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2) Friederike Dorothea, separirte Hauptmann Registratur einzusehenden Taxe auf 10,410 Rthlr.
von Hiller, 3) der Hauptmann Albert von Treskow, 4) die Wilhelmine Marie, separirte von der Lanken, 5) die Gräfin von Carmer, Henriette, geborne von Treskow, 16 werden hierdurch von dem Termine in Kenntniß gesetzt. Dramburg, den 25. November 1851.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
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88, Grundstück. zu Danzig am Vorstädtischen Graben Nr. 53 des Hopothekenbuches Nr. 173 der Servis⸗Anlage, dessen Besitztitel berichtigt ist für den Wagenlackirer Ernst Gerhard Theodor Hein und desßen Ehefrau Johanna Maria Louise Hein, steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation.
Die auf 5060 Thlr. ausgefallene Taxe und der neueste Hypothekenschein sind im V. Büreau bei den Subhastations⸗Akten H. 31 pro 1851 einzusehen. Der Bietungs⸗Termin wird an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden den 21. September 1852, Vormittags
Danzig, den 12. Januar 1852. Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
I7453 Subhastations⸗Patent. Die dem Oekonomen Stübing zugehörigen, im Dorfe Zweinert bei Drossen belegenen, im Hypo⸗ thekenbuche von Zweinert Vol. IV. No. 12. Fol. 23 und resp. Vol. II. No. 2. Fol. 9 verzeichne⸗ ten beiden Bauergüter nebst Pertinenzien, zusam⸗ men gerichtlich abgeschätzt auf 7085 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf., sollen am 19. April 1852, Vormittags von 11 Uhr ab, in dem Lokale der Gerichts⸗Kommis⸗ sion II. hierselbst subhastirt werden. Die Tarxe und der neueste Hypothekenschein ist in unserer Registratur einzusehen. DDie Verkaufsbedingungen werden im Termin bekannt gemacht werden. Drossen, den 8. September 1851.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission II.
[11331 Nothwendiger Verkauf. Die Besitzung des Kaufmanns Johann August Friedrich Walter hierselbst, bestehend aus dem in der hiesigen Kommandantenstraße sub No. 82 und 83 belegenen Wohnhause, einem Seiten⸗ gebäude, einem Hinterhause, zwei Stallgebäuden, Linem Garten, einem Gartenhause und zwei Hü⸗ tungs⸗Abfindungen, zufolge der nebst Hypotheken⸗ schemn in unserm 1sten Büreau einzusehenden Taxe auf 9240 Thlr. 15 Sgr. abgeschätzt, soll am 26. Juni 1852, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werdben. Küstrin, den 14. November 1851. Königliches Kreisgexicht
[7422 Subhastations⸗Patent.
Das Richtstraße Nr. 89 hier gelegene, Vol. I. No. 369. Fol. 382. des Hypothekenbuchs ver⸗ zeichnete, dem Schlächtermeister Voigt als Na⸗ turalbesitzer und dem Brauer Karl Eduard Wolff als titulirtem Besitzer gehörige Grundstück, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der
1 ¹
abgeschätzt worden, soll
am 14. April 1852, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle — ZJunkerstraße Nr. 1 — vor dem Kreisrichter, Assessor Ulricy, subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden. 2990
Frankfurt a. O., den 17. August 1851. “ Königliches Krrisgericht, Abtheilung Iiget “ ““
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Subhastations⸗Patent. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission zu Oderberg in der Mark, den 18. Dezember 1851.
Die der verehelichten Neumann, Karoline geborne Thiedecke gehörige, zu Liepe belegene, im Hypothekenbuche dieses Dorfes sub No. 23. aufgeführte Erbzins⸗Büdnerstelle, gerichtlich ab⸗ geschätzt auf 650 Thlr. zufolge der nebst neue⸗ stem Hypothekenschein und Bedingungen in unserer Registratur einzusehenden Tan, soll am 11. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher hiesiger Gerichtsstelle Schulden halber resubhastirt werden.
Die Erben des zu Liepe verstorbenen Büdners Martin Ehrecke werden hiermit zu jenem Termine c““ 8
[77] Ediktal⸗Citation.
