1851 / 139 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bekanntmachung.

Die Erben der verstorbenen Ehegattin des Gutsbesitzers Franz Matthias von Below zu Saleske, Karoline Friedrike gebornen von Pode⸗ wils, Wittwe des Obersten Jacob Wilhelm von Czaruowsky, beabsichtigen, sich deren Nachlaß zu theilen, und werden die Gläubiger dieses Nach⸗ lasses hiermit aufgefordert, innerhalb dreier Mo⸗ nate sich mit ihren Ansprüchen zu melden, widri⸗ genfalls sie sich, nach erfolgter Theilung an jeden Erben nur für dessen Antheil werden halten können. 8 Schlawe, den 24. November 1851.

Königliches Kreisgericht, II. Abtheilung

[1067]

[1004] Bekanntmachung. Ausloosung von Rentenbriefen. Bei der in Gemäßheit des §. 39 des Renten⸗ bank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 heute stattge⸗ habten öffentlichen Verloosung von Rentenbrie⸗ fen sind die nachbenannten Rentenbriefe auf⸗

gerufen:

Rentenbriefe Litt. Nr. 31. Rentenbriefe Litt. B. von Fünfhundert Tha⸗ lern Nr. 6. Rentenbriefe Litt. C. von Hundert Thalern Nr. 10. 57. 73. 133. 146 und 169.

Rentenbriefe Litt. D. von Fünf und Zwan⸗ zig Thalern Nr. 5. 27. 86 und 93. Rentenbriefe Litt. E. von Zehn Thalern Nr. 1. 32. 39. 44, 53. 81. 82. 109. 113. 122. 138. 143. 146. 167 und 182.

Indem wir dieses auf den Grund der darüber aufgenommenen Verhandlung bekannt machen, fordern wir die Inhaber der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe auf, die Kapitalbeträge derselben am 1. April 1852 im Geschäftslokale der Renten⸗ bankkasse auf dem Domplatze dahier gegen Rück⸗ gabe der Original⸗Rentenbriefe und der dazu gehörigen noch nicht verfallenen Zins⸗Coupons in Empfang zu nehmen.

Zugleich machen wir darauf aufmerksam, daß nach §. 43 des erwähnten Gesetzes vom 1. April 1852 ab eine Verzinsung der vorbemerkten Ren⸗ jenbriefe nicht ferner stattfindet, auch die ausge⸗ loosten Rentenbriefe selbst nach §. 44 a. g. O. binnen zehn Jahren zum Vortheil der Anstalt verjähren.

Münster, den 20. November 1851. Königliche Direction der Rentenbank für West⸗ falen und die Rheinprovinz.

v. Hartmann.

L. von Tausend Thalern

8 110660 Bekanntmachung.

Zu der am 13. Dezember d. J., Nachmittags um 4 Uhr, in dem Konferenzzimmer des hiesigen Gymnasiums statutenmäßig zu haltenden jähr⸗ lichen General⸗Versammlung der Friedens⸗ Gesellschaft hierselbst, in welcher auch die Neuwahl des Vorstandes (der Beamten) des Vereins und die Vertheilung der diesjährigen Stipendien an die Benesiziaten der Gesellschaft Statt haben wird, werden die geehrten Mitglie⸗ der derselben hierdurch ganz ergebenst eingeladen. Potsdam, den 4. Dezember 1851. .

Der Vorstand der Friedens⸗Gesellschaft.

ann2 8 99 7 . Niederschles. Märkische 1,604 Eisenbahn.

Behufs Herabsetzung des Zinsfußes zentigen Prioritäts⸗Obligationen der Nieder⸗ schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Se⸗ ie III. auf 4 ½ pCt. kündigen wir hierdurch mit Bezug auf §. 4 des unterm 20. August 1847 Allerhöchst genehmigten Plans vom 9. Juli 1847 (Gesetz⸗Sammlung für 1847, S. 343 u. folg.) die gedachten Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Serie III. im Betrage von 2,300,000 Thalern zur Rückzahlung des Kapitals am 1. April 1852 mit der Maßgabe, daß den⸗ jenigen Gläubigern, welche in obige Zinsherab⸗ setzung vom 1. April 1852 ab willigen und ihre Obligationen nebst Coupons Nr. 12/20 zum

H

Zweck des darauf zu setzenden Konvertirungs⸗ vermerks und des Austausches gegen 4⁄ rozen⸗ tige Coupons vom 1. Juli 1852 ab in dem Zeit⸗ raum vom 15. November bis 15. Dezember dieses Jahres, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, bei der Gesellschafts⸗Hauptkasse hier einreichen, eine

rämie von ¼ pCt. des Kapitals, und zwar pCt. durch Belassung des 5prozentigen Cou⸗ pons Nr. 12 pro I. Semester 1852 und pCt. baar, ausgezahlt werden wird.

