1852 / 11 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

b) der am 23. März 1800 in Welbsleben ge⸗ borene Verwalter Albert Friedrich Gottlieb Schmidt, 1

c) der am 6. April 1787 in Winningen ge⸗

borene Kutscher Friedrich Daniel Mevyer,

eventualiter deren zurückgelassene unbekannte Erben und Erbnehmer werden hierdurch aufge⸗ fordert, dem unterzeichneten Gerichte über ihr Leben und ihren Aufenthalt spätestens in dem auf den 2. Juni 1852, Vormittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst vor dem Herrn Gerichts⸗Assessor Schwarzlose anberaumten Termine persönlich oder schriftlich Nachricht zu eben, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr Rachlaß ihren nächsten hier legitimirten Erben ausgeantwortet werden wird.

Aschersleben, den 3. Juli 1851. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

[1072] Ediktal⸗Citation. ““ Alle diejenigen, welche an nachbenannte, an⸗ geblich verlorene Dokumente und die Posten, wor⸗ über sie lauten: 1) der Kaufkontrakt vom 12. April 1806 zwi⸗ schen dem Schuhmachermeister Johann Georg Ernst Zabel und der separirten Steddin, Marie Magdalene geb. Keuck nebst Recog⸗ nitionsschein über ein Altentheil und 50 Rthlr. 17 gGr. 9 Pf. rückständiges Kauf⸗ geld für die separirte Steddin, eingetragen rubr. III. No. 4 und 5 des Grundstückes der separirten Nesse, Vol. I. No. 41 pag. 319 des Hypothekenbuches von Wilsnack zufolge Verfügung vom 12. April 1800. Die Obligation des Arbeitsmannes Christian Schurich zu Wittenberge vom 8. September 1849 über 30 Rthlr. Courant für die Wittwe Saß zu Wittenberge, eingetragen rubr. III. No. 9 des Schurichschen Grundstückes Vol. VI. No. 310 von Wittenberge, zufolge Verfü⸗ ung vom 8. September 1849. ie Obligation des Schuhmacher Johann Joachim Glashoff und dessen Ehefrau, Marie Dorothee geb. Lüdecke zu Puttlitz vom 6. Mai 1804 über 100 Thi. für den Prediger Kömmrich zu Triglitz, eingetragen auf den Grundstücken zu Puttlitz, Vol. Ib. No. 84 des Arbeitsmannes Friedrich Bedlin und Vol. IIb. No. 83 der Ackerbürger Johann Neumannschen Eheleute. 4a) Die Obligation der Bäckerwittwe Lehnert zu Wilsnack vom 10. Dezember 1790 über 50 Thlr. für rubr. III. No. 2. des jetzt Selbigerschen Grundstückes No. 8 pag. 57 Band I. des Hypothekenbuches von Wilsnack für den Justitiarius Petersen daselbst eingetragen und zufolge Cession vom 28. Juli 1793 auf seine Töchter Karoline und Marianne umgeschrieben. b) die Obligation der Bäckermeister Wolff⸗ schen Eheleute zu Wilsnack vom 4. Ja⸗ nuar 1798 über 50 Thlr. rubr. III. No. 5 desselben Grundstücks, als aus der Obli⸗ gation vom 5. Januar 1798 herrührend, für den Prediger Petersen zu Legde ein⸗ getragen, welche Posten aus dem alten Hypotheken⸗ buche No. 7 Fol. 20 ex decreto vom 8ten September 1804 hierher übertragen sind. Die Obligation des Kossathen Jacob Gericke zu Lütgendorff vom 8. Oktober 1838 über 50 Thl. für seine Ehefrau Dorothee geb. Schulze, eingetragen rubr. III. No 9 des jetzt von Puttlitzschen Kossäthenhofes Vol. I. No. 12 pag. 89 des Hypothekenbuches von Lüttgendorff zufolge Verfügung vom 8. Ok⸗ tober 1838. Die Obligation des Häuslers Albrecht vom 15. Juni 1829 über 87 Thlr. 3 Sgr. für:

Johann Joachim, 16b8. Majie Elisabeth, Geschwister 9 Johann Andreas G Albrecht.

und Friedrich Wilhelm) Rkeeeingetragen rubr. III. 2 des jetzt Schaar⸗ sscchen Hauses zu Molkenberg No. 25 Fol. 193 des Hvoypothekenbuches Verfügung vom 21. Juni 1829 als Eigenthümer, Ces⸗ siionarien, Pfand⸗ oder sonstige Inhaber, Anspruͤche machen, haben dieselben am 17. März 1852, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle beim Kreisrichter Döhner anzumelden, widrigenfalls sie damit unter Auf⸗ legung eines ewigen Stillschweigens präkludirt, die Dokumente amortisirt und die Posten zu 1, 2, 3, 4 gelöscht werden.

