1852 / 56 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ten Gegenstände warne, fordere ich zugleich einen Jeden, welcher von dem Aufenthalte des ꝛc. Ru⸗ so wie von dem Verbleibe der unter⸗

benau, schlagenen Sachen Kenntniß hat, auf, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen; und die resp. Orts⸗ behörden ersuche ich, auf den ꝛc. Rubenau vi⸗ iliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und dem öniglichen Kreisgerichte hierselbst zuführen zu lassen. 8

S den 28. Februar 1852. Der Staats⸗Anwalt.

2 * Hesfe⸗

Signalement. 8 ꝛc. Rubenau ist 22 ½ Jahr alt, katho⸗ lisch, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat blonde Haare, breite Stirn, blonde Augenbrauen, blaugraue Augen, starke Nase, gewöhnlichen Mund, blon⸗ den Bart, unvollständige Zähne, rundes Kinn, gesunde Gesichtsfarbe und ist schlanker Gestalt. Bekleidet war derselbe mit einem weißen Som⸗ merrock mit Streifen, einem dergleichen von grauem Zeuge, welcher an den Aermeln geflickt ist, einer Tuchweste, einem Paar streifigen Zeug⸗ hosen und unter diesen mit einem Paar schwar⸗ zen Tuchhosen, einem weißgrauen Halstuche, einer Tuchmütze mit einem etwas breiten Sturmriemen und einem Paar Stiefeln, deren Absätze mit Eisen beschlagen sind.

[264] Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die Bestimmungen in den §§. 21 und 23 des Gesetzes vom 11. Mai 1851 (Gesetz⸗Sammlung S. 367), fordern wir das betheiligte Publikum hiermit auf, alle noch unbe⸗ friedigten Ansprüche auf Vergütigung für Kriegs⸗ leistungen während des mobilen Zustandes der Armee vom 6. November 1850 bis zum 15. Fe⸗ bruar 1851, soweit sie nach der Allerhöchsten Verordnung vom 12. November 1850 zu beglün⸗ den sind, binnen einer präklusivischen Frist von drei Monaten nach Publication dieses Erlasses bei dem betreffenden Kreis⸗Landrathe anzumelden. Alle erst nach Ablauf dieser Frist erhobenen An⸗ sprüche werden auf Grund des oben allegirten §. 21 des Gesetzes vom 11. Mai 1851 von jeder Befriedigung hiermit ausgeschlossen.

Setettin, den 23. Februar 1852. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

[224] Bekanntmachung. Verpachtung der fiskalischen Wasser⸗ ad mühlen bei Potsdam. Das in der Teltower Vorstadt bei Potsdam an der Nuthe belegene Domanial⸗Wassermühlen⸗ Grundstück, bestehend aus: 1) der kleinen oder vorderen Wassermühle von 4 Gängen, 2) der Mittelmühle von 7 Gängen und zwar beide Mühlen einschließlich des Hofes und dder Baustellen, so wie mit den dazu gehöri⸗ gen, dem Fiskus gehörigen Gebäuden, Wasser⸗ werken und Inventarien⸗Gegenständen, 3) der vormaligen Lohmühle, welche jetzt als Magazingebäude benutzt wird, 4) den noch vorhandenen kleinen Mühlenperti⸗ nenzien an Gärten und Wiesen und 5) der sogenannten Walkmühle nebst einem dazu gehörigen Trockenplatze und den noch vor⸗ handenen fiskalischen Inventarien ⸗Gegen⸗ ständen soll nebst der fiskalischen Fischerei bei den Müh⸗ len und der Erhebung des Flössergeldes auf die 12 Jahre vom 18. Juni 1852 an bis dahin 1864 im Wege der Licitation anderweit verpachtet werden. 1XX““ Zur Licitation haben wir einen Termim Ngauf den 31. März d. J., Vormittags . 11 Uhr,

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vor dem Departementsrath, Regierungsrath von Schönfeldt, in dem Sitzungszimmer der unter⸗ zeichneten Regierungs⸗Abtheilung anberaumt und laden zu demselben Pachtliebhaber mit dem Be⸗ merken ein, daß dieselben sich vor der Licitation über die zur Uebernahme der Pachtung nöthigen Eigenschaften und über den Besitz des nöthigen Vermögens genügend auszuweisen haben.

