em nachstehenden Verzeichnisse sub B. aufgeführ⸗-
ten, bereits früher zur Einlieferung gekündigten Pfandbriefe erinnert, dieselben nebst den dabei be⸗ merkten Coupons unverzüglich bei unserer Haupt⸗ Kasse gegen Empfangnahme der Kapital⸗Beträge abzuliefern, indem sonst nach Maßgabe der be⸗ stehenden Bestimmungen die Mortification der gedachten Pfandbriefe auf Kosten der Inhaber veranlaßt werden wird.
Berlin, den 20. Dezember 1851.
Kur⸗ und Neumärkische Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direktion.
(gez.) Graf C. von Voß. Graf von Häseler.
8 I
von den am 20. Dezember 1851 gekün⸗
“ neumärkischen Pfandbriefen.
1
Betrag derselben.
Gold. Court. à Thlr. Thlr.
500 400
1000 200 1000 500 200 500 1000 500 200 50 200 1000 500 1000 300 300 50 1000 200 1000 1000 1000 200 1000 200 1000 200 500 200 1000 500 200 100 50 800 100 300 1000 400 200 100 1000 1000 1000 1000 300 400
—
5583 und 5584 8522 bis 8324 incl. 8530.
10097
13704
Sö
14427
14432 24568 bis 24572 incl. 25341 und 25342 25357 25921 25992 25994 26349. 26661 26705 26789 29237 31580 31591 31829. 31835. 34161. 34178 34524 34551 38361 38365 38367 bis 38371 incl.. 38372 bis 38379 incl... 38380 und 38381... 41597.
41922. 42283 42315. 42341 42819. .. 42837 bis 42851 44543 bis 44549 E1u“ 47679 und 47680. 49874.. b1
ö CETEööäööö
.22—. „ .„
und 34552
222 72,„5„à„ „
bis 42294 incl.
1111“1“
. 7 ⸗ „
„ „ 22 „ „
—8TZSSEE“
—
846 B. Verzeichniß von den bereits früher gekündigten, aber noch nicht eingelieferten kur⸗ und neumärkischen Pfandbriefen.
8 V Betrag V Datum kummer r der Kündigung derselben. und Nummer der Coupons, mit welchen die Gold. Court. Pfandbriefe ein⸗
zureichen sind. à Thlr. à Thlr.
¹ 10⁰00 800 V
der
“
8
fandbricfe.
500 200 50
den 24. Juni 1851 mit Cou⸗ pons Nr. 4 8
bis 3199 3390 u. 3391 3396
500 3449 bis 3451 “
den 23. Dezbr. 50 ( 1850 mit Cou⸗ 8 pons Nr. 3
bis 8 incl.
2 24. Juni
1851 mit Cou⸗ pons Nr. 4
bis 8 inel,.
den 23. Dezbr.
1850 mit Con⸗ pons Nr. 3 bis 8 incl.
50 400 200
50 200 200
200
vN
28232 inel. 28264. 28302 28557 33441 E“ 34419 1 34807 inecl. 34938 ... 88074
W6
1000 500 300 300 300 200
500
500 1000 100 100 100
35293 Z“ 35833 u. 35834 36394 u. 36395 LvV 38069 b. 38072
1000 200 1000 1000 200 500 den 24. Juni ““ 1000 81851 mit Cou⸗ 38123 u. 38124 (pons Nr. 4 W“ bis 8 incl. 39885 u. 39886 41837 u. 41838
49625 u. 49626 “
nigungs⸗Gesellschaft für
Steinkohlenbau im Wurm⸗ nua Kevier.
Die Inhaber von Partial⸗Obligationen unserer Gesellschaft werden hiermit benachrichtigt, daß die fälligen Zinsen pro 1851, vom 2. Januar 1852 ab, gegen Aushändigung der betre ffenden Coupons:
bei den Herren S. Oppenheim jun. & Comp. “
⸗ dem A. Schaaffhausen’schen in Köln, Bank⸗Verein
Vereini
1
1
8
‚bine CS Ir auf meinem Comtoit
bei den Herren Mendelssohn C Comp L1“ 18 so wie bei der Central⸗Kasse e ze 11A16““ e in Empfang genommen Zugleich zeigen wir Zins⸗Coupons auf fernere zehn Jahre (El,⸗ bis Zwanzigster Coupon) vom 2. Januar 185. ab ausgegeben werden. Die Eigenthümer von Partial⸗Obligationen werden demnach ersuch dieselben nebst einem doppelten, mit deutlicher Namensunterschrift versehenen Nummerverzeich⸗ nisse, bei unserer Central⸗Kasse selbst oder durch dritte Personen einzureichen; die neuen Zins⸗ Coupons werden Frist beigefügt werden und gegen Empfangsbe⸗ scheinigung auf einem der Nummernverzeich nise zur Verfügung der Abnehmer gestellt.. achen, den 15. Dezember 1851.
