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8 gesucht.
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len zu Lehen berechtigten Familien bei uns nach⸗
Der Gutsantheil Pumlow A. ist zum großen
Theil ein Alt von Kleistsches Geschlechtslehen, welches Hans Christoph von Blanckensee durch Kontrakt vom 14. Februar 1704 mit Kon⸗
ens vom 11. Januar 1707 tauschweise ge⸗ gen das neumärkische Gut Klütz kow er⸗ worben hat.
Der Gutsantheil B., aus drei Bauerhöfen und Einem wüsten Kossäthenhofe bestehend, ist ursprünglich ein Alt von Krank⸗Sparren, dann ein neues von Rahmeln Lehn gewesen und von dem Hauptmann Anton Christian von Blankensee, der den Antheil Pumlow A. von seinem Vater Hans Christoph von Blankensee ererbt hat, durch Kontrakt vom 29. Dezember 1752 von den Brüdern von Rah⸗ mel, dem Erb⸗Küchenmeister Kaspar Frie⸗ drich von Rahmel und dem Fühnrich Hen⸗ ning Christian von Rahmel, mit Einwilli⸗ gung ihres Bruders Anton Ernst von Rah⸗ mel und lehnsherrlichem Konsense vom 27. Fe⸗ bruar 1754 für 950 Thaler gekauft.
Dieser letztere Antheil soll am 1. April 1754 allodifizirt sein: das Allodifications⸗ Neskript ist jedoch bisher nicht beigebracht.
Beide Gutsantheile sind demnächst laut Be⸗ schlusses des Königlichen Pupillen⸗Kollegiums zu
Köslin vom 21. August 1756 der Wittwe des
Hauptmanns von Blankensee, gebornen von Mün⸗ chow, auf ihre Illaten und gegen Uebernahme der Schulden überlassen, von dieser auf ihre Kinder und deren weitere Descendenten vererbt, welche davon sechs Bauerhöfe und Einen Kossä⸗ thenhof zuerst pfandweise, später zu Eigenthums⸗ rechten abveräußert haben. Schließlich sind sie durch eine Reihe von Zwischenbesitzern auf den Gutsbesitzer August Ferdinand Neitzke gediehen, der sie als Testamentserbe seiner Ehefrau, Jo⸗ hanne Sophie Christine, gebornen Wolter, besitzt. Es werden nunmehr sämmtliche an den Guts⸗ antheilen Pumlow A. und B. nebst Pertinenzien zu Lehen berechtigten Geschlechter, insbesondere: A. die Agnaten des von Kleist'schen Geschlechts und unter diesen folgende, ihrem Leben und Aufenthalt nach unbekannte Agnaten:
1) der Lieutenant im 25. Infanterie⸗ Regiment Adolph Arminius Leopold von Kleist; der Lieutenant Maximilian Leopold von Kleist, aggregirt dem 21. In⸗ fanterie⸗Regiment; der General⸗Lieutenant Jacob Friedrich von Rüchel⸗Kleist, früher zu Danzig, und angeblich verstorben;
Franz Karl von Rüchel⸗Kleist;
Philipp Albrecht von Rüchel⸗Kleist;
zu 4. und 5. Söhne des General⸗
Lieutenants von Rüchel⸗Kleist;
der Hauptmann Louis Christoph Fried⸗ rich Heinrich Karl Werner von Kleist zu Gagwesen und Lusten;
Otto Friedrich Erdmann Kleist von
Bornstedt;
8) Karl Ludwig Kleist von Bornstedt;
zu 7. und 8. Söhne des Majors
Kleist von Bornstedt zu Hohennauen; B. die Lehns⸗Agnaten des Geschlechts von Krank⸗ Sparr; C. die Agnaten des Geschlechts von und unter diesen namentlich: 1) 89 c drassetmesser b . Kaspar Friedrich, Brüͤber Er ühnrich Henning von Rahmel; Anton Ernst, so wie deren etwanige lehnsfähige De⸗ scendenz und Lehnserben; endlich die Agnaten aller unbekannten, an den Gutsantheilen Pumlow A. und Bö zun Lehen berechtigten Geschlechter und de⸗ ren lehnsfähige Descendenz, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem
.„ 1 im hiesigen Kreisgerichtshause vor dem Kreis⸗ richter Thiel anberaumten Termi 1 ihre Lehnsrechte anzuzeigen un zu bescheinigen
und demnächst weitere Verhandlung zu gewär⸗
tigen.
