Wie der Königlichen Ober⸗Post⸗Direction bereits unter dem 3. Januar c. eröffnet worden, kann für eine von der Behörde eines Vereinsstaates abgesandte, nach einem anderen Vereinsbezirke bestimmte herrschaftlich rubrizirte Fahrpostsendung in dem letzteren Bezirke die portofreie Beförderung nach dem Vereinsvertrage nicht in Anspruch genommen werden. Dies schließt aber die portofreie
27 4 1 . so 9 N MZ y 1 Beförderung in dem Bezirke der absendenden Behörde nicht aus,
insofern die Sendung daselbst nach den Landesgesetzen auf Porto-⸗
reiheit Anspruch haͤt. Eben so wenig wird dadurch ausge⸗ fenar.- 89 4 Sendung auch in dem Gebiete des Bestim⸗ mungsortes ohne Porto⸗Ansatz gelassen wird, falls ihr nach den für den inneren Verkehr dieses Gebietes bestehenden Vor⸗ schriften die Portofreiheit zusteht. Hiernach ssind beispielsweise portofrei rubrizirte Fahrpostsendungen aus Sachsen nach Preußen nur mit dem preußischen Porto zu belegen. Ergiebt sich aus
Angekommmen: Der Fürst Heinrich zu Caro Beuthen, von Carolath in Schlesien.
Der Unter⸗Staatssecretair im Ministerium des Innern, Frei⸗ herr von Manteuffel, aus der Lausitz.
Durchgereist: Se. Excellenz der Großherzoglich mecklen⸗ burg⸗schwerinsche Staats⸗Minister Graf von Bülow, von Schwerin kommend, nach Stettin, und 1—
Der Hof⸗Jägermeister von Pachelbl⸗Gehag, von Potsdam kommend, nach Frankfurt a. d. O.
Berlin, 31. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungsrath und Eisenbahn⸗Kom⸗ missarius von Nostitz zu Breslau die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland ihm verliehenen
den Umständen oder wird von der empfangenden Behörde vor⸗ schriftsmäßig bescheinigt, daß die Sendung auch in Preußen auf Portofreiheit Anspruch hat, und daß das Porto der diesseitigen Staatskasse zur Last fallen würde, so ist auch das preußische Porto niederzuschlagen.
St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse zu ertheilen. ———ꝛ—ÿ—ꝛ—————˖˖—C⸗:’’’::——-———— Königliches Kredit⸗Institut für Schlesien. Bekanntmachung.
In gleicher Weise wird ohne Zweifel in den übrigen Vereins⸗ bezirken verfahren. Kommen hiergegen Abweichungen vor, und ist nicht auf kurzem Wege Remedur zu treffen, so wird Bericht zu erstatten sein. “
Transitirende Fahrpostsendungen der in Rede stehenden Art haben in Absicht auf das Transitporto keine Portofreiheit.
Berlin, den 24. Dezember 1851.
General⸗Post⸗Amt.
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Verfügung vom 30. Dezember 1851 — betreffend die Portofreiheit in Justiz-Dienstsachen.
Nach §. 67 des Gesetzes vom 10. Mai c., den Ansatz und die Erhebung der Gerichtskosten betreffend — Gesetz⸗Sammlung pro 1851 Seite 622. — sollen vom 1. Januar k. J. ab portofrei be⸗ fördert werden: alle von den Gerichtsbehörden abgehende Sachen und veranlaßte Insinuationen, so weit es die Post⸗Einrichtung ge⸗ stattet, so wie die aus dem Bankverkehr entstehende Hin-⸗ und Hersendung der Gelder und Korrespondenz. In allen anderen Fällen, namentlich für andere Geldsendungen, soll, insofern nicht die Portofreiheit aus anderen Gründen eintritt, Porto erhoben werden; auch soll es bei der bisherigen Verpflichtung der Parteien, ihre Eingaben und Geldsendungen an die Gerichte zu frankiren, sein Bewenden behalten. .
