1. Steckbrief: 1 — Steckbrief.
Der Lehrer Viktor Amadeus Moritz Vibeau aus Zerbig bei Halle, 44 Jahr alt, welcher auch mitunter die Namen: Reichen⸗ bach, Bredow und Fleischer geführt hat, befindet sich bei uns wegen Fälschung von Urkunden in Voruntersuchung und hat sich gestern seiner Haft durch die Flucht entzogen. Alle verehrlichen Behörden des In⸗ und
Auslandes werden ergebenst ersucht, auf den Vibeau zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften, hierher transportiren und an unsere
Gefängniß⸗Expedition abliefern zu lassen. Es wird die sofortige Erstattung der Auslagen und
den Behörden des Auslandes gleiche Rechts⸗ willfährigkeit zugesichert.
Gleichzeitig wird ein Jeder, welcher von
dem Aufenthalt des Vibeau Kenntniß hat,
aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten
Gerichts⸗oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu
machen.
Potsdam, den 13. November 1851.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung. wird hierdurch mit dem Bemerken erneuert, daß der Vibeau eine schwarzbraune Perrücke trägt und mitunter auch eine Brille mit stählerner Ein⸗ fassung anlegt.
Ppotsdam, den 2. Dezember 1851. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung. Signalement des Lehrers Vibeau: 1.) Familienname: Vibeau, 2) Vorname: Victor Amadeus Moritz, 3) Geburts⸗ ort: Zerbig bei Halle, 4) Aufenthaltsort: Fahrland bei Potsdam, 5) Religion: evan⸗ gelisch, 6) Alter: 44 Jahr, 7) Größe: 5 Fuß 6 Zoll, 8) Haare: er trägt eine schwarzbraune Perrücke, 9) Stirn: frei, 10) Au⸗ enbrauen: blond, 11) Augen: blau, 12) Nase: gerade, 13) Mund: gewöhnlich, 14) Bart:; ra⸗ sirt, 15) Zähne: defekt, 16) Kinn: gegrübt, 17) Gesichtsbildung: oval, 18) Gesichtsfarbe: gesund, 19) Statur; mittlerer, 20) Sprache: deutsch und französisch, 21) besondere Keunzeichen: ein Warzenfleck auf der rechten Wange, trägt eine schwarzbraune Perrücke und zuweilen eine Brille. Vekleidung des Vibeau.
“ brauner Tuchoberrock, 2) ein schwarz seidener Stepprock, 3) eine schwarz seidene Bi 4) ein Paar Stiefeln. 1
[1000] Bekanntmachung. Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird das unterzeichnete Haupt⸗Steuer⸗ Amt die Chausseegeld⸗Erhebung zu Neuhoff auf der Berlin⸗Kottbusser Chaussee, 1 Meile von Zossen, vom 1. Februar k. J. ab, da das Re⸗ sultat des am 17ten v. M. zu gleichem Zwecke abgehaltenen Termins die höhere Genehmigung nicht erhalten, anderweit zur Verpachtung an den Meistbietenden mit Vorbehalt des höheren Zu⸗ schlags ausstellen und den desfallsigen Liecita⸗ tions⸗Termin am 15ten k. M., Vorm. 10 Uhr,
im hauptamtlichen Dienstlokal hierselbst abhalten.
Pachtlustige, welche sich als dispositionsfähig ausweisen und vor Beginn des Termins 200 Thaler baar oder in annehmbaren Staatspapie⸗ ren hier deponiren, werden dazu mit dem Be⸗ merken eingeladen, daß die Pacht⸗Bedingungen von heute ab bei uns und bei der Steuer⸗Rezep⸗ tur zu Baruth während der Dienststunden ein⸗ gesehen werden können. Zossen, den 19. Rovember 1851.
Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.
[475 Subhastations⸗Patent.
