im Sessionszimmer der hiesigen Königlichen Re⸗ gierung, vor dem Herrn Regierungs⸗Rath bafer angesetzt, welches hierdurch mit dem Bemer 8 zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß 89 „ʒUhr Abends fernere Gebote nicht angenc 6 - überhaupt Bieter ohne gehörigen Nachnn. g Qualisication und ihres Vermögens nicht zu Zi igelassen werden. ZEö. Meistbietenden, von welchen jeder rine Caution von 1000 Thlr. zu bestellen hat, bleibt dem Königlichen Finanz⸗Ministerium die
Auswahl vorbehalten. 8 Die „s arrondirt gelegenen, von dem Ferse⸗
gruß durchflossenen Vorwerke enthalten: 8 9* durchfessennd Baustelen. 15 M. 68 2N. 2) ⸗ Gärten 3) ⸗ Acker. 54 ⸗
(darunter 533 M. 22 R. vI11 4) an Wiesen
(darunter 219 M. 63 R.
Flußwiesen, durchschnitt⸗
lich auf 10 Ctr. bonitirt.) 5) an Weiden . * 193 6) ⸗ Unland b 1999 M. 47 ¶QMR.
Auf den Vorwerken befindet sich eine Brennerei und 3500 Thlr. Inventarien⸗ und Bestellungs⸗ Kapital bleiben verzinslich stehen.
Die Vorwerke können zu jeder Zeit an Ort und Stelle besichtigt und Anschlag und Verpach⸗ tungs⸗Bedingungen in unserer und der Registra⸗ tur des Domainen⸗Rent⸗Amts Mewe eingesehen werden.
Das Pacht⸗Minimum ist auf 2500 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. und das nachzuweisende disponibl Vermögen auf 12,000 Thlr. festgesetzt.
Marienwerder, den 29. November 1851.
Königlich preußische Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
Bossart.
[1065] Bekanntmachung. 1.“
Das eine Achtel Meile von Mewe an der Bromberg⸗Danziger Chaussee unfern der Weichsel gelegene Wiesen⸗ und Weide⸗Vorwerk Neuhof soll in 25 Parzellen von überhaupt 54 Morgen 143 ¶Rth. und einer Hauptparzelle von 744 Morgen 111 ◻¶Rth., die letztere mit sämmtlichen Gebaäuden inkl, eines großen herrschaftlichen Wohnhauses, an den Meistbietenden verkauft wer⸗ den, und ist dazu in Neuhof Termin vor dem
Devpartements⸗Rath, Regierungs⸗Rath Haffer,
auf den 3. März k. J.
34 ⸗ 1174 ⸗
angesetzt. Zermögende Kaufliebhaber werden dazu mit dem Bemerken eingeladen, daß der Anschlag und ie Bedingungen in unserer und der Registratur des Domainen⸗Rentamts Mewe einzusehen, das Vorwerk jeder Zeit besichtigt werden kann, daß das Kaufgelder⸗Minimum der Hauptparzelle neben einer Grundsteuer von 101 Thlr. 6 Sgr. auf 11,090 Thlr. festgesetzt ist, daß ¾ des Meistgebots vor der Uebergabe gezahlt, von dem unbekannten Bieter einer Caution von 1 des Gebots gestellt werden muß, daß nach 6 Uhr Abends neue Ge⸗ bote nicht angenommen werden und im Fall der Erreichung des Minimum der Kommissarius sich m Termin über den Zuschlag erklären wird. Marienwerder, den 29. November 1851. Königlich preuß. Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Bossart.
111331 Nothwendiger Verkauf. b Die Besitzung des Kaufmanns Johann August Friedrich Walter hierselbst, bestehend aus dem in der hiesigen Kommandantenstraße sub No, 82 1
und 83 belegenen Wohnhause, einem Seiten⸗
gebäude, einem Hinterhause, zwei Stallgebänden, einem Garten, einem Gartenhause und zwei Hü⸗ tungs⸗Abfindungen, zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein in unserm 1sten Büreau einzusehenden Taxe auf 9240 Thlr. 15 Sgr. abgeschätzt, soll am
26. Juni 1852, Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.
Küstrin, den 14. November 1851.
Königliches Kreisgericht.
[742] Subhastations⸗Patent.
