1852 / 46 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Majestät d önig haben Allergnädigst gerubt:

Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen

8n v“ Justiz⸗Ministerium. Dem Rechts⸗Anwalt und Notar von Garnier zu Kreuzburg ist die nachgesuchte Entlassung von seinen Aemtern als Rechts⸗ Anwalt und Notar ertheilt; und Der Notar Günther zu Kochem vom 1. März d. J. ab in den Bezirk der Friedensgerichte zu Trier, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Trier, versetzt worden. 9

Allgemeine Verfügung vom 31. Januar 1852, über den künftigen Fortfall der Revisionen der Stempel⸗ fiskale rücksichtlich des Kostenansatzes in gerichtlichen Angelegenheiten. .

Geebsetz vom 10. Mai 1851 (Gesetz⸗Sammlung S. 622).

In allen Angelegenheiten, in welchen der Ansatz der Gerichts⸗

kosten nach dem Gesetz vom 10. Mai v. J. und der dazu erlassenen Instruction vom 10. September v. J. erfolgen muß, wird sich die Revision der Stempelfiskale künftig auf die Prüfung beschränken, ob sich in den betreffenden Akten Urkunden, welche nicht nach dem gedachten Gesetze zu taxiren sind, z. B. Privatdokumente, Vollmach⸗ ten, Notariats⸗Urkunden ꝛc., befinden, zu welchen der vorschrifts⸗ mäßige Stempel nicht verwendet worden ist.

Der Fortfall der Stempelrevisionen macht eine verdoppelte Auf⸗ merksamkeit der Gerichte auf den richtigen Ansatz der Kosten be⸗ sonders in denjenigen Angelegenheiten nothwendig, in welchen dem nach §§. 16 23 des Tarifs zum Gesetze anzusetzenden Pausch⸗ quantum, zufolge §. 24 Nr. 1, noch der nach den Bestimmungen des Stempelgesetzes zu berechnende Betrag des Werth⸗ beziehungs⸗ weise Ausfertigungsstempels hinzutritt. Insbesondere werden daher die Kassenkuratoren und Sportelrevisoren aufgefordert, auf die rich⸗ tige Anwendung des Stempelgesetzes und die dasselbe abändernden oder erläuternden Vorschriften ihr vorzügliches Augenmerk zu richten.

Da die vor Notaren aufgenommenen Verhandlungen auch künftig noch der Revision und Prüfung der Stempelfiskale in Be⸗ ziehung auf den Stempelansatz unterltegen, so muß darauf Bedacht genommen werden, daß eine möglichst gleichmäßige Festsetzung und übereinstimmende Anwendung der Stempelgesetze bei den Gerichten und bei den rücksichtlich der Notariatsakten entscheidenden Verwal⸗ tungsbehörden stattfinde. Um diese herbeizuführen, wird hiermit angeordnet:

daß die Departements⸗Kassen⸗ und Rechnungs⸗Revisoren bei den von ihnen vorzunehmenden Revisionen der Kassenverwaltung bei den einzelnen Gerichten die betreffenden Verhandlungen der frei⸗ willigen Gerichtsbarkeit ihrer speziellen Durchsicht und Revision zu unterziehen und darüber abgesonderte Revisions⸗Verhandlun⸗ gen in ähnlicher Weise, wie solche bisher von den Stempelfiska⸗ len aufgenommen worden sind, aufzunehmen haben, welche sodann dem Appellationsgericht zur Prüfung und Entscheidung vorzu⸗ legen sind. Die Avppellationsgerichte haben demnächst die im Laufe des Jahres aufgenommenen Revisions ⸗Verhandlungen im Original dem Provinzial⸗Steuer⸗Direktor oder der betreffenden Regierungs⸗Abtheilung zur Kenntnißnahme und mit dem Er⸗ 8” mitzutheilen, dieselben nach genommener Einsicht zurückzu⸗ enden. -

