[212⁄ Bekanntmachung.
Mit Bezug auf unsere unterm 20. November v. J. veröffentlichte Aufkündigung wird hiermit wiederholt bekannt gemacht, daß in der am ge⸗ dachten Tage statigefundenen Verloosung von Rentenbriefen der Provinz Schlesien, folgende
Appoints gezogen worden sind: Lit. A. zu 1000 Rthlr. 8 1090, 1230, 1291, 1302 und 1317. Lit. B. zu 510 Nthlr. 4 Stück: Nr. 83, 256, 326 und 380. Lit. C. zu 100 Rthlr. 9 Stück: Nr. 50, 265, 345, 374, 409, 698, 732 und 755. Lit. D. zu 25 Rthlr. 4 Stück: Nr. 78, 127, 254 und 472. Lö ir. ...4Rffr. 8 10 Stück: Nr. 19, 51, 69, 70, 112, 187 338, 477 und 776.
Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Zins⸗Coupons Ser. I. Nr. 4 bis incl. 16 den Nennwerth der Renten⸗ briefe bei der hiesigen Rentenbank⸗Kasse, Sand⸗ straße Nr. 10,
vom 1. April 1852 ab, in den Wochentagen Vormittags von 9 bis 1 Uhr, in Empfang zu nehmen.
Vom 1. April 1852 ab hört die Verzinsung der oben bezeichneten Rentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht. Die ausgeloosten Rentenbriefe verjäh⸗ ren nach §. 44 des Rentenbankgesetzes vom 2. März 1850 binnen zehn Jahren.
Breslau, den 18. Februar 1852.
Königliche Direction der Rentenbank für die
Provinz Schlesien. ö
688,
— ——
Königl. staats⸗ und landwirthschaft⸗ liche Akademie zu Eldena bei [254] Greifswald.
Die Vorlresungen an der Königl. staats⸗ und landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena werden für das nächste Sommer⸗Semester am 19. April beginnen und sich auf die im Studienplane der⸗ selben vorgeschriebenen Unterrichts⸗Gegenstände aus dem Gebiete der Staats⸗, Land⸗ und Forst⸗ wirthschaft und deren Hülfswissenschaften beziehen.
Das spezielle Verzeichniß der Vorlesungen ist aus den Königlichen Amtsblättern zu entnehmen, und nähere Auskunft über die Akademie und deren Einrichtung wird von dem Unterzeichneten auf desfallsige Anfragen sehr gern ertheilt werden.
Eldena, im Februar 1852.
Der Direktor der Königl. staats⸗ und landwirth⸗ schaftlichen Akademie. E. Baumstark.
Nach dem Beschlusse der General⸗Ver⸗ 8
sammlung vom 14. Juni v. J. soll die Verzin⸗ sung des Stammkapitals für 1851 in Stamm⸗ Aktien, und zwar zum Pari⸗Course erfolgen. Wir machen daher in Folge dessen bekannt, daß 88 Umtausch der Dividendenscheine Nr. 3 gegen Entgegennahme von Stamm⸗Aktien, also von .8 188n begen 88 Aktie, vom 1. März d. J.
„bei unserer Hauptkasse, Neues Fischerufer Nr. 22 hierselbst, erfolgen kann.
Magdeburg, 27. Februar 1852.
Direktorium der Magdeburg⸗ Wittenbergeschen 1
Eisenbahn⸗Gesellschaft.
284
111“ ] [253 Rheinische Eisenbahn. 8
Im Monat Januar 1852 wurden eingenom⸗ men: für 24,275 Personen 18,921 Rthlr. 17 Sgr. 2 Pf., für 286,397 Ctr. Güter 23,683 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf., Summa 42,604 Rthlr. 22 Sgr. 9 Pf. Im Monat Januar 1851 wurden eingenommen: für 23,263 Personen 18,590 Rthlr. 18 Sgr., für 213,784 Ctr. Güter 15,918 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf., Summa 34,508 Rthlr. 19 Sgr. 2 Pf. Mithin im Januar 1852 mehr: 8096 Rthlr. 3 Sgr. 7 Pf. 8
1
der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft 188
Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des zur Zeit als Gasthof benutzten Grundstücks Hötel du Nord — resp. an der Schloß⸗ und Kloster⸗ straße sub No. 707 und 967 hierselbst belegen — ist ein Termin auf
Fteita dev 2. Aptil d. I.
