„wWwien, Freitag, (Tel. Dep. d. C. B.) 4 ½proz. Metalliques 84 ½. Loose 120 ½. Lombarden 99. ndon- Augsburg 125. Hamburg 184. Paris 147 . sendungen, 32. Silber 22.4.1.
Silberanlehen 105¼. Bankactien 1222.
E“ 8
Frankfesrt a. M., Freitag, 20. Februar, Nachmittags 2 Uhr. 4 ½proz. Metalliq. 68 ⅛.
1834r Loose geschäftslos. 5proz. Spanier 18 ½.
(Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 38 ½. Metalliques 75 ¼. Bankactien 1183.
20. Februar, Nachmittags 5proz. Nordbahn 150. London 12, 26.
e.
Loose 37. London 120 ½S.
2 Uhr 15 Minuten. Metalliques 95. 1839r. Amsterdam 174 ½. r wegen Ver-
Paris, E“
5 p [2. 1839rv Badische
ssische Loose 32 ½. Paris 95 ½¼.
Freitag, 3proz. 65, 65.
ELiverpool, Donnerstag, 19. Februar. Baum wolle, 8000 Ballen
Lombarden 79 ¾.
Wlen
Amsterdam 101 ¼.
20. Februar, Nachmittags 5 Uhr. 5proz. Eö’
(Tel. Dep-
8 London. Freitag, 20. Februar, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Wechsel 13 Mk. 10 ¼ bis X Sch.
1 2* Consols 97 ¼, ½ fest.
Wien 12 FI.
Hamburg 3 Monat- 36 bis 40 Kr.
(Tel. Dep. d. B. C.)
Umsatz. Preise fest.
Loose 97 ½. 3proz. Spanier 38 25.
[207]
lichen Kenntniß gebracht,
Belanntmuchung.
In Gemäßheit des §. 30 des Strafgesetzbuchs vom 14. April 1851 wird hiermit zur öffent⸗ daß bei dem unterzeichneten Gericht in der Schwurgerichts⸗Sitzungsperiode
vom 6. Oktober bis inkl. 5. November v. J. nachstehend benannte Personen wegen Verbrechen rechts⸗
kräftig verurtheilt worden.
Namen, Stand und Wohnort des Verbrechers.
Verbrechen.
Tag, an welchem das Erkenntniß
die Rechtskraft beschritten.
Erkannte Strafe.
Neumann, Karl Ludwig, Arbeitsmann aus Reinikendorf. Mannig, Johann Gottfried, Tuchmachergesell aus Lausitz
bei Liebenwerda. Diebstahl. Krüger, Anna Karoline, unverehelicht, aus Mixdorf bei Beeskow. Gützlaff, Karl Johann Abraham, Schlossergesell aus Moabit. Tugend, Karl Ludwig, Feldhüter zu Schöneberg.
Diebstahl.
Tramnitz, Friedrich Wil⸗ helm Louis, Steindrucker in Berlin. Kranewitz, Johann Frie⸗ drich, Tagelöhner zu Sauen
bei Beeskow. Diebstahl. Berlin, den 13. Februar 1852.,
Vierter Diebstahl.
Einfacher, jedoch wiederholt rückfälliger
Vorsätzliche Brand⸗ stiftung und kleiner Hausdiebstahl. Einfacher, jedoch wiederholt rückfälliger
Verübung unzüchtiger Handlungen an einer Person unter 14 Jahren. Schwerer Diebstahl im Rückfalle.
Einfacher, jedoch wiederholt rückfälliger
b Den 19. Oktober
Den 21. Oktober 851.
Drei Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Auf⸗ sicht auf drei Jahre. Zwei und ein halbes Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf gleiche Dauer. Sieben Jahre Zuchthaus [und Stellung unter Polizei⸗ Aufsicht auf sieben Jahre. Zwei Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Auf⸗ sicht auf gleiche Dauer. Vier Jahre Zuchthaus.
8 111“
Den 22. Oktober 1851.
2. Novbr 1851.
Den 5. Noobr.
Zehn Jahre Zuchthaus und Der Stellung unter Polizei⸗Auf⸗ sicht auf zehn Jahre. Drei Jahre Zuchthaus und Den 15. Novbr. Stellung unter Polizei⸗Auf⸗ 86668
sicht auf fünf Jahre.
