Aktten, und zwar
[283]
growska, zu Inowraclaw hat gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schuhmachergesellen Joseph Sabacki, wegen böswihliger Verlassung geklagt, und ist zur Beantwortung der Klage und fernern münd⸗ lichen Verhandlung ein Termin auf den 15. Juni 1852, Vormittags 10 Uhr, in unserem Sitzungssaale vor der Civil⸗Deputation angesetzt, zu welchem der dem Aufenthalte nach unbekannte Joseph Sabacki hierzu öffentlich unter der Warnung vorgeladen wird, daß im Fall seines Ausbleibens die Klägerin zu dem Antrage auf Scheidung für
8 berechtigt erachtet und demnächst, was Rechtens
st, weiter bestimmt werden wird. Inowraclaw, den 30. Januar 1852. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
Edictal⸗Citation. Die verehelichte Emilie Sabacka, geb. Ba⸗
Zamezna Emilia Sabacka 2 Bagroskich w Inowraclawiu skarge wytoczyla przeciw me- Zowi swemu czeladnikowi profesyi szewieckiéj Jözefowi Sabackiemu o zlosliwe odstapienie jéj i wyznaczony jest do odpowiedzi na skarge 1 dalszé] ustnéj rozprawy termin na dzien 1 5g0 Czerwca 8 x rana o godzinie 10téj w izbie posiedzenia naszego Przed deputacyaà cywilna, na ktöry z miejsca pobytu nicznajomy Jösef Sabacki publicznie pod zagroleniem sie zapozywa, i2 w razie nie stawienia sie powud do wniosku o rozwöd za prawo majaca uznana a potem, co z prawa wynika, dalé postanowionem bedzie. Inowraclaw, dnia 30go Styczenia 1852. Kröl. Sad powiatowy, Wydziat I.
*
Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
Die Lieferung von .““ 5 sechsrädrigen, kombinirten Personenwagen J. und II. Klasse, sechsrädrigen, kombinirten Personenwagen II. und III.
82 1 Klasse,
16 sechsrädrigen Personenwagen III. Klasse, wovon 8 mit Bremsen,
5 sechsrädrigen Gepäckwagen mit Bremsen, 210 vierrädrigen, unbedeckten Güterwagen, zum
Kohlen⸗, Koaks⸗, Vieh⸗, Holz⸗ und Equi⸗ pagen⸗Transporte, wovon 50 mit Bremsen,
50 vierrädrigen, bedeckten Güterwagen, wovon
24 mit Bremsen, für die Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn, soll in verschiedenen Loosen im Wege der Submission vergeben werden.
Für die Kohlenwagen werden sowohl Offerten in Holz⸗, als auch in Eisen⸗Construction entge⸗ gengenommen.
Die Läeferungs⸗Bedingungen und Zeichnungen sind täglich in den gewöhnlichen Geschäftsstunden in unserm Central⸗Büreau hierselbst einzusehen, auch werden auf portofreie Gesuche und gegen Erstattung der Kosten Exemplare der Bedingun⸗ gen mitgetheilt.
Unternehmungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten mit der Aufschrift:
„Submission zur Lieferung von Wa⸗
161 Aachen⸗Düsseldorfer Ei⸗
sen bahn“ spätestens bis zum 5. April dieses Jah⸗ res, Vormittags 11 Uhr, versiegelt und portofrei an uns einzureichen, mit dem Be⸗ merken, daß an dem genannten Termine die ein⸗ gegangenen Anerbietungen in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Unternehmungslustigen er⸗ öffnet werden sollen, und daß später eingehende Offerten unberücksichtigt bleiben.
Aachen, den 4. Maͤrz 1852.
Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn. G 8 6
Nach dem Beschlusse der General⸗Ver⸗ sammlung vom 14. Juni v. J. soll die Verzin⸗ sung des Stammkapitals für 1851 in Stamm⸗
zum Pari⸗Course erfolgen. Wir machen daher in Folge dessen bekannt, daß der Umtausch der Dividendenscheine Nr. 3 gegen Entgegennahme von Stamm⸗Aktien, also von 25 Stück gegen eine Aktie, vom 1. März d. J. ab, bei unserer Hauptkasse, Neues Fischerufer Nr. 22 hierselbst, erfolgen kann.
Magdeburg, 27. Februar 1852.
Direktorium der Magdeburg⸗ Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
[250]
Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des zur Zeit als Gasthof benutzten Grundstücks Hotel du Nord — resp. an der Schloß⸗ und Kloster⸗ straße sub No. 707 und 967 hierselbst belegen — ist ein Termin auf
Irede rll . Vormittags 11 Uhr, hier vor Amt angesetzt, wollen Kahffliebhaber sich zahlreich dazu finden.
