[186] Steckbrief.
Der unten näher bezeichnete frühere Schneider, nachherige Kaufmann George Waldmann von hier, aus Göttingen gebürtig, ist des 88 lichen Bankerutts dringend verdächtig und ha sich von hier heimlich entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des
Waldmann Kenntiniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleich⸗ zeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden
des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungs⸗ falle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vor⸗
ndenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr⸗ lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Iai
Berlin, den 10. Februar 1852.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen, II. Kom⸗ mission für Voruntersuchungen.
Signalement des Waldmaun. Derselbe ist 32 Jahr alt, in Göttingen geboren, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat kurzgeschnittene blonde Haare, blasse Gesichtsfarbe, ist schlanker Gestalt und spricht die deutsche Sprache.
Näher kann sein Signalement nicht angegeben ebenso die Bekleidung nicht bezeichnet werden.
““ u“
518
3] Stehvbref. 16 Der Kaufmann Abraham Marcuse aus Krossen, 50 Jahre alt, jüdischer Religion, welcher durch das rechtskräftig gewordene Kontumazial⸗ Urtel des hiesigen Königlichen Kreis⸗ und Schwur⸗ gerichts vom 27. Oktober pr. wegen betrüglichen Bankerutts mit fünfjähriger Zuchthausstrafe be⸗ legt worden ist, hat sich der Vollstreckung der letzteren durch die Flucht entzogen
Ein Signalement des ꝛc. Mareus e kann nicht angegeben werden.
Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden ersuchen wir dienstergebenst, auf denselben zu vigiliren,
[7177 Nothwendiger Verkauf.
Die in dem Kämmereidorfe Simontzel sub No. 6 belegene, dem Mühlenmeister Karl Martin Gottlieb Lüdtcke gehörige Wassermühle nebst Pertinenzien und dazu gehörigen Ländereien, ab⸗ geschätzt auf 19,598 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 30. März 1852, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 4 vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rach Cober subha⸗ stirt werden. *
Kolberg, den 25. August 1851. 8 I. Abtheilung.
Königliches Kreisgericht. 147] Ediktal⸗Vorladung. Ueber das Vermögen des hiesigen Gold⸗ und Silberwaarenhändlers Neumann Aronsohn ist zu⸗ folge Verfügung vom 8. Oktober d. J. der Kon⸗ kurs eröffnet worden.
Zur Anmeldung der Ansprüche an die Masse und Erklärung über Beibehaltung oder Abände⸗ rung des bisherigen Interims⸗Kurator Rechts⸗ Anwalt Kroll steht der Termin am
26. April 1852 — 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schaller im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an.
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausge⸗ schlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Zugleich wird der seinem Aufenthalte nach un⸗ bekannte Cridar Neumann Aronsohn aufgefor⸗ dert, sich in diesem Termine gleichfalls einzufin⸗ den, um dem Kurator und Kontradittor die nö⸗ thigen Erläuterungen über die Masse und voll⸗ ständige Auskunft über die Anspruche der Gläu⸗ biger zu ertheilen.
Thorn, den 20. Dezember 1851.
Königl. Kreisgericht I.
kianintmeabunmn g.
In der zufolge unserer Bekanntmachung vom 11ten d. M. — am 18ten d. M. stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen sind folgende Apoints gezogen worden:
Litt. A. zu 1000 Rthlr.
ihn im Betretungsfalle zu verhaften und uns davon schleunigst zu benachrichtigen.
Sorau, den 9. Januar 1852. Königliches Kreisgericht. Abtheilung. I 8 1I1I1I 8
11851 Norhwendiger Verkauf,.“ Kreisgericht zu Prenzlau, den 2. Februar 1852.
Die in und außerhalb der Stadt Prenzlau belegenen, in einem eigenen Hypothekenbuche ver⸗ zeichneten, auf den Namen der Wittwe Barsch⸗ Hippe geb. Görne eingetragenen, dem Kaufmann Ferdinand Louis Otto gehörigen Kämmerei⸗ Mühlen nebst Zubehör, abgeschätzt auf 49,877 Thlr. 2 Pf., zufolge der nebst Hvpothekenschein und Bedingungen in unserer Registratur einzu⸗ sehenden Taype, sollen
am 8. September c., Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle, Schulzenstraße Nr. 526, resubhastirt werden.
