1852 / 48 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

klagten beantragt hat. Diesem Antrage gemäß ist zur Beantwortung der gedachten Haupt⸗ und Arrestklage ein Termin auf den 28. April 1852, Vormittags 11 Uhr, vor unserem Deputirten, Herrn Kreisrichter Lehmann, in unserem Sessionszimmer ange⸗ setzt worden. Die genannten Beklagten werden hiermit öffentlich aufgefordert, in demselben per⸗ sönlich oder durch einen mit Vollmacht versehenen Stellvertreter aus der Zahl der bei uns ange⸗ stellten Rechts⸗Anwalte zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten und die Urkunden, auf welche ste sich berufen, im Original zu über⸗ reichen. Spätere Einreden, welche auf That⸗ sachen beruhen, können im Laufe der ersten In⸗ stanz nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten die Beklagten zu der bestimmten Stunde weder persönlich, noch durch einen zu⸗

lässigen, gehörig legitimirten Stellvertreter er⸗

len O., setzt Nr. 9., X.,, jetzt Nr. 10, R.

scheinen, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen für zugestanden angenommen, und es wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntniß festgesetzt werden. .

Dem Arrest⸗Antrage des Klägers gemäß un⸗ tersagen wir den Beklagten jede den Klägern nachtheilige Disposition über die genannten Spezialmassen bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und legen hierdurch Arrest auf die⸗ selben an.

Birnbaum, den 11. Dezember 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[215I Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht Osterode. G

Das Allodial⸗Rittergut Marienfelde, An⸗

heil A., jetzt Nr. 8, mit den vereinigten 1G un

M., im Osteroder Kreise belegen, gerichtlich ab⸗ geschätzt auf 14,193 Thlr. 10 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bü⸗ reau III. einzusehenden Taxe, soll an hiesiger Gerichtsstelle am 6. September cr., Vor⸗

mittags 11 Uhr, vor dem Deputirten Herrn

Kreisrichter Schrage, subhastirt werden.

Alle unbekannte Real⸗Prätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion, spätestens in diesem Termine zu melden.

Osterode, den 6. Januar 1852.

[1941° Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, Abtheilung für Civilsachen, den 8. Januar 1852. ““ Von dem am Belle⸗Alliance⸗Platz Nr. 17 hierselbst belegenen, im Hvpothekenbuche des Königlichen Stadtgerichts von der Friedrichsstadt Vol. 24 Nr. 1710, zur einen Hälfte auf den Namen des Banko⸗Buchhalters Wilhelm August Weiß, zur andern Hälfte auf die Namen des Karl Reinhold, Karl Gustav, Karl Albert und Karl Louis Gebrüder Eschert eingetragenen Grundstücke, gerichtlich abgeschätzt zu 15,518 Rthlr. 24 Sgr. 4 Pf. soll die dem Banko⸗Buch⸗ halter Wilhelm August Weiß zustehende Hälfte am 8. September 1852, Vormittags 11 Ir an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hyppothekenschein sind in der Registratur ein⸗ zusehen.

Nehvendiger Verkau Königliches Kreisgericht zu Lauenburg, den 14. Oktober 1851.

Das dem Gutsbesitzer Salingre zugehörige Rittergut Sassin, im lauenburger Kreise belegen, gerichtlich abgeschätzt auf 20,070 Rthlr. 23 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hopothekenschein und Bedingungen im Büreau IV. einzusehenden Taxe, soll 1111212121 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die unbekannten Erben der Wittwe Rähtz, Charlotte geb. Polenz, und das Fräulein Char⸗

lotte Rähtz werden zu diesem Termin vorgeladen.

[880] Nothwendiger Verkauf.

Das im inowraclawer Kreise gelegene Ritter⸗ gut Groß⸗ und Klein⸗Rombino Nr. 338, abge⸗ schätzt auf 32,145 Rthlr. 10 Sgr. zufolge der

bst Hypothekenschein und Bedingungen in der

ne Magistrotern üngaesahandan Taro, sall an⸗

6, Juni 1852, Vormittags 10 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu⸗ bigerin, unverehelichte Louise Friedricke von Schenk zu Schweinsberg, wird hierzu öffentlich vorge⸗ laden. 1b Inowraclaw, den 26. September 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Sprziseda? konie czna

olozdone w powiecie Inowracfawskiem dobra Jacheckie wielki i maly Rombin pod Numerem 338, otaxowane na 32,445 Tal. 10 sgr. wedle taxy, mogaceéj byé przejrzanéj wraz 2„ wry Lazoem hypoteoznym i warunkami w Regi- straturze, ma byé

dnia 16. Czerwca 1852. roku przed

poludniem o godzinie 10tej w miejscu zwyktem posiedzen sadowem prze- dana.