Das Grundstück hierselbst, Langenmarkt und Hundegasse Nr. 23, und 49 des Hypothekenbuches, bekannt unter dem Namen Hotel du Nord, ge⸗ hörig dem Kaufmann Friedrich Mogilowski, steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation; die auf 44,500 Thaler ausgefallene Tare vom 196 Februar 1850 und der neueste Hypotheken⸗ Schein sind in unserem Büreau V. bei den Subhastations⸗Akten M. 32. de 1849 einzusehen.
Der Bietungstermin wird am
25, Februar 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden. Der Verkauf geschieht unter der Bedingung, daß der Adjudicatar die Einräumung des Be⸗ sitzes erst dann zu verlangen berechtigt ist, wenn er in öCC ö1öö1““ das Kauf⸗ geld vollständig durch Baarzahlung oder Ueber⸗
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nahme der Hypotheken auf Anrechnung des Kauf⸗ preises berichtigt; daß die schwebende Sequestra⸗ tion vom Tage des veroffentlichten Zuschlag⸗ bescheides bis zum Kaufgelder⸗Belegungs⸗Ter⸗ mine auf Kosten des Adjudicatars fortgesetzt wird und auch nach diesem Termine im Fall nicht gehöriger Belegung des Kaufgeldes als Execution gegen den Adjudicatar ohne vorgän⸗ gigen Zahlungsbefehl andauert. Danzig, den 14. Juni 1851. Königl. Stadt⸗ und Kreis⸗Gerficht. J. Abtheilung.
[1057] Ediktal⸗Vorladung.
leber den Nachlaß des am 15. Dezember 1849 zu Langenbirlau in Schlesten verstorbenen Kauf⸗ manns Gotilob Barschdorff aus Bromberg ist am 15. Juli c. der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eröffnet worden. Der Termin zur Anme aller Ansprüche steht am
5. Februar 1852,
Vormittags 11 Uhr, vor dem Landgerichtsrath Kohler im Parteien⸗Zimmer des hiesigen Ge⸗ richts an. “
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit seinen Forderungen nur an dassenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläu⸗ biger übrig bleiben sollte, verwiesen werden. Zu⸗ gleich wird bemerkt, vaß die Aktivmasse bis jetzt nur 12 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf. betigͤgt. Denen, die am hiesigen Orte keine Bekanntschat haben, wer⸗ den die Herren Rechts⸗Anwalte: Senff, Wolff, Becker, der Landgerichtsrath Rogquette und die Justizräthe Schoepke, Schultz 1., Eckert und Schultz II. zum Mandatar in Vorschlag gebracht.
Bromberg, den 15. Oktober 1851.
Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[979] Oeffentliche Bekanutmachung.
In Folge der Rezesse über die Ablosung der Reallasten, welche auf sämmtlichen bäuerlichen Grundstücken, so wie der Wassermühle zu Neu⸗ dörffel, im schwiebuser Kreise, haften, erhält die Gutsherrschaft daselbst eine Abfindung von 6435 Thalern in Renitenbriesen. Auf dem Guie Neu⸗ dörffel stehen unter andern eingetragen sub Ru- brica IiII.:
No. 5. für den Karl! Wilhelm v. Heinersdorf
auf Möstchen 3000 Thlr.,
No. für die Wittne des Dotktor Mektzke, geb. Hübner, zu Züllichau, 2000 Thlr., für den Amtmann Wernecke, genannt Kuhlow, zu Neundörffel, 3000 Thlr., für den Karl Wilhelm v. Heinersdorf auf Möstchen 2000 Thlr., für die Wittwe Gellrich, geborene Lange, 1000 Thlr., verpfändet an den Guts⸗ pächter Karl Stephan Ferdinand Kuhlow.
Da vorgenannte Personen nicht mehr Besitzer der eingetragenen Forderungen, und ihre Rechts⸗ Nachfolger unbekannt sind, so werden letztere hierdurch aufgefordert, binnen 6 Wochen, und spätestens
am 10. Januar 1852, Vormittags
11 uhS vor einem der beiden Unterzeichneten in deren Geschäftszimmer hierselbst zu erklären: ob sie verlangen, daß das Ablösungs⸗Kapital zur Wie⸗ derherstellung ihrer geschmälerten Sicherheit oder zur Abstoßung der zuerst eingetragenen Kapitals⸗ posten verwendet werde.
