1852 / 42 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

197] 8 Deffentliche Bekanntmachung.

Der Exekutor und Landreiter Peter Bernhardt Schmidt ist durch die Erkenntnisse des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 3. Oktober 1851 und des Kriminal⸗Senats des Königlichen Kammergerichts vom 10. Januar 1852 des wissentlichen Mein⸗ eids für schuldig erachtet und zum Verluste der Nationalkokarde und Militairdienst⸗Auszeichnung, zur Cassation von seinem Amte als Exekutor und Landreiter, zu einem Jahre Strafarbeit und Stel⸗ lung unter Polizei⸗Aufsicht auf ein Jahr rechts⸗ kräftig verurtheilt worden, welches, der gleichzei⸗

igen Bestimmung der Erkenntnisse gemäß, hier⸗ durch öffentlich bekannt gemacht wirdd.

Berlin, am 5. Februar 1852. .

Untersuchungs⸗-Abtheilung des Königli Stadtgerichts, III. Deputation für Vergehen. [198] Bekanntmachun g. Das im karthauser Kreise, 1 ¾ Meilen von der Stadt Berent und 6 ½ Meilen von Danzig ent⸗ fernt gelegene Domainen⸗Vorwerk Spkorezyn, welches eine Fläche von 3517 Morg. 89 ¶R., und zwar darunter 546 Morg. 45 R. Acker zweiter und 880 Morg. 65 R. dritter Klasse, ferner 183 Morg. 74 R. Wiesen enthält, und auf welchem sich auch eine Brennerei befindet, soll mit den dazu gehörigen Seen, dem Dlugi⸗, Kniewo⸗ und Gollubie⸗See, so wie mit dem darauf befindlichen vollständigen Königlichen In⸗ ventarium, meistbietend veräußert werden. Zu diesem Behufe haben wir einen Lieitations⸗ termin auf den 8. Mai 1852, Vormittags 10 Uhr, in unserem Regierungs⸗Konferenzgebäude anbe⸗ raumt, zu welchem Kauflustige, welche sich über den Besitz des erforderlichen Vermögens auszu⸗ weisen vermögen, hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß das Minimum des Kauf⸗ geldes, außer dem bei der Uebergabe festzustellen⸗ den und sofort baar zu entrichtenden Werthe des Königlichen Inventars, auf 37,500 Rthlr. fest⸗ gesetzt ist, und daß der vierte Theil des Kauf⸗ geldes noch vor der Uebergabe, welche zu Jo⸗ Fönris dieses Jahres erfolgen soll, entrichtet werden muß. Die speziellen Veräußerungs⸗ und Lizitations⸗Bedingungen können jederzeit sowohl auf der Domaine Spkorczyn als in unserer Re⸗ gistratur eingesehen werden. Danzig, den 1. Februar 1852. 8 Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und b Forsten. Maquet.

[855] Nothwendiger Verkauf.

Königliches Kreisgericht zu Lauenburg, den

1. Oktober 1851. Das dem Kaufmann Loschitzky zugehörige, am Markt hierselbst unter Nr. 223 belegene Wohn⸗ haus nebst Zubehörungen, gerichtlich abgeschätzt auf 5432 Rthlr. 16 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bü⸗ reau IV. einzusehenden Taxe, soll aam 29. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

196] Ediktal⸗Citation.

Nachstehend benannte Verschollene:

1) der Brauer Johann Gottlieb Lubrich, welcher am 29. September 1788 zu Neuhammer geboren, nachdem er ins Ausland Fewan. dert, seit mehr als 30 Jahren verschollen ist;

2) Johann Jeremias Altmann, geb. den 12. Mai 1800, welcher nach Amerila ausge⸗ wandert und seit dem 1. Mai 1836 ver⸗ schollen ist;

3) Johann Gottlieb Tschierschwitz, welcher am 6. Juni 1795 zu Neuen geboren, im Jahre 1806 Nieder⸗Moys verlassen, und seit dem Jahre 1813, nachdem er in Martinwaldau gedient, verschollen ist;

4) der Inwohner Johann Gottlieb Dunkel, am 16. März 1768 zu Ottendorf geboren, welcher seit 1 oder 2 Jahren vor dem Kriege von 1813 verschollen ist;