Die Post⸗Anstalten werden in Folge dessen angewiesen, vom 1. Januar 1852 ab für die von den Gerichtsbehörden⸗abgehen⸗ den Sachen (gewöhnliche Briefe, rekommandirte Briefe, Briefe mit Insinuations⸗Dokumenten und Paket⸗Sendungen) so wie für die aus dem Verkehr der Gerichtsbehörden mit den Königlichen Bank⸗ Anstalten entstehenden Geldsendungen und die darauf bezügliche Korrespondenz weder Porto noch Insinuationsgebühren in Ansatz zu bringen. Das bisher üblich gewesene Reserviren von Porto fällt von dem gedachten Termine ab gleichfalls fort. Dagegen muß das Bestellgeld für dergleichen Sendungen entrichtet werden, so wie auch in Betreff der Verhältnisse der Landbriefbestellung durch das Gesetz nichts geändert worden ist. 1b V
Auf die Sendungen der Gerichte im Bezirke des Appellations⸗ gerichtshofes zu Köln, so wie auf die von diesem an den rheinischen Revisions⸗ und Cassationshof gelangenden Sachen, finden die vor⸗ stehenden Bestimmungen nach §. 1 des angeführten Gesetzes keine Anwendung.
Die Postanstalten haben sich hiernach zu achten.
Berlin, den 30. Dezember 1851.
8 General⸗Post⸗Amt.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Subrektor und Oberlehrer an dem Gymnasium zu Stral⸗ sund, Dr. Karl August Friedrich Hermann Schulze, dem Oberlehrer an derselben Anstalt, Dr. Ernst Heinrich Zober, und dem Oberlehrer an dem Pädagogium zu Putbus, Dr. Gustav Brehmer, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt;
Der Schulamts⸗Kandidat Rademacher als zweiter Hülfs⸗ lehrer an der hiesigen Königlichen Taubstummen⸗Anstalt ange⸗ stellt; und . “
Die Berufung des Kandidaten des höheren Schulamts, Dr. Ernst Ludwig Richter, als ordentlicher Lehrer an dem
üdtischen Stadt⸗Gymnasium zu Königsberg in Pr. bestätigtworden.
V In der in Gemäßheit der §§. 57 und 58 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 (Gesetzsammlung Nr. 1619) statt⸗ gehabten neunten Verloosung von Pfandbriefen Lit. B. sind fol— gende 4 Prozent Zinsen tragende Apoints über einen Gesammtbe⸗ trag von 75,600 Rthlr. vorschriftsmäßig gezogen worden, und zwar: 8 à 1000 Rthlr. 5 auf Carolath. 2= Schlaube. Kuttlau. E““ Czeppelwitz. Siemianowitz zc. Ulbersdorf. Massel. Schützendorf. Nassadel. Ndr. Stradam. 40,387 Groß⸗Stein ꝛc. 40,501 Tost und Peiskretscham. 40,581 ⸗ desgl. 40,650 Gr. Krutschen 40,706 Fürstenstein ꝛc 40,804 Neuschloß. 40,932 Myslowitz. 40,939 desgl. 40,965 Dometzko. 41,038 Labandt. 41,188 Ratibor. 41,236 ⸗ desgl. à 500 Rthlr. 1,066 auf Nauke. 1,187 ⸗ Ratibor. V 1,204 ⸗ desgl. “ Carolath. V 4,837 Schwieben. 1,588 Albendorf 1,619 ⸗ desgl. 1. Schlaube. 2,679 Siemianowitz ꝛc. 43,011 Krzischkowitz. 43,091 Rudnik. 43,475 Koselwitz. 43,234 Gr. Lagiewnik. 43,247 Gaschowitz. 43,264 Deutsch⸗Würbiz. 43,272 Wittendorf II. Antheils. 43,410 Buchelsdorf. 43,412 Polnisch⸗Leipe. 43,436 Jacobsdorf. 43,682 Ndr. Stradam. 43,857 Groß⸗Stein ꝛc. 43,950 Tost und Peiskrets 43,955 desgl. 44,002 ⸗ desgl. 44,409 desgl. 44,137 desgl. 44,187 desgl. 44,223 desgl. 44,291 Fürstenstein ꝛc. 44,366 desgl. 44,480 Klein⸗Tinz ꝛc. 44,510 Neuschloß.
40,099 10,261 40,286 40,301
8
Nr. 44,607
Nr.
