Name, Stand und Wohnort des Verbrechers.
Laufende Nummer.
ma⸗ Verbrechen.
sior Erlannte Strae. “—“ EI“
— 6 8 He- Sese innen Aabaen
Röllig, Karl Friedrich Theo⸗ dor, Manrergeselle, Berlin.
Lehmann, Franz August Karl, Arbeitsmann, Berlin. fäl
kunn g.
Berlin, den 18. März 1852.
Einfacher, zum zweiten⸗ male rückfälliger Dieb⸗
stahl. Betrug mittelst einer ge⸗
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Zwei Jahre sechs Monate Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf drei Jahre.
Einhundert Thaler Geldbuße event. zwei⸗ monatliche Zuchthausstrafe und zwei und einhalbjährige Zäe chthausstrafe, so wie Stellung unter Polizei⸗Auf⸗ sicht auf drei Jahre. Vw
schten Urkunde.
Untersuchungs⸗Abtheilung des Königlich en Stadtgerichts. Deputation IJ. für Schwurgerichts⸗Sachen.
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Harrassowitz. 8
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13731 1 al⸗Vorlad ng.
Auf erhobene Anklage der Königlichen Staats⸗ Anwaltschaft ist gegen den Bäckermeister Joachim Schlesinger von hier, durch Beschluß des unter⸗
zeichneten Gerichts vom 27. Juni 1851 tersuchung wegen Meineides eingeleitet.
Da der Angeklagte seinen Wohnort verlassen at und sein gegenwärtiger Aufenthaltsort un⸗ ekannt ist, so wird derselbe hierdurch öffentlich aufgerufen, in dem zur mündlichen Verhandlung
der Sache auf den 16. August or,
Vormittags 8 Uhr, anstehenden Termine in unserem Sitzungssaale Nr. 1 zu erscheinen und die zu seiner Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder so zeitig vor dem Termine an⸗ zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft
werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit
tersuchung und Entscheidung in contumaciam
verfahren. Belastungszeugen sind:
1) der Mühlenbesitzer F. W. Zirkel hier; 1) 2) der Buchhalter, jetzige Musketier Karl Gustav
König in Breslau; 3) der Mehlhändler Geisler hierselbst;
4) der Mühlenwerkführer Joseph Seipold in
Krzywizna⸗Mühle;
5) der Knecht Paul Leka zu Schlaupe; 6) der Steuerbeamte Lippold in Franstadt; 7) der Steuerbeamte Quickenstädt in Torzeniec;
8) der Steuerbeamte Kleier, jetzt in lanke;
9) der Steuerbeamte Herzog in Wygoda plu⸗
gawska;
10) der Ober⸗Zoll⸗Controleur Baummüller hier⸗
selbst;
11) der Kandidat der Theologie Gafert hierselbst.
Kempen, den 9. März 1852. Königliches Kreisgericht.
I. Abtheilung.
. LZapoze w. edyktalny. 1 Na wniesiona przez Krölewskiego Proku- ratora skarge rozpoczeto przeciw Joachim wi Schlesinger piekarzowi na mocy uchwaty pod- pisanego sadu powiatowego z dnia 27. Czerwca 1851 r. Sledztwo o krzywoprzysiecztwo. Poniewaz oskarzony miejsce zamieszkania swego opuscif a teragniejszy pobyt jego nie- wiadomy jest, przeto wzywa go sié niniejszym publicznie, aby w terminie do ustnéj rozprawy
die Un⸗
dnia 168o Sierpnia r. b. przed pofu- dniem o godzinie 8téâ wyznaczonym, w izbie naszé] sessyonalnéj stanat i dowody na obroneé jego sluzace w ter- minie dostawit, lub te takowe tak wcezesnie przed terminem wyznaczonym Sadowi doniöst, zeby na tenze termin dostawionémi bydZ mogly. W przypadku niestawienia sie nastapi poste- Powanie 1 wyrok zaoczny. 8
der Un⸗
Jako swiadköw obciqzajacych zapozwano: F. W. Zirkla wlasciciela mlyna tu z miejca; 2) Karöla Gustawa Koenig buchhaltera na 8 teraz muszkietyra 2 Wroclawia; handlerza maki Geislera tu z miejsca; Jözesa Seipold mlynarza 2 mlyna Krzy- wizny; u“ Pawfa Lenka parobka ze Slubi; Uozorce Lipolda ze Wschowy; 7) Dozorce Kwickenstaedt 2 Forzynca; 8) Dozorce Kleiera z Golanczy;
Schön⸗ 9) Dozorce Herzog z Wygody E1“ 10) Nadkontrolera Baumüller tu stad; 11) Kandydata Gafert tu w miejscu.
