1851 / 153 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung vom 20. D ember 185 V öX“ 20. zember 1851 betreffend Glaubt der Magi 8 1 öö. s 8 6 kagistrat in einem einzelne U 1 1 bis 1 den Schlutz ver diesjährigen Seepost⸗ Verbindung sprüche auf Erstattung der von ihm für 168 E dennach An⸗ nach lassitischen Rechten ausgethan worden sind und jetzt die Re⸗ Finanz⸗Ministerium. v 1“ nen Fremden verwendeten gulirung und Eigenthums⸗Verleihung auf Grund des dritten Ab- B F 0 escheid vom 135. September 1851 betreffend die

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zwischen Wismar und Kopenhagen derartigen Kosten zu haben, s 1 . so muß dieser Anspruch in dem d b. öm 2. März 1850 verl 1u“ Mit i den §. 34 des Armengesetzes 1 urch schnittes des Gesetzes vom 2. März 1850 verlangt wird. Die §F5§. 111“ Bezug auf die Verordnung vom 10. Oktober d. J. wer⸗ Cirkular⸗ Reskript E1u“.“ 1842 und das 74 und 75 g. O. ergeben zweifellos, daß dergleichen erst in neue- Steuerpflichtigkeit der Vollmachten der Agenten von

ar v. J. vorgeschriebenen Wege rer Zeit entstandene Rechtsverhältnisse nicht nach diesem Abschnitte Feuerversicherungs⸗Gesellschaften.

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die Postanstalten davon in Kenntniß gesetzt, daß der Schl der diesjaͤhrigen Seepost⸗Verbindung zwischen Wismar und Ko verfolgt wfeden. ich 8 1s ffi schiff 12 Berlin, den 16. O des Gesetzes zu reguliren sind. Anträge auf solche Regulirungen, D' 8E 8 be . B vampsschiff Obotrin⸗ von 8 Oktober E111 8g sie mögen 9 Gutsherrn oder von dem bäuerlichen Wirth aus⸗ fügae bes göneliche Regierung zu Breslau, Kopenhagen zum letzten Mal Sunnmneund den 27 ts., und von Z 1ö1“ 8 Innern. gehen, sind daher durch Verfügung zurückzuweisen. 1 lenden Swempeis von 8 empelf rafe von 2 Rthkr. wegen feh⸗ e am Sonnabend den 27. d. Mts. ab⸗ traäa Anders liegt der Fall, wenn die Ueberlassung des Grundstückes Feuerbersscheahaa e Ihnen von der schlesischen 8 8 2 g. M. anteuffel. zwar nach dem 14. September 1811, aber zu Erbpacht, Erbzins rlegt uhchentngs vefecsche 8es sah a ech Feagach auf⸗ 1 3 MM, hue h Ihr Gesuch vom 29. 4 uni d. J.

gefertigt wird. oder Eigenthum stattgefunden hat. War darüber ein schriftlicher h 4⸗2½1† 88 3 7„ 7 A v 1 1 g ero ir 20 8 1 1 S 2 F Vertrag geschlossen, so ist für die Behandlung bei der Ablösung der ö I rechtskräͤftig geworden, die Strafe auch von Ihnen ingezahlt, ein ferneres Rechtsmittel dagegen nicht zulässig und Ih⸗