Perleberg, den 5. November 1851.

Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

44] Bekanntmachung. 1 Lieferung von T elegraphen⸗Stangen. Die Lieferung von 2164 Telegraphen⸗Stangen für die Königlich preußische Telegraphen⸗Linie von Eisenach bis Kassel soll im Wege der Sub⸗ mission verdungen werden. Die desfallsigen Be⸗ dingungen können im Geschäftslokal der unter⸗ zeichneten Direction, im hiesigen Königlichen Post⸗ ebäude, so wie bei den Königlich preußischen E1— zu Halle, Weimar, Er⸗ furt, Gotha, Eisenach und Kassel, eingesehen werden. Die Lieferungs⸗Offerten sind schriftlich, versie⸗ gelt und portofrei unter der Aufschrift: „Submission auf Telegraphen⸗Stangen für die Linie von Eisenach bis Kassel“ 8 bis zum 26. Januar c., Mittags 12 Uhr, bei uns einzureichen. Berlin, den 8. Januar 1852. Königliche Telegraphen⸗Dire Nottebohm.

Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft.

Bekanntmachung.

Unserer unterm 25. Juli c. ergangenen er⸗ neuerten Aufforderung ungeachtet sind die bis zum März dieses Jahres ausgeschriebenen Einzahlun⸗ gen der 1sten bis 6ten Actienrate, von denen die 1ste am 31. Juli 1846, die 2te am 15. April 1847, die 3Zte am 10. September ej., die 4te am 5. Mai 1850, die 5te am 1. Oktober ej. und die 6te am 1. März c. zahlbar war, für folgende Zeichnungen nicht geleistet worden:

mer: Nummern des Zu⸗ der sicherungs⸗ Partial⸗Quit⸗ Scheins. tungen.

Nummer

1

a) erste bis inkl. sechste Rate...

b) zweite bis inkl. sechste Rate.ü

c) dritte bis inkl. sechste Rate...

17,636 17,660

709 710 6593 6596 15,586 15,587 3631 3680

1 200 4906 4910 6077 6086

16,206 16,223 621 635 636 650 6647 6653 6642 6646

d) vierte bis inkl. sechste

8 1

e) fünfte und sechste

Auf Grund des uns nach §. 2 des C vom 3. November 1838 (Ges. S. de 1838 Seite 505 ff.) und der Artikel 10 und 11 des Gesellschafts⸗Statuts (Ges. S. de 1846, Seite

404 ff.) zustehenden Rechts erklären wir in Folge

gefaßten Beschlusses die auf vorstehend bezeichnete Actien eingezahlten Raten als verfallen und die durch die Ratenzahlungen, so wie durch die ur sprüngliche Unterzeichnung, dem Actionair gegebe⸗ nen Ansprüche auf den Empfang von Actien für vernichtet. 1 Aachen, den 31. Dezember 1851. 8 Königliche Direction

der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

Eisenbahn⸗Gesell⸗

Auf die bis zum 1sten d. Mts. ausgeschriebe⸗-

nen Raten der Actien der Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn sind unter andern die Einzahlungen

für folgende Zeichnungen nicht geleistet worden:

Nummern des Zu-⸗ der sicherungs⸗ Partial⸗Quit⸗ Scheins. tungen.

Nummer

V V (461t 4,997 5,046 a) vierte bis achte 48 5,097 5,121 Rate 60 651 664 56 13,928 13,937 8 b 422 551 570 b) fünfte bis achte Rate ““ 5,072 5,096 9,650 9,724 4,972 4,996 5,851 5,900 9,125 9,224 5,047 5,071 3,472 13,496 6,373 6,384 591 605 4,922 4,971 4,920 4,921 289 14,053 14,057 285 14,068 14,072 eg 14,053 14,067 365 14,058 14,062

c) sechste bis achte

d) achte Rate...