Alle unbekannte Real⸗Prätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Zugleich werden die dem Aufenthalte nach unbekannten, im Hypothekenbuche nicht näher be⸗ zeichneten adligen Interessenten und Deputaten su obigem Termine hierdurch öffentlich vorge⸗ aden.
Nr. 20 und 107 Litt. B. zu 500 Rther. 1 2u 400 Rtht. Nr. 38. 54. 62 und 10 4. Li Deu 25 Rihlr.
“ Nr. 16. 36. 75 und 79. CI NIV 89. 899, 111 und 134.
Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quit⸗ tung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. I. Nr. 4 bis incl. 16 den Nennwerth der ersteren bei der hie⸗ sigen Rentenbank⸗Kasse, Schützenstr. Nr. 26,
vom 1. April 1852 ab, in den Wochentagen,
Vormittags von 9 bis 1 Uhr,
in Empfang zu nehmen. Vom 1. April k. J. ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe auf. Der Werth der elwa nicht mit⸗ eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Abzug gebracht.
Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe machen wir auf die Bestimmungen des
1.G.
tenbanken vom 2. März 1850 aufmerksam.
Berlin, den 19. November 1851. “ Königliche Direction der Rentenbank für die v Provinz Brandenburg.
.“
8*
§. 44 des Gesetzes über die Errichtung von Ren⸗
1642 Bekanntimachung.
Das Postfuhrwesen in Stettin soll zum 1. Juni c. anderweit in Entreprise gegeben wer⸗ den. Geeignete cautionsfähige Bewerber wollen sich möglichst bald bei der hiesigen Ober⸗Post⸗ Direction melden.
Stettin, den 4. Februar 1852. 282893911 4
Königliche Ober⸗Post⸗Direction.
Thüringische Eisenbahn. „Die im Bereiche der Thüringischen Eisenbahn in dem Zeitraume vom 15. November 1850 bis ultimo Dezember 1851 gefundenen und nicht reklamirten Gegenstände sollen Montag, den 1. März darauf folgenden Tage von
mittags 2 Uhr ab, auf unserem Bahnhofe hier, öffentlich verkauft werden. Etwaige Eigenthumsansprüche sind bis zum Verkaufstermine geltend zu machen.
Erfurt, den 14. Januar 1852.
Die Direction Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
und die Nach⸗
1852
n⸗ Der aus Porta⸗Sandsteinen am Abhange der hausberger Steinbrüche bei Minden erbaute flache Probebogen soll auf den 1 —öAbbruch, vorbehaltlich höherer == Genehmigung, von dem Unter⸗ zeichneten verkauft werden.
Der Bogen besteht aus 4 Fuß hohen, 18 Zoll dicken, vollkantigen Quadern, wovon 82 Stück in der Laibung 30 Zoll, 82 Stück dergleichen 22 ⅔ Zoll und 41 Stück 15 Zoll Länge haben, die zusammen 2460 Kubiffuß enthalten.
Kauflustige werden mit dem Bemerken darauf aufmerksam gemacht, daß dieser Haustein als eines der dauerhaftesten und ansgezeichnetsten Baumateriale Deutschlands anerkannt ist, daß an dem Abhange ein chaussirter Weg hinführt, und daß die Weser, so wie die Köln⸗-Mindener Eisenbahn, in unmittelbarer Nähe befindlich, Ge⸗ legenheit darbieten, die Steine unter mäßigen Kosten weiter zu schaffen.
Hierauf Reflektirende werden ersucht, ihre des⸗ fallsigen Offerten bis spätestens zum 1. April 1852 an Unterzeichneten franko einzusenden.
Minden, den 9. Januar 1852.
Der com. Betriebs⸗Inspektor
C. H. Siegling.
Mindener Eisenbahn.
