welche der §. 75 des Strafgesetzbuchs in wesentlicher Ueber⸗
einstimmung mit dem §. 20 der Verordnung vom 30. Juni V
1849 bedroht, eine die Kompetenz der Schwurgerichtshöfe 1iese Vorschrift — außer der hier, wo ke1. Preßvergehen vorliegt, nicht zutreffenden Sein—n b §. 27 des allegirten Preßgesetzes — nicht mesrvGvG. daß daher die Kompetenz im Betreff der im Monat Sep⸗ tember v. J. mündlich ausgesprochenen Ehrfurchtsverletzung gegen den König, deren der Angeklagte hinlänglich beschwert ist, nicht exceptionell mit Rücksicht auf Art. XIX. des Ein⸗ führungs⸗Gesetzes vom 14. April v. J., sondern nach der Regel von Vergehen (vergl. §. 1 des Strafgesetzbuchs) in Gemäßheit S Art. XIII. sich bestimmt; luß gefaßt: . 8 I Aufhebung des Beschlusses des Kriminal⸗Senats des Königlichen Appellationsgerichts in K. vom 1. Dezember 1851 gegen den Angeklagten wegen Verletzung der Ehrfurcht gegen des Königs Majestät die Untersuchung zu eröffnen und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung vor das Königliche Kreisgericht in W Berlin, den 9. Januar 1852. (Unterschrift.) 1“ 11“ 8 erium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Lehrer an der Realschule zu Barmen, Dr. Fasbender, und dem Lehrer Calo an dem Gymnasium zu Stettin ist das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden. ö11“
Dem Landrathe Grafen von der Schulenburg ist das Landraths⸗Amt des Kreises Neuhaldensleben im Regierungsbezirke
deburg übertragen worden. “ 8
Finanz⸗Ministeriumm.
Cirkular⸗Verfügung vom 31. Dezember 1851 — be⸗ treffend die SersFst Fepberr der Konsuln fremder ächte.
Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom 8ten v. M., betreffend die Klassensteuerpflichtigkeit des beim dortigen französischen Konsulate als Chancelier beschäftigten N., nach Ver⸗ nehmung mit dem Königlichen Ministerium der auswärtigen Ange⸗ legenheiten Folgendes eröffnet:
Sowohl nach dem Völkerrechte, als auch nach den in Preußen zur Anwendung gebrachten Grundsätzen können die Consules missi fremder Mächte die Exterritorialität nicht wie die Gesandten, Ge⸗ schäftsträger ꝛc. für sich in Anspruch nehmen; gleichwohl sind die Consules missi, so lange sie sich auf ihr Amt als Konsuln be⸗ schränken und keinerlei Gewerbe treiben oder Grundstücke erwerben, stets von direkten und persönlichen Leistungen an den Staat und die Gemeinden freigelassen worden.
Mit dieser Beschränkung sind deshalb Ausländer, welche als Konsuln hierher gesandt werden, auch mit der Klassen⸗ und klassi⸗ fizirten Einkommensteuer zu verschonen.
Diese Befreiung wird jedoch dem zc. N. jedenfalls dann nicht zugestanden werden können, wenn derselbe, wie es scheint, nicht in der Eigenschaft eines französischen Beamten von seiner Regierung kommissarisch nach Preußen gesandt, sondern lediglich von dem der⸗ zeitigen französischen Konsul dortselbst zur Wahrnehmung gewisser
Geschäfte als Chancelier angenommen worden ist. .ö Berlin, den 31. Dezember 1851. “
1 An 1 ¹ bschrift zur Nachricht und ebenmäßigen Beacht Beerlin, den 31. Dezember 1851.
An sämmtliche übrige Königliche Regierungen.
Cirkular⸗Verfügung vom 10. Dezember 1851 — w“ treffend die Befugniß der von Dorheim nach Nauheim verlegten kurhessischen Uebergangsstelle zur Ausfer⸗ ““ tigung von Uebergangsscheinen.