hes Auf diese Weise wird, da die Appellationsgerichte schon nach den bestehenden Vorschriften von den seitens der Notare nicht anerkann⸗ rteen Erinnerungen der Stempelfiskale gegen die von ihnen aufge⸗ nommenen Verhandlungen Kenntniß zu nehmen haben, die Moͤg⸗

lichkeit herbeigeführt werden, daß beide Verwaltungen sich in gegen⸗ seitiger Kenntniß der innerhalb ihrer Ressorts zur Anwendung ge⸗ brachten Verwaltungsgrundsätze erhalten und etwa sich ergebende Differenzen zur Entscheidung des Departementschefs bringen

können. 8

v11“ Justiz⸗Minister 6“4“ Simons.

sämmtliche Gerichtsbehörden, mit Ausschluß derer Departement des Appellationsgerichtshofes zu Köln.

Allgemeine Verfügung vom 6. Februar 1852 . die

Vollstreckung der in Steuer⸗Defraudationssachen er⸗ gangenen Straferkenntnisse betreffend. Verfügung vom 18. Juni 1823 (Jahrbücher Bd. 21 S. 320). Durch die Verfügung vom 18. Juni 1823 (Jahrbücher Bd.

21 S. 320) ist den Gerichts⸗Behörden auf Veranlassung des Kö⸗

niglichen Finanz⸗Ministeriums aufgegeben worden, 18

Dem Kreisgerichts⸗Kanzlisten a. D. Winkler zu Memel das

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in Steuer⸗Defraudationssachen nach fruchtlos versuchter Beitrei⸗ bung der erkannten Geldbuße, vor Vollstreckung der in dem Er⸗ kenntnisse für den Fall der Zahlungsunfähigkeit substituirten Ge⸗ fängnißstrafe, die betreffende Steuer⸗Behörde zur Erklärung darüͤber, ob noch ein Gegenstand der Execution von ihr nachge⸗ wiesen werden könne, aufzufordern und erst dann, wenn diese Erklärung innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist nicht eingegangen ist, mit der Vollstreckung der Gefängnißstrafe zu verfahren.

Diese Anordnung hat den erwarteten Erfolg nicht gehabt und wird deshalb im Einverständniß mit dem Herrn Finanz⸗Minister hierdurch aufgehoben. Es sind daher die in Steuer⸗Defraudations⸗ sachen für den Unvermögensfall erkenntnißmäßig substituirten Frei⸗ heitsstrafen künftig von den Gerichtsbehörden, ohne jene früher vorgeschriebene Rückfrage bei der Steuerbehörde, sofort zu voll⸗ strecken, wenn die Execution wegen der principaliter erkannten Geldbuße fruchtlos ausgefallen ist.

Die Steuer⸗Verwaltungsbehörden werden von dem Herrn Fi⸗ nanz⸗Minister demgemäß mit Anweisung versehen werden.

Berlin, den 6. Februar 1852.

Der Justiz⸗Ministe

Simons.

““ v“

Allerhöchster Erlaß vom 29. Januar 1852 wonach

die Anerkennung der invaliden Militairs aller Waf⸗

fen, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, zu den

gesetzlichen Invaliden⸗Benefizien, unter der Ober⸗ Aufsicht des Kriegs⸗Ministeriums auf die General⸗ Kommandos, resp. auf die Inspection der Jäger und Schützen, und die Anweisung der Pensionen auf die

Miilitair⸗Intendanturen, vom 1. April d. J.

übergeht.