Alle Ausbleibenden haben zu erwarten, daß sie,
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auf den 31. März 1852, Vormittags
zu Bevollmaͤchtigten in Vorschlag.
ihre Lehnserben und ihre lehnsfähige Descendenz vorzulegen, widrigenfalls dieser We
mit allen Lehnrechten, namentlich mit dem Ver⸗ los erklärt werden wird.
kauf⸗ und Wiedereinlösungs⸗Recht, mit der Danzig, den 23. Dezember 1851. Rechtswohlthat der Lehntare, und wie sie Königl. Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium. sonst heißen mögen, werden ausgeschlossen, von Groddeck.
ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen wird 82 4
auferlegt und das ganze Gut Pumlow, aus den Bau der Weichsel⸗Brücke
Antheilen A. und B. bestehend, nebst Pertinenzien “ für ein Allod erklärt, die Allodial⸗Eigenschaft [1186] bei Dirschau. . Hson.
auch im Hopothekenbuch vermerkt werden wird. Den hier unbekannten Interessenten bringen Es wird hiermit die Lieferung
wir die hiesigen Rechtsanwalte Deetz und Schörke von 6,631 Centner gewalzten Platten und 8 6,457 Centner gewalzten Stäben, zusammen von 13,088 Centner Walzeisen, in fünf Loosen,
[1187] Proklama. 8 unter völlig freier Konkurrenz inländischer und
ausländischer Bewerber, zur öffentlichen Sub⸗ mission gestellt. Die Lieferungs⸗Bedingungen werden auf por⸗ tofreie Gesuche von uns mitgetheilt werden. Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Walz⸗ eisen zum Oberbau der Weichsel⸗Brücke un⸗ ter den Bedingungen vom 17. Dezember 1851“ bis zum 31. Januar 1852, 11 Uhr Vormittags, portofrei an uns einzusenden, zu welcher Stunde dieselben, in Gegenwart der etwa anwesenden Interessenten, eröffnet werden sollen. H. Brinkmann. Es wird bemerkt, daß die Gesammtlieferung Herrn B. Toeplitz et Co. des zum Bau der Weichsel⸗Brücke erforderlichen in loco. Walzeisens, von welcher das obige Quantum wird aufgefordert, diesen Wechsel bis spätestens etwa den zehnten Theil ausmacht, ebenfalls im in dem vor Herrn Secretair Siewert E1 2— 2 1 2 8 1 Lgebe ) soll. den 19. Oktober 1852, Vo rmittags Dirschau, den 17. Bee 1851 ““ 11 Uhr, Königliche Komm sion im Zimmer Nr. III. angesetzten Termine uns für den Bau der Weichsel⸗ und Nogat⸗Brücken.
Der unbekannte Inhaber des nachstehen den, von B. Töplitz & Comp. acceptirten, angeblich verloren gegangenen Wechsels:
No. 656. Danzig, 21. Oktober 1851.
Für Rthlr. 1242 Pr. Crt. Drei Monat nach dato zahlen Sie für die- sen Primawechsel an die Ordre von mir selbst Zwölf Hundert zwei et vierzig Thaler preufsisch Courant Werth in mir selbst und stellen es auf Rechnung für Heeringe laut Bericht.
9 1 g li chexkan. Vom 1. Januar 1852 ab wird während der Wintermonate bis auf Weiteres der An⸗ schluß unserer gemischten Ta geszüge No. III. (Abgang von Stettin 11 ½ Mittags) und No. IV. (Abgang von Bromberg 6 ⅔˖ Morgens, von Posen 8¾ Morgens) au die entsprechenden Züge der Berlin⸗Stettiner Bahn aufgehoben und der Gang derselben für Güter⸗ und Personen⸗Befoͤrde rung folgendermaßen geregelt:
A. Haupt⸗Cours. Zug III. Zug
Stettin nach Kreuz und Bromberg. Von Bromberg nach Kreuz und Stettin.
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eAe, ꝙ — ——
Abfahrt 7, 45 Ankunft 1, 22 Ankunft 7, 50 Abfahrt 8. V Ankunft 1, 46 Ankunft 7, 30 Morgene. Mittags. Abends⸗. Morgens. Mittags. b Abends.
B. Neben⸗Cours. 12
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Von Kreuz nach Posen. Von Posen nach Kreuz.
Abfahrt 9, 51 Morgens. Ankunft 1, 11 Mittags. 1
1
Abfahrt 3, 11 Nach⸗ V Ankunft 6, 24 mittags. Abends. w
Die übrigen Personen⸗Postzüge bleiben in ihren Abfahrts⸗ und Ankunftszeiten unverändert. Neue Fahrpläne sind vom 1. Januar k. Js. ab auf allen Bahnstationen für 1 Sgr. käuflich zu haben, Stettin, den 27. Dezember 1851. “ Königliche Eisenbahn⸗Direction.