Wszyscy niewiadomi pretendenci wzywaja sic, azeby sie pod uniknieniem pre- kluzyi zgfosili najpogzniéj w terminie oznaczonym.

Niewiadoma z pobytu wierzycielka nieza- megna Ludowika Frydryka urodzona v. Schenk w Szweinsberg zapozywa sie niniejszém pu- blicznie.

realni

Inowraclaw, dnia 26. Wrzesnia 1851. Kröl. Sad powiatowy, I. Wydziatu.

[213] Bekanntmachung. Der verehelichten Förster Perle, Christiane ge⸗ borne Fischer, früher verwittwete Schuhmacher Friedrich, deren gegenwärtiger Aufenthalt unbe⸗ kannt ist, wird hiermit bekannt gemacht, daß ihr in dem wechselseitigen Testamente des Büdners und Altsitzers Wilhelm Fischer und seiner am 4. Februar 1851 zu Glienicke verstorbenen Ehe⸗ frau Marie Elisabeth geborne Bochow ein Legat von 150 Thlr. vermacht worden ist. Für den Fall ihres Ablebens sind derselben ihre beiden Kinder, Wilhelm aus erster und Karoline aus weiter Ehe, substituirt. Berlin, den 15. Januar 1852. .“ Königl. Kreisgericht II. Abtheilung.

[211] Bekanntmachung.

Den Interessenten der Königlichen Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt wird hierdurch be⸗ kannt gemacht, daß die Kasse und die Büreaus derselben am 1. März d. J. in das Haus, Tau⸗ benstraße No. 29 eine Treppe hoch, verlegt wer⸗ den, woselbst also, von dem gedachten Tage ab, 1- Zahlungen zu leisten resp. zu empfangen ind. 8

Berlin, den 13. Februar 1852.. General⸗Direction der Königl. Allgemei Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt.

[217] b

Bei der Königlich preußischen landwirthschaft⸗ lichen Lehr⸗Anstalt in Proskau beginnen die Vor⸗ lesungen des Sommer⸗Semesters den 19. April d. J. Anmeldungen wegen Aufnahme von Stu⸗ direnden find an die unrerzeichnete Direction zu richten. Das Verzeichniß der Vorlesungen ist in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen einzusehen.

Das Königliche Ministerium für landwirth⸗ schaftliche Angelegenheiten hat angeordnet, daß vom nächsten Semester ab die Honorar⸗Zahlun⸗ gen bei der hiesigen Lehr⸗Anstalt auf diejenigen Beträge ermäßigt werden sollen, welche auf den übrigen derartigen Instituten des Staates ent⸗ richtet werden. Demgemäß sind auch in Pros⸗ kau vom 1. April d. J. ab nur für das erste Semester 40, für das zweite 30, für das dritte 20, und für das vierte, so wie die folgenden 10 Rthlr. an Honorar; außerdem aber von je⸗ dem Studirenden bei seinem Eintritt 6 Rthlr. an Eintrittsgeld zu erfordern. Studirende, welche bereits ein oder mehrere Semester an einer der übrigen höheren Lehr⸗Anstalten des Staates zubrachten, haben, wenn sie hier eintre⸗ ten, zwar das volle Eintrittsgeld, aber nur das⸗ jenige Studienhonorar zu entrichten, was von ihnen zu fordern sein würde, wenn sie von An⸗ fang an ihre Studien in Proskau betrieben hät⸗ ten; außerdem hat jeder Theilnehmer an den im Laboratorium vorzunehmenden praktisch⸗chemischen Uebungen einen halbjährigen Beitrag von Einem Thaler zur Beschaffung der Reagentien und er⸗ forderlichen Utensilien abzuführen.

Proskau in Schlesien, den 12. Februar 1852.

Die Direction der Königlichen landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt. (gez.) Heinrich.

[218] Ediktal⸗Ladung.

