1852 / 45 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 auf 5753 Rthlr. 12 Sgr. 10 ¾ Pf. zufolge der . ee. und Kaufbedingungen in unserer Registratur einzusehenden Taxe, so am 7. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deamtüͤfen, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Walder, su hastirt werden. 1 Zu diesem Termine werden die unbekannten Realprätendenten unter der Verwarnung der Prä⸗ klusion mit vorgeladen. Auch werden noch nach⸗ stehende Gläubiger, deren Aufenthaltsort unbe⸗ kannt, zu diesem Termine mit vorgeladen: 1) der Amtmann Hollmnann, 2) der Benedikt Christian Friedrich Steindorff resp. dessen Erben, ¹“ 1“ 3) die 3 Kinder der Wittwe Steindorff. 1 Brandenburg, den 6. September 1851. 8 Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

[869] Nothwendiger Verkauf. III1““

Die der verehelichten Mühlenmeister Kupsch, Johanne Karoline gebornen Müller, gehörige, in dem Dorfe Schmogrow belegene, im Hypotheken⸗ Buche unter Nr. 2 verzeichnete Erbpachts⸗Wasser⸗, Mahl⸗ und Schneidemühle nebst einem dazu ge⸗ hörigen Hüfnergute, nach der nebst Hypotheken⸗ schein im Büreau I. A. einzusehenden Taxe auf 26,628 Thlr. 2 Sgr. 8 Pf. abgeschätzt, soll

am 22. April 1852, Vormittags von 11 Uhr ab, 8 an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 4 subhastirt werden.

Die unbekannten Erben oder Rechtsnachfolger des verstorbenen Ausgedingers Johann Christian Kupsch werden hierzu öffentlich geladen.

Kottbus, den 1. Oktober 1851. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1 Hartmann.

[998] ö Die Güter Czarne, Cißewinne und Posiadlo⸗ wisko, so wie das Bauergrundstück Hutta Nr. 13, den Christian Villnowschen Eheleuten gehö⸗ rig, im hiesigen Kreise belegen und abgeschätzt zufolge der nebst Hppothekenschein im Prozeß⸗ Büreau einzusehenden Taxe auf 11,783 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf., sollen im Termine den 27, Mai 1852 14 Uhr

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Pr. Stargardt, den 11. November 1851. Königl. Kreis⸗Gericht. J. Abtheilung.

8

[1058] Aachen⸗Düsseldorfer bahn⸗Gesellschaft. Bekanntmachung. nter Bezugnahme auf die

Z. Artikel 10 und 11 des Gesell⸗ hschafts⸗Statuts (Gesetz⸗Samm⸗

8 3lung de 1846 S. 404 ff.) und den unterm 29. September 1849 mit der Königlichen Staats⸗Regierung abge⸗

schlossenen Vertrag (Gesetz⸗Sammlung de 1850

S. 152 ff.) werden die Actionaire der Aachen⸗

Düsseldorfer Eisenbahn⸗Gesellschaft hierdurch

aufgefordert, die 9te, 10te, 11te und 12te Ein⸗

zahlung mit je 10 Prozent oder 20 Thlr. per

Actie, und zwar:

die 9. Rate am 1. Februar 1852, 1.. LFe 18682, 4114. 41. April 1852, 12. oder letzte Rate am 1. Mai 1852, nach ihrer Wahl in Berlin im Comtoir der Königlichen See⸗ handlung, in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse, oder in Aachen bei unserer Hauptkasse,

zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial⸗Quittungen über die betreffenden frühe⸗ ren Einzahlungen mit einzuliefern.

Die vorgenannten Kassen werden über die empfangenen Zahlungen vorläufig Interims⸗ Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen Partial⸗Quittungen über die eingezahlten Pro⸗ zente, resp. nach Einzahlung der letzten Rate gegen Actien⸗Dokumente ausgetauscht werden.

An dem Betrage der 9. Rate werden die den Actionairen in Gemäßheit des vorgedachten Ver⸗ trages von den früheren Einzahlungen zustehen⸗ den Zinsen bis Ende Januar 1852 in Anrech⸗ nung gebracht und zwar 1 von 45 % vom 1. März c. ab mit 3 Thlr. 9 Sgr. 1111“ .SPezer. c. ab. 4.

