111555
Bekanmtemachung.
Die dem Königlichen Seehandlungs⸗Institute gehörigen, im Züllichauschen Kreise des Regie⸗ rungs⸗Bezirks 2 a. nc⸗ in der Nähe von Züllichau und des Oderstroms belegenen Klemziger Güter sollen getheilt oder im Ganzen im Wege der öffentlichen Licitation mit dem
1. Juli 1852 veräußert werden.
Diese Güter bestehen aus drei einzelnen Gütern, nämlich aus:
1) Nieder⸗Klemzig, dem Haupt⸗Gute, mit: a) 1606 , 69 cr. Ackerland,
99 59 1418 d) 2 „ 68 2 40. 829 „ 16 f 689 —
Wiesen, Hütung, Waldung und
Wegen,
mit zusammen .... 2) Ober⸗Klemzig, mit: a) 859 M. 2 ◻a. AOckerland, „ 2») “ d) 10 11*“ e) 865 ⸗ 160 ⸗ Waldung und 1JS11 149 -⸗
Wegen, mit zusammen.
3) Harthe, mit: a) 852 M. 65 1R. Acgerland‧, 491Ze 119 ⸗ Waldung und ö. ben und Wegen,
mit zusammen.
mit einem Gesammt⸗Flächen⸗Inhalte von
Der Acker ist vollständig separirt und, wie alle Grundstücke, servitut⸗ und hutfrei. eine Brauerei, Brennerei und Ziegelei, so wie ein Weinberg.
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Wutern geyor 89&
Hof⸗ und Baustellen,
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Gärten und Weinbergen,
Gewͤsser, Gräben un
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Hof⸗ und Baustellen
Hof⸗ und Baustellen, Hütung, Gewässer, Grä⸗
„ 140 2 5923 M. 116 ¶QR. Zu den Die Wohn⸗
0 0„⸗b⸗,
und Wirthschafts⸗Gebäude sind in gutem baulichen und das mit zu verkaufende Vieh⸗ und Wirthschafts⸗Inventarium ist in Vollständigkeit vorhanden. 3 Die bich und Einrichtung des zu Nieder⸗Klemzig befindlichen Schlosses nebst Park gewährt einen
angenehmen Aufenthalt für den Besitzer.
ur Annahme der Gebote haben wir einen Termin auf 1 8 8 8 87g 4. Mai 8cg Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäfts⸗Lokale, Jäger⸗
straße Nr. 21. hierselbst,
anberaumt und laden Kauflustige dazu hiermit ein.
Die Licitations⸗ und Veräußerungs⸗Bedingungen liegen: in unserer Geheimen Seehandlungs⸗Registratur hierselbst
und
in dem Geschäfts⸗Lokale der Guts⸗Administration zu Nieder⸗Klemzig, in den gewöhnlichen Dienststunden zur Einsicht der Kauflustigen bereit, außerdem ist die Guts⸗ Administration zu Klemzig veranlaßt, den sich bei ihr meldenden Kauflustigen die Besichtigung der Güter zu gestatten und ihnen dabei über die Verhältnisse derselben mündliche Auskunft zu ertheilen,
wobei auch die zur Information angefertigten Anschläge eingesehen werde
Berlin, den 12. Dezember 1851.
können
General⸗Direction der Seehaudlungs⸗Societät.
(gez.) Bloch. Wentzel.
[115650 Bekanuimachung.
Die dem Königlichen Seehandlungs⸗Institute gehörigen, im züllichauschen Kreise des Regie⸗ rungsbezirks Frankfurt g. O. belegenen Schmöl⸗ lener Güter sollen im Wege der öffentlichen Li⸗ eitation mit dem 1. Juli 1852 veräußert werden.