Berlin, den 20. Dezember 1851. L

General⸗Post⸗Amt. 8 §. 65 der neuen Ablösungs⸗Ordnung maßgebend. Der Verpflichtete Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ .“ 1 vom 24. Oktober 1851 FI16“ J . daher . auf G nicht 1“ der Regreß an die Aussteller dan Vollmacht vor⸗ Wrevteinak⸗U 8 ntschädigung der Kreig⸗ ordern, wohl aber muß diese Uebernahme stattfinden, wenn der w 4 1 8 · 1 d M Angelegenheiten. 7s Se Secretaire, welche mit Ver⸗ Verpflichtete nicht Kapitalzahlung leisten will, der Berechtigte dage⸗ mac 88 hat aber auch des Stempels von 15 Sgr. zu dieser Voll⸗ Verfü ung vom 4. Dezember 4834 betreffend g an G beau ft ragt si nd, für gen die Uebernahme auf die Rentenbank verlangt. Gesblsschaft 8 129 die den Agenten F. Fenerverscherungs⸗ Ferien auf der Königlichen Universität zu Dienst⸗Reisen Es ist aber hierbei wohl zu beachten, daß der §. 65 auf den G sind, schies,en, Bescheinigungen nicht als Vollmachten be- 8 1] 1 3 8 8 1 2 0. 1 5 * 8 2 1 8 eichnet d ießt Verste ẽErun 3- 1 G Königsberg. v1“ de nes e c Rezierung wird auf den Bericht vom 18. v. M Sa 318 d grnttenah nadidf e dn. saa LC 1“ aS ügenn 2„: 2 eröͤffnet, daß es nicht zulässig i is⸗Secretai es Zinses oder der Rente auf die Rentenbank insowei verweigern ant dee e.6 8e egte Benennung, sondern 9 zulässig ist, Kreis⸗ b Z dns 2 In ist al 8s Königs Majestät haben auf den von mir in Folge Ew. zc. Stellvertretung von Aanvhcvecr b nusfe gt vfnn hn e mit der „als der Zins oder die Rente zwei Drittel des Reinertrags agf dessen Inhalt ankommt. Den Agenten ist aber in jenen soge ngee SBaiche vom 13. und 21. Oktober d. J. (Nr. 686 und welche ste während der Dauer der Bertretung hgs; des Grundstücks übersteigt. Von diefer Bestimmung hat daher die Beees ge herenden he olegt die Dirtction der böͤchster Orts gehaltenen Vortrag mittelst Aller⸗ machen haben, Diaͤten und Fuhrkosten zu ö hsa heifes zu [Königliche Regierung, der das Rentenbank⸗Gesetz in den §§. 4 und neraersicherunge⸗Gesellschaft, dritten Personen gegenüber, rechtlich dortigen Unive stät 3 M. zu bestimmen geruht, daß auf der Kreis⸗Seecretair zu solchen Reisen entneder 11 deben 12 die Wahrnchmung der Rechte der Rentenbank ütertragen 88 8 pfan 4 nehween, wichm Aests eben 888 8 8 te bisherigen Hundstags⸗Ferien aufgehoben oder ein entsprechender Theil der dem Landrath Fuhgtosfe andraths sowohl unmittelbar, als durch ihre Kommissarien, überall, wo die d 8 vfin b auch darüber zu quittiren haben, wo⸗ und die Ot g 27 Herbst⸗Ferien vom 6. August bis 14. Oktober ten Aversional⸗Entschädigung vem Eirkular⸗=Ern ) ö Sicherheit der Ablösungs⸗Rente zweifelhaft erscheint, sorgsam Ge⸗ durch für die Direction die Verbindlichkeit entsteht, die Zahlung als S She Besen drei Wochen, und zwar, wenn Ostern in den v. J. gemäß, zur Disposition gestellt vom 14. Dezember brauch zu machen und die Uebernahme des vollen Betrages von fanc⸗ geschehen ozuerkennen. Auch haben die Agenten bei Brand⸗ arz. fällt, vom Sonntage Palmarum bis zum Stellvertretungen von längerer Dauer st vich Wsn dergleichen erst in neuerer Zeit entstandenen Zinsen stets abzuleh⸗ me ha⸗ die Lhr nn werselschaft wahrzunehmtn, 1 indeß billig, den nen, wenn eine zu hohe Belastung des Grundstücks befürchtet wer⸗ leichfalls in die Lage kommen, den Versicherten gegenüber Erklä⸗ 3 rungen abzugeben, durch welche die Direction verpflichtet wird; so