Beschworener Anzeige zufolge sind die nach⸗

benannten Personen:

1) Johann Dietrich Böckmann, Sohn des weiland Brinksitzers Johann Heinrich Böckmann No. ass. 6 zu Lohe, und dessen Ehefrau Catharine Elisabeth geb. Schütte, geboren am 28. Februar 1791, und Johann Christian Dreyer, nach der Stelle Schwieghahn oder Schwiechhahn, Sohn des weiland Brinksitzers Johann Heinrich Dreyer nach der Stelle Schwieg⸗ hahn oder Schwiechhahn No. ass. 10 zu Lohe und dessen Ehefraun Dorothea Mar⸗ garethe geb. Werfelmann, geboren Sam

10. Juli 1791,

im Jahre 1812 mit dem 127. resp. 128. franzö⸗

sischen Infanterie⸗-Regimente nach Rußland mar⸗

schirt, seitdem aber verschollen, indem von ihnen glaubhafte Nachricht dahier bis jetzt nicht ein⸗ getroffen.

Auf den Antrag der Betheiligten werden daher die genannten Verschollenen mittelst dieses aufgefordert, sich spätestens bis zum

27. April 1853, Mittags 12 Uhr, auf hiesiger Amtsstube zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr Vermögen ihren nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern über⸗ wiesen werden soll. das Fortleben jener Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung hierdurch veranlaßt und haben etwanige Erb⸗ und Nachfolge⸗Berech⸗ tigte ihre Anfprüche, für den Fall der dem⸗ nächstigen Todeserklärung, in dem angesetzten Termine so bestimmt anzuzeigen, als sonst, bei der Ueberweisung des Vermögens der Verscholle⸗ nen, auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Decretum Nienburg, den 16. Februar 1852. h Königlich hannoversches Ammt.

Heute den 23.

Februar 1852 ist ausgegeben worden:

Sechsundzwanzigste Sitzung der I. Kammer....

Total 109 Bogen des

Redaction und Rendantur:

ngen beider Kammern 4 Ke.; iir

2 Bogen. I. und II. Abonnements.

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chwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei⸗

Cirkular⸗Verfügung vom 6. Dezember 1851

Erlaß gerichtet,

dachten Erlasse enthaltenen Vorschriften Mitwirkung der Zoll⸗

Zugleich werden alle Personen, welche über

anderen Beamten,

Abonnement beträgt: 1e- a Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie chne

* öah. it gBeiblatt (Preuß. er⸗Zeitung) 4 Zerlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Kosnarchie: 1 Rihlr. 17 Sgr.

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E, -2n9 1 Alle Post-Anstalten des In⸗ und L Un 1 s 9) E 1 . S nehmen Zestellung auf 1 s;dden Königl. preuß. Staats-Anzeiger 2 IaAlh an, für Berlin die bi IJ G8 de Gein; Schadows⸗Straße Nr. 4. Iündn 2 4 unn* 2. ,

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Mittwoch den 25. Februar

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Fabrikanten Wilhelm Colsman zu Märkisch⸗Langen⸗ berg das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen; so wie

Gemäß den von dem Gemeinderathe in Brandenburg getroffe⸗ nen Wahlen den bisherigen Bürgermeister Brandt als Bürger⸗ meister und den Kammergerichts⸗Assessor Sprengel als Bei⸗ geordneten der Stadt Brandenburg für die Amtsdauer von resp.

zwölf und sechs Jahren zu bestätigen. 8

]

Ministerium des Innern.

treffend die Stellung unter Polizei⸗Aufsicht wegen Kontrebande oder Zoll⸗Defraudation.

Zur Beseitigung der Zweifel, welche über die Ausführung des

Gesetzes vom 12. Februar 1850 wegen Stellung unter Polizei⸗

Aufsicht, hinsichtlich der in den §§. 8 bis 10 ausdrücklich bezeichne⸗

ten Mitwirkung der Zoll⸗ und Steuerbehörden ctwa entstehen könn⸗

ten, hat der Herr Finanz⸗Minister, nach vorgängiger Vernehmung

mit dem Königlichen Justiz⸗Ministerium und mit dem Ministerium des Innern, an sämmtliche Köͤnigliche Provinzial⸗Steuer⸗Directionen V

und an die Regierungen zu Potsdam und Frankfurt denjenigen gerichtet, welcher in Abschrift (a.) beifolgt.

