lichen Behörden des Auslandes eine
Rechtswillfährigkeit versichert. 1 Berlin, den 19. Februar 1852. Königliches Stadtgericht,
Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen, 8 8—
[V. Deputation für Vergehen.
908 Subhastations⸗Patent. 84. b 82 Schaps Davidsohn gehörigen, am Markte hierselbst belegenen Wohnhäuser, Konitz Nr. 76 und 77, tbgehat⸗ auf 5606 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf., sollen im ermine n. B1 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle auf dem Rathhause ubhastirt werden. fa und neuester Hypothekenschein sind im IV. Büreau einzusehen. 1 Konitz, den 15. Oktober 1851. b Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
11288 Nothwendiger Verkauf. Das im hiesigen Kreise belegene freie Allodial⸗ Rittergut Byddin, landschaftlich abgeschätzt auf 15,230 Rthlr. 12 Sgr. 2 Pf. mit Einschluß des auf 511 Rthlr. taxirten streitigen Inventariums, ufolge der nebst Hypothekenschein in dem dritten Bürean einzusehenden Taxe, soll “ am 7. September 1852, “ Morgens 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Predeek an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. „Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗ biger, Frau Gutspächter Aepinus, Friederike Henriette geb. Krüger und Friedrich Karl George von Wachenhusen werden zu diesem Termine hiermit vorgeladen. Schwetz, den 20. Dezember 1851. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
8
1120] Ediktal⸗Citation.
Auf die Anklage der Staatsanwaltschaft ist egen die unten näher bezeichneten Personen: 1) den Gerbergesellen Julius Reinhardt Wilde
aus Kottbus,
2) den Gerbergesellen Albert Miedebrock aus
Demmin,
3) den Gerbergesellen Saxlehner aus Forste wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung eines Menschen die Untersuchung eingeleitet und haben wir unter Aufhebung des am 18. Februar c. anberaumten Termins zum mündlichen Verfah⸗ ren einen neuen Termin auf den
12. Mai 1852, Vormittags 9 Uhr,
in unserem Gerichtshause anberaumt, wozu die
dem jetzigen Aufenthalte nach unbekannten An⸗
geklagten mit der Aufforderung vorgeladen wer⸗ den, zur festgesetzten Stunde punktlich zu erschei⸗ nen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden
Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder
solche uns dergestalt zeitig vor dem Termine an⸗
zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Erscheinen die Angeklagten nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contuma- ciam verfahren werden.
Als Belastungszeugen sind zum Termine vor⸗
geladen: 1) der Gerbergeselle Casimir Hembitzkyvy, 2) der Gerbergeselle Domschat, 8.r 3) der Gastwirth Johann Wilhelm Liebe, 4) der Kreisphysikus Dr. Preussendorf. 4) Der Angeklagte Gerbergeselle Wilde ist 31 Jahre alt, geboren in Kottbus, hat sich zuletzt in Spandau beim Lederhändler Kör⸗ ner aufgehalten, und befindet sich auf der Wanderschaft. Der Angeklagte Gerbergeselle Miedebrock, 24 Jahre alt, 2. aus Demmin, hat sich zuletzt in Spandau beim Lederhändler
Körner auf ehalten, befindet si der Wanderschaft⸗ 6
7
V
Der Angeklagte Gerbergeselle Saxlehner ist zu Forste geboren, hat sich zuletzt in Liegnitz aufgehalten, und beündet sich jetzt auf der Wanderschaft. 1““
Spandau, den 12. Januar 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
6 “
[1183] PE11ö16ö1“”“
Ueber den Nachlaß des zu Frankfurt a. d. O. am 4. November 1851 verstorbenen Kaufmanns Leopold Schmidt ist der erbschaftliche Liquida⸗ tions⸗Prozeß eröffnet und der Rechtsanwalt Christiani der Masse zum Kurator bestellt worden.
Sämmtliche Gläubiger des Gemeinschuldners werden hierdurch vorgeladen, sich spätestens in dem auf den 14. April 1852., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Ullrich an hiesiger Gerichts⸗ stelle, Junkerstraße No. 1., angesetzten Liquida⸗ tions⸗Termine zu gestellen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzugeben, die vorhande⸗ nen Dokumente urschriftlich vorzulegen und dem⸗ nächst die weitere rechtliche Verhandlung zu er⸗ warten. Denjenigen, welche am persönlichen Er⸗ scheinen gehindert sind und denen es hierselbst an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizrath Dr. Bardeleben, Justizrath Hanne⸗ mann, Vogel und Keller als Bevollmaͤchtigte vegeötagen.
ie Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer etwanigen Vorrechte in Betreff ihrer Forderungen an den Kaufmann Leopold Schmidtschen Nachlaß für verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse etwa übrig bleiben möchte, wer⸗ den verwiesen werden.