Sonntage Misericordias Domini —1 1se. . und, wenn eili is⸗Se ir den Monat April fällt, vom Sonntage bis den Kostenaufwand, der ihm auf den muß, was fast immer der Fall sein wird, wenn bei der ersten tage Quasi modo geniti, dauern sollen. Ew. ꝛc. kommunizire ich gen, und es wird Weise zu enischädi⸗ Ueberlassung des Grundstücks ein Erbstandsgeld oder ein Kaufpreis wie sit übertaune un eunden sud, sich denjenigen Verrichtungen vss hent vaschsch erf veechüd Ordre vom 17ten v. M. (a) der Kreis⸗Verwaltung ue“ Besoldungstheilen von einiger Erheblichkeit nicht gezahlt worden ist V tar⸗ Peahg. Sepnsnben ng Agemten verknüpfe em ergebensten Ersuchen, den Inhalt dieses Allerhöchsten E AM ieten oder aus diesseitigen Die Königliche Regie wird hierdurch veranlaßt, b zu⸗ Müreister 815. Sepkember 4851. lasses dem dortigen akademi erhoͤchsten Er⸗ Fonds eine extraordinaire Remuneration überwiesen werden, sobal Eeeee” Der Minister des Inner Der Fnanz⸗Mini 1; g mischen Senat zur Nachachtung bekannt fch die Königliche Regierung zu einem solchen e 8a 8 welchem Erfolge Sie nach diesen Vorschriften yvon 1- vtbFalen. 1 veeeEeehhrhhrchern 8 8 Berlin, den 4. Dezember 1851. 1 24. Oktober 1851 h Was endlich die gewünschte Anweisung wegen Behandlung der N 18 N ArvcCh, Eter I“““ 8 ’1 Der Minister des Inne Fälle betrifft, in welchen ein Grund stück nach dem 14. September Derrn N. zu I. Abschriftlich an die Königlichen IsSsrfün sflreheßtes. An ü Innern. 1811 zu Erbpacht⸗, Erbzins⸗ oder Eigenthumsrechten durch einen Regierungen zu Breslau⸗ Arnsberg und Potsdam. ““ Fse aehi a 8 mündlichen Vertrag überlassen worden und die Kontrahenten sich 5 8 DPräst e Regterun 1 mmundlichen Bertrag überlassen worden und die Kontrahenten sich b b Universitäts⸗Kurator gliche Regierung 1 8 jetzt in genügender Form zu diesem Vertrage bekennen, so kann Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und N. 1 b der Königlichen Regierung hierüber nur Folgendes bemerklich ge⸗ Commandeur der 4. Diviston, von Wedell, nach Bromberg. 8 macht werden. Der §. 185 des 5. Titels I. Theils des Allg. z Se. hte lehe pPer Staatsminister und Ober Präͤstdent der 88 u“ Landrechts wird von manchen Rechtsverständigen dahin aufgefaßt, Provinz Westfalen, Dr. ven Büesberg, nach Münster. - Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath von Bonin,

legenheiten. daß sich die Wirkung des Anerkenntnisses auf die Zeit des münd⸗

V fügung vom 30. Oktober 1851 wegen Ausschlie⸗ lich geschlossenen Vertrages zurückerstrecke. Mit dieser Auffassung b

ßung der nach Verkündigung der Abls. st LE“ 8 h 1 1 gung der bsu ngs⸗Ordnun ist jedoch die Bestimmung des §. 44 Tit. 3. a. O. nicht wohl ver⸗ Auf Ihren Bericht vom 12 en d. M. best Ich hierdurch, und des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 1- einbar. Der eigenen Erwägung der Königlichen Regierung muß es überlassen bleiben, welcher Ansicht siezin dieser Beziehung den Vorzug

daß auf der Universität in Königsberg die bisherigen H de dur

b herigen Hundstags auferlegten Geldrent b h b

nten von der Ablösun 1 5

Ferien ufgehoben werden, die Herbstferien vom 6. August bis Rentenbanken und w vfngg die geben zu müssen glaubt; wenn aber eine Rückwirkung des Aner V 58 wegen bdes Verfahrens bei Strei⸗ kenntnisses angenommen wird und es sich dann um die Uebernahme