Die Königliche Regierung veranlasse ich demgemäß, die im ge⸗ und Weisungen wegen l⸗ und Steuer⸗Behörden zu beachten und in vorkommenden Fällen nach denselben zu 11“ Berlin, den 6. Dezember 1851.

Der Minister des Innern

An sämmtliche Königliche Regierungen. 2

Cirkular⸗Verfügung des Herrn Finanz⸗Ministers an sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren und die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt 2ꝛc., vom 6. Dezember 1851 in derselben Angelegenheit.

.

Feite 88.)

Bescheid vom 9. Februar 1852 betreffend die Ver⸗

waltung der Polizei⸗Anwaltschaft und die Kosten derselben.

Dem Gemeinde⸗Rathe wird auf die Vorstellung vom 17ten

v. M. eröffnet, daß dem Antrage wegen Entbindung des dortigen

Bürgermeisters von den Verrichtungen eines Polizei⸗Anwalts nicht

entsprochen werden kann, da, wie in der zurückfolgenden Anlage des Gesuches ganz richtig bemerkt ist,

drücklich auferlegt.

Die Kosten der Polizei⸗Anwaltschaft bilden nach den Bestim⸗ mungen der Gemeinde⸗Ordnung vom 11. März 1850 (§. 58 in Verbindung mit §§. 133, 134 und 135) eine Gemeindelast, und wenn im §. 58 der Behörde die Befugniß vorbehalten ist, einen als den Bürgermeister, mit den Verrichtungen des Polizei⸗Anwaltes zu beauftragen, so würden in einem solchen

Falle dennoch die Eingesessenen des Bezirks den auf sie fallenden

Kostenbetrag für die Remuneration des aben. 9. Februar 1852. Ministerium des Innern. I von Manteuffel. An den Gemeinde⸗Rath zu N. und abschriftlich 8 zur Nachricht an die Königliche Reg

Polizei⸗Anwaltes zu tragen

(S. Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger Nr. 16,

Bekanntmachung vom 19. Februar 1852. betreffend die Auszahlung der nicht konvertirten Schuldver⸗

11ue“ der freiwilligen Anleihe vom Jahre EEW 1848.

Den in Berlin und in der Umgegend wohnenden Inhabern nicht konvertirter Schuldverschreibungen der freiwilligen An⸗ leihe vom Jahre 1848, deren Kapitalbeträge nach unserer Bekannt⸗ machung vom 20. v. M. am 1. April d. J. zur Rückzahlung gelangen, wird hiermit überlassen, ihre Obligationen nebst dazu gehörigen Zinscoupons Ser. I. No. 8 schon in den Tagen vom 16. bis 28. März d. J. bei der Kontrole der Staatspapiere hier⸗ selbst, Taubenstraße Nr. 30 par terre rechts, in den Vormittags⸗ stunden von 9 bis 1 Uhr zur Prüfung einzureichen.

Berrlin, den 19. Februar 1852. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. gez. Natan. Koehler. Rolcke.

8

Gamet.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Freiherr Schoultz von Ascheraden, von Nehring in Pommern.

ͤͤͤͤͤͤZͤZͤZͤZͤZͤZͤZͤͤͤͤͤͤͤͤͤͤ262626267—⸗“ 8

des Jahres 1852

Uebersicht der bei dem Beginne

üäüunterhaltenden gebauten Strecken auf Staats

Chausseen.

Für 1851 waren zu

üunterhalten. Meilen.

Für 1852 sind zu un⸗

terhalten. Meilen.

Mithin sind im J. 1851 hinzuge⸗ kommen.

Meilen.

Königsberg 63,8

66,6 ) Gumbinnen 40

c die Gemeinde⸗-Ordnung vom 11. März 1850 im §. 58 dem Bürgermeister jene Function aus-

Danzig... 12,5 Marienwerder 55,8 Posen 44,2 Bromberg 33,4 Stettin 61,4 Köslin 66,4 Stealsund ....... 19,3 ) Breslau 88,5 Liegnitz 114,8 ) Oppeln. 50,8

13) Berlin 1 4,1

14) Potsdam .. 125,9

15) Frankfurt .

16) Magdeburg

17) Merseburg

18) Erfurt

19) Münster

20) Minden

21) Arnsberg

22) Koblenz

23) Düsseldorf ...

24)

25)

26) Aachen

Summa

““