Vormittags 11 Uhr, hier vor Amt angesetzt, und wollen Kaufliebhaber sich zahlreich dazu ein⸗ finden. ““ s. v1 “
Dieser vor e Jah erbaute Gast⸗ hof hat eine sehr günstige Lage, einen Saal, viele Logirzimmer und andere erforderliche Räum⸗ lichkeiten, ist resp. zum * und Hause katastrirt, in der städtischen Brandkasse zu 23,350 und 8400 Rthlrn. Cour. versichert und bis Michae⸗ lis 1853 an den Gastwirth Herrn Neudecker ver⸗ miethet, so daß die Tradition dieser Grundstücke erst Michaelis 1853 geschehen kann.
Der Meistbietende muß im oben gedachten Licitations⸗Termine eine baare Conventionalpön von 1000 Rthlr. Cour. zahlen und erhält dann bis auf Genehmigung großherzoglicher hoher Kammer den Zuschlag. — Der bezügliche Ver⸗ kauf⸗ und Kaufkontrakt liegt in hiesiger Amts⸗ Registratur zur Durchsicht bereit, ist dort auch in Abschrift gegen die Gebühr zu bekommen, und Nachweisung an Oit und Stelle ertheilt sowohl
der Herr Gastwirth Neudecker als der Herr Amts⸗
Registrator Schnell hierselbst. 88 Schwerin, den 27. Februar 1852. 188⁄ Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsches Amt.
[2942 pheohheenh ei iut , deaun. Ankündigung der Vorlesungen an der K. württembergischen land⸗ und forst⸗
wirthschaftlichen Akademie für das — Sommerhalbjahr 1852.
I. Hauptfächer. 1) landwirthschaftliche: Di⸗ rektor Walz: spezieller Pflanzenbau, Güter⸗ taxation, Bonitiren nebst Uebungen darin, land⸗ wirthschaftliches Bauwesen; — Professor Sie⸗ mens: landwirthschaftliche Technologie; — Pro⸗ fessor Wendelstadt: Rindviehzucht, Schafzucht, Weinbau, Demonstrationen auf dem Versuchs⸗ feld; — Thierarzt Dr. Rueff: Pferdezucht, Seidezucht; — Institutsgärtner Lucas: Ge⸗ müsebau, Demonstrationen im Obstbau; — In⸗ spektor Hintz: praktische landwirthschaftliche Uebun⸗ gen; — Oberlehrer Schlipf: Demonstrationen über Bienenzucht; — 2) forstwirthschaftliche: Oberförster Professor Tscherning: Forsttaxation, Forstgesetzgebung, Staatsforstwirthschaftslehre und Exkursionen; — Professor Dr. Nördlinger: Forstschutz, Waldbau und Exkursionen.
II. Hülfswissenschaftliche Fächer. Pro⸗ fessor Dr. Riecke: praktische Geometrie, Stereo⸗ metrie, Trigonometrie, Waldwerthsberechnung; — Professor Siemens: Anleitung im Boden⸗ analysiren und Uebungen darin; — Professor Dr. Fleischer: Geognosie, Botanik, Pflanzen⸗ Physiologie und Exkursionen; — Professor Dr. Nördlinger: Forstbotanik, Planzeichnen, land⸗ wirthschaftliche Insektenkunde; Thierarzt Dr. Rueff: Thierheilkunde.
