[1084] Ediktal⸗Citation. Wegen der bei dem Buchhändler Löwenherz hierselbst, früher Kronenstraße Nr. 32 wohnhaft, in Beschlag genommenen Druckschrift „Thomas Papne's Rechte des Menschen im Auszuge, nebst einer kurzgefaßten Biographie Payne's und einer kritischen Bevorwortung über den Geist seiner Hauptschriften, mit besonderem Hinblick auf das vorliegende Werk, von G. Jrok, Leipzig 1851, Bibliopolische Anstalt“, ist, auf Grund des §. 14 der Verordnung vom 30. Juni 1849, des §. 92 Theil II. Titel 20 Allgemeinen Landrechts und des §. 65 des Gesetzes vom 14. April c., von der Rathskammer des hiesigen Königlichen Stadt⸗ gerichts am 4. Oktober d. J. und von dem An⸗ klage⸗Senat des Königlichen Kammergerichts hierselbst am Lästen desselben Monats die Einlei⸗ tung des im §. 50 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 vorgeschriebenen, auf Ver⸗ nichtung der Druckschrift gerichteten Verfahrens beschlossen worden. Zur mündlichen Verhandlung so wie Entschei⸗ dung der Sache haben wir einen Termin auf den 1. Mai 1852, Vormittags 9 Uhr, im Gerichtshause am Molkenmarkt Nr. 3 hier⸗ selbst, eine Treppe hoch, im Sitzungssaale Nr. 1 angesetzt, wozu der seinem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Buchhändler Löwenherz zur Wahrung seiner Gerechtsame unter der Verwar⸗ nung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben mit Verhandlung und Entscheidung der Sache dennoch verfahren werden wird. Berlin, den 24. November 1851. Untersuchungs⸗Abtheilung des Königlichen Stadt⸗ gerichts, Deputation I. für Schwur⸗ 8 gerichtssachen.
Oeffentliche Bekanntmachung.
In der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember v. J. sind mittelst Eröffnung der zwischen Stolp und Stettin coursirenden Personenpost verschiedene Gelder und geldwerthe Papiere entwendet wor⸗ en, an letzteren insbesondere: 1. Coupons von Pommerschen Pfandbriefen pro II. Semester 1851. 1) Vom Gute Grapitz, Departement Stolp, über 250 Thlr., Nr. 18, 3 Thlr. 15 Sgr.; 2) vom Gute Standemin, Departement Treptow a. R., über 50 Thlr., Nr. 57, 25 Sgr.; 3) vom Gute Labuhn, Departe⸗ ment Stolp, über 50 Thlr., Nr. 119, 25 Sgr.; 4) vom Gute Löwitz, Departement Anklam, über 50 Thlr., Nr. 10, 25 Sgr.; 5) vom Gute W. Tychow, Departement Stolp, über 25 Thlr., Nr. 66, 12 ½ Sgr.; 6) vom Gute Leistikow, Depar⸗ tement Anklam, über 25 Thlr., Nr. 46, 12 ½⅜ Sgr.; 7) vom Gute Storkow, Departement Stargardt, über 25 Thlr., Nr. 67, 12 ½ Sgr. II. Coupons von Staatsschuldscheinen: 1) Nr. 142. 242. 142. 243. 142. 244. 142. 245. 129. 557. 78. 126. 205. 607. 72. 517. 54. 857.69. 321. 170. 733., 11 Stück über 100 Thlr. à 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf.; 2) Nr. 20,444. 30,118., 2 Stück über 50 Thlr. à 26 Sgr. 3 Pf.; 3) Nr. 37,539. 37,534, 37,887. 46,884. 37 289. 37,288. 27,661. 1027., 8 Stück über 25 Thlr. à 13 Sgr. Indem wir dieses zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir die jetzigen Inhaber dieser geldwerthen Papiere auf, uns sogleich Nachricht zu geben, von wem sie dieselben erworben, und warnen gleichzeitig vor deren Ankaufe, resp. sonstigen Erwerbe. Der Verübung dieses Dieb⸗ stahls sind der Mechanikus und Optikus Alexan⸗ der Leopold Dominic Ponsold und der Fleischer Karl Friedrich Eduard Holz aus Körlin geständig, sie wollen jedoch die geldwerthen Papiere verbrannt haben. Von ihnen ist der Ponsold aus unserem Gefängniß in der Nacht vom 26sten auf den 27sten d. M. entsprungen. Wir fügen das Signalement desselben bei⸗ und
Persuchen die
1 Behörden des In⸗ und auf den Ponsold zu vigiliren, ihn im Betre⸗ tungsfalle zu verhaften und unter sicherer Beglei⸗ 8g an unsere Gefängniß⸗Inspection abliefern zu lassen.