Das Richtstraße Nr. 89 hier gelegene, Vol. I. No. 369. Fol. 382. des Hypothekenbuchs ver⸗ zeichnete, dem Schlächtermeister Voigt als Na⸗ turalbesitzer und dem Brauer Karl Eduard Wolff als titulirtem Besitzer gehörige Grundstück, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 10,410 Rthlr abgeschätzt worden, soll
am 14. April 1852, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle — Junkerstraße Nr. 1 — vor dem Kreisrichter, Assessor Ulricy, subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden. “
Frankfurt a. O., den 17. August 1851.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.
[855] Nothwendiger Verkauf.
Königliches Kreisgericht zu Lauenburg, den
1. Oktober 1851.
Das dem Kaufmann Loschitzky zugehörige, am Markt hierselbst unter Nr. 223 belegene Wohn⸗ haus nebst Zubehörungen, gerichtlich abgeschätzt auf 5432 Rthlr. 16 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bü⸗ reau IV. einzusehenden Tarxe, soll
am 29. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. [1135] Oeffentliche Vorladun
Die Susanna Henriette Emilie Gönnert, geb. Denzer, hat als Klägerin wider den ehem aligen Briefträger Otto Robert Gönnert, ihren Ehe⸗ mann, als Verklagten, beantragt:
ihr Eheband zu trennen, den Verklagten für
den allein schuldigen Theil zu erklären und zu
verurtheilen, der Klägerin als Scheidungsstrafe nach geschehener Gütersonderung und so, daß die Wahl der Klägerin zusteht, entweder den vierten Theil seines Sondergutes herauszuge⸗ ben, oder lebenslängliche standesmäßige Ver⸗ pflegungsgelder zu zahlen, dem Verklagten auch die Prozeßkosten zur Last zu legen. Zur Beantwortung der Klage steht Termin an den 14. April1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Stadt⸗ und Kreisrichter Herrn Dr. Hambrook. Otto Robert Gönnert wird zu diesem Termine hiermit vorgeladen, unter der Warnung, daß, im Falle ungehorsamen Ausbleibens, er des Klage⸗ grundes, nämlich der böslichen Verlassung seiner Ehefrau seit dem 18. Februar 1848, für gestän⸗ dig erachtet und demgemäß gegen ihn werden wird. 1
Danzig, den 6. Dezember 1851.
Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht.
[781] MII111““
Der Schmidt Johann Hochgräf zu Schlawa hat gegen seine Ehefrau C hristiane, Wilhelmine Hochgräf, geborene Hahm, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt, bei dem unterzeichneten Gericht den Erlaß eines Rückkehr⸗Mandats beantragt und event. auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung geklagt. Die verehelichte Schmidt Hochgräf, Chri⸗ stiane Wilhelmine, geborene Hahm, wird
erkannt
I. Abtheilung.
11“
hiermit aufgefordert, bis zu dem 24. April 1852 zu ihrem Ehemanne zurückzukehren oder in dem an demselben Tage, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreis⸗Richter Mosig in dem Instructionszimmer des unterzeichneten Königlichen Kreisgerichts anberaumten Klagebeantwortungs⸗ Termin zu erscheinen, zu welchem sie hiermit öffentlich unter der Verwarnung vorgeladen wir daß sie, bei ihrem Ausbleiben im Termine, der in der Klage vorgetragenen Thatsachen resp. der ihr darin Schuld gegebenen böslichen Verlassung ihres Ehemannes in contumaciam für geständig erachtet und, was Rechtens daraus folgt, im Er— kenntniß gegen dieselbe ausgesprochen werden wird. Freistadt, den 11. September 1851. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1152]
Es ist hierselbst am 8. März 1847 die für blödsinnig erklärte unverehelichte Johanne Amalie Schulz, Tochter des am 29. April 1816 hier⸗ selbst verstorbenen Senators und Schönfärbers Johann Ernst Schulz, verstorben.
Als Miterbe in ihrem Nachlaß ist anzusehen der abwesende Kaufmann Karl Fickert aus Frank furt a. O,
Da der Aufenthalt desselben unbekannt ist, so wird derselbe event. werden seine Verwandten aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden und ihre Rechte bei uns wahrzunehmen, spätestens in ter⸗ mino
den 7. April 1852, Vormitt. 11 Uhr, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausge⸗ schlossen werden.
Drossen, den 6. Dezember 1851.
