1852 / 72 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

haaus Weinsdorf vom 17. Dezember 1795. Da bisher weder die Publication dieser Testa⸗ mente nachgesucht, noch uns von dem Leben oder Tode der vorstehend bezeichneten Testatoren etwas bekannt geworden, so werden die Interessenten ierdurch aufgefordert, binnen sechs Monaten, päͤtestens aber in dem am 4. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine die Publication dieser Te⸗ stamente nachzusuchen. 1 lnigekt zaa Mohrungen, den 13. März 1852. äanS 6 Königliches Kreisgericht. escte

—2

101 EEE

Bekanntmachung.

Die auf nachbenannten Gütern haftenden west⸗

preußischen Pfandbriefe und zwar:

Lissewo, bromberger Departements, unter dden Nummern 41 bis inkl. 33, Kistowo, danziger Departements, unter dden Nummern 41 bis inkl. 10, hodau, marienwerderschen Departements, uüunter den Nummern 4 bis inkl. 65, werden mit Bezugnahme auf die öffentliche Kün⸗ digung vom 27. November 1854 hiermit wieder⸗

holt öffentlich aufgerufen, und die Inhaber der⸗

selben aufgefordert, diese Pfandbriefe in cours⸗

fähigem Zustande nebst laufenden Coupons späte⸗

ens bis zum 15. August d. J. der Landschaft inzureichen und dagegen gleichhaltige Ersatz⸗ Pfandbriefe nebst laufenden Coupons in Empfang zu nehmen. VWerden die vorstehend gekündigten Pfandbriefe nicht bis zum 15. August d. J. der Landschaft eingereicht, so werden die Inhaber derselben (nach §. 103 Th. I. des revidirten westpreußischen Land⸗ schafts⸗Reglements) mit ihrem Realrecht auf die in den Pfandbriefen ausgedrückte Spezial⸗Hypo⸗ thek präkludirt, die Pfandbriefe in Ansehung dieser Spezial⸗Hypothek für vernichtet erklärt, die⸗ ses im Landschafts⸗Register so wie im Hypothe⸗ kenbuche vermerkt und die Inhaber mit ihren An⸗ sprüchen wegen dieser Pfandbriefe und der dazu gehörigen Coupons nur an die Landschaft ver⸗ iesen und auch mit allen hieraus entstehenden osten belegt werden. r 88 Marienwerder, den 15. März 1852. Königlich westpreußische General⸗Landschafts⸗ Direction. b 1 (gez.) von Rabe.

Bekanntmachung.

Es sollen den 2. April d. J. in dem Lokale des Herrn Geilenfeld hierselbst aus dem König⸗ lichen regenthiner Forstreviere nachstehende Nutz⸗ hölzer, als:

a) Eichen⸗Langholz:

1.) im Unterforst Buchberg, Jagen 128 ca.

120 Stück, 1

2) im Unterforst Nehmischbusch, Jagen 182

b) Buchen⸗Langholz: W im Unterforst Buchberg, 128 ca. 12 Stück;

c) Elsen⸗Langholz:

iim Unterforst Deutschebruch, Jagen 133, 1 1 Amiesha 8 Nutzholz: 8 im Untersor uchberg, Jagen 89, 93 113, 128, chberg, Jag 6 13 ¾ Klftr. von bis 3˙6“ lang;

2) im Unterforst Deutschebruch, Jagen 90, 8, 133

1 3 5 Klftr. zu 5 6“ Scheitlänge, 29 ½ von 3 bis 3 6“ Scheitlänge;

9) der Wirthsfrau Erdmuth Kindler geb. Reich

392

3) im Unterforst Althütte, Jagen 122,

1 Klftr. von 3/ bis 3 6“ Scheitlänge; 4) im Unterforst Nehmischbusch, Jagen 156, 1068, 182, 144, Ivnt 68 ¾f Klftr. von 3 bis 3 6“ Scheit⸗ üH länge, 9, 312 5 Klftr. zu 5 6“ Scheitlänge; 5) im Unterforst Pätznickerie, Jagen 162, 2 Klftr. von 3' bis 3 6“ lang, und Je) 3 Klftr. Buchen⸗Nutzholz im Jagen 128 im Wege der Lizitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage, Vor⸗ mittags um 10 Uhr, hiermit eingeladen werden, mit dem Bemerken, daß das Kaufgeld bis zu 50 Thlr. sogleich ganz, und von 50 Thlr. und darüber mit dem 4ten Theile im Termine einge⸗ zahlt werden muß.