Die Stillschweigenden verlieren ihr Pfandrecht auf das Ablösungs⸗Kapital.
Züllichau, den 28. Oktober 1851. eööee Steltzer, Regierungs⸗Assessor. Kreisrichter.
No
No.
[1056]
Alle diejenigen, welche Forderungen an die Königliche Haupt⸗Münze oder deren Anstalten haben, werden hiermit aufgefordert, darüͤber spä⸗ testens am 15. Dezember d. J. ihre Rechnungen einzureichen, worauf ihnen sodann die Beträge entweder sogleich eingehändigt oder zugesandt werden sollen.
Wer diesen äußersten Termin versäumt, hat es sich selbst beizumessen, wenn die nach erfolgtem Jahresabschlusse eingehenden Liquidationen von der unterzeichneten Behörde zurückgewiesen werden.
Die General⸗Münz⸗Direction.
[1062] Bekanntmachung. Nach Beschluß des Gemeinderaths soll für die
hiesige Gemeinde ein eigener Stadt⸗Baumeister
gegen ein jährliches Gehalt von 400 Thalern
Redacttion und Rendantur:
angestellt werden. Die Anstellung erfolgt zu⸗ nächst nur probeweise auf ein Jahr, iedoch mit der Zusicherung definitiven Eintritts für den Fall der Bewährung des Angestellten.
Befähigte Bau⸗Techniker werden aufgefordert ihre Bewerbung unter Beifügung ihrer Qua⸗ lifications⸗Atteste bis Ende dieses Monats bei uns schriftlich einzureichen.
Potsdam, den 2. Dezember 1851.
Der Magistrat.
——ᷓ——:— [1004] 8 Die Actionairs der preußischen National⸗Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft werden hiermit zu einer außerordentlichen
General-Versammlung Behufs des Beschlusses über den vorzulegenden Entwurf des revidirten Statuts der Gesellschast zum 12. Januar 1852, Vormittags 10 Uhr, im Börsenhause hierselbst eingeladen. Die Stimm⸗ karten werden am 10. Januar in unserm Ge⸗ schäfts⸗Büreau oder für die auswärtigen Actio⸗ nairs am 12. Januar, Morgens 9 Uhr, im Ver⸗ sammlungs⸗Lotale verabfolgt.
Stettin, den 3. Dezember 1851. Der Verwaltungs⸗Rath der preußischen National⸗ Verficherungs⸗Gesellschaft. Fretzdorff. Schillow. Theel. von Dewitz.
lioss] Aachen⸗Düsseldorfer n-Gesellschaft.
Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Artikel 10 und 11 des Gesell⸗ schafts⸗Statuts (Gesetz⸗Samm⸗ lung de 1846 S. 404 ff.) und
Brumm.
——
mit der Königlichen Staats⸗Regierung abge⸗ chlossenen Vertrag (Gesetz⸗Sammlung de 1850
152 ff.) werden die Actionaire der Aachen⸗ Duüsseldorfer Eisenbahn⸗Gesellschaft hierdurch aufgefordert, die 9te, 10te, 11te und 12te Ein⸗ zahlung mit je 10 Prozent oder 20 Thlr. per Actie, und zwar:
die 9. Rate am 1. Februar 1852,
“ 1. März 1852,
11 1. April 1852,
12. oder letzte Nate am 1. Mai 185. nach ihrer Wahl
in Berlin im Comtoir der Königlichen See⸗
handlung,
in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs⸗
Hauptkasse, oder
in Aachen bei unserer Hauptkasse, zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial⸗Quittungen über die betreffenden frühe⸗ ren Einzahlungen mit einzuliefern.
Die vorgenannten Kassen werden über die empfangenen Zahlungen vorläufig Interims⸗ Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen Partial⸗Quittungen über die eingezahlten Pro⸗ zente, resp. nach Einzahlung der letzten Rate gegen Actien⸗Dokumente ausgetauscht werden.
