Berlin, den 12. Februar 1852.) 8u 4 . “ . b 88 82* — b 2 1 Der Minister des Innern. höhere Instanz eintreten werden, hieße ihr das Recht zur Kouflikt⸗ treffend die Gewerbesteuer der Angehörigen des 911 8928 4 8 3. 1 “ b 18 sg . a 8. 8 2 , 5 „ 2 “ 1 nahme der in der Rhein⸗Provinz und 8 . legen. Das Gesetz kann das um so weniger gewollt haben, als Nachdem seitens der Königlich hannoverschen Regierung an⸗ ge Pes 17 Febrwar zach g 8 lloe & „r Ins „ 7„ Ar. hin auch nach dem Urtheile erster Instanz und vor Einlegung der wollen, vom 1. März d. J. an für diesen Gewerbebetrieb nur noch gelegt. 8 8 111181“*“ Be f 8 ik 2 Ei 4 T 9 . „ . ʒ —f stanz erkannt und eine Berufung dagegen zur Zeit provinz in einer solchen Lage z in einer solchen Lage der Sache der Konflikt bei demjeni ewerbescheine, deren sie zu ei huf Such ff 8 1 V 8 — m nhe ) 3 8 S 5 2 8 3 n Gewerbescheine, sie z Umherreisen behufs des Suchens von Unif. des 5. Iuf. Regts. beizubehalten, und ist derselbe bei diesem Regt. 5-en. itig 1 p i der Nos 1 8 2 . g 3 8 89 degn.g.e A Streitigkeiten bei der Vollstreckung zustehen würde, da der Konflikt des durch die Cirkular⸗Verfügung vom 28. Juli 1843 angeordneten 11““ (*4 8 4 . 1 8 49. 1 8 8— Auf den von der Königlichen Regierung zu Aachen erhobenen er R* DAZ““ ,es . g 9 der Verwaltungs⸗ Kompe tenz hindern soll, so daß mit Rücksicht auf Thalern füͤr die Person zu entrichten, wenn das Suchen der Be⸗ Den 24. Februar. ö iee 3 3 .“ G bei dem Feiedensgerichte zu N. eingelegt worden ist. 2) Dasselbe gilt von diesseitigen und anderen vereinsländischen “ Verklagten, 6. Juni 1811, demnächst durch §. 4 des Ressort⸗Reglements vom zi Waaren⸗Beste im diesseitigen Gebi — herziehend Waaren⸗Bestellungen im diesseitigen Gebiete suchen. Den 28. Februar. “ flikte f ch nahmerechte an den Nutzungen des Gemeinde⸗ Vermögens für die den bestehenden Bestimmungen sein Bewenden. von der 2. Ingen. Insp., ersteren drei als Majors, sämmtl. mit der Ing.⸗
18 82 bursAdloi V säübnHkö jese Entscheidung, als ressortwidrig erlassen, wi 8 ration mit dem betreffenden Appellationsgerichte zu treffen. 2 können, um diese Ent eidung, sortwidrig erlassen, wirkungs⸗ 8 Ffij 82 1 88 3 1 ff pp los zu machen. Sie zwingen, zu warten, ob die Parteien 8 ü. Cirkular rfuüugung vom 28. Februar 1852 — be⸗ bersonal⸗Veränderungen in der Armee An 1 8 “ Einlegung bis zur Rechtskraft für viele Fälle ganz entziehen, für Königreichs Hannover, welche u mherziehend Waaren⸗ 1 82 1. Ssftiztare. 1892 Fuh sämmtliche Königliche Regierungen, mit Aus diejenigen nämlich, in welchen die Parteien kein Rechtsmittel ein⸗ Bestellungen im diesseitigen Gebiete suchen. 1 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen 1 der Provinz Westfalen. 8 bbei dem altländischen Prozesse die Sache von selbst bis zur geordnet worden ist, daß preußische Handelsreisende welche in d 8 reechtsträftigen Entscheidung bei den Gerichten anhängie bleibt, mit⸗ “ H g, “ „,Dgrold, pens. berittener Gentarm von der 4. Gendarmerit-Bri g g ch haͤngig bleibt, mit⸗ Königlich hannoverschen Staatsgebiete Waarenbestellungen aufsuchen früher Wachtm. im 31. Landwehr⸗Regt., der Char. als Sec. C.Big. Berufung der Konflikt stattfindet, die Absicht des Gese es vo 1 vibe ZFeIter “ “ L1111A“ scheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 10. Januar 8. April 4847 aber dahin ging, die Rechte der Ver hatane 11“ ö 1““ Fbrulm bee 28 4 5 „ 8 b 84 9 2 2. 