1852 / 6 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

der Statuten bekannt,

8

Notare verbrannt worden

zember

11188

schluß unserer No. IV. (Abgang

eingelösten 51 Stück Prioritäts⸗Actien

[484] ErOelama. 8“

Johann Leopold Schober in Waltersdorf, hie⸗ sigen Kreises geboren, Sohn erster Ehe des im Jahr 1825 zu Renthau verstorbenen Müllermei⸗ sters Balthasar Leopold Schober, welcher bis zum Jahr 1797 als Trompeter beim Dragoner⸗ Regiment von Schmettau, später in österreichi⸗ schen und hannöverschen Diensten gestanden und im Jahr 1814 in Plomonth gewesen sein soll, und dessen Vermögen in 183 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. besteht, oder dessen etwaige Erben, werden hiexmit aufgefordert, innerhalb 9 Monaten, spä⸗ testens aber am

8. Juli 1852, Vormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter von Fütt⸗ witz, im hiesigen Gerichtslokale von ihrem Leben und Aufenthalt Nachricht zu geben, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an seine sich legitimirenden hiesigen nächsten Verwandten und Erben ausgeantwortet werden wird. 1

Sprottau, den 27. Juni 1851. 8—

(I.

Kreis⸗Gericht (I. Abtheilung).

Königliches b(6(668ez.) von Rader.

V

128929S mach ung.

Lieferung von Telegraphenstangen.

Die Lieferung von 2619 Telegraphenstangen für die Königlich preußische Telegraphenlinie von Breslau bis Kosel (Bahnhof Kandrzin) soll im Wege der Submission verdungen Die desfallsigen Bedingungen können im Ge⸗ schäftslokal der unterzeichneten Direction, im hiesigen Königlichen Postgebäude, so wie bei den Königlich preubischen Telegraphen⸗Stationen zu Frankfurt a. d. O., Liegnitz, Breslau, Oppeln, Kosel und Ratibor, eingesehen werden.

Die Lieferungs⸗Offorten sind schriftlich, ver⸗ siegelt und portofrei unter der Aufschrift „Sub⸗ mission auf Telegraphenstangen für die Linie von Breslau bis Kosel“ bis zum 14. Januar c. Mittags 12 Uhr bei uns einzureichen.

Berlin, den 4. Jannar 1852. Königliche Telegraphen⸗Direction,

Nottebohm.

Keöni Vom 1. Januar 1852 ab gemischten

von Bromberg 6 ½4

rung folgendermaßen geregelt:

Jö6 wird während der Tageszüge No. III.

8 I. Haupt⸗Cours.

8 st b a Sv

Wintermonate bis auf Weiteres (Abgang von Stettin 4418

der An⸗ Mittags) und

Morgens, von Posen 8 ¼ Morgens) an die entsprechenden Züge der Berlin⸗Stettiner Bahn aufgehoben und der Gang derselben Orde

Personen⸗Beförde⸗

für Güter⸗ und

Zug IV.

Von Stettin nach Kreuz und Bromberg.

Von Bromberg nach Kreuz und Stettin.

Ankunft 7, 50 8 8 Mittags. V

Abfahrt 7, 45 V Ankunft 1, 22

Morgens.

V Ankunft 1, 46 Mittags.

Abfahrt 8

Ankunft 7, 30 Morgens.

Abends.

Neben⸗Cours.

Von Kreuz nach Posen.

Von Posen nach Kreuz.

Abfahrt 3, 11 Nach⸗ Ankunft 6, 2 mittags. CEEE

9, 51 Morgens. Ankunft 1, 11 Mittags.

Die übrigen Personen⸗Postzüge bleiben in ihren Abfahrts⸗ und Ankunftszeiten unverändert.

Neue Fahrpläne sind vom 1.

Januar k. Stettin

den 27. Dezember 1851.

8

Is. ab auf allen Bahnstationen für 1 Sgr. käuflich zu haben.

Königliche Eisenbahn⸗Direction (gez.) C. Hoffmann.

von Düring.

2 8 . Berlin⸗Potsdam⸗Magdebur⸗ E, ger Eisenbahn.

In Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 27. November c. sind nachfolgende Prioritäts⸗ Actien der aufgelösten Berlin⸗Potsdamer Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft am 20. Dezember c. zum Zweck der Amortisation ausgeloost worden, und zwar:

Nv. 37. 49, 1414. 1335. 177. 182. 206. 218.

223. 248. 264. 367. 368. 454. 542,. 576. 609. 632. 649. 654. 691. 695. 709. 824. 854. 944. 903. 1009. 1041. 1077. 1093. 1148. 1164. 1174. 1219. 1238. 1307.