5) Johann Friedrich Müller, am 1. Juni 1799 zu Warthau geboren, welcher gegen das Jahr 1820 in Berlin zur Garde eingezogen, später bei dem sächsischen Gesandten daselbst als Bedienter in Dienste getreten, und seit

dem Jahre 1839, nachdem er sich bei der

dortigen Polizei nach Köpnick abgemeldet, verschollen ist; 4 die unverehelichte Johanne Friederike Becker, geboren am 7. Oktober 1806 zu Nieder⸗ Mittlau; die Gebrüder Posselt, az) der Müller Johann Gottlieb, pb) der Tuchmacher Johann Gotthelf, welche vor länger als 20 Jahren verschollen sind, und von denen der erste sich im Jahre 1821 von Troitschendorf entfernt haben soll, auf deren Todeserklärung angetragen worden, oder deren etwa zurückgelassene unbekannte Erben und Erbnehmer werden hierdurch vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spätestens aber in dem vor dem Deputirten Herrn Kammergerichts⸗Assessor Wolff auf den 9. Dezember c., Vormittags 44 Uhr, angesetzten Termine schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls deren Todeserklärung und resp. Präklusion ausgesprochen und ihr zurückgelassenes Vermögen denen sich legitimirenden Erben aus⸗ geantwortet werden wird. Gleichzeitig werden die unbekannten Erben und Erbes⸗Erben: 1 1) der am 28. April 1847 zu Ottendorf ver⸗ storbenen Maria Rosina Rother, geschiedene Krabel, der am 9. Oktober 1847 geborenen und am 2. Juni 1848 verstorbenen Friederike Karo⸗ line Gebhardt, unehelichen Tochter der unverehelichten Johanne Elisabeth Gebhardt zu Ober⸗Mittlau

zu dem vorgedachten Termine unter der Verwar⸗

nung vorgeladen, daß die resp. Nachlaßmassen dem sich meldenden und sich legitimirenden Erben, beim Ausbleiben eines solchen aber dem Fiskus verabfolgt werden, und der nach erfolgter Präklu⸗ sion sich erst etwa meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Verfügungen des Ersteren anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, son⸗ dern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen verbunden ist. 8 . Bunzlau, den 30. Jagnar 1852. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

[87] 8

Zur Anmeldung von Ansprüchen und Forderun⸗ gen an das im grimmer Kreise belegene, von dem seitherigen Besitzer Rittmeister von Bilow dem Guts⸗ besitzer Hecht zu Neuhoff verkaufte Gut Grellen⸗ berg cum pertinentiis nebst Saaten, Ackerarbei⸗ ten, dem lebenden und todten Inventarium, sind Liquidationstermine auf

den 2. Februar 1 den 16. Februar z dieses Jahres

den 1. März 1t Vormittags 10 Uhr, hierselbst sub poena praeclusionis anberaumt, was hiemittelst unter Hinwesisung auf das in extenso den stralsunder Zeitungen inserirte und an Gerichtsstelle ausge⸗ hängte Proklama gemeinkundig gemacht wird.

Grimmen, den 10. Januar 1852.

Königliche Gerichts⸗Kommission.

[188] Bekanntmachung.

Außer den in der Bekanntmachung vom 31. Januar d. J., Staats⸗Anzeiger vom 5. Februar Nr. 31, bei Beraubung der Post zwischen Stolp

und Stettin in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember v. J gestohlenen geldwerthen Papie⸗ ren sind noch folgende Seehandlungs⸗Prämien⸗ scheine Serie 1175, Nr. 117,475, 117,477, und 117,478 à 50 Thlr. entwendet worden. 8 Belgard, den 10. Februar 1852. Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung. Untersuchungsrichter.

1r O st⸗h

a hen.

Die Anfertigung u 28 Pumpen, Vorwärmer⸗Apparaten, 28 Krahnvorrichtungen und 48 Wasserbehältern für die Wasser⸗Stationen auf den Strecken Brom⸗ berg Dirschau Danzig und Marienburg Braunsberg, vollständig aufgestellt, abzuliefern zum 1. Juli d. J., soll im Wege der Submis⸗ sion in einzelnen Loosen vergeben werden.

Offerten find der unterzeichneten Direction ver⸗ siegelt und portofrei bis zu dem am Sonnabend den 28. Februar d. J., anstehenden Termine einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erscheinenden Sub⸗ mittenten eröffnet werden sollen.

Später eingehende oder den Bedingungen Füch entsprechende Offerten bleiben unberuͤck⸗ ichtigt.

