1851 / 154 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche der Gelder in Beträgen von mindestens 50 Rthlrn. und in Kriegs⸗Ministerium. der Rhein⸗Provinz und in Westfalen des Bürgermeisteret⸗Haupt-⸗ EE“ Y wnn, Zehn theilbaren hoͤheren Summen zwar ohne Ausnahme Veren 15. November 1851 betreffend das Ortes) vom Sammelplatze wenn dies auch nur das Landwehr⸗ Verfügung vom 9. Oktober 1851 betreffend die fer gen,gehe ist alsdann in den betreffenden Einsendungs⸗Schrei⸗ äöö 288 gitpetenpee Mobilmachung Bataillons⸗Stabeguartier sein sollte event. vom Standquartier Beschaffung von Abschriften der schon bestätigten und Banke thetlung einer unverzinslichen Bank⸗Obligation (§. 2 Reisegeld A“ der betreffenden Truppentheile ergiebt. Legen diese Mannschaften sch 9 der Bank⸗Ordnung) ausdrücklich zu brantragen. Den Privatper⸗ . einzuziehenden Mannschaften. k Ke-gerjeningeh L8 5. h des Nan basen mung des Passus 4 des Monats⸗Cirkulars Nr. 123 Westfalen vom Bürgermeisterei⸗Haupt⸗Orte) ab den Marsch in ver⸗

künftiger Einsendung von Duplikaten der noch zu be⸗ sonen stehen dergleichen unverzinsliche Belegungen bei der Bank Bestin 1 vom 3. Februar 1841 wird, wie folgt, abgeändert: einten Kommandos unter Führern aus ihrer Mitte zurück, so kann

stätigenden Innungs⸗ und gewerblichen Orts⸗ ebenfalls frei. Statuten. Berlin, G 1851. Es erhalten die bei einer eintretenden Mobilmachung einzuzie⸗ 1. die Mundbeköstigung gewährt werden 1“ . önigl. preuß. Haupt⸗Bank⸗Direktorium Z“ henden Reserve⸗ und Ersatz⸗Mannschaften Beurlaubten, Laslndwehr⸗ Ber in, den 15. November 1851. Ho“ 9 1 . F n * 8 A * 8 ½ 8 1 82 3 1“ . 89 . h“ . Regelung der Innungs⸗Einrichtungen nach den Vor⸗ von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend männer, Handwerker und Trainsoldaten das chargemäßige Reisegeld Kriegs⸗Ministeriuumm. schriften der §§. 95 und 101 ff. der Gewerbe⸗Ordnung hat sich die Wo DECE111u“ 6 R1161““ 1“ NF. 18 Für den KriegeTy“ 53 4 7 Sw für die Zahl der Tagemärsche à 3 Meilen und die gesetzlichen Ruhe⸗ G Für den Kriegs⸗Minister Nothwendigkeit ergeben, von jedem hier bestätigten Innungs⸗ 8 tage, welche die Enkfernung des Kreis⸗Versammlungs ⸗Ortes (in (6ez don Wangenheim. Statute das Konzept oder eine Abschrift zu den diesseitigen Akten v zu nehmen. Um die hiernach erforderliche Beschaffung der Konzepte oder 6 92 L2ste Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgege⸗ . 8 be 8 8 8 8 . Abschriften von den bereits bestätigten Statuten zu erleichtern, wer⸗ Nr. . ü v Bekanntmachung vom 19. Dezember 1851 betreffend die Preissätze für die nicht in natura empfangenen den der Königlichen Regierung beifolgend Abdrücke des Normal⸗ r. 3408. Prio Privilegium wegen Emission von 1,900,000 Rthlr. Rationen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis Ende März 185 Innungs⸗Statuts mit dem Auftrage zugefertigt, in denselben die 2 E“ Dder Magdeburg⸗Coöͤthen⸗Halle⸗ Die in dem Zeitraum vom 1. Januar bis Ende März 1852 von immobilen Truppen nicht in natura empfangenen, aus dem Mili⸗ 8 dem gedruckten v“ werg; Sosben üt S 1884 e, vüenbahn⸗Gesellschaft. Vom 5. November tair⸗Etat zuständigen Rationen werden, in bekannter Weise, nach folgenden Preissätzen vergütigt. erjenigen Innungs⸗Statuten, we he Ihr vor dem 16ten 815 7z mrh auter 1 .I zurückgesandt sind, mit Weglassung des Be⸗ 3469. Die Bestätigungs⸗Urkunde, die zusätzlichen Bestimmun⸗ 8 8 Die monatliche Nation stätigungs⸗Vermerkes und der in diesem vorbehaltenen Maßgaben b gen Statut der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipzi⸗ 8 der Bestätigung, durch die Kommunal⸗Behörden eintragen zu lassen. CC6G6“ Eisenbahn⸗Gesellschaft betreffend. Vom 5. No⸗ 4 4 4 Zu demselben Zwecke genügt auch die Rückgabe der schon fruͤher 8 vember 1851. u v 3 Metzen Hafer, 2 Metzen Hafer,2 ½ Metzen Hafer, Der Schffl. Der Cntur. Das Schock vorgelegten Konzepte oder Abschriften der bestätigten Statuten, Berlin, den 27, Dezember 1851. 5 Pfund Heu, 5 Pfund Heu, 5 Pfund Heu, Hafer Heu Stroh wenn die Kommunal⸗Behörden nicht Veranlassung sinden, dieselben . Debits⸗Comtoir der Gesetzsammlung. 14148 Pfund Stroh 8 Pfund Stroh 8 Pfund Stroh zu ihrem Gebrauche zurückzubehalten. Die solchergestalt beschafften 1“ . mit mit mit mit mit mit 11 unter welchen die Kommunal⸗ Behörden Justiz⸗Ministerium. M Rthlr. Sgr. Pf.] Rihlr. [Sgr.] Pf. IRthlr. Sgr. Pf. Sgr. Pf. [Sgr.] Pf.] Nthlr. Sgr. Pf. wörtlich ereinstimmung mit den bestä igten Statuten zu be Allgemeine Verfügung vom 11. Dezember 1851 be⸗ v V V