Dieser vor etwa 10 Jahren neu erbaute Gast⸗ hof hat eine sehr günstige Lage, einen Saal, viele Logirzimmer und andere erforderliche Räum⸗ lichkeiten, ist resp. zum * und Hause katastrirt, in der städtischen Brandkasse zu 23,350 und 8400 Rthlrn. Cour. versichert und bis Michae⸗ lis 1853 an den Gastwirth Herrn Neudecker ver⸗ miethet, so daß die Tradition dieser Grundstücke erst Michaelis 1853 geschehen kann.
Der Meistbietende muß im oben gedachten Licitations⸗Termine eine baare Conventionalpön von 1000 Rthlr. Cour. zahlen und erhält dann bis auf Genehmigung großherzoglicher hoher Kammer den Zuschlag. — Der bezügliche Ver⸗ kauf⸗ und Kaufkontrakt liegt in hiesiger Amts⸗ Registratur zur Durchsicht bereit, ist dort auch in Abschrift gegen die Gebühr zu bekommen, und Nachweisung an Ort und Stelle ertheilt sowohl der Herr Gastwirth Neudecker als der Herr Amts⸗ Registrator Schnell hierselbst.
Schwerin, den 27. Februar 1852.
Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsches Amt.
ein⸗
[287]
General⸗Versammlung der Actionaire 7 à der Rostocker Bank.
Die diesjährige ordentliche, §. 67 der Statuten vorgeschriebene General⸗Versammlung der Actio⸗ naire der Rostocker Bank ist auf
den 31. März d. J., Morgens 12 Uhr, im Fürstensaale auf dem Rathhause zu Rostock angesetzt und werden die Herren Actionaire dazu eingeladen.
Als Gegenstände der Verhandlung werden in⸗ timirt:
1) der Geschäftsbericht des Verwaltungsraths,
2) die Vorlegung des Jahresabschlusses,
3) die Ergänzung des Ausschusses nach §. 53 der Statuten.
Es wird hervorgehoben, daß nach §. 10 der Statuten nur diejenigen Aclionaire stimmberech⸗ tigt sind, die als solche im Actienbuche verzeich⸗ net stehen, und daß eine Umschreibung der Actien in den letzlen 8 Tagen vor der General⸗Versamm⸗ lung nicht mehr statthaft ist, so wie, daß es erlaubt ist, sein Stimmrecht durch legitimirte Bevoll⸗ mächtigte, die aber selbst Actionaire sein müssen, auszuüben.
Es wird auf dem Rathhause zu Rostock im Banklokale ein Büreau errichtet werden, wo die
— —
und 30sten d. M. von 3
Actionaire am 29sten
bis 6 Uhr Nachmittags, und am Z1sten d. M.
von 8 bis 11 ½ Uhr.Morgens, sich durch Vorzei⸗ gung ihrer Actien zu legitimiren und Einlaß⸗ karten abzuholen haben, welche bei dem Eintritte in die General⸗Versammlung vorzuzeigen sind. Am 31sten d. M. um 11 ½ Uhr wird dies Büreau geschlossen, und können dann feine Legitimations⸗ karten mehr ausgegeben werden. Rostock, den 4. März 1852. 8 Der Ausschuß der Rostocker Bank.
[288]
Seeländi senbahn⸗ Gefellschaft. 1
Nachdem durch Gesetz vom 27. Februar d. 88 der Seeländischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Kon⸗ zession auf die Fortsetzung der ersten Bahn⸗ Abtheilung (Kopenhagen⸗Roeskilde) nach Korsör, cga. 10 Meilen, so wie Zusage ertheilt worden, einer Staatsgarantie von 4 pCt. jährlicher Zin⸗ sen, sowohl auf das Aktien⸗Kapital der ersten Abtheilung 1 ½ Millionen Rbthlr., als auch auf das zur Fortsetzung zu verwendende 5 Millionen Rtbhlr. nicht übersteigende Kapital, auf Be⸗ dingung jedoch, unter Andern, daß die Kon⸗ zession vor Ende dieses erste Bahn⸗Abtheilung von jeglicher auf dersel⸗ ben haftenden Schuld freigemacht werde, so wer⸗ den die Actionaire hiermit zu einer
am 14. April d. J. 8 hierselbst abzuhaltenden General⸗Versammlung einberufen, in welcher zur Entscheidung gestellt werden wird:
1) ob sich die Gesellschaft den in dem genann⸗
ten Gesetze enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen unterwerfe, die Administration ermächtige, alles zur Voll⸗ führung des Unternehmens Erforderliche ab⸗ zuschließen, Vorschlag zur Aufhebung der im §. 2 des Statuts enthaltenen Bestimmungen wegen Vorrechts der Actionaire zu den neuen Actien, Vorschlag, das Verhältniß der Actionaire der ersten Abtheilung zu denen der zweiten betreffend,
5) Festsetzung wegen Erledigung der Schulden, ob z. B. durch Zuschuß der Actionaire oder durch Einbehalten der Dividende.