8 oder mit 3 Thlr. 20 Sgr. 11““ S Aetie, desgleichen an der letzten Rate von sämmtlichen Einzahlungen die Zinsen bis Ende Juni 1852, welche betragen b von 70 % vom 1. Februar 1852 ab 2 Thlr. 10 Sgr.

24099 1852 ab 8

⸗. d0 12 April 1852 ab 6

. 1I 4 Ma4952 ab 8— 4

per Actie 2 Thlr. 28 Sgr. wogegen mit den Actien⸗Documenten Zins⸗ Coupons pro I. Semester 1852 nicht ausgegeben werden.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß nach §. 15 des vorgedachten Vertrags vom 29. September 1849 die Actionaire die Befugniß haben, die einzelnen Actien sofort voll einzu⸗ zahlen.

Aachen, den 28. November 1851.

Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

ung.

Dem Kaufmann Simon Kronthal zu Posen sind angeblich am 21. August 1847 durch Ein⸗ bruch aus seiner Behausung die 3 ½ prozentigen posener Pfandbriefe

Nr. 19/2747. Strzegowo Kreis Adelnau über

100 Rthlr.,

Nr. 91./2381. Grzybowo Chrzanowice, Kreis

Gnesen über 20 Rthlr., nebst Zins⸗Coupons von Johannis 1847 ab gestohlen worden. 1 Die etwaigen Inhaber dieser Pfandbriefe wer⸗

den aufgefordert, sich spätestens in dem umm—

3. September 1852, Vormittags 44 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter von Crousaz in un⸗ serm Instructionszimmer anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls die Amortisation der Pfand⸗ briefe erfalgen wird.

[202]

In der heute abgehaltenen General-Versamm- lung der Actionairs der Berlinischen Feuer- Versicherungs-Anstalt ist der statutenmälsig festgesetzten Keihefolge nach Herr C. W. Brose aus der Direction geschieden. Derselbe hat dabei die Erklärung abgegeben, dafs er vorge- rückten Alters wegen seine Wiedererwählung abzulehnen sich veranlafst sehe.

Herr C. W. Brose hat als Mitgründer der Anstalt der Direction derselben seit ihrer Ent- stehung im Jahre 1812, also seit 40 Jahren, ununterbrochen angehört. Sein Scheiden aus der Direetion, von der ganzen Versammlung bedauert, ward von dem Ausdrucke ihres Dankes für die der Anstalt bisher gewidmeten Dienste begleitet.

In der darauf vorgenommenen Neuwahl ist

der Herr H. F. W. Brose jun. als Directions-

Anonyme

Mitglied auf die nächsten 4 Jahre durch Stim menmehrheit erwählt worden. Berlin, den 16. Februar 1852. Die Direction der Berlinischen Feuer- Versicherungs-Anstalt. C. Brendel. L. F. Meisnitzer.

H. Keibel.

Gesellschaft für Bergbau und Zinkfabrication zu Stolberg.

Wir beehren uns, die Herren Actionaire zu benachrichtigen, daß wir auf Grund der uns durch die außerordentliche General⸗Versammlung vom 25. August 1851 ertheilten Befugniß, nach Prüfung der provisorischen Bilanz des verflossenen Jahres, beschlossen haben, eine Dividende von 5 pCt., mithin 10 Thlr. oder 37 Fr. 50 Cent., auf jede Actie schon vom 15. März d. J. ab an den Kassen:

der Herren Mendelssohn u. Comp. zu Berlin, Sal. Oppenheim jun. u. Comp.

zu Köln,

»„ Liquidation de la Caisse générale du commerce eét de Industrie. Rue Basse du Rempart 30 zu Paris

auszahlen zu lassen.

Nach Artikel 18 der Statuten wird die Zah⸗ lung dieser Dividende durch einen auf dem Actienschein aufgedruckten Stempel vermerkt und erfolgt nur dem im Actien⸗Stamm⸗ARegister zur Zeit der Zahlung eingetragenen Eigenthümer, der allein zu deren Empfang berechtigt ist.

Stolberg, den 6. Februar 1852.

Der Verwaltungs⸗Rath.

2 2

11ö18

die Erledigung einer Präbende in dem

adeligen Stifte Birken bei Bapreuth betreffend.

Im Namen Seiner Majestät des Königs.

In dem adeligen Damenstifte Birken bei Bay⸗ reuth ist durch das Ableben einer Stiftsdame eine Präbende in Erledigung gekommen.