Egw. ꝛc. werden benachrichtigt, daß im Kurfürstenthum Hessen die bisher zu Dorheim bestandene Uebergangsstelle nach Nanheim verlegt und dieser Stelle die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden ist. 8
Berlin, den 10. Dezember 1851. 1 Der General⸗Direktor der Steuern. sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren ꝛc.
betreffend die Vernichtung der durch die Tilgungs⸗
a) Seitens der Staatsschulden⸗Kommission:
bai
Boerkhe wehhgt machung,
fonds eingelösten Staatsschulden⸗Dokumente.
Verhandelt Berlin, am 18. November 1851. NNach dem §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850, betref⸗ fend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens (Gesetz⸗Sammlung Seite 57) sollen die durch die Tilgungsfonds eingelösten verzins⸗ lichen Staatsschulden⸗Dokumente, sobald die betreffenden Rechnun⸗ gen der Staatsschulden⸗Tilgungskasse von den Kammern dechargirt worden, von Kommissarien der Staatsschulden⸗Kommission und der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden durch Feuer vernichtet werden. Nachdem nun die Tilgungsfonds⸗Rechnungen, und zwar bis zum Jahre 1844 von des Köoöͤnigs Majestät, und für die Jahre 1845 bis 1848 von den beiden Kammern in den Sitzungen vom 3. Mai und beziehungsweise vom 20. März d. J. dechargirt sind, konnte die Vernichtung der in den Jahren 1843 mit 1,942,515 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf 48IE7745 24 1845 ⸗ 3,927,562 19 1846 ⸗ 2,310,629 15 ⸗ 1847 ⸗ 2,440,485 11“A“ e“ zusammen mit 15,563,656 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf. 9 V eingelösten Staatsschulden⸗Dokumente, deren Littern, Nummern und Beträge durch die Bekanntmachungen der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden vom 20. August 1844, 8 30 29. August 1846, April 1848 und März 1850 zur öffentlichen Kenntniß gebracht sind, so wie der in den Jahren 1823 bis 1842 eingelösten, aber laut Bekanntmachung vom 23. Ok⸗ tober 1844 bisher von der Vernichtung ausgenommenen, provinziellen Staatsschulden⸗Dokumente über 1,038,541 Rthlr. 17 Sgr. 1 Pf. o116166962 zusammen uber 1,977,586 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf. deren fernere Aufbewahrung die Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗ schulden nicht mehr für nothwendig hielt, erfolgen. Zu diesem Zwecke war auf heute ein Termin angesetzt worden, in welchem der Geheime Finanzrath Knoblauch, in ) Seitens der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden:
der Geheime Finanzrath Rolcke und—
der Geheime Finanzrath Gamet
erschienen. 8
Die oben bezeichneten Dokumente wurden aus den in dem Tresor der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden befindlichen ver⸗ schlossenen Kasten entnommen, bei der demnächst erfolgten allgemei⸗ nen Ueberzählung und Vergleichung der mit unverletzten Siegeln versehenen Pakete mit den Deponirungs⸗Verhandlungen
mit 27,413 Stück über 15,563,656 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf.
und 1,221 „⸗ 4,977,8986ẽ 1410 ⸗ 40 ⸗ zusammen mit 28,634 Stück uber 17,541,242 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. richtig vorgefunden und, nachdem auch bei der speziellen Durch⸗ zählung des Inhalts einzelner Pakete aller Gattungen, sowohl Stückzahl als Geldbetrag, richtig befunden worden, in Beisein der unterzeichneten Kommissarien in dem dazu bestimmten Ofen durch
v116161A“
Kommissarlus der Staatsschulden⸗ Kommissarien der Haupt⸗Ver⸗ Kommission. mgmgaltung der Staatsschulden. Knoblauch. NMbkat.; Gamg.
