1852 / 55 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Steckbriefs⸗Erledigung. den Schmiedgesellen Jo hann Janocha aus Glogau unterm 6. Januar cr. erlassene Steckbrief ist erledigt. Potsdam, den 27. Februar 1852. Königliches Kreisgericht, Abtheilung 1.

[258] Der gegen

71 Subhastations⸗Patent. . vE Verkauf. Von dem Königlichen Kreisgerichte zu Greifen⸗ hagen soll das dem Gutsbesitzer Frißschen zuge⸗ örige, auf 41,326 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. abge⸗ hagh⸗ Rittergut Glien zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe am 26. Juni 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt erden. Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden

aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion

mit ihren Ansprüchen an das Grundstück späte⸗

stens in diesem Termine zu melbden.

[4] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht Langensalza Abtheilung IJ., den 21. November 1851.

Die dem Ziegelbrenner Heinrich Benjamin

Kraushar zugehörige, in der Nähe der Stadt Langensalza sub Nr. 930 belegene Salpeter⸗ und Ziegelhütte nebst Zubehör, zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzu⸗ sehenden Taxe, abgeschätzt auf 6148 Thlr. 13 Sgr., soll in dem auf

dven 414. Juli 1892, von Vormittags

11 Uhr bis Abends 6 Uhr,

angesetzten Termine an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

4 8 161 Nothwendiger Verkauf. Das im Inowraclawer Kreise gelegene Rit⸗ tergut Niemojewko Nr. 178, abgeschätzt auf 32,934 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe, soll

Am IJuli 1852,

Vormittags um 11 Uhr, an ordentlicher Geri cht

stelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Be⸗ sitzer, und zwar:

1) die Wittwe Wilhelmine Lawrenz,

Sowalli; 8

2) die Erben des Gutsbesitzers Johann Lawrenz, so wie die dem Aufenthalte nach unbekannten Realgläubiger: 8

1) die Francisca, geborene Kownacka, und Jo⸗ heaannn Nepomucen von Plawinskischen Ehe⸗

leute;

) die Gustav Symphorian und Marianna,

geborene Kownacka von Plawinskischen El

leute, werben htierburch össentllch vorgeladen. Inowraclaw, den 9. November 1851.

Königl. Kreis⸗Gericht. I. Abtheilung.

geborene

Sprzeda⸗2 Konieczna.

W powiecie Inowroclawskim polozone

dobra szlacheckie Niemojewko pod Nrem. 178,

oszacowane na 32,934 tal. 27 sgr. 6 fen. wedie taxy mogacéj byé przejrzanéj wraz z wykazem hypothecznym i warunkami w Resistraturze, ma byé przed poludniem o godzinie 141téj, w miej zwyklem posiedzen sadowem sprzedane. Wszyscy niewiadomi pretendenci realni wzywaja sie, azeby sie pod uniknieniem pre- kluzyi zgtosili najpõzniéj wterminie oznaczonym. iewiadomi z pobytu posiadacze, mianowicie:

Lip C à2A

1) Wdowa Wilhelmina Lawrenz, urodzona Sowalli;

2) sukcessorowie dziedzica döbr Jana Lawrenz, niemniéj z miejsca pobytu niewiadomi wierzyciele realni:

1) Franciszka, urodzona Kownacka i Jan

Nepomucen malzonkowie Plawinsey;

2) Gustav Symforian i Maryanna, z domu Kownacka malzonkowie Plawinsecy,

zapozy waja sic niniejszém publicznie. Inowraclaw, dnia 9. Listopada 1851.

Krölewski sad powiatowyU. Wydzial I.

[259] Bekanntmachung. b Die unterzeichnete Kommission beabsichtigt die Lieferung von etwa 40,000 Ellen Band in Entre⸗ prise zu geben und fordert dazu Bandfabrikanten hierdurch auf, ihre Offerten versiegelt bis zum ten d. M. in dem Geschäftslokal, Friedrichs⸗ Straße Nr. 139, einzureichen, woselbst auch die Bedingungen täglich von 10 bis 1 Uhr Vormit⸗ tags einzusehen sind und Proben zur Ansicht aus⸗ Berlin, am 1. März 1852. Kobhnigliche General⸗Ordens⸗Kommission.

1 Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.

Bei der am 24. d. Mts. in Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 27. Januar cr. stattgefun⸗

denen öffentlichen Auslossung der am 1. Juli er. zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen unserer Bahn sind nachfolgende Nummern ausgeloost worden:

sr. 37. 248. 990. 615. 8413. 898. 942. 1279. 1720. 1893. 1914. 1989. 1998. 1999. Dd. 2414. 2684. 2898. 3162. 3265. 3461.