In Betracht der überaus großen Bedeutung dieses Gegenstandes sfür die ganze Zukunft der Gesellschaft werden sämmtliche Actionaire dring⸗ lich aufgefordert, zu erscheinen, entweder persön⸗ lich oder durch statutgemäße Vollmacht, welche Tages vor der General⸗Versammlung im hiesigen Haupt⸗Bürean der Gesellschaft zu produziren
Kopenhagen, den 2. März 1852.
Ehlers, pP. t. Vorsitzender
““
[286] Bekanntmachung.
Auf den Antrag von Kreditoren wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Domainenpächter Friedrich Christoph Leopold Thunemann
111““ unter gerichtlich angeordneter Kuratel steht. Wustrow, den 5. März 1852.
Königlich Hannoversches Amt. 8 Nanne.
8
März 1852 sind ausgegeben worden: ““ Fünfunddreißigste Sitzung der I. Kammer.. ... Dreiunddreißigste Sitzung der II. Kammer..... 3
An die Abonnenten der stenographischen Berichte ül
1
2 ½ Bogen; Bogen
zus. 5 ½ Boge
Total 158 ½ Bogen des I. und II. Abonnements.
Das A bonne
8 8 —
Sta
Jahres benutzt und die
ment beträgt:
20 Sgr. für † Jahr
in allen Theilen der Monarchie Preis-Erhöhung.
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mit Zeiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)
: lin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., 8 6 der ganzen Mosnarchie: 1 Kthlr. 17 ⅞ Sgr.
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Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Herlin die Expeditionen: Sehren⸗-Straße Rr. 57. und Schadows⸗Straße Nr. 4.
Berlin, Mittwoch den 10. März
1
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König
von Preußen ꝛc. ꝛc.
Nachdem von Seiten der unterm 20. August 1844 von Uns bestätigten Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft darauf ange⸗ tragen worden ist, derselben behufs des Fertigbaues und der völli⸗ gen Ausstattung der gedachten Bahn, so wie zur Abbürdung der schwebenden Schuld der Gesellschaft, die Ausstellung auf den Inha⸗ ber lautender und mit Zinscoupons versehener fünfprozentiger Obligationen, und zwar von 400 Stück zu 500 Thalern, von 2000 Stück zu 200 Thalern und von 4000 Stück zu 100 Thalern, im Gesammtbetrage von Einer Million Thalern zu gestat⸗ ten, so ertheilen Wir in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsver⸗ bindlichkeit an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privi⸗ legium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der ge⸗ dachten 6400 Stück Obligationen, indem Wir zugleich den die nähe⸗ ren Bedingungen enthaltenden unterm 1. November 1851 vollzoge⸗ nen und unterm 11ten desselben Monats und Jahres gerichtlich an⸗ erkannten beiliegenden Plan für die Emission von 6400 Stück Priori⸗ täts⸗Obligationen der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft über zusammen Eine Million Thaler hierdurch in allen Punkten mit der Maßgabe bestätigen, daß die Gesellschafts⸗Vorstände, ihrer beson⸗ ders abgegebenen Erklärung gemäß, verpflichtet sind, die aus der Anleihe aufkommenden Gelder nicht anders, als zu den von den betheiligten Staatsregierungen vorher speziell zu genehmigenden Zwecken zu verwenden.
Das gegenwärtige Privilegium ist mit dem erwähnten Plane durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. — Gegeben Charlottenburg, den 1. März 1852.
Friedrich Wilhelm Dvon der Heydt. von Bodelschwingh.
Privilegium wegen Emission auf den Inhaber lautender fünfprozentiger Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen über eine Anleihe der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft von Einer Million Thalern. Plan für die Emission von 6400 Stück Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft über zusammen 1,000, 000 Rthlr.
Nachdem durch statutenmäßigen Beschluß der General⸗Versamm⸗
lung der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 29. Juni 1850
und dessen Bestätigung vom 28. Oktober 1851 die Erhöhung des ursprünglichen Anlage⸗ und des am 1. Januar 1848 emittirten Prioritäts⸗Obligationen⸗Kapitals von resp. 9 und 4 Millionen Thalern preußisch Courant auf Vierzehn Millionen Thaler zum Fertigbau und zur völligen Ausstattung der gedachten Bahn, so wie zur Abbürdung der schwebenden Schuld, bewilligt worden, ist wegen Aufbringung und Sicherstellung der hiernach noch zu beschaffenden 1,000,000 Rthlr. nachstehender 8 8 EEEö zur Emittirung von 6400 Stück Prioritäts⸗Obligationen der Thü⸗ ringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft über zusammen 1,000,000 Rthlr. Preuß. Courant festgestellt: Hres §. 1. 3 v Die zu emittirenden Obligationen werden in drei Abtheilungen A, B. und C., jede Abtheilung unter fortlaufenden Nummern, nach dem sub A. beigeschlossenen Schema unter der Bezeichnung Serie II. auf farbigem Papier mit schwarzem Druck stempelfrei ausgefertigt.