Den zur Konvertirung einzureichenden Obli⸗ gationen ist daher ein mit der Namensunterschrift des Eigenthümers und der Quitküng über die empfangene Prämie versehenes Nummern⸗Ver⸗ zeichniß beizufügen.

Von denjenigen Inhabern von Obligationen, welche ihre Bereitwilligkeit zur Konvertirung bis zum 15. Dezember dieses Jahres nicht zu erkennen gegeben haben, wird angenommen, daß sie die Ruck⸗ nahme des Kapitals vorziehen, und werden dieselben aufgefordert, solches mit den Stück⸗Zinsen vom 1. Januar bis 1. April 1852 gegen Einlieferung der Obligationen mit den Coupons Nr. 12 bis 20 in dem Zeitraum vom 1. bis 30. April 1852, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, in den schon bezeichneten Geschäftsstunden bei der Gesellschafts⸗Hauptkasse hier in Empfang zu nehmen. Fehlende Coupons werden mit 2 Rthlr.

15 Sgr. pro Stück vom Kapital in

Abzu

bracht. bzug ge

Die Verzinsung der nicht konvertirten und so⸗ nach gekündigten Obligationen hört mit dem 1. April 1852 auf.

Berlin, den 8. November 1851. Königliche Verwaltung der Niederschlesisch Ht Märkischen Eisenbahn. 1

[1068] 4

Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. Für die Zeit vom 9. Dezember d. J. bis zum 15. März k. J. ist der Frachtsatz für Getraide⸗ sendungen in vollen Wispeln über unsere Bahn von hier nach Berlin in der Art er⸗ mäßigt, daß der Wisp. Weizen zu 250 RNoggen zu 25 * Erbsen zu 25 Csi 5 qTEqq1P1616168 äT Eine bestimmte Lieferzeit kann dabei aber nicht garantirt werden, vielmehr ersolgt die Beförde⸗

rung immer nur nach Maßgabe der vorräthigen

Betriebsmittel. Stettin, den 4. Dezember 1851. Direktorium.

Witte, Kutscher. Schlutow.

[1063]

Für Personen, Gepäck und Equipage: 1“ 1“

Im Januar bis inkl. Septbr. 1851: 444,831 Thl. 13 Sg. 1 Sf. IIEETSSb“

608,576 Thl. 16 Sg. 8 Pf. 1,053,407 Thl. 29 Sg. 80,500 ◻—

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.

Betriebs⸗Einnahmen. Für Güter und Vieh: 8

Zusammen:

———— ——

9 Pf.

.

126,500

Summa eirca:

Einnahme

8 770,831 ThI. 13 Sg. 1 Pf. 280,076 TöI. 10 Sgr. SPf. 7,179,907 Thl. 29 Sg. 9 Pf. In den Monaten Januar bis Oktober vorigen Jahres betrug die

1,071,799 Thl. Sg. Pf.

Also im entsprechenden Zeitraum des laufenden Jahres mehr circa 108,000 Thl. Sg. Pf.

n g.

Dem Kaufmann Herrn Louis Saling in Ber⸗ lin sind angeblich am 29. Januar d. J. dreißig Actien der Prinz⸗Wilhelm⸗Eisenbahn, jede à 100 Thaler, naͤmlich die fortlaufenden Nummern 4948. 4949. 4950. 4951. 4952. 4953. 4954. 4965. 4966. 4967. 4968. 4969. 4970. 4971. 4972. 4973. 4974. 4975. 4976. 4977. 6269. 6270. 6271. 6272. 6273. 6274. 6275. 6276. 6277. 6278, nebst den zu jeder dieser Actien ge⸗ hörigen 8 Stüͤck Dividendenscheinen Nr. 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, auf die Jahre 1850 bis inel. 1857 lautend, entwendet worden, und hat der⸗ selbe deren Amortisation in Antrag gebracht.

