1851 / 140 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[1007] Bekanntma chung. .

Die Erben der verstorbenen Ehegattin des Gutsbesitzers Franz Matthias von Below zu Saleske, Karoline Friedrike gebornen von Pode⸗ wils, Wittwe des Obersten Jacob Wilhelm von Czarnowsky, beabsichtigen, sich deren Nachlaß zu theilen, und werden die Glänbiger dieses Nach⸗ lasses hiermit aufgefordert, innerhalb dreier Mo⸗ nate sich mit ihren Ansprüchen zu melden, widri⸗ genfalls sie sich, nach erfolgter Theilung an jeden Erben nur für dessen Antheil werden halten können.

Schlawe, den 24. November 1851.

Königliches Kreisgericht, II. Abtheilung. [1074]

Die Subhastation des Zimmermeister Julius Bergmannschen Grundstücks Burgstraße Nr. 79 wird hiermit aufgehoben. Der Bietungstermin, den 22. Mai, cessirt.

Danzig, den 26. November 1851.

Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.

1 8. ꝙ—* 1 3 2 Niederschlesisch⸗Märkische Die bis zum 2. Januar 1852 1) der Stamm⸗Actien,

2) der Prioritäts⸗Actien und

3) der Prioritäts⸗Obligationen Ser. 1. II. III.

1

der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft werden bei Einlieferung der Coupons mit einem nach den verschiedenen Sorten und Fällig⸗ keits⸗Terminen gehörig getrennten und nach der Reihenfolge der Nummern geordneten Verzeich⸗ nisse schon vom 15ten d. M. ab und zwar:

a) in Berlin bei der Hauptkasse bis zum 31. Januar k. J.,

b) in Breslau bei der Tageskasse auf dorti⸗ gem Bahnhofe, aber nur bis zum 8. Ja⸗ nuar k. J.,

mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr gezahlt. Berlin, den 5. Dezember 1851. Königl. Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

[1070] Bekanntmachung. Es soll den 19. Dezember 1851 im Schind⸗ lerschen Gasthofe zu Lagow nachstehendes Holz aus der Oberförsterei Lagow, und zwar aus den Beläufen Langenphul, Buchspring, Lagow und Corritten, als: ca. 300 Stück Eichen⸗Nutz⸗Enden, Jagen 52, 87 und 99. ca. 10 Stück Eichen⸗Kahn⸗Kniee, Jagen 52, 50 Klafter bhassrj Füaser⸗

4 fälligen Zinsen

und Nutzholz I. Klasse Klafter Eichen⸗Nutzholz II. Klasse zu Zaunpfählen; Stück Kiefern⸗Nutz⸗ und) Schneide⸗Enden Jagen 99 Klafter Kiefern⸗Böttcher⸗ und 17. holz Stück Ellern⸗Nutz⸗Enden Jagen 14. Klaftern Buchen⸗Nutzholz Jagen 8 und 17. ca. 150 Klaftern Buchen⸗Ast⸗ und Scheitholz Jagen 8, 12, 14 und 17. ca. Klaftern Eichen⸗Scheit⸗ und Astholz Jagen 52 und 99. ca. 50 Klaftern Kiefern⸗Scheit⸗ und Astholz Jagen 17, 52 und 99. und diverse Klaftern Birken⸗, Ellern⸗ und As⸗ pen⸗Scheit⸗ und Astholz im Wege der Lieitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage

Jagen 52, 87 und 99.

auf Ort und Stelle Vormittags um 11 Uhr hie

mit eingeladen werden. Lagow, den 1. Dezember 1851. Der Oberförster.

1

1079] Bekauntmachung.

Es sollen den 18. Dezember d. J., in dem Lokale des Herrn Geilenfeld hierselbst, nachste⸗ hende, im Königlichen Regenthiner Forstrevier pro 1852 eingeschlagene Nutzhölzer, als a) im Belauf Buchberg, Jagen 113,