4 2 f. . — . 1852 — betreffend die Einlegung des Kompetenz⸗ sin 3 4. v. d. Lancken, Major a. D., zuletzt im 2. Ulan. Regt, der Char. — — b * 1 + Uste en. 1 . b 8 Konflikts in folchen Prozessen, in denen in erster In⸗ 3 1 8 olgendes: h1“ Wie in den übrigen Provinzen muß daher auch in der Rhein⸗ 2 97) Die Angehörigen des Königreichs Hannover habrn für d an 8 Den 28. Februar. “ nicht eingelegt ist. e 1b n . onneritz, Oberst und Comdr. der 15. Ldw. Brig., gestattet, die b 8 3— 8 — “ gen Gerichte eingelegt werden, welchem die Entscheidung über Waaren⸗Bestellungen im diesseitigen Gebiete bedürfen, fortan statt à la suite zu führen Gesetz vom 8. April 1847 (Gesetz⸗Sammlung S. 170.) ben pe Ausfüht 2 8ges ben 9 ] I eben rie Ausführung des ergangenen Urtheils durch Geltendmachung, Steuersatzes von sechzig Thalern nur eine Jahressteuer von dreißig Albschiedsbewilligung hen. g. Fenneeeegerci. h.e,. dem Königlichen Friedensgerichte zu §. 4 der Verordnung vom 11. hni 4843 (Gesetz⸗Sammlung stellungen für Rechnung des Reisenden selbst oder für Rechnung v. Massenbach, Pr. Lt. vom 3. Kür. Regt., mit S. 181) in vorliegender Sache der Kompetenz⸗Konflikt mit Recht eines anderen Angehörigen des gedachten Königreiches erfolgt. osition gestellt. 8 8 wider “ ] —0 Derselbe ist auch vollko begründet “ zemeind “ — Tö 88 1s Unterthanen, so wie von den Unterthanen aller anderen Staaten v. Webern, Gen. Major n. ( Inf. Peta mr t die Gemeinde M., vertreten durch den Ort „ Denn bereits durch die Dekrete vom 31. Oktober 1804 und sofern sie für Rechnung eines hannoverschen Hendlungehauste der Abschied bewilligt. Fomsy. den “ 1.b betreffend: Antheil an den Gemeindewald⸗Nutzungen, 20. Juli 18412 G. be “ V Hrastse erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗ schiicpliche Bersglta 8 “ zur Feastel 1 12) Hinsichtlich der Handelsreisenden aus den dem Zollvereine V Hennig, Döbler, Hauptl. von der 1. Ingen. Insp., v. Motz, b - g 3 ung der Thei angeschlossenen Königlich hannoverschen Gebietstheilen behält es bei Haupim. von der 3. Jagen. Insp, Ruhlandt J, Ruhlandt II., Hauptl. daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der er⸗ ““ EVZZ “ H — FHeS 8 1 1 6 chtsweg s che für unzuläͤssig Gemeindeglieder, so wie die Inkompetenz der Gerichte, über dies⸗ Vorstehende Anweisung hat die Königliche Regierung durch ihr neaee- 1.wes Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg., u. Pension, 8 1 igt.
8 8 8 —— 8 1 eeeh
ügbtattn ET11 I fällige Streitigkeiten zu entscheiden, anerkannt. Die rheinische Ge⸗ Amtsblatt zu veröffentlichen, auch demgemäß Unt “ “ 3 s2 eüdn . X sj 8 . 5 8 8 65 4 „ 8 8 „ — 3 9 8 8 8 „ . 8 8 8 w Rechts wegen. W“ 8sis 1 I mit der erforderlichen Instruction zu versehen. 8 HII. Beamte der Militair⸗Verwaltung. — 5893), 1 ersch ir vorliegende Klage angeste erlin, den 28. Februar 1852 Fege rwaltung. 5 lin, d. 28. Februar 1852. Den 25. Februar.