Wir versichern die sofortige Erstattung der Aus⸗ lagen und versprechen den Behörden des Aus⸗ landes gleiche Rechtswillfährigkeit.
Außerdem fordern wir Jeden auf, welcher von dem Verbleibe der vorerwähnten geldwerthen Papiere oder dem Aufenthalt des Ponsold Kenntniß erhält, sofort der nächsten Behörde An⸗ zeige zu machen. Kosten werden durch diese An⸗ zeige nicht verursacht.
Belgard, den 31. Januar 1852.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. Untersuchungsrichter.
Signalement des Optikus Ponsold. Familien⸗Namen: Ponsold, Vornamen: Alexander, Geburtsort: Danzig, Aufenthaltsort: Körlin, Religion: evangelisch, Alter: 35 Jahr, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: dunkelblond, Stirn: hoch, Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nase: schmal, Mund: mittel, Bart: rasirt, Zähne: fehlerhaft, Kinn und Gesichtsbildung: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: mittler, Sprache: deutsch, besondere Kennzeichen: an der innern Seite des rechten Handgelenks eine Narbe. Bekleidung: eine schwarze Tuchmütze mit Pelz⸗ bräm und ein Schirm, ein blau wollener Shawl, eine blau bunt gestreifte wollene Weste mit gelben Knöpfen, ein grau⸗blauer Tuchrock mit bespon⸗ nenen Knöpfen, dergleichen Hosen, eine weiße parchene Unterjacke, weiß gewirkte baumwollene Hosen, weiße kurze Strümpfe, kurze einbällige Kalblederstiefel, ein weißleinenes Hemde.
[807] Subhastations⸗Patent.
Das in der Dammvorstadt, in der Roßstraße Nr b belegene, Vol IV. No. & Fol. 32 des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Amtmann Jo⸗ hann Friedrich Gerlach gehörig gewesene, der Ehefrau des Letzteren, Karoline Ernestine gebor⸗ nen Sebastian zugeschlagene, auf 8851 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf. abgeschätzte Haus nebst Zubehör soll wegen nicht belegter Kaufgelder im Wege der
Subhastation „am 21. April k. J., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale, Junkerstraße Nr. 1, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky öffentlich verkauft werden.
Taxe und Hopothekenschein sind in unserer Re⸗ gistratur einzusehen.
Frankfurt a. O., den 17. September 1851
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung
28.
[829] Ediktal⸗Citation.
In dem Prozeß des früheren Forstbeamten A. Beinlich zu Brieg wider den Erbscholtiseibe⸗ sitzer Hoffmann, früher in Groß ⸗Kniegnitz, jetzt zu Grochwitz hiesigen Kreises, wegen einer For⸗ derung von 2000 Rthlr. nebst fünf Prozent Zin⸗ sen seit 24. Juni 1842 und 5 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. verauslagter Kosten aus dem Ueberwei⸗ sungsatteste des Königlichen Stadtgerichts in Breslau vom 8. Juli 1851 ist zur Beantwor⸗ tung der Klage und Litisdenunciation ein Ter⸗ min auf 3
den 16. April 1852, Vormittags Hi hr. vor dem Königlichen Kreisrichter Herrn Giers⸗ berg anberaumt worden, zu welchem der seinem Aufenthalte nach unbekannte Litisdenunciat Reichs⸗ graf Alfred Maltzan⸗Wedell unter der Warnung vorgeladen wird, daß im Falle seines Ausblei⸗ bens die im Lauptprozeß ergehenden Judikate gegen ihn dergestalt gültig, daß er bei dem hier⸗
Auslandes,
V
nächst an ihn
Gründen und llegaten oder Einwendungen,
welche auf die streitig gewesene Hauptsache Be⸗
ziehung haben, weiter gehört werden kann.
Frankenstein, den 26. September 1851.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung. vnNMesssel.
1Ixbeöeen tmachung.
Lieferung von Telegraphen⸗ Stangen. Die Lieferung von 6080 Telegraphen⸗Stangen Telegraphenlinie
für die Königlich Preußische von Berlin nach Hanßa,g sbn Submission verdungen werden.