1320. 1414. 1441. 1463, 1481. 1507. 1594. 1622. 1649, 1698. 1771. 1923.

1985. 1998.

51 Stück à 200 Thlr. 10,200 Thlr.

Diese Actien sind vom 1. Juli 1852 ab bei unseren Kassen in Verlin oder Potsdam zur Reglisirung einzureichen.

Mit dem 1. Juli 1852 hört deren Verzin⸗ sung auf.

Gleichzeitig machen wir hiermit in Gemäßheit daß in dem Termine am 20. Dezember c. die aus früheren Verloosungen mit den dazu gehörigen Coupons ün Gegenwart zweier ind.

Nachstehende aus der Verloosung vom 21. De⸗

1850 gezogene alte Berlin⸗Potsdamer

Prioritäts⸗Actien sind bisher noch nicht zur Ein⸗ lösung präsentirt worden, und zwar: Nr. 851. 976. 1063. 1409. 1887. 1900, 1963. Wir machen hierauf mit dem Bemerken auf⸗ merksam, daß deren Verzinsung mit dem 1. Juli d. J. aufgehört hat. Potsdam, den 26. Dezember 1851. Das Direktorium.

Löbau⸗Zittauer Eisenbahn. Da der Ueberschuß beim Bahnbetriebe in der zweiten Hälfte des Jahres 1851 die Vertheilung einer Dividende auf die Actien Litt. A. und B. noch nicht gestattet, so gelangen die Dividenden⸗ scheine resp. Nr. 9 und 8, im Einverständnisse mit dem Gesellschafts⸗ Ausschusse, gegenwärtig nicht zur Einlösung, was hierdurch zur Kenntniß der geehrten Actionairs gebracht wird.

Zittau, am 1. Januar 1852. 8 irektorinm der Löbau⸗Zittauer

Gesellschaft. Exner, Vorsitzender.

Hamburg⸗Bergedorfer Eisen⸗ 1oo, bahn⸗Gesellschaft.

Zufolge Beschlusses des Ausschusses sollen von den rückständigen Zinsen nunmehr auch diejenigen für das Betriebsjahr ““

Eisenbahn⸗

werden.

„vom 1. Mai 1849 bis 1. Mai 1850“ durch Einlösung des Zins⸗Coupons VIII. à 12 Mark Beo. bezahlt werden.

Die Inhaber dieser Coupons werden demnach ersucht, dieselben unter Beifügung einer Nota, enthaltend das fortlaufende Nummer⸗Verzeichniß der Coupons, und die Aufgabe,

„an welche Conto der Betrag in Banco abzuschreiben ist,“

vom nächsten 12. Januar an, Vormittags zwi⸗

schen 9 und 12 Uhr, im Administrations⸗

auf dem Pas⸗

Büreau der Gesellschaft Ankunfts⸗Gebäude

sagier⸗Bahnhofe im einzureichen, worauf die Zahlung am folgenden Tage geleistet wird. Hamburg, den 10. Dezember 1854. Die Direction.

HV—

[11655 Bekanntma chung.

Die Moritzburger Amtsteiche nebst Zu⸗ behör sollen auf die nächsten 12 Jahre, von Jo— hannis 1852 bis dahin 1864, an den Meistbie⸗ tenden verpachtet werden, und ist

der 7. Februar 18 52 zum Bietungs⸗Termin anberaumt worden.

Pachtlustige haben sich vor dem Termine bei dem Finanz⸗Ministerium schriftlich anzumelden, über ihr seitheriges Verhalten, ihre Kenntnisse in der Teichwirthschaft und ihre Ver⸗ mögensverhältnisse durch genügende Zeugnisse auszuweisen, im Bietungs⸗Termine, wenn ihnen der Zutritt dazu verstattet worden, in der Do⸗ mainen⸗Expedition, Vormittags um 10 Uhr, sich anzugeben und sodann der weiteren Verhandlung vor dem Finanz⸗Ministerium, II. Abtheilung, welche um 11 Uhr beginnen wird, zu gewärtigen.

Der über diese Teiche neu angefertigte Nutzungs⸗ Anschlag, der Pachtkontrakts⸗Entwurf und die Risse können von den Pachtkompetenten, nach er⸗ langter Genehmigung des Finanz⸗Ministeriums, von heute an in der Domainen⸗Expedition ein⸗ gesehen werden.