Auf dieses Stift haben vermögenslose adelige Wittwen und Fräulein aus den Familien von Stein und von Erffa, und zwar auf gegenwär⸗ tige Präbende zunächst die aus ersterer Familie statutenmäßigen Anspruch.

Sofern aus der von Stein'schen Familie keine qualifizirten Bewerberinnen zur Zeit vorhanden sein sollten, haben auf diese Präbende die von Erffa'schen Familienglieder den nächsten Anspruch, und sofern auch bei dieser Familie gegenwärtig keine geeigneten Kompetentinnen sein sollten, so können andere Familien auch zugelassen werden, wobei mit der Stifterin Christianne Charlotte Freifrau von Stein, geb. von Erffa, verwandte Familien die übrigen ausschließen.

Die Verleihung der Präbende steht Seiner Ma⸗ jestät dem König zu.

Dies wird mit dem Anhange zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Bewerbungen um die er⸗ ledigte Präbende mit den erforderlichen Zeugnissen und Nachweisen über Vermögenslosigkeit, und über die Verwandtschaft mit der Stifterin zuverlässig vB1Z16“ bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung dahier übergeben werden müssen.

Sollten die Verwandtschafts⸗Rachweise bereits bei früheren Gelegenheiten übergeben worden sein, so kann sich hierauf berufen werden; jedoch sind diejenigen Eingaben, mit welchen diese Nachweise vorgelegt wurden, mit Datum und Betreff genau zu bezeichnen.

Bapreuth, den 13. Februar 1852.

önigliche Regierung von Oberfranken, Kammer

Heute den 19. Februar 1852 ist ausgegeben worden: Fünfundzwanzigste Sitzung der II. Kammer ... STcotal 101 ¾ Bogen des I. und II. Abonnements.

Riedaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

8 Das Abonnement beträgt:

G. Practorius.

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* . Minister.

8 16“ 8 ““ v“ 8 11 0 20,. Sgr. für ¾ Jahr 2 77 0 in allen Theilen der Monarchie ohne 12 8 D NU 1 1 Preis-Erhöhung. 127 8 * Mit Beibtatt (Preuß. Adler-Zeitung) H 8 g

in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 17 ½ Sgr.

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Expeditionen: Sehren⸗-⸗Straße Nr. Schadows-Straße

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Auf Ihren Bericht vom 9. Januar d. J. genehmige J a der Tarif zur Erhebung des Hafen⸗ und Stettin vom 25. August 1848 (Gesetz⸗Sammlung für 1848, S. 248 folg.) noch bis zum Ablaufe des Jahres 1852 mit der Maßgabe in Wirksamkeit bleibe, daß in Stelle der unter I. B. des Tarifs bestimmten Ausnahmesätze Nr. 1 bis 23, die auf der An⸗ lage unter Nr. 1 bis 32 verzeichneten Ausnahmesätze treten.

Berlin, den 21. Januar 1852. 12 Friedrich Wilhelm.

v Heydt. v. B. delschwingh. den Fiscn, für Handelh, Gewerbe und 088 öffentliche Arbeiten und den Finanitz Finanz v11“ 6 8 An Hafengeld von Waaren, welche auf Fahrzeugen zu Wasser oder geflößt eingehen, wird anstatt des Satzes von sechs Pfennigen von jedem Centner (I. B. des Tarifs zur Erhebung des⸗ Hafen⸗ und Brücken⸗Aufzugsgeldes in Stettin vom 25. August 1848) aus⸗ nahmsweise gezahlt: 111A“ 1) Zink, Stangen⸗ und Schnitteisien Sgr. 2) Farbehölzer, NI“* 3) Roheisen, Schmiedebrucheisen, Galmei, Gra⸗

bhit, roher Schwefel, Knochenschwuͤrze, Braun⸗ sttin, Oelkuchen, gebrannten Gips,

Harz, Wasserblei, Guano, Lohe,

Cichorien, ordinaire Erdfarben, Schwerspath, Schwefelsäure, Gypssteine, Düngergyps, Thon, Zuckererde, Seegras, geschlemmte Kreide

für die Tonne: Luthsamaen .. Hering, gemahlenen Cement...... Theer, Heringslake .. Bier (mit Ausnahme von Porterbier und englisch Ale, von welchen das tarifmäßige Hafengeld von 6 Pf. für den Centner zu Branntwein und Essig, inländischen, für das Orhoft von 180 Quart, oder nach der Wahl des Zahlungspflichtigen für 5 Ceniner ... alle Getraidearten, ferner Erbsen, Wicken, Schlagleinsamen, Rapps und Rübsen, Lin⸗ sen, Bohnen, Buchweizen, Spelt, 7