Die desfallsigen Bedingungen können im Ge⸗ schäftslokal der unterzeichneten Direction im hie⸗ sigen Königlichen Postg ebäude, so wie bei den Königlich Preußischen elegraphen⸗Stationen zu Wittenberge, Hagenow und Hamburg eingesehen werden. 284
Die Lieferungs⸗Offerten sind schriftlich, ver⸗ siegelt und portofrei unter der Aufschrift: „Sub⸗ mission auf Telegraphen⸗Stangen für die Linie von Berlin nach Hamburg“ bis zum 14. Februar c., Mittags 12 Uhr, bei uns einzureichen.
Berlin, den 30. Januar 1852.
Königliche Telegraphen⸗Direction. Nottebohm.
im Wege der
Königlich preußische Saarbrücker Eisenbahn.
Die Lieferung von 8 Lokomotiven und 8 Ten⸗ dern, welche zwischen dem 1. Augnst und 15. Sep⸗ tember d. J. zu bewirken ist, soll im Wege der Submission im Ganzen oder in einzelnen Loosen vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen werden auf portofreie Gesuche von hier mitge⸗ theilt. Die Lieferungs⸗Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
Submission auf die Lieferung von Lokomotiven für die Saarbrücker Eisenbahn, der unterzeichneten Kommission bis zu dem auf Sonnabend, den 6. März d. J., Nach⸗ mittags 3 Uhr, festgesetzten Termin einzureichen, in welchem die⸗ selben in Gegenwart der persönlich erscheinenden Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende Offerten können nicht berücksichtigt werden. “
Saarbrücken, den 28. Januar 1852.
Königliche Kommission für den Bau der Saarbrücker Eisenbahn. R
Monats⸗-Uebersicht der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins.
3 “
Geprägtes Geld Kassen⸗Anweisungen, ö lehnsscheine, Noten und Giro⸗ 118 Anweisungen der Preußischen Haupt⸗Bank..... 8 Wechsel⸗Bestände ....... Lombard⸗Bestände .. ...... Pfandbriefe, Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Activa
1. Banknoten im Umlauf Guthaben von Instituten und
Privat⸗Personen mit Ein⸗ schluß des Giro⸗Verkehrs.. 1,102,308
Berlin, den 31. Januar 1852.
D.eDWME son. (gez.) Paul Mendelssohn⸗Bartholdp. Gelpcke, G. Rieß.
961,370 Thlr.
An die Abonnenten der stenographischen Berich
Heute den 3.
Siebzehnte Sitzung der J. Kammer .... Sechzehnte Sitzung der II. Kammer v““
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Total 61¾ Bogen des I. Abonnements.
te über die Ver
Februar 1852 sind ausgegeben worden: Bogen; Bogen
Redaction und Rendantur;
Verlin,
8
Druck und Verlag der Deckers
Daeos
zu nehmenden Regreß mit keinen
Abonnemenn beträgt. für ¾ Jahr
Preis-Erhöhung.
ait geiblatt (Preuß. Adier⸗Zettung) in Herlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.,
in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 17 ⅛ Sgr
Anstalten des In/n und
r Auslandes nehmen Bestellnag auf r L n 1 3 88 den Königl. Preuß. Stasts-Anzeiger an, für Berlin die
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Berlin, Donnerstag den 5. Februar
Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; V
22 2 — — jestät der König haben Allergnädigst geruht: Rücksicht darauf genommen werden, daß 1 Se. Majest 3h deren Theile der Stadt, seinen Verhältnissen nach,
Dem Polizei⸗Präsidenten von Hinckeldey hierselbst, den Rothen
Dem Polizei⸗Secretair von Hagen in Stettin den Charakter als Polizeirath; so wie Den Landschafts⸗Rendanten Wilhelm Otto Kahle zu Breslau und Anton Riemer zu Ratibor den Charakter als Rech⸗ nungsrath zu verleihen; und — Die bisherigen Regierungs-Assessoren von Neefe und on Heydebrand zu Landräthen zu ernennen.
2 1“ . R. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz zu Berlin ist unter em 2. Februar 1852 ein Patent
auf 1 Nähemaschine in der durch Zeichnung und Beschreibung
nachgewiesenen Verbindung, so weit dieselbe für neu und eigen⸗
thümlich erkannt ist und ohne Jemanden in der Benutzung be⸗
kannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und f des preußischen Staats ertheilt worden.
