1852 / 51 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

a. bei Ackerländereien, b. bei Wiesen, c bei der Forstkultur, b

1 wenn sich Ortsteinschichten in größe⸗

rer Ausdehnung im Untergrunde be⸗

1 finden?

) Wodurch ist der Ausfall in der Kartoffeln⸗

Ernte zu ersetzen, e ha der Crnaäͤhrung der Menschen (l⸗ 8 lucus tuberosus, Körbelrübe ꝛc.), p. beim Viehfutter (Runkelrübe, Steck⸗ rübe, Möhre, Turnips ꝛc.), 1 lc. beim Brenngute (Runkelrübe ꝛc.)? 11416161613““ 1. Section für Acker⸗ und Wiesenbau. 1) Welche Erfahrungen sind in neuerer Zeit über die Drainage gemacht?

a. Bewahrt sich die Anwendung der Muff, oder ist dieselbe nur bei gewissen Loka⸗ litäten, eventuell bei welchen zu em⸗ pfehlen? Sind die größeren Röhren behuf wei⸗ terer Durchführung des Wassers durch das Nebeneinanderlegen mehrerer kleiner Röhren gänzlich zu entbehren?

Welche Lonsiruction empfiehlt sich bei der Ausmündung der Röhren, um das Hineinkriechen von Fröschen zꝛc., so wie das muthwillige Zerstören derselben möglichst zu vermeiden?

2) Welches ist die zweckmäßigste Kultur des Hochmoors behuf des Ackerbaues? Ist die bislang befolgte Kultivirung desselben mittelst Brennens und Anbau's des Buchweizens in national⸗ökonomischer und landwirthschaft⸗

licher Beziehung zu empfehlen?

Kann die Operation des Moorbrennens durch eine andere Kultur ersetzt werden? 3) Liegen neuere Erfahrungen über zweckmäßige

Eiiichtungen der künstlichen und wilden Wiesenbewässerung vor? b

4) Welche Fortschritte hat der Anbau des Mais iiem nördlichen Deutschland gemacht, tenf tees

2. behuf der Körnergewinnung,?

b. behuf der Grün⸗Abfütterung? Welche Arten empfehlen sich für die eine, welche für die andere Benutzung? Hat sich

namentlich ein bedeutender Unterschied im

Futterwerthe der einen oder andern Art

gezeigt?

5) Auf welche Weise ist eine reine Ackerwirth⸗ sscchaft ohne landwirthschaftliche Nebengewerbe und ohne zureichende immerwährende Weide⸗

Wiesenflächen am zweckmäßigsten zu be⸗

II. Section für Viehzucht. 1) Welche Erfolge hat die Kreuzung der land⸗ ühblichen Rindviehracen mit holländischem, friesischem und Vhttt neecen. angelnschem und englischem Blute gehabt?

Welches sind die eigenthümlichen Vorzüge und Mängel des Landschlages, welchen man Iin jedem gegebenen Falle zu veredeln beab⸗ 8 ichtigt?

2) Was für neuere Mittel gegen Milzbrand und Lungenseuche sind bekannt geworden?

8 It es gegründet, daß das Verfüttern der mn von Fiee auf die Ent⸗ 8 ehung der Lungenseuche influirt? 3) Ist im nördlichen Deutschland eine Ver⸗ besserung oder Veredelung der Pferderacen durch Kreuzung mit englischen Vollblut⸗ pferden bemerkbar geworden?

Welchen Einfluß haben in Deutschland

1 die Wettrennen auf die Pferdezucht e

4) Welche Erfahrungen hat man in neuerer

Fe über die Wirtung der verschiedenen Futtermittel beim Rindvieh, a. rücksichtlich der Fleischerzeugung, b.

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264 rücksichtlich der Fetterzeugung, c. rück⸗ sicchtlich der Milch gemacht? III. Section für Forstwirthschaft.

1) Erfahrungen aus dem Gebiete des Wald⸗ baues und des forstwirthschaftlichen Betrie⸗ bes, namentlich Mittheilungen von Ver⸗ suchen und Erfahrungen über Holzanbau, Behandlung, Benutzung und Ertrag der Wälder, über Witterungseinflüsse und Wald⸗ beschädigungen durch Insekten.

Ueber Heranbildung der Waldarbeiter und deren Behandlung.

Erfahrungen über den Ertrag der Wald⸗ nebennutzungen, insbesondere der Leseholz⸗ nutzung.

Welche Erfahrungen sind über die Wurzel⸗ bildung der einzelnen Holzarten je nach Bo⸗ den und Bodenbearbeitung gemacht? Welche Rücksichten entspringen daraus für die Er⸗ ziehung derselben?

Erfahrungen über die nach Boden, Klima und Gedeihen verschiedene Behandlung der Buchensamenschläge mit besonderer Rücksicht auf Nachhülfe durch Bodenverwundung, Saat und Pflanzung.