Kempno, dnia 9. Marca 1852. Krölewsko Pruski Sad Powiatow
[36999) Ediktal⸗Citation.
Bei dem Waissengerichte der Kaiserliche Riga befinden sich weiter unten näher bezeichnete Geldposten asservirt, hinsichtlich deren die Bethei⸗ ligten oder Interessenten ihre desfallsigen Gerecht⸗ same, wie das zu deren Erhebung Erforderliche wahrzunehmen seit langer Zeit unterlassen und die Sache gänzlich auf sich haben beruhen lassen. In deposito judiciali liegen nämlich asservirt an
Geldposten:
1) von gegen 600 Rbl. S.⸗M. zum Besten eines Arztes Johann Friedrich Adam und ddessen Schwester Anna Dorothea Reneffski
“ Jahre 1803 hierselbst verstorbenen
(llara Elisabeth Adam, geb. Hartmann; 2) von gegen 180 Rbl. S.⸗M. zum Besten
8 alias Raneffsky, geb. Adam, Kinder der im
des Johann Protasius Buob, Bürger der v Stadt Freiburg, und zum Besten des Per⸗ n Stadt rückenmacher⸗Gesellen Dominic Buob, resp. Vaters und Bruders des im Jahre 1805 mit dem derzeit verunglückten Schiffe des Schiffers Lunau ums Leben gekommenen Knopfmacher⸗Meisters Johann Protasius Buob;
von gegen 1300 Rbl. S.⸗M. zum Besten der Erben des im Januar 1793 verstorbenen Informators Jakob Kanisch, nämlich vessen Schwestern, der derzeit zu Königsberg i. Pr. gelebt habenden verw. Louise Dorothea Sper⸗ ber geb. Kanisch, und der unverehelichten Sophia Dorothea Kanisch, so wie der Le⸗ gatarien, nämlich der Brüder des Erblassers und deren Töchter des damaligen Ober⸗ Landgerichts⸗Advokaten Georg Wilhelm
Wittwe
8. 8
Schenck, Namens Johanna Charlott Eleonore Juliane Söenck; 9 .. 4) von gegen 580 Rbl. S.⸗M. zum Besten des 1817 in London domizilirt habenden Schnei⸗ dders Karl Wilhelm Frank aus dem Nach⸗ lasse weiland Apothekers Johann Gottlieb Struve; 5) von gegen 140 Rbl. S.⸗M. zum Besten des in Hamburg domizilirt habenden Maurer⸗ gesellen Johann Grimm, so wie des hie⸗ sigen Maurergesellen⸗Sohnes Karl Grimm als Legatarien der im Jahre 1799 unver⸗ ehelicht verstorbenen Maria Sophia Grimm; ) von gegen 85 Rbl. S.⸗M. zum Besten der Helene Louise Saweljew, geb. Eben, einer Tochter der Tischlerwittwe Gertrud Elisabeth Eben, geb. Bergmann; 7) von gegen 85 Rbl. S.⸗M. zum Besten des seit vielen Jahren abwesenden Wassily Se⸗ mmenow Krikunow; 8) von gegen 85 Rbl. S.⸗M. zum Besten der
Goöotkfried und Friedrich Gebrüder Janusche⸗
witz alias Januschkiewitz, welche denselben
aus dem Nachlasse der weiland Anna Re⸗ gina Osoling, geb. Soobs alias Zahn zu⸗
gefallen;
9) von gegen 41 Rbl. S.⸗M. zum Besten des Johann Gottfried Kaull, eines Sohnes des Stadtwägers Friedrich Valentin Kaull;
10) von gegen 14 Rbl. S.⸗M. zum Besten des Zahnalztes Friedrich Krause;
11) von gegen 85 Rbl. S.⸗M. zum Besten der Gebrüder Johann Peter und Gottfried Ni⸗ colaus Schuhard;
2) von gegen 35 Rbl. S.⸗M. zum Besten der Schneidermeistersfrau Helena Sabine Hoff⸗ mmann, geb. Arnemann;
13) von gegen 70 Rbl. S.⸗M. zum Besten der
Miajorin Dorothea Brinck, geb. Soobs, alias Zahn, Tochter des weiland Geddert Spoobs aus Bauske in Curland;
14) von gegen 45 Rbl. S.⸗M. zum Besten des Dieners August Kosmin, als Legatar des hierselbst im Jahre 1826 verstorbenen Kauf⸗