Die betreffenden Förster werden den sich mel⸗ denden Käufern obige Hölzer 3 Tage vor dem Termine vorzeigen. 11““

Regenthin, den 19. Määrz 18952. 9.

Der Oberförster

Niederschlesisch⸗Märkische 1362] Eisenbahn.

Von den nicht konvertirten Niederschlesisch⸗ Märkischen Prioritäts⸗Obligationen Ss⸗ rie I. und II., welche zur Kapitals⸗Rückzahlung per 2. Januar c. gelündigt worden, ist eine bedeutende Summe behufs Erhebung des Kapi⸗ talbetrages bis jetzt nicht eingeliefert worden. Da die Verzinsung bereits seit dem 1. Januar c. auf⸗ gehört hat, so werden zur Vermeidung von noch weiteren Zinsverlusten für die Inhaber dieser Obligationen dieselben wiederholt aufgefordert, die letzteren bei der Hauptkasse der Seehand⸗ lungs⸗Societät nach Maßgabe der Bekannt⸗ machung vom 16. Juni pr. einzureichen. Berlin, den 20. März 1852.

Königliche Verwaltung 8 Niederschlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn

der 88 8

[364] 8. 8 1 .

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.

Fümase. Wir bringen hiermit zur öffent⸗

lichen Kenntniß, daß der Aus⸗

schuß unserer Gesellschaft die für

das Betriebsjahr 1851 zu zah⸗

lende Dividende auf 4 ½ Prozent

oder

neun Thaler pro Aectie Littr. A.

festgesetzt hat, und daß diese Dividende in preußi⸗

schem TCourant gegen Rückgabe der Dividenden⸗

scheine Nr. 5 und gegen ein mit dem Namen

und der Wohnung des Inhabers versehenes

vom 25sten d. Mts. ab, bei unseren Hauptkassen zu Berlin und Hamburg, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, er⸗

hoben werden kann. 1 Berlin und Hamburg, den 20. März 1853Z3.

.

Die Dirertd.. k

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[36565 Wer pila ch “] der Herzogl. Domaine Geuz.

Die Herzogl. Domaine zu Geuz, eine Viertel⸗ stunde von der Stadt Cöthen, also am Zusam⸗ menflusse der Berlin⸗Magdeburg⸗Leipzig und Cöthen⸗Bernburger Eisenbahn belegen, soll in dem auf

en 30. Apri J., Vormittags 11 Uhn anberaumten Termine, auf 12 nach einander fol. ende Jahre, von Johannis 1852—64 an den estbietenden, unter Vorbehalt der höchstlandes⸗ herrlichen Genehmigung verpachtet werden.

Dieselbe enthält ein Areal, welches zur Ver⸗ pachtung gestellt wird, von 457 Morg. 108 QRth. Acker, vorzüglicher Wei⸗

zenboden,

18 » 168 Wiesen,

1 » 142 » Gärten, rheinländisches . Gemäß, und eine kürzlich nach neuester Art angelegte Brannt⸗

wein⸗Dampfbrennerei.

Pachtliebhaber werden hierdurch aufgefordert, sich an dem oben bezeichneten Tage, Vormittags 11 Uhr, in dem Sessionslokal der hiesigen Her⸗ zoglichen Regierung, Abtheilung für die Finan⸗ zen, einzufinden und nach Anhörung der Ver⸗ pachtungsbedingungen ihre Gebote zu Protokoll zu geben. Die Verpachtungsbedingungen sind auch vor dem Termine bei unserer Kanzlei ein⸗ zusehen und bei derselben in Abschrift gegen die Gebühr zu haben.

Unbekannte Bieter haben sich gehörig auszu⸗ weisen, auch hat der Bestbietende, wenn es für nöthig erachtet werden sollte, zur Sicherheit für sein Gebot eine Caution von 2000 Rthlr. baar, in guten Papieren oder durch sichere Bürgschaft

Cöthen, den 181 Mürz 49535.

Herzogl. Anhalt. Regierung, Abtheilung für die W. C. Bramigk.