Nachdem durch Beschluß vom 7. November 1851 über das Vermögen des Bäckermeisters und Freimanns Karl Ferdinand Lorenz zu Güstebiese der Konkurs eröffnet und der Rechtsanwalt Noth⸗ nagel zu Mohrin der Masse zum- Interims⸗Ku⸗ rator bestellt worden ist, wird zur Anmeldung und Ausweisung der Ansprüche sämmtlicher Gläu⸗ biger des Lorenz ein Termin auf
den 24. April 1852, Vormitt. 10 Uhr, an Gerichtsstelle zu Küstrin im Richterzimmer Nr. III. vor dem Kreisrichter von Voß anbe⸗ raumt, zu welchem die unbekannten Gläubiger hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen wer⸗ den, daß diejenigen, welche in diesem Termine nicht entweder in Person oder durch zulässige Bevollmächtigte erscheinen, mit allen ihren For⸗ derungen an die Masse präkludirt und ihnen des⸗ halb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Zu Bevoll⸗ mächtigten werden den Gläubigern die Rechts⸗ Anwalte Dietrich, Schulze I. und Bouneß hier⸗ selbst und der Rechts⸗Anwalt Lange in Königs⸗ berg N./M. in Vorschlag gebracht.
Küstrin, den 24. Dezember 1851.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung
[480]1 Oeffentliche Vorladung.
Folgende ihrem Leben und Aufenthalt nach unbekannte Personen, resp. deren unbekannte Erben und Erbnehmer:
a) Johann Friedrich August Woiske, am 26sten
August 1785 zu Reetz geboren, ein Sohn des Unteroffiziers Karl Friedrich Woiske und der Dorothee Sophie geb. Wolff, seit dem Jahre 1804 verschollen,
b) Christian Friedrich Kühn, seit dem Jahre 1821 verschollen,
c) Dorothee Köhn, im Jahre 1797 gn einen Soldaten in Stettin verheirathet, 1t
d) die Geschwister Johanne Dorothee und Marie Friedrich, seit dem Jahre 1820 verschollen,
e) die Geschwister Johaun Daniel und Daniel Sigismundt Wendt, Söhne des Ackermanns
8.
und er Elisabeth gebornen seit dem Jahre 1796 ver⸗
Michael Wendt Mielke zu Reetz, schollen, f) Christian Friedrich Eggert, ein Sohn der
Wittwe Eggert, Anna Maria geb. Brellen⸗
thin, seit dem Jahre 1800 verschollen, werden auf den Antrag des ihnen bestellten Ku⸗ rators hierdurch öffentlich vorgeladen, sich vor oder in dem auf
den 4. Mai 1852, Vo rmittags 11 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr hinterlassenes Ver⸗ mögen den sich legitimirenden Erben oder in deren Ermangelung dem Fiskus als bonum vacans zugesprochen werden wird.
Reetz, den 20. Juni 1851. Königl. Kreisgerichts⸗Kommission.
Ediktal⸗Citation.
Nachbenannte angeblich verschollene Personen: 1) der Tuchscheerer Gottlieb Zaretzke aus Droschkau; der Tuchscheerergeselle Gottfried Haeusler aus Lawoldau; der Zimmermann George Friedrich An⸗ dersiek aus Dammerau; die unverehelichte Anna Dorothea Seule von hier, werden, so wie ihre unbekannten Erben und Erbnehmer, hierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf den 24. Juni 1852, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Obergerichts⸗Assessor Brassert im Inquisitoriats⸗Gebäude hierselbst anberaum⸗ ten Termine schriftlich oder persönlich bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls den Umständen nach die Todes⸗Erklärung der genannten Abwesenden erfolgen und ihr Ver⸗ mögen den sich legitimirenden Erben zuge⸗ sprochen wird. Grünberg, den 3. Juli 1851. “ Königliches Kreis⸗Gericht. Erste Abtheilung.
[1135] Oeffentliche Vorladung.
