1852 / 29 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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11) die verehelichte Thecla Wiatrak daselbst, 12) der Komornik Thomas Kupeßynoti daselbst, 13) die verehelichte Wirthsfrau Rosina Zemper, geborne Hartwig in Szorczewer Sge. 14) der Wirth Samuel Gustav Minge dasel se 15) die unverehelichte e v au Chwaliszew, jetzt in Sulmierzyce, 8 152 und ihm der Rechts⸗Anwalt Gembitzli als Vertheidiger bestellt ist. DHstrowo, den 19. November 1851. . 8 Königliches Kreisgericht, Abtheilung für Strafsachen.

Ediktal⸗Vorladunzßs. en den Wirth Simon Jura szek pleschener Kreises ist wegen des am 8. November 1849 des Abends an dem Kaufmann Jakob Goldschmidt und dessen Ge⸗ schäftsgehülfen Jakob Groß aus Ostrowo auf öffentlicher Landstraße zwischen dem Dorfe Neu⸗ Chrzanow und Sowina verübten Raubes und Mordes die Anklage erhoben, nachdem seine Ver⸗ setzung in den Anklagestand von dem Kriminal⸗ Senat des Königlichen Appellations⸗Gerichts zu Posen am 22. März 1851 beschlossen worden und es steht zum Hauptverfahren vor den Geschwore⸗ nen, Untersuchung und Entscheidung der Sache Termin auf 8 den 9. März 1852, früh 9 Uhr, im Prüfungssaale des hiesigen Gymnasi ums an.

Da sich Simon Juraszek seiner bisheri⸗ gen Haft durch die Flucht entzogen hat und sein Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe zu diesem Termine mit der Aufforderung hierdurch vorgeladen, zur festgsseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Be⸗ weismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem hiesigen Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können.

Sollte Simon Juraszek in dem Termine ausbleiben, so wird mit der Entscheidung in con- tumaciam verfahren werden.

Zugleich wird ihm bekannt gemacht, daß als Sachverständige und Belastungszeugen

1) der Kreis⸗Physikus Dr. Bender zu Pleschen, der Kreis⸗Chirurgus Seidel zu Adelnau, die verwittwete Rosalie Goldschmidt zu Kro⸗ toszyn, die verwittwete Lenchen Groß zu Ostrowo, der Gastwirth Jakob Fuchs daselbst, der Schneider Jakob Müller daselbst, der Schneider Julius Groß daselbst,

) der Postillon Christoph Torenz daselbst, der Krüger Anton Betcikowski zu Kuczkow,

) der Lehrer Stanislaus Chmielewski daselbst, 11) der Schulze Christian Jung zu Sowina

Hauland, 12) der Krüger Johann Blaschke daselbst, 13) der gewesene Krüger August Schulz a Sowina, jetzt zu Rawicz, 14) der Schänker Israel Weiß zu Podkoce,

15) der Wirth Martin Juraszek zu Neu⸗

Chrzanow,

16) dessen Chefran Sophie Juraßzek daselbst,

17) der Felix Juraszek daselbst, 18) der Dienstjunge Kaspar Michalski daselbst, 19) der Wirthssohn Joseph Juraszek daselbst, 20) der Knecht Franz Blaszezak daselbst, 21) der Wirth Joseph Blaszezak daselbst, 22) der Andreas Maruszewski in Goluchow, 23) die verehelichte Margaretha Euczak daselbst, 24) der Waldwärter und Schankwirth Ignatz BGalbierski zu Karczemka, 25) w81 Schneidermeister Adam Ellmann zu Ple⸗ schen, 26) der Kreisrichter Witholz daselbst, als Entlastungszeugen aber außer der ad 23 ggedachten Margaretha, verehelichten Euczak, 27) die Agnes Maruszewska zu Goluchow, und 28) der Lehrerssohn und jetzige Ulan Theophil Wlodarski aus Goluchow, gegewärtig zu Militsch, vorgeladen und dem Simon Ju⸗ raszek der Rechts⸗Anwalt Gembitzki zum Vertheidiger zugeordnet worden. Ostrowo, den 24. November 1851. Königliches Kreisgericht als Schwurgericht für die Kreise Adelnau, Krotoszyn, Pleschen und Schildberg.