Zur Vermeidung einer Anhäufung von Detail⸗Geschäften im Kriegs⸗Ministerium will Ich auf den Mir gehaltenen Vortrag ge⸗ nehmigen, daß die von der Abtheilung für das Invalidenwesen bisher besorgte Anerkennung der invaliden Militairs aller Waffen vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, zu den gesetzlichen In⸗ validen⸗Benefizien, nämlich: zu den Invaliden⸗Compagnieen, zur Civil⸗Versorgung, zur Invaliden⸗Pension, so wie zu deren Erhöhung für die bereits pensionirten, in heimatlichen Verhältnissen lebenden Invaliden, unter der Ober⸗Aufsicht des Kriegs⸗Ministeriums, auf die General⸗Kommandos, und die Anweisung dieser Pensionen auf die Militair⸗Intendanturen, vom 1. April 1852 ab, übergehe, wogegen die Anerkennung zur Forstversorgung gleichzeitig der In⸗ spection der Jäger and Schützen übertragen werden kann. Die⸗

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jenigen Fälle, welche sich nach der motivirten Ansicht der Behörden

zu einer Ausnahme von der strengen Regel eignen, oder wo Um⸗ stände eine besondere Berücksichtigung erheischen, sind jedoch der höheren Entscheidung des Kriegs⸗Ministeriums vorzubehalten. Indem Ich dem Kriegs⸗Ministerium die zur Ausführung erforder⸗ lichen Anordnungen überlasse, geschieht dies in der zuversichtlichen Erwartung, daß die genannten Militair⸗Behörden streng nach den gesetzlichen Bestimmungen und den ertheilten Instructionen verfah⸗ ren und das Interesse der Invaliden, so wie das der Staatskasse, gewissenhaft zu vertreten streben werdben.

Berlin, den 29. Januar 1852. h““ gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von Bonin. An das Kriegs⸗Ministerium.

Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die des⸗ fallsigen Instructionen den Königlichen General⸗Kommandos und Inspectionen zu seiner Zeit zugehen werden. 1 9

Berlin, den 16. Februar 1852.

Kriegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Inve Iffland. Frll. An

die Königlichen General⸗Kommandos ꝛc.

Berlin, 21. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht;: dem Medizinal⸗Assessor a. D. Dr. Johann Pe⸗ ter Joseph Mo nheim zu Aachen, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen päpstlichen Pius⸗Ordens 2ter Klasse; dem Seconde⸗Lieutenant Grafen von Lusi des 2ten Kürassier⸗Regi⸗

ments (Königin⸗), zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König

von Hannover ihm verliehenen Ritterkreuzes 3ter Klasse des Guel⸗ phen⸗Ordens; so wie den Feldwebeln Littmann und Gruenig vom 19ten Infanterie⸗Regiment zur Anlegung der von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen⸗Altenburg ihnen verliehenen, dem Her⸗ zoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Orden affiltirten Verdienst⸗Me⸗ daille zu ertheilen.

1“

9 Ernennungen, Beförderungen und Versetzu Den 22. Januar. Kitscher, Hauptm. a. D., eine Pr. Lis.⸗Stelle, Sommer, Sec.

Lt. a. D., eine Sec. Lts.⸗Stelle im berliner Invaliden⸗Bat. verliehen. Jag Den 27. Januar. v. Strantz I, Gec. Lt. vom 1. Kür. Regt., dem Chef des General⸗ stabes der Armee zur Disposition gestellt, und ist derselbe in Folge dessen von dem Verhältniß als dienstl. Adjut. des Kriegsministers entbunden. Den 29. Januar.

Roedlich, Hauptm. u. Adjut. der 16. Div., zum Adjut. des Kriegs⸗ ministers bestimmt. v. Stosch, Pr. Lt. vom 29. Inf. Regt., tritt als dienstl. Adjut. von der 16. Landw. Brig. zur 16. Div. über, v. Ma⸗ lachowski I., Sec. Lt. vom 38. Inf. Regt., zur Dienstl. als Adjut. bei der 16. Ldw. Brig. kommandirt. 9