Erfahrungen über die unter dem Namen „Schütten“ bekannte Krankheit der Kiefern, und Einfluß dieser Krankheit auf die Ver⸗ wendung der Pflanzen.

Unter welchen Verhältnissen ist bei der Auf⸗ nahme der Holzbestandesvorräthe die spe⸗ zielle Bestandesauszählung der summarischen Schätzung, nach Maßgabe der bisherigen Erfahrungen, vorzuziehen.

IV. Section für Obst⸗ und Weinbau.

Die Fragen für diese Section sind noch nicht ausgewählt. 1

EE1“ 9 V. Ssotion für Bienenzucht..

Die im September v. J. zu München statt⸗

gehabte II. Versammlung deutscher Bienenwirthe hat uns durch ihren Vorstand den Wunsch zu erkennen gegeben, künftig ihre Versammlungen mit den Versammlungen der deutschen Land⸗ und Forstwirthe vereinen zu dürfen. Diesem Wunsche gern entsprechend, haben wir eine besondere Section für diesen Zweig der Landwirthschaft bilden zu müssen geglaubt. Es sind zugleich durch den Vorstand der II. Versammlung deutscher Bienen⸗ wirthe mehrere Berathungs⸗Gegenstände für diese Section in Vorschlag gebracht, unter denen, mit Berücksichtigung der desfalls etwa noch eingehen⸗ den Vorschläge, demnächst Auswahl getroffen werden wird. b

VI. Section für technische Gewerbe.

1) Welche Erfahrungen liegen über die Dar⸗ stellung der Flachse a. nach dem Schenkschen, b. nach dem Clausenschen Verfahren vor? 2) Welche Erfahrungen sind über die Gewin⸗ nung und Verwendung der Torfcoaks gemacht worden? Wie verhalten sie sich zur Steinkohlen⸗Feuerung?

VII. Sectionen für Naturwissen⸗ schaften.

1) Welche Beobachtungen sind vom Stand⸗ punkte der Land⸗ und Forstwirthschaft über den Gang der Witterung in Deutschland gemacht worden, und welche Beobachtungen müßten auch vom Standpunkte der Natur⸗ wissenschaften angestellt werden, um zuver⸗ lässigere Anhaltspunkte über den bevorste⸗ G Gang der Witterung zu erhalten? 2) Steht der Nahrungswerth der Futtermittel im festen Verhältniß zu ihrem analbpytisch er⸗ mittelten Stickstoffgehalte, and welche Um⸗ stände sind es, die dies Verhältniß etwa modifiziren könnten?

3) Liegen bestimmte Thatsachen darüber vor,

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deaß der Fu erwerth der Kartoffeln im um⸗ gekehrten Verhältnisse zu ihrer Wässerigkeit, noder im direkten Verhältnisse zu ihrem Stärke⸗ mmehlgehalte steht? 4) Welches sind die Thatsachen, die den Fut⸗ terwerth der Hülsenfrüchte geringer anzuneh⸗ men berechtigen, als ihn die Theorie nach ihrem Stickstoffgehalte angiebt und eristiren überhaupt dergleichen Thatsachen? Es ergeht nun an alle Land⸗ und Forstwirthe, so wie an alle land⸗ und forstwirthschaftlichen Vereine Deutschlands das Ersuchen, die vorste⸗ henden Fragen in gefällige Erwägung zu neh⸗ men und etwaige, die Abänderung der vorge⸗ schlagenen, oder die Aufstellung noch anderer Fragen bezielenden Wünsche und Vorschläge, welche die thunlichste Berücksichtigung finden wer⸗ den, uns baldigst, spätestens bis zum 1. Mai d. J. zugehen lassen zu wollen. Schließlich noch die Anzeige, daß der Dr. Wolff zu Hannover zum Geschäftsführer der XV. Versammlung ernannt worden ist.

Hannover, am 11. Februar 1852.

Der Vorstand der XV. Versammlung deutscher Land⸗ und Forstwirthe. 027. * B. Graf v. Bernstorff. J. C. v. During.