Diese in der Nähe von Züllichau und des Oderstromes belegenen, vollig separirten Güter bestehen aus einem Haupt⸗ und einem Neben⸗ Vorwerke mit einem Gesammt⸗Flächen⸗Inhalte von 3281 Morgen, in welchem 17 Morgen Gärte, 1774 Morgen Ackerland, 493 Morgen Wiesen, 280 Morgen Holzung, 620 Morgen Hütung und 18 Morgen Rohrung enthalten sind. Zu den⸗ selben gehört auch eine Brau⸗ und Brennerei und ein Weinberg. Die Wohn⸗ und Wirth⸗ schafts⸗Gebäude sind meist neu und massiv er⸗ baut. Das mitzuverkaufende Vieh⸗ und Wirth⸗ schafts⸗Inventarium ist vollständig vorhanden.
Zur Annahme der Gebote haben wir einen au
z. Mai 1852, Vormittags 11 AUhr, in unserem Geschäftslokale, Jägerstr.
Nrr. 21 hierselbst,
anberaumt und laden Kauflustige dazu hiermit ein.
Die Licitations⸗ und Veräußerungs⸗Bedingun⸗ gen liegen:
G as te Geheimen Seehandlungs⸗Registra⸗
tur hierselbst
n
iin dem G chäftslokale der Guts⸗Administra⸗ rtion in Schmöllen “
in den gewöynichen Dienststunden zur Einsicht der Kauflustigen bereit, außerdem ist die Guts⸗ Administration zu Schmöllen veranlaßt, den sich bei ihr meldenden Kauflustigen die Besichtigung der Güter zu gestatten und ihnen dabei über die Verhältnisse derselben mündliche Auskunft zu er⸗
wobei auch die zur Information ange⸗
9 en . 8 Fetasnn Anschläge eingesehen werden können
Berlin, den 12. Dezember 1851. [⸗Direction der Seehandlungs⸗Societät.
gez. Bloch. Wenhel.
[9965) Bekanntmachung.
In der zufolge unserer Bekanntmachung vom 8 d. M. lns am 18ten d. M. stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen sind folgende Apoints gezogen worden: b
Litt. A. zu 1000 Rthlr. 1 Nr. 20 und 107. Litt. B. zu 500 Rthlr. 1 Nr. 7. 1146“* Nr. 38. 54. 62 und 104. E D, zu 26 Rthlr⸗ Nr. 48. 96. 75 und 79. I.iI10 Rihr 8 Nr. 28. 55. ;92 89. 111 und 134.
Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quit⸗ S inr Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. I. Nr. 4 bis incl. 16 den Nennwerth der ersteren bei der hie⸗ sigen Rentenbank⸗Kasse, Schützenstr. Nr. 26,
vom 1. April 1852 ab, in den Wochentagen, Vormittags von 9 bis 1 Uhr,
in Empfang zu nehmen. Vom 1. April k. J. ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit⸗ eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Abzug gebracht.
Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren⸗ nbricse machen wir auf die Bestimmungen des
§. 44 des Gesetzes über die Errichtung von Ren⸗ tenbanken vom 2. März 1850 aufmerksam. Berlin, den 19. November 1851. Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. E“
1100 Bekanntmachung.
41 und 47 des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 (Gesetz⸗Sammlung pro 1850 pag. 112) erfolgten öffentlichen Verloosung von im April⸗
sind nachstehende Nummern gezogen worden: Litt. A. à 1000 Rthlr.
Nr. 17, 18, 93. 3 Stück über 3000 Rthlr. Litt. C. à 100 Rthlr.
Nr. 7, 23, 26, 34. „ Litt. D. à 25 Rthlr.
h 50 Lht. E. à 10 Rehln.