1852.
8 Königliches Kreis⸗Schwurgericht.
S 8
[210]) Oeffentliche Vorladung.
Die verehelichte Martha Marie Gemeinhardt, geborne Köhler, zu Mühlhausen hat als Kläge⸗ rin wider den ehemaligen Unteroffizier Johann David Gemeinhardt, gebürtig aus Weißenfels, ihren Ehemann, als Verklagten, beantragt: ihr Eheband zu trennen, den Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten und hn deshalb zu verurtheilen, ihr, der Kla⸗ gerin, statt der Ehescheidungsstrafe bis zu ihrer etwaigen Wiederverheirathung an mo⸗ natlichen Alimenten 2 Rthlr. in vierteljähr⸗ lichen pränumerando zu entrichtenden Raten zu gewähren und die Prozeßkosten zu tragen.
Zur Beantwortung der Klage steht ein Ter⸗ min auf den 16. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten
errn Gerichts⸗Assessor Reisig an, wozu der Johann David Gemeinhardt, welcher am 22. Dezember 1848 aus der in Köln garnisonirenden 6. Compagnie des 28. Infanterie⸗Regiments nach Mühlhausen entlassen worden, hier aber nicht eingetroffen ist und seitdem in unbekannter Abwesenheit lebt, unter der Verwarnung hier⸗ durch vorgeladen wird, daß im Falle ungehor⸗ samen Ausbleibens er des Klagegrundes, näm⸗ lich des Ehebruchs, böslicher Verlassung seiner Ehefrau und des Vorhandenseins körperlicher, in
R. bezeichneten geständig erach⸗ erkannt werden
ECEENNM. . Gebrechen in contumaciam für tet und demgemäß gegen ihn wird.
Naumburg a. d. S., den 7. Khönigl. Kreisgericht. Erste
Februar 1852. Abtheilung
nmnachung
und resp. Ediktal⸗Vorladung. Nachbemerkte Dokumente sind angeblich verloren
gegangen, nämlich:
1) die Neben⸗Ausfertigung des Kaufvertrages
vom 11. März 1843, als Hypotheken⸗ Instrument über die auf der der verehelich⸗ tey Pflaume, Johanne Christiane geborne Buhr gehörigen Gärtnernahrung Nr. 13 in Schniebinchen, sorauer Kreises, für den Gutsbesitzer und Hauptmann Gäbel in Nieder⸗Langenöls eingetragenen 100 Thlr., schreibe: Ein Hundert Thaler Kaufgelder⸗ Rest, verzinslich zu 4 pCt.; 8 das Hypotheken⸗Dokument vom 29. März 1842 über die für die verehelichte Schänker Habertag, Johanne Karoline Amalie geborne Dahlick, auf der Schänknahrung ihres Ehe⸗ mannes, Gottfried Habertag in Noßdorf bei Forste, sorauer Kreises, Rubr. III. Nr. 5 eingetragene Illaten⸗Forderung der Zw
8
Hundert Thaler.
Es werden daher alle diejenigen, welche an diesen Urkunden als Eigenthümer, Cessionare, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber Ansprüche haben, hierdurch aufgefordert, sich binnen 3 Mo⸗ naten, spätestens aber in dem auf den 4. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kammergerichts⸗Assessor Hientzsch im Gerichtszimmer Nr. IJ. auf dem Königlichen Schlosse hier angesetzten Termine zu melden, die Urkunden zur Stelle zu bringen, ihre Ansprüche anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit werden ausgeschlossen, die Urkunden aber für amortisirt werden erklärt werden.
Den hiesigen Orts unbekannten und am per⸗ sönlichen Erscheinen behinderten Interessenten werden als Bevollmächtigte die hiesigen Rechts⸗ Anwalte Gritzner, Simon und Wenzel zur Wahrnehmung ihrer Rechte in Vorschlag gebracht.
Sorau, den 22. Dezember 1851.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung Ia.
[211] Bekanntmachung.
Den Interessenten der Königlichen Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt wird hierdurch be⸗ kannt gemacht, daß die Kasse und die Büreaus derselben am 1. März d. J. in das Haus, Tau⸗ benstraße No. 29 eine Treppe hoch, verlegt wer⸗ den, woselbst also, von dem gedachten Tage ab, alle Zahlungen zu leisten resp. zu empfangen sind. 9
V
General⸗Direction der Königl. Allgemeinen
Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt.