12 Stück Eichen, 23b ök b) im Belauf Deutschebruch, Jagen 13

106 Stück Eichen,

12 ABluchen,

1111’’ c) im Belauf Althütte, Jagen 122,

141 Stück Kiefern à 3 Kl. (dergl. Nutz⸗

holz à 3 und 6 lang); d, Jagen 156

*

d) im Belauf Nehmischbuse 11 Stück Eichen, e) im Belauf Paetznickerie, Jagen 162, circa 600 Stück Kiefern und eiige Klaf⸗ tern Kiefern⸗Nutzholz à 3“ lang, im Wege der Licitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden verkauft, wozu Kauflustige an dem ge⸗ dachten Tage, Vormittags um 9 Uhr, hiermit eingeladen werden, mit dem Bemerken, daß das Kaufgeld bis zu 50 Rthlrn. sogleich ganz, und von 50 Rthlrn. und darüber zum vierten Theile im Termine eingezahlt werden muß. Die betref⸗ fenden Förster werden den sich meldenden Käu⸗ fern obige Hölzer 3 Tage vor dem Termine vor⸗ zeigen. Regenthin, den 4. Dezember 1851. Der Oberförster W. Fischer.

[1080] Bekanntmachung.

Es sollen den 19. Dezember d. J. in dem Gasthofe des Herrn Geilenfeld hierselbst nachste⸗ hende Brennhölzer aus dem Einschlage pro 1851, als:

a) im Belauf Buchberg, Jagen 82, 83, 92, 93,

94 und 128,

1 ¼ Klaftern Eichen⸗Scheit, 34 ½ Eichen⸗Ast, 80 Buchen⸗Ast, 5 Kiefern⸗Scheit; b) im Belauf Nehmischbusch, Jagen 156 und Klaftern Buchen⸗Scheit, Buchen⸗Ast⸗ und 20 Klaf⸗ tern Eichen⸗Astholz, 4 Birken⸗Ast, c) im Belauf Paetznickerie, Jagen 162 und 187, 2% Klaftern Eichen⸗Scheit bei freier Konkurrenz im Wege der Liecitation öffent⸗ lich an den Meistbietenden verkauft, wozu Kanflustige an dem gedachten Tage Vormittags um 10 Uhr hier⸗ mit eingeladen werden, mit dem Bemerken, daß das Kaufgeld bis zu 50 Thlrn. sogleich ganz, und von 30 Thlr. und darüber mit dem vierten Theile im Termine eingezahlt werden muß. Die betreffenden Förster werden den sich meldenden Käufern obige Hölzer 3 Tage vor dem Termine vorzeigen.

Regenthin, den 4. Dezember 1851.

Der Oberfoöͤrster. W. Fischer

1023]

Die Herren Actionairs der neuen Berliner Hagel-Assekuranz-Gesellschaft werden zu der Mittwoch den 10. Dezember c. im Lokale der Anstalt, am Kupfergraben No. 7., stattfinden- den diesjährigen General-Versammlung erge-

[871]

benst eingeladen. Die Ver handlunga 4 1 - 5 nen um 10 ½ Uhr Vormittag. Berlin, den 25. November 1851 Direction der neuen Berliner Hagel 2 1 88 Assekuranz-Gesellschaft.

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965]

(2 771 2 „0 Fehe 88 8

Lübecksche Staats⸗Anleihe von 1850.

Die Zahlung der am 1. Januar 1852 Zins⸗Coupons finder nach der Wahl de ber statt:

in Berlin bei Herren Gebrüder Schickle

oder bei Herren Mendelssohn u. Co in Hamburg bei Herrn Salomon Heine in Lübeck bei der unterzeichneten Behörde,

Es sind dazu die Werktage vom 1. bis 15 Januar bestimmt.

Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder in Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Coupons einen Monat vor⸗ her mithin zwischen dem 1. und 15. Dezember d. J. bei einem der gedachten Banquier⸗ Häuser abstempeln zu lassen.

Die abgestempelten Coupons, welche zwischen dem 1. und 15. Januar nicht in Berlin und Hamburg bei dem Banquier⸗Hause, von welchem sie abgestempelt sind, erhoben werden, können späterhin nur in Lübeck eingezogen werden.

Lübeck, den 8. November 1851.

Die Deputation zur Verwaltung der Lübeckischen Staats⸗Anleihe

von 1850.

11“

Zu dem Vermögen des Fabrikanten Karl Gottlob Kießhauer hierselbst ist auf erfolgte Insolvenzanzeige der Konkursprozeß zu eröffnen gewesen.