Nach Anleitung des §. 13 unserer Statuten fordern wir daher die etwanigen Inhaber der oben bezeichneten Actien und resp. Dividenden⸗ scheine hiermit auf, diese Dokumente an den Ein⸗ gangs genannten Eigenthümer oder an uns ab⸗ zuliefern, oder aber ihre eventuellen Rechte an dieselben geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der im obigen Paragraphen vorge⸗ sehenen Frist die Amortisation der erwähnten Dokumente bei dem Königlichen Landgericht zu Elberfeld beantragen werden.

Langenberg, den 3. April 1851.

Die Direction der Prinz⸗Wilhelm⸗Eisenbahn.

H5dh. Erhit t a lala dun

Der von Camenz gebürtige Riemermeister Wilhelm Salomo Krah, welcher am 2ten September 1828 das Bürgerrecht zu Rade⸗ burg erlangt und sich allhier niedergelassen hatte, hat sich am 31. Mai 1831 von hier ent⸗ fernt, und es ist seitdem, außer einem in den ersten Tagen des Monats Juni 1831 anhero gelangten, an seine Gattin und einziges Kind gerichteten Schreiben ohne Ort und Datum, nach Versicherung des Abwesenheits⸗Vormunds über Meister Krah's Leben und Aufenthalt irgend eine Nachricht nicht erlangt worden. I1

Auf Antrag des bestätigten Abwesenheits vor⸗ mundes, des Herrn Kaufmann Sommer allhier,

48 8— 8

* Redaction und

Rendantur:

werden nun der oben genannte und näher be⸗ zeichnete Riemermeister Wilhelm Salomo Krah, so wie dessen etwaige zur Zeit allhier unbekannte Intestat⸗Erben, hiermit Gerichts wegen aufge⸗ fordert, sich spätestens

den 18. Heembr1851 an hiesiger Gerichtsstelle anzumelden und sich so⸗ weit nöthig zu legitimiren, nach Befinden auch mit dem bestellten Abwesenheitsvormunde oder der einzigen allhier bekannten Erbin des Abwe⸗ senden ihrer Ansprüche halber rechtlich zu ver⸗ fahren und spätestens

den 30, Dezember 1851, welcher zur Akten⸗Inrotulation anberaumt wor⸗ den ist, zu beschließen, unter der Verwarnung, daß der abwesende Meister Krah sonst für todt erklärt, sein Vermögen seinen Erben zugeschlagen und verabfolgt, die etwaigen unbekannten In⸗ testaterben desselben aber von der Erbschaft gus⸗ geschlossen und ihrer Ansprüche, so wie der Wie⸗ dereinsezung in den vorigen Stand, verlustig werden erachtet werden, immaßen wir zur Be⸗ kanntmachung eines Präklusiv⸗Erkenntnisses zugleich

den 30. Januar 1852 terminlich anberaumt haben, wozu Alle, die es angeht, unter der Verwarnung, daß dasselbe bei ihrem Ausbleiben für bekannt gemacht erachtet werden würde, hiermit vorgeladen werden.

Uebrigens haben Auswärtige zur Annahme

künftiger Ausfertigungen Bevollmächtigte an hie⸗ sigem Orte zu bestellen.

Nadeburg, den 4. Juli 1851. G

Fürstl. reuß⸗plauische Gerichte allda. Hoöähnel, Gerichts⸗Direktor.

[1045 Bekanntmachun g.

Die Hinterlassenen des verstorbenen Dr. theol- Johann Friedrich Röhr hier bringen hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß, daß sie irgend eine von dem Dr. med. Franz Eugen Röhr von hier eingegan⸗ gene Verbindlichkeit zur Vertretung nicht über⸗ nehmen.

Weimar, im Monat November 185.

Schwieger.

11 Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchbr jerei.

Abonnement betraägt 8 20 Sgr. für ¼ Jah:r in alen Theilen der Monarchic ohne Preis⸗-Erhöhung 1 mit Seiblatt (Preuß Adler-Zeitung) Iin BHerlin 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 P in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 17 Sgr

Aule Post-Anstalten nnd Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß Staats-Anzeiger an, für Berlin die 8 Expeditionen: Gehren⸗Straße KRr. 57. und Schadows⸗-⸗Stratße Rr. 4.