Vor dem definitiven Zuschlage des Pachtes wird nicht nur die Auswahl unter den Lizitanten, sondern auch die Allerhöchste Genehmigung aus⸗ drücklich vorbehalten, so daß vor dem Erfolge beider für den Staatsfiskus keinerlei Verbind⸗ lichkeit eintritt, auch werden nach dem Schlusse der Licitation Nachgebote schlechterdings nicht an⸗ genommen.

Dresden, den 16. Dezember 185

Finanz⸗Ministerium. Behr,

[1166] Bekanntmachun g.

Zur Verpachtung des Kammerguts Wiesen burg nebst Zubehör an den Meistbietenden au die 12 Jahre von Johannis 1852 bis dahin 1864 ist ein anderweiter Licitations⸗Termin auf

den 17. Februar 1852 anberaumt worden.

Es haben daher diejenigen, welche dieses Kam⸗ mergut zu pachten gesonnen sind, bei dem Finanz⸗ Ministerium vor dem Bietungstermine sich schrift⸗ lich anzumelden, über ihr seitheriges Verhalten, ihre ökonomischen Kenntnisse und ihre Vermö⸗ gensverhältnisse durch genügende Zeugnisse sich auszuweisen, am Bietungstermine, wenn ihnen der Zutritt dazu verstattet worden, Vormittags um 10 Uhr in der Domainen⸗Expedition sich an⸗ zugeben und sodann der weiteren Verhandlung vor dem Finanz⸗Ministerium II. Abtheilung, welche um 11 Uhr beginnen wird, sich zu ge⸗ wärtigen.

Der neuangefertigte Nutzungs⸗Anschlag, der Pachtkontrakts Entwurf und die Risse über dieses Gut können von den Pachtkompetenten, nach er⸗ laͤngter Genehmigung des Finanz⸗Ministeriums, von heute an in der Domainen⸗Expedition ein gesehen werden.

Vor dem definitiven Zuschlage des Pachtes wird nicht nur die Auswahl unter den Lizitanten, sondern auch die Allerhöchste Genehmigung aus⸗ drücklich vorbehalten, so daß vor dem Erfolg beider für den Staatssiskus keinerlei Verbind⸗ lichkeit eintritt, auch werden nach dem Schlusse der Licitation Nachgebote schlechterdings nicht angenommen.

Dresden, den 16. Dezember 1851. ““ Finanz⸗Ministerium.

ur: Schwieger.

Bietungs⸗

Polizeidirektor zu ernennen.

Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der KMonarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Z eitung) in Herlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:

1 nthlr. 17 Sgr

Alle Post-Anstalten des 3u9 und Austandes nehmen Hestelluugg auf den fiönigl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen: Sehren-Straße Nr. 57. und Schadows⸗Straße Kr. 4.

8 2

Berlin, Donnerstag den 8. Januar

1852

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Registratur⸗Rath Schmidt zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Professor der Botanik, Philipp Parlatore zu Florenz, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse; und dem Seconde⸗Lieutenant Freiherrn von Kettler im 7ten Infanterie⸗ Regiment den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse mit Schwertern zu verleihen; so wie

Den bisherigen Polizei⸗Inspektor Zillgen zu Trier zum

und öffentliche

rium für Handel, Gewerbe Arbeiten

Dem Zimmermann Gottlieb Bernhardt zu Eßmannsdorf

bei Artern ist unter dem 3. Januar 1852 ein Patent V auf eine Maschine zum Absondern guter und voller Erbsen von schiechten in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Ausführung, und ohne Jemanden in der V Benutzung der bekannten Theile zu behindern,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

ang des preußischen Staats ertheilt worden.

Verfügung vom 24. Dezember 1851 betreffend den Beitritt der freien Hansestadt Lübeck zum deutsch⸗ 8 österreichischen Post⸗Vereine.

Zgywischen Preußen und der freien Hansestadt Lübeck ist unter dem 1sten d. M. ein Post⸗Vertrag abgeschlossen worden, welcher am 1. Januar k. J. in Ausführung kommen wird.

In Folge dessen tritt die freie Hansestadt Lübeck von diesem V Termine ab in den deutsch⸗österreichischen Postverein, und sind die V Brief⸗ und Fahrpostsendungen zwischen Preußen und den übrigen V Postvereins⸗Staaten einerseits und Lübech andererseits nach den Bestimmungen des Vereins⸗Vertrages zu behandeln.