[1120] Pluamg. Da folgende Personen, als: 1) der Bäcker Andreas Gottfried Guse, geb. am 24. Juni 1797 zu Unterwiederstädt 1“ 8

8

us

welcher Halle 1831 verlassen, sich zuletzt 1839 in Buttstädt aufgehalten, 113 Thlr. 6 Pf. besitzt; 2) der Sattler Johaun Friedrich Blum, geb. am 1. September 1784 zu Radewell, seit 1830 verschollen, Vermögen von 50 Thlr.; 3) der Schuhmachergesell Johann Christian Karl Daniel Reisel, geb. den 24. Juli 1804 zu Molrl, welcher seit 1826 von hier fort, ddie letzten Nachrichten einige Jahre später vpon Ntadt in Schweden aus ertheilt hat, Vermögen gegen 100 Thlr.; Andreas Friedrich Wilhelm Schmidt, geb. den 18. Juli 1805 zu Halle, seit 18 Jahren unbekannt abwesend, Vermögen 190 Thlr.; der Tischler Karl Heinrich Samuel Röder, geb. am 13. September 1802 zu Halle, letzte Nachrichten vor etwa 21 Jahren vom Rhein aus, Vermögen von 9 Thlr. 2 Pf., seit den angegebenen Zeitpunkten keine Nachricht von sich gegeben haben, und deren Todeserklärung beantragt ist, so werden dieselben, so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer, hierdurch ge⸗ laden, sich spätestens in dem auf den 30. Oktober 1852, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Obergerichts⸗Assessor Müller an Gerichtsstelle hier, Zimmer Nr. 5, anberaum⸗ ten Termine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls die genannten abwesenden Personen für todt erklärt, die Intestat⸗Erbfolge über ihr Vermögen eröffnet und der Nachlaß des Bäckers Guse und des Tischlers Röder dem Fiskus über⸗ wiesen werden wird. Halle a. d. S., am 2. Dezember 1851. Koönigliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[1126] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Gutsbesitzer Friedrich Albert Rath⸗ mann aus Berghoff bei Rüdersdorff, welcher im Jahre 1830 nach dem Gute Kysel im Lo⸗ burger Kreise gereist, von dort angeblich nach Amerika verzogen und seitdem verschollen ist, wird hierdurch aufgefordert, binnen neun Mona⸗ ten und spätestens in dem auf den 9. Oktober 1852, Vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle anberaumten Termine sich mündlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den sich legitimiren⸗ den Erben und in deren Ermangelung dem Kö⸗ niglichen Fiskus zugesprochen wird. Gleichzeitig werden die unbekannten Erben und Erbnehmer des Verschollenen zur Wahrnehmung ihrer Ge⸗ rechtsame in dem gedachten Termine vorge⸗ laden.

Alt⸗Landsberg, den 10. Dezember 1851.

Koönigliche Kreisgerichts⸗Kommission.

[134] Zekanntmachung. Lieferung von Telegraphen⸗Stangen.

Die Lieferung von 7821 Telegraphen⸗Stangen für die Königlich preußische Telegraphenlinie von Minden bis Verviers soll im Wege der Sub⸗ mission verdungen werden. Die desfallsigen Be⸗ dingungen können im Geschäftslokal der unter⸗ zeichneten Direction, im hiesigen Königlichen Post⸗ Gebäude, so wie bei den Königlich preußischen Telegraphen⸗Stationen zu Minden, Miünster, Hamm, Elberfeld, Düsseldorf, Deutz, Köln, Aachen und Verviers eingesehen werden.

Die Lieferungs⸗Offerten sind schriftlich, versie⸗ gelt und portofrei unter der Aufschrift: „Sub⸗ mission auf Telegraphenstangen für die Linie von Minden bis Verviers“ bis zum 17. Februar c. Mittags 12 Uhr bei uns einzureichen.

Berlin, den 29. Januar 1852. Kbönigliche Telegraphen⸗Direction.

Nottebohm.