Frankfurt a. d. O., den 7. Dezember 1851.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[122] Ediktal⸗Citation. An das von dem Lehnschulzenguts⸗Besitzer Karl Wilhelm Redlich mittelst Vertrages vom 6. April 1846 an den frühern Mühlenbesitzer Karl Lud⸗ wig Possin verkaufte, im Hypothekenbuche über Rampitz sub Nr. 1 verzeichnete, daselbst belegene Lehnschulzengut hat der Johann Albrecht Grä⸗ bert als belehnter Gesammthänder einen Anspruch. Zur Aufnahme seiner Erklärung über diesen Ver⸗ kauf wird der seinem Aufenthalte nach unbekannte Johann Albrecht Gäbert resp. seine lehnsfähige Descendenz zum Termine auf den 19. Mai 1852, Vormittags d1 Uhr,. vor dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky an hiesiger Gerichtsstelle Junkerstraße Nr. 1 unter der Ver⸗ warnung der Präkluston mit allen Ansprüchen auf das gedachte Grundstück im Falle Außenbleibens vorgeladen. Frankfurt a. O., den 14. Januar 1852. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[676] Proclama.
Gegen den am 1. November 1804 zu Greven geborenen, nach Angabe seines Vaters, des Bernard Heinrich Stapel oder Stapelkämper, im Jahre 1825 nach Schiedam im Königreich der Niederlande ausgewanderten, seitdem verschollenen Bernard Heinrich Stapel (auch Stapel⸗ kämper) ist von dessen Vater auf Todes⸗Er⸗ klärung angetragen.
Es werden daher der Bernard Heinrich Stapel (oder Stapelkämper) der Sohn, so wie dessen unbekannte etwaige Erben, hierdurch vorgeladen, längstens in termino
den 5. Juni 1852, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Kocks, zu erscheinen, eventuell über ihr Erbrecht sich auszuweisen, wi⸗
drigenfalls nach Ablauf dieser Frist die Todes⸗ Erklärung des Bernard Heinrich Stapel oder Stapelkämper ausgesprochen und der Nachlaß den gesetzlichen Erben desselben aus⸗ geantwortet werden wird. E11““ Münster, den 26. Juli ““ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [239) “] Die Kredit⸗Masse des am 12. April pr. hier verstorbenen Arbeitsmanns Joachim Kiehn (auch Kühn genannt) soll nach 4 Wochen vertheilt werden. Perleberg, den 15. Februar 1852. ½ Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[232] Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Hofmarschall⸗Amt macht hierdurch bekannt, daß saͤmmtliche, an Ihre König⸗ liche Hoheiten den Prinzen und die Frau Prin⸗ zessin Karl ohne Bestellung eingehenden Gegen⸗ stände im Bereiche der Literatur, der Kunst und Industrie, bevor deshalb nicht bei dem genaun⸗ ten Hofmarschall⸗Amte Anfrage geschehen und Erlaubniß zur Einsendung eingeholt worden ist, ohne Weiteres zurückgewiesen werden müssen.
Berlin, den 24. Februar 1852. 2 Hofmarschall⸗Amt Sr. Königlichen Hoheit des
Prinzen Karl von Preußen. (gez.) Marquis von Lucchesini.
[240% Köln⸗Mindener Eisenbahn.
Im Monat Januar 1852 wurden einge⸗ nommen: aus dem Personen⸗Transport 42,052 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf., aus dem Güter⸗Trans⸗ vort 96,428 Rthlr. 24 Sgr. 10 Pf., Summa 138,481 Rthlr. 10 Sgr. 6 Pf. Im Monat Ja⸗ nuar 1851 wurden eingenommen: aus dem Personen⸗Transport 49,379 Rthlr. 17 Sgr. 4 Pf., aus dem Güter⸗Transport 79,891 Rthlr. 22 Sgr. 3 Pf., Summa 129,271 Riblr. 9 Sgr. 7 Pf. Mithin im Monat Januar 1852 ein Plus von 9210 Rthlr. 11 Pf.
[241] Bekanntmachung.
