Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für ¼ Jahr —5 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Mit Geiblatt (Preuß. Adler-SZeitung) in Lerlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:
Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Lerlin die 1] Expeditionen: F1 HBehren⸗Straße Nr. 57. und II“ Schadows⸗Straße Ar. 4.
Stettin, 10. Februar, 1 Uhr 55 Minuten Nachmittags. Wei- zen ohne Geschäft. Roggen 59 gefordert, Frühjahr 60 ¾ gefordert, Mai- Juni 61 Br., Juni Juli 62 Br. Rüböl 9 bez., Fröhjahr 9 % bez., April/ Mai 9 8l bez., Herbst 10 ⅛ bez. u. G. Spiritus Frühjahr 12 ½ bez. und Br., Juni Juli 12 BrJ. ““
32 ½. Wien 97. Lombarden 79 ½. London 120 ¼. Paris 95 ½. Am- 8 A S 8. Am sterdam 101.
MWien, Montag, 9. Februar, Nachmittags 2 UI 5 Mi 8 8, 9. Nachr gs 2 Uhr 15 Minuten (Tel. Dep. d. C. B.) Silberanlehen 4018. 5proz. Metalliques 95. 4 9proz Metalliques 84 ½⁄. Bankactien 1224. Nordbahn 151 ¾ 1839r Loose Se.
119 . Lombarden 98 ½. London 12, 23. Amsterdam 174 ½. Augs- 1 Mihir. 17 ⅛ Sgr. “““ SHS burg 124 ½. Hamburg 183 ½. Paris 147. Gold 30 ¾. Silber 23 ½1. 11.“ e5656 2. hit ⁸ 1b Valuten und Contanten belicht. hiüt end
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I mhs, n6, 29 ierssoine sunzae Hos ms gamtbte 8 I tauz n
Ber- Meck- Geld-
Hamburg, 10. Februar, 2 Uhr 40 Minuten Nachmittags. lin-Hamburg 99 ½. Magdeburg- Wittenberge 65 ¼. Kieler 105 ¾. lenburger 35 ½. Spanische inländische Schuld 35 ¾. Sardin. 84 ½.
.
Course.
Getreidebörse: Rogsen wurde gestern Abend 120 pfd. 95 ½ bezahlt, Weizen fest, 103 für holsteiner bezahlt. London 13 6, 13 7 ½.
heute 98 gehalten. izo 1 18 ⅞, 20. Zink, 1000, Lieferung 9 72.. dam 35, 60 Wien 186 ½.
Frankfurt a. M., Montag, 9. Februar, Nachmittags 2 Uhr.
42 proz. Metalliq. 67 ½. 5 proz. 1834r. Loose 174. nier 38. 5 proz. Spanier 18. Badische Loose 37 ½. Kurhessische Loose
(Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 38 ½. Metalliques 76 ½. Bankactien 1191.
Oel 18 ½, 0. B.)
Amster-
3proz. Spa-
Paris, Montag, 3pros². 64, 50. Politisch nichts Bemerkenswerthes.
9. Februar, Nachmittags 5 U 5 proz. 102, 85.
[181] Stiedbrie
Der unten näher bezeichnete Apothekergehülfe Friedrich Wilhelm Weisselberg von hier, aus Heilsberg gebürtig, ist der Wechselfälschung dringend verdächtig und hat sich von hier heim⸗ lich entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Auf⸗ enthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Weisselberg Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unver⸗ züglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Be⸗ hörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen⸗ ständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr⸗ lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. 8
Berlin, den 7. Februar 1852,..—
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen, II. Kom⸗ mission für Voruntersuchungen.
Signalement des ze. Weisselberg.
Derselbe ist 26 Jahr alt, evangelischer Religion,
zu Heilsberg geboren, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat rothblonde Haare, blaue Augen, blonde Augen⸗ brauen, rundes Kinn, ovale, starke Gesichtsbil⸗ dung, gesunde Gesichtsfarbe, breite, starke Nase, proportionirten Mund, blonden Bart, vollständige Zähne, ist untersetzter Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat als besonderes Kennzeichen: einen dunkelgefärbten kleinen Schnurrbart.