(gez.) C. Hoffmann. von Düring.
[965 Berlin oder in Hamburg entgegennehmen
¹ Lübecksche Staats⸗Anleihe von haben ihre Conpons einen Monat vor⸗
her — mithin zwischen dem 1. und 15. Dezember
C Die Zahlung der am 1. Januar 1852 fälligen
d. J. — bei einem der gedachten Banquier⸗
g Häuser abstempeln zu lassen. Zins⸗Coupons findet nach der Wahl der Inha⸗ Die abgestempelten Coupons, welche zwischen ber statt:
dem 1. und 15. Januar nicht in Berlin und in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler Hamburg bei dem Banquier⸗Hause, von welchem oder sie abgestempelt sind, erhoben werden, können 3 1 bei Herren Mendelssohn u. Co., späterhin nur in Lübeck eingezogen werden. n Hamburg bei Herrn Salomon Heine, e⸗ 8 82 5 5 213 5 . 18R 1. .1 n Lübeck bei der unterzeichneten Behörde. Lübeck, den 8. November 1851. 9 1“ sind dazu die Werktage vom 1. bis 15. Die Deputation zur Verwaltung der Januar bestimmt. 1 Lübeckischen Staats⸗Anlei he Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in von 1850.
Redaction und Rendantur: Schwieger. Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Kaiserlich russischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtig⸗
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Alle Post-Anstalten des 3 20 Sgr. für ¼ Jahr Auslandes nehmen Bestellung at in allon Theilen der Monarchie ohne den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger preis-Erhöhung. 8 an, für Herlin die frt Geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) 8 Expeditionen: 1 in gerlin: “ 7 Sgr. 6 Pf. Brhren⸗Ziraße Ur. 57. und
in der ganzen Konarchie: Schadows⸗Straße Hr. 4. 1 Kthlr. 17 ⅛ Sgr
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felben sich auf weniger als 900 Rthlr. beläuft — der Betrag des zweijährigen Diensteinkommens, mit der Maßgabe, daß die Caution 1 der gewöhnlichen einjährigen Einnahme der Kasse
nicht übersteigen soll;
Berlin, den 30. Dezember. I V V inister i Allerhöchstihrem rnannten Freiherrn 8 “ 1 1 3 1 ten Minister bei Allerhöchstihren Hoflager ernannten F V von dem Vorsteher eines Post⸗Amtes resp. Post⸗Speditions⸗ V
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den zum
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von Budberg gestern im zu v Amtes von geringerem Umfange ohne Rücksicht auf die einer Privat-Andienz zu emp angen und aus dessen Händen das Höhe des jöhrlt ö 9 9 . =Audienz z “ be des jährlichen Diensteinkommens des Beamten — der Schreiben Sr. Majestät des Kalsers von Rußland entgegen zu Betrag des . . G“ 58 .“ rag des zweijährigen Diensteinkommens ebenfalls mit der nehmen, wodurch er in der gedachten Eigenschaft beglaubigt wird Maßgabe, raß die danha⸗ 2 der gewöhnlichen einjährigen Einnahme der Kasse nicht übersteigen soll; von den Buchhaltern und Kassirern der Ober⸗Post⸗Kassen, von den Vorstehern der Post⸗Expeditionen; Post⸗Secretairen, den Post⸗Expedienten, so wie den sampfschiffe der Detrag des einjährigen
stät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Secretair der preußischen Haupt⸗Bibelgesellschaft und des Haupt⸗Vereins für christliche Erbauungsschriften, Kaufmann S. rinkomn ns⸗ Elsner zu Berlin, das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens 1 Post 8 H 9 von Hohenzollern; so wie dem Steuer⸗Aufseher Tabbert zu Kös⸗ s iffe “ “ im und dem Küster und Lehrer Borck zu Sageritz im Regierungs⸗ “ “ Bezirk Köslin, das Allgemeine Ehrenzeichen le
d den Maschinisten der Post⸗ des halbjährigen Diensteinkom⸗
8 n bedeutendes Post⸗Amt wird ein solches angesehen, dessen einjährige, in den Jahres⸗Rechnungen der betreffenden Ober⸗Post⸗ kasse nachzuweisende, etatsmäßige Einnahme nach Abrechnung der nistertum für Handel, Gewerbe und öffentliche E.B. Rechnungsposten tntd nach Hinzurechnung des Zu⸗
Arbritn schusses mebr als 36,000 Rthlr. beträgt. Die nicht 2 mäaͤßigen Einnahmen an Post⸗Vorschüssen, baaren Einzahlun⸗ Lirkular⸗Verfügu ng vm 9. Hkiober 1881 —1 2f⸗. gen, Wittwen ⸗Kassen Beiträgen, so wie die Einnahmen send die Verabfolgung von Zollgewichten seitens der “ 89 d 88 nengen ⸗ “ — Sneg.