manns Johann Benjamin Steinbrück. Solchemnach werden genannte Interessenten, da deren Existenz, wie Person und Aufenthalt dermalen gänzlich unbekannt, — oder im. Falle ihres Ablebens deren etwaigen Descendenten oder anderweitigen Erben und Erbrechtsnehmer hier⸗ mit allenslich aufgefordert und angewiesen, in
Zeit von achtzehn Monaten a dato, und spä⸗
testens bis den 29. August 1853 entweder in
— oder durch gehörig legitimirte und in⸗
ruirte Bevollmächtigte bei diesem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Niga mit ihren Ansprüchen sich zu melden, so wie selbige rechtsgenügend dar⸗ zuthun und resp. ad causam sich zu legitimiren, und zwar unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls, würden sie nämlich innerhalb der präftgirten peremtorischen Meldungsfrist nicht erscheinen und sie unbeachtet lassen, es dafür an⸗ genommen werden solle, daß die namentlich Vor⸗ geladenen nicht mehr existiren und das zu ihrem
Besten bisher aufbewahrte Geld ihren tempes⸗ tive sich etwa meldenden und legitimirenden Erben und Erbrechtsnehmern zuzuerkennen und ohne Weiteres auszuantworten ist; im Falle aber auch von letzteren innerhalb jener Frist sich Niemand einfände, oder sich zwar meldend, aber rechtsge⸗ nügend zu legitimiren nicht vermöchte, es eben⸗ mäßig dafür angenommen werden solle, daß keine Descendenten und Erbberechtigten vorhanden, und dessenungeachtet etwa noch existirende, jedoch un⸗ bekannt gebliebene Betheiligte oder Interessenten eo ipso für gänzlich präkludirt zu erachten und sodann im Betreff des Geldes resp. weiter was Rechtens zu statutren sein werde.
Riga Rathhaus, den 29. Februar 1852. A. E. Kröger, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secrs.
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An die Abonnenten der
Siebenundvierzigste Sitzung der IJ. Kammer .. . . .ͤ. 1 Abonnements.
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“ Nachdem aus dem hiesigen geheimen Staats⸗ und Kabinets⸗ Archiv zwei Abtheilungen, ein Königliches Haus⸗Archiv und ein geheimes Staats⸗Archiv gebildet worden sind, so bestimme Ich, dem Antrage des Staats⸗Ministeriums gemäß, daß beide Archive nach wie vor als ein Ganzes betrachtet und unter die gemeinsame höhere Leitung des Ministers Meines Königlichen Hauses und des Präsi⸗ denten des Staats⸗Ministeriums, welcher an die Stelle des bisher mit der Oberaufsicht betraut gewesenen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten tritt, gestellt werden sollen. Die spezielle Aufsicht aber über die Abtheilung des Haus⸗Archivs, die dazu aus dem Kron⸗Fideikommiß⸗Fonds ausgesetzten Fonds und die Disziplinar⸗ gewalt über die bei demselben angestellten Beamten ist von dem Minister des Königlichen Hauses, so wie andererseits die spezielle Aufsicht über die Abtheilung des geheimen Staats⸗ Archivs, dessen aus der Staatskasse dotirte Fonds, so wie die Disziplinargewalt über die bei dem Staats⸗Archiv angestellten Beamten von dem Mi⸗ nister-Präsidenten, welchem zugleich die Provinzial⸗Archive speziell untergeordnet bleiben, auszuüben. 8 Diese Meine Ordre ist öffentlich bekannt zu machen.
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ch Wilhelm
Graf zu Stolberg. v Manteuffel.
den Ober⸗Kammerherrn und Minister des Königlichen Hauses, Grafen zu Stol⸗
berg⸗Wernigerode und an den
Minister⸗Präsidenten Frhrn. von Man-;
Fvteuffol.