EE11““ 2 S 2e. de⸗
““ 1.““
Hründe. 1 2 ens war, bestimmt aber eben so: “ 12 Der Finanz⸗Minister. v. Koschitzki, Intend.⸗Assessor von der Intend. de
Armee⸗Corps,
Die Klage, von der es sich bei dem vorliegenden Konflikte han⸗ 3 e. “ 1 971¹ 8 , 1b treitigkeiten über die Theiluahme an den Gemeindenutzungen iraj 8 rtsvorste r der Gemei 882 2 ihg “ - 1 2 . 1 g lilitair⸗I 25 1 ” 1 öe 8 “ eie farsicher ö’h. werden, soweit sie nicht auf einen speziellen Rechtstitel sich grun⸗ Bum Militair⸗Inteudantur-Rath etmefnnt, G felben gis Ge⸗ 8 9 sn 16 9 a6s de ewie 8eg 6 1- den, im Verwaltungswege durch den Landrath entschieden.“ sämmtliche Königliche Regierungen ꝛc. “ Den 27. Februar. 8 v atheil Holz . 1 erth die⸗ Sache nicht geltend gemacht und somit nur die Verwaltungs⸗Kom⸗ 88 16“ ps, der Charakter als Kanzleirath verliehen. u““ ses Antheils mit 40 Rthlr. nebst Zinsen zu bezahlen. Das Frie⸗ petenz begründet “ . Feigankmachung. Durch Verfügung des Krie 8⸗Ministeri densgericht zu N. hat diese bei ihm angebrachte Klage am 4. Sep⸗ Berlin 108“ Aus einem in der Druckerei vorgefallenen Versehen sind die zu 8 g g intsteriumg tember 1850 als unbegründet abgewiesen, mithin die Sache “ 8 h. 10. 8 2 1“ unserer Bekanntmachung vom 5ten v. M. gehbrigen beiden Ver⸗.. Den 24. Februar. öniglicher Gerichtshof zur Entscheidung der enz zeichnisse der in der zweiten Verloosung gezogenen Schnldverschrei⸗ „ 8 1 8 ““ 88es. 1
8 8
Rosenstedt, Proviantamts⸗Assistent, aus der Stellung als Verwal⸗ bungen der Anleihen aus den Jahren 1848 und 1850 den Fri⸗ ter des Depot⸗Magazins in Tilsit abberufen und nach Berlin versetzt. — tungsblättern (dem Königl. Pr. Staats⸗ Anzeiger Nr. 60) unge⸗ W“ heegeec srehgeng in Berlin, mit der Verwaltung des nicht begonnen (§. 1 des Kompetenzgesetzes vom 7. Junh. 4821 — 8 “ W trennt beigefügt worden, während sir hätten quer dur chschnit⸗ S e 12 ta. Gesetz⸗Sammlung S. 101 — Art. 16 der Civil⸗Prozeß⸗Orduung); 8 †*9h des Jun teonae ten werden sollen. Zur Vermeidung von Irrthümern wird darauf— Merre Sehr v“ g. 1“ auch ist dieses Rechtsmittel wirklich nicht eingelegt. Ho⸗ s eandraths⸗Amt des aufmerksam gemacht, daß die Fortsetzung des Verzeichnisses der aus⸗ des 1. Armes⸗Corps verseg. sctent von der Jutendantur des II. Wenn man indessen hierauf die Bohauptung hat begründen Dem Landrathe von Gottberg ist das Landraths⸗Amt dees gelooseten Schuldverschrribungen der Auleihe vom hre 1886 sciiihkhs 44*“ wollen, daß der von der Regierung zu Aachen in dieser Sachlage Kreises Stolp im Regierungs⸗Bezirk Köslin übertragen worden. auf der Rückseite desselben befindet. eingelegte Kompetenz⸗Konflikt unstatthaft sei, weil das Urtheil —.— 1““ Berlin, den 10. März 1852. 1 vet 4. Feheennaen 1850 einstweilen als rechtskraͤftig angesehen v“ üts ger⸗ ““ 8 1 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. n gten ean k a,he eig. eüfdhe Fa sezne dss⸗ 1 1PhcFretwiztr. (gez.) Natan. Koehler. Rolcke. Gamet. .X Personal⸗ Chronik hängetgen Sache eingelegt werden könne, die vorliegende aber Cirkular⸗Verfügung vom 17. Februar 1852 — be bei keinem Gericht anhängig set, so sind diese Behauptungen un⸗ d die Volldrech So2 Ceag⸗ üe 8 6 v b 88 “ gegründet. Denn rechtskräftig ist nach der Sprache der preu- fend de. Pchlt ne wösttg r in Stettr; efra udations⸗ riegs⸗Ministerinm. G“ 1g Fesehesbleng (§. 1 Tit. 16 Thl. I. der Allgemeinen sachen ergangenen Straferkenntnisse. Bekanntmachung vom 3. Mäarz 1992 — betreffend die ial⸗Be Gerichts⸗Ordnun nur das im gewöhnlichen Instanzenzuge Das Köntaliche Iustiz⸗- Ministen 1b Sdec a2ee e 8e 8 8 betreffendd 4 Narsacgs 1sge;; rihei Nus z beic ℳ9 sege 58 8 Das Königliche Zustt Ministerium hat Uhshnen 18. Juni 182³ Einsendung der aberkannten Großherzoglich badenschen 8 2 5öu 9 9 1 Sezug olche auf Ersuchen des Finanz⸗Ministeriums die Gerichtsbehörden ange⸗ Gedächtniß⸗Medaillen Provimz Sthhleiben 36. heile allein schließt daher auch der §. 2 des Gesetzes vom wiesen, Hedüchtni edaillen. Provinz Schlesien. 8