““ “ v111A““ außer Betracht. In gleicher eise bleiben ausge⸗
inzial⸗Aichungs Kommissionen an die Kö nig⸗- zahlte Post⸗Vorschüsse und sotzstige nicht etatsmäßige 8
gaben der Post⸗Aemter, so wie die für Rechnung des Post⸗Straf⸗
hen Postbehörden zum amtlichen Gebrauche im Postvereins⸗Verke Hr. und Arm en-Kassen⸗Fonds geleisteten Zahlungen, bei Berechnung de
Nachdem durch den deutsch⸗österreichischen Postvereins⸗Vertrag “. außer Ansatz. für alle Gewichtsbestimmungen in dem Wech⸗ . Bei Geststellung der nach der jährlichen Einnahme zu regu⸗ sverkehr der Postvereine-Staaten als Gewichts⸗Einheit das Zoll- Amtsvorsteher⸗Cauttonen dient die Einnahme und resp. funr eingeführt ist, sind rie Königlichen Postbehörden unbedeäsklich der Huschuß deejenigen none-egnn,ormn, welches das vorlette zu * Führung des Zollgewichts für die amtlichen Verwiegungen für der Zeit ist, wo die Cautions⸗Regulirung erfolgt. b 7 gbb Uinter Diensteinkommen wird der figxirte Gehaltsbetrag (incl. Pensionsbeitrag) verstanden, wogegen revokable und persönliche Zu⸗
ugt zu erachten. Die Königliche Regierung hat daher die dortige Provinzial⸗ G11“ 1b
Aichungs⸗Kommission zur Verabfolgung von Zollgewichten an die lagen außer Berechnung bleihen.. . fin A
Königlichen Ob er-Post⸗Dtrectionen, sobald solche nachgesucht wird, Berlin, den 19. Dezember 1851. 2*
Berlin, den 9. Oktober 1851 Der Minister für Handel, Gewerbe In Vertretung: v. Pom E111“]; chung. 1 Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des General⸗Post⸗ Amts vom 29. Juni v. F. wird hierdurch zur Kenntniß des Publi⸗ kums gebracht, daß die Herzoglich braunschweigsche Regierung dem
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8 8 deutsch⸗österreichischen Postvereine beigetreten ist. In Folge dessen de ““ 1““ fkbommen vom 1. Januar k. J. ab die Bestimmungen des Postver⸗ Verfüg ung vom 19. Dezember 1851 — betreffend die eins⸗ Vertrages im gesammten Postverkehr zwischen Preußen und Berichtigung der Dienst⸗Instruction sr Braunschweig in Anwendung. Die Korrespondenz zwischen beiden 8 — *ELändern wird, ohne Rücksicht auf die Territorialgränzen und die 1 3 8 zwischenliegenden Theile fremden Gebietes, nur mit dem gemein⸗ 89 “ 88 44 Abschnitt IV. Nr. 1 der Dienst⸗Instruction für die schaftttchen Verar tts belegt, und zwar Königlichen Ober⸗ Post⸗Directionen erhält folgende veränderte 6 auf die Entfernung von 10 Meilen. .. 1 “ G „ 5. 11† 8 88 e — 8 8 b über 20 318 1sus g G 82 (cte. §. 1 b. bis e. des Gesetzes vom 11. Februar 1832) Für die unfrankirte und die nicht vollständig fran⸗ dem Rendanten einer Ober⸗ Post ⸗Kasse, so wie von dem kirte Korrespondenz zwischen beiden Ländern tritt den vorstehenden .““ Vorsteher eines bedeute nden Post⸗Amtes resp. Post⸗Spe⸗ Portosätzen ohne Rücksicht auf die Entfernung ein Zuschlag von ditions⸗Amtes, insofern das jährliche Diensteinkommen dieser Sgr. für den einfachen Brief hinzu. Beamten den Betrag von 900 Rthlr. erreicht oder übersteigt Das Porto, so wie der letztgedachte Porto⸗Zuschlag, wird nach — 3000 Rihlr.; wenn aber das sahrsiche Diensteinkommen der⸗ V folgender Gewichts⸗Progression berechnet:
S lichen Ober⸗Post⸗Directionen. 8
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An Cautionen sind in baarem Gelde zu bestellen: