nachstehend signalisirte Schlächtergesell
Schabrau, welcher wegen Land⸗ streichens sich bei dem unterzeichneten Kreisgericht in Untersuchung befindet, hat Gelegenheit gefun⸗ den, in der Nacht vom 16. zum 17. Januar d. J. in Markee, wo er sich in Haft befand, zu entspringen.
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Schabrau Kenntniß hat, wird aufgefordert, der nächsten Gerichts⸗ oder Pohhet⸗Lehbrh⸗ davon
unverzüglich Anzeige zu machen.
Glzichzeinig 8 Civil⸗ und Militair⸗
Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst
ersucht, auf den Schabrau zu vigiliren, ihn
im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ ern mittelst Transports an unsere Gefängniß⸗
Inspection abliefern zu lassen.
Die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan⸗ denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes wird eine gleiche Rechts⸗ willfährigkeit zugesichert.
Spandanu, den 21. Januar 1852. Sul,
Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.
Stignalement “ des Schabrau.
Vor⸗ und Zunamen: Albert Schabrau; Alter: 23 Jahr; Geburtsort: Berlin; Religion: evangelisch; Größe: 5 Fuß 3 Zoll; Statur: klein; Haare: schwarz; Stirn: flach; Augen: grau; Augenbrauen: schwarz; Nase: dick; Kinn: oval; Mund: gewöhnlich; Zähne: gut; Gesichts⸗ farbe: gesund; Gesichtsbildung: oval; Sprache: deutsch; besondere Kennzeichen: am rechten Unter⸗ arm eine Narbe. Bekleidung kann nicht an⸗ gegeben werden. v
[105] Fiieebref.
Der unten signalisirte Steinhauer Friedrich Schumann aus Erfunt ist dringend verdächtig, sich eines in Suhl durch Einsteigen verübten schweren Diebstahls schuldig gemacht zu haben. Er hat sich einige Zeit nach dem Diebstahle von seinem Aufenthaltsorte Erfurt, und zwar in Be⸗ gleitung eines Frauenzimmers aus Berka, im Kurfürstenthum Hessen, entfernt, ist in der hie⸗ sigen Gegend gesehen, und hat⸗angeblich nach Erfurt zurückkehren wollen, ist dorthin aber nicht wieder zurückgekehrt und sein Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen. Ich fordere deshalb alle ver⸗ ehrlichen Behörden des In⸗ und Auslandes auf, auf den ꝛc. Schumann vigiliren, ihn im Be⸗ tretungsfalle verhaften und mir oder der König⸗ lichen Staatsanwaltschaft zu Erfurt zuführen zu lassen. Suhl, den 22. Januar 1852.
Die Königliche Staatsanwaltschaft.
nn 1 Name: Friedrich Schumann. Gewerbe: Steinhauer. Aufenthaltsort: Erfurt. Alter: gegen 30 Jahre. Größe: 5 Fuß 3 Zoll. Haare: blond. Stirn: frei. Augenbrauen: blond. Au⸗ gen: blau. Nase: gebogen, groß. Mund: voll. Bart: keinen. Zähne:; gut. Kinn⸗ und Gesichts⸗ bildung: oval. Gesichtsfarbe: gesund. Gestalt: mittler. Sprache: deutsch. Besondere Kennzei⸗ chen: ein Grübchen im Kinn. 1— Bekleidung: 1) dunkelgrüner Tuchrock; 2) breitdeckelige grüne Tuchmütze mit grünem Sammistreifen; ) blauwollener Shawl; 4) weißbunte Weste; 5) eine preußische graue Kommißhose mit rother Paspel; 6) rindslederne Halbstiefeln.
I108] Bekanntmachung. 8 Das Königliche Kreisgericht zu Posen. Erste Abtheilung — für Civilsachen. Posen, den 9. Januar 1852. Dem Gutsbesitzer Joseph von Lutomski sind angeblich in der Nacht vom 6. zum 7. Novem⸗ ber 1848 aus der Wohnung des hiesigen Mau⸗ rermeisters Stern nachstehende, durch die hiesige Provinzial⸗Landschafts⸗Direction außer Cours gesetzte 3 ½proz. posener Pfandbriefe ohne Zins⸗ Coupons entwendet worden: Nr. uz Poklatki, Kreis Schroda, über 1000 Thlr. ⸗.2I5 do. 1000 ⸗ W,. 180609 ⸗ b-v, e60 b do. do. do. do. do.
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e S etwaigen Inhaber werden aufgefordert,
sich spätestens in dem am 5. Juli 1852, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter von Crousaz im hiesigen Kreisgerichte anberaum⸗ ten Termine zu melden oder die gesetzliche Amor⸗ tisation der oben genannten Pfandbriefe zu ge⸗ wärtigen. 4 —
[109] Nachbezeichnete, während der Feldzüge 1813/15 beim Aten Kürassier⸗Regiment, damaligen 2ten Dragoner⸗Regiment, Westfälischen, gestandene Unteroffiziere und Gemeine sind bei demselben noch als Expectanten zur Beziehung laufender Unterstützungen aus dem Fonds für eroberte Geschütze notirt.
Dieselben werden hierdurch aufgefordert, dem Regiment bis zum 1. Apri d. J. ihren jetzigen Wohnort anzuzeigen. — Die sich bis dahin nicht Meldenden werden aus der Expectanten⸗Liste ge⸗ strichen und deren Ansprüche auf die Nächst⸗ folgenden übertragen.
1) Der Dragoner Friedrich Voigt aus Schön⸗ briese, Kreis Oels.
2) Der Dragoner Karl Altmann aus Beu⸗ then a. d. Oder.
3) Der Dragoner Ernst Wenk aus Deutsch⸗ Battau, Kreis Grünhoff. Der Dragoner Georg Reinisch aus Schwar⸗ mitz, Kreis Grünberg. Der Dragoner Anton Nicolaus aus Deutsch⸗ machen, Kreis Sagan. Der Unteroffizier Johann Lavalde, Kreis Grunberg. Der Unteroffizier Christian Köllsch, Kreis Freistadt. Der ÜUnteroffizier Friedrich Ribbe aus Ko⸗ rellen, Kreis Nordenburg. Der Dragoner Friedrich Koch aus Sagan. Der Dragoner Christoph Knop aus Kö⸗ nigsberg in Preußen. Der Dragoner Christian Neumann aus Nittritz, Kreis Grünberg. Der Dragoner Joseph Fuchs aus Bucko⸗ wine, Kreis Wartenberg. Der Dragoner Johann Muche aus Gün⸗ thersdorf, Kreis Grünberg. I Der Dragoner Friedrich Günther aus Sor⸗ mine, Kreis Oels. Der Dragoner Johann Sattler aus Stiefken, Kreis Oels. Der Dragoner August Stenzel aus Grünberg. Der Dragoner Friedrich Firock aus Kritschen, Kreis Oels. Der Dragoner Johann Knape aus Dober, Kreis Sprottau. Der Unteroffizier Christian Menchen aus Ober⸗Muhlwitz, Kreis Oels. Der Dragoner Gottlieb Koch aus Aller⸗ heiligen, Kreis Oels. Der Dragoner Gottfried Dobbert aus Wi⸗ scheninko, Kreis Gumbinnen. Der Dragoner Michael Lauschke aus Ze⸗ schendorf, Kreis Sagan. Der Dragoner Johann Damkus aus Stagen, Kreis Lopenen. Der Dragoner Friedrich Tuneck aus Rosen⸗ thal, Kreis Freistadt. Der Unteroffizier Ernst Thal aus Gerdauen, Kreis Bartschen.
26) Der Dragoner Ignatz Pätzold aus Neu⸗ städtel, Kreis Freistadt.
Münster, den 15. Januar 1852. ““ und Regiments⸗Commandeur.
Schwalm aus
Krause aus
8
einische Eisenbahn⸗Gesel
Amortisation der privilegirten Obligationen. Zur Amorkisation für das Jahr 1852 sind die
nachstehenden Obligationen gezogen worden: A. 59 Stück 4proz. à 250 Rthlr.
Nr. 92. 234. 307. 402. 420. 429. 516. 778.
801. 1311. 1440. 1882. 2350. 2375. 2438.
2528. 2845. 2984.2999. 3176. 3483. 3550.
3601.3629. 3730.3854. 4501. 4650. 4666.
4727.4752. 4754. 5056. 5130. 5680. 5714. 5736. 5998. 6163. 6226. 6273. 6450. 6552. 7245. 7319. 7631. 7640. 7808. 8056. 8177. 8642. 8861. 8942. 8952. 8976. 9104, 9214. 9844. 9925.
B. 40 Stück 3 ½ proz. à 200 Rthlr. Pr. 46, 53, 55. 154. 189. 242. 317.575. 708. 836. 1284. 1734. 4810. 2323. 2334. 2447. 22720. 2927. 3032. 3220. 3412. 3608. 3957. 14167. 4242. 4331. 4428. 4503. 4505. 4535. 14638. 4730. 5099. 5162. 5822. 5903. 6036.
6076. 6133. 6228.
Wir fordern die Inhaber dieser Obligationen hiermit auf, dieselben vom 1. Juli d. J. an, mit welchem Tage deren Verzinsung aufhört, nebst den. bis dahin unverfallenen Coupons gegen Empfangnahme des Rennwerths der Obligationen an uns einzuliefern. Der Betrag derjenigen, nach dem 1. Juli d. J. verfallenden Coupons, welche bei Einlösung der Obligationen nicht mit einge⸗ liefert werden, wird von dem Kapitalbetrage in Abzug gebracht.
Aus früheren Terminen sind die nachstehenden ausgeloosten Obligationen bis jetzt zur Einlösung nicht präsentirt worden: 1““ Nr. 4710. 6480. 7320. 8279.8475.9043.9505. x 1861 “ 3 ⁄ ẽroz. à 200 Rthlr.
Nr. 976 ex 1850.
Da diese Obligationen von den resp. Einlö⸗ sungs⸗Terminen an nicht mehr verzinst werden, so machen wir die Inhaber derselben wiederholt hierauf aufmerksam.
Köln, den 24. Januar 1852.
8
ehlen nicht, dem intessiren den Publikum die ganz ergebene An⸗ zeige zu machen, daß die Statuten des unterzeichneten Vereins nunmehr mit⸗ tellst Kabinets⸗Ordre vom 28. November 1851 die Allerhöchste Bestätigung er⸗ halten haben.
Indem wir hierbei die Mittheilung verbinden, daß wir durch bedeutende Vergrößerungen unserer Werke na⸗ mentlich auch der Potterie⸗Fabrication eine größere Ausdehnung gegeben ha⸗ ben, um allen Anforderungen zu genü⸗ gen, sind wir auch jeder sonstigen unser Fach betreffenden Arbeit gewachsen, und machen wir noch hauptsächlich dar⸗ auf aufmerksam, daß bei uns alle Arten landwirthschaftlicher Maschinen gefer⸗ tigt, besonders aber auch
Drain⸗Röhren⸗Maschinen neuester
Construction,
Fheinische Schrootmühlen, 8
Flachs⸗Hechel-Maschinen, nur für
Spinnereien geeignet, 6 Buttermaschinen, 1 894. Paviermaschinen nebst Zubehör, Dreschmaschinen, b. fabrizirt werden, und zeichnen sich letz⸗ tere wegen ihrer Vortrefflichkeit noch besonders aus, was auch durch die In⸗ dustrie⸗Ausstellung zu. London, so wie durch die renommirtesten Landwirthe unserer Provinz anerkannt worden ist.
Eben so beschäftigen wir uns mit den nöthigen Einrichtungen von Zucker⸗Fa⸗ briken, wie wir auch Dampfmaschinen und Dampfkessel aller Art fertigen, und wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß wir zu sämmtlichen Maschinenguß, so wie zur Gasröhren⸗ und Netortyn⸗ Fabrication nur bestes englisches und oberschlesisches Roheisen verwenden.
Die Herren Joh. Friedrich Dallmer zu Berlin, Neue Friedrichsstraße Nr. 3, und Ferdinand Rehm zu Breslau, Rit⸗ terplatz Nr. 1, welche für die Mark und Schlesien sich mit unseren Fabrikaten vorzugsweise beschäftigen, nehmen et⸗ waige Bestellungen namentlich auf landwirthschaftliche Maschinen, Guß⸗ waaren und em. Potterieen zu gleichen Bedingungen entgegen, welche wir den Herren Abuehmern bei direkten Bestel⸗ lungen gewähren würden, halten auch stets für eigene Rechnung ein be⸗ deutendes Lager.
Wilhelmshütte, den 24. Januar 1852. d ZAE1“ der Wilhelmshütte und Papierfab
8 zu Eulau. 1“
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei
2
mir zugefertigten Schreibens der Regierung zu
as Abonnement beträg!: 20 Sgr. für ¼ Jahr n allen Theilen der Monarchie ohne
K 22 2 1 0 ch Preis⸗Erhöhung. 8 11 1 g 1
nit geiblatt (Preuß. Adler⸗Zritung) 3
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Iin der ganzen mMonarchie* 1 Rthlr. 17 ⅛ sgr.