8 Die Königlich sächsische Alademie für Forst-⸗
und Landwirthe beginnt die theoretischen Vorträãᷓ jahres 1852—53 für das Som 3 am 19. April 1 und für das Winterhalbjahr am 15. Oktober 1852. Jeder Aufzunehmende muß: 1 1) das 17te Lebensjahr erfüllt haben; 2) einen Geburts⸗ und Heimatsschein; 3) gute Zeugnisse über sein seitheriges sittliches Betragen von der Obrigkeit des Orts, wo er sich zuletzt wesentlich aufgehalten und der Lehranstalt, welche er besucht hat, und im Falle er nicht selbstständig ist, auch eine von seinem Vater oder Vormunde ausge⸗ stellte obrigkeitlich beglaubigte Bescheinigung über die Erlaubniß zum Zesuche der Aka⸗ demie beibringen. Uebrigens ist sowohl für die der Forst⸗ als die der Landwirthschaft sich Widmenden ein nothwendiges Erforderniß, im Allgemeinen diejenige Vorbildung zu besitzen, welche er⸗ forderlich ist, um die Vorlesungen gehörig verstehen zu können, wünschenswerth und im eigenen Interesse der Studirenden aber ist es, daß sie sich auch vor dem Besuche der Anstalt mindestens bereits ein Jahr mit der Fpoöorst⸗ oder Landwirthschaft praktisch beschäf⸗ tiget haben. Akademie Tharant, am 25. Februar 1852. . von Verg⸗ h“
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Ver
Heute den 27. Februar 1852
Siebenundzwanzi
ist ausgegeben worden: benetatmn⸗
unzigste Sitzung der I. Kammer.. Achtundzwanzigste Sitzung der II. Kammer. 2
Total 120 Bogen des l. und II.
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Bogen Abonnements.
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zus. 5 ½ Bogen.
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hmnnser Justizminister wird beauftragt.
Das Abonnement beträgt: 21 *. e
20 Sgr. für ¼ Jahr F U n 1 ''
in allen Theilen der Monarchie ohne 19½ 8
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Mit Beiblatt (Preuß. Adler⸗Zeitunh)h)) 1181“ 19
in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 pf., E11“ 118.
in der ganzen Monarchie: bir. 5. 828 Ig. .eDNh t Iens; 2 1“ “ 9
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Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Hestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen: Hehren⸗Straße Nr. 57. und Schadows⸗Straße Nr. 4.
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Gesetz, betreffend die Einführung der Allgemeinen Deposital⸗Ordnung vom 15. September 1783, nebst den dieselbe erlaͤuternden, ergänzenden und abän⸗ dernden Verordnungen, in den Departements des Appellationsgerichts zu Greifswald und des Justiz⸗ senats zu Ehrenbreitstein. Vom 28. Januar 1852.
1 Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. 1 9
rordnen, unter Zustimmung der Kammern, was folgt:
Die Allgemeine Deposital⸗Ordnung vom 15. September 1783 und die, dieselbe erläuternden, ergänzenden und abändernden Ver⸗ ordnungen, namentlich die Verordnung vom 18. Juli 1849 (Gesetz⸗ Sammlung von 1849, Nr. 28, Seite 295 ff.) werden vom 1. Juli 1852 ab in den Bezirken des Appellationsgerichts zu Greifswald und des Justizsenats zu Ehrenbreitstein eingeführt. mit der Ausführung dieses Gesetzes
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. e Gegeben Berlin, den 28. Januar 1852. (L. S) Friedrich Wilhelm.
von Manteuffel. vonder Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Herzoglich nassauischen Kammerherrn, Lieutenant a. D. und Polizei⸗Distrikts⸗Kommissarius, Freiherrn von Bock zu Lenkau, Kreis Kosel, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen;
Die Ober⸗Zoll⸗Inspektoren Hitzigrath in Stallupönen und Elmering in Stolpmünde zu Steuer⸗Räthen; so wie
Den seitherigen Landraths⸗Amts⸗Verweser Gutsbesitzer Gottberg zum Landrathe zu ernennen. 8 im für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Dem Franz Friedrich Patscher zu Menden ist unter dem 23. Februar 1852 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene für neu und eigenthümlich erkannte Maschine zur Anfer⸗ tigung von Haken und Oefen, 3 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Ministeri
Dem Kaufmann Franz Schilde zu Berlin ist unter dem 23. Februar 1852 ein Patent 8 Fkluaauf eine durch Modell nachgewiesene Briefwaage, so weit dieselbe als neu und eigenthümlich anerkannt ist, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu be⸗ schränken,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗
fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Abgereist: Ihre Durchlaucht die Herzogin von Sagan⸗
Talleyrand, nach Sagan.