Unter Bezugnahme auf §. 2 des Gesetzes vom 3. November 1838 (Ges.⸗Samml. de 1838 S. 505 ff.) und auf die Artikel 10 und 11 des Ge⸗ sellschafts⸗Statuts (Ges.⸗Samml. de 1848 S. 404 ff.) werden die Interessenten hierdurch noch⸗ mals aufgefordert, auf die vorgenannten Actien die betreffenden Raten⸗Rückstände innerhalb läng⸗ stens zweier Monate einzuzahlen, widrigenfalls die bis dahin eingezahlten Raten als verfallen und die durch die früheren Natenzahlungen, so wie durch die ursprüngliche Unterzeichnung, den Actionairen gegebenen Ansprüche auf den Empfang von Actien für vernichtet erklärt werden.

Bei Einzahlung der rückständigen Raten wird zugleich auch die Berichtigung der statutenmäßig verwirkten Conventionalstrafe erwartet.

Aachen, 31. Dezember 1851.

Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

Neunte Sitzung der II. Kammer 1 ½ Bogen.

Total 18¼ Bogen des I. Abonnements.

Ei. . 11] ImUn

Redaction und Rendantur;

Berlin, Druck und Verlag der D

bJE11141616““]

6

g

Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Herlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 pf., in der ganzen Konarchie:

1 Kthlr. 17 Sgr

1

Das Abonnement beträgt. 8 . 20 Sgr. für ½ Jahr 21s 1 1 in allen Theilen der Monarchie ohne . 8

Preis-Erhöhung. .

2

Pr las,, sx

⸗Anstalten des In“ und

er Auslandes nehmen Hestellung au 1X. den Königl. Preuß Staats⸗-Anzeiger

Expeditionen: Behren⸗Straße Kr. 657. und Schadows⸗-Straße Kr. 4.

——ꝛ;—;——

Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 2ten d. Mts. genehmige Ich, daß der Staats⸗Rath wieder in Wirksamkeit ge⸗ setzt werde, und habe die erledigte Stelle des Präsidenten des Staats⸗Raths dem Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Freiherrn von Manteuffel, für jetzt übertragen. Ueber die zum Zweck der Erneuerung der Thätigkeit des Staats Raths sonst noch erfor⸗ derlichen Anordnungen will Ich die nöthigen Vorschläge erwarten. Charlottenburg, den 12. Januar 1852. b

Friedrich Wilhelm.

q11“” Simons von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. 8 e8

das Staats⸗Ministerium.

1“

Nachdem Ich auf den Antrag des Staats⸗Ministerinms be⸗ schlossen habe, den Staats⸗Rath wieder in Wirksamkeit treten zu

lassen, will Ich Ihnen hierdurch die seit längerer Zeit erledigte

Stelle des Präsidenten des Staats⸗Raths für jetzt übertragen und habe das Staats⸗Ministerium davon in Kenntniß gesetzt. Charlottenburg, den 12. Januar 18352.¼.

Wilhelm.

von Manteuffel. vonder Heydt. Simons. von Raumer. 8 von Westphalen. von Bodelschwingh.

den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Freiherrn von Manteuffel.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Appellationsgerichts⸗Rath Friedrich Moritz Konstan⸗ tin Teichert zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; so wie Die bisherigen Regierungs⸗Assessoren Burscher von Saher Weißenstein und Schneider zu Landräthen zu erne

Iu1“]

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Verfügung vom 27. Dezember 1851 betref Porto⸗Erhebung für die Korrespondenz zw Vereinsstaaten.

Nach dem Vereins⸗Vertrage bezieht jede Vereins⸗Verwaltung

das ganze Briefporto für die bei ihr aufgegebenen oder ihr von

Dezember v. J.

vice versa eine Transit⸗Entschädigung in Anspruch genommen werden, so lange Hannover für die Brief ganze Vereins⸗Porto zu beziehen hat. Berlin, den 27. Dezember 1851 General⸗Post⸗Amt.

