige Kreis⸗Kassen⸗Rendant zu Karthaus, Orlovius, zum Kreis⸗Kassen⸗Rendanten in Marienburg und der bis⸗ herige Kreis⸗Secretair Kohts zu Berent zum Kreis⸗Kassen⸗Rendanten in Karthaus.
8 nistische Schullehrer Lange zu
Tolk.
Ernanut sind: Der Diakonus und Nektor Krockow in Körlin zum Pastor daselbst; der Gomnastallehrer und Predigtamts⸗Kandidat Karl Franz August Vogel in Greifswald zum Pastor in Reinberg, Synode Grimmen.
Bestätigt iß ih als Agent de
Karl Neugebauer; ener Feuer⸗Versicherungs
Vereidigt ist: Der bisherig Kandidat der Feldmeßkunst Christiat Ferdinand Moritz Eduard Klehmet aus Semlow als Feldmesser.
Erledigt ist: D. zfarr in Falkenwalde, Synode Ueckermünde Königlichen Patronats, Pastors Müller.
P ro9 inz
Bestätigt sind: Der bisherige S zu Altkirch, Franz
sner, als katholischer Schullehrer, Küst, nd Organist zu Ober⸗ r, saganer Kreises; der Kaufmant ritz Peschell zu Jauer als der berliner Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt zu Berlin; f
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ornig zu Freystadt als Agent der Feuer⸗Versicherungs⸗Gese rufsia“; der Kaufmann C. G. Warmer zu Liegnitz als Agent d hen Feuer-Versicherungs⸗Gesellschaft in Elberfeld, nachdem der bisherige ent, Kaufmann Hasse in Liegnitz, diese Agentur niedergelegt hat; der kaufmann C. R. Hasse zu Liegnitz als Agent der preußischen Na⸗ onal⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Stettin, wogegen der bisherige ent, Kaufmann Mentzel in Liegnitz, diese Agentur niedergelegt hat; Schullehrer Kasimir Ludwig i. Wilhelmsthal als katholischer Schullehrer, Organist und Kuster in Schreckendorf, Kreis Habelschwerdt;
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2.
der Schul-Adjuvant Benedikt Kosanke in Prau
Schullehrer, Organist und Küster in Neukirch, Kreis — amts⸗Kandidat Johann Karl Wilhelm Krause als dritter Lehrer an der evangelischen Elementarschule Nr. 22 zu Breslau; de sherige Ad⸗ juvan Adolph Gäbel aus Pontwitz, Kreis Oels, als fi Lehrer an der evangelischen Stadtschule in Polnisch⸗Wartenberg;
an der Schule zu Bischdorf, Friedrich Wiehl, als v der evangelischen Stadtschule in Polnisch⸗Wartenberg; der Joh ann Ernst Wolf zu Schickwitz als evangelischer — Organist in Gimmel, Kreis Oels; der bisherige Lehrer Kluge sern als evangelischer Schullehrer und Organist in Luz
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Angestellt ist: Der Post⸗Expediteur Pietz in Auras.
Ausgeschieden sind: Der Post⸗Expeditenr von 9 in Auras; (auf eigenes Ansuchen): der Auskultator von d Adlerskron behufs seines Uebertritts zur Verwaltungspartie; Mitgliedern der Handelskammer in Glatz und zwar: von den Mite aus dem Kreise Habelschwerdt: der Kom merzien Rath Lindheim in. dorf, und der Kaufmann Hatscher in Mittelwalde; von den Stells tern aus dem Kreise Glatz der Kgufmann Hitzhofer in Glatz.