Der Pacht⸗Kontraktsentwurf, die Licitations⸗ Bedingungen und das Inventarium können täglich, mit Ausschluß der Sonntage, in der Do⸗ mainen⸗Registratur der unterzeichneten Abtheilung eingesehen werden, auch wird auf Verlangen die Domainen⸗Registratur Abschriften des Pacht⸗ Kontraktentwurfes und den Licitations⸗Bedingun⸗ gen gegen Erstattung der Kopialien mittheilen.

Potsdam, den 24. Februar 1852. Königliche Regierung.

Abtheilung für die Verwaltung der direkten ere 1.

11

Steuern, Domainen und Forsten.

[8077 Subhastations⸗Patent.

Das in der Dammvorstadt, in der Roßstraße Nr. 3 b. belegene, Vol IV. No. & Fol. 32 des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Amtmann Jo⸗ hann Friedrich Gerlach gehörig gewesene, der Ehefrau des Letzteren, Karoline Ernestine gebor⸗ nen Sebastian zugeschlagene, auf 8851 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf. abgeschätzte Haus nebst Zubehör soll wegen nicht belegter Kaufgelder im Wege der Subhastation am 21. April k. J., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale, Junkerstraße Nr. 1. vor dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky öffentlich verkauft werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Re⸗ gistratur einzusehen.

Frankfurt a. O., den 17. September 1851.

Königl. Kreisgericht. J. Abth eilung.

Proclama. Zu dem Nachlaß der am 13. März 1803 kin⸗ derlos und ohne letztwillige Disposition verstor⸗ benen Anna Maria von Gostkowska geb. von rumbkow, einer Tochter des Christian von Grumbkow und der Constantia Agnesia von Blan⸗ kenburg, bestehend in den auf dem Rittergut Schimmerwitz c. hiesigen Kreises Rubrica III. Nr. 1 und 2 eingetragenen Kapitalien ven 1975 Fl. und 125 Fl. polnisch, haben sich auf das ergangene Aufgebot nur Louise Karoline Christiane von Grumbkow, Anna Gottliebe v. Grumbkow, verehelichte v. Kaminska, Friedrich Herrmann v. Grumbkow als Erben gemeldet. Da deren Alleinerbrecht nicht erhellt, vielmehr noch andere zur Erbfolge gleich berechtigte Verwandte der Erblasserin be⸗ kannt sind, über deren Leben und Aufenthaltsort keine Nachricht vorhanden, so werden auf den Antrag des Nachlaß⸗Kurators folgende Personen: 1) Martin Ernst v. Grumbkow, geboren 4736; 2) Sophie v. Grumbkow, geboren den 28. Juli 1750; 1 3) folgende Kinder der Rosine Sophie von Grumbkow verehelichte Georg Friedrich von Grumbkow: a) Constantia Sophie von Grumbkow, geb. den 5. Mai 1760, b) Justine Barbara von Grumbkow, geb. den 19. Oktober 1767, c) Dorothea Eleonore von Grumbkom, geb. den 13. November 1755, d) Charlotte Elisabeth von Grumbkow, geb. den 1. Februar 1758, §°) Anna Rosine von Grumbkow, geb. den 23. April 1765, 4) von den Kindern des am 23. Dezember 1807

atztaiheg

verstorbenen Friedrich Nikolaus Martin von

Grumbkow: Eugenie Friederike Loüuise von Grumbkow und 1 Rosine Louise Salome von Grumbkow,

5) die Erben des am 22. März 1810 verstor⸗ benen Christian v. Grumbkow, resp. seines Sohnes, des Hauptmann Hans Christian v. Grumbkow, nämlich:

a) der Kammerherr v. Fuchs auf Röcknit,

L) die Ehegattin des Kammerherrn v. Hart⸗ mann geborne v. Fuchs,

c) die Ehegattin des Kammerherrn v. Fei⸗ litsch, Amalie Natalie geb. v. Wölsker,

d) die Ehefrau des Kammerherrn v. Beust, geborne v. Fuchs;

6) der Sohn des am 5. August 1813 verstor⸗ benen Johann Jakob von Grumbkow, Na⸗ mmens Georg Ernst von Grumbkow, oder die unbekannten Erben derselben, hierdurch geladen, in dem auf

den 12. e cr., Vormittags

11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle. anberaumten Termin persönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten, wozu die hiesigen Rechts⸗ Anwalte von Böhn und Schweder in Vor⸗ schlag gebracht werden, zu erscheinen und ihr Erbrecht nachzuweisen.