[181 Edittal⸗Ladung. Beschworener Anzeige zufolge sind die nach⸗ benannten Personen: 1) Johann Dietrich Böckmann, Sohn ddes weiland Brinksitzers Johann Heinrich Blöckmann No. ass. 6 zu Lohe, und dessen Ehefrau Catharine Elisabeth geb. Schütte, ggeboren am 28. Februar 1791, und 2) Johann Christian Dreyer, nach dern Stelle Schwieghahn oder Schwiechhahn, Sohn des weiland Brinksitzers Johann

Heinrich Dreper nach der Stelle Schwieg⸗

hahn oder Schwiechhahn No. ass. 10 zu

Lohe und dessen Ehefrau Dorothea Mar⸗ garethe geb. Werfelmann, geboren am 10. Iul 1797, ischen Infanterie⸗Regimente nach Rußland mar⸗ 1858 seitdem aber verschollen, indem von ihnen glaubhafte Nachricht dahier bis jetzt nicht ein⸗ getroffen.

Auf den Antrag der Betheiligten werden daher die genannten Verschollenen mitttlst dieses aufgefordert, sich spätestens bis zum

27. April 1853, Mittags 12 Uhr, auf hiesiger Amtsstube zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr Vermögen ihren nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern über⸗ wiesen werden soll.

Zugleich werden alle Personen, welche übern das Fortleben jener Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung hierdurch veranlaßt und haben etwanige Erb⸗ und Nachfolge⸗Berech⸗ tigte ihre Ansprüche, für den Fall der dem⸗ nächstigen Todeserklärung, in dem angesetzten Termine so bestimmt anzuzeigen, als sonst, bei der Ueberweisung des Vermögens der Verscholle⸗ nen, auf sie keine Rücksicht genommen werden soll,

Decretum Nienburg, den 16. Februar 1852.

Königlich hannoversches Amt.

.

In die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

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SHeute den 22. März 1852 sind ausgegeben worden: 8 Dreiundvierzigste und vierundvierzigste Sitzung der II. Kammer, à 3

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(68 ¼ Bogen, zus. 7 Bogen.

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Redaction und Rendantur: Schwieger. 11“

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78 Fhmmösch ea⸗ Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

im Jahre 1812 mit dem 127. resp. 128. franzö⸗

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Dpas Abonnement beträgt: b 20 Sgr. für †¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. 8 S 88 Mit Beiblatt (Preuß. Adler⸗Zeitung) II“ in Lerlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf, 41 S. . in der ganzen Manarchie: amdserlea0 Hle32 Artstg197 8 ith.

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4. Alle post „Anstalten des In- und C. 88 ĩ 8 Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die 2 Expeditionen: 5 8 . . . . 8 A 8 . e vrars ik.: Hah ran⸗Shashe r. 67. und gam deihe 190 J98 . Schadows⸗-⸗Straße Nr. 4.

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Berlin, Mittwoch den 24.

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Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements⸗Bestellungen auf d önigli B AvrI 96., b ,be, abonnements⸗Bestellungen auf den Königlich Preußischen St 2 J das mit dem 1. April c. beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewicbe⸗n sch wüisgitages ö

Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt wer B 3 her. Ssrc 8. 5 viag.b ach bestimmt werden könne. Der Pränumerations⸗Preis auf den Königlich Preußischen Staats 8 Anpeiger mit der Preußischen (Adler⸗) Zeitung beträgt vierteljährlich 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. für Berlin, außerhalb 1 Nthlr. 17 Sgr. 6 Pf. 2 82 ¼ 4 27

ohne die Preußische Zeitung für die ganze Monarchie 20 Sgr.

1 Bestellungen für Berlin nehmen die Expeditionen: jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.

Behren⸗Straße Nr. 57. und Schadows⸗Straße Nr. 4., außerhalb

Vollständige Exemplare des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers vom üsten Juli v. J. ab koͤnnen

8

auf dem vorstehend angegebenen Wege für den Abonnements⸗Preis von 20 Sgr. quartaliter nachgeliefert

werden.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Rechnungskammer⸗Assessor, Ober Rechnungsrath Hartwich in Potsdam, und dem Domkapitular und emeritirten Domprediger Strider in Paderborn, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Hauptmann im 11. Landwehr⸗Regiment und Steuer⸗Inspektor g. D. von Thiesenhausen in Glatz, so wie dem Gestüt-Inspektor und Rendanten der graditzer Haupt⸗ und sächsischen Landgestüt⸗Kasse Beyer zu Graditz, den Rothen Adler— Orden vierter Klasse; dem evangelischen Schullehrer und Kantor Hiller zu Namslau im Regierungs⸗Bezirk Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen; desgleichen dem General⸗Major a. D. von veaemh einitz zu Köthen den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen. 2 h8g 88 E

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich Arbeiten.