14. . 8 eric . vo⸗

1u“ C nur drei Wochen und zwar, tigkeiten über Abgab bis zum Sonntage Misericorctes 8 Ebg balmarum . ga en⸗Verhaͤltnisse, welche erst in des Zinses auf die Rentenbank handelt, so wächst die Besorgniß der 8 Aprs fäut 8 1 1..“ Ostern in neuerer Zett entstanden und nicht seit Publication wegen Gefährdung der Sicherheit der Rente, und die Vorsichts⸗ 31 1⸗ B hörd Duasi modo geniti nanern sollen age Judica bis zum Sonntage jener Gesetze du rch Vertrag der Parteien anderweit maßregeln, deren oben gedacht worden, sind mit erhöhter Sorg⸗ Mal⸗ ehoörden. Potsdam, den 17 November 1851 Lö“ geordnet worden sind. alt anzuwenden. Auch darf in einem solchen Falle die Ueberwei⸗

- 8 9 1 v losse 8 ung der Rente an die Rentenbank niemals eher erfolgen, als bis 6

(ge2.) Friedrich Wilhelm. Guts ngesch 1S VIT“ vom heutigen Datum an den er Hypotheken⸗Richter für den Erwerber des belasteten Grund- Bestätigt sind: Der Vorwerksbesitzer Herrmann Bordt z

.1.“ (gegengez.) von Raumer, 1 CITIö nl. a.) wird der Königlichen Regierung stücks den Besitztitel berichtigt hat, damit die Rentenbank nicht in Zazdrosc als Agent der ppritzer Bauer: Mobiliar⸗Brand⸗Versicherungs 18G Minister b lsilichen 1 1 zur Kenntnißnahme und Weiterbeförderung mitgetheilt. die Gefahr versetzt wird, ihre Sicherheit gänzlich zu verlicren, wenn Gesellschaft für die Umgegend von Mogilno; der Lehrer Röstel in Schulitz

geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. b Dieselbe Daraus ersehen, daß Ihrer Ansicht darin beige-⸗ der Hypotheken⸗Richter im Widerspruche mit der Auseinander⸗ in seinem Amte als Lehrer definitiv; der Particulier Leopold hler z

8 treten worden, daß der vorgelegte Vertrag wirklich ein neuer Ver⸗ setzungs⸗Behörde die Gültigkeit des mündlich geschlossenen und Gnesen als Agent der magdeburger Vich⸗Sterbe⸗Versicherungs⸗Gesellschaf „W“ ““ 8 ein Anerkenniniß eines früher mündlich geschlossenen später in gehöriger Form anerkannten Vertrages verwirft. 111““ vrrbe en. ages F fencmetliche Plenar⸗Bersammlung der Königlichen Akademie „Wenn das durch diesen Vertrag bestimmte Rechtsverhältniß Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. dnnas Ftserenh h ö“ reis Che ge Berli,, den 23. Vehemsze Acoe 31. Januar f. J. ausgesetzt. aöe 58 88 dem 3c. N. als Erbpacht b⸗ Im Allerhöchsten Auftrage:— Angestellt ist; Der Schnlamis; Kandsehn elden Tschiersch als

- 1 ember 1851. zeichnet wird, so fällt zwar auf, daß die Parteien sowohl als der 8 Leehrer bei fatholischen S sei 8 8 3 1 b .“ br ehrer bei der katholischen Klein⸗Bartelsee, 3 Direktorium und Senat der Königlichen Akademie d ünse Richter, vor welchem sie den Vertrag errich teken, ber 5 1 be holischen Schule zu Klein⸗Bartelsee, Kreis Bromberg, 13 9 . e der Künste, d n ie de g 9 „übersehen haben, die Königliche Regierung zu N. interimistisch.

Prof. Herbig, Vice⸗Direktor. daß nach §. 91 des Ablösungsgesetzes ein Erbpachtskontrakt nicht 88 Pensionirt sind: Die Polizei⸗Distrikts⸗Kommissarien Würtz in

M mehr gültig geschlossen werden konnte, da aber es sich für jetzt Auf Ihre Vorstellung vom 23. Juli d. J. wird Ihnen, nach⸗ Pakosc und Dams in Wissek auf ihr Ansuchen, und ist die interimistische 15 4 nicht um die Verbindlichkeit des Kontraktes unter den Parteien dem der deshalb erforderte Bericht der Königlichen Regierung zu Verwaltung der Stellen dem Civil⸗Supernumerarius Nelte I. und dem 8 Ministerium des Innern. 8— heandelt, so ist darüber hinweg zu gehen. 1 N. eingegangen, nunmehr eröffnet, daß der zwischen Ihnen und Civil-Supernumerarius Schmekel übertragen Was ferner die Behandlung solcher in neuerer Zeit, aber doch dem N. am 7. Juli d. J. geschlossene Erbpachts⸗ Kontrakt, woovon Provinz Westfalen. J“

