1852 / 64 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[304) Bekanntmachnung.

Die in dem landräthlichen Kreise Osterode lie⸗ genden drei Domainen⸗Vorwerke Moerlen, Thierau und Goerlitz, resp. nebst Brauerei⸗, Brennerei⸗ und Fischerei⸗Nutzungen sollen, und zwar Moer⸗ len und Thierau zusammen, Gperlitz dagegen separat, auf achtzehn Jahre, vom 1. Juni 1852 ab bis Johannis 1870, im Wege der Licitation verpachtet werden.

Die Licitations⸗Termine, zu denen befähigte und vermögende Pachtbewerber behufs der Ver⸗ lautbarung ihrer Gebote eingeladen werden, sind resp. für die beiden Vorwerke Moerlen und Thieran auf 8

den 22. April d. J., von V

10 Uhr a b, und für das Vorwerk Goerlitz auf

den 23. April d. J., von Vormitta .

10 Uhr ab, in dem Geschäftslokat des Domainen⸗Rentamt! zu Osterode vor dem Regierungsrath Krause I. angesetzt.

Zur Information der Pachtbewerber wird in Verfolg der vorläufigen Bekanntmachung vom 18. November v. J. Folgendes bemerkt:

8 1 2

IJ. Zu den resp. ½ und Meile von der Kreis⸗ stadt Osterode entfernt liegenden Vorwerken Moerlen und Thierau gehören und zwar: 1) zu Moerlen, außer der Branerei⸗

und Brennerei⸗Nutzung:

a) 922 Morg. 21 OQ.⸗R. pr. Acker, b) 291 Wiesen, 2) 389 Weiden,

38 G Gärten,

V Hof⸗ und Baustellen und Unland, Wege und

Summa 1699 Morg. 30 S.⸗N. preuß.

2.,) zu Thiera us

a) 497 Morg. 86 Q.⸗R. pr. Acker,

b) 108 24 Wiesen, 70 „⸗ Weiden, 128 - Gärten, 15 8 2 Hof⸗

1. 2

Summa 660 Morg. 174 O.⸗R. preuß.

Mit den beiden gedachten Domainen⸗ Vorwerken ist verbunden: 3) die Fischerei⸗Nutzun gin folgenden Seen: a) in dem (servitutb elasteten) Drewenz⸗ See im ungefähren Flächen⸗Inhalte von 2000 Morg. preuß.; b) in dem Schmord ing⸗See von circa 20 Morg. pr. und c) in dem Moerlen⸗See (auch Aruauer See genannt) von circa 50 Morg. pr.; ferner 4) die Nutzung der Fischerei⸗Etablisseme nts GCzierspienten, Pillaucken und Bergfried e mit den dazu gehörenden Acker⸗ ꝛc. Terrains von resp. 123 Morg. 137 Q.⸗R., 4 Morg. 143 O.⸗N. und 98 Morg. 57 Q-R. preuß.;

II. Zu dem 1 ½ Meile von der Kreisstadt Oste⸗ rode entfernt liegenden Domainen⸗Vorwerke Görlitz gehören;

1) an Acker, Wiesen, Weiden ꝛc, und zwar:

2) 934 M. 4 O.⸗R. pr. Acker,

82” Wiesen, von

8 denen ein Theil

zur Berieselung

aptirt ist, v1““

Gärten,

⸗Hof⸗ u. Bau⸗

stellen, und

Unland, Wege

und Gräben,

M. 2 P5. F. preuf., 2) die Fischerei⸗Nutzung in dem ungefähr ö“ preuß. enthaltenden Tessellek⸗ ee.

haben wir zur 2 unbekannten Glänbiger an die Termin auf den

III. Das Minimum des jährlichen einschließlich der Zinsen für das siskalische Inventarium, ist

1) für die Vorwerke Moerlen und Thierau auf ein tausend zwei hundert und fünf⸗ zig Thaler, incl. 3 Gold, und

für das Vorwerk Goerlitz auf sechshun⸗

55129 Gold,

ddeert und achtzig Thaler, incl. ³ festgesetzt.