Ueber die Hülfsmittel der Akademie, die Ein⸗ trittsbedingungen zꝛc. giebt die Bekanntmachung für das Wintersemester in Nr. 38 des Staats⸗ Anzeigers von 1851, so wie die unterzeichnete Stelle auf Anfragen nähere Auskunft. — Der Anfang der Vorlesungen ist auf den 1. April festgesetzt
Im Februar 1852. der Königlich württembergischen land⸗ “ feg Akademie.
und
[242]
Belannimehu Von der Direction des Kurländischen Kredit⸗Vereins wird hierdurch
“
bekannt gemacht, daß nach
der am 3. d. M. vollzogenen Ausloosung die nachbezeichneten terminmäßig unkündbar gewesenen Kurländischen Pfandbriefe pro 12/21 Juni 1852 reglementsmäßig kündbar geworden sind, und daß demgemäß die resp. Inhaber selbige fortan bei dieser Direction mit dem Vermerke der Kündbarkeit
versehen lassen können, als nämlich:
Nr. über Rbl. S. Nr. 250 600 348 1000 565 1000 691 1000 952 1000 1106 1000 1342 ’’9 1441 1000 1668 bSee 1720 500 1730 500
—6——
17 790
2560
2900 Transport 11000 Mitau, den 18. September 1851.
Transport 11000 1000 500 1000 500 500 1000 500 500 500 500 500 1000 500
3213 3262 3318 3360 3642 3740 3992 4369
4441 4445 4556 4728 4965
Scttellv. Direktor, Directionsrath v.
über Rbl. S.
Transport 19500
über Rbl. S. Transport 28500 6888 —90
über Rbl. S. Nr. Transport 19500 1000 1000 500 1000
Nr. 5140
515 1 5197 15-2es; 5432 5436 5450 5451 5705 5892 5911 6589 6820
6838 7486 7678 500 7716 500 72668 690 500 7833 (90 80991 1000 8005 1990 8807 600 8592 28500ö
1““ 9 Ludinghause n⸗Wolff.
Transport Summa 36000
Sekretair Th. G. Keyserling.
Heute
v“
den 1. März 1852 ist ausgegeben worden: Neunundzwanzigste Sitzung der I. Kam Total 126 ½
Bogen des
Redaction und
Rendantur:
beider Kammern.
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1““ “
Schwieger. s rres.⸗ E11““
Berlin, Druck und Verlag der
Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
mit Geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf.,
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Abonnement beträgt: s 3 1 in allen Theilen der Monarchie ohne 85 1 1
F
Preis-Erhöhung.
der ganzen Monarchie: 1 Athlr. 17 ⅞ Sgr
Pret
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf den Aönigl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen: Gehren⸗-Straße Rr. 57. und Schadows⸗Straße r. 4.
44
Wir Friedrich
von Preußen ꝛc. ꝛc.
Nachdem der Bürgermeister und der Gemeinderath von Elber⸗ feld darauf angetragen haben, der Gemeinde Elberfeld zur Regu⸗
lirung des städtischen Schuldenwesens durch Tilgung ihrer sämmt-⸗
lichen Schulden einschließlich der auf Grund des Allerhöchsten Pri⸗
vilegi Oblig
ums vom 5. August 1838 ausgegebenen, noch uneingelösten ationen, und zur Bestreitung der Kosten mehrerer gemeinnützi⸗
gen Anlagen, die Aufnahme eines Darlehns von 400,000 Rthlr.,
geschre stellun
ieben: Viermal Hundert Tausend Thaler Courant gegen Aus⸗
g auf den Inhaber lautender und mit Zins⸗Coupons versehe⸗
ner Obligationen zu gestatten, und bei diesem Antrag im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger, sich nichts zu erin⸗ nern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche
eine
gegenwärtiges
Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur
Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bestim⸗ mungen:
1)
2)
Obligationen
Es werden 1875 Stück Obligationen zu 200 Rthlr. jede, und 1000 Ob
Stück Obligationen zu 25 Rthlr. jede, ausge⸗ geben.
Die Obligationen werden mit vier Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen gezahlt. Zur Til⸗ gung der Schuld werden jährlich zwei Prozent von dem Ka⸗ italbetrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet; der Gemeinde bleibt je⸗ boch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung Un⸗ erer Regierung zu Düsseldorf zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen. Den Inhabern der steht kein Kündigungsrecht gegen die Ge⸗ meinde zu.
Zur Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird
von dem Gemeinderath eine besondere Schulden⸗Tilgungs⸗
kommission gewählt, welche für die Befolgung der Bestim⸗
mungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich und
rung in Düsseldorf in Eid und Pflicht zu nehmen ist.