Die Lieferungs⸗Bedingungen werden auf fran⸗ kirte Gesuche von der unterzeichneten Directio mitgetheilt.

Bromberg, den 7. Februar 1852.

Königliche Direcsion der Ostbahn.

Löbau⸗Zittauer Eisenbahn. Das unterzeichnete Direktorium findet sich ver anlaßt, eine

außerordentliche General⸗ Versammlung

einzuberufen. 8 8

Es ist hierzu 1 8 Mittwoch, der 17. März d. J. anberaumt worden.

Die Versammlung wird, wie bisher, im klei⸗ neren Saale der Sozietät allhier stattfinden und werden hierzu die Herren Actionairs der Löbau⸗ Zittauer Eisenbahn andurch eingeladen.

Gegenstand der Berathung ist:

die Feststellung der Verhältnisse zwischen dem Staatsfiskus und der Gesellschaft auf Grund der von der Staats⸗Regierung vorgelegten, entweder die völlige Ueberlassung der Bahn oder nur die Abtretung des Betriebs der⸗ selben nach Erbauung der in Aussicht ste⸗ henden Bahn von Zittau nach Reichenberg verfolgenden Propositionen.

Der Saal wird früh 9 Uhr geöffnet und um 10 Uhr bei Beginn der Verhandlungen ge⸗ schlossen. 1

Bezüglich der Legitimation zum Eintritte und zu der Stimmberechtigung wird auf §§. 44 und 45 der Statuten, so wie §. 16 des Nachtrags⸗ Statuts verwiesen.

Zittau, den 13. Februar 1852.

Das Direktorium der Löban⸗Zittauer Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Fyuner,

Vorsitzender.

Heute den 16. Februar 1852 ist ausgegeben worden: Vierundzwanzigste Sitzung der II. Kammer

Total 96 Bogen des IJ. Abonnements.

Has Abonnement beträgt:

r 1 24 9 20 Sgr. für ¼ Jahr bg05 ) in allen Theilen der Monarchie ohne

it Heiblatt (Preuß. Adter-Zeitungg gerlin: 1 KRthlr. 7 Sgr. 6 Pf., 11“ in der ganzen Monarchie: EESE65u—

Alle Post-⸗Anstalten des In- und Aenn. vvmnen Bestellung auf

en Königl. Preuß. Staats-Anzei an, für Herlin die Sen

Expeditionen:

Sehren⸗Straße Nr. 57. und

Schadows⸗-⸗Straße Kr. 4. * 1 1t qʒ———— 1“ *. 8 F ““ 8 8EE111111“

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*

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreisgerichts⸗Rathe Ferdinand Huck zu Tilsit den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem pensionirten Hof⸗ jäger, jetzigen Thiergarten⸗Jäger Köppen, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8

Cirkular⸗Verfügung vom 13. Februar 1852 be⸗ treffend die schleunigere Erledigung von Beschwerden und Reclamationen des Publikums durch die König⸗ lichen Ober⸗Post⸗Directionen.

Durch Verfügung vom 6. April v. J. ist den Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen bereits zu erkennen gegeben worden, daß aus Vorstellungen des Publikums mehrfach habe entnommen werden müssen, daß die Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen die Bescheide auf Reclamationen oder Beschwerden über Unordnungen im Postbetriebe unverhältnißmäßig verzögern.

Es ist damals, unter Hinweisung darauf, daß eine solche lang⸗ same und zögernde Behandlung der Eingaben und Anträge des Publikums den Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen das Vertrauen bei demselben nicht in gewünschtem Maße begründen könne und einen der wesentlichsten Zwecke, welche der neuen Organisation zum

Grunde liegen, unerfüllt ließe, die Erwartung ausgesprochen worden,

daß es nur einer einmaligen Anregung bedürfen würde, dem hervorgetretenen Uebelstande ernstlich zu begegnen.

