1852 / 63 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ab vor dem Herrn Kreisrichter Knauth verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein können in unserer 8 Registratur eingesehen werden. 8 Seehausen, den 3. Dezember 185t. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

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4 zudl Aa Grundstück zu Danzig auf der Rechtstadt inn der Breitgasse Nr. 7 des Hopothekenbuches, dessen Besitztitel berichtigt ist für den Bäckerei⸗ besitzer Wilhelm Jantzen, steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation.

Die auf 6494 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. ausge⸗ fallene Taxe und der neueste Hypothekenschein sind in unserem Büreau V. bei den Jantzen'schen Resubhastationsakten einzusehen.

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Der BVietungstermin wiird e EEI““ Vormittags an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden. Der dem Aufenthalte nach unbekannte Bäckerei⸗ besitzer Wilhelm Jantzen wird zu demselben hier⸗ mit vorgeladen, so wie die unbekannten Erben des Fleischermeisters und Gastwirths Johann Christian Blankenhorn. Danzig, den 6. Januar 1852. 6 Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung. 11““

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4 .

[185] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Prenzlau, den 2. Februar 1852. Die in und außerhalb der Stadt Prenzlau belegenen, in einem eigenen Hypothekenbuche ver⸗ zeichneten, auf den Namen der Wittwe Barsch⸗ Hippe geb. Görne eingetragenen, dem Kaufmann Ferdinand Louis Otto gehörigen Kämmerei⸗ Mühlen nebst Zubehör, abgeschätzt auf 49,877 Thlr. 2 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserer Registratur einzu⸗ sehenden Tavpe, sollen am 8. September c., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Schulzenstraße Nr. 526, resubhastirt werden.

Alle unbekannte Real⸗Prätendenten werden ausgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Zugleich werden die dem Aufenthalte nach unbekannten, im Hypothekenbuche nicht näher be⸗ zeichneten adligen Interessenten und Deputaten zu obigem Termine hierdurch öffentlich vorge⸗ laden.

[48] Ediktal⸗Ladung.

Der Hausknecht Anton Eggert aus Plauten, Regierungs⸗Bezirk Königsberg, ist durch den Beschluß der Anklagekammer des unterzeichneten

Gerichts vom 27. Dezember d. J. wegen Unter⸗ sschlagung in den Anklagestand versetzt worden.

Zur Verhandlung der Sache vor dem unter⸗ zeichneten Gericht steht ein Termin auf

den 23. April 1852, Vormittags 10 Uhr,

an.

Zu diesem Termin wird der Anton Eggert mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu 1 und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Erscheint der Angeklagte im Termine nicht, so wird mit der der Sache in contu-

ren.

Als Belastungszeugen sind zu diesem Termine

vorgeladen:

1) der Handelsmann Lack in Beelitz, Aen

2) der Kutscher Karl Lack in Kunersdork, 3) der Uhrmacher Piper hierselbst. Potsdam, den 27. Dezember 1851. Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.

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Ediktal⸗Ladung.

Der Konditorgehülfe und Privatschreiber August Otto Wilhelm Herrmann Schrader aus Magde⸗ burg ist durch den Beschluß der Anklagekammer des unterzeichneten Gerichts vom 3. Januar cr. wegen mehrfach versuchten Betruges mittelst An⸗ fertigung falscher gerichtlicher resp. öffentlicher Urkunden und Nachmalung der Handschrift des Kreisgerichts⸗Direktors von Goßler, so wie wegen zweier gleichzeitig dritter Diebstähle, in Anklage⸗ stand verfetzt worden.

Zur Verhandlung der Sache vor dem unter⸗ zeichneten Gericht steht ein Termin auf den 30. April cr., Vormittags 9 Uhr, an.