Nr. 8, 11, 28, 40, 85 5 8
14 Stück uͤber 3500 Rthlr.
Indem wir vorstehende Rentenbriefe hierdurch kündigen, fordern wir die Inhaber derselben auf, den Nennwerth am 1. April 1852 in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 1 Uhr bei der Renten⸗ bank⸗Kasse, große Ritterstraße Nr. 1180 b., gegen Rücklieferung der ausgeloosten Rentenbriefe, baar in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. April 1852 hört die weitere Ver⸗ zinsung dieser Rentenbriefe auf. Es müssen daher die dazu gehörigen Zins⸗Coupons Series I. Nr. 4 bis 16 inkl., welche die Zinsen vom 1sten April 1852 bis ult. September 1858 umfassen, zugleich abgeliefert werden, widrigenfalls der Be⸗ trag für die fehlenden Zins⸗Coupons nach §. 45 I. i. vom Kapital zurückbehalten werden wird.
Stettin, den 20. November 1851. Die Direction der Rentenbank für die Provin 6G Pommern.
Triest.
400
[9241 Nothwendiger Verkauf.
Das zum Nachlasse des verstorbenen Konditor Heinicke gehörige, in der Kreisstadt Osterode in Ostpreußen am Prinzipal⸗Markte sub No. 19 belegene Großbürgerhaus nebst Zubehör, von welchem jedoch das Radikalland abgetrennt ist, abgeschätzt auf 1996 Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf. zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 9. März 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter Sinogowitz subhastirt werden. Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termin zu melden. 8
Osterode in Ostpreußen, den 20. Oktober 1851.
Königlich preußisches Kreisgericht. I. Abtheilung 8
[591] Nothwendiger Verkauf.
Das dem Gutsbesitzer und Lieutenant Franz Adolph Bertram gehörige, sub Litt. D. XXIV. Nr. 4—8 in der Einlage innerhalb des hiesigen Gerichtsbezirks belegene Grundstück, bestehend aus 6 Hufen kulmisch Stadtzinsland und 4 Mor⸗ gen 90 ◻¶ƷRuthen eigenthümlichen Landes, ab⸗ geschätzt auf 25,067 Rthlr. 13 Sgr. 4 Pf soll nebst den dazu gehörigen Wohn⸗ und Wirth⸗ schaftsgebäuden, 3 Käthen und einer Schmiede, zufolge Hypothekenschein und dem IV. Büreau einzusehenden Taxe,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Elbing, den 14. Juli 1851. Königl. Kreis⸗Gericht. I.
[592] Nothwendiger Verkauf. Kreisgerichts⸗Kommission II. zu Filehne. Der in der Stadt Filehne sub Nr. 23 in der Hauptstraße belegene Gasthof nebst Hinter⸗ und Seitengebäuden, Stallung, Speicher, ein Bau⸗ platz nebst Hofraum, eine Scheune auf der hond und dazu gehörige 70 Morgen Acker, sowie 1 Morgen Meywiefen, dem August Dupke gehörig, abgeschätzt auf 6696 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. zur⸗ folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll in
Bietungstermine 1
Bei der heutigen auf den Grund der §§. 39, 8
Termine d. J. ausgegebenen pommerschen Ren-⸗ tenbriefen zum Gesammtbetrage von 3500 Rthlr.
Bedingungen in
am 23. Januar 1852, Vormittags,
Abtheilung.
am 21. Januar 1852, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden. Filehne, den 21. Juni 1851. OIE““ durch Beschluß des Königlichen Appellationsgerichts hierselbst vom 4. März d. J. wegen Majestäts⸗ beleidigung, verübt durch Anfertigung einer Kar⸗ rikatur in Nr. 4 der Königsberger fliegenden Blätter pro 1850, in den Anklagestand versetzt ist,
so wird derselbe zur Verhandlung der Sache im
Termin— 1 den 10. Mai 1852, Vormittags 9 Uhr,
in dem Sitzungssaale des Schwurgerichts hier⸗
selbst auf dem Königlichen Schlosse mit der Auf⸗ forderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung die⸗ nenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Richter so zeitig vor dem Ter⸗ mine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben her⸗ beigeschafft werden können.
Im Falle, daß Angeklagter im Termine aus⸗ bleibt, wird mit der Entscheidung in contu ciam verfahren werden.