IV. Der Werth des siskalischen Inventariums beträgt:

10) bei Moerien und Thierau überhaupt

33530 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf.;

2, bei Goeriitz 1095 Nthlr. 3 Sgr. Davon verbleiben resp. 3000 Rthlr. und 1500 Rthlr. als baares Geld⸗Inventarium bei den betreffenden Pachtangen, wogegen die üͤberschießenden resp. funfhundert und dreißig Thaler 7 Sgr. 10 Pf. und einhun⸗ dert fünf und neunzig Thaler 3 Sgr. von den resp. Pächtern bei der Uebergabe der Vorwerke baar zu zahlen sind.

V. Die in Staatspapieren zu bestellende Pacht⸗ Caution beträgt:

1) fur Moerlen und Thierau zusammen

sechshundert Thaler,

2, lur Goerlitz vierhundert Thaler.

VI. Zur Licitation werden nur diejenigen zuge⸗ ljassen, die alsbald der unterzeichneten Regie⸗ rungs⸗Abtheilung unmittelbar oder spätestens den Tag vor den Verpachtungs⸗Terminen, also den 21. April c. unserem Kommis⸗ sarius in dem Büreau des Rent⸗Amts Osterode den Nachweis über ihre Qualifica⸗ tion als Landwirthe und über den eigen⸗ thümlichen Besitz eines disponiblen Vermö⸗ gens resp. von fünfzehntausend Thalern für Moerlen und Thierau und von siebentau⸗ send Thalern fuͤr Goerlitz geführt haben.

Hiervon find resp. viertausend Thaler und zwei⸗ tausend Thaler in Staatspapieren in den Lieita⸗ Seeegen als Bietungs⸗Cautionen zu be⸗ tellen.

Besitzer von Landgütern, die in einem Umkreise der bezeichneten Domainen⸗Vorwerke von 3 Mei⸗ len liegen, werden nur dann als Bitter zugelassen, wenn dieselben bis zu den resp. Terminen die Genehmigung des Königlichen Finanz⸗Ministeri⸗ ums beibringen.

Dem Königl. Finanz⸗Ministerium bleibt die Entscheidung darüber, ob der Zuschlag überhaupt zu ertheilen ist, so wie die Auswahl unter den drei Bestbietenden für den Fall, daß der Zuschlag ertheilt wird, vorbehalten.

Bis dahin, daß diese Entscheidung erfolgt ist, bleiben die resp. Bietungs⸗Cautionen der drei Bestbietenden deponirt.

Die Vorwerkskarten, die Vermessungs⸗Registen und die allgemeinen und speziellen Verpachtungs⸗

Bedingungen liegen in der Domainen-⸗Registratur der unterzeichneten Regierung und vom 20. d. M. ab auch in dem Büregau des Domainen⸗Rentamts zu Osterode zur Einsicht bereit.

Den betreffenden Pachtbewerbern sollen, wenn

es gewünscht wird, von den Verpachtungs⸗Be⸗ dingungen gegen Erstalttung der Kopialien Ab⸗ schriften verabfolgt werden. ““

Königsberg, den 4. März 1852. E*“” Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern und der Domainen und Forsten. Meyländer.

o1“

Nachdem über das Vermögen des Kaufmann

Jacob Blumenthal hier, durch Verfügung vom 2. September cr. Konkurs eröffnet worden ist,

Anmeldung der Ansprüche ver Konkursmasse

29. April 1852, Vormittags 11 Uhr,

vor Herrn Kreisrichter Raetzell an ordentlicher Gerichtsstelle kannten Gläubiger des Gemeinschuldners vorge⸗ laden werden, persönlich oder mächtigten, und Hellwich und die

anberaumt, zu welchem alle unbe⸗

mit der Aufsorderung, entweder durch einen zulässigen Bevoll⸗ wozu ihnen die Justizräthe Behr Rechts⸗Anwalte Toobe,

Pa chtzi nses,

den, zu erscheinen, ihre Ansprüche anzumelden

und nachzuweisen. 1 Die Ausbleibenden werden mit ihren Ansprüchen

präkludirt, und wird ihnen ein ewiges Still⸗

werden. Tilsit, den 23. Dezember 1851. In

8

18 8 1

Ediktallad Königliches Kreisgericht zu Belgard,

Erste Abtheilung, den 21. Februar 1852.