Es werden daher die bekannten und unbekann⸗ ten Gläubiger Kießhauers und überhaupt Alle, welche an dessen Vermögen aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen, bei Strafe des Ausschlusses, so wie bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzur in den vorigen Stand, in dem auf 8 den 24. März 1852 anberaumten Liquidationstermine zu rechter früͤ⸗ her Gerichtszeit an hiesiger Gerichtsstelle persön⸗ lich oder durch gehörig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, mit dem verord⸗ neten Rechtsvertreter, so wie nach Befinden der Priorität halber unter sich, zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und

den 12. Mai 1852 der Publication eines Präklusiv⸗Bescheids, welche rücksichtlich der Ausbleibenden für geschehen er⸗ achtet werden wird, ferner

den 28. Mai 1852 der Abhaltung eines Verhörs zum Behuf der Abschließung eines Hauptvergleichs, wobei von denjenigen, welche gar nicht oder nicht gehöorig erscheinen, oder sich gar nicht oder nicht bestimmt erklären, angenommen werden wird, daß sie den Beschlüssen der übrigen Gläͤubiger beitreten, da⸗ fern aber eine Vereinigung nicht zu Stande kommt,

den 5. Juni 1852 der Inrotulation der Akten und

Se24 l8352 der Publication eines Locations⸗Erkenntnisses, welches in Ansehung der Ausbleibenden für pu⸗ blizirt geachtet werden wird, gewärtig zu sein.

Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.

Stadtgericht Crimmitzschau,

am 15. Oktober 1851. Redslob, Stadtrichter.

Fünfte Sitzung der I. Kammer.... Tcotal 6 ¾⅔ Bogen des I. Abonnements.

Redaction und Rendantur:

. „1¹hꝗ¶½ Bogen.

Schwieger.

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Ew. Königliche Majestät haben auf den Bericht des Staats⸗ Ministeriums vom 14. April 1844 durch die Allerhöchste Ordre vom 6. Mai 1844 Sich bewogen gefunden, die Anwendung der Vor⸗ schriften der schlesischen Bergordnung vom VEVTVTbbbböböII. §§. 1 4 einschließlich, und des Landrechts Theil II. Titel 16, §§. 141— 145, für den Verwaltungsbezirk des oberschlesischen Berg⸗ Amts zu Tarnowitz in Betreff der Aufsuchung von Steinkohlen bis auf weitere Anordnung zu suspendiren.

Diese landesherrliche Administrativmaßregel fand ihre Recht⸗

fertigung darin, daß damals unter dem Schutz und in Folge der

allgemeinen Bergbaufreiheit der Erwerb von Steinkohlenbergwerken weit über die Gränzen des Bedürsnisses hinaus eingetreten war, mehr als die Hälfte der Gruben außer Betrieb lagen und auf anderem Wege dem Schwindel, welcher den Handel mit Schurf⸗ scheinen, Muthungen und Bergwerken ergriffen hatte, nicht ein Ziel zu setzen war.

Seitdem ist indessen in dem Zustande des dortigen Steinkohlen⸗ Bergbaues in Verbindung mit dem Aufschwunge der gesammten Industrie eine wesentliche Veränderung eingetreten, indem damals die Förderung nur 2,400,000 Tonnen betrug, während dieselbe im verflossenen Jahre bereits auf 5,400,000 Tonnen gestiegen und noch ortdauernd im Steigen begriffen ist.

Es sind zwar noch gegenwärtig viele Steinkohlengruben außer Betrieb, sie gehören aber theils zu denjenigen, welche von den Communicationswegen der Eisen⸗ und Zink⸗Industrie sehr entfernt liegen, theils nicht im Stande sind, ein Produkt zu liefern, welches für diese Industrie oder zum Absatz für den eröffneten Eisenbahn Debit nach entfernteren Gegenden geeignet ist.

Eine erhöhte Regsamkeit hat sich dagegen in anderen Theilen des dortigen Verwaltungsbezirks gezeigt; man ist zu der Ueber⸗ zeugung gekommen, daß nur durch sie eine größere Wohlfeilheit des Produkts hervorgebracht und die gewerbliche Thätigkeit gefördert werden kann, und wird keine Anstrengungen scheuen, um mit den schnell wachsenden Bedürfnissen und Anforderungen der Industrie gleichen Schritt zu halten.

Die Gesetze vom 12. Mai c., welche die auf dem Bergbau lastenden Abgaben vermindert haben und die Grubenbesitzer auffor⸗ dern, sich selbst mit vermehrter Thätigkeit dem Betriebe der Werke hinzugeben, machen es zu einer Nothwendigkeit, den verminderten Steuerertrag durch eine größere Förderung des besteuerten Pro⸗ dukts zu ersetzen. Sie machen es aber auch eben so nothwendig, jetzt weder dem Grubenbesitzer in der möglichst ausgedehnten Be⸗ nutzung seiner Grube andere Schranken zu setzen, als die Berg⸗ baukunst ihm auferlegt, noch der fortschreitenden Industrie einen bestimmten Raum anzuweisen, in welchem sie sich zu entfal⸗ ten habe.