Mehrere vorliegende Fälle beweisen indeß, daß dieser Theil der Geschäftsthätigkeit bei den Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen noch immer nicht die nothwendige Beschleunigung erfahren hat. außerdem bemerkbar geworden, daß bei der Erörterung und Erle⸗

digung von Beschwerden und Reclamationen des Publikums die

Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen den ihnen angewiesenen Stand⸗ punkt nicht immer richtig wahrgenommen haben, indem theils der Gegenstand mit einer unvollständigen Behandlung als abgethan be⸗ trachtet, theils in die Bescheidungen ein Ausdruck gelegt worden ist, welcher damit nicht im Einklange steht, daß die Königlichen Ober⸗ Post⸗Directionen einen Werth darauf zu legen haben, wenn das Publikum vorgekommene Unordnungen oder vermuthete Fehlgriffe zur Kenntniß der Post⸗Behörden bringt und dieselben dadurch um so mehr in den Stand setzt, ebensowohl wirkliche Uebelstände ab⸗ zustellen und eine fortschreitende Vervollkommnung des Postwesens anzustreben, als auch, Falls dem ausübenden Beamten Etwas irr⸗ thümlich zur Last gelegt wird, darüber berichtigend auf das Publi⸗ kum einzuwirken.

Ich nehme daher Veranlassung, die Königliche Ober⸗Post⸗ Direction dringend aufzufordern, die auf Beschwerden, Reclama⸗ tionen und sonstige Anträge des Publikums Bezug habende Kor⸗ respondenz so viel als es irgend thunlich ist, zu fördern, zu be⸗ schleunigen und in präcisem, schnell kurrenten Gange zu halten, auch

bei der Behandlung des Gegenstandes stets der vorbezeichneten, den

Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen gestellten Aufgabe eingedenk zu sein, damit das Publikum auf eine pünktliche, sorgsame und unhe⸗ fangene Prüfung seiner Vorstellungen rechnen darf, jeden zulässigen Erfolg davon zu erkennen vermag und in dem Vertrauen gestärkt werde, Uebelstände oder wünschenswerthe Aenderungen zur Kenntniß der Postbehörden zu bringen.

Bei den Post⸗Anstalten ist mit Strenge darauf hinzuwirken,

daß als Regel durchgeführt werde, daß die Beantwortung de I Dienstsachen im Allgemeinen, sobald aicht fbttich Hindernifse 8* handen sind, möglichst umgehend erfolge und daß dabei mit gehö⸗ V höriger Gründlichkeit und Vollständigkeit verfahren werde. Gegen Post⸗Anstalten, die sich hierbei säumig beweisen, oder aus mangeln⸗ der Sorgfalt und Aufmerksamkeit, vielleicht sogar zur Beschönigung vorgekommener Unregelmäßigkeiten aus Vorsatz ungründlich ver⸗ fahren, ist zu rechter Zeit und mit ernstlichen Maßregeln einzu⸗ schreiten.

Berlin, den 13. Februar 1852.

Der Minister für Handel, Gewerbe und 5 von der Heydt.

iche Arbeiten. sämmtliche Königliche Ober⸗Post⸗ Directionen.

Verfügung vom 7. Februar 1852 betreffend die Portofreiheit für die Korrespondenz nachbenannter klaufmännischen Corporationen.

Die nach der Verordnung vom 141. ber v. J. (K kich Preußischer Stannse en 19 —t6t he A (Hng den Handelskammern und einzelnen kaufmännischen Corporationen zustehende Portofreiheit für ihre Korrespondenz mit den Behörden soll auch noch folgenden Corporationen mit Vorbehalt des Wider⸗

Es ist

rufs eingeräumt werden: den Deputirten der Kaufmannschaft zu Stralsund, . den Alterleuten der Kaufmannschaft zu Greifswald, den Alterleuten der Kaufmannschaft zu Barth und den Deputirten des Kaufmann⸗Kollegiums zu Wolgast. Die Post⸗Anstalten haben sich hiernach zu achten. Berlin, den 7. Februar 1852.

Finanz⸗Ministerium. 8.

b Bei der heute angefangenen Ziehung der 2ten Klasse 105ter Königlicher Klassen⸗Lotterie sielen 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 20,484. und 29,805.; 2 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 31,173. und 55,450.; 3 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 8837. 27,295. 1 2 E“ 8 auf Nr. 10,639. und 77,557.; und 5 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 42,762. 53,837. 148. 66,943 und 75,826. I; v

Berlin, den 17. Februar 1852. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.

8

1 Angekommen: Der Fürst von Hatzfeldt, von Trachen⸗ erg.

Se. Excellenz der Staats⸗Minister a. D., Uhden, von Breslau.

Der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen, von Witzleben,

von Magdeburg.

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Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst von Hohenlohe⸗ Waldenburg, nach Kupferzell. Fess

Se. Durchlaucht der Prinz Hugo zu Hohenlohe⸗Oebh⸗ ringen, nach Schlawentzitz. v1““