als zur gerichtlichen Cognition gehörig, betrachtet. Das diesfällige Urtheil ist nicht zugestellt und es hat mithin die Frist zur Einlegung der dem Betrage des Gegenstandes nach zulässigen Berufung noch
vW,.“
„4] — 8 8 1 8 9 8 1 8 D⸗ I —5 1411, 352 4 18 4 99+ , 4 1 . 6 8 x . H& . 8 9 8 „ &† 8 EEW11 8 8. April 1847 (Gesetz⸗Sammlung S. 170) den Kompetenz⸗Konflikt „in Steuerdefraudationssachen die Vollstreckung der in gerichtlichen as Re es Pelnistepheig findet sich veraalaßt, die in dem durch Ernaunt sind: Der bisherige Gexichts⸗Assessor von Gersdor us, indem er bestimmt, daß in rechtskräftig von den Gerichten Erkenntnissen für den Fall der Zahlungsunsähigkei V dDdas Militair⸗Wochenblatt (Nr. 34 Zahrgang 1850) veröffentlichten, zu Naumburg g. S., zum Kreisrichter bei dem Kreisgericht zu Grottkau; 29., 8 b ; 9 . 8 hlung s hig eit der erur⸗ E laß ] 192 8 8, . der bisherige Ausk liator K ’rw 1 au; entschiedenen Sachen der Konflikt nicht mehr erhoben werden könne. theilten substituirten Gefängnißstra erst veranlast dem Erlaß vom 18. August 1850 enthaltene Bestimmung: er bisherige Auskuliator Karl Wilhehn Fuchs I. zum Appellationsgerichts⸗ — 9 angnißstrafen erst zu veranlassen, nachde daß die Großherzoglich badenschen Gedächtniß⸗Medaillen der bei ˖BReferendarius; der interimistische Büreau⸗Assistent Czirwitzki, definitiv
Durch das immerhin noch der Berufun te f Urtheil streffend teuerbehör 8 — 1 f g unterworfene Urthei die betreffende Steuerbehörde zu einer bestimmten Erklärun b 1* Büreau⸗Assistente 1 Fexrg vom 4. September 1850 ist mithin die dadurch entschiedene Sache darüber ob ein veneletnr der den Truppentheilen verurtheilten Soldaten auch bei denselben auf⸗ zum Pürkan Assistenten bei vem Arrisgerichte zu Beuthen. nicht rechtskräftig enlschieden. Sie ist es selbst im Sinne des von ihr nachgewiesen werden könne.“ bewahrt werden sollen, in jedem Falle aber der General⸗Ordens⸗ 1 EE und Notar von Garnier Rheinischen Rechts nicht, da auch dieses mit dem Worte „rechts⸗ Diese Maßregel, welche den erwarteten Erfolg nicht gehabt Kommission sowohl 888 1 Verluste, als auch von der Zurück⸗ lnwna; Fonsechose 2 Sperschrns nch ”-, deh Pndebht benet. Fser kraͤftig“ den oben angegebenen Sinn verbindet (Berriat St. Pricx hat, ist mit diesseitiger Zustimmung von dem Herrn Justiz⸗ Medaille Kenntniß zu geben sei, — Referendarius v. Koscielski behnfs Pegs i.er.a Fhe proced. civise tit. de bappel chap. 1 No, 3). Es Minister aufgehoben, dergestalt, daß in Zukunft ohne vorgängige “ .“ festzusetzen, der Appellationsgerichts⸗Referendaries Willsch 1 stints ila ung, 1 V 16 2 s 6 . 6 4 1 1. 4 ; 8. :4 . 1 1 . ) 9 1 5 lit rgeri aberk anklon 659 2. v4 48 b 41 ₰ 1“] s 1 1 , ’I 8 8 gt in der entgegengesetzten Behauptung nur eine Verwechselung Rückfrage bei der Steuer⸗Behörde die substituirte Gefängnißstrafe sch⸗ “ “ aberfannten Großherzoglich baden⸗ ins Departement Breslau; der Appellationsgerichts⸗Referendarius Vielau, schen Medaillen nebst Zesitz⸗Zeugnissen der General⸗Ordens⸗ mit Vorbehalt des Wiedereintritts, behufs Uebernahme der Stelle als