1
Rheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Emission der neuen Coupons C““ zu den Prioritäts⸗ (Stamm⸗) Actien. Die Inhaber der Prioritäts⸗ (Stamm⸗) Actien werden hierdurch benachrichtigt, daß die neuen Coupons (II. Serie) gegen Aushändigung der zum Empfang berechtigenden, mit der I. Serie
8*
[156]
ausgegebenen gedruckten Anweisungen bei uns in
Empfang genommen werden können.
Für Berlin und Umgegend ist Herr S. Bleich⸗ röder bereit, auf Verlangen die Einziehung der neuen Coupons zu besorgen.
Köln, den 2. Februar 1852.
Die Direction. 1I1IM““
Heute den 12. Februar 1852 sind ausgegeben worden:
Einundzwanzigste
Zweiundzwanzigste Sitzung der II. Kammer... 22
bth 8
Sitzung der I. Kammer..... .
21
Total 89 ½ Bogen des I. Abonnements.
Bogen Bogen
handlungen beider Kammern.
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S II.I.
1“
Redaction und Rendantur:
regel, durch theilweise Absperrun
Das Abonnement beträgt 20 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Mit Zeiblatt (Preuß. Adler⸗-Zeitung in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Msnarchie: 1 Rthlr. 17 ½ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Hestellung au den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen: Hehren⸗-Straße r. 57. Schadows⸗Straße Nr.
Berlin, Sonnabend den 14. Februar
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Regierungs⸗Rath und Professor Dr. v. Rau⸗ mer hierselbst den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Schullehrer Kohlhauer zu Stockhausen im Regierungs-Bezirk Koblenz das Allgemeine Ehrenzeichen, und Dem zum Stadt⸗Syndikus hierselbst gewählten bisherigen Stadt⸗
7
harakter als Justiz
für
GHandel, Gewerbe un Arbeiten.
Cirkular⸗Verfügung vom 31. Dezember 12
be⸗
51
„9 1½ 8 9 8 8 . 89. 84 Fes effend die Regulirung des Quer⸗Profils der künf⸗
tig auszuführenden Ch aussee⸗Steinbahnen.
Das für die Wölbung der Chaussee⸗Steinbahnen bisher bei
geringer Längenneigung angewandte Maß von einem halben Zoll
. & 1 EI X C „„ 7 Fuß 8 ganzen Breite, wonach also das Gefälle von der Mitte en Seiten der Bahn einen Zoll auf jeden Fuß beträgt, hat, wie
Königlichen Regierung nicht entgangen sein wird, eines Theils der Bahnen nachtheilige Folge, daß der Ver⸗
die für die Erhaltung
ke M * 4 411„ 9 ½ 8 7 — ehr, zur Vermeidung der zu stark abhängigen Seiten, dabei vor⸗
zugsweise nur auf dem mittleren Theile stattzufinden pflegt, andern 8
Theils wird dadurch bei der Anwendung der so wichtigen Maß⸗- el, du g der Bahnbreite eine mö gleichmäßige Abnutzung zu eine stärkere 11“ Passage herbeigeführt. Wenn nun ein Gefälle von der Mitte nach den Seiten nur ie Ableitung der Nässe zum Zweck hat, die dazu erforderliche Er⸗ haltung des ursprünglichen Querprofils aber um so eher erreicht vird, je fester das angewandte Material ist, und je weniger dem Perkehr Anlaß gegeben wird, die Bahnseiten zu vermeiden: so be⸗ stimme ich hierdurch, daß versuchsweise bei den im künftigen Jahre uszuführenden neuen Steindecken von der Form nach einem Kreis⸗ bschnitt Abstand genommen und das Querprosil so angeordnet werde, daß von der Mitte nach den Seiten, W11“ zon Befalt⸗ Granit oder anderm gleich festen Material ein stetiges Gefälle von einem halben Zoyll, bei üa gutem Gestein von drei Viertel Zoll auf den Fuß Durch die rundung. Hinsichts der Sommerwege und Banketts hat sich eine Ver⸗ mehrung des bisher üblich gewesenen Gefälles von einem halben Zoll auf den Fuß besonders an solchen Orten als zweckmäßig her⸗ ausgestellt, wo ein geeignetes Material zur Befestigung nicht zu Gebote steht. Hiernach hat die Königliche Regierung bei der mit der Anlage neuer Steindecken in der Regel verbundenen Regulirung dieser Straßentheile, nach Maßgabe der Längenneigung und der örtlichen Umstände, eine Vermehrung des Gefälles bis zu dreiviertel I sdaß LJe“ Von dem Erfolge dieser u Mai 1853 d böniglichen Re⸗ “ 1 3 Anzeige der Königlichen Re⸗ Berlin, den 31. Dezember 1851.