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* CLC1Z11“

12233 FGthwendigee e— Subhastation und Auction. Die zur Konkursmasse des hiesigen Fabrikanten Johann Andreas Bursch gehörigen Grundstücke und zwar:

Die beiden in hiesiger Stadtflur an der so⸗ genannten Gottesackerhöhle hin bis zum Thonhausener Fußsteige gelegenen, auf 470 Thlr. ohne Berücksichtigung der Ob⸗ lasten gerichtlich geschätzten Feldgrundstücke Nr. 255 und Nr. 259 des Flurbuchs, 281 ¶Ruthen mit 18,01 St. Einheiten enthaltend,

Die in der niedern Vorstadt dahier unter Nr. 251 des Brd. Vers. Kat. gelegenen, ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 7158 Thlr. gerichtlich gewürderten Wohn⸗ und Fabrikgebäude nebst Trockenhaus, Garten und Feldstück Nr. 225 a., 225 b., 224 und 224 b. des Flurbuchs den 1 2. 1882 an hiesiger Stadtgerichtsstelle Mittags 12 Uhr der gedachten Tage unter den bei nothwendigen Subhastationen vorgeschriebenen gesetzlichen Be⸗ dingungen öffentlich versteigert, G1“ und damit soll 28 Fudie Auetton Sg, Hr; III. 2 der in den unter II. erwähnten Fabrikge⸗ bäuden aufgestellten Maschinenwerke, beste⸗ hend in einer Dampfmaschine und in Streichgarn⸗Spinnmaschinen sammt Zu⸗ behör

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verbunden und Tags darauf,

den 13. Mai 1852,

Vormittags 9 Uhr, an Ort und Stelle dergestalt, daß die Dampf⸗ maschine sowohl, als die übrigen Maschinen⸗ werke einzeln zur Versteigerung kommen, abge⸗ halten werden.

Es wird dies für Erstehungslustige, unter Hinweisung auf das im hiesigen Rathhaussaale aushängende Subhastations⸗ und Auctions⸗ Patent, so wie die demselben beigefügte Be⸗ schreibung der zu versteigernden Gegenstände nebst den näheren Verkaufsbedingungen, hier⸗ durch bekannt gemacht.

Stadtgericht Crimmitzschau, den 17. Februar 1852.

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die Abonnenten der stenographischen Berichte über

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Redaction und Rendantur:

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die Verhandlungen beider Kammern.

Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

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Preis-Erhöhung. Mit geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) Hal ““ in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., Anaag. 8 Un 8 ö’

as Abonnement beträgt: 2½q 2 2 20 Sgr. für 8 4 * 0 11 1 1 rĩr 8 öö nehmen Zestellung auf in allen Theilen der Monarchie ohne dden Königl. preuß. Staats-Anzeiger 892 g7 8 5

in der ganzen Monarchie:

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an, fuͤr Berzin die 111““ Expeditionen: Behren⸗Straße Nr. 57. und Schadows⸗Straße Kr. 4.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich russischen Oberst⸗Lieutenant der Garde a. D.

Wladislavleff, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem

ehemaligen Schulzen Gottlieb Ziegler zu Hayna, Kreis De⸗

litzsch, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Brückenwärter

Nikolaus Geller zu Koblenz, die Rettungs⸗Medaille am Bande verleihen.

Berlin, den 27. Februar 1852.

Ihre Königliche Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ herzogin und Ihre Hoheit die Herzogin Karoline von Meck⸗ lenburg⸗Strelit, sind nach Schwerin gereist. 8

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Reglement

vom 17. Februar 1852 en telegraphischen Verkehr e in den * Königlich Preußischen Staaten. Vorbemerkungen. Um das Telegraphen⸗Institut möglichst gemeinnützig zu machen

und für dessen Benutzung in ganz Deutschland gleichmäßige Grund⸗ sätze zu erzielen, haben die Regierungen von Preußen, Oesterreich,

Bayern und Sachsen sich über die Bildung eines deutsch⸗österreichi⸗

schen Telegraphen⸗Vereins verständigt und in einem am 25. Juli 1850 abgeschlossenen Staatsvertrage zunächst die Grundsätze fest⸗ gestellt, nach welchen zum Zweck der Uebereinstimmung die inter⸗ nationale, d. h. diejenige telegraphische Korrespondenz zu behan⸗ deln ist, bei welchen die Ursprungs⸗ und die Endstation verschiede⸗

nen Vereins⸗Verwaltungen angehören. Diesem mit dem 1. Oktober 1850 in Kraft getretenen Vertrage ist später auch das Königreich Württemberg beigetreten. In einer

zur weitern Ausbildung des Vereins sowohl in technischer als ad⸗

ministrativer Beziehung im Oktober 1851 abgehaltenen Konferenz sind die Modificationen und Ergänzungen des angezogenen Ver⸗

trages, wie sich dieselben durch die gemachten Erfahrungen als nothwendig herausgestellt hatten, von Kommissarien sämmtlicher jetzt zum deutsch⸗österreichischen Telegraphen⸗Vereine gehörigen Re-⸗ gierungen berathen und in einem Nachtrags⸗Vertrage festgestellt

worden.