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Alle Dofl Anstalten des In und Auslandes nehmen Bestellung at den Königl. Preuß. Stoats-Anzeiger
8
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11 ans für Gerlin die e“ 11““ Expeditignen: äin 1 11118 SBehren⸗Straße Nr. 57. und 1““ u.“ Schadows⸗Straße Ar. 4.
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Berlin, Mittwoch den 28. Januaur—
—
Dem Rittergutsbesitzer und Hauptmann im 7. Landwehr⸗ Regiment Richard Konstantin Ferdinand Joachim von
Elsner auf Pilgrammsdorf die Kammerherrn⸗Würde zu verleihen.
88
Ministerium des Innern.
irkular⸗Verfügung vom 22. Januar 1852 — betref⸗
end die veränderte Formation des Garde⸗Reserve⸗ Infanterie⸗Regiments.
Die Anfrage der Königlichen Regierung in dem Berichte vom
28. November v. J., die veränderte Formation des Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗
Reegiments betreffend, 1
hat Veranlassung gegeben, bei dem Herrn Kriegs⸗Minister Rück⸗ rage zu halten. In Folge derselben hat sich der Herr Kriegs⸗
Minister geäußert, wie der Königlichen Regierung aus der ab⸗
schriftlichen Anlage vom 29. Dezember v. Js. (a. 1.) zu ersehen zegeben wird. Indem der Königlichen Regierung nunmehr auch eine beglau⸗
igte Abschrift der in der Rückäußerung des Herrn Kriegs⸗Mini⸗
sters erwähnten und nachträüͤglich hierher mitgetheilten Allerhöchsten
Ordre vom 2. Oktober v. J. (a. 2.) zugefertigt wird, wird Sie ugleich dem Antrage des Herrn Kriegs⸗Ministers entsprechend hier⸗ urch ermächtigt und angewiesen, die gedachte Allerhöchste Ordre urch Ihr Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und die Landräthe Ihres Departements zu einer angemessenen Bekannt⸗ nachung in den Kreisblättern zu veranlassen. g
22. Januar 1852. 8
Der Minister des Innern.
öCERE(gNg‚alen.
ie Königliche Regierung zu Koblenz. Abschrift der vorstehenden Verfügung und deren Anlagen zur Nachricht und zum gleichmäßigen Verfahren. Berlin, den 22. Januar 1852. 1.““ von Westphalen
ämmtliche übrige Königliche Regierungen und den hie⸗ sigen Königlichen Militair Kommissarius. 8 1
Bei Rücksendung des mittelst gefälliger Signatur vom 8. Dezemberc. oblenz ermangele ich nicht, Ew. Excellenz ganz ergebenst zu benachrichtigen, daß ich auf Grund der in Abschrift hier beigefügten Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 2. Oktober c. mich veranlaßt gesehen habe, das General⸗Kommando des Garde⸗Corps zur Erklärung darüber aufzufordern, inwiefern zur Sicherstellung des Be⸗ darfs an Kriegsaugmentations⸗Mannschaften für das Garde⸗Reserve⸗In⸗ fanterie⸗Regiment etwa die Ueberführung der von demselben zur Landwehr entlassenen, noch im reservepflichtigen Alter befindlichen Mannschaften aus
der Landwehr zur Reserve erforderlich erscheine, wobei ich zugleich bestimmte,
daß die ausgedienten und in diesem Herbst zur Entlassung gekommenen Mannschaften des Regiments in Gemäßheit der allegirten Allerhöchsten
Kabinets⸗Ordre nicht der Landwehr, sondern der Reserve zu überweisen,
event. die Entlassungsscheine danach auszutauschen seien. 1 Hierauf ist von dem General⸗Kommando berichtet worden, daß, da
das Regiment, wie dies auch aus meiner Mittheilung vom 15. Septem⸗
ber c. hervorgeht, zur Augmentation nuf die Kriegstarke 667 Mann be⸗ dürfe, die Zahl der in diesem Herbst zur Entlassung gekommenen und nun⸗
