Offenes Requisitionsschreiben. Der Equilibrist Friedrich Nordmann und essen Ehefrau, Anna Dorothee, geborne reund, welche sich in den letzten Monaten des origen Jahres in Küstrin aufhielten, deren 1 Aufenthalt jedoch nicht hat ermittelt werden kön⸗ en, sind durch das rechtskräftige Erkenntniß des nterzeichneten Gerichts vom 28. April vorigen Jahres wegen unbefugten Gewerbebetriebes im Umherziehen jeder zu einer siebentägigen Gefäng⸗ ißstrafe verurtheilt worden. Alle Polizeibehörden es In⸗ und Auslandes werden hierdurch er⸗ sucht, die Nordmannschen Eveleute im Be⸗ tretungsfalle zu verhaften und dieselben an die nächste inländische Gerichtsbehörde abzuliesern, welche gleichzeitig ersucht wird, die erwähnte Frei⸗ heitsstrafe an den Nordmannschen Eheleuten zu vollstrecken und uns davon Nachricht zu geben. Greifenhagen, den 29. Januar 1852. 88
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilun
1179] Termins⸗Aufhebung. Königl. Kreisgerichts⸗Kommission zu Schwedt, den 4. Februar 1852.
Der zum öffentlichen Verkauf des dem Kauf⸗ mann Louis Kühne gehörig gewesenen, der sepa⸗ rirten Registrator Dehl adjudizirten Grundstücks hierselbst Vol. II. No. 184 fol. 379 des Hypo⸗ thekenbuchs auf den 5. März 1852, Vormittags 11 Uhr, anberaumte Bietungstermin wird auf⸗ gehoben.
[1081] Subhastations⸗Patent.
Das dem Gustav von Dzimbowski gehö⸗ rige Rittergut Harmelsdorff Nr. 90 des Hy⸗ pothekenbuchs nebst Vorwerke Emilienhoff mit einem Areal von 1250 Morgen 209 Q.⸗Ruthen kulmisch und einer Forstfläche von 1667 Mor⸗ gen 125 O.⸗Ruthen magdeburgisch, landschaftlich abgeschätzt auf 45,602 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf., in Verbindung mit dem eine Zeit lang als bäuer⸗ liche Besitzung bewirthschafteten ehemals Petzel⸗ schen Bauerhofe mit 130 Morgen 160 Q.⸗Ru⸗ ihen magdeburgisch, abgeschätzt auf 800 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf., so wie
1) der ehemals Panzramsche Freibauerhof mit
123 Morgen 144 O.⸗Ruthen magdeburgisch, Nr. XVIII. des Hypothekenbuchs, abgeschätzt auf 940 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf.,
2) der ehemals Mary'sche Kossäthenhof mit 123 Morgen 144 Q.⸗Ruthen magdeburgisch, Nr. XI. des Hypothekenbuchs, abgeschätzt auf
1009 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf.,
3) das ehemals Kegel'sche Freischulzengut mit 445 Morgen 130 Q.⸗Ruthen magdeburgisch, Nr. X. des Hypothekenbuchs, abgeschätzt auf 3616 Thlr. 5 Sgr..
4) 28 Morgen 145 O.⸗Ruthen magdeburgisch Erbpachtsacker, Nr. XXI. des Hypotheken⸗
uchs, auf 336 Thlr.,
5) die ehemals Garske'sche Häuslerwohnung nebst Garten, Nr. VIII. des Hypotheken⸗ buchs, abgeschätzt auf 175 Thlr.,
ollen am 21. Juni 1852, 11 Uhr Vormittags, an Gerichtsstelle subhastirt werden.
b Hypothekenschein und Taxen sind im Büreau III. einzusehen.
D.⸗Crone, den 29. November 1851. Köni liches Kreisgericht. Abtheilun
Ediktal⸗Citation. 3
Der am 24. November 1777 geborene Soh des Tagelöhners und Büdner Peter Wernicke und dessen Ehefrau Anna Maria gebornen Elsing zu Klein⸗Glienicke, Peter Wernicke, soll im Jahre 1813 als Packknecht mit zu Felde gegangen sein und hat seit dieser Zeit von seinem Leben und einem Aufenthalt keine Nachricht gegeben. Seine
[9571
188
Todeserklärung ist, während seine Erben auch
unbekannt sind, bei uns beantragt, und sein zu⸗ rückgelassenes Vermögen beträgt 75 Rthlr.
