1852 / 14 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

vG“ ErH Ah. zart 111“ vpon dem Kleinbüdner Mathes Buttner, ge⸗ nannt Platow, daselbst ausgesetzte Ausge⸗ dinge und über die demselben schuldig ver⸗ bliebenen 200 Thlr. Kaufgelder, unterm 2. März 1838 auf die Kossäͤthennahrung Nr. 13 von Müschen Rubrica III. No. 4 eingetragen;

die Ausfertigung d

30. Januar Sr.

dem Tuchmachermeister 8144

August Herrndorf zu Peitz

Tuchmachermeister Hoffmann, gb.

Telle daselbst, schuldig verbliebenen 40 Thlr.

Conv. Geld Kaufgelder, so wie über das

derselben und deren Ehemann Gottlieb Hoff⸗

mann zu gewährende Ausgedinge, unterm

17. Februar 1812 auf die Erbmiethswoh⸗

nung zu Peitz Vol. IX. No. 8 des Hypo⸗

thekenbuchs, Rubrica III. No. 1, einge⸗

tragen; 11 1 4) die notarielle Schuldverschreibung der ver⸗

ehelichten Kossäth Regel, Marie, geb. Ba⸗

tisch zu Döbbrick vom 10. Februar 1848

über 250 Thlr. Courant für den Hüfner

Hans During, genannt Zernick, zu Svplow,

unterm 18. Februar 1848 auf das Frei⸗

Kossäthengut Nr. 29 des Hypothekenbuchs

von Döbbrick Rubrica III. No. 4 einge⸗

tragen; 1 5) die Obligation der verwittweten Liebe, Marie

Elisabeth geb. Weder, zu Brunschwig, vom

5. Juli 1822 über 200 Thlr. Courant für

den Fuhrmann Martin Pöschke zu Brunschwig, unterm 25. Juli 1822 auf die Büdnernahrung Nr. 70 des Hypothekenbuchs von Brunschwig, Bhubrica III. No. 2, eingetragen; 6) die Obligation des Lehnschulzen Hans Schulze zu Drehnow vom 19. Mai 1824, über 125 Thlr. Courant für den Häusler

Hans Schwella zu Drehnow, auf das Lehn⸗

schulzengut zu Drehnow, Nr. 1 des Hypo⸗

thekenbuchs, Rubrica III. No. 5, einge⸗ tragen; 8 7) die dem Prediger Mrose zu Kahren angeb⸗ lich in der Nacht vom 5. zum 6. April 1850 entwendeten fünf Actien der Kottbus⸗Schwie⸗ lochsee-Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 2381 2882, 2889., 2384. 29885. vom 41. Ju 1846 über je 100 Thlr.,

ollen gerichtlich amortisirt werden.

Es werden daher alle diejeuigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Brief⸗Inhaber Ansprüche an diese Posten und

die darüber ausgestellten Instrumente zu machen haben, hierdurch öffentlich geladen, dieselben spätestens in dem dazu vor dem Kreisrichter Koerbin

am 18. Februar 1852, Vormittags

Eöö an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anstehenden Termine nachzuweisen, widrigenfalls ie Ausbleibenden damit werden ausgeschlossen, hnen deshalb ein ewiges Stillschweigen aufer⸗ ghg obige Dokumente für amortisirt erklärt 8 Auswärtigen werden die hiesigen Rechts⸗An⸗ walte Behm, Hagen und Knobloch vorgeschlagen. Kottbus, den 28. Oktober 1851. isgericht. Erste Abtheilung. 116166A“

es Kanf-Kontrakts vom [s Urkunde über die von Johaun Gottlieb

Ediktal⸗Citation. Der Gräflich Mansfeldsche⸗ Kassirer Johann Gottfried Lange hatte in seinem Testamente de dato Eisleben den 9. April 1742 ein Kapital von 20,000 Thlr. zur Begründung von Freitisch⸗ stipendien für Schüler des dortigen Gymnasiums von Universitätsstipendien und zu andern milden