Vor seiner Entweichung war derselbe bekleidet mit: einem schwarzen Leibrock, braunen und resp. schwarzen Hosen, zuweilen mit einer Mütze, zu⸗ weilen mit einem Hute und einem hellgrauen Paletot. .
[835’2 Nothwendiger Verkauf Kreisgericht zu Elbing.
Die dem Kaufmann Friedrich August Baum⸗ gart gehörige, sub Litt. B. LXXIX., bei Elbing belegene Oelmühle, abgeschätzt auf 7033 Thlr. 12 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in dem 4. Büreau ein⸗ zusehenden Taxe, soll am 22. April 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Nothwendiger Vetns. Königliches Kreisgericht zu Kulm. 1 Das Rittergut Zyglond, im kulmer Kreise, landschaftlich abgeschätzt auf 45,921 Thlr. 28
[958]
Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein
im Büreau III. einzusehenden Taxe, soll am 17. Juni 1852, Vormittags 11 Uhr,
durch den Kreisgerichts⸗Rath Wollenschläger au
ordentlicher Gerichtsstelle subhaͤstirt werden.
[41] Nothwendiger Verkauf.
2 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Spoandau, den 18. Dezember 1851. Die in der Marwitzer Haide belegene, im Hy⸗ pothekenbuche von Spandau Vol. II, pag. 49 verzeichnete Holzung, der Kraemer genannt, ab⸗ geschätzt auf 4034 Thlr. 24 Sgr. 9 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem Prozeß⸗ Büreau III. A. einzusehenden Taxe, soll am 26. April 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termin zu melden.
[38] Nothwendiger Verkauf Königliches Kreisgericht zu Quedlinburg. Die dem Brennereibesitzer Friedrich Wilhelm Grunert gehörigen Grundstücke, als: 1) das zu Dittfurch unter Nr. 129 belegene, Band 6 Seite 25 des Hypoihekenbuchs ein⸗ getragene Haus nebst Zubehör, einschließlich des Brennereigebäudes und der Brennappa⸗ rate und Geräthschaften, abgeschätzt zusam⸗ men auf 5995 Rthli. ) die in Dittfurther Flur, am Zollwege, am Gpottesacker. und dem Hohlwege belegenen, Bluand 19 Seite 457 des Hypothekenbuchs eingetragenen, die Woorth benannten 5 Morgen Acker, abgeschätzt zu. 500 Rthlr., sollen am 19. Juli 1852, Vormittags 11 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden. Taxen und Hypothekenscheine liegen in unserm IV. Geschäftsbüreau zur Einsicht bereit.
8
““ *
[1092] Bekanntmachung.
Die Ausfertigung des unter dem 30. Januar 1827 von der Königl. General⸗Kommission zu Soldin bestätigten, zwischen dem Domintum und dem Bauer Wilhelm Lehmann zu Ober⸗Stentsch abgeschlossene Dienst⸗ und Ablösungs⸗Rezeß, aus welchem für das Erstere bei der Bauer⸗Nahrung Nr. 34 des stentschen Hypothekenbuchs ein Ka⸗ pital von 800 Rthlr. eingetragen steht, so wie der darüber gefertigte Hypothekenschein vom 4. De⸗ zember 1827 — wird hierdurch aufgeboten. Alle diejenigen, welche an di ses angeblich verloren gegangene Dokument als Eigenthümer, Ces⸗
sionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch zu dem auf
den 2. April kf. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Instructions⸗Zimmer anstehenden Termine unter der Verwarnung vorgeladen, daß die Ausbleibenden mit allen ihren Ansprüchen an das gedachte Dokument werden ausgeschlossen “ dieses selbst für amortisirt erklärt werden wird.
Züllichau, den 28. November 1851.
Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[1641 Bekannimachung Das Poßfahrwesen in Stettin soll zum 1. Juni c. anderweit in Entreprise gegeben wer⸗ den. Geeignete cautionsfähige Bewerber wollen sich möglichst bald bei der hiesigen Ober⸗Post⸗ Direction melden. Stettin, den 4. Februar 1852. Koönigliche Ober⸗Post⸗Direction.
Vorladung.