4)
5)
—
für die treue Befolgung der Vorschriften von Unserer 118 ie⸗ elbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen eins aus em Gemeinderathe und die beiden anderen aus der Bürger⸗
schaft zu erwählen sind.
Die Obligationen werden in zwei Serien; die eine unter dem
Buchstaben A. für die Obligationen zu 25 Rthlr. mit fort⸗
laufenden Nummern von 1 bis 1000, die andere unter dem
Buchstaben B. für die Obligationen zu 200 Rthlr. mit fort⸗
laufenden Nummern von 1 bis 1875, nach den beiliegenden
Schematen ausgestellt, von dem Bürgermeister und den Mit⸗ gliedern der Schulden⸗Tilgungs⸗Kommisston unterzeichnet und von dem Rendanten der Gemeindekasse und von dem mit der
Kontrole beauftragten Stadt⸗Secretair fontrasignirt. Den⸗
selben ist ein Abdruck dieses Privilegiums beizufügen.
Den Obligationen werden für die nächsten 5 Jahre 10 Zins⸗ Coupons, jeder zu 4 Rthlr. resp. 15 Sgr., in den darin be⸗
stimmten halbjaͤhrigen Terminen zahlbar, nach den anliegenden
Schematen beigegeben. Mit dem Ablauf dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden nach vorheriger öffent⸗
licher Bekanntmachung neue Zins⸗Coupons durch die Ge-
meindekasse an die Vorzeiger der Obligationen ausgereicht,
und daß dies geschehen, wird auf den Obligationen vermerkt.
Die Coupons werden von dem Rendanten der Gemeindekasse und dem mit der Kontrole beauftragten Stadt⸗Secretair unterschrieben.
82
Wilhelm, von Gottes Gnaden, König
6) Vom Verfalltag ab wird gegen
10)
Auslieferung des Zins⸗Cou⸗ pons der Betrag desselben an den Vorzeiger durch die Ge⸗ meindekasse bezahlt. Auch werden die fälligen Zins⸗Coupons ei allen Zahlungen an die Gemeindekasse, namentlich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen.
7) Die Zins⸗Coupons werden ungültig und werthlos, wenn sie
nicht binnen 5 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung prä⸗ entirt werden, die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Be⸗ stimmung der städtischen Behoöͤrde zu milden Stiftungen ver⸗ wendet werden. Die Nummern der nach der Bestimmung unter 2. zu tilgen⸗ den Obligationen werden jährlich durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt getrennt für jede der beiden Obliga⸗ tionen-Arten. Von den Obligationen zu 200 Rthlr. wird jedesmal ein Betrag von % der Amortisations⸗Summe, von den Obligationen zu 25 Rthlrn. ein Betrag von †h dieser Summe ausgeloost. Die Nummern der ausgeloosten Obliga⸗ tionen werden wenigstens drei Monate vor dem Zahlungs⸗ Tage öffentlich bekannt gemacht. 8 Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitz des Bürgermei⸗ sters, durch die Schulden⸗Tilgungs⸗Kommission, in einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Ter⸗ mine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. — Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommisston zu unterzeichnendes Proto⸗ koll aufgenommen. b Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an den dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerth durch die G meindekasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Aus lieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. — Mit letzterer sind zu⸗ gleich die ausgereichten, nach deren Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermine zur Ein⸗ lösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städti⸗ schen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs⸗Kommission kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger Ver-⸗ wendung an den Rendanten der Gemeinde⸗Kasse verabfolgt werden. — Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern jener Obligation längstens in 8 Tagen nach Vorzeigung der Obligation bei der Gemeinde⸗Kasse durch diese auszuzahlen. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorge⸗ zeigten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter 8 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht der Bestimmung unter 15 gemäß, als verloren oder ver⸗ nichtet zum Behufe der Ertheilung neuer Obligationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obli⸗ gationen als getilgt angesehen werden und die dafür depo⸗ nirten Kapitalbeträge der städtischen Verwaltung zur Ver⸗ wendung für milde Stiftungen anheimfallen. 6 Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Ge⸗ meinde Elberfeld mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt wer⸗
werden
“ “