r den Umfang
Verfügung vom 23. Januar 1852 — betreffend Taxirung der Kreuzband⸗Sendungen. Es ist zur Kenntniß des General⸗Post⸗Amts gekommen, daß die Bestimmung in der Bescheidung vom 30. April v. J., wonach Kreuzband⸗Sendungen Einschaltungen irgend einer Art, auch wenn dieselben mittelst Stempels oder sonst auf mechanischem Wege bewirkt sind, nicht enthalten dürfen, bisweilen dadurch um⸗ gangen wird, daß bei Empfehlungsbriefen die Namen dem Empsfoh⸗ I lenen oder Reisenden A L. des Kreuzbandes mittelst pel⸗-Abdrucks angegeben werden. Sns 2 Anstakten werden hiervon mit dem Bemerken benach⸗ richtigt, daß die ermäßigte Kreuzband⸗Taxe auf Sendungen mit un⸗ gehörigen Zusätzen auf der Adresse nicht Anwendung findet, worauf die Absender gleich bei der Aufgabe der Sendungen aufmerksam zu en sind. W den 23. Januar 1852. vIEI
die
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer an dem Gymnasium zu Stettin, Wilhelm August Varges, und dem Oberlehrer an dem ö zu Köslin, Dr. Ernst Julius Wilhelm Grieben, ist das Prä⸗ dikat „Professor“ beigelegt worden.
Cirkular⸗Verfügung vom 7. Januar 1852 — fend den Mlethsabzug für die Dienstwohnungen der Zoll⸗ und Steuerbeamten.
Nach dem Cirkular vom 26. April 1841 soll in dem Falle, wenn einem Beamten der Verwaltung der indirekten Steuern eine Dienstwohnung in einem nicht dem Fiskus zugehörigen, jondern von demselben gemietheten Lokale überwiesen ist, nicht der gewöhnliche Miethsabzug von 5 Prozent des Gehalts eintreten, sondern der
1 zu zahlende Beitrag nach Maßgabe des von
von dem Beamten 8 demselben benutzten Raumes bestimmt, zugleich aber auch billige
daß der Beamte in einem an⸗ wohlfeiler würde
wohnen können.
festgestellt werden sollen.
Malzaufschlags⸗-Amte in Ostheim vom
V
Steuerbeamten, ein Unterschied
Zur Beseitigung der bei Durchführung dieses Grundsatzes mög
V lichen Mißstände und Weiterungen, bestimme ich, daß fortan i
Bezug auf den Miethsbeitrag für Dienstwohnungen der Zoll⸗ und zwischen fiskalischen und gemie⸗ theten Gebäuden nicht zu machen ist, sondern die Beiträge der Beamten zur Wohnungsmiethe für gemiethete Dienstgebäude und Lokale nach demselben Verhältnisse wie bei fiskalischen Gebäuden und mit 5 Prozent vom Gehalte im Etat ausgeworfen
Wegen der in Folge dessen in einzelnen Fällen etwa erforder⸗ lichen anderweiten Regulirung der Amts⸗Unkosten⸗Fonds ist gut⸗ achtlich zu berichten.
Berlin, den 7. Januar 1852.
sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren
und die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt.
Cirkular⸗Verfügung vom 19. Dezember 1851 — be⸗, end die Befugniß des Größherzoglich sächsischen es Ostheim zur Ausfertigung von Ue
8 scheinen. 3 ꝛc. benachrichtige ich, daß dem Großherzoglich
1. Januar k. J. ab
fugn iß zur Ausfertigung und Erledigung von Ueberga
aller Art beigelegt ist, und gebe Ihnen anheim, danach
derliche zu veranlassen. .“
Berlin, den 19. Dezember 1851. Der General⸗Direktor
8
8
die Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren in Magdeburg, Münster und Köln.
der Steuern. 8
Verfügung vom 13. Januar 1852 — bet
Revision übergangsabgabepflichtigen
Von Weinhändlern in anderen Vereinsstaaten ist mehrfach dar⸗ über geklagt worden, daß die beim Eintritt in diesseitige Ge⸗ biet der Uebergangsabgabe unterliegenden Weine in nicht spund⸗ vollen Fässern und in schlechter Beschaffenheit an die Empfänger gelangen. Deshalb wird gewünscht, daß bei der Reviston über⸗ gangsabgabepflichtigen Weins in Preußen möglichst schonend ver⸗ h und in Fällen, wo die Abnahme des angelegte oder Privatverschlusses zum Zwecke der Revision ne scheinen möchte, jedesmal ein neuer amtlicher Ve werde. b 18
Ew. ꝛc. veranlasse ich, die betreffenden mit der nöthigen Weisung zu versehen.
Be 13. Januar 1852.
8S8 das
Steuer⸗Direktoren in Köln, eburg, die Königliche dam ꝛc.
die Provinzal Münster und Magd Regierung zu Pots