Der Minister für Handel, Gewerbe und ö e Arbeiten.
Abwalzung erhält die Bahnmitte die nöthige Ab⸗
“
gliche Regierungen und die au⸗Kommission.
. 8
⸗RNath zu ver⸗
““ gung vom 26. Januar 1852 — be⸗ trelsend die Anwendung des Gesetzes vom 12. Maj 1851 (Gesetz⸗Sammlung S. 656 ff. Königlich Preußi⸗ scher Staats⸗Anzeiger 1851. Nr. 101. S. 555) auf di Gebühren der Rechtsanwalte in Auseinander⸗ setzungssachen. d. 8 Dem Königlichen Ministerium für landwirthschaftliche Angele⸗ genheiten beehre ich mich auf das gefällige Schreiben vom 9. d. M. die Anfrage der General⸗Kommisston zu Stargard we⸗ gen der Gebühren der Rechtsanwalte in Auseinander⸗ setzungssachen betreffend, ganz ergebenst zu erwiedern, wie ich damit einverstanden bin daß auch die Gebühren der als Asfsistenten oder als Bevollmächtigte der Parteien in Auseinandersetzungssachen bei den Ger eral⸗Kom⸗ mistsonen auftretenden Rechtsanwalte nach dem Gesetze vom 12, Mai v. J. zu liquidiren sind, da dieses Gesetz sich nicht blos auf Prozeß⸗ Angelegenheiten, sondern auf alle von den Rechtsanwalten für Par⸗ teien besorgte Geschäfte bezieht. Insofern es sich nicht um einen Prozeß handelt, werden die Gebühren der Rechtsanwalte zufolge
8
der Bestimmung im §. 28 zum Tarif des Gesetzes vom 12. Mai v. J. nach §§. 12 bis 18a daselbst zu liquidiren sein. 1121“ Königlichen Ministerium stelle ich ganz ergebenst die General⸗Kommission zu Stargard hiernach auf ihre 8 S 4 9 19: zu bescheiden.
Berlin, den
anheim, Anfrage
099 * 03
1852
anuar An das Königliche Ministerium für land⸗ wirthschaftliche Angelegenheiten. b. Vorstehend 8 Schr 1H 131“ 8-- 7 „ stehendes Schreiben wird hierdurch sammtlichen Gerichts⸗ Behörden und Rechts⸗Anwalten zur Kenntnißnahme mitgetheilt. Berlin, den 26. Januar 1852. 8
) 8
b.
Der Justiz⸗Minister b Simons.
Angekommen: Ihre Königliche von Cambridge, von Neu⸗Strelitz.
(So Fpeo 99 2 So p 8 8 ½ 1
Se. Excellenz der General der Kavallerie, General⸗Adjutant G Majestät . Königs und Gesandter in außerordentlicher Misston am Königlich hannöverschen Hofe, Graf v Eössshee s
8 8 von Nostitz von Altenburg. ö Excellenz der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche nister-Präsident, Graf von Bülow, von Schwerin.
Hoheit die Herzogin
.. *
Mi⸗
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 14. Februar. Im Schauspielhause. ments⸗Vorstellung: Wallenstein's Tod. lungen, von Schiller. Anfang 6 Uhr. 1 Sonntag, 15. Februar. Im Opernhause. (25ste Vorstellung.) Olympia. Große Oper in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen des Dieulafoy und Brifaux, bearbeitet von E. T. A. Hoffmann, Musik von Spontini. Ballets von Hoguet. Anfang 6 Uhr.
Hohe Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. 15 Sgr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. 20 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Zweiter Rang 1 Rthlr. Dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. “ Im Schauspielhause. 39ste Abonnements⸗Vorstellung: Emilic Galotti. Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von G. E. Lessing.