Arndt, —8 Geheimer Kalkulator, als “ Protokollführer. 8 Verhandelt Berlin, am 20. Januar 1852. Nachdem die Rechnungen der Staatsschulden⸗Tilgungskasse für
die Jahre 1845 bis 1848 von den beiden Kammern in den Sitzun⸗
gen vom 3. Mai und beziehungsweise vom 20. März v. J. dechar⸗ girt worden, war in Gemäßheit des §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gesetz⸗Sammlung Seite 57) zur Vernichtung der durch den extraordinatren Tilgungsfonds in den Jahren 1846 bis 1848 eingelösten Staatsschuld⸗Verbriefungen über einzelne auf den Regierungs⸗Bezirken haftende Landes⸗ und Domainen⸗Schul⸗ den auf heute ein Termin angesetzt worden. In diesem erschienen: a) Seitens der Staatsschulden⸗Kommission: dder Geheime Finanzrath Knoblauch und d‚der Wirkliche Geheime Legationsrath von Patow. b) Seitens der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden: dder Geheime Finanzrath Rolcke und der Geheime Finanzrath Gamet.
wurden von der Controle der Staats⸗Papiere vorgelegt, bei der speziellen Durchzählung nach Stückzahl und Geldbetrag richtig be⸗
lichen General⸗Kommando' hierdurch bekannt gemacht.
fernung auch der minder bedeutenden Titel
143
Die oben bezeichneten Dokumente, und zwar aus der Einlösung
1846 = 687 Stück über 564,586 Rthlr. 23 Sgr. 7 Pf. h“ 5 e b 1848 gonsasn⸗ “
837 Stück Uber 625,750 Rihlr. 8 Sgr. 10 Pf.
funden und darauf im Beisein der unterzeichneten Kommissarien
in dem dazu bestimmten Ofen durch Feuer vernichtett.
Deputirte der Staatsschulden⸗ Deputirte der Haupt⸗Verwaltung Kommission. der Staatsschulden. von Patow. Rolcke. Gamet. v1“ 8 Arndt, “ Geheimer Kalkulator, als 8 8 “ “ G“ Protokollführer.
Vorstehendes wird auf Grund des §. 17 des Gesetzes vom
24. Februar 1850 (Gesetz⸗Sammlung Seite 57) und mit Bezug auf die in der Verhandlung vom 18. November v. J. erwähnten Bekanntmachungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, 25. Januar 1852. ] 8 Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Köhler. Rolcke. Gamek.
Kriegs⸗Ministerium.
“
Bekanntmachung der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 6 Jana EPVö1 der Ledertasche und des Pistols bei den Kürassier⸗
Regimentern. Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die
Ledertasche bei den Kürassier⸗Regimentern von der linken auf die rechte Seite des Sattels, das Pistol aber in die linke Holfter ge⸗ bracht werde, und gebe dem Kriegs⸗Ministerium hiernach die wei⸗ tere Veranlassung anheim.
Potsdam, den 5. Januar 1852. . (gez.) Friedrich Wilhelm. Für den Kriegs⸗Minister:
g(gegengez.) von Wangenheim.
Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird den Koͤnig⸗ s ꝛc. behufs der weiteren Anordnung
Berlin, den 16. Januar 1852. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Wangenheim. von Schüz.
ung vom 15. Januar 1852 — betreffend die
ung des Abschnitts II. der Geldverpflegungs⸗ Liquidationen der Truppen.
Nachdem durch die Bekanntmachung vom 14. Dezember v. J.
(Königlich preußischer Staats⸗Anzeiger 1851 Nr. 150 Seite 831)
aus dem Abschnitt II. der Geldverpflegungs⸗Liquidationen der
Truppen der Titel 23 „Natural⸗Verpflegungs⸗Kosten“ und der Titel 25 „Reisekosten, Tagegelder und Transport⸗ ꝛc. Kosten“, welche den wesentlichsten Bestandtheil des gedachten Abschnitts ausmachten,
entfernt worden sind, ist beschlossen worden, den letzteren durch Ent⸗ 26 „Zu Arzneien für Frauen und Kinder“, 27 „Pflege⸗ und Schulgelder für Soldatenkinder“, 28 „Manöver⸗Kosten“, 29 „Verpflegungskosten für Ersatz⸗ und Reserve⸗Mann⸗ chaften“ überhaupt aufzulösen, um dadurch nicht allein, auf Grund der
jüngsten Erfahrungen, den Uebergang der Friedens⸗ zu den Kriegs⸗ Geld⸗Verpflegungs⸗Liquidationen zu erleichtern, sondern auch das Konto⸗ und Abrechnungswesen zu vereinfachen.