An dem Betrage der 9. Rate werden die den Acteonairen in Gemäßheit des vorgedachten Ver⸗ trages von den früheren Einzahlungen zustehen⸗ den Zinsen bis Ende Januar 1852 in Anrech⸗ nung gebracht und zwar
3 Thlr. 9 Sgr. 8 961
2 2
von 45 % vom 1. März c. ab mit “ “ *“ 4 2⸗ oder mit 3 Thlr. 20 Sgr. 1 G per Actie, desgleichen an der letzten Rate von sämmtlichen Einzahlungen die Zinsen bis Ende Juni 1852, welche betragen von 70 % vom 1. Februar 1852 ab 2 Thlr. 10 Sgr. 2 40 1. Mr. 1852 9b9 8 „ 11“ 1111 100 per Actie 2 Thlr. 28 Sgl.
wogegen mit den Actien⸗Documenten Zins⸗ Coupons pro I. Semester 1852 nicht ausgegeben werden. ts
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß nach §. 15 des vorgedachten Vertrags vom 29. September 1849 die Actionaire die Befugniß haben, die einzelnen Actien sofort voll einzu⸗ zahlen. 62 8
Aachen, den 28. November 1851.
Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbabn
Schwieger.
„Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Sber- Hosfbnchdruckerei
die Collection, Beförderung nach und aus folgenden Ländern:
nas Abonneme. 20 Sgr. für ½ Jahr „allen Theilen der Ronarchic ehne preis-Erhöhung. Mit Geiblatt (Preuß. Adier-Scitung) in üerlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf. . in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 17 ⅛ Sgr
Auc pPost-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen: ehren⸗Straße RNr. 57. und Schadows-Straße Nr. 4.
Berlin, Sonntag den 7. Dezember
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Gesandtschafts⸗Prediger Remy in Neapel den Rothen
Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;
n Königlichen General⸗Konsul zu Antwerpen, Richard
Hoene, zum Geheimen Regierungs⸗ Rath und vortragenden Rath⸗
beim Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten;
und 1
Den Intendantur⸗Assessor Sultzer von der Intendantur des 2ten Armee⸗Corps zum Militair⸗Intendantur⸗Rath zu ernen⸗ nen; so wie — 1 Dem Kreis⸗ Physikus Dr. Oberstadt zu Remagen, Kreises Ahrweiler, den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Berlin, den 6. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl ist von
8
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Kotzen bei Friesack wieder zurückgekehrt.
“
Ministerium
Arbeiten. Monats⸗Uebersicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846.
Alti H 4. Geprägtes Geld und Barren... Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗ Kassen⸗ scheine...... .. .. 9.. .. . .. Wechsel⸗Bestände.... Lombard⸗Bestäunde. Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen v
Banknoten im Umlauaualff Depositen⸗Kapitalien... Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ Verkeh3rvheee . 7,117,500 Rthlr.
Berlin, den 30. November 1851. —
Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktoriunt.
gez. von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt.
Verordnung vom 390. November 1851 — betreffend den Beitritt der freien Hansestadt Bremen zum deutsch⸗österreichischen Postvereine.
In Folge eines mit der Regierung der
10,675,200 8,918,000
vlp*
20,078,500 19,934,200
0 90 0 9 6 6 9 06668
gedachte Stadt vom 1. Dezember d. J. ab dem dentsch⸗österreichi⸗ schen Postvereine, und zwar für denjenigen Theil des bremer Post⸗ verkehrs beigetreten, dessen Besorgung durch das Stadtpostamt daselbst bewirkt wird.
Gehen Briefe aus Dänemark, Schweden und Norwegen nach Bremen uber preußische Häfen ein, so sind dieselben auf das Stadt⸗ postamt in Bremen zu spediren. Preußen erhält dafür das Post⸗ vereins⸗Porto. Vereinsporto für die einzeln in belgischen Häfen eingegangenen Briefe aus transatlantischen Ländern nach Bremen zu, wofür die⸗ selbe jedoch die Beförderung dieser Korrespondenz an das bremer Stadtpostamt übernimmt.