Nachdem der legitimirte Repräsentant der Stein⸗ kohlenzeche Konkordia im henneberger Revier, Stadtrath Herrmann zu Erfurt, die ihm aus der Konzession vom 18. Oktober 1842 erwachsenen Rechte an den Notar und Bürgermeister Span⸗ genberg zu Suhl, jetzt fürstlichen Kammerdirekto zu Karolath abgetreten, letzterer aber, da er weite als 10 Meilen vom Bergwerke entfernt wohnt die Functionen eines Repräsentanten nach §. 12 des Gesetzes uͤber die Verhältnisse der Miteigen⸗ thümer eines Bergwerks nicht versehen kann, so haben wir von Amts wegen zur Wahl eines Repräsentanten, nach Befinden Grubenvorstandes Termin auf den 15. April 1852, Vormittags 9 Uhr vor dem Koͤniglichen Revier⸗Obersteiger Kühne in der Wohnung desselben zu Suhl auberaumt, und fordern die Miteigenthümer der Zeche Kon⸗
„kordia auf, in diesem Termine zu erscheinen, sich
gehörig zu legitimiren und die Wahl zu voll⸗ ziehen.
Erscheint die Mehrzahl der. Miteigenthümer nicht, oder können sich die Erschienenen nicht le⸗ gitimiren, so wird zuvörderst ein anderweiter Wahltermin anberaumt, in demselben aber die Wahl nach einfacher Stimmenmehrheit der er⸗ schienenen und legitimirten Miteigenthümer ohne Rücksicht auf ihre Anzahl, vollzogen werden. Sollte im 2ten Termine gar Niemand erscheinen oder sich legitimiren, so wird ein Repräsentant von Amts wegen bestellt werden.
Kamsdorf, den 27. Januar 1852.
Königl. preuß. Henneberg⸗Neustädt. Berg⸗Amt
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über
Heute den 10. Februar 1852 ist ausgegeben worden:
gwanzigste Sitzung der II. Kkammer Verzeichniß der bei der I1
Verhandlungen beider Kammern.
Kammer eingegangenen Petitionen. 1 Bogen
Total 79 x Bogen des I. Abonnements.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
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Berlin, Donnerstag den 12. Februar
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Justiz⸗Rath zu ernennen.
Berlin, den 11. Februar 1852.
Najestaͤt der König sind von Altenburg zurück⸗
mittelst besonderen Erlasses vom heutigen den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von Ranis bis zur 8 Pösnecker Staatsstraße bei Crölpa genehmigt habe, 1 88 hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für diese ö erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur .ür 1. Chausseebau- und Unterhaltungs⸗Materialien nach8 aßgs “ für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen 2 18 gedachte Straße Anwendung finden soll. Zugleich r 5 der Gemeinde gegen die vorschriftsmäßige Unterha ung Straße einen der Länge der letzteren entsprechenden 88 cheil an dem im Zuge der Saalfeld⸗Pösnecker “ ür die Benutzung beider Straßen zu erhebenden “ gelde bewilligen; auch sollen die dem Chausseegeld⸗ S vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Polizei⸗Vergehen auf die bezeichnete Kommunal⸗Chaussee Anwen⸗ dung finden.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur
öffentlichen Kenntniß zu bringen.. Potsdam, den 7. Januar 1852. Friedrich Wilhelm. v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
Nachdem Ich
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗
Minister
“]
Den Rechts⸗Anwalt und Notar Odebrecht zu Bergen zum 8 “
Berlin, den 11. Februar 1852. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin ist von Altenburg hier wieder eingetroffen.