Ie, m amentme schilge eimn nilndlm, hen duhaseene Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
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Dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath von Rau⸗ mer die nachgesuchte Entbindung von seiner bisherigen Stelle als Direktor der gesammten Archive zu ertheilen; und Den Professor an der Universität zu Berlin, Dr. von Lan⸗ cizolle, zum Direktor der Staats⸗Archive;
so wie daneh hsis em Den
3 ollvereins⸗Bevollmächtigten, Regierungs⸗Rath von der Gröben in Braunschweig, und den Dirigenten der Erbschafts⸗ stempel⸗Verwaltung, Regierungs⸗Rath Witte hierselbst, zu Gehei⸗ men Regierungs⸗Räthen zu ernennen.
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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Fabrikanten J. Fr. Bergmann in Elberfeld sind unter
dem 23. März d. J. drei Patente, und zwar: 1) auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung, die Schußspulen an Spulmaschinen außer
Betrieb zu setzen;⸗
2) auf eine mechanische Vorrichtung, seidene Gewebe durch Reibung zu appretiren, in der ganzen, durch Zeichnung und Beschreibung no chygewiesenen Verbindung, so w⸗ it die⸗
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aus Kronstadt: jeden Sonnabend Abends. “ „ „ 9 BDeei günstiger Witterung wird die Ueberfahrt in 65—70 Stu
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selbe für neu d eigenthümlich erkannt ist h er „ und ohne di Anwendung einzelner bekannter Theile zu besarbnnhr und
chanischen Spleißstock für Seidenstränge in
der durch Zeichnung und Beschreib 9 Ausführung, b Egüepits
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staates ertheilt worden. 8 8 1 1XX“ b 12
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Bekanntmachung.
fschiff⸗Verbindung zwischen Stettin unnd Kronstadt (St. Petersburg).
Ddie beiden großen eisernen Post⸗Dampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir“, jedes mit Maschinen von 310 facher Pferde⸗ kraft versehen und zur bequemen Aufnahme von mehr als 100 Passa⸗ gieren, so wie zur Beförderung einer bedeutenden Güterladung ein⸗ gerichtet, werden auch in diesem Jahre eine regelmäßige Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg) unterhalten. Die Eröffnung der Verbindung findet am 15. Mai neuen Styls statt, an welchem Tage der „Preußische Adler“ zum erstenmale von Stettin „ und der „Wladimir“ zum erstenmale von Kronstadt ab⸗ gehen wird. Von gedachtem Tage ab bis zu dem am 23. Oktober erfolgenden Schlusse der Fahrten wird aus jedem Hafen wöchentlich einmal ein Dampfschiff abgefertigt werden, und zwar: ——
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aus Stettin: jeden Sonnabend Mittags, nach Ankunft des ersten Eisenbahnzuge Verlin uid
den zurückgelegt.
Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder Swinemünde bis St. Petersburg beträgt: 8 889 721812
ö Platz pro Person 62 Rthlr. preuß. Courx. Pla 48 „ 2 40 5 ü 8 8* EEE1“
In diesen Beträgen ist die Beköstigung, mit Aus⸗ nahme des Weines, EE1“ Kücnga nit Crü
Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Jeder Passagier auf dem ersten Platze oder in den Privat⸗Kajüten kann 16 Kubik⸗ fuß, auf dem zweiten Platze 12 Kubikfuß und auf dem dritten Platze 5 Kubikfuß rheinl. an Gepäck frei mit sich führen. Kinder, welche die Hälfte des Passagegeldes zahlen, haben auch nur die Hälfte dieses Gepäckmaßes frei. Für das Uebermaß sind 12 Sgr. pro Kubikfuß rheinl. zu entrichten. Das Gepäck der Passagiere darf nur aus Reise⸗Effekten bestehen. Waaren müssen besonders verpackt und als Frachtgut aufgegeben werden.
Das Einschreiben der Passagiere und die Expedition der Güter wird in Stettin und Swinemünde durch die Orts⸗Post⸗Anstalten besorgt.
Die Pässe der nach Rußland reisenden Personen müssen das Visa der in dem Vaterlande oder Wohnorte des Passagiers befind⸗ lichen Kaiserlich russischen Gesandtschaft oder des Konsulats haben. Auch müssen die Pässe vor Lösung des Passagter⸗Billets in Stettin dem dortigen Kaiserlich russischen Konsul vorgezeigt werden. Die in Swinemünde zutretenden Reisenden haben vor Lösung des