Den 5. Februar. 8 Der Stellentausch zwischen den Train⸗ Controleuren Pr. Lt. Hjorth eim VII., und Sec. Lt. Czernicki beim I. Armee⸗Corps genehmigt. Werder, Sec. Lt. vom 5. Jäger⸗Bat., zum 27. Inf. Regt. versetzt. Den 7. Februar. v. Falkenstein, v. Hindenburg, van Baren, Geißler,

v. Hartung, P. Fähnrs. vom 8. Inf. Regt., v. Bercken, P. Fähnr.

vom 12. Inf. Regt., zu Sec. Lts., letztere 5 als überzählig, v. Kami⸗ nietz, Sorge, P. Fähnrs. vom 20. Inf. Regt., zu Sec. 88., v. Lin⸗ stow, Lösener, v. Germar, Hering, P. Fähnrs. vom 26. Inf. Reg., zu Sec. Lts., letztere beide als überzählig, v. Wurmb, P. Faͤhnr. vom 27. Inf. Regt., zum Sec. Lt., v. Kotze, P. Fähnr. vom 7. Kür. Regt., unter Versetzung zum 7. Ulan. Regt., Gr. v. Ee11 .Fähnrs. vom 31. Inf. Regt., zu überzähl. Sec. Lts., Hensel, Sec. t. vom 32. Inf. Regt., zu Pr. Lt., v. Drigalski, P. Fähnr. von dems. Regt., zum überzähl. Sec, Lt. befördert.

Bei der Landwehr: Den 5. Februar.

Haase, Sec. Lt. vom 2. Regt., ins 36. Inf. Regt., v. d. Horst, Karitzki, Jackwitz, Sec. Lts. vom 8. Regt., erstere beide ins 33., letz⸗

terer ins 36. Inf. Regt., v. Wehren, Sec. Lt. vom 2. Bat. 17. Regts.,

ins 17. Inf. Regt., sämmtlich nach abgelegter Prüfung, versetzt. 8 Den 7. Februar. 1“ v. Pochhammer, Sec. Lt. vom 1. Bat. 25., ins 1. Bat. 8. Regts., v. Schadow⸗Godenhausen, Sec. Lieut. a. D., zuletzt im 7. Ulan. Regt., bei der Kavall. des 3. Bats. 8. Regts., Koppe, Sec. Lieut. vom 1. Bat. 8., ins 3. Bat. 12. Regts. einrangirt. Rogge, Unteroffizier vom 1. Bat. 8. Regts., zum Sec. Lieut. befördert. Bracker, Sec. Lt. vom 2. Bat. 26., ins 1. Bat. 20. Regts., Rüdiger, Sec. Lt. von der Artill. des 1. Bats., ins 2. Bat. 20. Regts., Pfitzer, Sec. Lieut. vom Landwwehr⸗Bataillon 36. Infant. Regmts., ins 3. Ba⸗ taillon 20. Regmts., Siber, Sec. Lieut. vom 1. Baataillon 2ten, ins 1. Bat. 24. Regts. einrangirt. Gablenz, Unteroff. vom 1. Bat. 20. Regts., zum Sec. Lt. bei der Artill.,) Ambron , Ke. Li. vom 3. Bat. 20. Regts., zum Pr. Lt., Kohlbach, Stielow, Unteroff. vom 1. .24. Regts., zu Sec. Lts. bet der Kavall., Wieler, Pr. Lt. vom 2. 27. Regts., zum Hauptm. u. Comp. Führer, Schreiber, Pr. Lt.

von dems. Bat., zum Hauptm. befördert.

Abschiedsbewilligungen nc. Den 3. Februar. Brandt, Oberjäger und Sec. Lt. vom reitend. Feldjäger⸗Corps, scheidet aus.