Zu diesem Termin wird der Konditorgehülfe und Privatschreiber August Otto Wilhelm Herr⸗ mann Schrader mit der Aufforderung vorgela⸗ den, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu erschei⸗ nen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können. Erscheint der Angeklagte im Termine nicht, so wird mit der Entscheidung

der Sache in contumaciam verfahren. Als Belastungszeugen sind zu diesem Termine vorgeladen: 1 1) der Kreis⸗Kgssen⸗Rendant Borchert, 2) der Privat⸗Secretair Schmalzneder, 3) der Knabe Robert Bölke, 4) der Königliche Regierungs⸗Haupt⸗Kassen⸗ Buchhalter Unterberger, M 5) der Königliche Post⸗Secretair Wenz, 6) der Post⸗Expedient Fuchs, 7) der Botenmeister Deichmann, 8) der Schneidermeister Kutzner, 9) der Kaufmann M. Hirschburg, 10) der Königliche Kreisgerichts⸗Direktor von Goßler, . 11) der Kreisgerichts⸗Secretair Singmann,“ 12) der Justiz⸗Aktuarius Kolzhorn. b Potsdam, den 3. Januar 1852.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

[301]1 Bekanntmachung.

In unserem Depositorio befinden sich folgende

Testamente:

1) das des Schäfer George Welzke zu Neu⸗ zauche vom 17. September 1793,

2) das der Wittwe Richter, Johanne Elisabeth geb. Pitschke, vom 15. Januar 1794,

3) das der verehelichten Pitschke, Anna Marie geb. Boehme, vom 4. Februar 1794,

4) das des Christian Thurian vom 24. Dezem⸗ ber 1795,

deren Niederlegung vor länger als 56 Jahren

erfolgt ist, weshalb die Interessenten hierdurch

aufgefordert werden, die Publication derselben

nachzusuchen.

Lübben, den 27. Februar 1852.

Das Königl. Kreisgericht. II. Abtheilung.

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Königlich preußische Ostbahn.

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Die Lieferung von 6600 Last à 72 preußische Scheffel Coaks zur Lokomotivheizung in den Mo⸗ naten Juni bis ult. Oktober c. franco Stettin und Danzig zu liefern, soll im Wege der öffent⸗ lichen Submission

den 3. April c., Vormittags 11 Uhr,

verdungen werden. Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift „Lieferung von Coaks“ der unter⸗ zeichneten Direction portofrei einzusenden und sollen an vorgedachtem Termin in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet werden. Die Lieferungs⸗Bedingungen sind in unserem Büreau hierselbst einzusehen und werden auf portofreies Ansuchen abschriftlich mitgetheilt. Stettin, den 8. März 1852. A Königliche Eisenbahn⸗Direetion. (gez.) Hoffmann. von Düring.

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1.

[303] 1.“ .“

Oberschlesische Eisenbahn.

Die Herren Actionaire der Oberschlesischen Eisenbahn werden hiermit aufgefordert, die von dem Verwaltungsrathe für das Jahr 1851 fest⸗

esetzte Dividende von 4 ½ pCt. auf jede Stamm⸗

Actie von 100 Rthlr. mit Vier Thalern funfzehn Silbergroschen vom 12, d. Mts. ab, des Morgens von 8 bis 1 Uhr, mit Aus⸗ nahme der Sonntage, bei unserer Hauptkasse hier⸗ selbst und vom 1. bis 15. April d. J., von Mor⸗ gens 9 bis 12 Uhr, bei den Herren M. Oppen⸗ heims Söhne in Berlin, Burgstraße Nr. 27, gegen Abgabe des betreffenden Dividendenscheins pro 1851 zu erheben.

Breslau, den 9. März 1852.

[230z3 Be hannimach uüung,

den Anfang der Vorträge an der höhe⸗

ren landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt

zu Poppelsdorf bei Bonn im Sommer 1852 betreffend.

Die wissenschaftlichen Vorträge an der höheren

landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt zu Poppelsdorf beginnen für das nächste Sommerhalbjahr am 26. April a. c. gleichzeitig mit den Vorlesungen an der Universität in Bonn, mit welcher die An⸗ stalt in der engsten Verbindung steht. Die⸗ selbe hat in dem letzten Jahre durch Erbauung eines zweckmäßig eingerichteten Instituts⸗Gebäu⸗ des, durch eine bedeutende Vermehrung der wis⸗ fenschaftlichen Sammlungen und durch eine Er⸗ weiterung der Versuchs⸗Wirthschaft eine wesent⸗ liche Vervollkommnung erhalten.

Wegen Eintritts in die Lehr⸗Anstalt beliebt man sich entweder persönlich oder in portofreien Briefen an den unterzeichneten Direktor zu wen⸗ den, welcher auf die betreffenden Anfragen ge⸗ naue Auskunft ertheilen wird.