Dienstag den 9. Dezember

Majestät der König haben aus Veranlassung Allerhöchst⸗ folgenden Personen nämlich:

Se. 1 Ihrer Anwesenheit in der Provinz Schlesien Orden und Ehrenzeichen Allergnädigst zu verleihen geruht, 1. Den Rothen Adler⸗Orden 11““

Eichenlaub: dem Regierungs⸗Präsidenten Grafen veon Zedlitz⸗Trützschler in Breslau. Den Rothen Adler⸗Orden 3ter Klasse mit der Schleife: 1 dem Ober⸗- und Geheimen⸗Regierungs⸗Rath Elwanger, Bürger⸗ meister zu Breslau,

Major a. D. und Landrath des Kreises Schönau, Freiherrn

von Zedlitz⸗Neukirch auf Herrmannswaldau.

III. Den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse dem Kommerzienrath Cecola zu Ratibor, Medizinal⸗Assessor, Stadtrath und Apotheker

Breslau, Landrath von Landrath des

dorf, Polizei⸗Präsidenten von Kehler zu Breslau, Fürstlich hohenzollern⸗hechingenschen Finanzrath und

Bevollmächtigten Lorch zu Polnisch⸗Nettkow, Regierungs⸗Vice⸗Präsidenten von Selchow zu Liegnitz, Fürstlich hohenzollern⸗hechingenschen Kabinets⸗Secretair Stett⸗

mund zu Hohlstein, Ober⸗Amtmann und Domainen⸗Rentmeister

Grüssau.

IV. Den St. Johanniter⸗Orden: Premier⸗Lieutenant und Rittergutsbesitzer von Liere Stephanshain, „Hauptmann und Rittergutsbesitzer von Zedlitz⸗

Neukirch auf Neukirch,

Gerlach zu

Grävenitz zu Hirschberg,

Kreises Görlitz, von Haugwitz, auf Mengels⸗

General⸗

Thamm zu

dem auf

Freiherrn

dorf. V. Das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Erbscholtisei⸗Besitzer Bauschke zu Rathau, Kreis Wohlau, Polizeischulzen Berndt zu Bernsdorf, Kreis Münsterberg Gerichtsscholzen Flegel zu Oberzieder, Kreis Landshut, Ziegelmeister Förster zu Holzkirch, Kreis Lauban, Gerichtsscholzen Jentsch zu Kl. Knignitz, Kreis Nimptsch Gerichtsscholzen Peschel zu Göllschau, Kreis Goldberg, Gerichtsscholzlen Schremmer zu Konradswaldau, Landshut, Kreis⸗Taxator

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Ober⸗Prediger Anton Wilhelm Eugen Weinmann zu Wilsnack zum Superintendenten in der Diözese Wilsnack; und Den zum Ober⸗Pfarrer in Neu⸗Ruppin berufenen bisherigen Prediger Hanstein zu Neuholland zum Superintendenten der Diö⸗ zese Neu⸗Ruppin zu ernennen. 8 8

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekianmni m ahch um g betreffend die Ausreichung neuer Dividendenscheine zu den Bankantheil⸗Scheinen. Gemäß §. 10 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846 (Gesetz⸗Sammlung Seite 435) sollen zu den Bankantheil⸗Scheinen neue Dividenden⸗Scheine für die fünf Jahre 1852 bis 1856 8 schließlich ausgereicht werden. Die Eigenthümer von Bankantheil⸗

Kreis

Stiller zu Hohendorf, Kreis Goldberg.