Endlich darf auch bei einer Vergleichung der Zeit vor dem Jahre 1844 und jetzt nicht unbeachtet gelassen werden, daß die maßlosen Schwindeleien sich auf vder weiten, mit beliehe⸗ nen Gruben bedeckten Oberfläche des Steinkohlen⸗Gebirges nicht wiederholen können, nachdem die Folgen derselben tief gefühlt worden sind und der Absatz seine regelmäßigen Bahnen ge⸗ funden hat, daß aber ein lebendiger Bergwerks⸗Güter⸗ Verkehr rechtlich eben so wenig zu hemmen ist, als die Regierung irgend wie die Garantie für einen sicheren Gewinn aus dem Berghau zu übernehmen vermag.

Nach diesen Erwägungen der Verhältnisse und in Uebereinstim⸗ mung mit dem von den schlesischen Provinzialständen in der anlie⸗ genden Petition vom 6. Oktober c. vorgetragenen Immediatgesuch hat es dem Staats⸗Ministerlium an der Zeit erscheinen müssen, Ew.

Königlichen Majestät im Interesse der oberschlesischen Bergwerks⸗

Industrie die Wiederaufhebung der angeordneten Suspensiv⸗Maß⸗ regel allerunterthänigst in Vorschlag zu bringen und darauf anzu⸗ tragen: I vaß Ew. Königliche Majestät Allergnädigst geruhen wollen, den allgemein geordneten Rechtszustand der Bergbaufreiheit in dem Verwaltungs⸗Bezirke des oberschlesischen Bergamts wiederher⸗ zustellen und zu diesem Zweck den im Entwurf beigefügten Erlaß mittelst Allerhöchster Vollziehung zu genehmigen. Berlin, den 13. November 1851. Das Staats⸗Ministerium. g8. vonnR Manteuffe-l- von Stockhausen. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. 3 An des Königs Majestät.

Auf den Bericht des Staatsministeriums vom 13. d. M. will

Ich, wie hierdurch geschieht, die mittelst Meiner Ordre vom 6. Mai

1844 in dem Verwaltungs⸗Bezirke des oberschlesischen Bergamts zu Tarnowitz temporair angeordnete Suspension der Vorschriften der schlesischen Berg⸗Ordnung vom 5. Juli 1769 Kap. II. §§. 1—4 einschließlich und des Landrechts Theil II. Tit. 16 §§. 141—145 in Betreff der Aufsuchung und Gewinnung von Steinkohlen auf⸗ heben und den allgemeinen Rechtszustand der Bergbau⸗Freiheit wie⸗ der herstellen. Dieser Erlaß ist durch da Amtsblatt der Regierung zu Oppeln bekannt zu machen. Bellevue, den 24. November 1851.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. Simons. Westphalen

Manteuffel. ckhausen. von Raumer. von von Bodelschwingh.

An das Staats⸗Ministerium.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruüuht:

Den Kaiserlich österreichischen Post⸗Direktoren Brielmayer zu Innsbruck und Az zu Linz, den Großherzoglich badenschen Hauptleuten Heisler vom Generalstabe und EIDI Freiherrn von La Roche vom 10ten (Füsilier⸗) Bataillon, dem Prediger Gantzer zu Lentzke in der Diözese Fehrbellin, und dem Kreis⸗Steuer⸗Einnehmer a. D. Höpffner zu Elbing, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Kreisgerichts⸗ Boten Johannes Brand zu Paderborn, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen, und dem praktischen Arzte Dr. Broich zu Hausberge, Regierungs⸗Bezirk Minden, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

1u16“ 2„ . Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung. -“ In Gemäßheit des §. 112 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846 ist von mir die Errichtung einer Kommandite der Preußischen Bank in Graudenz beschlossen worden. Ueber den Geschäftsumfang und die Eröffnung derselben wird das Haupt⸗Bank⸗Direktorium das Nähere bekannt machen. 8 .“ Berlin, den 8. Dezember 1851. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentli g Chef der Preußischen Bank.

1 1 9 8 D' k von der Heyd

““ 8 5 che Arbeiten,

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