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Einzelne Fourage⸗Beträge für kranke Dienstpferde.

cheinigen haben, sind Ihrerseits 2 1 üchst hierher 1 T sind Ihrerseits zu sammeln und demnächst hierher ttreffend die Festsetzung der subsidiären Verbindlichkeit W 1 1 Für die Zukunft ist jedem zur Bestätigung vorgelegten zur Tragung der Kosten in Untersuchungssachen. Danzig. 8 b 15 Statut⸗Entwurfe zugleich das betreffende Konzept oder Allgemeine Verfügung vom 10. Juni 1839 Marienwerder. Abschrift der zur Bestätigung bestimmten Reinschrift beizufügen, ohne sach §. 8 der Verordnung vom 2. Januar 1849 (Gesetz⸗ Stettin. Rücksicht darauf, ob der Entwurf mit dem Normal⸗Statute über⸗ Sammlung S. 3) und Artikel 1 des Gesetzes vom 26. April d.⸗ einstimmt oder nicht. Zur Erledigung dieses Erfordernisses genügt (Gesetz⸗Sammlung S. 181) dauert die erpflichtung der Staͤdke fuͤr jeden Entwurf ein in Konzeptform ausgefüllter oder abgeän⸗ zur Tragung der Lasten der Kriminalgerichtsbarkeit insoweit sie bis⸗ derter Abdruck des Normal⸗Statuts. In letzterer Hinsicht wolle die her bestanden hat, vorläufig fort. Die §§. 623 u. ff. der Krimi⸗ Frankfurt a. d. O Königliche Regierung allen Kommunal⸗Behörden Ihres Bezirkes, nal⸗Ordnung kommen daher nach wie vor zur Anwendung und Posen welche Innungs⸗Statuten aufzustellen haben, mittheilen, daß von sind auch von denjenigen Gerichten, in deren Bezirken sich derartige der hiestgen Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei: Städte nicht befinden, zu beachten, da nach §. 624 Städte anderer a) Abdrücke des Normal⸗ Innungs⸗Statuts ohne die dazu Bezirke zur theilweisen Tragung der Kosten verpflichtet sein können Liegnitz gehörenden Bemerkungen ich 1 Fane⸗ 5 Oppeln...

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mit Freilassung eines breiten Die Ansicht verschiedener Gerichte, daß die Bestimmun⸗ 6 §. 488 Näntes auf seser Sene gedruckt, für ben sgrge von 1 Sgr. 500, 507 gegenstandslos geworden Mecherbung 6 Pf. und irrigen Auffassung. 9 Erfafeburg

b) Abdrücke der zum Normal⸗Statute gehörenden Bemerkungen— Dagegen ist es, was die Form betrifft, richtig, daß die zuletzt er⸗ Muünster

v, zu dem Preise von 1 Sgr. wähnten Yaragraphen ein Berfahren voraussetzen, welches in An-.]/ Minden

zu begehen sitb. sehung der Hauptfache, d. h. der Untersuchung, und in Betreff der Arnsberg Die im Eingange dieser Verfügung erwähnte Anordnung muß Frage über die Verpflichtung zur Uebertragung der Kosten ein

auch auf die gewerblichen Orts⸗Statuten (§§. 168, 169 der Ge⸗ gleichartiges, nämlich ein schriftliches ist. Nachdem durch die Ver⸗ Koblenz

werbe⸗Ordnung, §§. 56 ff. der Verordnung vom 9. Februar 1849) ordnung vom 3. Januar 1849 für die Untersuchungen ein münd.