mehr der Reserve zu überweisenden Leute aber nur 297 Mann betrage, noch 370 Mann zur Kriegsaugmentation erforderlich sein würden, weshalb es wünschenswerth sei, daß sämmtliche im Jahre 1847 und 1848 in das Regiment eingestellten und bereits zur Landwehr entlassenen Leute zur Reserve übergeführt würden. Mit dieser Maßregel habe ich mich nur ein verstanden erklären können, und danach die Provinzial⸗General⸗Kommandos mit näherer Anweisung unter dem Bemerken versehen, daß die Pässe de betreffenden Individuen, um einen weitläufigen Umtausch zu vermeiden, durch einen Vermerk seitens der Provinzial⸗Landwehr⸗Bataillone zu be⸗ richtigen und, wo dies nicht schon bei den diesjährigen Herbst⸗Controle⸗ Versammlungen geschehen könne, die Leute von der ihnen von jetzt ab zu- fallenden Bestimmung durch die Kreisblätter in Kenntniß zu setzen seien. Wenn es übersehen worden ist, Ew. Excellenz von dieser Sachlage Mittheilung zu machen und Ihre desfallsige Mitwirkung nachzusuchen, 8 wollen Dieselben dies geneigtest entschuldigen und mir jene Mitwirkung, um die ich hiermit nachträglich ganz ergebenst ersuche, durch entsprechende An⸗ weisung der Civilbehörden nicht versagen, da es wünschenswerth ist, daß die betreffenden Leute von ihrer anderweitigen Bestimmung baldigst in Kenntniß gesetzt werden, und da es leicht vorkommen könnte, vaß den Re⸗ quisitionen der Militairbehörden, wie dies von der Regierung zu Koblenz geschehen, auch von anderen Seiten Schwierigkeiten entgegengesetzt würden. Schhließlich bemerke ich nur noch ganz ergebenst, daß, da das Garde Reserve⸗Infanterie⸗Regiment in Gemäßheit des Allerhöchsten Befehls vom 2. Oktober c. vollständig in das Verhältniß der Reserve⸗Regimenter der Provinzial⸗Armee⸗Corps tritt, die Formation einer Ersatz⸗Compagnie für dasselbe im Falle einer Mobilmachung nicht erforderlich ist, und daß Ersatz für dieses, so wie für die beiden Garde⸗Ulanen⸗Regimenter in Zu⸗ kunft nicht mehr nach den Provinzen liquidirt, sondern wie der für die übrigen Garde⸗Regimenter nur in der Gesammtzahl angegeben werden wird. Berlin, den 29. Dezember 1851. Für den Kriegs⸗Minister — gez.) von Wangenheim v““ den Königlichen Staats⸗Minister des Innern Herrn von Westphalen Excellenz ö“ 5buö (Vergl. Königlich Preußischen Sta Ich fertige dem Kriegs⸗Ministerium den beiliegenden Bericht des Ge⸗ neral Kommandos des Garde⸗Corps zu, und bestimme auf den Mir darüber gehaltenen Vortrag Folgendes:
1) Das Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗ (Landwehr⸗) Regiment soll auch bei künftigen Mobilmachungen nicht aufgelöst werden, sondern voll⸗ ständig in das Verhältniß der Reserve⸗Regimenter der Provinzial⸗ Armee⸗Corps treten; daher dasselbe den Namen: „Garde⸗Reserve⸗ Infanterie⸗Regiment“ annimmt und hinfort die Ersatzmannschaften nicht mehr provinzenweise, sondern ohne Rücksicht auf die Heimat nach den sonst geltenden allgemeinen Grundsätzen den Compagnieen zutheilt, auch die ausgedienten Mannschaften nicht zur Landweh sondern zur Reserve entläßt.
2) Die beiden Garde⸗Ulanen⸗ (Landwehr⸗) Regimenter legen ebenfalls den Namen „Landwehr“ ab und stellen die Ersatz⸗Mannschaften nicht mehr nach Maßgabe ihrer heimatlichen Provinz, sondern nach den sonst geltenden allgemeinen Grundsätzen in die Schwadronen ein. Indem Ich über die hiernach nöthig werdende Aenderung und weitere
Egalisirung der Bekleidung der genannten Regimenter Mir die Beschluß⸗ nahme vorbehalte, überlasse Ich dem Kriegs⸗Ministerium die Ausführun der obigen Bestimmungen, so wie die entsprechende künftige Regulirung de Etats⸗Verhältnisse des Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗Regiments. 1““ Berlin, den 2. Oktober 1851. iee geshh (gez.) Friedrich Wilhelm.
(gegengez.) v An das Kriegs⸗Ministerium.
Angekommen: Der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen, von Witzleben, von Magdeburg