—
stfälische Eisenbahn. 8 Die Lieferung von 9 Lokomo⸗ tiven für die Westfälische Staats⸗ Eisenbahn sammt Tendern soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission in zwei Loosen von je 4 und 5 Stück verdungen wer⸗ Fabrikanten, welche zur Uebernahme der Anfertigung Lust tragen, werden eingeladen, ihre Forderungen gehörig verschlossen mit der Auf⸗
schrift:
„Lieferung von Lokomotiven für die West.
fälische Eisenbahn“
der unterzeichneten Direction spätestens bis zum
15. März d. J., Vormittags 11 Uhr, einzureichen und können bei Eröffnung der ein⸗ gelaufenen Anerbietungen in diesem Termine gegenwärtig sein. Später eingehende oder den vorgeschriebenen Bedingungen nicht entsprechende Anerbieten können keine Berücksichtigung finden. Die Lieferungs-Bedingungen sollen auf porto⸗ freie Gesuche den Unternehmungslustigen mitge⸗ theilt werden. Dieselben sind den Offerten zum Zeichen des Einverständnisses vollzogen beizufü⸗ gen, eben so der Nachweis, daß der Betrag der Caution bei unserer Hauptkasse oder bei einer anderen inländischen Königlichen Kasse deponirt ist.
Nur solche Offerten, welche mit den vorstehend bezeichneten Beilagen versehen sind, können zu⸗ gelassen werden.
Die Submissionare bleiben ihre Offerte gebunden.
Paderborn, den 30. Januar 1852.
ate an
Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.
.
1
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die;
Heute den 21. Februar 1852 ist ausgegeben worden: 8 Fünfundzwanzigste Sitzung der I. Kamme Total 107 Bogen des
eeere
beid
Eqmeen I. und II. Abonnements.
8.
pas Abonnement beträgt: 8
22v 9 20 Sgr. für ½¾ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne 2 Preis, en hag. 8 üm it Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) 8 1e 4 Herlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., B 7 1 in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 17 ⅛ Sgr.
v“
Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die “] 8 Expeditionen: 8 es BHSBehren⸗Straße KRr. 57. und
ser 7½ Schadows⸗Straße Hrr. 4.
8
Berlin, Dienstag den 24.
Februar
—
ecr be. NeMsensrhs.
ESe. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Königlich bayerischen Professor der Geschichte, Dr. Schneidawind zu Aschaffenburg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;
Den Militair⸗Intendantur⸗Rath Siegfried, von der Inten⸗ dantur des 1sten Armee⸗Corps, zum Militair⸗Intendanten dieses Corps zu ernennen;
Dem Militair⸗Intendantur⸗Rath Grüttner von der Inten⸗ dantur des 5ten Armee⸗Corps bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Geheimer Kriegsrath; so wie
Dem Polizeirathe von YPoung in Frankfurt a. O. den Cha⸗ rakter als Polizei⸗Direktor; und
Dem Regierungs⸗Secretair Goll zu Liegnitz den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Berlin, den 22. Februar 1852. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog, die Groß⸗ herzogin und die verwittwete Großherzogin von Mecklen⸗
burg⸗Schwerin sind nach Schwerin zurückgereist. 6 1“ 16“
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Cirkular⸗Verfügung vom 6. Januar 1852 — betref⸗
end die Zulassung der Neuen Sächsischen Flußver⸗
icherungs⸗Gesellschaft in Leipzig zum Geschäftsbe⸗ triebe durch Agenten in den preußischen Staaten. Die Neue Sächsische Flußversicherungs⸗Gesellschaft zu Leipzig
ist zum Geschäftsbetriebe durch Agenten in Preußen, unter Voraus⸗
setzung fortgesetzter entsprechender Reziprozität, mit Vorbehalt des Widerrufs zuzulassen, wovon die Königliche Regierung hierdurch be⸗ nachrichtigt wird, um sich bei eingehenden Anträgen der Gesellschaft oder deren Agenten danach zu achten. Berlin, den 6. Januar 1852. ser Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei⸗Präsidium zu Berlin.
