1852 / 73 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1 Oeffentliches Aufgebot.

Das Königliche Kreisgericht zu Posen, I. Ab

11“

396 Publiczne wywolanie. Krölewski Sad Powiatowy w Poznaniu, Wy- dziat I. dla spraw Cywilnych.- Poznan, dnia 29. Lipca 1851.

Posen, den 29. Juli 7 8t 1 chen Nieanajomi spadkobiercy i sukcessorowie na-

Auf den Antrag ihrer Kuratoren werden die

unbekannten Erben und Erbnehmer nachstehender

bersonen:

üen zu Kaukehmen in Preußisch⸗Litthauen geborenen, am 3. Juli 1850 in Posen als Arbeitssoldat verstorbenen Adam Branis, Nachlaß: 1 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. baar und Kleidungsstücke;

2) des 1829 hier verst. Gerbezmeister Johann Bytypüski, Nachlaß: das Grundstück Wal⸗ lischei Nr. 60. B.;

3) der am 8. April 1850 hier verst. Negina Jankowska, Nachlaß: 11 Thlr.;

4) des am 12. November 1848 hier verstorb. Dienstmädchens Anna Jarzembowska, Nachlaß: 12 Thlr. 6 Pf.;

5) des am 21. August 1847 hier verst. Musik⸗ lehrers Erasmus Weber, Nachlaß: un⸗

bedentendes Mobiliar;

6) des am 21. Oktober 1848 hier verst. Dienst⸗

mädchens Friederike Kern, Nachlaß:

3 17 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf.;

7) des am 31. Januar 1819 hier verst. Ig⸗

nac Nowakowski, angeblich aus Zagura,

kozminsker Kreises, Nachlaß: 1 Thlr. 18 Sgr.

8 3 Pf.;

8) des am 11. Juli 1848 hier verst. Lehrers

dder französischen Sprache Jean Marie

Dauphin, Nachlaß: 160 Thlr.;

9) des am 24. April 1846 hier verst. Bedien⸗

ten Andreas Kuklinski, Nachlaß: 8 Thlr. 12 Sgr. 40 P;

10) des am 7. März 1850 geb. und am 14. Januar 1851 hier verst. Emil Gustav Otto, unehelichen Kindes der am 24. März

1859 verstorb. Salomea Szatkowska,

Nachlaß ca. 80 Thlr.;

11) der am 1. September 1834 verst. Eleo⸗ nora, geh. von Brzozowska, Ehefrau des Cajetan von Morze, Nachlaß: ca. 200

86 Thlr.;

werden hierdurch aufgefordert,

testens in dem am 1

sich vor oder

12 v““

1

anstehenden Termine bei dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Heintze, schriftlich oder persönlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu gewär⸗ tigen, widrigenfalls sie präkludirt und der Nach⸗ laß den sich meldenden Erben oder in Ermange⸗ lung solcher dem Fiskus zugesprochen und zur freien Verwaltung verabfolgt werden wird.

Cff 4ℳ

4121

[6 11128

stepuiqcych osöb:

1) Urod. w Kaukehmen w Pruskiéy Litwie 1 Ta me. dniu 3. Lipca 18 0 w Pozuaniu jako Zofnicrza roboczego Adama Branis, pozostatosé: 1 Tal. 8. sgr. 6 fen. w go0- töwee i ubiör; 2) Zmarf. w r. 1829 w micyscu garbarzu Jana Bytyüskicgo spadeck: grunt na Chwaltszeéwie pod No. 60 B. pPofozony.; 3) Zmarléy tutay na dniu 8. Kwietnia 1850 Weginy Jankowskicey, spadek: 11 Tal.; 4) Zmarféy dnia 12. Listopada 1848 r. sluZ²a- céy Anny Jarzembowskiéy, spadek: 42 Tal. 6 fen.; 5) Zmartfego dnia 2180. Sierpnia 1847 tutay nauczycicla mulwyki Erazma Webera, spadck: nieznaczna ruchomosé; Zmartéy duia 21. Pazdziernika 1848 r. sluzacéy Fryder) ki Keru, spadek; 47 1. g 32. 8 fon.; Zmarfego na dnia 3180 Stycznia 1849 roku w miéyscu Jgnacego Nowakows- kiego, wedlug podauia z Zagöry, Powiatu Kozmiüskiego, spadek: 1 Tal. 18 sgr. 3 fen. Zmarlego tutay dnia 11. Lipca 1848 nau- czycicla jezyka francuzkieso Jana Ma- riana Dauphin, spadek: 160 Tal.; Zmarfego tulay dnia 24. Kwie nia 1846 roku stuzacego Andrzeja Kuklins- kiego, spadek: 8 Tal. 12 sgr. 10 fen.; I da 7. Marca 1850 a na dniu 44. Sty czmia 1851 w miéyscu zmarfego Emila Gustawa Oito, dziecka nicprawego 1o0za zmarley dnia 24. Marea 1850 r. Salomei, Szatkowskiéy, spadek: 80 Tal.; Zmarléy dnia 1. Wrzesnia 1834 r. Ele- nory 2 Brzozowskich Zony Kajetana

1s Morzego, spadeck okoto 200 Tal.

wzywaia sig na wniosck swych Kuratoröw aby sie wezesnie lub te⸗z naypözniéy w termi- nie dnia:

19. Juli 1852, Vormittags 11 Uhr, hnn2 1980 Lipca 1852 przed poludniem 0

godzinie 11 przed deputowanym Sedzia Powiatowym Heintze pismiennie lub teZ osobiscie zglosili i tamze dals éy oczekiwali decyzyi, inaczéyby brekludowanymi a spadek melduiqcym sie spad- LoHorc72 lub w braku ostatnich fiskusowi przysadzonym i do w rzadzeni- anymby byk.

c s..

1[97] Königliches Kr isgericht zu Birnbaum. Erste Abtheilung. 1 Oeffentliche Vorladung der Verklagten zur Klagebeantwortun in Sachen der minorennen Geschwißter von Rut⸗ kowski: Valeria, Mieczyskaw, Vincent, Ludwig Peter und Susanna, vertreten durch ihren Spe⸗ zial⸗Kurator, Direktor Franz Nicolaus von Rut⸗ kowski zu Kosten, Kläger, wider die dem Aufenthalte nach unbekannten 1) Theodor Vincent d'Alfonce, 2) Anton Stanislaus d'Alfonce und 3) Thaddäus Wladimir Magloire d'Alfonce modo dessen unbekannte Erben, Beklagte, wegen 5000 Thlr. nebst Zinsen und wegen Ar⸗ 8s. hg 8 9 Die Kläger machen aus einem, zwischen ihrem Erblasser Peter von Rutkowski d'Alfonce Namens seiner Kinder über die Güter Popowo und Debrzno am 20. Mai 1837 ge⸗

schlossenen Pachtvertrage eine Cantionsforderung von 500 Thlrn. nebst 5 Prozent Verzugszinsen seit dem 27. Mai 1846 gegen die benannten Verklagten mit dem Anttage auf solidarische Verurtheilung derselben geltend, und haben mit der am 30, August 1851 präsentirten Klage ein Arrestgesuch verbunden, in welchem als das ein⸗ zige Objekt ihrer Befriedigung diejenigen Spezial⸗ Massen im Betrage von je 222 Thlrn. 6 Sgr. 8 Pf. angegeben sind, welche bei der nach dem öffentlichen Verkaufe der Güter Popowo und Debrzno erfolgten Kaufgelderbelegung für die 3 Verklagten angelegt und auf die von dem Adjudikatar Lawicki rückständig gebliebenen Kauf⸗ gelder angewiesen und im Hypothekenbuche von Popowo und Debrzno Rubrika III. Nr. 20 ein⸗ getragen sind.