Der erwähnte Peter Wernicke, dessen un⸗ bekannte Erben und Erbnehmer werden daher aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf
den 9. September 1852, Vormittags
10 Uhr,
vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Scharn⸗ weber hier in unserm Gerichts⸗Lokale, Linden⸗ straße Nr. 54, angesetzten Termine entweder per⸗ sönlich oder durch einen legitimirten Bevollmäch⸗ tigten, wozu die Justizräthe Tollin, Krüger, Sello und der Rechts⸗Anwalt Fleischer in Vorschlag gebracht werden, zu melden, widrigenfalls der Peter Wernicke für todt erklärt und sein Vermö⸗ gen den sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung derselben aber dem Fiskus zuge⸗ sprochen und verabfolgt werden soll.
Potsdam, den 1. November 1851.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
aanntmach ung.
Das Postfuhrwesen in Stettin soll zum 1. Juni c. anderweit in Entreprise gegeben wer⸗ den. Geeignete cautionsfähige Bewerber wollen sich möglichst bald bei der hiesigen Ober⸗Post⸗ Direction melden. 18
Stettin, den 4. Februar 1852.
Königliche Ober⸗Post⸗Direction.
v.,S 1 Die Anfertigung und Lieferung von 28 Pumpen, 28 Vorwärmer⸗Apparaten,
WVWIwvrrichtungen und
48 Wasserbehältern für die Wasser⸗Stationen auf den Strecken Brom⸗ berg — Dirschau — Danzig und Marienburg — Braunsberg, vollständig aufgestellt, abzuliefern zum 1. Juli d. J., soll im Wege der Submis⸗ sion in einzelnen Loosen vergeben werden.
Offerten sind der unterzeichneten Direction ver⸗ siegelt und portofrei bis zu dem am Sonnabend den 28. Februar d. J.,
Mittags 12 Uhr, anstehenden Termine einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erscheinenden Sub⸗ mittenten eröffnet werden sollen.
Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberück⸗ sichtigt.
Die Lieferungs⸗Bedingungen werden auf fran⸗ kirte Gesuche von der unterzeichneten Direction
Bromberg, den 7. Februar 1852.
Königliche Direction der Ostbahn.
[177] Bekanntmachung.
Aus der Oberförsterei Hochzeit sollen Mon⸗ tag den 23. d. M. im Lokale des Kaufmanns Profé in Hochzeit von Vormittags 10 Uhr ab, aus den Jagen 14, 63, 71, 72 und 81 circa 1000 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer; aus den Jagen 71 und 72 circa 70 Stück Eichen⸗ und 9 Stück Buchen⸗Nutzenden; aus den Jagen 71 und 77 circa 10 Klafter Buchen⸗ Nutzholz und aus den Jagen 21 und 77 circa 20 Stück Elsen⸗Nutzenden hei freier Konkurrenz meistbietend versteigert werden. .
Die dem Verkaufe zu Grunde liegenden, im Termine näher bekannt zu machenden Bedingun⸗
gen können bei dem Unterzeichneten bereits ein⸗ gesehen werden. Eisenhammer, den 6. Februar 1852. Der Oberförster Platzer.
[180]
Zur nähern Verhandlung überseinen zwischen der Gräfin von Hessenstein und dem Advokaten Kossel hierselbst, als Actor-Communis im De⸗ bitwesen des Geheimenraths, Grafen von Hessen⸗ stein, sonst zu Berlin, jetzt zu Magdeburg, zum Zweck der Auflösung dieses Debitwesens verab⸗ redeten, dem Interesse des Corps der Gläubiger anscheinend äußerst vortheilhaften Vergleich, sind alle diejenigen Gläubiger, welche diesen Vergleichs⸗ Propositionen — deren Inspection in hiesiger Kanzlei⸗Registratur gestattet ist, deren Abschrift auf Verlangen auch ertheilt werden kann — wi⸗ dersprechen zu müssen glauben, zu dem auf
4 8d. J. angesetzten Termine vor hiesige Großherzogliche Justiz⸗Kanzlei, unter dem ein⸗ für allemal an⸗ gedroheten Nachtheile, daß sie sonst, als in die Vergleichsvorschläge einwilligend, werden sehen werden, vorgeladen worden, ches, mit Bezug auf die in den Schwerinschen Intelligenzblättern vollständig abgedruckten Edik⸗ talen, durch diesen Auszug noch weiter öffentlich bekannt gemacht.
Schwerin, den 29. Januar 1852. Großherzoglich Mecklenb. Schwerinsche Justiz⸗ [729] C;diiagg
Zu dem Vermögen des flüchtig gewordenen hiesigen Fabrikanten Hermann Bursch jun. ist der Konkursprozeß eröffnet worden.