Bescheid vom 16. Okt 185 ;

. ober 18. 8 aAr. 182 V RSva G ees besg. 5 9. daß den Armen⸗Ver⸗ vor dem März 1850 entstandener Abgaben⸗Verhäͤltnisse betrifft, die eingereichte Abschrift hierneben zurückerfolgt, seiner Fassung 8 8 Ieer en teicheke nbltege, arbeits fähigen, welche die Parteien noch nicht durch einen neuesten nach jenem Zeit⸗ b und seinem Inhalte nach ein erst nach dem Erscheinen des Ge- Ernannt sind: Der bisherige Auskultator Iglebh Sartazin bedürftigen Individuen die Bekleidung aus Armen. punkt errichteten Vertrag anderweit geordnet haben, so muß zunächst setzes vom 2. März 1850 errichteter Vertrag ist. Da nun im 8. 91 jum vüpbenla ionsgerichts⸗Referendarius; 11“ Ernst Frei⸗

Mitteln zu verschaffen. V bemerkt werden, daß, wenn sich daben Streitigkeiten unter den Par⸗ der Ablösungs⸗Ordnung und im §. 6 des Rentenbank⸗Gesetzes vom herr Angesteilt öö“ 1EEEbTEEbö

Auf die in der Eingabe vom 16ten v. M. vorgetr teten ergeben, die Entscheidung den richterlichen Behörden überlassen 2. März 1850 bestimmt, ist, daß die nach der Verkündigung dieser Controleure und Sportel⸗Revisoren: Iudde⸗ zu Dorsten Kropp zu Bor⸗ schwerde wird dem Magistrat eröffnet, daß . Grursbfacene Be⸗ bleiben muß und daher die nachstehend geäußerten Ansichten des Gesetze neu auferlegten Geldrenten von der Ablösung durch die ken, Linnem ann zu Ahaus, Schmitz zu Warendorf und Wessing zu die Königliche Regterung in ihrer Verfügun b . F Fescen Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten nur so V Rentenbank ausgeschlossen sind, so sind Sie mit dem Antrage, daß Tecklenburg als solche definitiv.

gung 31. August weit maßgebend sind, als es auf die Wahrnehmung des Interesse die gegen den N. stipulirte Rente auf die Rentenbank übernommen Uebertragen ist: Die Verwallung der Post⸗Expedition in Ott⸗

d. J. ausgesprochen hat daß den Armen⸗Verbänden im All emei icht obli des Staats und insbesondere der Rentenbank ankömmt, oder als die werden möge, ganz mit Recht zurückgewiesen, C1. marsbocholl dem Lehrer Anton Boemer daselbst. s gemeinen nicht obliege, arbeits⸗ Abweisung durch einfache Verfügung gerechtfertigt erscheint. Berlin, den 30. Oktober 1851. Versetzt sind: Der Referendarius von Bön ninghausen an b b das Kammergericht zu Berlin, der Rechtsanwalt Ohly zu Ibbenbüren in

fähigen Individuen, welche sich nichg 1 2 he sich nicht im Besitze ausreichender Be⸗ Letzterer Fall tritt ein, wenn nach dem Erscheinen des Regu⸗ Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten eeewe. F.esen⸗

In Allerhöchsten Auft gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Duisburg, der Auskultator Her⸗

8 rage. mann August Briesen vom Kammergericht zu Berlin an das Appella-

kleidung befinden, diese aus nitteln fj g 1b

riches dan 6 beschaffen, lirungs⸗Ediktes vom 14. September 1811. Guts⸗ oder Vorwerks⸗

C1a1“ 1 94 Grundstücke durch schriftlichen oder mündlichen Vertrag zur Nutzung 8 ode. 5 tionsgericht zu Münster 8 An den Rittergutsbesitzer Herrn N. 1“ Gestorben ist:

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