8 8 8 1“ 8 8 8 “
Cirkular⸗Erlaß vom 4. Februar 1852 — wegen Aus⸗ stellung der Ursprungs⸗Zeugnisse über Waaren, welche us den Staaten des Zollvereins nach dem Koͤnigreiche
Sardinien gehen, und für welche die Verzollung zu
einem ermäßigten Satze in Anspruch genommen wird.
Im Verfolg der Mittheilung vom 10. Oktober v. J., betref⸗ fend die Additional⸗Convention zu dem Handels⸗ und Schifffahrts⸗ Vertrage vom 23. Juni 1845 zwischen den Staaten des deutschen Zoll⸗ und Handelsvereins und Sardinien (Gesetz⸗Sammlung 1851 S. 607), benachrichtige ich den Handelsstand, daß nach einer Mittheilung der Königlich sardinischen Regierung, der Nachweis über den Ursprung derjenigen aus dem Zollverein nach dem Königreich Sardinien eingehenden Waaren, für welche, auf Grund des Artikels II. der Convention, die Verzollung zu einem ermäßigten Satze in Anspruch genommen wird, durch Certi⸗ fikate der Konsuln oder der Ortsbehörden, durch Frachtbriefe oder
die Ursprungs⸗Fakturen, durch die Declarationen eines Zollamtes, oder einfach durch ein Ausgangs⸗Manifest geführt werden kann. Bei Ermangelung dieser Dokumente soll die Entscheidung einer be⸗ sonderen Untersuchung durch Sachverständige unterliegen. Auch diese soll fortfallen können, wenn die Natur der Waare keinen Zweifel über ihren Ursprung zuläßt.
„Zur Ertheilung von Ursprungs⸗Bescheinigungen sind die Orts⸗ Behörden ermächtigt worden. Beerlin, den 4. Februar 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe un Wn der Heh
1 An sämmtliche Handels⸗Kammern und Handels⸗Vorstände.
Heute wird das Sach⸗Register zum Jahrgang 18 Sammlung ausgegeben. 1 Berlin, den 24. Februar 1852. Debits⸗ toir der Gesetz⸗Samml 1““ ““
8
Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent⸗ scheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 22. November 1851 — Entschädigungs⸗Ansprüche aus einer Besitz⸗ v störung betreffend. Rheinische Civil⸗Prozeß⸗Ordnung Art. 16, 17, 443, 450 — 452. Auf den von der Königlichen Regierung zu Düsseldorf erhobe⸗ nen Kompetenz⸗Konflikt in der bei dem Königlichen Friedensgericht zu N. anhängigen Prozeßsache des Oekonomen E., Klägers, wider den Königlichen Fiskus, vertrete dorf, Verklagten, betreffend die Sperrung eines Kommunalweges, erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompe
“
die Regierung zu Düssel⸗
8
tenz⸗Konflikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache, 4 soweit die Handhabung des Klägers im Besitze der den Weg über des Klägers Weide sperrenden Hecke betrifft, für unzu⸗ lässig und der erhobene Kompetenz⸗Konflikt insoweit für begründet zu erachten; dagegen: so viel die Entschädigungsforderung für den aus der Weg⸗ schaffung jener Hecke dem Kläger entstehenden Nachtheil be⸗ trifft, für zulässig und der erhobene Kompetenz⸗Konflikt in⸗ sofern für unbegründet zu erachten. Von Rechts wegen. 1 Gründe. Im Jahre 1821 ist der von dem Dorfe B. nach der Rhein⸗ fähre führende Kommunalweg auf Veranlassung der damaligen Königlichen Regierung zu Cleve behufs Erzielung einer geraderen hhcituns verlegt und über eine Weide des Oekonomen E. geführt worden. 9 Der Letztere machte bei dieser Gelegenheit bedeutende Entschä⸗ digungsforderungen wegen des für ihn entstehenden Schadens, na mentlich der erschwerten Benutzung des zwischen dem neuen Wege und dem Banndeiche übrig bleibenden kleineren Theils seiner Weide, dessen Uebernahme seitens der Regierung er verlangte. Die dama ligen Verhandlungen schließen mit Folgendem: Nachdem dem E. mitgetheilt worden, daß die Uebernahme des