Der Gutsbesitzer Julius errmann Isido Thiede, der durch Kontrakt 7 11, 1847 das Gut Polzin A. und Ziegelwiese, Bel⸗ gardschen Kreises, mit Ausschluß mehrerer Par⸗ zellen von dem Gutsbesitzer Saladin von Man⸗ teuffel für 25,700 Rthlr. und das dazu gehörige Inventarium nebst anderen Sachen für 5000 Rthlr. kaufte, hat auf Vorladung der an diesem Gute und dem, Vorwerk Wusterhansberg nebst Glaserteich und Jägerkathen zu Lehen berechtig⸗ ten Geschlechter behufs ihrer Präklusion und Allodification des Guts nebst dem Vorwerk an⸗ Fe ragen. Das früher zu Hohenwardin, jetzt zu

mit Glaserteich und Jägerkathen

21. August 1610 ist durch Ver⸗ irag vowm gb 2. Januar 1851 on dem Gutsbestber

Thiede an die Ehegattin des Gutsbesitzers Sa⸗ ladin von Manteuffel, Karoline geborne Manke, einschließlich des Inventariums für 13,000 Rthlr. verkauft; es ist jedoch dessen Allodification mit dem Gut Ziegelwiese gleichzeitig versprochen

worden. und Ziegelwiese nebst

Das Gut Polzin A. dem Vorwerk Wusterhansberg mit Glaserteich und Jägerkathen ist ein Alt von Manteuffelsches Geschlechtslehen. ÜUrsprünglich hat das zu Pol⸗ zin A. gehörige Gut Ziegelwiese ein Vorwerk der Stadt Polzin gebildet und ein Theil der Stadt Polzin dazu gehört, Einige Antheile und Stücke in Buslar bildeten gleichfalls Pertinenzen dazu, die nach dem Bericht des Landraths von Winterfeld vom 4. März 1782 aus fünf Voll⸗ bauern und einem Halbbauer bestehen. Abver⸗ äußert ist davon in früherer Zeit:

Lieutenagt Georg Friedrich von Mankeuffel durch Kontrakt vom 5. März 1837 auf 18 Jahre wiederkäuflich an Joachim Priebe für 230 Florin pommerscher Währung; zwei Bauerhöfe in Jagertow von dem Hanpt⸗ mann Friedrich Heinrich von Manteuffel an den General⸗Lieutenant Heinrich von Man⸗ teuffel durch Kaufkontrakt vom 26. März 1770 für 750 Rthlr.;

von Manteuffel durch Vergleich vom 30. No⸗ vember 1763 sein Recht auf den dritten Theil der Unter⸗Wuggermühle bei Polzin an den Ge⸗ neral⸗Lieutenant von Krockow für 1666 Rthlr. 16 gGr. abgetreten.

Auf Anstehen des Gutsbesitzers Thiede werden nun alle unbekannten Agnaten des Geschlechts

berechtigten Geschlechter nebst Descendenz haben zu erwarten, daß sie mit ihren gesammten Lehnrechten auf das Gut Polzin A. und Ziegelwiese nebst dem Vorwerk Wusterhaus⸗

von Manteuffel, so wie die Agnaten aller son⸗ stigen unbekannten Geschlechter nebst deren lehn⸗ fähiger Descendenz, denen an dem Gate Pol⸗ zin A. und Ziegelwiese, so wie an dem Vorwelk Wusterhansberg nebst Glaserteich und Jäger⸗ kathen, jedoch mit Ausschluß der von ersterem früher an den Arbeitsmann Nagel, den Schuh⸗ macher Meyper und Schneidermeister Eggert zu Erbpachtrechten veräußerten, an den Dr. Deetz aber verkauften Parzellen Lehnrechte irgend wel⸗ cher Art gebühren, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem 8 auf den 8. Juni d. J., Vormittags 8

im hiesigen Kreisgerschtshause anberaumten Ter⸗ min vor dem Kreisrichter Thiel zu melden, ihre Lehn⸗Ansprüche anzuzeigen, die zu deren Be⸗ wahrheitung dienenden Beweismittel vorzulegen und weitere Verhandlung zu gewärtigen.

Alle ausbleibenden unbekannten Agnaten des von Manteuffelschen und der sonstigen zu Lehen ihrer lehnfähigen

8

Oberkampff und Spiegelthal vorgeschlagen wer⸗ . 8

berg mit Glaserteich und Jägerkathen und allen

schweigen gegen die übrigen Gläubiger auferlegt

Königl. preuß. Kreisgericht. I. Abtheilung.

g von Lehnsb erechtigten.