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der wesentlich verschiedenen Begriffe „vollstreckbar“ und „rechts schts⸗Behe Jr . 8 2elUFesU zrechts⸗ seitens der Gerichts⸗Behörde zum Vollzuge gebracht werden wird, 5 F.-h b 1 chalt — hafttc Der §. 2 des Gesetzes vom 8. April 1847 schließt also se baab sich diese von die Zahlunge unfähigkeit des Wtenen T(lsbe zu übersenden und an diese Behörde auch die bereits Bürgermeister in Neustadt O. S. en Eumpetenz⸗Konstikt in der vorliegenden Sache nicht aus. zeugung verschafft hat. 3 9 a verkannten, noch bei den Truppen befindlichen dergleichen Deco-⸗- “ 4 b erigie wee ve r Umstand, daß sie angenblicklich bei einem Das im §. 19 zu d. der Anweisung für die Haupt⸗Zoll⸗ und Pail ten 1 Besitz⸗Zeugnisse, behufs der Aufbewahrung für den “ Provinz Westfalen. 8 9 9 ( 8 4 18 8 8 ½ N. . „ „ h. 9 8 32 1 750 8 6 N 7 „ 8 82 8 anhängig st, wei e enes P ses sga ggr Ntoöt0e⸗ 58 Haupt⸗Steuer⸗Aemter zur Prozeß⸗Buchsührung vom 28. Septem⸗ 7 Ein bess/ans 182 Ernannt sind: Die Auskultatoren Paul Florschütz, von Klocke 8 2 1 Iste Instanz beendet ist und die zweite ber 1831 vorgeschriebene Attest fällt hiernach in ukunft we da⸗ “ gleiches d hrei ndet bereits hinst htlich der von und Ri 1 15, ê 4 aar. — S1drIcut, von. 5 b v 3 8 9 . 8 1 * — i WWö8 85 8 “ 2 Ind 2 b b r 2I e und 8 . 8 r. Leht hönnen dat Denn unterstellt auch das Gesetz vom gegin ist das gerichtsseitig auszustellende Fhebet berreender Civilgerichien aberkaunten Medaillen statt. gericht zu “ e—— Fan seaa g Hesenpn anngen ale den gewöhnlichen Hauptamte mitzutheilende Sirafverbußungsatlest als Rechnungsbe⸗ erlin, den. A. März 1852. ““ 8 Kreisrichter bei dem Kreisgericht daselbst, unter Uebertragung der Function Gerich te schweb g 88 † onflikts der Rechtsstreit bei einem lag zu benutzen. . Kriegs⸗Ministerium. 1“ eenes Gerichts⸗Kommissars zu Schwelm; die Schulamts⸗Kandidatin Louise fe 6 ½8, so ergiebt sich doch aus §. 2, Faß, wenn ein⸗ Berlin, den 17 “ Sse w dihe ““ Behrendt aus Dortmund zur Lehrerin bei der evangelischen Elementar- veng geene S Veeashe erster Instanz anhangig gemacht in, den 17. 1““ EB“ 1“ von Bonin. eeScchulanstalt zu Volmarstein, Kreises Hagen, provisorisch. n der die Verwaltung glaubt, daß sie⸗ d. v , K en“ 1u“ Fir Nr u 1 1 8 11“] 8 V 1 8 18 88 nicht unterliege, der Konfhkt bis hin ee gss chchcen Füeacch⸗ uu“ “ Der Finanz⸗Min ssteer; n. 1 C Berlin, 13. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ C“ zur Neodden vom Appellations⸗ errb ,, 1 5 aftigen Entscheidung 88 — 1guädigst geruht: dem ter⸗Staats⸗Secretair 1m Ihreeehe— gerichte zu Hamm in das Departement des Appellationsgerichts zu Pader⸗ ihs eingelegt werden kann. Die Verwaltung muß daher noth⸗ sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren Ss Jn eh, Preiherrn 8 ““ detrahehschnt des bomn und der Auskultator Overhamm vom Appellattonggerichte zu Pehn des - seseha “ Fich gr dp Instanz sich der Entschei⸗ und die Königlichen Regiecrungen zu— 6 . gung der von Sr. Majestät dem Sultan ihi geriehmnn dee Falfe 8 krns an be han a iere lchanfe ch, vg. erhdh. „ ur Rechtskr. . b;17. “ 1“ — 8. ee ü ehe 22 Klasse enfe u sche 5 Zce u ung unterzog 3 184 aft den Konflikt einiegen Potsdam und Frankfurt a. d. O. 11141“ Nischan⸗Iftichar zu ertheilen Dutsbung.” ö gleicher Eigenschaft refgeehn. 18
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