1114“ 68 Zwecken ausgesetzt. Familienstiftung hat sich allmälig ein über 2000 Thlr. betragender Reservefonds gebildet. Da über die Verwendung eines derartigen Fonds in der Stiftungs⸗Urkunde Nichts bestimmt ist, so soll hierüber in Gemäßheit der §S§. 40. seq. tit. 4. Th. II. des Allgemeinen Landrechts und des Gesetzes vom 15. Februar 1840 (Gesetz⸗Samm⸗ lung von 1840, Seite 20) ein Familienschluß gefaßt werden. Es werden daher alle unbekann⸗ ten Nachkommen des Stifters hierdurch aufge⸗ fordert, in dem auf den 15. März 1852, Vormittags 11Uhr, vor dem Herrn Kreis⸗Richter Laage, in unserm Gerichtsgebände anberaumten Termine persönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten, wozu ihnen die hiesigen Rechts⸗ Anwalte Giseke, Keil, Eggert, Schuster und Witte bezeichnet werden, zu erscheinen, die ihre Abstammung vom Stifter nachweisenden Urkun⸗ den einzureichen und vor oder in dem Termine ihre Erklärung über den zu errichtenden Familien⸗ beschluß abzugeben, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrechte präkludirt werden wird. Der von dem derzeitigen Collator der Stif⸗

tung eingereichte Entwurf zum Familienbeschlusse

liegt in unserer Registratur zur Einsicht bereit. Eisleben, den 25. Oktober 1851. 8 Königlich preußisches Kreisgericht 8 J. Abtheilung.

K indener Eisenbahn. Swtut. Der aus Porta⸗Sandsteinen E“ am Abhange der hausberger

Steinbrüche bei Minden erbante

flache Probebogen soll auf den

Abbruch, vorbehaltlich höherer eeeSGenehmigung, von dem Unter⸗

zeichneten verkauft werden. 3 Der Bogen besteht aus 4 Fuß hohen, 18 Zoll

dicken, vollkantigen Quadern, wovon 82 Stück

in der Laibung 30 Zoll, 82 Stück dergleichen

22 ½ Zoll und 41 Stück 15 Zoll Länge haben,

die zusammen 2460 Kubikfuß enthalten. Kauflustige werden mit dem Bemerken daranf

aufmerksam gemacht, daß dieser Haustein als eines der dauerhaftesten und anusgezeichnetsten

Baumateriale Deutschlands anerkannt ist, daß

an dem Abhange ein chaussirter Weg hinführt,

und daß die Weser, so wie die Köln⸗Mindener

Eisenbahn, in unmittelbarer Nähe befindlich, Ge⸗

legenheit darbieten, die Steine unter mäßigen

Kosten weiter zu schaffen. . Hierauf Reflektirende werden ersucht, ihre des⸗

fallsigen Offerten bis spätestens zum 1. April

1852 an Unterzeichnelen franko einzusenden. Minden, den 9. Januar 1852. 1

Der com. Betriebs⸗Inspektor C. H. Stegling.

Die sich in neuerer Zeit immer häufiger er⸗ gebenden Einsendungen von literarischen und ar⸗ tistischen Werken an Se. Majestät den Kaiser vom Auslande her haben die Kaiserliche Regie⸗ rung zu der Bestimmung veranlaßt, daß in Zu⸗ kunft zu jeder aus Preußen beabsichtigten Ein⸗ sendung eines Druck⸗ oder Kunstwerkes vorerst durch die K. K. österreichische Gesandtschaft in Berlin die Bewilligung einzuholen sein wird, und daß alle mit Umgehung dieser Bestimmung ein⸗ langenden Werke ohne Berücksichtigung dem Ein⸗ sender auf seine Kosten werden zurückgeschickt werden.

Berlin, den 9. Dezember 1851. 22

Die K. K. österreichische Gesandtschaft.