Ziegelwiese gehörige Vorwerk Wusterhansberg

Ein halber Bauerhof, der Syvertshoff, vom

und endlich hat der Lieutenant Georg Friedrich

in altem brandenburgischem Courant

E

ertinenzen nach Ausschluß der hier bezeichneten

arzellen, namentlich mit dem Vorkaufs⸗, Wie⸗ verkaufs⸗ und Wiedereinlösungsrecht, dem Revo⸗ cationsrecht, der Rechtswohlthat der Lehnstaxe und welchen Namen sie sonst haben mögen, wer⸗ den präkludirt, ihnen deshalb ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt, das Gut Polzin A. und Zie⸗ gelwiese in seinem gegenwärtigen Umfang nebst Vorwerk Wusterhansberg mit Glaserteich und Jägerkathen aber für ein Allodium erklärt und mit Löschung der Lehneigenschaft die Allodial⸗ qualität im Hypothekenbuche vermerkt werden wird. Den am Ort unbekannten Interessenten werden die Rechtsanwalte Barz und Schörke hierselbst zu Bevollmächtigten vorgeschlagen. [3122 Ediktal⸗Citation.

Die zeitigen Verwalter der vom Rathsherru Wilhelm Winterfeld im Jahre 1444 theils zur Erhaltung der St. Jakobs⸗Kapelle in der hiesi⸗ gen St. Marien⸗Kirche und des Gottesdienstes in derselben, theils zum Besten seiner noth⸗ leidenden Abkömmlinge männlicher und weiblicher Linie gegründeten Stiftung beabsichtigen die Errichtung eines Familienbeschlusses, der zum Gegenstande hat: die Feststellung der Erforder⸗ nisse zur Theilnahme an der Stiftung, die Ver⸗ waltung derselben durch einen Familienrath, die Zusammensetzung und Wahl des Familienraths, so wie seine Rechte und Pflichten, endlich die Verwendung und Vertheilung der Einnahmen der Stiftung. 1 8

Zur Erklärung über diesen Familienschluß, dessen gedruckter Entwurf im fünften Büreau des unterzeichneten Gerichts eingesehen werden kann, haben wir einen Termin auf b den 15. September 1852, Vormittags 1 ½ Phr. an hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Mir anberaumt und laden zu dem⸗ selben folgende ihrem Leben und Aufenthalte nach nicht bekannten Anwarter:

1) den am 19. Oktober 1811 gebornen Rudolph Julius Wilhelm Christoph,

2) die am 22. Dezember 1800 geborne Johanna Lonise Richter, Hereh gh Dodt,

3) den am 29. November 1811 gebvornen De⸗ 1 kar Arthur Hugo von Dorne,

4) den am 29. Mai 1817 gebornen Johann Martin Etowski, 5) den am 8. März 1827 gebornen Moritz von Frantzius, 6) den am 9. September 1815 gebornen Johann Julius Robert Gabrahn, 1 7) den am 28. Februar 1818 gebornen Hein⸗ rich Wilhelm Gabrahn, 8) den am 17. März 1824 gebornen Gustav Herrmann Gabrahn, 9) den am 13. November 1780 gebornen Re⸗ natus Alexander Goechter, 10) den am 12. Dezember 1810 Ephraim Eduard Groß, ge. 11) den im Jahre 1781 gebornen Johann Gott⸗ ied Hort, 8 12) 88 652 19. Juni 1808 geborne Alexandrine on Kampen 8 2. Juli 1805 geborne Wilhelmine Ernestine Pelz, verehelichte Kirsten, 14) die am 2. Mai 1822 geborne Emilie Flo⸗ rentine Klatt, 15) den am 18. November 1822 gebornen Karl August Klein 16) 89 Juli 1796 geborne Marianne