Die Susanna Henriette Emilie Gönnert, geb. Denzer, hat als Klägerin wider den ehem aligen Briefträger Otto Robert Gönnert, ihren Ehe⸗ mann, als Verklagten, beantragt:
ihr Eheband zu trennen, den Verklagten für
den allein schuldigen Theil zu erklären und zu
verurtheilen, der Klägerin als Scheidungsstrafe nach geschehener Gütersonderung und so, daß die Wahl der Klägerin zusteht, entweder den vierten Theil seines Sondergutes herauszuge⸗ ben, oder lebenslängliche standesmäßige Ver⸗ pflegungsgelder zu zahlen, dem Verklagten auch die Prozeßkosten zur Last zu legen.
Zur Beantwortung der Klage steht Termin an
den 14. April1852, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Stadt⸗ und Kreisrichter Herrn Dr. Hambrook.
Otto Robert Gönnert wird zu diesem Termine hiermit vorgeladen, unter der Warnung, daß, im Falle ungehorsamen Ausbleibens, er des Klage⸗ grundes, nämlich der böslichen Verlassung seiner Ehefrau seit dem 18. Februar 1848, für gestän⸗ dig erachtet und demgemäß gegen ihn erkannt werden wird.
Danzig, den 6. Dezember 1851. Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen
Heute den 17. Februar 1852 ist ausgegeben worden:
Dreiundzwanzigste Sitzung der I. Kammer...
1
Total 98 Bogen des I. Abonnements.
beider Kammern.
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wieger.
Gesellschaft unter dem Namen:
1 8
Das Abonnement beträgt: gabbee““ in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. mMit Heiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 pf., in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 17 ⅛ Sgr
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Alle Post-Anstalten des In⸗ und
den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die 4 Expeditionen: Behren⸗Straße Ur. 57. Schadows⸗Straße Ur. 4.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem General⸗Lotterie⸗Direktor Stieffelius den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kaiserlich russi⸗ schen Staatsrath und ältesten Arzte im Hauptquartier des Fürsten von Warschau, Dr. Rosset, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Garnison⸗Stabsarzt Bertram zu Wittenberg und dem Torf⸗Inspektor a. D. Hoffmann zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; so wie
Den bisherigen Kreisgerichts⸗Rath Ockel in Rügenwalde zum Direktor des K eisgerichts in Lauenburg zu ernennen.
Berlin, den 19. Februar 1852.
Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen Weimar hier eingetroffen.
ist von
*
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich Arbeiten.
Bekanntmachung vom 18. Februar 1852 — betreffend die Bestätigung der Statuten einer unter dem Namen: „rheinisch⸗westfälischer Bergwerks⸗Verein“ gebil⸗ deten Actien⸗Gesellschaft. “ Des Königs Majestät haben die Errichtung einer Aetien⸗ „rheinisch⸗westfälischer Bergwerks⸗ Verein“, welche zu dem Zweck sich gebildet hat, in den Re⸗ gierungs⸗Bezirken Arnsberg, Minden und Düsseldorf Schurf⸗ cheine nachzusuchen, Konzessionen auf Blei⸗, Blende⸗, Galmey⸗, Silber⸗, Kupfer⸗, Eisen⸗Erze und Steinkohlen zu erwerben und auszubeuten u. s. w., mit dem Domizil zu Arnsberg zu genehmigen und mittelst Allerhöchst vollzogener Urkunde vom 13ten d. M. die Statuten der Gesellschaft zu bestätigen geruht. Die Maßgaben, unter denen diese Bestätigung erfolgt ist, sind aus der Urkunde selbst zu ersehen, welche mit den Statuten durch das Amtsblatt der Regierung zu Arnsberg veröffentlicht werden wird.
Solches wird nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 18. Februar 1852. 8
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. Verfügung vom 12. Februar 1852 — betreffend das bei Dienstreisen nicht etatsmäßig angestellter Beam⸗ ten ꝛc. zu bewilligende Freigewicht.