11 Regierungs⸗ und Baurath von Bernuth zu Gum⸗ binnen ist die neu errichtete Regierungs⸗ und Baurathsstelle in Posen übertragen worteccd. 1 8 ds.

DEo11111““ T Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

1

Dem bisherigen Sub⸗Rektor an dem Gymnasium zu Kotibus,

Dr. Paul Gustav Adolph Heinrich Klix, ist die erste Oberleh⸗

rerstelle am Pädagogium zu Züllichau verliehen; und Dem Lehrer an der Realschule zu Kolberg, Dr. Heinrich tto Haupt, das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.

rium des Innern.

Cirkular vom 15. März 1852 betreffend die Kün⸗

digung der mit der Fürstlich schaumburg⸗lippeschen

Regierung bisher bestandenen Uebereinkunft wegen Uebernahme der Auszuweisenden. 1

Da die Fürstlich schaumburg⸗lippesche Regierung Anstand

nd ge⸗ nommen hat, dem zwischen Preußen und der Mehrzahl 9 ücgri⸗ 8 deutschen Bundesstaaten in Kraft bestehenden Vertrage vom . 85 pr. wegen Uebernahme der Auszuweisenden beizutreten, so (Gefas keg. ve vom 30./3. Mai 1839

ksez⸗Sammlung S. 198) der gedachte ündi be nunmehr erloschen. gegschien Negtseabta aehünais, „Indem die Königliche Regierung hiervon in Kenntniß gesetzt 1g⸗ Fa an dieselbe zugleich anbei beglaubigte Abschrift vaer. Im en Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des ern erlassenen Bekanntmachung vom heutigen Tage (Anl. a.)

6

zu haben.

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mit dem Auftrage, letztere durch ihr Amtsblatt zur öffentlichen

Kenntniß zu bringen. Berrlin, den 15. März 1852. Ministerium des Innern. 8 Im Auftrage: von Manteuffel.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Bekanntmachung.

CEs wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die mit der Fürstlich schaumburg⸗lippeschen Regierung abgeschlossene Convention vom 30./73. Mai 1839 wegen wechselseitiger Ueber⸗ nahme der Ausgewiesenen (Gesetz⸗Sammlung von 1839, S. 198) nach preußischerseits erfolgter Aufkündigung und abgelaufener Kün⸗ digungsfrist erloschen ist, die Uebernahmevflicht mithin nach den in dieser Convention verabredeten Grundsätzen nicht mehr zu beur⸗ theilen ist.

Die Verpflichtung der preußischen Regierung zur Urbernahme oder Beibehaltung eines lästigen Individuums tritt fortan der Fürstlich schaumburg⸗lippeschen Regierung gegenüber nur dann ein, wenn dieses Individuum nach dem Gesetze vom 31. Dezember 1842 (Gesetz-⸗Sammlung von 1843, S. 15) als Preuße anzusehen ist, oder doch zuletzt dem preußischen Unterthansverhältnisse angehörte, ohne ein Heimatsrecht im schaumburg⸗lippeschen Staate erworben

Berlin, den 15. März 1852. Der Minister der auswärtigen Dear Angelegenheiten. Miinister des Innern.

(gez.) von Manteuffel. (gz.) von Westphalen.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten. Cirkular vom 8. März 1852 betreffend die Konzes⸗ sionirung der Hagelschäden⸗Versicherungs⸗Gesell⸗

schaft „Saxonia“ zu Bautzen.

„Der Hagelschaden⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Saxonia“ zu Bautzen ist heute die nachgesuchte Konzession zum Geschäftsbetriebe durch Agenten in Preußen, unter Voraussetzung fortgesetzter ent⸗ sprechender Reciprozität der Königlich sächsischen Regierung, mit Vorbehalt des Widerrufs ertheilt worden. v Indem Ew. ꝛc. hiervon ergebenst benachrichtigt werden, werden Dieselben zugleich ersucht, die Regierungen Ihres Ober⸗Präsidial⸗ Bezirks von dieser Konzessionirung gefälligst in Kenntniß zu setzen. Berlin, den 8. März 1852. Miinisterium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhoͤchsten Auftvage:,: Bode. .gn e4. 8.2

Königliche Ober⸗Präsidien.