8—

Verfügung vom 3. Januar 1852 betreffend die Porto⸗Bezüge für die Fahrpost⸗Sendungen zwischen Lübeck und den westlich der Weser belegenen preußi⸗

schen Landestheilen.

Nach den zwischen ben betheiligten Staaten getroffenen Ver⸗ abredungen regeln sich die Porto-Bezüge für die Fahrpost⸗Sen⸗ dungen zwischen Lübeck und den westlich der Weser belegenen preußi⸗ schen Landestheilen in folgender Weise: 1“

Es bezieht: Stadt Lübeck: Vereinsporto auf 10 Meilen, Hannover: das Vereinsporto auf 25 Meilen,

Preußen: das Vereinsporto bis und von Minden.

die Beförderung der gedachten Sendungen wird erfolgen: von Lübeck bis Lauenburg per Eisenbahn, 82

von Lauenburg bis Lünehurg per Fahrpost und

von Lüneburg bis Minden per Eisenbahn u. vice versa. Zur Erledigung des Vorbehalts in der Verordnung vom 24. (Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger Nr. 6 Seite 29), den Beitritt der Hansestadt Lübeck zum Post⸗Verein be⸗ treffend werden obige Bestimmungen den Post⸗Anstalten zur Nachachtung bekannt gemacht. Beerlin, den 3. Januar 1852. General⸗Post⸗Amt.

8

8

In Nr. 1 Seite 1 des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers

ist in der Verfügung des Königlichen General⸗Post⸗Amts vom

Nicht⸗Vereinsstaaten unmittelbar zugeführten Briefe und wird durch den Bezug dieses Porto auch fuür die Beförderung der Briefe in entgegengesetzter Richtung entschädigt. Wo ein solcher Porto⸗Bezug

stattfindet, darf für dieselbe Korrespondenz⸗Gattung kein Transit⸗ Porto in Anspruch genommen werden. Als eine Korrespondenz⸗

Gattung werden in dieser Hinsicht die Briefe zwischen zwei Län⸗ V

dern in beiden Richtungen, z. B. aus Hannover nach Frankreich et vice versa, angesehen. Demnach kann für die Korrespondenz zwischen Belgien (Frankreich) und Hannover (Oldenburg), für welche Preußen beim Eingange das volle Porto bezieht, weder in der Richtung aus noch nach dem nichtdeutschen Gebiete Transit⸗Porto für Preußen in Ansatz kommen. Ebensowenig kann von Hannover für die Korrespondenz aus Oldenburg nach und über Preußen et

24. Dezember 1851 betreffend die portofreie Beförderung von Rentenbeträgen Zeile 6 von oben statt „Verordnung vom 34. Juli c.” zu lesen: Verordnung vom 31. Juli v. J.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu Sayn⸗Witt⸗ genstein⸗Berleburg, nach Dresden.

Der Ober⸗Präsident der Provinz Schleinip

Personal-Chron I 8 Provinzial⸗Behörden.

8

Provinz Sachsen.

Ernannt sind: Der Kammergerichts⸗Referendar Justus Wilhelm Franz Gesenius und der Appellationsgerichts⸗Referendar Thoodor Herr⸗ mann Heise zu Naumburg zu Gerichts⸗Assessoren im Departement des Appellationsgerichts zu Naumburg; die Avppellationsgerichts⸗Auskulta⸗ toren Johann Friedrich Herrmann Nebe, Friedrich Wilhelm Ne⸗ gendank, Gustav Ferdinand Wilhelm Brand und Otto Christian Theodor Zimmermann zu Referendarien; der bisherige Bürcau⸗Assistent zu Eisleben, Johann Karl August Langer, zum Kreisgerichts⸗Secretair in Delitzsch, mit der Functien bei der Kreisgerichts⸗Kommission in Vitter⸗ feld; der Büreau⸗Diätar Sintz in Wittenberg und der Civil⸗Supernu⸗ merar Ritter zu Naumburg zu Büreau⸗Assistenten bei den Kreisgerichten zu Wittenberg resp. Naumburg; der bisherige Kalkulator Löw beim König⸗ lichen Berg⸗Amte zu Wettin zum Buchhalter beim Koniglichen Salz⸗Amte zu Schönebeck. LWI“