Den nicht Erscheinenden gegenüber werden diejenigen, welche sich melden oder bereits ge⸗ meldet haben, für die rechtmäßigen Erben ange⸗ nommen, und wird ihnen als solchen der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt werden.

Lauenburg in Pommern, den 9. Januar 1852, g J 35⸗ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

8

[2500) Bekanntmachun g.

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Berliner Allgemeine Wittwen⸗Pensions⸗ und Unterstützungs⸗Kasse und ihre Büreaus aus dem Hause Schützenstraße Nr. 7 nach der Tauben⸗ straße Nr. 29 eine Treppe hoch verlegt worden, und daß daselbst von nun an alle sie betref⸗ fenden Zahlungen zu gen sind.

Berlin, den 24. Februar 1852.

Direction der Berliner Allgemeinen Wittwen. Pensions⸗ und Unterstützungs⸗Kasse. gez. Freiherr von Monteton.

.

[263]

Die fuͤr das Jahr 1851 auf die Stammactien unserer Bahn mit 5 ½ pCt. oder fünf Reichsthaler fünf Silbergroschen pro Actie festgesetzte Divi⸗ dende wird in den Tagen vom 15. bis ult. März c. täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage: 18

a) bei unserer Haupt⸗Kasse hierselbst b) in Berlin bei den Herren M. Oppenheims

Söhne, Vormittags von 9—12 Uhr,

c) in Breslau bei den Herren Eichborn Comp., gegen Abgabe der mit einem Verzeichniß zu ver—⸗ sehenden Coupons, so wie auch ältere noch nicht bezogene Dividende gezahlt werden.

Ratibor, den 28. Februar 1852. nadr09

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[257] 2 1i chh aztlodr: Rennbahn Prenzlau 1852. Am 13. und 14. Mai ist Thierschau, am

45. Mai Pferderennen. Das Programm wird

am 1. April ausgegeben werden. Prenzlau, den 1. März 1852.

Das Direktorium des uckermärkischen Vereins fr Thierschau und Pferderennen.

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die

1852 ist gusgegeben wordame h feis Dddrreißigste Sitzung der II. Kammer...... 3 ½ Bogen.

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Verhandlungen beider Kammern.

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Total 130½ Bogen des I. und II. Abonnements. 1“

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Reedaction und Rendantur:

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Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Ge⸗

imen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

leisten, resp. zu empfan⸗

Das Abonnement beträgt:

20 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne

Preis-Erhöhung. mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 pf., viar in der ganzen Monarchie: 8 1 Rthlr. 17 Sgr.

1 Ale Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf dden Königl. Preuß. Staats-Anzeiger

n, für Berlin die Expeditionen: en⸗Straße Nr. 57. und adows⸗Straße Hr. 4.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den evangelischen Pfarrer Appuhn in Altenhausen zum Kon⸗ istorial⸗Rath und Mitgliede des Konsistoriums der Provinz Sach⸗ en, so wie zum zweiten Domprediger in Magdeburg, und den Seminar⸗Direktor Hennicke in Weißenfels zum Konsistorial⸗ Rath und Mitgliede des Konsistoriums und des Provinzial⸗Schul⸗ Kollegiums daselbst, so wie zum geistlichen und Schul⸗Rath bei der dortigen Regierung; und

Den katholischen Geistlichen Grandke rungs⸗ und katholischen Schul⸗Rath bei rung zu ernennen;

Den Appellationsgerichts⸗Rath Heine zu Hamm als außer⸗ etatsmäßiges Mitglied an das Appellationsgericht zu Halberstadt und den Appellationsgerichts⸗Rath von Goldbeck zu Bromberg in gleicher Eigenschaft an das Appellationsgericht zu Hamm zu ver⸗ setzen; den Kreisgerichts⸗Rath Westermann zu Arnsberg zum Rathe bei dem Appellationsgerichte zu Bromberg; und

Den Intendantur-Assessor von Koschitzki von der Inten⸗

in Posen zum Regie⸗ der dortigen Regie⸗

dantur des 2ten Armee-Corps zum Militair⸗Intendantur⸗Rath zu

ernennen, so wie Dem Intendantur⸗Registrator Wollmann von derselben In⸗ tendantur den Charakter als Rechnungs⸗Rath; und Dem Kreis⸗Physikus Dr. Holzhausen zu Soldin den Cha⸗ er als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Panntm hkn. Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin nud Kronstadt (St. Petersburg).