Berlin, 28. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Koönigl. Hannoverschen Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. de Leuw zu Gräfrath die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Hannover ihm verltehenen Comman⸗ deur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Guelphen⸗Ordens zu ertheilen. 5
2
8— IIIEE gen, Beförderungen und Versetzungen. Den 12. Februar. 9* Sr. Majestät dem Könige von Hannover das 3. Hus. Regt. verliehen. Wolff v. Gudenberg, Pr. Lt. vom Garde⸗Schützen⸗Bat., unter Be⸗ förderung zum Hauptmann und Comp. Chef, zum 5. Jäger⸗Bataillon, v. Löwenclau, Sec. Lt. vom Garde⸗Jäger⸗Bataillon, unter Be⸗ förderung zum Pr. Lt., z. Garde⸗Schützen⸗Bat., v. Graeveitz, Sec. Lt. vom 6., zum 5. Jäger⸗Bat. versetzt. v. Stegmann et Stein, P. Fähnr. vom 6. Jäger⸗Bat., zum überz. Sec. Lt. befördert. Gr. v. F
8
Finken⸗ stein, Gen. Major a. D., zum Mitgliede der Gen.⸗Ordens⸗Kommission ernannt. v. Bredow I., Sec. Lt. vom Kaiser Alerander Grenadier⸗ Regt,, zum Pr. Lt. befördert. Jouanne, P. Fähnr. vom Garde⸗Drag. Regt, zum 7. Hus. Regt. versetzt. Prinz Woldemar zu Lippe⸗Detmold, Prem. Lieut. à la suite des Garde⸗Drag. Regts., zum Rittm. befördert. Beczwarzowski, Oberst u. Comdr. des 7. Hus. Regts., zum Comdr. der Land⸗Gendarmerie, mit gleichzeitiger Führung der 3ten Gend. Brig. ernannt. Rothe, Masuch, v. Lewinski, P. Fähnrs. vom 7. Inf. Regiment, zu Sec. Lieuts., letztere beide als überzähl., befördert. v. Hanstein, P. Fähnr. von dems. Regt., unter Beförderung zum überzähligen Sec. Lieut.,), zum 22. Infanterie⸗Regiment versetzt. Fischer, P. Fähnr. vom 18. Inf. Regt., zum Sec. Lt., v. Kreckwitz, v. Johnston, P. Fähnrs. vom 6. Inf. Regt., zu überzähl. Sec. Lts., Koehler, v. Wissel, v. Lindeiner, P. Fähnrs. vom 11. Inf. Regt., v. Treskow, P. Fähnr. vom 7. Hus. Regt., v. Mikusch, Baron v. Collas, P. Fähnrs. vom 1. Ulan. Regt., zu Sec. Lts., letztere 5 als überzählig, Kreckel, v. Luckowitz, P. Fähnrs. vom 10. Inf. Regt., zu Sec. Lis., v. Manstein, P. Fähnr. v. 4. Hus.⸗Regt., unter Versetzung zum 11. Inf. Regt., zum uüberzähl. Sec. Lt., Bobrzyk, Schlegel, v. Lilienhoff, P. Fähnrs. vom 22. Inf. Regt., zu überzähl. Sec. Lts., Wachsmann, Sabinski, v. Lieres, v. Bockelberg, P. Fähnrs. vom 23. Inf. Regt., zu Sec. Lts., letztere 3 als überzählig, befördert.
Den 14. Februar. v
8
Fromm, Feldjäger u. karakt. Sec. Lt. vom reit. Feldjäger⸗Corps, zum Oberjäger u. Sec. Lt., v. Parpart, Sec. Lt. vom 4. Inf. Regt., zum Pr. Lt., Möschke, Hoffmüller, v. Trzebiatowski, P. Fähnrs. vom 9. Inf. Regt., zu Sec. Lts., letzterer als überzählig, v. Gottberg, P. Fähnr. vom 2. Kür. Regt., Kutscher, P. Fähnr. vom 5. Hus. Regt., zu überzähl. Sec. Lts., v. Broen, Hauptm. vom 14. Inf. Regt., zum Major, v. Horcker, Pr. L. von dems. Regt., z. Hauptm. u. Comp. Chef, v. Eichmannl., Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Chagnian, Möse, Simon, Mertz, v. Drigalski, v. Schröder, P. Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., letztere beide als überzähl., befoördert
Den 19. Februar. “
Fürst Radziwill, Gen. Lieut. u. Comdr. der 6. Division, zum int. kommandirenden General des IV. Armee⸗Corps ernannt. v. Thümen, Gen. Lieut., in seiner Eigenschaft als Divis. Comdr. von der 11. zur 6. Divis. versetzt. v. Koch, Gen. Major u. Comdr. der 8. Inf. ö zum Commandeur der 11. Div., v. Gayl, Gen. Major und Komman⸗ dant zꝛc. von Luxemburg, zum Comdr. der 16. Div., Kaiser, Gen. Ma jor und Comdr. der 15. Ldw. Brig., zum Kommandanten von Luxemburg und Führer der Brigade dieser Bundesfestung, v. Schöler, Oberst und Comdr. des 38. Inf. Regts., zum Comdr. der 8. Inf. Brig,, unter Bei behalt seines Verhältnisses als Flügel⸗Adjut., v. Könneritz, Oberst un Comdr. des 5. Inf. Regts., zum Comdr. der 15. Ldw. Brig., Gr. von Monts, Oberst⸗Lieut. vom 11. Inf. Regts, zum Coͤmdr. des 38. Inf. Regts., Bar. v. Koschkull, Oberst⸗Lieut, vom 40. Inf, Regt., zum Comdr. des 5. Inf. Regts. ernannt.