Königsberg, den 24. September 1851.
Königliches Stadt⸗ und Schwurgericht.
510171 Ediktal⸗Vorladung. Gegen den Fleischer Joseph Pakowski aus leschen, welcher sich der Untersuchung durch die lucht entzogen hat, ist wegen des zu Zduny in
der Nacht vom 28. Juni v. J. an den Karl
und Anna Rosina Schipkeschen Eheleuten in Ver⸗
bindung mit 6 Komplizen verübten Mordes und
Raubes die Anklage erhoben, nachdem seine
Versetzung in den Anklagestand unterm 12. Juli
d. J. durch den Kriminal⸗Senat des Königlichen Appellationsgerichts in Posen beschlossen worden.
Zum Hauptverfahren vor den Geschworenen, Untersuchung und Entscheidung der Sache ist Termin auf
den 5. Mürz 1852, früh um 9 Uhr, in dem Prüfungs⸗Saale des hiesigen Gymna⸗ siums angesetzt.
Dazu wird der Angeklagte Joseph Pakowski hierdurch vorgeladen, zur bestimmten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung die⸗ nenden Beweismittel mit zur Sielle zu bringen
oder uns solche so zeitig vor dem Termine anzu⸗ zeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Es ergeht an ihn die Warnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Entscheidung in con-— tumacium verfahren werden soll.
Zugleich wird ihm bekannt gemacht, daß als Belastungs⸗Zeugen:
1) der Kreis⸗Physikus Sanitätsrath Dr. Koschny 1 hierselbst, 2) der Kreis⸗Chirurgus Bondik in Bevek,
3) der Oswald Schipke in Beuten a. d. O. 4) die Ernestine Schipke daselbst, 5) die Dienstmagd Christiane Plontke in Schön⸗
garten bei Zduny,
6) der Nachtwachter Gottlieb Wiesner in Zduny,
7) der Dr. Otto Julius Herrmann Gärtner da⸗
selbst,
8) der Rathsherr Karl Friedrich August Wessel
daselbst,
9) der Michael Ptaszezynski in Chwaliszew, 10) die verehelichte Josepha Blaszezyk daselbst, 11) die verehelichte Thecla Wiatrak daselbst, 12) der Komornik Thomas Kupczynski daselbst, 13) die verehelichte Wirthsfrau Rosina Zemper,
geborne Hartwig in Szorezewer Hanland, 14) der Wirth Samuel Gustav Minge daselbst, 15) die unverehelichte Elisabeth Trawinska aus Chwaliszew, jetzt in Sulmierzyce, vorgeladen worden und ihm der Rechts⸗Anwalt
Gembitzki als Vertheidiger bestellt ist. Ostrowe, den 19. November 1851.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung für Strafsachen. 1 ““ h02e. Ediktal⸗-Vorladung. Gegen den Wirth Simon In
Goluchowo — pleschener Kreises des am 8. November 1849 des Abends an dem Kaufmann Jakob Goldschmidt und d - schäftsgehuͤlfen Jak — essen Ge⸗ Fi n Jakob Groß aus Ostro ffentlicher Landstraße zwi “
emcher Landstraße zwischen dem Dorfe Neu⸗
aus
Nachdem der Maler Robert Funck von hier
Chrzanow und Sowina verübten Raubes und Mordes die Anklage erhoben, nachdem seine Ver⸗ setzung in den Anklagestand von dem Kriminal⸗ Senat des Königlichen Appellations⸗Gerichts zu Posen am 22. März 1851 beschlossen worden und es steht zum Haäuptverfahren vor den Geschwore⸗ nen, Untersuchung und Entscheidung der Sache Termin auf den 9. März 1852, früh 9 Uhr, im Prüfungssaale des hiesigen Gymnast ums an. Da sich Simon Juraszek seiner bisheri⸗ gen Haft durch die Flucht entzogen hat und sein Aufenthaltsort unbekannt ist; so wird derselbe zu diesem Termine mit der Aufforderung hierdurch vorgeladen, zur fectgesehten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Be⸗ weismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem hiesigen Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können. 