Der Königlichen Ober⸗Post⸗Direction wird auf den Bericht vom 26sten v. M. eröffnet, daß auf diejenigen Postfreipässe, welche in Gemäßheit der Amtsblatts⸗Verordnung Nr. 98 vom 28. April 1850 zu den Dienstreisen der nicht etatsmäßig angestellten Beamten und Unterbeamten seitens der Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen auf Grund der denselben überwiesenen Paß⸗Blanquets verabfolgt werden, von jetzt ab für die mit den Posten zurückzulegenden Tou⸗ ren durchweg ein Freigewicht von 80 Pfund bewilligt werden soll. Die Königliche Ober⸗Post⸗Direction wolle bei der Ausfertigung der gedachten Dienstpostfreipässe hiernach verfahren. Berlin, den 12. Februar 1852. 2 General⸗Post⸗Amt.
die Köͤnigliche Ober⸗Post⸗Direction
8 Bei der heute beendigten Ziehung der 2ten Klasse 105ter Königlicher Klassen⸗Lotterie fiel [ Gewinn von 1000 Rthlr. auf Nr. 73375; 2 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 10338 und 19556 und 1 Gewinn von 100 Rthlr. fiel auf Nr. 62074. —
Berlin, den 19. Februar 1852. 68 Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
Angekommen:
Der General⸗Major und Commandeur der
Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich IX. zu Reuß, nach Neuhoff. 8
Berlin, 19. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht; dem General⸗Konsul, Geheimen Kommerzien⸗Rath Hebeler in London die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Ma⸗ jestät dem Kaiser von Oesterreich ihm verliehenen Komthur⸗Kreuzes des Franz⸗Joseph⸗Ordens zu ertheilen. Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Di⸗ rektoren, Vorsteher und Vorsteherinnen der hiesigen Schulen von uns angewiesen worden sind, Schüler und Schülerinnen, welche ihnen zugeführt werden, nachdem sie bereits eine andere Anstalt be⸗ sucht haben, nur nach Vorlegung eines Abgangszeugnisses aus dieser in die unter ihrer Leitung stehenden Schulen aufzunehmen. Berlin, den 9. Januar 1852. Königl. Schul⸗Kollegium der Provinz Brandenburg.
“ Hohenzollernsche Lande.
Bekanntmachung vom 10. Februar 1852 — das Verbot des Wirthshausbesuches
üeges Schuljugend.
Es ist neuerdings Beschwerde darüber bei uns erhoben wor⸗
den, daß die Verordnung vom 19. Juni 1833., G. S. III. Bd.
S. 340., betr. das Verbot des Wirthshausbesuchs der Schuljugend,
vielfach übertreten werde.
Wir nehmen daraus Veranlassung, die gedachte Verordnung wieder in Erinnerung zu bringen.
Sämmtliche Polizeibe örden, namentlich aber sämmtliche Orts⸗ vorsteher und Polizeidiener, werden hiermit angewiesen, die darin enthaltenen Vorschriften aufs Strengste zu befolgen und jeden zu ihrer Kenntniß kommenden Contraventionsfall zum Zwecke der Be⸗ strafung festzustellen.
Diejenigen Wirthe, welche einen derartig verbotenen Besuch der Schuljugend in ihrem Wirthshause dulden, sind nicht nur in dem speziellen Falle bei dem betreffenden Polizei⸗Anwalt behufs
J“
betreffend der
Erhebung der Anklage auf Grund des Nr. 5 der gedachten Ver⸗
ordnung zur Anzeige zu bringen, sondern es sind dieselben auch, und jedesmal besonders namhaft zu machen, als dann diejenigen
Wirthe, welche sich wiederholt derartiger Uebertretungen schuldig
gemacht haben, die Entziehung ihrer Konzesston zu gewärtigen
haben. 1 Diejenigen Schüler aber, welche bei einem verbotenen Wirths⸗
hausbesuch betreten werden, sind bei⸗ derjenigen Schule zur Anzeige
zu bringen, welche sie besuchen, damit von dort aus nöthigenfalls
gegengewirkt werden kann.
durch Strafen einem derartigen unerlaubten Wirthshausbesuche ent⸗ Sämmtliche Geistliche und Lehrer werden ersucht, bei ihren
Auslandes nehmen Hestellung auf
6ten Infanterie⸗Brigade, von Wentzel, von Brandenburg.
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