Es werden daher die bekannten und unbekann⸗ ten Gläubiger des genannten Bursch jun. und überhaupt Alle, welche an dessen Vermögen aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben glau⸗ ben, hierdurch geladen, bei Strafe des Aus⸗ schlusses, so wie bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, in dem auf
den 418, Febrnar 19652
anberaumten Liquidationstermine zu rechter her Gerichtszeit an hiesiger Stadtgerichtsstelle persönlich oder durch gehörig legitimirte und in⸗ struirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forde⸗ rungen anzumelden und zu bescheinigen, mit dem verordneten Rechtsvertreter, so wie nach Befinde der Priorität halber unter sich, darüber zu ver⸗ fahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und
den 6. April 1852 der Publication eines Präklusivbescheides, welche rücksichtlich der Ausbleibenden für geschehen ge⸗ achtet werden wird, ferner
den 20. April 1852 der Abhaltung eines Verhörs zum Behuf der Abschließung eines Hauptvergleiches, wobei von denjenigen, welche gar nicht oder nicht gehörig erscheinen oder sich gar nicht oder nicht bestimmt erklären, angenommen werden wird, daß sie der Beschlüssen der übrigen Gläubiger beitreten, da⸗ fern aber eine Vereinigung nicht zu Stande kommt,
den 28. April 1852 der Inrotulation der Akten und
den 22. Juni 1852 der Publication eines Locationserkenntnisses, welches in Ansehung der Ausbleibenden für pu⸗ blizirt geachtet werden wird, gewärtig zu sein.
Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.
Stadtgericht Krimmitzschau, am 11. Sep tember 1851
8 Redslob, Stadtrichter.
1I““
Heute den 9. Februar 1852 ist ausgegeben worden: “ Neumehnte Sibung der 1. Kammer....
8 8
Kammern.
3 ¼ Bogen. Total 75 ½ Bogen des I. Abonnements.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
8 6 8
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Gewerbebetriebe er
2 1 nent betr †. 0 Das Abonnemen! beir lgt- * 9 Sa. für ½. 1,9. 1 in allen Theiten der Monarchie ohne 8 1I1“
preis-Erhöhung. 28
mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) 8 in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., Iin der ganzen Monarchie:
1 Rthtr. 17 ½ Sgr.
EEEE“
“
Aile Post-Anstalten des In⸗ und Aauslandes nehmen Hestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger
an, für Lerlin die 8 Expeditionen: * Sehren⸗Straße Rr. 57. und Schadows⸗Straße Kr. 4.
8
8 8
Berlin, Mittwoch den 11.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Erlaß vom 16. November 1851 — betreffend die Zu⸗ assung von Ausländern zum Betriebe stehender Ge⸗ werbe und die Naturalisations⸗Anträge ausländischer Gewerbsgehülfen. Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom 22. Ja⸗ IMax ge 8 die zwischen ihr und dem Herrn Ober⸗Präsidenten obwaltende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung des §. 67 der Ver⸗ ordnung über die Errichtung von Gewerbe⸗Räthen ꝛc. vom 9. Fe⸗ bruar 1849 betreffend,
2
eröffnet, wie es keinem Zweifel unterliegt, daß das erste Alinea de S 67
2 44 4 8 1 * 7 8 „ † ☚ wonach Ausländer zum Betriebe eines stehenden Gewerbes im Inlande nur nunter den angegebenen Bedingungen zugelassen werden sollen,
nur auf Ausländer, welche das Gewerbe selbstständig beirni en, nithin nicht auf ausländische Gewerbsgehülfen zu beziehen sei, daß mithin die Zulassung ausländischer Handwerksgesellen zum Aufent⸗
halte und zum unselbstständigen Betriebe ihres Gewerbes in Preu⸗
zen den für die Zulassung ausländischer selbstständiger Gewe btrei⸗
benden vorgeschriebenen Bedingungen nicht unterliege.
Diese Auslegung ist auch von dem Herrn Ober⸗ Präsidenten nicht bestritten, vielmehr in dem, was derselbe in Bezug auf ihren Bericht bemerkt, als richtig anerkannt worden. 1
Dagegen kann der Koöͤniglichen Regierung nicht beigetreten wer⸗ den, wenn Sie die Bestimmung des zweiten Alinea des §. 67:
Dasselbe gilt, wenn 8 ausländischen Gewerbtreibenden die Naturalisation beantragt wird, ö. sf svsche Ausländer, welche das Gewerbe selbstständig betrei⸗
ben oder betreiben zu wollen erklären, beschränkt wissen will, mithin bei Naturalisations⸗Anträgen ausländischer Gewerbsgehülfen die Prüfung der Reziprozitätsfrage, das Vorhandensein G Gründe für die Naturalisation, so wie die Anhörung der betheilig⸗ Y
ten Innung und des Gewerberaths, nicht für erforderlich erachtet.