Wir ersuchen die Inhaber der diese Nummern führenden Obligationen, den Kapitalbetrag der⸗ selben mit je 200 Rthlr. in dem Zeitraum vom 1. bis 31. Juli d. J. bei unserer Hauptkasse hierselbst gegen Einlieferung der Obligationen mit den Coupons Nr. 9 bis 12 incl. abzuheben, wobei wir bemerken, daß die Verzinsung der Obli⸗ gation Nr. 1279, da sie nicht in der nach unserer Bekanntmachung vom 19. September 1851 dazu

festgesetzten Zeit zur Konvertirung präsentirt ist,

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mit dem 31. Dezember v. J. aufgehört hat, indem dieselbe zu diesem Zeitpunkte durch die oben gedachte Bekanntmachung im Fall der Nicht⸗ konvertirung gekündigt ist. 1 Ferner bemerken wir, daß nach §. 4 des Pri⸗ vilegiums vom 25. Juni 1848 die Verzinsung der übrigen ausgeloosten Obligationen mit dem Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß die die Nummern 1599 und 2800 führenden Prioritäts⸗Obligationen, welche am 12. Februar v. J. ausgeloost sind und am 1. Juli a. pr fällig waren, bis jetzt noch nicht eingelöst sind. Wir fordern daher die Inhaber der diese Nummern führenden Obligationen nochmals auf, den Betrag derselben mit je 200 Rthlr. auf unserer Hauptkasse abzuheben. 3 82 Stettin, den 26. Februar 1852. Direworium. W11

Am 13. und 14. Mai ist Thierschau, am 15. Mai Pferderennen. Das Programm wird am 1. April ausgegeben werden.

Prenzlau, den 1. März 1852.

Das Direktorium des uckermärkischen Vereins für Thierschau und Pferderennen.

8

[199], 18 Löbau⸗Zittauer Eisenbahn.

Das unterzeichnete Direktorium findet sich ver⸗ anlaßt, eine

außerordentliche General— Versammlung einzuberufen.

Es ist hierzu ¹ —2à —9 8 Mittwoch, der 17. März d. J. anberaumt worden.

Die Versammlung wird, wie bisher, im klei⸗ neren Saale der Sozietät allhier stattfinden und werden hierzu die Herren Actionairs der Löbau⸗ Zittauer Eisenbahn andurch eingeladen.

Gegenstand der Berathung ist:

die Feststellung der Verhältnisse zwischen dem Staatsfiskus und der Gesellschaft auf Grund der von der Staats⸗Regierung vorgelegten, entweder die völlige Ueberlassung der Bahn oder nur die Abtretung des Betriebs der⸗ selben nach Erbauung der in Aussicht ste⸗ henden Bahn von Zittau nach Reichenberg verfolgenden Propositionen.

Der Saal wird früh 9 Uhr geöffnet und um 10 Uhr bei Beginn der Verhandlungen ge⸗ schlossen. b

Bezüglich der Legitimation zum Eintritte und zu der Stimmberechtigung wird auf §§. 44 und 45 der Statuten, so wie §. 16 des Nachtrags⸗ Statuts verwiesen.

Zittau, den 48. Hhe

Das Direktorium der Löbau⸗Zittauer Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Exner, Vorsitzender.

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

sind ausgegeben

as Abonnement beträgt: . 20 Sgr. für ¼ Jahr

in allen Theilen der Monarchie ohne 09 umn 1 g 1 ch

Preis-Erhöhung. 8 VIa.

mit Heiblaͤtt (Preuß. Adler-Zeituno))) in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf, . 6„ in der ganzen Nosnarchie: D 12 0n 8 1 Kthlr. 17 Sgr. 1 2

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Alle Post⸗Anstalten des In- und 1 . 2 Auslandes nehmen Bestellung auf oen Königl. Preuß. Staats-Anzeiger 1 an, für Berlin die Expeditionen: Sehren⸗Itraße Rr. 57. und Schadows⸗-⸗Straße Nr. 4.

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1 1b. Perlin, Donnerstag den 4. Mürz

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Amtsrath Engelbrecht zu Dalheim, Regierungs⸗Bezirk Minden, dem Titular⸗Postmeister Pohle zu Pförten und dem Ober⸗Steuer⸗Kontroleur, Stener⸗Inspektor Schnell in Marien⸗ burg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Pre⸗ mier⸗Lieutenant a. D. und Kammerherrn von Jordan zu Ober⸗ Neundorf bei Görlitz, den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen; und

Den Stadtgerichts⸗Rath Hellwich hierselbst zum Rath beim

Appellationsgericht zu Ratiber zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bs kan ni mn g hu h 9.

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1 281E.) Buenos⸗Ayres und allen übrigen Orten der argentinischen Republik ist das atlantische Seeporto von 2 6. 7 d. auf 1 6. ermäßigt wor⸗ den. Außer diesem Portosatze ist für den einfachen Brief an engli⸗ schem, belgischem und preußischem Porto der Betrag von 1 8. für den einfachen Brief zu berechnen, so daß sich das Gesammtporto für einen Brief bis zum Gewichte von ½ Loth köln. excl., auf 2 8. oder 20 Sgr. stellt. sicraas ath

Berlin, den 29. Februar 1852. General⸗Post⸗Amt.