Königliche Treisgerichts⸗Kommission IJ.
[68] Bekanntmachung. Lieferung von Telegraphenstangen. Die Lieferung von 3506 Stangen für die
Königlich preußische Telegraphen⸗Linie von Halle
F; 2 1 2 2 Ssʒ M issi geras nach Eisenach soll im Wege der Submission ver-
dungen werden. Die desfallsigen Bedingungen können im Geschäfts⸗Lokal der unterzeichneten Direction, im hiesigen Königlichen Postgebäude, so wie bei den Königlich preußischen Telegraphen Stationen zu Halle, Leipzig, Weimar, Erfurt, Gotha, Eisenach und Kassel eingesehen werden.
Die Lieferungs⸗Offerten sind schriftlich, versie⸗ gelt und portofrei unter der Aufschrift:
„Submission auf Telegraphen⸗Stangen für
die Linie von Halle nach Eisenach“ bis zum 29. Januar c., Mittags 12 Uhr, bei uns einzureichen. Berlin, den 14. Januar 1852. Koönigliche Telegraphen⸗Direction. Nottebohm.
[66] Ministerial⸗Bekanntmachung.
Nachdem Se. Durchlaucht, der regierende Fürst, Unser gnädigster Herr, durch Höchste Verordnung vom heutigen Tage die durch das Gesetz vom 30. Mai 1851 bestimmte Einlösungsfrist für die im Jahre 1848 emittirten Kassenbillets über den 31. Dezember v. J. hinaus bis zum 15. Februar d. J., Mittags 12 Uhr, prolongirt hat, so wird dieses hiermit zur Kenntniß des betheiligten Pu⸗ blikums gebracht, mit dem Bemerken, daß dieje⸗ nigen Fürstlich schwarzburg⸗rudolstädtischen Kassen⸗ billets vom Jahre 1848, welche bis zu dem oben⸗ gedachten Zeitpunkte bei der Fürstlichen Haupt⸗ Landeskasse hier präsentirt werden, von derselben auf Verlangen des Inhabers entweder gegen Me⸗ tallgeld oder gegen neue, durch das C esetz vom 30. Mai 1851 emittirte Kassen⸗Anweisungen ein⸗ gelöst werden können. 8
Rudolstadt, den 12. Januar 1852.
Fürstlich schwarzburg. Ministerium. von Bertrab
In die Abonnenten der stenographischen Bericht
5. Januar 1852
ist ausgegeben worden: 8 Eilfte Sitzung der II. kammer
Total 32 Bogen des I. Abonnements.
ogen.
“
Koblenz hier eingetroffen.
Das Adonnement beträg:t.. 8 20 Sgr. für †¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne „ Prreis⸗-Erhöhung.
Mit Heiblatt (Prouß. Adter-Zeitung) in Gerlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 pf. in der ganzen Ronarchie:
1 Kthlr. 17 ½ Sgr
* “ “
Alle Post-Anstalten des In- un Auslandes nehmen Bestellung au
den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger
an, für Berlin die Expeditionen:
Gehren⸗-Straße Nr. 57. un
Schadows⸗Straße r. 4.
—. —zꝛꝛ— 1 1116““ “ I“
Berlin, Sonntag den 18. Januar
Wegen der Feier des Krönungs
und Ordensfestes
M&.R, Bnnrevevs N ca de vN Bse e
nächste Nummer dieses Blattes.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 15. September 1846 den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von Erkelenz über Wegberg,
Niedercrüchten, Brüggen und Kaldenkirchen nach Straelen geneh⸗ migt habe, will Ich den betheiligten Gemeinden, behufs der künf⸗ tigen Unterhaltung der Chaussee, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem jedesmaligen, für die Staats⸗Chausseen
„2
geltenden Chausseegeld⸗Tarife, verleihen, indem Ich zugleich be⸗ C 29. Februar 1840 “ Vorschriften wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Ver⸗
hen a 1 — Dieser ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu
stimme, daß die dem Chausseegeld⸗Tarife vom
gehen auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen.
Charlottenburg, den 17. Dezember 1851. (gez.) Friedrich Wilhelm.