— — —
die erste Abtheilung (K.) umfaßt 400 Stück zu 500 Rthlr. su “ 200,000 Rthlr. die zweite Abtheilung (B.) umfaßt 2000 Stück zu 200 Rthlr. sub Nr. 1 bis 2000 1400,000 „»„ 400,000 »
2 0 % %00000% 00
die dritte Abtheilung (C.) umfaßt 4000 Stück zu 100 Rthlr. sub Nr. 1 bis 4000 .. “ Summa., 1,000,000 Rthlr. Mitt diesen Prioritäts⸗Obligationen werden Zins⸗Coupons auf Papier von derselben Farbe der Obligationen, schwarz gedruckt, auf sechs Jahre ausgegeben und nach Ablauf dieser Zeit, gegen Ein⸗ reichung des mit zur Ausgabe kommenden Talons, erneuert.
Diese 1,000,000 Rthlr. wird den hohen Staats⸗Regierungen von Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach und Sachsen⸗Koburg⸗Gotha gegen Rückgabe derjenigen Einen Million Thaler pro rata unterpfändlich eingesetzt, welche am Schlusse des §. 1 des Anleihe⸗Plans vom 1. Januar 1848 erwähnt ist. .
8. 2.
Sämmtliche nach §. 1 zu emittirende Prioritäts ⸗Obligationen haben unter sich gleiche Rechte und werden jährlich mit 5 pCt. vom 1. Januar 1852 ab verzinst.
Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando nicht nur hier in der Hauptkasse der Gesellschaff und in den an der Bahn gelegenen Stäͤdten, sondern auch nach näherer Bekannt⸗ machung durch die im §. 11 des Gesellschafts⸗Statuts bezeichneten öffentlichen Blätter in Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. gezahlt.
Zinsen von Prioritäts⸗Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von dem in dem betreffenden Coupon bestimmten Zahlungs⸗ tage ab, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. Die Prioritäts⸗Obligationen unterliegen der Amortisation durch Ausloosung. Zur Amortisation werden jährlich und zwar vom Jahre 1852 ab, mindestens ½ pCt. des ausgegebenen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen⸗Betrages, so wie die nach dem Tilgungsplane ersparten Zin⸗ sen von den ausgeloosten Obligationen verwendet. 1
Die Auszahlung des Kapitalbetrags der zu amortistrenden Obligationen erfolgt am 1. Juli jeden Jahres, zum ersten Male am 1. Juli 1852. “
Der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, unter Genehmigung der betheiligten drei hohen Staats⸗Regierungen, den Amortisationsfonds zu verstärken und da⸗ durch die Tilgung dieser Prioritäts⸗Obligationen zu beschleunigen, auch dieselben durch die im §. 2 gedachten öffentlichen Blätter mit halbjähriger Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerths nebst den bis dahin aufgelaufenen Zinsen einzulösen, die Kündi⸗ gung darf aber nicht vor dem 1. Januar 1857 geschehen.
Ueber die erfolgte Amortisation wird den betreffenden Ministe⸗ rien der betheiligten drei hohen Staats⸗Regierungen alljährlich ein Nachweis eingereicht. 2
§. 4.
Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträage und der dafür nach §. 2 zu zahlenden Zinsen, Gläubiger der Thüringischen Eisenbahngesellschaft und demzufolge befugt, wegen ihrer Kapitalien und Zinsen sich an das gesammte Vermögen der Gesellschaft und an dessen Erträge mit unbedingter Priorität vor den Inhabern der Stamm⸗Actien und der zu denselben gehörigen Dividendenscheine, zu halten.
Dagegen bleibt den im §. 1 gedachten unterm 1. Januar 1848. emittirten und unterm 28. Januar, resp. 1. und 8. Februar 1848 von den betheiligten drei hohen Staats⸗Regierungen genehmigten 20,000 Stück Prioritäts⸗Obligationen der Thüringischen Eisenbahn⸗ gesellschaft im Gesammtbetrage von Vier Millionen Thalern nebst den darin verschriebenen Vier und ein halb Prozent Zinsen, die Priorität vor den auf Grund des gegenwärtigen Planes zu emit⸗ tirenden Prioritäts⸗Obligationen nebst Zinsen, in Bezug auf da