Den 7. Februar. Schober, Major zur Disp., früher aggr. dem 12. Inf. Regt., zu⸗ letzt Comdr. eines Ersatz⸗Bats., als Oberst⸗Lieut. mit der Armee⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg., und Pension, Müller, Hauptm. zur Disp., zuletzt in der 5. Gend. Brig., mit der Armee⸗Unif. der Kavall. mit den vorschr. Abz. f. V. u. seiner bisher. Pension, Andrée,

Nr. Lt. zur Disp., zuletzt in der ehemal. 12. Inf. Regts.⸗Garnis.⸗Comp.,

als Hauptm., Pleßner, Sec. Lt. zur Disp., zuletzt in der ehem. 8. Divis. Garnis.⸗Comp., als Pr. Lt., beiden mit der Armee⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. u. ihrer bisher. Pension, der Abschied bewilligt. v. Rapin⸗ Thoyras, Oberst zur Disp., zuletzt Oberst⸗Lieut. u. Comdr. des 5. Kür. Regts., mit der Unif. dieses Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., v. Rohr, Oberst zur Dispos., zuletzt Oberst⸗Lieut. u. Comdr. des 8. Hus. Regts., v Zollicoffer, Oberst zur Disp., zuletzt 2ter Kommandant von Torgau, Struensee, Oberst⸗Lieut. zur Disp., zuletzt Major im 11. Inf. Regt., v. d. Schulenburg, Oberst⸗Lieut. zur Disp., zuletzt Major im 8. Inf. Regt., diesem mit der Unif. des Kaiser Alexander⸗Gren. Regts., mit den vorschr. Abz. f. V., Fritsch, Oberst⸗Lieut, zur Disp., zuletzt Major im 18. Infant. Regt., mit der Uniform des 9. Infant. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., v. Szerdahellv, Oberst⸗Lt. zur Disp., zuletzt Major im 13. Inf. Regt., mit der Unif. des Kaiser Alexander Gren. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., Bräunlich, Major zur Disp., zu⸗ letzt Hauptm. im 5. Inf. Regt., mit der Unif. dieses Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., Häring, Major zur Disp., zuletzt Hauptm. im 2. Artill. Regt., mit der Armee⸗ Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., von Wedelstädt, Major zur Disp., zuletzt im 24. Inf. Regt., mit der Unif. des Kaiser Alexander Gren. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., sämmtlich mit Beibehalt ihrer bisher. Pension in den Ruhestand versetzt. Bilharz,

Seconde⸗Lieutenant vom 26. Infante e⸗Regiment, schei

(Cös

Blomberg, Oberst⸗Lt. zur Disp., zuletzt Major im Kadet. Corps, mit der Unif. des Kadet. Corps mit den vorschr. Abz. f. V. u. seiner bisher. Pension, Bar. v. Hagen, Pr. Lt. vom 32. Inf. Regt., als Hauptm. mit der Armee⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. u. Pension, v. Schrader, Pr. Lt. von dems. Regt., als Hauptm. mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg., u. Pension, der Abschied bewilligt. Inn

Biei vet st i n P sen h ht 11r n.

Den 7. Februar.

Seidler, Oberst⸗Lieut., von der Stellung als Führer des 2. Auf⸗ gebots vom 2. Bat. 12. Regts. entbunden, und tritt derselbe in sein frü⸗ heres Verhältniß als pens. Offizier zurück. Bußler, Pr. Lt. vom 1. Bat. 20. Regts., als Hauptm., Barbenes, Hauptm. vom 2. Bat. 24. Regts., beiden mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., v. Buch, Pr. Lt. à la suite desselb. Bats., von der Garde⸗Ldw. Kavall., als Rittm., der

Abschied bewilligt. Bar. v. d. Goltz, Oberst⸗Lieut. zur Disp., zuletzt

Major u. Kavall.⸗Stamm⸗Offiz. des 1. Bats. 27. Regts., mit der Armee⸗ Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. und mit Beibehalt seiner bisher. Pension, in den Ruhestand versetzt. Runde, Sec. Lt. vom 2. Bat. 31. Regts., der Abschied bewilligt. II. Militgir AI116“

Bertram, Garnison⸗Stabsarzt zu Wittenberg, mit Pension der 86

der seit dem 1. November 1851 bis 15. Februar 1852 zur offiziellen Kenntniß gekommenen Todesfälle von Königlich preußischen Offizieren des stehenden Heeres und der Land⸗ wehr, so wie von Militair⸗Beamten.