Schmückert. 515645* 8 E“

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

. Medizinal⸗Angelegenheiten. Große Kunstausstellung 1852. ö In Bezug auf die in den Sälen des Königlichen Akademie⸗

Gebäudes hierselbst zu veranstaltende große Kunstausstellung werden die nachfolgenden Bestimmungen hierdurch in Erinnerung gebracht:

1) Die Kunstausstellung wird am 1. September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird die⸗

selbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10

bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 6 Uhr geöffnet sein.

2) Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlas⸗ sung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen,

was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitz der

Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeit, noch die

11.“ derselben, für diese Ausstellung zweifelhaft sein

arf.

Die schriftlichen Meldungen der auszustellenden Kunstwerke zur Aufnahme in das zu druckende Verzeichniß müssen vor dem 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie ein⸗ gegangen sein, und außer Namen und Wohnort des Künst⸗

lers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbei⸗

ten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich oder nicht. Mehrere Kunstwerke können nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.

G Saloeiutehnlt

Für die über England zu befördernde Korrespondenz nach und von

Üaid

88 * Eine Umstellung schon placirter Gegenstände zu Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden. 6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jedes Werk gan einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte, zu bezeichnen, uüund bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften ꝛc. den Inhalt der Darstellung aauf der Rückseite des Bildes kurz anzugeben. 7) Anonyme Arbeiten, Kopien (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), Stickereien, aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, mustkalische In⸗ strumente, so wie mechanische und Industriesachen aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen. 8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten, und stehen die⸗ selben während der Dauer der Ausstellung unter der Garan⸗ tie der Akademie. 9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung zu woeaählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschriften 2, 4, 7 und 8, für die Aufstellung zugelassener Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Gegenstände verant⸗ wortlich; erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akademische Senat. 10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder oder besonders von ihr aufgeforderter Künst⸗ ler. Kunstwerke von schwerem Gewicht aus der Ferne dür⸗ en nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung zur Ausstellung übersandt werden. 11) Auswärtige Einsender, mit Ausnahme der unter 10) bezeich⸗

neten, haben die Kosten des Her⸗ und Rücktransports der

übersandten Kunstwerke selbst zu tragen und zur Ablieferung ind Wiederempfangnahme derselben einen Beauftragten hier⸗

selbst zu bezeichnen, welchem jede desfällige Besorgung und

Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an eine an⸗ ere Kunstausstellung, wenn diese beabsichtigt wird, überlassen

bleiben muß. Für die Einrahmung von Bildern, Kupfer⸗ stichen ꝛc. haben die Einsender ebenfalls selbst zu sorgen.

12) Für unangemeldete, nicht zur Ausstellung zugelassene oder rst nach dem 15. August d. J. hier eintreffende Gegenstände verden keine Transportkosten vergütigt; auch kann die Aka⸗ emie wegen Beschädigung der Sendungen während des Her⸗ und Rücktransports nicht in Anspruch genommen werden.

Endlich empfiehlt die Akade mie wiederholt die bereits in der

Ankündigung vom 27. Oktober v. J. enthaltenen Bemerkungen zu

geneigter Beachtung:

1) Daß die rechtzeitige Einsendung der fuüͤr die Ausstellung be⸗ stimmten Kunstwerke um so nothwendiger ist, da der Bericht der Akademie über die den Ausstellern vorzüglicher Kunst⸗

verke zu verleihenden goldenen Medaillen bereits in den ersten Wochen der Ausstellung erstattet werden muß;

2) daß die in diese Ausstellung aufzunehmenden Kunstwerke, auch

wenn dieselben durch Vermittelung von Kommissionairen oder Kunsthandlungen oder aus dem Lager der letzteren an die Akademie abgeliefert worden, nach §. 2 dieses Programms, mit einem schriftlichen Attest der Künstler selbst versehen sein müssen, daß dieselben für diese Ausstellung bestimmt sind. 1 Berlin, den 14. Februar 1852. 8 Khoönigliche Akademie der Künste. 8 Prof. Herbig, Vice⸗Direktor.

—2) Die Aufnahme dieser Anmeldungen in den gedruckten Aus⸗ stellungs⸗Katalog berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß die angemeldeten Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden. Die Kunstwerke selbst müssen bis zum 15. August bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Verzeich⸗ nissen derselben, wovon das eine als Empfangs⸗Bescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern berücksichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist.

Dreißigste Sitzung der I. Kammer ...... 3 ½ Voßen Neunundzwanzigste Sitzung der II. Kammer .. 3 Bogen

8 SToctal 133 Bogen des I. und II. Abonnements.

zus. 6 ½ Boge