Aus den Ersparnissen dieser 1

Ediktal⸗Citation. Nachdem der Kaufmann Karl Ferdinand Hiller zu Mülsen St. Jacob wegen betrügeri⸗ schen Bankerotts ausgetreten und daher mit Er⸗ öffnung des Konkursprozesses zu dessen Ver⸗ mögen zu verfahren gewesen, so werden Amts⸗ wegen genannten Hillers sämmtlich bekannte und unbekannte Gläubiger hiermit öffentlich peremtorisch vorgeladen, ommenden—

30, April 18.52, welcher zum Liquidationstermin anberaumt wor⸗ den, zur Vormittagszeit entweder in Person oder durch gehörig legitimitte Gevollmächtigte an Amtsstelle allhier zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe des Ausschlusses von diesem Kredit⸗ wesen und bei Verlust der ihnen etwa zustehen⸗ den Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu den Alten gehö⸗ rig anzuzeigen und zu bescheinigen, dar⸗ über mit dem bestellten Konkurs⸗Vertreter, auch nach Befinden unter sich selbst über das etwanige Vorzugsrecht in abgewechselten Sätzen allenthalben rechtlich zu verfahren, bin Wochen zu beschließen, und sodann

d18ö1892 der Publication eines der außengebliebenen Gläubiger halber abzufassenden präklusivischen Bescheides gewärtig zu sein, dann aber

den 28. Dunt 852, welcher zum Verhörstermin anberaumt worden, sich anderweit an Amtsstelle allhier zur Vormit⸗ tagszeit, entweder in Person oder durch zu Ab⸗ schließung eines Vergleiches sattsam instruirte Bevollmächtigte, einzufinden, und unter der Ver⸗ warnung, daß diejenigen, welche sich, ob sie die etwanigen Vergleichs⸗Vorschläge annehmen wol⸗ len, entweder gar nicht oder nicht deutlich und bestimmt genug erklären, als solche, welche den Vergleichs⸗Vorschlag angenommen, angesehen werden sollen, den vorzunehmenden Vergleichs⸗ Unterhandlungen beizuwohnen, in Entstehung ei⸗ nes Vergleichs aber 1

1166“ der Abfassung eines Amtsbescheides oder der In⸗ rotulation und Versendung der Akten nach recht⸗ lichem Erkenntniß und alsdann

demn 9. August 19852

der Publication sothanen Bescheides oder des einzuholenden Locations-Urthels sich zu versehen.

Uebrigens haben die auswärtigen Gläubiger zur Annahme der künftig etwa ergehenden La⸗ dungen Gevollmächtigte unter hiesiger Amts⸗ Jurisdiction zu bestellen.

Justiz⸗Amt Hartenstein, im Königreich Sachsen, am 22 . N ovember 1851.

In Interims⸗Verwaltung.

Gustav Hermann Solbrig 60 s . 8 Feuerversicherungsbank für Deutsch land in Gotha.

Nach schäftsergebnisse Versicherungsvereins im verflossenen Jahre werden wir den Theil- nehmern desselben für 1851 wieder

73 Procent, also beinahe drei Viertel ihrer Einzahlung, a1 Ersparniss zurückgeben können. 1

Der genaue Rechnungsabschluls wird im Mai d. J. mit der Dividende allen Banktheil nehmern durch die Agenten der Bank zuge- fertigt werden, welche auch für jeden Anderen, der unserer gegenseitigen Versicherungsgesell- schaft noch beizutreten geneigt ist, zu desfall- siger Auskunst und Vermittelung stets bereit sind. .

Gotha, den 11. Januar 1857. 8

Die Feuerversicherungsbank fär

Deutsc hland.

vorläufiger Berechnung der Ge-

unsepes

v“

1“

Zehnte Sitzung der II. Kammer 22 Bogen. Total 28 ½ Bogen des I. Abonnements.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

v“

Das Abonnemont beträgt: 20 Sgr. für †¼ Jahr n allen Theilen der Konar chie ohne Preis-Erhöhung.

mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)

in Herlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Konarchie: 1 Kthlr. 17 Sgr

Alle Host-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung aut den Közigl. Preuß Staats-Anzeiger ax, für Berlin die Expebitionen: Sehren⸗Straße r. 57. und Schadows⸗Straße r. 4.