Poppelsdorf, im Februar 1852.

Der Königliche Direktor der höheren landwirth⸗ schaftlichen Lehr⸗Anstalt.

Landes⸗Oekonomie⸗Rath (gez.) Weyhe.

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11. März 1852 sind ausgegeben worden:

Neununddreißigste Sthung der 1. Kammer.... Fünfunddreißigste Sitzung der II. Kammer..... vLVcootal 174 Bogen des I. und II. Abonnements.

2 Bogen 2 Bogen

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Reecdaction und Rendantur: Schwieger.

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Deckerschen Geheimen Ober⸗Ho fbuchdruckerei

bonnement beträgt: ““ in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) 28 in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 pf., 1I1“ in der ganzen Monarchie: 5 v

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den Königl. Preuß. an, für Berlin die Expeditionen:

Schadows⸗-Straße Kr. 4.

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Sonnabend den 13.

SBehren⸗Straße Nr. 57. un

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Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf Staats-Anzeiger

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Se. Majestät der König haben

Den Oberlehrer an dem Horkel, zum Direktor in Pr. zu ernennen

Allergnädigst geruht: Pädagogium in üllichau, Dr. des Friedrichs⸗Kollegiums zu Königsberg

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aus dem Königreich

übrigen Theilen des preußischen

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. rhst IBekanntma heh g. 9.

Zwischen der Königlich preußischen und der Kaiserlich russischen Regierung ist ein neuer Post⸗Vertrag abgeschlossen worden, welcher mit dem 13. April d. J. (1. April alten Styls) zur Aus⸗ führung kommen wird. In Folge dieses Vertrages treten von dem gedachten Zeitpunkte ab für die Korrespondenz zwischen Preußen und dem gesammten russischen Kaiserreiche, einschließlich des König⸗ reichs Polen, folgende Bestimmungen ein:

Die Korrespondenz kann nach der Wahl des Absenders entweder unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abge⸗ sandt werden. Eine theilweise Frankatur ist nicht gestattet.

Das zu erhebende Porto bildet sich aus dem preußischen und aus dem russischen Porto. 2 8 1

Das preußische Porto beträgt: 8 1

A. Für die Korrespondenz nach und aus Rußland, mit Ausschluß des Königreichs Polen: 1) nach und aus den preußischen Gränzkreisen Memel, Heidekrug, Niederung, Tilsit, Ragnit und Pillkallen 2) nach und aus den Regierungsbezirken Königsberg

und Gumbinnen, mit Ausschluß der ad 1 genannten

und

3) nach und aus allen

Postbezirks.

B. Für die Korrespondenz nach und

Polen. 1) nach und aus den preußischen Gränzkreisen gegen

Polen, nämlich: Pillkallen, Stallupönen, Goldap,

Oletzko, Lyck, Johannisburg, Ortelsburg, Neiden⸗

burg, Straßburg, Thorn, Inowraclaw, Mogilno,

Gnesen, Wreschen, Pleschen, Ostrowo, Schildberg,

Kreuzburg, Rosenberg, Lublinitz und Beuthen....

nach und aus den Regierungsbezirken Gumbinnen,

Königsberg, Marienwerder, Bromberg, Posen, Bres⸗

lau und Oppeln, mit Ausnahme der vorstehend ad 1

genannten Gränzkreise. ..

nach und aus allen übrigen Theilen des preußischen

Das russische Porto betraͤgt dagegen:

nach und aus allen russischen Gränz⸗Post⸗Anstalten

gegen Preußen, nämlich nach und aus Polangen,

Tauroggen, Georgenburg, Wirballen, Grajewo,

Hlawa, Dobrzyn, Sluzewo, Slupca, Kalisch,

Wieruszow und Czenstochau .... . 1 Sgr.

nach und aus allen übrigen Orten des russischen Reiches

mit Einschluß des Königreichb Polaen 3 Sgr.

.Fuer die Lokal⸗Korrespondenz zwischen den ge⸗ genseitigen Gränz⸗ Post⸗Anstalten beträgt das zu erhebende Gesammtporto nur 1 Sgr. für den einfachen Brief.