Die Direction.
— H HAVV’——
werden können. hiermit an, daß n
Nindener Zinsenzahlung.
Die Einlösung der am 2. Januar k. J. ver⸗ fallenden halbjährigen Zinscoupons der Actien und Prioritäts⸗Obligationen I. und II. Emission unserer Gesellschaft erfolgt:
4) Ih Berlin bei dem Herrn S. Bleich⸗ röder in den gewöhnlichen Geschäftsstunden, vom 2. bis incl. 15. Januar k.
8 —90 1
in Köln bei unserer Hauptkasse (Fran⸗
kenplatz) Vormittags;
Düssols *& Fu“
in 2 [dorf am 2., 3. und 4. Ja⸗
nugr k. J. im Büreau des dortigen Bahn⸗ hof⸗Inspektors, Vormittags von 9 bis 12 Uhr.
Die Besitzer mehrerer Coupons werden ersucht,
ein numerisch geordnetes Verzeichniß derselben den Zahlstellen vorzulegen.
Köln, am 19. Dezember 1851.
Die Direction.
Krakau⸗Oberschlesische
[11711 Eisenbahn.
Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Zahlung der am 2. Jänner 1852 ver⸗ fallenden Interessen von den Krakau⸗Oberschle⸗ sischen Eisenbahn ⸗Obligationen vom 2. bis 15. Jänner k. J. gegen Einziehung der betreffenden Coupons nach vorläufiger Liquidirung derselben bei dem Wechselhause E. Heimann in Breslau
27
nach dem Nominalbetrage in preußischem Cou⸗
rant erfolgen wird.
Wien, den 12. Dezember 1851.
Von dem K. K. Finanz⸗Ministerium.
Unter Bezugnahme auf vorstehenden Erlaß Eines Hohen K. K. österreichischen Finanz⸗Mi⸗ nisteriums werde ich die Einlösung der am 2. Januar 1852 fällig werdenden Zins⸗Coupons der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn⸗Obligatio⸗ nen vom 2. bis einschließlich den 15. Januar k. J. täglich, die Sonntage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr be⸗ wirken.
Die Coupons sind mit einem nach der arith⸗ metischen Folge der Nummern geordneten Ver⸗ zeichnisse einzureichen und die Formulare hierzu f unentgeltlich zu haben.
E. Heimann,
Ring Nr. 33.
An die Abonnenten der stenographischen
Heute den 23. Dezember 1851 ist ausgegeben 8 Siebente Sitzung der I. 4“
Berichte über die
worden:
Total 12 ¾ Bogen des I. Abonnements.
erhandlungen beider Kammern.
2 Bo
Redaction und Rendantur: Schwie ger.
Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
den Obligationen in kürzester
Das Abonnement detröügt 20 Sgr. für ¼ Jahr
in allon Theilen der Monarchie ohn
Preis⸗-Erhöhung. Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) Iin Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.,
in der ganzen Monarchie:
1 Kthlr. 17 ⅛⅞ Sgr
2-——, —
158 8
1 Aùue Post-Anftallen oes In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung at den Köuigt Preuß Staats-Anzeiger für Berlin die Expeditignen: Gehren-Straße Rr. 57 Schabdows⸗Straße Nr. 4.
*½
258 8
Eserchrrean
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Hauptmann a. D. von Kleist zu Nemitz, im Kreise Schlawe, den St. Johanniter⸗Orden;
Den Mitgliedern der technischen Deputation für Gewerbe, Professor Dr. Schubarth und Fabriken⸗Kommissions⸗Rath Wed⸗ ding, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen; so wie
Dem im Ministerium des Innern angestellten Geheimen Kanz⸗ lei⸗Direktor Wulff, beti seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste, den Charakter als Kanzlei⸗Rath .
44
n
0
annt sind: ““ Der Registratur⸗Assistent Krüger zum Geheimen Re gistrator bei der fünften Abtheilung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten;
Ern u“
der Kanzlei⸗Diätarius Pieper zum Geheimen Kanzl Secretair.
V
Erlaß vom 29. August 1851 betreffend die fernere
Gültigkeit der Allerhöchsten Ordre vom 11. Juni 1847
wegen des Verkaufs gebundener Schul⸗, Gebet⸗, Er⸗ bauungs⸗ und Gesangbücher durch Buchbinder.