Da der Aufenthalt der Beklagten unbekannt ist, so ist ihnen in der Person des hiesigen Rechts⸗ Anwalts Vatiché ein Abwesenheits⸗Kurator be⸗ stellt worden, welcher, nachdem ihm Abschrift der

8

Haupt⸗ und Arrestklage mit ihren Anlagen mit⸗ btbeen worden, gemäß §. 13 1. 7. Allgemeiner Berichts⸗Ordnung die Ediktal⸗Citation der Be⸗ klagten beantragt hat. Diesem Antrage gemäß ist zur Beantwortung der gedachten Haupt⸗ und Arrestklage ein Termin auf

den 28. April 1852, Vormittags 11 Uhr, vor unserem Deputirten, Herrn Kreisrichter Lehmann, in unserem Sessionszimmer ange⸗ setzt worden. Die genannten Beklagten werden hiermit öffentlich aufgefordert, in demselben per⸗ sönlich oder durch einen mit Vollmacht versehenen Stellvertreter aus der Zahl der bei uns ange⸗ stellten Rechts⸗Anwalte zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten und die Urkunden, auf welche sie sich berufen, im Original zu über⸗ reichen. Spätere Einreden, welche auf That⸗ sachen beruhen, können im Laufe der ersten In⸗ stanz nicht mehr berücksichtigt werden.

Sollten die Beklagten zu der bestimmten Stunde weder persönlich, noch durch einen zu⸗ lässigen, gehörig legitimirten Stellvertreter er⸗ scheinen, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen für zugestanden angenommen, und es wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntniß festgesetzt werden.

Dem Arrest-Antrage des Klägers gemäß un⸗ tersagen wir den Beklagten jede den Klägern nachtheilige Disposition über die genannten Spezialmassen bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und legen hierdurch Arrest auf die⸗ selben an.

Birnbaum, den 11. Dezember 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[32] ESdiktal⸗Vorladu ng der Gläubiger in dem erbschaftlichen Liquidations⸗ Prozesse über den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Johann Ernst Kämmerer.

Ueber den Nachlaß des am 2. Mai 1849 hier⸗ selbst verstorbenen Kaufmanns Johann Ernst Kämmerer ist am 15. September 1850 der erb⸗ schaftliche Liquidations⸗Prozeß eröffnet worden. Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche steht am

7. April 1852, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Dr. Hambrook, im hiesigen Gerichtshause, Verhand⸗ lungszimmer Nr. 2, an.

Wer sich in diesem Termin nicht meldet, wird aller seiner etwanigen Vorrechte für verlustig er⸗ klärt und mit seinen Forderungen nur an das⸗ jenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden.

Den unbekannten Gläubigern werden die hie⸗ sigen Rechtsanwalte Herren Boie, Matthias und Justizrach Liebert als Mandatarien in Vorschlag gebracht. 1“

Danzig, 24. Dezember 1851.

Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. vq1111A4AA“; 1““

Dem Dr. med. Otto Sachse burg, welcher seinem Aufenthalte nach jetzt un⸗ bekannt ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß ihm in dem am 10. April v. J. veröffentlichten Testa⸗ mente meiner hier verstorbenen Ehegattin, Friederike geb. Wach, früher verwittweten Sachse, seiner Mutter, ein Legat von 1000 Rethlr. ausgesetzt ist, und fordere ich denselben zugleich auf, mir sei⸗ nen gegenwärtigen Aufenthalt bekannt zu machen.

Halle a. S., den 15. März 1852. Der Bau⸗Inspektot a. D. Schulze.

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen

Heute den 23. März 1852 ist au

Sechsundvierzigste Sitzung der I. Kammer Total 221 ½ Bogen des I., II. und III. Abonnements.

E1ö18““ E“]

sgegeben worden: Ftas ft 88

EEEEE1“

i guheas K i vEHxX ʒ hm m ns

8t h 97. 4 86

eegrar ee w

1“

8 98 . Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei⸗

aus Merse⸗

Abonnement beträgt: 8 ““ das * 20 Sgr. für TahrI h In * F i2 K 0 nm in allen Theilen der Monarchie ohnhne Preis-Erhöhung. NU3 in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 p in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 17 ½ Sgr.