Die monatlichen Geld⸗Verpflegungs⸗Liquidationen der Truppen
sind hiernach vom Januar d. J. ab mit dem bisherigen Abschnitt J. abzuschließen, und es sind die — die zuletzt gedachten Titel betref⸗ fenden — Ausgaben in entsprechenden Zeitabschnitten besonders zu liquidiren und anzuweisen.
Berlin, den 15. Januar 1852. Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement. Gueinzius. Cammerer.
11
Abgereist: Se. Excellenz der Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten, v. d. Heydt, nach Staßfurth.
Berlin, 31. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem General⸗Arzt Dr. Linden des 1sten Armee⸗ Corps die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Kaiserlich
russischen St. Stanislaus⸗Ordens 2ter Klasse zu ertheilen.
Personal⸗Veränderungen in der Armer.
I8IILII1 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen
8 Den 13. Januar. v. Bonin, Gen. Major u. Comdr. der 16. Divis., zum Staats⸗ und Kriegs⸗Minister ernannt. v. Wangenheim, Gen. Major und Di⸗ rektor des Allgem. Kriegs⸗Departements, von der Leitung der Geschäfte des Kriegs⸗Ministeriums entbunden. v. Kamecke, Sec. Lt. vom 4., ins 6. Inf. Regt., v. Rochow, Sec. Lt. vom 1. Hus. Regt., als aggr. zum Regt. Garde du Corps versetzt. Gruner, P. Fähnr. vom 16. Inf. Regt., zum Sec. Lt., v. Knyphausen, Clavin, P. Fähnrs. vom 13. nf. Regt., zu überz. Sec. Lts., v. Keyserlingk I., Sec. Lt. vom 36. Inf. Regt., zum Pr. Lt., v. Aschoff, P. Fähnr. vom 38. Inf. Regt., v. Cloedt, Richter, Quednow, P. Fähnrs. vom 28. Inf. Regt., zu Sec. Lts. befördert. Loeffel, Feldw. u. Rechnungsführer vom 37. Inf. Regt., der Char. als Sec. Lt. beigelegt. Steinebach, am Ende, P. Fähnrs. vom 30. Inf. Regt., Mandl, P. Fähnr. vom 33. Inf. Regt., Reineck, P. Fähnr. vom 25. Inf. Regt., zu Sec. Lts., v. Lücken, P. Fähnr. vom 9. Hus. Regt., v. Ploetz, P. Fähnr. vom 12. Hus. Regt., zu überz. Sec. Lts. befördert. Cursch, außeretatsm. Sec. Lt. vom 4. Artill. Regt., ins 15. Inf. Regt. einrangirt. Beyer, pens. Oberfeuerwerker vom 5. Artill. Regt., der Char. als Sec. Lt. beigelegt. Liebe, vormal. Sec. Lt. im Garde⸗ Artill. Regt., unter Uebertragung der Function eines Studien⸗Direktors des Marine⸗Lehr⸗Instituts zu Stettin, vorläufig auf 2 Jahre, als Pr. Lt. mit dem Char. als Hauptm. à la suite des Marine⸗Corps, angestellt. 8 Den 15. Januar. “ v. Scholten, v. Kemphen, P. Fähnr. vom 2. Inf. Regt., zu überz. Sec. Lts. befördert. Roese, Feldw. u. Rechnungsführer von dems. Regt., den Char. als Sec. Lt. beigelegt. v. Hardtenstern, Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Boehn J., Sec. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt., v. Mantouffel, Sec. Lt. vom 14. Inf. Regt., zum Pr. Lieut., v. Bülow, P. Fähnr. vom 4. Ulanen⸗Regiment, v. Gansauge, Friese, P. Fähnrs. vom 3. Inf. Regt., Caspari, P. Fähnr. vom 4. Inf. Regt., v. Bardeleben, v. Gottberg, P. Fähnrs. vom 3. Kür. Regt., zu überzähl. Sec. Lts. befördert. Holfelder, Oberst u. Comdr. der 1. Ldw. Brig., gestattet, die Unif. des 1. Inf. Regts. beizube⸗ halten, und ist derselbe bei diesem Regt. à la suite zu führen. Scholz, Wernecke, Zuther, P. Fähnrs. vom 5. Inf. Regt., Frhr. Hoverbeck v. Schönaich, P. Fähnr. vom 3. Kür. Regt., letztere drei als überzähl., zu Sec. Lts. befördert. 8
Bei der Landwehr: Den 13. Januar.