Dividendensch

Bankkasse zu

Namen des ei reicher, mit B

werden mit d Kasse wo m

zu prüfen, Der rechtmä erinnert, da

Haupt⸗Bank⸗Kasse sicher

Verlust zu

Scheinen werden daher aufgefordert,

dem Zeitraum vom 5. Vormittagsstunden jedes Werktages von 9 bis 1 Uhr, der Haupt⸗

schrieben sein. niß-Duplikat den Empfang der Bankantheil⸗Scheine und giebt dasselbe dem Ueberbringer sofort zurück.

diese (ohne den letzten derselben, in

ein) mit einem doppelten Verzeichnisse 1852, in den

Januar bis zum 31. März

Berlin, persönlich oder durch einen Dritten, zu über⸗

geben. Das mit einzureichende doppelte Verzeichniß muß, in beiden Exem⸗ plaren, die Nummern der Bankantheil⸗Scheine (jeder 3 1000 Rthlr.) einzeln nach deren Reihefolge, die Stückzahl, bei jedem Stücke den

ngetragenen Eigenthümers, enthalten und von dem Ein emerkung seines Standes und Wohnorts, deutlich unter⸗ Die Haupt⸗Bankkasse bescheinigt auf dem Verzeich⸗

Die Bankantheil⸗Scheine en neuen Dividenden⸗Scheinen von der Haupt⸗Bank⸗ öglich sogleich, spätestens aber vom nächstfolgenden

Werktage ab, gegen Rückgabe des Verzeichniß⸗Duplikats und die darunter zu setzende zwar das Recht vorbehält, zeichniß⸗Duplikats und die

Quittung ausgehändigt, wobei die Bank sich die Legitimation des Inhabers des Ver Gültigkeit der zu ertheilenden Quittung ohne jedoch eine Verpflichtung hierzu zu übernehmen. ßige Inhaber des Verzeichniß⸗Duplikats wird daher sselbe mit dem darauf befindlichen Empfangschein de aufzubewahren und sich dadurch gegen Bank⸗Antheil⸗

schützen. Diejenigen Inhaber von

Scheinen, welche die neuen Dividenden⸗Scheine nicht bei der Haupt⸗

Bank⸗Kasse

einem der B. Magdeburg,

Görlitz, Tilsit, ben dies,

mtti mf

eben so wie ausreichen.

Bankstelle u übergeben Briefen von den Absende

Berlin,

von Lamp

worden.

Halberstadt, Schullehrer⸗

namentlich bei

manditen zu Krefeld, Halle g. d. Thorn oder in dem vorgedachten

31. März 1852, 6 Scheine (aber ohne Rittergutsbesitzer von Zedlitz⸗Neukirch auf Tiefhartmanns⸗ 14 Tage nach Blankstelle die ihr von scheine den

Haupt⸗Bank⸗Kasse theilscheine zur Beifügung

der vorstehend bestimmten Art persönlich oder durch einen Dritten werden, sondern etwa durch die Post

Königlich

Der Rechts⸗Anwalt Schendel zu Schrod 6“ e des Appellationsgerichts zu Posen ernannt

Der erste Lehrer an dem evangelischen Schullehrer⸗Seminar in

in Berlin, sondern bei einer Provinzial⸗Bankstelle, dem Bank⸗Direktorium zu Breslau vder bei ank⸗Comtoire zu Königsberg in Pr., Danzig, Stettin Münster und Köln, oder bei einer der Bank⸗Kom

Elberfeld, Elbing, Frankfurt a. d. N., S., Memel, Posen, Stolp, Stralsund Gleiwitz in Empfang nehmen wollen, ha Zeitraum vom 5. Januar bi der von ihnen gewählten Provinzial⸗Bankstelle, Angabe der Nummern ihrer Bankantheil⸗ deren Beifügung) zu melden. Spätestens dem Empfange dieser Meldung wird jede Provinzial⸗ hier aus zuzusendenden neuen Dividenden⸗ Präsentanten der betreffenden Bankantheil⸗Scheine, es für die Haupt⸗Bankkasse in Berlin angeordnet ist, Gedruckte Formulare zu den Verzeichnissen wird die in Berlin und jede oben bezeichnete Provinzial⸗ verabfolgen. Sollten übrigens Bankan⸗ der neuen Dividenden⸗Scheine nicht in

uer

nentgeltlich

oder sonst mit außerhalb eingehen, so müssen die Bankantheil⸗Scheine rn b Weiteres zurückgeschickt werden, da sich die

Bankverwaltung dieserhalb in Schriftwechsel nicht einlassen kann.

Dezember 1851. preußisches Haupt⸗ Bank⸗Direktoriuu. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend.

den 6.

Justiz⸗ Ministerium.

ist zugleich zum

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗ Angelegenheiten

Dr. Günther, ist in gleicher Eigenschaft an das

Seminar in Magdeburg versetzt worden.