Diese Auslegung verstößt sowohl gegen den Wortsinn des Ge⸗
etzes, welches hier nicht, wie im ersten Alinea, von einem feststehen⸗ den, d. h. selbstständigen Gewerbebetriebe, sondern von ausländi⸗ chen Gewerbetreibenden ganz allgemein spricht, als auch gegen die Absicht und den Zweck des Gesetzgebers, welche vereitelt werden würden, wenn von jenen zum Schutze der, diesseitigen Gewerbetrei⸗ benden vorgeschriebenen Bedingungen bei Naturalisationsgesuchen fremder Gewerbsgehülfen abgesehen werden sollte, welche doch nach erfolgter Naturalisation zum selbstständigen Gewerbebetrieb
in gleicher Art, wie alle anderen inländischen Gewerbsgehülfen wür⸗
den zugelassen werden müssen.
Beide Sätze des §. 67 können daher nur dahin verstanden werden, daß ausländische Gewerbetreibende, gleichviel ob Meister
oder Gesellen, sofern im Wege der Retorsion ihre Zulassung nicht ganz zu versagen ist, b“
1) zum selbstständigen Gewerbebetriebe oder
2) zur Naturalisation 1 8 9
nur aus erheblichen Gründen zugelassen, und daß über diese Gründe die betheiligte Innung, so wie der Gewerbe⸗Rath, gehört werden ollen. Wenn die Königliche Regierung für ihre Auslegung noch das Interesse der größeren Freizügigkeit hervorhebt, so sind die Vor⸗ theile der letzteren zwar nicht zu verkennen. eselb durch Gegenseitigkeit bedingt. So lange daher in vielen benach⸗ barten Staaten die Zulassung der diesseitigen Handwerker und zum Theil selbst der eigenen Staatsangehörigen zum selbstständigen hwerenden Bedingungen unterliegt, wird gegen
s
Dieselben sind aber
den dadurch erfahrungsmäßig herbeigeführten, nach Preußen gerich⸗ teten Andrang derjenigen unter den letzteren, welche diesen Bedin⸗ gungen nicht genügen können, gleichwohl aber Selbstständigkeit und Niederlassung erstreben, den diesseitigen Gewerbetreibenden wie den Gemeinden der durch das Gesetz bezweckte Schutz gewährt werden müssen.
Die Königliche Regierung wird veranlaßt, nach diesen Grund⸗ sätzen künftig zu verfahren und den Gewerberath zu N. auf die hierneben angeschlossene Beschwerde vom 30. Dezember pr. zu be⸗
Werkin; den 16. Neenber 8 Der Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten. D0oo
An
8 S 2 * 168 Königli
Bekanntmach 8 Einer Benachrichtigung des Stadtpost⸗Amtes in Bremen zu⸗ folge werden die beiden Post⸗Dampfschiffe „Washington“ und „Herrmann“ auch in diesem Jahre eine regelmäßige Post⸗Ver⸗ bindung zwischen Bremen und New⸗York unterhalten. Der Abgang dieser Schiffe von Bremen wird in folgender eise stattfinden: ““ am 27. Februarx Wasshington, 8 „ 26. Mr*“ » 23. April . Washington, „ 24., Mai . rmaony 4,ꝗ 4 b Juht Washington, 46. Sult. H 13. August Weashingtorn 10. September Herrmann, 8. Oktober Washington, 5. YPovember ...
Herrmann, 3. Dezember Washington, » 31. Dezember.. Herrmann. 8 Die zur Beförderung mit diesen Schiffen bestimmte Korrespon⸗ denz nach Nord⸗Amerika muß dergestalt abgesandt werden, daß solche am Tage vor Abfahrt der Schiffe in Bremen eintrifft.
V Berlin, den 7. Februar 1852. General⸗Post⸗Amt.
Heute wird der Titelbogen und die chronologische U Jahrgangs 1851 der Gesetz⸗Sammlung ausgegeben. Beerlin, den 11. Februar 1852. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗
Der Landgerichts⸗Referendarius Joseph Meurin zu Köln
ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellations⸗Gerichtshofes zu Köln nannt worden. 8
Ministeriuüm des Inn Erlaß vom 2. Dezember 18 — wegen fernerer An⸗ wendbarkeit des Gesetzes vom 29. März 1844 auf Pen⸗ sionirung von Kommunal⸗Beamten. 1 Der Königlichen Regierung erwidere ich auf den bei Gelegen heit der unfreiwilligen Pensionirung des Polizei⸗Serge 1 N