(gegengez.) von der Heyvdt. von Bodelschwingh. den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den
Ausbau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Aachen⸗Roermonder Be⸗ zirksstraße in Heinsberg über Wassenberg bis zur Aachen⸗ACrefelder Bezirksstraße bei Erkelenz mit einer Zweigstraße von Wassenberg über Birgeln bis zur niederländischen Grenze bei Rothenbach ge⸗ nehmigt habe, will Ich den dabei betheiligten Gemeinden be⸗ hufs der künftigen Unterhaltung der gedachten Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen geltenden jedesmaligen Chausseegeld⸗Tarife, ingleichen das Recht zur Expropriation der zur Chaussee erforder⸗ lichen Grundstücke verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Po⸗ lizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. “
Charlottenburg, den 17. Dezember 1851.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
I“ (gegengez.) von der Heydt. von An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
lschwingh.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Appellationsgerichts⸗Secretair und Salarien Kassen⸗
NRend 9 4 7 8
“ Rechnungs⸗Rath Hintze zu Halberstadt, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem dem Gewerbeschüler Hugo Frick zu Tangermünde, die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen; und
Diakonus Thilo und
Dem Regierungs⸗Rath Niebuhr den Charakter als C
heimer Regierungs⸗Rath beizulegen.
6 9 Berlin, 17.
1 Januar. Se. Königliche Hoheit der
Prinz von Preußen ist von
Berlin, 16. Januar.
V Se. Hoheit der Fürst von Hohenzollern⸗Sigmaringen
ist aus Neisse hier angekomme im Königlic . n und im Köni S
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8 6
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 1“ Arbeiten. Bekanntmachung vom 14. Januar 1852 — betreffend die Erbffnung der Bank⸗Kommandite in Graudenz. In Verfolg des Publikandums des Herrn Chefs der Bank vom 8. Dezember v. J. wird hiermit bekannt gemacht, daß die Bank⸗Kommandite in Graudenz nunmehr eröffnet ist und folgende Bankgeschäfte betreiben wird:
1) Diskontirung von Wechseln auf Graudenz und Ankauf von Wechseln auf Berlin und andere inländische Plätze, woselbst sich Filial⸗Anstalten der preußischen Bank befinden;
2) Ertheilung von D geger fand von edle
heilung von Darlehnen gegen Unterpfand von edlen Me⸗
rcallen, inländischen Staats⸗Kommunal⸗ Ständischen und an⸗ deren öffentlichen, auf jeden Inhaber lautenden Papieren und dem Verderben nicht ausgesetzten, leicht verkäuflichen Landes⸗ „ Produkten und Waaren; 1 3) Ausstellung von Anweisungen auf die Haupt⸗Bank und deren Filial⸗Anstalten in den Provinzen, so wie Einlösung der An⸗ ‚weisungen dieser Anstalten auf die Bank⸗Kommandite. 4) Besorgung des An⸗ und Verkaufs von öffentlichen Papieren für Rechnung öffentlicher Behörden und Anstalten; 5) Annahme von Wechseln und sonstigen zahlbaren Effekten zur Einziehung; 6) Annahme der zur zinsbaren und unzinsbaren Belegung bei dem Königlichen Bank⸗Comtoir in Danzig bestimmten Gelder von Behörden, Anstalten und Privatpersonen, worüber die Anträge auf Ausfertigung der Bank⸗Obligationen aber sei⸗ tens der Deponenten direkt an das obige Bank⸗Comtoir zu richten sind. Die Verwaltung der Königlichen Bank⸗Kommandite ist dem Bank⸗Bevollmächtigten, Rathsherrn Langsfeldt, und dem Bank⸗ Rendanten, Stadt⸗Kämmerer und Rathsherrn Rosenhagen, gemein⸗ schaftlich übertragen worden, und sind daher Beider Unterschniten bei allen rechtsverbindlichen Erklärungen und Ausferr Bank⸗Kommandite erforderlich. Berlin, den 14. Januar 1852. Königl. preuß. Haupt⸗Bank⸗Diren Lamprecht. Witt. Meyen. S 8 Woywod.
(gez.) von
1851 — betreffend die Unzulässt⸗ über Ansprüche auf Schadensers Allerhöchste Ordre vom 4. Dez
Auf den von der Königlichen Intendantur des 5ten Armee⸗ Corps zu Posen erhobenen Kompetenz⸗Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu Posen anhängigen Prozeßsache
ddees Rittergutsbesitzers K. zu N., Klägers,
wider