1 Sollte Simon Juraszek in dem Termine ansbleiben, so wird mit der Entscheidung in con- tumaciam verfahren werden. Zugleich wird ihm bekannt gemacht, daß als Sachverständige und Belastungszeugen 1) der Kreis⸗Physikus Dr. Bender zu Pleschen, 2) der Kreis⸗Chirurgus Seidel zu Adelnau, 8 1n verwittwete Rosalie Goldschmidt zu Kro⸗ toszyn, die verwittwete Lenchen Groß zu Ostrowo der Gastwirth Jakob Fuchs daselbst, der Schneider Jakob Müller daselbst, der Schneider Julius Groß daselbst, der Postillon Christoph Torenz daselbst, der Krüger Anton Belcikowski zu Kuczkow, der Lehrer Stanislaus Chmielewski daselbst,
der Schulze Christian Jung zu Sowina
Hauland,
der Krüger Johann Blaschke daselbst,
der gewesene Krüger August Schulz aus
Sowina, jetzt zu Rawicz,
der Schänfer Ifrael Weiß zu Podkoce,
der Wirth Martin Juraszek zu Neu⸗
Chrzanow,
dessen Ebefrau Sophie Juraszek daselbst,
der Felix Juraszek daselbst,
der Dienstjunge Kaspar Michalski daselbst,
der Wirthssohn Joseph Juraszek daselbst,
der Knecht Franz Blaszezak daselbst,
der Wirth Joseph Blaszezak daselbst,
der Andreas Maruszewski in Goluchow,
die verehelichte Margaretha Luczak daselbst,
der Waldwärter und Schankwirth Ignatz
Galbierski zu Karczemka,
der Schneidermeister Adam Ellmann zu Ple⸗
schen,
der Kreisrichter Witholz daselbst,
als Entlastungszeugen aber außer der ad 23
gedachten Margaretha, verehelichten Luczak,
die Agnes Maruszewska zu Goluchow, und
der Lehrerssohn und jetzige Ulan Theophil
Wlodarski aus Goluchow, gegewärtig zu
Militsch, vorgeladen und dem Simon Ju⸗
raßzek der Rechts⸗Anwalt Gembitzki zum
Vertheidiger zugeordnet worden. 8
Ostrowo, den 24. November 1851. Königliches Kreisgericht als Schwurgericht für die Kreise Adelnau, Krotoszyn, Pleschen und Schildberg. 1
[480]% Oeffentliche Vorladung.
Folgende ihrem Leben und Aufenthalt unbekannte Personen, resp. deren Erben und Erbnehmer:
a) Johann Friedrich August Woiske, am 26sten August 1785 zu Reetz geboren, ein Sohn des Unteroffiziers Karl Friedrich Woiske und der Dorothee Sophie geb. Wolff, seit dem Jahre 1804 verschollen,
b) Christian Friedrich Kühn, seit dem Jahre 1821 verschollen,
c) Dorothee Köhn, im Jahre 1797 an einen Soldaten in Stettin verheirathet,
d) die Geschwister Johanne Dorothee und Marie Friedrich, seit dem Jahre 1820 verschollen,
e) die Geschwister Johann Daniel und Daniel
Sigismundt Wendt, Söhne des Ackermanns Michgel Wendt und der Elisabeth gebornen
Mielle zu Reetz, seit dem Jahre 1796 ver⸗ schollen,
f)) Christian Friedrich Eggert, ein Sohn der Wittwe Eggert, Anna Maria geb. Brellen⸗ thin, seit dem Jahre 1800 verschollen,
werden auf den Antrag des ihnen bestellten Ku⸗
nach
unbekannte
rators hierdurch öffentlich vorgeladen, sich vor oder in dem auf den 4. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr hinterlassenes Ver⸗ mögen den sich legitimirenden Erben oder in deren Ermangelung dem Fiskus als bonum vacans zugesprochen werden wird. Reetz, den 20. Juni 1851.