Berlin,

Sonnabend den 17. Jatlitete..

aeae, dnanxneneenbent nes nanmaatmdnceae

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Herzoglich anhalt⸗bernburgischen Hofmarschall a. D.,

von Seelhorst zu Ballenstedt, den Stern zum Rothen Adler⸗

Orden zweiter Klasse; so wie dem Lehrer Stutte zu Eichen, Kreis Siegen, das Allgemeine Ehrenzeichen; und Dem Kreis⸗Physikus Dr. Schnieber zu Sorau den Charakter

als Sanitäts⸗Rath zu vexleihen.

Handel, Gewerbe und öffentliche b

Arbeiten. gung n 5. Nanu/m 199 betreffend die Vervollständigung der Dienst⸗Instruction für die Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen in Absicht auf die Zahlung von Erziehungsgeldern. Nach einer Allerhöchsten Ordre vom 16. August 1828 sollen

den Wittwen von Beamten bei ihrer etwaigen Wiederverheirathung zwar die Pensionen, welche sie aus Staatskassen beziehen, nicht aber die ihnen für ihre Kinder bewilligten Erziehungsgelder entzogen werden, da der Stiefvater keine Verbindlichkeit hat, für die Stief⸗ kinder Erziehungskosten aufzubringen. Dieser Bestimmung entspre⸗ chend, ist daher in dem §. 222. die Ober⸗Post⸗Directionen hinter dem dritten Alinea folgender Zu⸗ satz einzuschalten:

„Bis zu dem vorgedachten Zeitpunkte werden die Erziehungs⸗

gelder auch dann gezahlt, wenn die betreffenden Beamten⸗Witt⸗

wen sich etwa wieder verheirathen.“

Berlin, den 5. Januar 1852. General⸗Post⸗Amt.

Verfügu om 6. Januar 1852 betreffend Portofreiheit der Gesellschaft zur Beförderung Flachs⸗ und Hant

spondenz mit Königlichen Behörden.

Der in Berlin gebildeten Gesellschaft zur Beförderung des Flachs⸗ und Hanfbaues in Preußen ist für ihre Korrespond az mit Königlichen Behörden Portofreiheit bewilligt worden. Die betreffenden Schreiben werden mit der Rubrik bezeichnet sein: „Angelegenheit der Gesellschaft für Flachs⸗ und Hanfbau“

Die Postanstalten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Korrespondenz der gedachten Gesellschaft mit Pri⸗ vatpersonen und Vereinen ohne Ausnahme der Portozahlung unter⸗ liegt.

Berlin, den 6. Januar 1852.

11111““

Verfügung vom 9. Januar 1852 betreffend die Ein stellung der Dampfschifffahrten auf der Donau und

Spedition der Korrespondenz nach Galac

Die Post⸗Anstalten werden mit Bezugnahme auf die Verord⸗ nung vom 17. September v. J. (Königlich Preußischer Staats⸗ Anzeiger Nr. 74 Seite 392) davon in Kenntniß gesetzt, daß nach einer Mittheilung der Kaiserlich österreichischen Ober⸗Post⸗Behörde die Dampfschifffahrten auf der Donau für diesen Winter eingestellt worden sind. Die nach Galacz und Ibraila bestimmte Korrespon⸗ denz ist daher bis auf Weiteres ausschließlich auf dem Wege über Krakau abzusenden. e1“”“ 1

Berlin, den 9. Januar 1852.