ausgedehnt werden. Demgemäß hat die Königliche Regierung von liches Verfahren eingeführt worden ist, während die Entscheidung

den in ihrem Bezirke berelts genehmigten Orts⸗Statuten die vor⸗ über die Verbindlichkeit zur Kostenübertragung nach wie vor auf

handenen Abschriften oder Abdrücke, oder in deren Ermangelung BGrund schriftlicher Verhandlungen erfolgt, ist der §. 488 der

neue Abschriften einzufordern und einzureichen. Die fernerhin zu Kriminal⸗Ordnung insoweit für modifizirt zu erachten, als der⸗ Kdriegs⸗M bestätigenden Orts⸗Statuten sind jedesmal in doy 8

vorzulegen.

inisterium, Militair⸗Oekonomie⸗ Departement

pelter Ausfertigun selbe bestimmt, daß über diesen letzteren Punkt durch das Urtheil Hueinziue Nesserschmi u““ entschieden werden soll. 1 Gueinzius. Messerschmidt Berlin, den 9. Oktober 1851. Die Festsetzung darüber, ob die Kosten in subsidium dem 8 b G“ 3 junse Kommiss. für Artill. Pr. Lts. ernannt. v. Lilienhof

und öffentliche Arbeiten. Kriminalfonds oder einer zu deren Uebertragung subsidiarisch ver⸗ es Innern. „Zwowitki,

8 8 8 jcht 4 2 4 8 8 8 1 e. 8 &;F 8 5 2 2 8. 8 . g t. ⸗P 1 . 2

8 Verirezung; E1“ vsüden, c vaer nunmehr durch eine be⸗ Dem Landrathe von Knebel⸗Döberitz ist das Landraths⸗ .Ken ach ,e Hc 8 f B 1Tg , 8r A

v“ 8 8= (key 1 8 vere 2 3498 8 HF; . 1 . 8 ;g. 8 8 8 I. „„, 1¹“ 2 1, 1 3 8 . 72 8— . 7

E on Pommer⸗Esche. tung einer Stadt zur E des ies en agh vrrpffich Amt des Kreises Neumarkt im Regierungs⸗ Bezirk Breslau über⸗ ußeretatsm. Ser. Lts. mit Inf.⸗Gehalt vom Garde⸗Art. Regt., S chliewen,

8 8 5 * 8 4 . 8 1 1 38 U er 7 en 8 8 8 8 1. 5 8 M; 7 3 . 8 S . 4 CS die Königliche Regierung zu Breslau und ab werde, haben die Gerichte auch in solchen Fällen, wo eine b v SSe Ln JnteGegont vnde ene⸗5 nasbeht⸗ schriftlich zur Nachachtung an die übrigen Verpflichtung nicht vorliegt, dies in dem Resolute allemal ausdrück⸗ b 8 v. Elen steen I., Götsch, Vollbeecht, v. Ekensteen II,., Nürnber- Königlichen Regierungen, ausschließlich der zu lich auszusprechen. In denjenigen Departements, in welchen sich Angekommen: Se. Durchlaucht der General⸗Lieutenant und ger, außeretatsm. Sec. Lts, mit Inf.⸗Gehalt vom 2., Hoffmann, Magdeburg, Bromberg und ö keine zur Kostenübertragung verpflichtete Städte be nden, kann die Commandeur der 6ten Diviston, Fürst Wilhelm 8 adziwi Burchard, Sametzky, außeretatsm. Sec. Lts, mit Inf.⸗Gehalt vom 3.,

1b 1 erpfli = . n Division, lhel Radziwill, von rch 519 1 2

8 Erllassung des Resoluts auf diejenigen Faͤlle beschränkt werden, in Brandenburg. v. Wilezeck, Bennecke, Frauk, Wermelokirch, zupemfatem, Srr.