44,653 44,705 44,814 44,980 44,992 45,015 45,103 45,128 45,233 45,292 45,327 45,552
45,572
3,034 3,048 3,070 3,085 3,096 3,271
4,595 4,600 4,676 4,681 4,741 4,783 4,848 4,888 4,962 5,042 5,038 5,063 5,111 5,228 15,434 49,029 49,075 49,209 49,231 49,246 19,306 49,359 49,363 49,379 49,431 49,439 49,473 49,556 49,563 49,608 49,639 49,827 49,924 49,969 50,052 50,053 50,192 50,459 50,587 50,601 50,619 50,690 50,704 50,728 50,769 50,797 50,923 51,124 51,329 51,354 51,700 51,722 51,802 51,891 51,898 51,948
1 1 1 -
auf Neuschloß
—2
2.
2 —
*
d
Myslowitz ꝛc. desgl. Miechowitz. Leschnitz ꝛc. 3n desgl. 8 Rostersdorf. Poln. Krawarn ꝛc. Ratibor. desgl. 1 Dittmannsdor Bankwitz. Slawikau. Schottwitz. 200 Rthlr.
auf Lubie.
2
—
Kottwitz. Rettkau. Nauke. 8 Deutsch⸗Krawarn zec. Ratibor. “ desgl.
Saabor.
Carolath. Schwieben. Ruschinowitz.
desgl. .
Mallmitz.
Gorkau.
desgl.
Koschentin ꝛc.
desgl.
Ndr. Radoschau. Matzdorf.
Poßnitz und Krug. Lossen.
desgl. Czeppelwitz. Siemianowitz ꝛc. desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
Bonoschau. Schönfeld.
Rauße.
Ulbersdorf.
desgl.
Koselwitz. Klein⸗Gorzitz
desgl. I Ober⸗ und Nieder⸗Gesäß. Gaschowitz. Deutsch⸗Würbitz. Wittendorf II. Ant Dambrau.
desgl.
desgl.
Lohnau ꝛc.
Raudnitz.
Nassadel.
Ndr. Buchwald und Barge. Pogarell und Altzenau. desgl. Puschin
Groß Stein zzc. Tost und Peiskretscham. desgl.
desgl.
desgl.
Gr. Krutschen. Fürstenstein ꝛc.
desgl.
Zobten.
Neuschloß.
Myslowitz.
desgl.
Labandt.
desgl.
desgl.
Leschnitz ꝛc.
desgl.
Rostersdorf.
Nr. 51,981 auf Poln. Krawarn ꝛc
zq
—
22
52,003 52,112 52,190 52,193 52,267 52,626 52,6841 52,690
52,739
5,692
6,955 6,987 7,045 7,061 7,090 7,16 7,266 7,310 7,81 7,551 7,687 7,845 7,915 7b 8,017 8,109 8,379 8,440 8,538 8,542 8,580 8,621 8,657 8,685 8,730 8,800 8,888 10,395 10,418 10,457 17,01”] 17,101 17,192 17,187 47,8 17,388 8 17,494 17,618 61,141 61,320 61,330 61,452 61,511 61,530 61,541 61,570 61,827 61,880 62,079 62,172 62,173 62,235
62,257
62,504 62,536 62,574 62,625 62,682 62,685 62,761 62,873 63,010 63,042 63,131 63,163 63,171 63,181 63,388
—
2
desgl.
Ratibor.
desgl. deh. IIu“ Gardawitz. Ober⸗Lichtenau. des gl. Schottwitz.
à 100 Rthlr. auf Deutsch⸗Krawarn zc
desgl. Saabor. Ottendorf Paschkerwitz. Ruschinowitz ꝛc. Glinitz⸗Zborowsky. Albendorf ꝛc. desgl. 8 desgl.
desgl.
desgl.
desgl. Deutsch⸗Kessel. Schlaube. Rosteresdor Mallmitz. desgl.
desgl. Gr. Deutschen. Koschentin ꝛc. Matzdorf. Wettschütz. Poßnitz und Kru desgl. Pniow. Lossen. desgl. desgl. desgl. Niewodnik. Czeppelwitz. Siemianowitz.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
Schönfeld. Ulbersdorf.
desgl.
Koselwitz. Klein⸗Gorzitz ꝛc. Ober⸗ und Nieder⸗Gesäß. desgl.
Gr. Lagiewnik. Dambrau ꝛc. Klein⸗Ellguth. Wangern. Schützendorf. Wieschegrade. Nassadel. Nieder⸗Stradam. Puschine. desgl.
Gr. Krutschen. Schonowitz. desgl.
Groß⸗Stein zꝛc. desgl.
Tost und Peiskretscham. vesgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
Fürstenstein