Graupen, Grütze, Hirse, für den Scheffel. Gebackenes Obst, für den Scheffel ....... Schleifsteine, Steinblöcke und Steinplatten, rohe Cementsteine, für je 36 Centner oder nach der Wahl des Zahlungspflichtigen für “*“ . Steinkohlen, Coaks, Braunkohlen, für je 72 Scheffel, oder nach der Wahl des Zahlungs⸗ pflichtigen für 58½ Centner (60 Zoll⸗ Kreide, für je 36 Centner. ... ... .

Kalksteine, für den Prahm oder 3 Klafter Mineralwasser, für 109 Kruken.

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* 9 77 555232875 v EüA

7665 69 6 0 0 b.

Mühlensteine:

2) für einen ganzen Stein ...... .... 2 “; für einen Dreiling oder Bodenstein 1“ rennholz, sir diee 22) Bau⸗ und Nutzholz, möge dasselbe in Flö⸗ Ben verbunden, oder auf Flößen, oder in Fahrzeugen eingehen, für je 72 Kubikfuß uund zwar: 22) von Kiefern⸗ und anderm Weichholz 7 Eichen⸗ und anderm Hartholz 23) Fichtenes Stabholz, für 50 Rumpf.. 24) Bretter, für das Schock 24füßige e aasg von 1 zölligen. 3

9 5069bb,NVNR118¹*

4 40 6 65, 8, 9,,..176

C. * 2 25) Tonnenbänder: a) Orhoftbänder, für 5 Schock ees-d) Anker 8 12 8 f 4 =. 2 20 2) Bänder zu Zuckerfässern: b) 9⸗ bis Sfußige, . 2 c) kleinere 1 27) Kienäpfel, für 72 Scheffel ..... .. 28) Zwiebeln, für 72 Scheffel.. u.

2 00 10

90 0 6 02 6 6 5 o⸗

=

29) Dammsteine, für je 112 Kubikfuß.... 57 2 orf für das Le ö661“ 34) Salz, 14“” 32) Kartoffeln, wenn sie als Handelsartikel vor⸗ ge emmhien, auu 141“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 Dem Kaiserlich russischen Kammerherrn und Staatsrath von Khaninoff zu Ufa, im orenburgischen Gouvernement, den Ro⸗ then Adler⸗Orden zweiter Klasse; so wie dem Großherzoglich hes⸗ senfchen Ministerial⸗Rath Maurer zu Darmstadt den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; und

Den Oekonomie⸗Kommissarien Müller zu Berlin, Scheel zu Greifenberg, und Elten zu Bublitz den Titel „Oekonomie⸗

2 44 042„

Kommissions⸗Rath“ zu verleihen.

1“ E116

Ministerit Handel, Gewerbe und öffentliche 6“ Arbeiten. Bekanntmachung vom 19. Februar 1852 betreffend die Allerhöchste Bestätigung der Statuten einer unter dem Namen: „Hörder Bergwerks⸗ und Hütten⸗Verein“ gebildeten Actien⸗Gesellschaft.

Des Königs Majestät haben die Bildung einer Aetien⸗Gesell⸗ schaft unter dem Namen: „Hörder Bergwerks⸗ und Hütten⸗Verein“, mit dem Domizil zu Hörde, Kreis Dortmund, welcher den Zweck verfolgt, in den Bezirken der Ober⸗Bergämter zu Dort⸗ mund und Bonn Eisen, Kohlen, Galmei und andere Metalle und nützliche Erze aufzusuchen, auszubeuten, zu Gute zu machen, zu verarbeiten und die gewonnenen Produkte zu verkaufen, Allerhöchst zu genehmigen und die Gesellschafts⸗Statuten unter

am

mehreren Maßgaben zu bestätigen geruhet, welche aus der nebst b rI den Statuten durch das Amtsblatt der Regierung zu Arnsberg zu Mauer⸗ und Dachsteine, für das Tausend 1 V

veröffentlichenden Bestätigungs⸗Urkunde vom 16. Februar c. zu er sehen si 8

*

11“*“