General⸗Po

Abschnitt IV. der Instruction für

Ministerium der geistlichen, Unterrichts Medizinal⸗Angelegenheiten. Der seitherige zweite Polizei⸗Physikus, Medizinal⸗Rath De

16

Magnus, ist zum polizeilichen Stadt⸗Physikus für Berlin, so wie 1 z9 †r . 8 78 2. 2 1 2 8 Der Thierarzt erster Klasse, Stahl, zum Kreis⸗Thierarzt im

Kreise Schildberg, Regierungs⸗Bezirks Posen, ernannt; und Den Lehrern am Gymnasium zu Salzwedel, Dr. Gerhardt und Dr. Besler das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Erb⸗Ober⸗Land⸗Mund⸗ schenk im Herzogthum Schlesien, Graf Henckel von Donners⸗ marck, von Breslau.

Abgereist

4 *. .

neral⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und Gesandter in außer-

Se. Excellenz der General der Kayallerie, Ge⸗

ordentlicher Mission am Königlich hannoverschen Hose, Grasvon

Nostitz, nach Hannover.

Berlin, 16. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗

dem Commandeur der 8. Division,

gnädigst geruht: Q

7

oheit dem Herzoge von Sachsen⸗Meiningen ihm verliehenen Großkreu⸗ zes der Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus⸗Ordens;

General⸗ ieutenant von Voß, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr.

1

dem bis-⸗

herigen Geschäftsträger am Großherzoglich hessischen Hofe, Legations⸗

heit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein ihm verliehenen Com⸗

7

Rath von Okterstedt, zur Anlegung des von Sr. Königlichen Ho⸗

mandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Ludwigs⸗Ordens; dem Militair⸗

Gouverneur des Prinzen Friedrich Albrecht von Preußen Königliche Hoheit, Major Freiherrn von Danckelman, aggr. dem 1sten Garde⸗Ulanen⸗Regiment, so wie dem Major z. D., von Rosen⸗ berg zu Gotha, zur Anlegung des ihnen resp. verliehenen Komthur⸗ kreuzes zweiter Klasse und des Komthurkreuzes vom Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Orden; desgleichen dem vormaligen Soldaten im englisch⸗ braunschweigischen Infanterie⸗Regiment, Johann Friedrich Fuhrmann zu Halle a. d. S., zur Anle⸗ gung der ihm verliehenen Königlich englischen Kriegs⸗Medaille zu

fertheilen.

Personal-Chronik der Provinzial⸗Behörden. 6 Provinz Preußen. —ꝙErnannt sind: Der Ober⸗Gränz⸗Kontroleur Funck in Thorn zum Steuer⸗Inspektor; der Polizei⸗Inspektor Neumann zu Elbing widerruf⸗

F

lich zum Polizeianwalt für den Stadtbezirk des Königl. Kreisgerichts zu Elbing; der Referendarius Seemann zum Gerichts⸗Assessor, der Aus⸗ kultator Neide zum Neserendarius, der Gerichts⸗Assessor Reich zum Kreisrichter in Goldapp. 3 Verliehen ist: Dem pensionirten Haupt⸗Steuer⸗Amts⸗Kontroleur Schwarz zu Königsberg das Prädikat Steuer⸗Inspeklor.

„Bestätigt sind: Der Gutsbesitzer Julius Bodenstein zu Kroh⸗ nenhof, danziger Landkreises, als Agent der Feuer⸗Verstcherungsgesellschaft „Colonia“ zu Köln; der seitherige interimistische Schullehrer von Tuch⸗ linski zu Neufahrwasser definitiv.

Versetzt sind: Der Post⸗Secretair Wettke aus Gumbinnen nach Königsberg und der Steuer⸗Einnehmer und Salzfalktor von Buczkowski zu Tuchel in gleicher Eigenschaft nach Schöneck.

Angestellt sind: Als Post⸗Expediteure: der Lehrer Horseck in Mülsen, die Post⸗Erpediteur⸗Gehülfen König in Barten, Pöck in Reichen⸗ bach und Ohlenschläger in Maldeuten; so wie der invalide Oberjäger Vorrath auf der bisher probeweis verwalteten Försterstelle Stampelken, im Revier Greiben, definitiv als Förster.

Ausgeschieden sind: Post⸗Secretair Falinskp in Königsberg; Reichel in Maldeuten und Post⸗Expediteur Caspar in Mülsen.