6 Der Königlichen Regierung eröffnen wir auf den Bericht vom d. M., daß der Allerhöchste Erlaß vom 11. Juni 1847 (Gesetz⸗ Sammlung S. 260) durch das Preßgesetz vom 12. Mai d. J. für aufgehoben nicht zu achten ist. Denn wenn im §. 1 dieses Gesetzes der §. 48 der allgemeinen Gewerbe⸗Orduung vom 17. Januar 1845 und im §. 56 alle dem Gesetze entgegenstehenden Bestimmun⸗ gen aufgehoben sind, so kann doch der Allerhöchste Erlaß vom 11. Juni 1847 unter diese aufgehobenen Bestimmungen nicht gerechnet werden, da derselbe nicht über die Qualification zum Buchhandel und die Ertheilung der hierauf bezüglichen Konzession, sondern blos über den Verkauf bestimmt zu bezeichnender einzelner Bücher seitens solcher Personen Bestimmung trifft, „denen die Qualifica⸗ tion der Buchhändler fehlt“, das Preßgesetz vom 12. Mai d. J. aber dergleichen ausnahmsweise Bewilligungen hinsichtlich be⸗ stimmter Bücher nirgends verbietet. Die Köͤnigliche Regierung ermächtigen wir daher, den in Rede V stehenden Erlaß auch fernerhin in Anwendung zu bringen. Berlin,den 29. August 1851. Der Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
gSgon der Heydt.
von Westphalen.
““
die Königliche bb““ Abschrift vorstehenden Erlasses erhält die Königliche Regierung zur Kenntnißnahme und ebenmäßigen Nachachtung. Beerlin, den 29. August 1851. Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. An che übrig
Der Minister des Janern.
Der V von Westphalen.
e Kön
Verfügung Vehandlun
10. v. M. Ihrer Hauptkasse des laufenden Jahres bei der zu verausgaben und bei den von 1852 1 Landelnden Fonds der Bau⸗ Verwaltung zu vereinnahmen und in
—
Soll⸗Ausgabe zu stellen, kann nicht genehmigt werden.
—
die Bau⸗Re dies doch nicht, die Bau⸗Fonds wie Die am Schlusse dieses Jahres verbleibenden Reste Ihrer etats⸗
mäßigen Bau⸗-Fonds für 1851 sind
Rest⸗Ausgaben zu verwenden,
Re⸗h
setze ich die Post⸗Anstalten davon in Kenntniß, gchs 8 8 9 (ISv dung Allerhöchster Handschreiben Sr. S der Aufschrift in Anwendung kommen werden:
7
vom 13. November 1851 — betreffend die
82
g der etatsmäßigen Bau⸗Fonds der Re⸗ gierungen und der dabei verbleibenden Reste. 8
der Königlichen Regterung nach dem Berichte vo ertheilte Weisung: die am Schlusse Bau⸗Verwaltung verbleibenden Reste ab als Neben-Fonds zu be
Die von
Wenn auch
chnungen nicht getrennt werden dürfen, so hindert bisher getrennt zu halten
daher wie bisher als etats⸗ fortzuführen und zur Bestreitung von die am Schlusse des Jahres 1852
2
äßige Rest⸗Fonds in 1852 ber etwa noch verbleibenden Bestände ierher anzuzeigen. he Arbeitettt.
v. d.. t
die Königliche Regierung zu N. und ab⸗
schriftlich an sämmtliche übrige König— liche Regierungen und an die König— liche Ministerial⸗Bau⸗Kommission zu Berlin. .
Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 28. Januar c. daß zur Versen⸗ Majestät des Königs und
Ihrer Majestät der Königin von jetzt ab Post Couverts mit folgen—
Post Couvert. Recommandirt. An
... . Post. A.
Citissime!
Sofort zu öffnen.
Das Post-Amt hat das in diesem Couvert enthaltene Aller- höchste Handschreiben Sr. Majestät des Königs von Preussen (resp. Ihrer Majestät der Königin von Preussen) sofort durch einen Expressen bestellen zu lassen, Tag und Stunde der Ankunft, so wie der Uebergabe an den Expressen und der Rück- gabe des Auslieferungs-Scheines, aber auf diesem Couvert zu vermerken. Tageszeit.
Angekommen in
Uebergeben dem Expressen
Auslieferungsschein von dem
Expressen zurückgebracht — 8 8 8
Ich mache dabei den Post⸗Anstalten wiederholt zur Pflicht,
auf die pünktliche und sichere Beförderung und Bestellung der
Allerhöchsten Handschreiben die groͤßte Sorgfalt zu verwenden. Berlin, den 17. Dezember 1851.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
“
derselben zur Einziehung