Sämmtliche vorstehende Portosätze, welche ohne Rücksicht auf die Spedition und ohne Rücksicht darauf, ob die Beförderung zu Lande oder zur See stattfindet, gelten für den einfachen, bis rLoig

8

V ““ preußisch incl. schweren Brief. Porto in der Art, daß für einen Brief

über . bis 4 Lth. preuß. incl. der 2fache, 2 3 4 » „. 1 .

8 2 b u. s. w. von Loth zu Loth ein einfacher Briefportosatz mehr erho⸗

ben wird.

Hiernach kommt das zu erhebende Gesammtporto für einen ein⸗

V fachen bis 1 Loth schweren Brief beispielsweise st 4

b zu stehen: Memel nach Polangen und von Ostrowo he von Tilsit nach von Breslau nach Kalisch 14*“ von Königsberg nach Warschau oder nach St. Peters⸗

V

gung dieser Portomoderation gilt,

von Breslau nach Warschau 11“ von Breslau nach St. Petersburg auf.. .... von Berlin, Stettin, Magdeburg, Köln, Elberfeld und Aachen ꝛc. nach Warschau, St. Petersburg, Mos⸗

kau, Odessa, Astrachan, Arehangel zr. guf ........ Diesem Gesammt⸗Portosatze von 6 Sgr. Briefe zwischen dem russischen Kaiserreiche und schen Post⸗Verein gehörigen Staaten,

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unterliegen auch alle

nach und aus welchen die

russische Korrespondenz gegenwärtig einzeln den preußischen Posten

zugeführt wird.

ZFür rekommandirte Briefe, welche bei der Aufgabe fran⸗ kirt werden müssen, ist das preußische Por Sätzen, wie für gewöhnliche Briefe, neben demselben aber noch eine Recommandations⸗Gebühr von 2 Sgr. für jeden Brief, ohne Rücksicht auf das Gewicht desselben, zu erheben. An russischem Porto wird das Doppelte des tarifmäßigen Portos für gewöhn liche Briefe erhoben.

Für Zeitungen, Journale, Preis⸗Courante, druckte Cirkulare und gedruckte Em unter Kreuz⸗ oder Streifband, für tomoderation in Rußland nicht stattfand, ist das russische Porto durch den obigen Vertrag in der Art ermäßigt worden, daß für dergleichen Sendungen bis zum Gewichte von 3 Loth nur der ein⸗ fache russische Briefportosatz (resp. 1 und 3 Sgr.) und bei schwe⸗ rerem Gewichte nur 1 Sgr. für jedes Loth zu berechnen ist.

Das preußische Porto für solche Sendungen beträgt, ohne Unterschied der Entfernung, ½ Sgr. für jedes Loth. Als Bedin⸗ 8 daß die Sendungen außer der Adresse, dem Datum und der Namens⸗Unterschrift nichts Geschrie⸗ benes enthalten, und daß sie bei der Aufgabe frankirt werden.

Auch für Sendungen von Waarenproben und Mustern, welche früher in Rußland dem vollen Briefporto unterlagen, ist eine Porto⸗Ermäßigung in der Art eingetreten, daß diese Sendungen, wenn sie auf erkennbare Weise verpackt sind und der denselben bei⸗ gefügte Brief nicht mehr als 1 Loth wiegt, bis zum Gewichte von 2 Loth nur das einfache, und über 2 bis 3 Loth das doppelte Briefporto zahlen. Ueber 3 Loth schware Proben⸗ und Muster⸗ Sendungen dürfen der Zollverhältnisse wegen mit der Briefpost nicht befördert werden.

Für Geld⸗ und Päckerei⸗Sendungen zwischen Preußen und dem Kaiserlich russischen Reiche findet, gleichwie für die Brief⸗ post⸗Sendungen zwischen beiden Staaten, ein Frankirungszwang nicht statt. Es ist vielmehr der Wahl des Absenders im preußi⸗ schen Postbezirke sowohl, als auch im russischen Reiche überlassen, Geld⸗ und Päckerei⸗Sendungen nach dem anderen Lande entweder

unfrankirt, bis zur betreffenden Gränz⸗Post⸗Station franki oder me n

ge⸗ pfehlungsschreiben welche bisher eine Por⸗

Bei schwererem Gewichte steigt das

6 Sgr.

denjenigen zum deut-.

to nach denselben