8 8

[140) Oeffentliche Vorladung. Alle diejenigen unbekannten Gläubiger, welch vermeinen, an die Kasse der Königlichen Direction aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen aus dem Jahre 1851 erheben zu können, werden auf⸗ gefordert, ihre desfallsigen Ansprüche binnen zwei Monaten und spätestens bis zum 15. April 1852 unter Beifügung der nöthigen Beweismittel bei der Königlichen Direction anzumelden, widrigen⸗ falls sie sich die aus der Nicht⸗Anmeldung ent⸗ stehenden Nachtheile selbst beizumessen haben. Berlin, den 1. Februar 1852. 8 Die Direction

der Königlichen allgemeinen Kriegsschule.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

[110) Bekanntmachung. Nach §. 8 des Reglements vom 9. April 1845 (Gesetz⸗Sammlung de 1845. S. 410) werden die zu den von uns ausgefertigten Schuldverschrei bungen gehörigen fälligen Coupons bei allen

Staatskassen in der Provinz Sachsen in Zahlung

angenommen, anch kann ihr Betrag bei den Re⸗ gierungs⸗Hauptkassen und bei allen Steuerkassen in dieser Provinz baar erhoben werden.

Der betreffenden Kasse ist zugleich mit den umzusetzenden Coupons ein Sortenzettel, aus welchem der zu erhebende Baarbetrag ersichtlich sein muß, vorzulegen.

Die Zins⸗Coupons verjähren zum Vortheil der Anstalt, wenn sie nicht binnen vier Jahren nach

der Verfallzeit zur Zahlung eingereicht werden.

Heiligenstadt, den 18. Januar 1852. 1 Königliche Direction der eichsfeldischen Tilgungskasse.

[1599 Belanntmachung.

Im Auftrage der Königl. General⸗Landschafts Direction von Pommern zu Stettin werde ich die zu Weihnachten v. J., so wie die früher fäl ligen Pfandbrief⸗Coupons, gegen Einlieferung derselben und eines den Namen der Güter und

den Geldbetrag enthaltenden summirten und nach

der Reihenfolge der Kapitalsbeträge darüber an zufertigenden genauen Verzeichnisses, in den Ta— gen vom zweiten bis einschließlich den eilften Februar (mit Ausschluß des Sonntags), Vormittags von 9 bis 12 Uhr, auszahlen. Spätere Zahlungen jedoch können nach der Verfassung der Kasse un bedingt nicht geleistet werden. Berlin, den 9. Januar 1852. M. Borchardt jun., Jägerstr. Nr. 22.

[139]

Die nach §. 28 des Statuts vom 20. Mai 1845 angeordnete General⸗Versammlung der Paeehen ⸗Freienwalder Chaussee ⸗Gesellschaf ist auf

NNo111

mittags 10 Uhr,

auf dem Rathhause zu Wrietzen anberaumt, wozu wir die Herren Actionaire ergebenst ein-

laden.

kassenmäßigen Belägen versehene, in calculo ge- prüfte Rechnung für das Verwaltungsjahr 1851, vom 10. Februar d. J. ab, zur Einsicht eines

jeden der Herren Actionaire beim Rendanten der

Gesellschaft bereit liegen wird. Wrietzen, den 1. Februar 1852. Das Comité

der Wrietzen⸗Freienwalder Chaussee⸗Gesellschaft.

[118]

Die Herren Actionairs der Berlinischen Feuer-Versicherungs-Anstalt werden zu der

auf Montag, den 16. Februar c., Vormittags

11 Uhr, im Lokale der Anstalt, Spandauer-

Strasse Nr. 81, anberaumten statutenmässigen

jährlichen General -Versammlung hi geladen. Berlin, den 31. Januar 1852. Die Direction der Berlinischen Feuer- Versicherungs-Anstalt.

GC. WIWIII Hl. Keibel. C. Brendel

G. Praetorius. L. F. Meisnitzer.

Berlin⸗Hamburger⸗Eisenbahn. [138] Betriebs⸗Einnahmen. 8

Für Personen, Gepäck und Equipage: Im Ja⸗ nuar bis incl. November 1851: 526,618 Thlr.

16 Sgr. 4 Pf. Im Dezember circa: 32,300 Thlr. Summa circa: 558,918 Thlr. 16 Sgr. 4 Pf. Für Güter und Vieh: Im Januar bis incel.

Nov. 1854: 767,057 Thlr. 17 Sgr. Im Dez.