Henriette Lampe 17) den am 9 Februar 1819 gebornen Alexander

29

Malonneck, 1 18) den am 6. August 1798 gebornen Johann Friedrich Pleger, 19) die am 8 März 1809 geborne Eleonore Louise Pleger, 20) den am 24. November 1823 gebornen Frie⸗ drich Reinick, 21) den im Jahre 1809 gebornen Heinrich Wil⸗ helm Richter, 22) den im Jahre 1811 gebornen Paul Trau⸗ golt Richter, ““ 8 die im Jahre 1791 geborne Henrictte Feie⸗ derike Richter, 8 die am 6. Juni 1793 geborne Johanna Friederike Richter, 8 die am 16. Oktober 1800 geborne Johanna Florentine Wilhelmine Senkpiel, verehelichte Schlemmer, den am 30. Oktober 1796 gebornen Gustav Eduard Schroeder,

gebornen

8Eb vb““

8

Ie.. nattziz gaitt nech irds zs Anktnd

6 B— 347

27) den am 19. April 1784 Gottlieb Schubert,

28) den am 13. November 1791 gebornen Mar⸗ tin Christian Schubert,

29) den am 20. Mai 1804 dolph Schumann,

30) den am 8. Otiober 1805 gebornen Heinrich Schumann,

31) den am 23. März 1808 gebornen Eduard Schumann,

32) die am 5. Oktober 1798 geborne Johanna Karoline Friederike Göchter, verehelichte Schuster, den am 5. Februar 1802 gebornen Gaͤstav Wilhelm Sentpiel, die am 23. Juni 1809 geborne Adelaide

gebornen Johann

gebornen Karl Ru⸗

Friederike Viktora von Dorne, verehelichte

von Stojenthin, den Oscar von Stojenthin, die Rosalie von Stojenthin, die am 14. April 1798 geborene Auna Eli⸗ sabeth Reimann, verehelichte Wilm, dir am 2. Oktober 1825 geborene Amalie Justine Wilm, den am 17. Juli 1826 geborenen Karl Julius Wilm, so wie alle unbekannten Anwarter mit der Auf⸗ forderung vor, enrweder vor oder in dem Ter⸗ mine ihre Einwendungen gegen den zu errichten⸗ den Familienschlüuß anzubringen und unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrecht werde prätludirt werden. Danzig, den 27. Februar 1852. Königl. Stadi⸗ und Kreisgericht. J. Abtheilung.

30) 37)

38) 39)

ung

der Gläubiger in dem erbschaftlichen Liquidations⸗

Prozesse über den Nachlaß der verstorbenen Frau Emilie Funck, geb. Metzke.

Ueber den Nachlaß der am 5. September 1849 verstorbenen Frau Emilie geb. Metzke, verehelichte Apotheker Fanck, ist an 8. Juli v. J. der erb⸗ schafiliche Liquidations⸗Prozeß eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche steht

UI,;ͤ20. C 8 SDre. ‚Noyrm, 11 Uhr. vor dem Hrn. Stadt⸗ und Kreisrichter Dr. Ham⸗ brock im Parteienzimmer Nr. 2 des hiesigen Ge⸗ richts an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit seinen Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläu⸗ biger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden.

ö,es Gläubigern werden die hiesigen Rechts⸗ Anwalte, Herren Martens, Boie und Koßmann, zu Mandatarien in Vorschlag gebracht

Danzig, den 28. Februar 1852.

Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. Abtheilung.

[1002] Bekan mtmaag

Bei der heutigen auf den Grund der §§. 39, 41 und 47 des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 (Gesetz⸗Sammlung pro 1850. pas. 4 4) erfolgten öffentlichen Verloosung von im April⸗ Termine d. J. ausgegebenen pommerschen Ren⸗ tenbriefen zum Gesammtbetrage von 3500 Rthlr. sind nachstehende eebwn gezogen worden: itt. A. à 1000 Rthlr. e 18, 93. . 3 Stück über 3000 Rthlr. Lit. C. à 100 Rthlr.