Die beiden großen eisernen Post⸗Dampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir“, jedes mit Maschinen von 310facher Pferde⸗ kraft versehen und zur bequemen Aufnahme von mehr als 100 Passa⸗ gieren, so wie zur Beförderung einer bedeutenden Güterladung ein⸗ gerichtet, werden auch in diesem Jahre eine regelmäßige Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg) unterhalten. Die Eröffnung der Verbindung findet am 15. Mai neuen Styls statt, an welchem Tage der „Preußische Adler“ zum erstenmale von Stettin, und der „Wladimir“ zum erstenmale von Kronstadt ab⸗ gehen wird. Von gedachtem Tage ab bis zu dem am 23. Oktober erfolgenden Schlusse der Fahrten wird aus jedem Hafen wöchentlich einmal ein Dampfschiff abgefertigt werden, und zwar: B

aus Stettin: jeden Sonnabend Mittags, G nach Ankunft des ersten Eisenbahnzuges von Berlin und nstadt: jeden Sonnabend Abends. Bei günstiger Witterung wird die Ueberfahrt in 65 70 Stun⸗

den zurückgelegt.

Das Passagegeld für die Neise von Stettin oder Swinemünde bis St. Petersburg beträgt: I. Platz pro Person 62 Rthlr. preuß. Cour II. Platz v 2 2 In diesen Beträgen nahme des Weines, einbegriffen. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. üf dem ersten Platze oder in den Privat⸗Kajüten kann 16 Kubik⸗

des gedruckten Auszuges

zwischen 9 und 12 Uhr,

ist die Beköstigung, mit Aus⸗

Jeder Passagier

fuß, auf dem zweiten Platze 12 Kubikfuß und auf dem dritten Platze 5 Kubikfuß rheinl. an Gepäck frei mit sich führen. Kinder, welche die Hälfte des Passagegeldes zahlen, haben auch nur die Hälfte dieses Gepäckmaßtes frei. Für das Uebermaß sind 12 Sgr. pro Kubikfuß rheinl. zu entrichten. Das Gepäck der Passagicre darf nur aus Reise⸗Effekten bestehen. Waaren müssen besonders verpackt und als Frachtgut aufgegeben werden.

Das Einschreiben der Passagiere und die Expedition der Güter

wird in Stettin und Swinemünde durch die Orts⸗Post⸗Anstalten besorgt. DDie. Päͤsse der nach Rußland reisenden Personen müssen das Visa der in dem Vaterlande oder Wohnorte des Passagiers befind⸗ lichen Kaiserlich russischen Gesandtschaft oder des Konsulats haben. Auch müssen die Pässe vor Lösung des Passagier⸗Billets in Stettin dem dortigen Kaiserlich russischen Konsul vorgezeigt werden. Die in Swinemünde zutretenden Reisenden haben vor Lösung des Passagier⸗Billets ihre Pässe dem dortigen Kaiserlich russischen Vice⸗ Konsul vorzuzeigen.

Die übrigen, für die Benutzung der Post⸗Dampfschiffe der Stettin⸗St. Petersburger Route bestehenden Bedingungen können bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt eingesehen werden.

Berlin, den 28. Februar 1852.¼. h

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ 1 Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt, Operateur und Geburtshelfer Dr. Larisch zu Charlottenbrunn ist zum Kreisphysikus im Kreise Namslau, Re⸗ gierungsbezirks Breslau; und

Der Rektor Menges in Treuenbrietzen zum Lehrer an dem evangelischen Schullehrer⸗Seminar in Köpnick ernannt worden

W1 In der nächsten Woche, vom 8—13. März, findet dem §. 24 aus der Bibliothek⸗Ordnung gemäß die

Königliche

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allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek ent⸗ liehrnen Bücher statt. Es Bucher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf⸗

werden daher alle diejenigen, welche rend dieser Zeit, in den Vormittagsstunden gegen die darüber ausgestellten Empfang⸗ Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A H am Montag und Dienstag, von J R am Mittwoch und Donnerstag und von S— Z am Freitag und Sonnabend Berlin, den 1. März 1852. b

Der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath

gefordert, solche wäh

scheine zurückzuliefern.

Angekommen: Commandeur der 7. deburg.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und vision, von Hirschfeld II., von Mag

von Mensdorf⸗Pouilly, nach Wien.

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