Rücksichtlich des Porto⸗-Bezuges für die Sendungen zwischen Lübeck und Preußen insbesondere werden folgende Vorschriften ge ne. die Briefpost Sendungen aus Preußen nach Lübeck zieht Preußen das gesammte Porto nach Maßgabe de Vereins⸗Vertrages; an u“ Heieht aber Lübeck das ganze 111“ In beiden Fällen wird dagegen, abweichend von 11 Bestimmungen des Vereins-Vertrages, die an 111“ Mecklenburg zu entrichtende Transit⸗Entschädigung von Lübech bestritten, wodurch übrigens die Notirung des transitpflichtigen Brief⸗Sendungen nach Maßgabe der 8 6

ins⸗Bestimmungen in den Karten nach Mecklenburg resp. Lauenburg nicht ausgeschlossen wird. In Bezug auf die Fahrpost⸗Sendungen:

a) Für alle Sendungen zwischen Lübeck einerseits 8

preußischen Post⸗Bezirke mit Ausnahme der sub b un c gedachten Landestheile andererseits bezieht 1

1) bei der Spedition auf der Eisenbahn über Büchen: Lübeck das Vereinsporto auf 10 Meilen, Mecklenburg⸗Schwerin das Vereinsporto

auf 5 Meilen, das Vereinsporto bis und von W. arnow.

2) B, bes Spedition über Schwerin resp. Wismar: Lübeck das Porto auf 5 Meilen, Mecklenburg⸗Schwerin das Porto

10 Meilen, . Preußen das Porto bis und von W. Warnow.

auf

8

8. 1 8 2 8S” 8 für die Briefpost⸗Sendungen aus Lübeck

b) Für die Sendungen aus und nach den Post⸗Anstalte im Regierungs⸗Bezirke Stralsund erhält Lübeck das Vereinsporto auf 5 Meilen, Mecklenburg⸗Schwerin das Vereinsporto laauf 15 Mellen, reußen das Triebsees. Die Fahrpost⸗Sendungen aus und nach den westlich der Weser belegenen preußischen Landestheilen werden gegenseitig an Hannover ausgeliefert. Die Porto⸗ Bezüge regeln sich nach den zwischen Preußen und Hannover und zwischen Hannover und Lübeck getrof⸗ fenen Verabredungen, b den Post⸗Anstalten baldmöglichst mitgetheilt werden sollen. 4 Die Sendungen r ni der Lübeckschen Post⸗Expedition in Travemünde unterliegen denselben Porto⸗Tarifen, welche für Lu estellt worden sind. 8 bas preußische Gebiet transitirenden Post⸗ Sendungen sind die Transitlinien, wie die zwischen Preußen und Mecklenburg⸗Schwerin verabredeten, angenommen, nämlich 8 88 für Preußen: Braunschweig.... 20 Meilen, dem Thurn⸗ und Tarxisschen Postbezirke 31 der bayerischen Pfalz.. 72 Wenn in Absicht auf diese Transitlinten mit Mecklenburg ab⸗ ändernde Verabredungen getroffen werden sollten, so finden dies ben auch auf die lübecker Sendungen Anwendung. Die gegenseitige Zuführung der Postsendungen erfolgt vom 1. Januar k. J. ab durch folgende Kartenschlüsse, bei welchen die im Postverein gebräaͤuchlichen Formulare anzuwenden sind: W“ zwisches dem Stadt⸗Post⸗Amte in Lübeck einerseits und dem Speditions⸗Büreau Nr. 3, Berlin und Stralsund andererseits, und zwar abgehend von deeehehehehehhhnhhn ““ bei beiden Zügen nach und von Ham burg, per Büchen, von Berlin bei beiden Zügen der Richtung nach Ham⸗ burg, per Büchen, von Salfund per-Rostock. ”“ Stadt⸗Post⸗Amte in Lübeck einerseits, Berlin und Wittenberge andererseits, und zwar ab⸗ gehend aus Preußen beiden Zügen der Richtung nach Hamburg über Büchen. 1 Die Zutaxirung des Porto geschieht gegenseitig, sowohl 5 Brief⸗ als Fahrpost, in Silbergroschen und in viertel und halben Bruchgroschen. 8 i 65 in den Kartenschlüssen zwischen Preußen und e. beförderte Sendungen übernimmt Lübeck die Frre bös der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Bergeings e⸗ 82 den Porto⸗Antheils für Fahrpost⸗Sendungen. Es is 85 6 mecklenburgische und lübecksche Porto in den Karten zu Lübecks anzusetzen, wobei beide Antheile in eine Summe zusammen⸗ 8ech Briefe wird lübeckscherseits 1-.. 98- nach kölnischem Gewicht (1 Loth gleich 1 Zoll⸗Loth) erfolgen;

Vereinsporto bis und vo

nach und aus

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Fahrpost⸗Sendungen aber wendet jede Verwaltung ihr Landes V Gewicht an. 8 8 Beerrlin, den 24. Dezember 1851.

General⸗Post⸗Amt.