Die td de V Hae Her 8 welchen die strafbare Handlung in einem anderen Departement Der Generalmajor ““ 1“ Lüs. mit Inf.⸗Gehalt vom 4., Michgelis, v. Treuenfels, Dollmann, die fortdauern 9 ermehrung er bei der preußischen Bank oder von einem solchen Angeschuldigten, welcher seinen persönlichen „Der Generalmajor und Commandeunn er 10ten Infanterie⸗ Mittelstädt, Metzke, außeretatsm. Sec. Lts. mit Juf.⸗Gehalt elegten Gelder, hat die Nothwendigkeit herbeigeführt, die Annahme Wohnsitz in einem anderen Departement hat, begangen ist Brigade, von Fuchs, von Posen. vAX“ Kirsch, Fassong, v. Balluseck, v. d 8

veßs Sse 89 Barzznfung 1n c 8hgß Gelder, zu Die Gerichte haben streng darauf zu halten, daß ͤ 8 ““ Hasse, Bümfcenaonnh Jns dhehall vom 0.

eren Annahme die Bank nach §. 25. bder Bank⸗Ordnung vom Fal in we 8 ssende 8 - 11 11. n mp, Casypari, Hasse, Ah, Wrover, gußer⸗ 91 . nertoler 146 (Geseh⸗Sammlang p. 438) nicht verostgtee h 8e Uüfasang deszCrken znnhsendg Reäsethr ni aor Agfoaczenig Innenn,snnist: Der Anter Staats⸗Seeretair im Winisterun des sesn 2ahaesten son, ¹, Asch it, Sekaler, a, SGlic; d8.n béltnißrw Aic. b . 8 be, 1 11 ach Gs stein, v. NRoeh Lorenz, Eltester III., Beretatsm. Sec. Lts.

verhqgegißmastg 5 1 Resoluts besonders vorgelegt werden, und zu diesem Behuf die be⸗ Iunern, Freiherr von Manteuffel, nach Golgen. Inf.⸗Gehalt vom 8. Artill. Regiment, sämmtlich zu Arcili⸗Offizieren er⸗ auch di 68 en daher sämmtli he Provinzial⸗Bank⸗Stellen und treffenden Büreaus mit näherer Anweisung zu versehen. Der Erbschenk im Herzogthum Magbeburg, Kammerherr Graf nannt. Schlieb en, v. Schrötter, Eltester, P. Fähnrs, vom Garde⸗ ch die H aupt-Bank⸗Depositen⸗Kasse hierselbst angewiesen, die Im Uebrigen ist, insbesondere wegen der zur Entscheidung über om Hagen, nach Möckern. Alrtill. Regt., Jacobi, Mandel, Gerber, Kaunhoven, Port. Fähnrs. Gelder, ohne Unterschied des Betrages, welche zum Zwecke der die Verbindlichkeit zur Uebertragung der Kosten erforderlichen Er⸗ ““ vom 1,, Schmolke, Hildebrandt, Bollert, Reinsdorff, v. Bä⸗ zinsbaren Belegung zu zwei Prozent mit dreimonat icher Kündigung mittelungen, nach der Verfügung vom 10. Juni 1839 (Zusti 1 8 frenfels, Pehlke, Port. Fähnrs. vom 2., v. Schkopp, Müllen 1.., von Kengüichen Behörden und Kassen, aus provinzialständischen und Ministerialblatt S. 2DU) zu 1—883. Dersonal⸗veränderungen In der 2 Fanba . 1“ W 1 ip⸗ Dezember 1891. WEI11 Offi Si re. 3 . Fahnrs. vom 8922g 5— Key ser, A nders, Geiß! er, Eisenbahn⸗Verwaltungen, Corporationen und Privat⸗Vereinen an⸗ g. 5 8 1 WE185 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. 8 Ih. Ehe, son d. 18, Crne Khe. r ee geboten werden, bis auf Weiteres abzulehnen. Cö“ 8 8 11“ 9. Dezember. Schweder, Schreiber, Bleckert, König, P. Fähnrs. vom 7., von Sollte es den Interessenten nicht auf die Verzinsung, sondern sämmtliche Gerichte, mit Ausnahme .“ Ilgmer, Major im Kriegsministerium, einstweilen die Geschäftsfüh⸗ Arnim, Graff, Sterzel, Breusing, Port. Fähnrs. vom 8. Artill.

nur darauf ankommen, ihre müßigen Gelder sicher zu verwahren derer im Bezirke des Appellationse rung bei der Bekleidungs⸗Abtheilung übertragen. v. Stosch, Major vom Regt., sämmtlich zu außeretatsm. Ser. Lts. mit Inf. Gehalt befördert, und jederzeit darüber verfügen zu können, so wird die Annahme Gerichtshofes zu Köln. ““ Garde⸗Artill. Regt., und Hein, Major à la suite des 4. Artill. Regts., gleichzeitig auch der zc. Graff zum 7., der zꝛc. Sterzel zum 3., und der 8 8 .“ Direktor der Pulverfabrik bei Spandau, zu Mitgliedern der Prüfungs⸗ zc. Breusing zum 5. Artill. Regt, versetzt. von Herrmann, Haupt⸗

Der Minister für Handel, Gewerbe