Königl. Kreisgerichts⸗Kommissio
[800% Ediktal⸗Citation.
Die unbekannten Erben und Erbnehmer des am 28. Dezember 1850 zu Wittichenau verstor⸗ benen, früher zu Kottbus wohnhaften Strumpf⸗ wirkers Ambrosius Schicketanz, aus Böh⸗ men, werden hierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf
den 17. Julh 1852 Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Dr. Kleinschmidt im hiesigen Königlichen Schlosse anberaumten Ter⸗ mine schriftlich oder persönlich zu melden und ihre Erbrechte gehörig nachzuweisen, widrigenfalls der Nachlaß als ein herrenloses Gut dem Fis⸗ kus anheimfällt.
Hoyerswerda, den 25. September 1851.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
[464] Die unbekannten Erben der am 18ten August 1849 zu Danzig verstorbenen Jungfrau Charlotte Dorothea Both, so wie die Erben oder nächsten Verwandten dieser Erben, werden hier⸗ mit aufgeboten, spätestens in dem Termine
den 31. März 1852, Mittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, vor dem Stadt⸗ und Kreisrichter Dr. Hambrook, ihre etwani⸗ gen Rechte an den Bothschen Nachlaß auszu⸗ führen, widrigenfalls dieser Nachlaß nach erfolg⸗ ter Präklusion der hiesigen Kämmereikasse als herrenloses Gut ausgeantwortet werden wird, und zwar mit der Wirkung, daß die nach der Prä⸗ klusion sich legitimirenden Erben sich mit demje⸗ nigen begnügen müssen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein sollte, ohne irgend welche Berechtigung, von dem Besitzer Rechnungs⸗ legung oder Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, und mit der Verpflichtung, alle seine Handlungen und Dispositionen anzuerkennen.
Etwanigen auswärtigen Prätendenten werden die Rechtsanwalte Völtz, Maithias und Dr. Skerle als Mandatare in Vorschlag gebracht.
Danzig, den 16. Juni 1851. Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht.
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In der Wohnung einer Marktdiebin zu Schleu⸗ singen sind am 12ten d. M. die nachstehend unter 1 bis 37 verzeichneten Gegenstände vorgefunden und, als muthmaßlich gestohlen, in gerichtliche Verwahrung gelommen worden. Diejenigen Per⸗ sonen, welche an den einen oder den anderen derselben Anspruch machen zuü können glauben oder sonst eine Auskunft darüber zu geben im Stande sind, werden hierdurch aufgefordert, sich schleunigst bei uns oder der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde zu melden. Kosten erwachsen ihnen dadurch nicht.
Suhl, den 27. Dezember 1851.
Königlich preußisches Kreisgericht.
Der Untersuchungs⸗Richter.
bb“
1) Eine ganz neue Weste von schwarzem Sammt
mit lilaseidenen Streifen; 18
ein großes wollenes Umschlagetuch, roth,
gelb und weiß karirt auf grünem Grunde;
ein Bettdecken⸗Ueberzug und zwei Kopffissen⸗
Ueberzüge;
ein Rest von einer Piqué⸗Weste;
ein Betttuch von weißgebleichter Nessel;
eine Schürze von Rosakattun;
ein gelbes Merinotuch, buntgeblümt, mit
gedrehten Frangen;
ein Rest baumwollenes, ungebleichtes Tuch,
gesäumt;
ein halbseidenes Frauen⸗Halstuch, königs⸗
blau, mit rosa Blumen und Frangen;
ein getragenes, halbseldenes Halstuch mit
rothen, grünen und blauen Bouquets und
rothen Frangen;
8 geeehhl Mousselindelaine⸗Tuch mit
bunten Bouquets und rothen Frangen;
18 Abtheilung.