““ Garde ⸗Corps.

Gestorben ist: Am 20. Dezember 1851 v. Pritzelwitz, Kaiser Franz Gren. Regt. ö

„Gestorben sind: Am 1. September 1851 Bocksning, Sec. Lt. im 1. Bat. (Königsberg) 1. Ldw. Regts. Am 16. November Bühner, Sec. Lt. im 4. Inf. Regt. .“

9

II. Armee⸗Corps Gestorben sind: Am 14. Oktober 1851. Ramthun, Sec. Lt. im 2. Bat. 1i e e

8

in) 9. Ldw. Regts. Am 5. Dezember. v. Vietinghoff, gen. I, Sec. Lt. im 14. Inf. Regt. Am 22. Januar 1832. v. Kne⸗ bel, Sec. Lt. im 21. Inf. Regt. Am 31. Januar v. Dewitz, Hauptm. ““ Gestorben sind: Am 18. November 1851. Ernst August König von Hannover, Chef des 3. Hus. Regts. Am 24. November. Passarge, Pr. Lt. im Invalidenhause bei Berlin. Am 4. Dezember. Schaller, Sec. Lt. im Invalidenhause bei Berlin. Am 10. Dezember. v. Blom⸗

berg, Sec. Lt. im 24. Inf. Regt. .

IV. Armee⸗Corps. 8

Gestorben ist: Am gers Bat. 8 VII. Armee⸗Corps.

Gestorben ist: Am 22. September 1851 Voget (Düsseldorf) 17. Ldw. Regts. 8

VIII. Armee⸗Corps.

Geestorben sind: Am 9. Dezember 1851 Harbus I., Pr. Lt. im 36 Inf. Regt. (4. Res. Regt.) Im Dezember Stoltz, uptm. à la suit des 8. komb. Res. Bats. 3

Arttllerie.

Gestorben sind: Am 31. Oktober 1851 Denso, Sec. Lt. im 5. Art Regt. Am 5. Januar 1852 Reinhardt II., Ser. Lt. im 4. Art. Regt Am 9. Februar Unger, Hauptm. im 4. Art. Regt.

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M“ 11X“ . 8 der seit dem 1. November 1851 bis 15. Februar 1852 zur offiziellen Kenntniß gekommenen Todesfälle von ausge⸗ schiedenen und dimittirten Königlich preußischen Offizie⸗ ren des stehenden Heeres und der Landwehr, so wie von ver⸗

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211 . 8

abschiedeten Militair⸗Beamten. Gestorben sind: Am 22. März 1847 v. Knobels dorff, pens. Pr. Lt. vom 3. Inf. Regt. Im Sept. 1850 Lutter, Sec. Lt. a. D. vom vormal. Garnis.⸗Bat. der Garde⸗Brig. Am 29. Dezember 1850 Burchardt, Sec. Lt. a. D., aggr. dem 5. Hus. Regt. (Blüchersche Husaren); als Kom⸗ missions⸗Rath u. Direktor der Straf⸗ u. Besserungs⸗Anstalt zu Sonnen⸗ burg. Am 2. Januar 1851 Westphal, Sec. Lt. a. D. vom reitenden Feldjäger⸗Corps; als Oberförster zu Gr. Schönebeck, Kr. Nieder Barnim. Am 7. Januar Thomas, Pr. Lt. g. D. vom vorm. mansfelder Pion.⸗ Bat.; als Haupt⸗Buchhalter auf der Saline zu Schönebeck. Am 18. Ja⸗ nuar Friedel, Sec. Lt. a. D., 1813, 44 und 15 im Gefolge des Für⸗

sten Blücher; als Rechnungsrath bei der a RN dng 14. Febru Sydow, pens. Regts be- 1 .. f. R Fr 2

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