Nr. 7, 23, 26, 24. 4 Litt. D. à 25 Rthlr. 1

Nr. 10, 14 2 50 Litt. E. à 40 Rthlr. 8

Nr. 8, 11, 28, 40, 85 5 „» » 50 »

400

14 Stück über 89 Indem wir vorstehende Rentenbriefe hierdur

künd en, fordern 8 die Inhaber derselben auf, den Nennwerth am 1. April 1852 in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 1 Uhr bei der Renten⸗ bank⸗Kasse, große Ritterstraße Nr. 1180 b., gegen Rücklieferung der Rentenbriefe, baar in Empfang zu nehmen. 8 Mürdbens 1 April 1852 hört die weitere Ver⸗ zinsung dieser Rentenbriefe auf. Es mütssen daher die dazu gehörigen Zins⸗Coupens Series I. Nr. 4 bis 15 inkl., welche die Zinsen vom 1sten April 1852 bis nlt. September 1858 umfassen, zugleich abgeliefert werden, widrigenfalls der B.⸗

trag für die fehlenden Zins⸗Coupons nach §. 45

1. i. vom Kapital zurückbehalten werden wird. Stettin, den 20. November 1851.

Die Direction der Rentenbank für die Provinz

Pommern. a sgmen nag

EEEEEEEEqEu .““ E 1 IIA

Mit Bezug auf unsere unterm 20. November v. J. veröffentlichte Aufkündigung wird hiermit wiederholt bekannt gemacht, daß in der am ge⸗ dachten Tage statigefundenen Verloosung von Rentenbriesen der Provinz Schlesien, folgende Appoints gezogen worden sind:

Lit. A. zu 1000 Rthlr. 11 Stück: Nr. 98, 191, 321, 358, 410, 541, 1090, 1230, 1291, 1302 und 1317. 1“ Lit. B. zu 500 Rthlr. Stück: Nr. 83, 256, 326 und 380. Lit. C. zu 100 Rthlr. Stück: Nr. 50, 265, 345, 374, 409, 688, 698, 732 und 733. 1 Lit. II RNibhI 4 Stück: Nr. 78, 127, 254 und 472. Lit. E. zu 410 Rihr. 10 Stück: Nr. 19, 51, 69, 70, 112, 187, 195, 338, 477 und 776.

Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Zins⸗Coupons Ser. 1 Nr. 4 bis incl. 16 den Nennwerth der Renten⸗ briefe bei der hiesigen Rentenbank⸗Kasse, Sand⸗ straße Nr. 10,

vom 1. April 1852 ab, in den Wochentagen

Vormittags von 9 bis 1 Uhr, in Empfang zu nehmen.

Vom 1. April 1852 ab hört die Verzinsung der oben bezeichneten Nentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht. Die ausgeloosten Rentenbriefe verjäh⸗ ren nach §. 44 des Rentenbankgesetzes vom 2. März 1850 binnen zehn Jahren.

Breslau, den 18. Februar 1852. 1b

Königliche Direction der Rentenbank für die

G Provinz Schlesten.

8 Ko ch. 8 **

1““ v“ 8 1 Bergisch⸗Märkische Eisenvayn.

Für die Stamm⸗Actien der Bergisch⸗Märki⸗ schen Eisenbahn ist die für das Jahr 1851 zu de zu Einem Thaler pro Actie festgestellt.

erfolgt gegen Einlieferung des betreffenden ö in der Zeit vom 1. bis 15. April d. J.

8 Verlin bei 89 Herren H. F. Fetschow

und Söhne, in Elberfeld bei den Kersten und Sohn und bei unserte Huuu

Wenn mehrere Dividendenscheine zugleich zur

Einlösung vorgezeigt werden, so muß denselben

ein doppeltes Nummer⸗Verzeichniß beigefügt sein.

Elberfeld, den 11. März 1852. Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn

Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter

ae ir Vefenung oion—

Shhwx 5 sechsrädrigen, kombiuirten Personenwagen I. und II. Klasse,

o sechsrädrigen, kombinirten

Personenwagen II. und III.

2 Klasse,

S 10 sechsrädrigen Personenwagen III. Klasse,

wovon 8 mit Bremsen, 5 sechsrädrigen Gepäckwagen mit Bremsen, 210 vierrädrigen, unbedeckten Güterwagen, zum Kohlen⸗, Koaks⸗, Vieh⸗, Holz⸗ und Equi⸗ pagen⸗Transporte, wovon 50 mit Bremsen,

50 vierrädrigen, bedeckten Güterwagen, wovon

24 mit Bremsen, 1

für die Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn, soll in verschiedenen Loosen im Wege der Submission hergeben werden. 1 gür die Kohlenwagen werden sowohl u. in Holz⸗, als auch in Eisen⸗Construction entg gengenommen.

Die Lieferungs⸗Bedingun

3

5