1“

f., 1—

fune 1 4

1I1I1I1

1““

02öIIö11I

mit Geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) 1z,un9 127 B Mratis xE rftt 58 8

ch Preu ßi sch

Alle Post-Anstarten oes In⸗

und Auslandes nehmen

8 L nde gestellung auf 11 den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger 1A.““ ET“ 4 Un 10 17721991 29 8 Expeditionen: 29 1 ““ 1 SBehren⸗-Straße KRr. 57. und 8 8 Schadows⸗Straße r. 4.

Donnerstag den

Potsdam, den 24. März. Seine Majestät der König sind nach Meurs gereist.

Berlin, den 24. März.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den zum Minister-Residenten Sr. Majestät des Kaisers von Brasilien bei Allerhöchst Ihrem Hoflager ernannten Chevalier von Araujo gestern Mittags im Schlosse Bellevue zu empfangen und aus seinen Händen das Schreiben Sr. Majestät des Kaisers von Brasilien, wo⸗ durch er in der gedachten Eigenschaft beglaubigt wird, entgegenzunehmen.

Später geruhten Allerhöchstpieselben dem bisher am hiesigen Hofe beglaubigt gewesenen außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ möchtigten Minister der franzoösischen Republik, Herrn Lefebvre, im Schlosse zu Charlottenburg eine Privat⸗Audienz zu ertheilen und aus den Händen desselben das Schreiben des Präsidenten der fran⸗ zösischen Republik, wodurch er von dem gedachten Posten abberufen wird, entgegenzunehmen. 1 .“

1

1“ 8 1 b vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Köln⸗Frankfurter Staats⸗ straße in Weyerbusch 8

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß gen Ta

. über Flamersfeld und Horhausen bis zur Neuwied⸗Dierdorfer Actien⸗Chaussee vor Heddesdorf genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für diese Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnaßme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmun⸗ gen, auf die gedachte Straße Anwendung finden sol. Zu⸗ gleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be⸗ stimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die Eingangs gedachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 1. März 1852. Friedrich Wilhelm.

Eedn der Pryrt. von Boyvelschwingh. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

und den Finanz⸗Minister.

1“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Militair⸗Intendanten a. D. Schellhase nachträglich den Charakter eines Wirklichen Geheimen Kriegsraths, so wie dem Geheimen Kanzlei⸗Inspektor Schadow vom Kriegs⸗Ministerium bei seinem Ausscheiden aus dem Dienste den Charakter als Kanzlei⸗ rath zu verleihen; und

Die bei dem Appellationsgerichte in Frankfurt a. d. O. ange⸗ stellten Rechts⸗Anwalte und Notare Han f und Schmidt zu Justizräthen zu ernennen. v

““

1I

Ministerium fur Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. v114“

In Folge eines zwischen der Königlich preußischen und der Königlich belgischen Regierung abgeschlossenen neuen Post⸗Vertra⸗ zes treten in der Behandlung und Taxirung der Korrespondenz zwischen Preußen und den übrigen zum deutsch-österreichischen Post⸗ Vereine gehörigen Staaten einerseits und dem Königreiche Belgien

andererseits vom 1. April d. J. an folgende Bestimmungen ein:

he Die gewöhnlichen Briefe und die Sendungen mit Waarenpro⸗ böekafe oder bis zum Bestimmungsorte frankirt ab⸗ ge erden. gegen müssen die rekommandirten Briefe und 8 unter Kreuz⸗ oder Streifband zu versendenden Drucksachen bei r Auflieferung vollständig bis zum Bestimmungsorte frankirt wer⸗

F1n.

vWI1

den. Eine theilweise Frankatur bis zu irgend einer Gränze ist bei

allen Korrespondenz⸗Gattungen unstatthaft. 18

Das zu entrichtende Porto stellt sich, wie folgt, zusammen:

1) agus dem preußischen resp. dem deutschen Vereins⸗Porto. Dasselbe beträgt in Preußen:

für die Briefe aus und nach allen in der Rheinprovinz (und

in dem Fürstenthum Birkenfeld) belegenen Orten 1 Sgr.

die Briefe ans und nach der Provinz Westphalen

(so wie den im Fürstenthum Waldeck belegenen preußi⸗

schen Post⸗Anstalten).... .. 1. .1. 2 Sgr.

für die Briefe aus und nach allen übrigen Orten des

reu 3 Sgr. übrigen Vereins⸗Staaten:

für die Briefe aus und nach solchen Orten, welche nicht über 20 Meilen von der preußisch⸗belgischen Gränze

entsernt liegen..44“*“

für die Briefe aus und nach allen übrigen Vereins⸗Post⸗ Ansalltenn. aus dem belgischen Porto, welches beträgt: für die Orte in den Provinzen Lüttich, Limburg und

E für alle übrigen Landestheile Belgiens 20 )

Für die Lokal⸗Korrespondenz zwischen den Grenz⸗Büreaus zu Aachen, Burtscheid und Eupen einerseits, und Verviers, Herve, Aubel, Henri⸗Chapelle, Dolhain⸗Limbourg und Dison andererseits, so wie zwischen Malmedy einer⸗, Spa und Stavelst andererseits, beträgt das Porto für den einfachen Brief im Ganzen nur 1 Sgr. oder 10 Centimen. b

Das preußische gendem Verhältniß:

bis 1 Zoll Loth excl. ... einfach, ven 1“ v““ ööö““ 2 F“ dreifach, 8 u. s. w. mit dem einfachen Satze für jedes fernere Loth.

Waarenproben ohne Begleitbrief oder von einem einfachen Briefe begleitet, unterliegen für je 2 Loth nur dem einfachen Porto. Wird bei dem Begleitbriefe das Gewicht des einfachen Briefes über⸗ schritten, so wird für die Proben und den Brief zusammen die ge⸗ wöhnliche Brieftaxe berechnet.

Für rekommandirte Briefe ist außer dem gewöhnlichen Porto nur eine Recommandations⸗Gebühr von 2 Sgr. ohne Rücksicht auf ihr Gewicht zu entrichten.

Briefe dieser Art müssen übrigens mit einem Kreuz⸗Couver versehen und wenigstens mit zwei Siegeln wohlverschlossen sein. Eine Werths⸗Angabe ist unstatthaft. .

Das Porto für gedruckte, gestochene oder lithographirte Ge⸗ genstände, welche unter Kreuz⸗ oder Streifband versandt werden und nichts Geschriebenes enthalten dürfen, beträgt ohne Rücksicht auf Abgangs⸗ und Bestimmungsort in den Postvereins⸗Staaten und Belgien, im Ganzen Sgr. (2 Kr.) für jede einzelne Zeit⸗ schrift oder bei andern Drucksachen für jedes Blatt. Das belgische Brief⸗Porto ist in Preußen mit 1 Sgr. für 10 Centimen und mit 2 Sgr. für 20 Centimen, die übrigen belgi⸗ schen Porto⸗-Beträge sind nach dem Verhältniß: 12 Centimen 1 Sgr. zu berechnen. Bruchgroschen werden dabei auf ¼, ½, 3 und Sgr. abgerundet.

Die Frankirung der Korrespondenzen nach und aus Belgien kann vom 1. April c. ab auch durch Freimarken oder gestempelte Brief⸗Couverts bewirkt werden. Dabei bleibt jedoch zu beachten, daß, insofern das tarifmäßige Porto durch die verwendeten Marken oder die Stempel nicht vollständig gedeckt wird, die letzteren ihren Werth verlieren und die Briefe als nicht frankirt behandelt und taxirt verden müssen. Berlin, den 20. März 1852. General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

8

(deutsche) und das belgische Porto steigt in fol⸗