Dierickx, Hauptm. vom 2. Bat., ins 1. Bat. 13. Regts., Goesen, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats., ins 3. Bat. 13. Regts., Raters, Sec. Lt. vom 1. Bat. 13., ins 1. Bat. 15. Regts. einrangirt. Koch, pens. Major, zuletzt Hauptm. im 18. Inf. Regt., zum Führer des 2. Aufgeb. vom 2. Bat. 16. Regts. ernannt. v. d. Mark, Unteroff. vom 1. Bat. 17. Regts., zum Sec. Lt. bei der Artill. befördert. v. d. Gröben, Prem. Lt. von demselben Bat., zum 17. Inf. Regt. à la suite ohne Gehalt, ver⸗ setzt. van den Bruck, Sec. Lt. vom 2. Bat. 17. Regts., zum Prem. Lt. befördert. Longard, Sec. Lt. vom 1. Bat. 29. Regts., Welter, Sec. Lt. vom Ldw. Bat. 39. Inf. Regts., ins 2. Bat. 17. Regts., v. Stückradt, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 1. Inf. Regt., Bertling, Sec. Lt. vom 1. Bat. 17. Regts., ins Ldw. Bat. 36. Inf. Regts., v. Borries, Sec. Lt von der Kavall. des 1. Bats. 15. Regts., ins Ldw. Bat. 37. Inf. Regts einrangirt. Opderbeck, Hauptm. vom letztern Bat., zum Führer des 2 Aufgebots ernannt. Winzer, Sec. Lt. vom Ldw. Bat. 39. Inf. Negts. Neumann, Sec. Lt. von der Artill. des 1. Bats. 27., ins 1. Bat. 25 Regts., Oster, Sec. Lt. von der Artill. des Ldw. Bats. 36. Inf. Regts., ins 2. Bat. 28. Regts. einrangirt. Mellin, Unteroff. vom 2. Bat. 30. Regts., zum Sec. Li. befördert. Prinz Franz zu Bentheim⸗Teklenburg, Pr. Lt. (mit Ritim. Char.) vom 3. Bat. 15. Regts., ein Patent als Rittm. bewilligt.
Tö“
Elsmann, Sec. Lt. vom 3. Bat. 20., ins 1. Bat. 2. Regts.,
v. Langen, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 2. Kür. Regt., bei der Kav. des
2. Bats. 2. Regts. einrangirt. Lange, Pr. Lt. vom 1. Bat. 9. Regts., z. Hauptm., v. Schoening, Sec. Lt. à la suite dieses Bats., von der Garde⸗Ldw. Kavall., zum Pr. Lt., Plock, Pr. Lt. vom 2. Bat. 9. Regts., z. Hauptm., v. Borcke I., Pr. Lt. vom 3. Bat. 9. Regts., z. Hauptm. u Comp. Führ. befördert. Schlau, Sec. Lt. vom 1. Bat. 20., ins 2. Bat. 9. Rgts. v. Bonin I., Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats., ins 3. Bat. 9. Regts. einrangirt. Mühlhausen, pens. Bezirks⸗Feldw., früher beim 3. Bat. 9. Regts,, der Char. als Sec. Lt. beigelegt. Krause II., Sec. Lt. von det Artill. des 2. Bats. 3. Regts., Rosenstedt, Sec. Lt. vom 1. Bat. 2., ins 3. Bat. 1. Regts., Ebmeyer, Sec. Lt. vom 1. Bat. 16. Regts. Wichert, Sec. Lt. von der Art. des 1. Bats 5., ins 2. Bat. 5. Regts einrangirt. Blankenburg, Pr. Lt. vom 3. Bat. 5. Regts., zum Hauptm Eo “
Abschiedsbewilligungen c. t. “ Den 13. Januar. Gr. v. Schmising⸗Kerßenbrock, ausgeschiedener S