Zur Kompetenz des preußischen Postamts in Bremen gehört und Distribution der Korrespondenz
2—Le n⸗
in bremer Währung wird
und den hannoverschen Posten unmittelbar ausgewechselt.
ng der freien Hansestadt Bremen unter dem 14. November c. abgeschlossenen Vertrags ist die
Eben so steht der preußischen Postverwaltung das
nung des Empfängers fehlt.
dem Königlich preußischen Verwaltungsbezirke; den Kaiserlich österreichischen Staaten mit Ausnahme der Kronländer Lombardei und Venedig, Tyrol, Vorarlberg und Oesterreich ob der Enns; dem Königreiche Sachsen; dem Herzogthume Altenburg; dem Großherzogthume Mecklenburg⸗Strelitz; 1 Limburg und Luxemburg; 1 dem Kaiserreich Rußland und Polen; A“ nach und aus allen denjenigen außerdeutschen und außereuro⸗ päischen Ländern, deren Korrespondenz a) über Triest oder über die von Triest östlich belegene öster⸗ reichische Gränze transitirt, mit Ausnahme der Korrespon⸗ denz nach und aus Venedig, der Lombardei und den ita⸗ lienischen Staaten, b) durch Rußland und Polen transitirt. Diese Korrespondenz unterliegt, mit Ausnahme der nach dem preußischen Verwaltungsbezirk bestimmten, welche nach den preußi⸗
u“ 8 schen Taxirungs ⸗Vorschriften zu behandeln ist, den Bestimmungen für Handel, Gewerbe u ad öffentliche
des Postvereins⸗Vertrages und kann das Porto für dieselbe bei dem preußischen Postamte in Bremen entweder in Silbergroschen oder in bremer Groten erlegt werden. Bei Bezahlung des Porto
1 Sgr. zu 3 Gr. EEE1“ gerechnet.
Der Zeitungs⸗Debit nach und von Preußen und denjenigen
Vereinsländern, deren Korrespondenz durch das preußische Post⸗Amt in Bremen vermittelt wird, soll nach wie vor durch das Post⸗Amt der freien Stadt besorgt werden.
Dem Stadt⸗Post⸗Amte in Bremen ist das Recht zugestanden worden, dirette Briefpakete nach und aus Amerika, Großbritanien und den Niederlanden zu wechseln.
Für die mit diesen Briefpaketen aus Bremen abgehende Kor⸗ respondenz (Zeitungen, Kreuzbandsendungen und Waarenproben) bezieht Bremen das ganze Porto, bestreitet dagegen aus demselben
das Transitporto. .
Die Briefpakete aus Bremen nach Amerita und Großbrita⸗ nien werden den Sendungen des preußischen Postamis daselbst bei⸗ gepackt. Das Transitporto fuüͤr dieselbe erstattet Bremen an Preußen
nach den Bestimmungen des Vereinsvertrages.
Die zwischen Bremen und den Niederlanden über Minden ge⸗ wechselten Briefpakete werden zwischen dem Stadtpostamte daselbst Das der preußischen Postverwaltung zustehenre Transitporto für die Brief⸗ pakete aus Amerika, Großbritanien und den Niederlanden nach Bremen wird nach einem Durchschnittsbetrage mit einem bestimmten Satze pro Loth fixirt werden.
In Absicht auf den Zeitungs⸗Debit bleiben die Bestimmungen des Postvereins⸗Vertrages in Kraft. 5 8
Berlin, den 30. November 1851.
eral⸗Post⸗Amt.
Verfügung vom 3. Deyembher 1851 — betreffend die Angabe der Wohnungen auf Paket⸗Adressen zu v nach Berlin bestimmten Sendungen. Nach einer Anzeige der hiesigen Packkammer⸗Expedition gehen hier täglich Paket⸗ Adressen ein, auf denen die Angabe der Woh⸗ In vielen Fällen ist die Central⸗ Stadtpost⸗Expedition nicht im Stande, die Wohnung der Adressa⸗