80,600 Thlr. Summa c.: 847,657 Thlr. 17 Sgr. Zusammen: Im Januar bis incl. Nov. 1851:

1,293,676 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. Im Dezember

c. 112,900 Thlr. Summa c.: 1,406,576 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. Vorbehaltlich der Feststellung durch

die Controle, soweit es noch erforderlich ist, und

vorbehaltlich der extraordinairen Einnahmen. In

den Monaten Januar bis Dezember 1850 betrug

die Einnahme, nach Abzug der Zölle ꝛc. 1,272,271

Thlr. 23 Sgr. Also im entsprechenden Zeitraum

des Jahres 1851 mehr circa 134,000 Thlr. Berlin, den 29. Januar 1852

Berlin, Druck und Verlag der

Deckerschen Geheimen Ober⸗H

fend die Bildung - tages und Deichstuhls für die Deichschauen Düffelt,

Gleichzeitig bemerken wir, daß die mit den

Das Adonnement beträgt: 7 8. 20 Sgr. für ¼ Jahr

in allen Theilen der Konarchie ohne

Preis-Erhöhung. Mit Heiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)

in tzerlin: 1 Mthtr. 7 Sgr. 6 pfft.

in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 17 Sgr

Alle Poft Anstalten des In und Auslandes nehmen Bestellung autf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Zerlin die Expeditio nen: üehren-Straße Nr. 57. und Schadows⸗Straße Kr. 4.

““ 8& CX“

Berlin, Dienstag den 3. Februa

Allerhöchster Erlaß vom 17. Dezember 1851, betref⸗ fend den Rang und die Anstellung der Departements⸗ Kassen⸗ und Rechnungs⸗Revisoren der Obergerichte.

Auf Ihren Bericht vom 8. Dezember 1851 bestimme Ich hier⸗ durch, daß den Departements⸗Kassen⸗ und Rechnungs⸗Revisoren der

Obergerichte der Rang der fünften Rangklasse der höheren Beamten der Provinzial⸗Kollegien zukommen und die Anstellung derselben

ch Sie erfolgen soll. Charlottenburg, den 17. Dezember 1851.

8.— 8 ““ Frrriedrich Wilhelm.

An den Justizminister.

v1I“ Allerhöchster Erlaß vom 29. Dezember 1851, betref⸗ eines gemeinschaftlichen Erben⸗

Rindern, Cranenburg und Zyfflich⸗Wyler, behufs Ausführung einer Deichanlage gegen die Ueberschwem⸗ mungen durch den Rückstau aus dem Königlich

niederländischen Gebiete. 8

Nachdem die Beerbten der Deichschauen Düffelt, Rindern, Cra⸗ nenburg und Zyfflich⸗Wyler in der Verhandlung vom 6. Juni c. sich zur Ausführung einer gemeinschaftlichen Deichanlage gegen die Ueberschwemmungen durch den Rückstau aus dem Königlich nieder⸗ ländischen Gebiete geeinigt, auch das Nähere wegen Vertheilung der Anlagekosten unter die Betheiligten festgesetzt und demnächst be⸗ schlossen haben:

1) daß der für die gemeinschaftliche Anlage zu organisirende Erbentag aus allen auf den betreffenden Spezial⸗Erbentagen stimmberechtigten Beerbten bestehen;

2) für die Verwaltung der gemeinschaflichen Angelegenheiten jener vier Deichschauen aber ein besonderer Deichstuhl einge⸗

eeichtet werden soll, welcher durch einen Deichgräfen, zwei

Deichdeputirten und fünf Heimräthe in der Weise zu bilden

ist, daß die Wahl des Deichgräfen und der Deputirten ganz frei bleibt, die der Heimräthe jedoch durch ihren Wohnsitz bedingt wird, indem zwei derselben der Deichschau Düffelt unn je Einer den übrigen Deichschauen jedesmal angehören 2* müssen;

ertheile Ich auf Grund des §. 23 des Gesetzes über das Deich⸗ wesen vom 28. Januar 1848 diesem Beschlusse hierdurch Meine Genehmigung.

Diese Ordre ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen. 9 Charlottenburg, den 29. Dezember 185141.

. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Westphalen.

den Minister für landwirthschaftliche IAn-.

gelegenheiten und den Minister für Handel, ewerbe u ntliche Arbeiten.

8 v “““

Allerhöchst ß vom 29. Dezember 1851 be⸗ treffend die Annahme von Schuldverschreibungen der zur Bestreitung des Baues der Ostbahn, der Westfä⸗

9

lischen und der Saarbrücker Eisenbahn aufzunehmen⸗

den Staats⸗Anleihe als pupillen⸗ und deposital- mäßige Sicherheit. Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 2sten d. M.

bestimme Ich, daß die Ordre vom 3. Mai 1821 (Gesetz⸗Sammlung Seite 46), betreffend die Annahme von Staatsschuldscheinen als pupillen⸗ und depositalmäßige Sicherheit, auch auf die nach Meiner Ordre vom 28. November d. J. (Gesetz⸗Sammlung Seite 758) in Gemäßheit des Gesetzes vom 7. Dezember 1849 (Gesetz⸗Sammlung Seite 437) zur Bestreitung der Kosten des Baues der Ostbahn, der Westfälischen und der Saarbrücker Eisenbahn aufzunehmende Staats⸗Anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldver⸗ schreibungen Anwendung finden soll. . Das Staats⸗Ministerium hat diese Bestimmung durch die Ge⸗ setz⸗Sammlung bekannt zu machen. 8 8 Charlottenburg, den 29. Dezember 1851.

11111“ von Manteuffel. von der Heydt. Simous. von Stock⸗

hausen. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh.

128 8 8 das Staats⸗Ministerium.

9

rdnung über die Organisation der Verwaltungs⸗ Behörden der Hohenzollernschen Lande. Vom 7. Ja⸗ nuar 1852.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.

MNachdem durch das Gesetz vom 12. März 1850 (Gesetz⸗Samm⸗ lung Seite 289) die Vereinigung der Fürstenthümer Hohenzollern⸗ Hechingen und Hohenzollern⸗Sigmaringen mit dem preußischen Staatsgebiete ausgesprochen und durch das Gesetz vom 30. April v. J. über die Gerichts⸗Organisation u. s. w. in den Fürstenthü⸗ mern Hohenzollern⸗Hechingen und Hohenzollern⸗Sigmaringen (Gesetz⸗ Sammlung Seite 188) die Rechtspflege von der Verwaltung ge⸗ trennt und den Gerichtsbehörden übertragen worden ist, so verord⸗ nen Wir über die Organisation der Verwaltungs⸗Behörden der neu erworbenen Landestheile, was folgt: 8

46

Die Gebietstheile der beiden Fürstenthümer Hohenzollern bilde unter dem Namen „Hohenzollernsche Lande“ einen besonderen Ver⸗ waltungs⸗Bezirk, welchem

1) eine Regierung, die in der Stadt Sigmaringen ihren Sitz

nimmt, b

2) das Konsistorium, das Provinzial⸗Schul⸗Kollegium, das Medizinal⸗Kollegium und das Ober⸗Bergamt der Rhein⸗ provinz in den Angelegenheiten ihres Ressorts, zunächst vorgesetzt sind.

In militairischer Beziehung tritt dieser Verwaltungs⸗Bezirk in den Verband des achten Armee⸗Corps und wird in diesem der 16ten Landwehr⸗Brigade zugetheilt.

Soweit in den Militair⸗Angelegenheiten den Ober⸗Präsidenten

eine Mitwirkung zusteht, wird solche für die hohenzollernschen Lande

durch den Ober⸗Präsidenten der Rheinprovinz ausgeübt. Diee hohenzollernschen Lande werden in administrativer Bezie⸗ hung in zwei Ober⸗Amtsbezirke eingetheilt, welchen die Benennung Hber⸗Amtsbezirk Hechtngeit wiitht. DODOOber⸗Amtsbezirk Sigmarigen

““

beigelegt wird. 2 Der Ober⸗Amtsbezirk Hechingen besteht: 1) aus dem Fürstenthum Hechingen, 1 2) aus den bisherigen Ober⸗Amtsbezirken Glatt, Haigerloch und Trochtelfingen; der Ober⸗Amtsbezirk Sigmaringen