—
dahin begründet erscheine,
Dem Lieutenant a. D. W. Siemens und dem Mechaniker J. G. Halske zu Berlin ist unter dem 7. Februar 1852 ein
Patent
bkjkaauf eine durch Zeichnung und Beschreibung dargelegte, in ihrer ganzen Zusammensetzung für neu und eigenthüm⸗ lich erkannte Hülfsvorrichtung zur Sicherung des Ganges rotirender elektrischer Telegraphen,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet
und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden 8
Cirkular⸗Verfügung vom 17. November 1851 — be⸗ treffend die Entfernung neuer Windmühlen und anderer gewerblicher Anlagen von schon vor⸗
handenen Windmühlen. Es haben neuerlich in Bezug auf die nach §. 26 seq. der Ge⸗ werbe⸗Ordnung der landespolizeilichen Genehmigung bedürfenden gewerblichen Anlagen, welche in der Nähe von Windmühlen errich⸗ tet werden sollen, anderweite technische Erörterungen darüber statt⸗ efunden: b 1 b6 welcher Entfernung von vorhandenen Windmühlen dergleichen Anlagen zulässig sind, ohne daß von deren Errichtung für den Betrieb solcher Mühlen ein für erheblich zu erachtender Nachtheil anzunehmen ist? 8 Auf der bei einer namhaften Anzahl von Mühlen an⸗ gestellten Ermittelungen hat die Königliche technische Bau⸗Deputa⸗ tion sich dahin ausgesprochen, daß bei Anwendung des Grundsatzes, wonach die Entfernung eines windfangenden Gegenstandes von einer Mühle mindestens der zwölffachen kleineren Abmessung desselben gleich sein muß, sofern eine nachtheilige Einwirkung der Anlage auf “ Windmühle durch Windentziehung verhütet werden sell, 1 1 binzchlich der Errichtung neuer Windmühlen in der Nähe schon vorhandener derartiger Mühlen eine Abänderung der in dem Reskripte vom 6. Januar 1849 bezeichneten Norm, ö wonach die Länge der Ruthen der neu zu errichtenden Windmühle als kleinste Breitenabmessung anzunehmen und die zulässige Ent⸗ fernung nach dem zwölfmaligen Betrage der Ruthenlänge zu 1G daß künftig nur die Breite des Ge⸗ häuses der neu zu errichtenden Mühle als Maßstab der Entfer⸗ nung zum Grunde zu legen sei. Hiernach würde, wenn diese e beispielsweise 16“ betrüge, die erforderliche Entfernung beider Müh⸗
8 8
Ministerium für Handel, Gewerbe “ wand einer Mühle bis zu der gegenüberstehenden Außenwand der
anderen zu messen ist.
Arbeiten.
Dem Posthalter und Fabrikbesitzer UrSh ßcl en zu Langenweddingen ist unter dem 7. Februar 1869 d.Se 2 auf eine durch Zeichnung und Beschreibung na für neu und eigenthümlich erachtete mechanische T tung zur Reinigung der Kartoffeln von Steinen un 18 2 deren harten Körpern, und zur gleichzeitigen Hebung der⸗ selben nach höher gelegenen Orten, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, “
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für der fang des preußischen Staats ertheilt worden. 2
v11“]
auf eine Auszug⸗Maschine für Kammwolle in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗
setzung, ohne Jemanden in der Anwendung der bekannten
Theile zu beschränken, 8 1 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um
ang des preußischen Staats ertheilt worden. 11
len sich auf 16 x 12 = 192 Fuß ergeben, welche von der Außen⸗
4 8. 2 1940 F. Die Bestimmung in dem Reskripte vom 6. Januar 1849 wird
daher hiernach abgeändert und die Königliche Regierung veranlaßt, bei den Anträgen auf Errichtung neuer Windmühlen hiernach zu
de weit es sich um andere gewerbliche Anlagen in F Nähe vorhandener Windmühlen handelt, bewendet es 15 x2G 8 8 seither als Norm angenommenen Maße der zwoͤlfmaligen F Ss nung, dergestalt, daß die kleinere Abmessung der n8 an. der projektirten windfangenden Anlage dabei zum Grunde geleg bei gewerblichen Anlagen, welche in größerer als der
Dem Karl Friedrich Weithas zu Leipzig ist unter dem bezeichneten zwölfmaligen Entf
7. Februar 1852 ein Patent
ernung von einer vorhandenen Wind⸗ mühle projektirt werden, auf den Einwand besorgter I keine Rücksicht zu nehmen ist, so haben anderseits die anse n Ermittelungen ergeben, daß einzelne Gebäude in geringeren aü “ ntfern uf thandene Windmühlen dennoch vorbezeichneten Entfernungen 9 e üg Kevernnde inen ir rheblichen 2 in Bezug ährli keinen irgend erheblichen Nachtheil in Bezug auf v. 9 Durchschnittbetrieb derselben ausüben, sofern jene E die Windmühle in einer Richtung liegen, von welcher na h den, fi