Der deutsch⸗österreichische Telegraphen⸗Verein, zu welchem der

Zutritt für alle übrigen deutschen Staaten mit den in ihren Ge⸗ Preußen, Oesterreich, Bayern, Sachsen und Württemberg steht über⸗

bieten zu errichtenden Tolegraphen⸗Linien offen gehalten ist, erstreckt sich nicht allein auf die in den Gebieten der vorgenannten fünf Re⸗ gierungen gelegenen, sondern auch auf diejenigen Telegraphen⸗Li⸗ nien und Stationen, welche die eine oder andere der Vereins⸗Re⸗ gierungen in fremden Staaten unterhält oder noch anlegen sollte; letztere Linien und Stationen jedoch nur in so weit, als die mit den betreffenden fremden Regierungen bestehenden oder noch abzu⸗ schließenden Verträge die Ausdehnung der Vereinsbestimmungen auf jene zulassen.

25. Juli 1850 abgeschlossenen deutsch⸗österreichischen Telegraphen⸗ Vertrages auch auf den telegraphischen Verkehr im Innern der Preußischen Staaten angewendet und Allerhöchsten Orts unterm 8. Dezember 1851 auch die Bestimmungen des Nachtrags⸗Vertrages

Nachdem auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 26. September 1850 die Bestimmungen und der Tarif des unterm

gehehmigt worden sind, treten vom 1. März 1852 ab, unter Weg⸗ all aller bisher auf den telegraphischen Verkehr ergangenen Ver⸗ ordnungen, folgende Regulativ⸗Bestimmungen für die preußischen Telegraphen⸗Linien in Kraft. 1

A. Bezeichnung der zu benutzenden Telegraphen⸗ Linien *).

„Dite preußischen Staats⸗Telegraphen erstrecken sich vom 1. März c. ab auf die Linien

1) von Berlin über Potsdam, Magdeburg, Oschers⸗ leben, Braunschweig, Hannover, Minden, Hamm, Düs⸗ seldorf, Deutz, Köln, Aachen bis Verviers:

a) mit Anschluß an die Königl. belgischen Telegraphen⸗Linien von Verviers nach Antwerpen, Ostende und nach Brüssel ꝛc.;

b) durch diese an die französischen Linien über Paris nach Poi⸗

22 Chalons sur Marne nach Angers, nach Havre und nach ““ alais; e) mittelst letzterer an die Telegraphen⸗Linien des Königreichs Großbritannien;

d) mit den Seitenlinien von Düsseldorf nach Elberfeld und von Hamm nach Münster **);

2) von Berlin über Jüterbogk, Dessau, Coöthen, Halle, Weimar, Erfurt, Gotha, Eisenach, Kassel, Mar⸗ burg, Gießen nach Frankfurt a. M.:

a) mit der Seitenlinie von Halle nach Leipzig anschließend an die Königl. sächsischen Telegraphen⸗Linien von Leipzig in einer Richtung über Dresden nach Bodenbach und in der anderen Richtung nach Hof und durch diese in der ersten Richtung anschließend an die Kaiserl. österreichischen Tele⸗ graphen⸗Linien und in der anderen Richtung anschließend an die Königl. bayerischen Telegraphen⸗Linien von Hof nach Hanau, von Hof über München nach Regensburg mit der Verbindung von Augsburg aus an die Königl. württember⸗ gischen und von Salzburg aus an die Kaiserl. österreichischen Telegraphen⸗Linien;

b) mit der Seiten⸗Linie von Cöthen nach Magdeburg zum Anschluß an die sub 1 genannte Telegraphen⸗Linie;

3) von Berlin über Wittenberge, Hagenow nach Hamburg mit der Seitenlinie von Büchen nach Lübeckz 4) von Berlin über Stettin nach Swinemünde;

5) von Berlin über Stettin, Kreuz nach Posen mit de Abzweigung von Kreuz nach Bromberg***);

6) von Berlin über Frankfurt a. O., Liegnitz, Bres⸗

lau, Oppeln, Kosel, Ratibor nach Oderberg mit Anschluß

an die Kaiserlich österreichischen Telegraphenlinien von Wien nach Mailand, nach Bregenz, Bodenbach, Krakau, Pesth, so wie nach Triest und Venedig.

Diese Linien können für den telegraphischen Verkehr benutzt wer⸗ den. Die Beuutzung der Telegraphen der Vereins⸗Regierungen von

haupt Jedermann ohne Ausnahme zu. 8. B. An

8 §. 1. s Berechtigung zur Annahme. 8 1 Die Aufgabe von Depeschen behufs der Telegraphir ung kann nur bei den Telegraphen⸗Stationen erfolgen.

*) In den mit gesperrter Schrift bezeichneten Orten befinden sich preußische Telegraphen⸗Stationen.

**) Die Ausführung der Telegraphen⸗Linie von Deutz nach Koblenz ꝛc., so wie die der Nebenlinies von Hamm über Paderborn nach Kassel steht evor.

nahme der Depeschen. 1

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***¼) Die Verlängerung der Linie bis Danzig und B aunsberg wird noch im Laufe dieses Jahres erfolgen. . 1n