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8 Alle Post-Anstarten des In⸗ und g un 1 er Auslandes nehmen Zestellung auf 1“ den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger “ 8 an, für Berlin die „ * *4 5
bonnement beträgt: u 20 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. 29b mit Beiblatt (Preuß. Adler⸗Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.,
wir die dazu berechtigten Actionaire hiermit ein, [389] Bekanntmachung an dieser General⸗Versammlung persönlich oder Von Frau Anna Victorie Fiedler ist im im Verhinderungsfalle durch Bevollmächtigte Theil —BJahre 1698 durch testamentarische Bestimmung zu nehmen. 3 8 jeein Stipendium für zwei Theologie Studi⸗ Köln, 26. März 1852. d rreende, und zwar theils aus der Familie ihres Der Verwaltungsrath. Ehemannes, des ewesenen Rentverwalters zu 1ö ves ee. Christian Fiedlers, theils aus der
Familie ihrer Schwester, Frau Anna Regine Wagner, des Bürgers und Handelsmanns zu Freiberg, Gabriel Wagners Chegattin, ge⸗
18621 Eisenbahn.
“ 1.“ Expeditionen:
“ 11““ 8 “ 11114164A4*“; in de ame. e: . ... . . ..... .in . ““n 1“ 1qm“]“ aße Nr. 4. 1 nih E 161X4A“
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Von den nicht konvertirten Niederschlesisch⸗ Märkischen Prioritäts⸗Obligationen Se⸗ rie I. und II., welche zur Kapitals⸗Rückzahlung per 2. Januar c. gekündigt worden, ist eine veen
edeutende Summe behufs Erhebung des Kapi⸗ V [391] Lebensversicherungs⸗Bank ZI talbetrages bis jetzt nicht eingeliefert worden. à in Gotha. b die Verzinsung bereits seit dem 1. Januar c. auf- Ueber die Geschäftsergebnisse dieser Anstalt im gehört hat, so werden zur Vermeidung von noch vorigen Jahre kann den Theilhabern derselben weiteren Zinsverlusten für die Inhaber dieser vorläufig mitgetheilt werden, daß dieselben sehr Obligationen dieselben wiederholt aufgefordert, günstig waren und zwar eben sowohl in Bezie⸗ die letzteren bei der Hauptkasse der Seehand⸗ hung auf den ungemein reichen Zugang an neuen lungs⸗Societät nach Maßgabe der Bekannt- Versicherungen, als in Beziehung auf die geringe machung vom 16. Juni pr. einzureichen. Sterblichkeit unter den Versicherten. Indem sich Berlin, den 20. März 1852. dem Vereine nicht weniger als 1262 neue Mit⸗ Königliche Verwaltung glieder mit 2,018,800 Rthlr. Versicherungs⸗ der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. Summe anschlossen, stieg, nach Abzug des Ab⸗
gangs, der Versicherungsbestand auf etwa 16,850
Feilthen mit 26,700,000 Rthlr. Versicherungs⸗
Summe. Die Jahres⸗Einnahme an Prämien
und Zinsen betrug 1,180,000 Rthlr. Für 294 zahl⸗
bare Sterbefälle waren 459,800 Rthlr. zu ver⸗ ausgaben, — etwa 80,000 Rthlr. weniger, als rechnungsmäßig zu erwarten war. Das den
Versicherten gehörige, größtentheils hypotheka risch
belegte Bankvermögen hob sich auf ungefähr
6,420,000 Rthlr., wovon nahe an 1,000,000
Rthlr. als entbehrlicher Ueberschuß in den näch⸗
sten 5 Jahren an die Versicherten zur Verthei⸗
lung kommen und die dermalen in 23 Prozent bestehende Dividende allmälig auf höhere Sätze heben werden.
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. . . 1 190 111.“.“
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stiftet worden, dessen Kollatur der unterzeichneten 8 “ Superintendentur zusteht. 9 Ses Da nun dieses Stipendium gegenwärtig zur ze1 Erledigung gekommen ist, Fiedlersche und ag⸗ “ 8 nersche Geschlechtsverwandte aber, welche zur Perception sich eignen, sich nicht als Bewerber gemeldet haben, so werden in Gemäßheit des Art. IV. der Convention zu Festsetzung der öffent⸗ lichen Verhältnisse in Beziehung auf die im Kö⸗ nigreiche und dem Herzogthume Sachsen befind⸗ lichen Familien⸗Stiftungen vom 27. September 1825 andurch alle diejenigen, welche vermöge ihrer Abstammung und ihres Studiums auf dieses Stipendium Anspruch machen können und wollen, aufgefordert, sich binnen 6 Wochen und spätestens bis zum u 1388 118 bei Unterzeichnetem zu melden und sich durch laubwürdige Zeugnisse zu legitimiren, widrigen⸗ alls mit anderweiter Verleihung des Stipen⸗ diums stiftungsmäßig verfahren werden wird.
Sirs.
Berlin, Mittwoch den 31. März
2 [394] Rheinische Eisenbahn.
Im Monat Februar 1852 wurden eingenom⸗ men: für 28,931 Personen 22,637 Rthlr. 19 Sgr. 6 Pf., für 314,012 Ctr. Güter 25,179 Rthlr. 25 Sgr. 9 Pf., Summa 47,817 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf. Im Monat Februar 1851 wurden eingenommen: für 24,837 Personen 20,001 Rthlr. 18 Sgr., für 188,981 Ctr. Güter 15,583 Rthlr. 12 Sgr. 9 Pf., Summa 35,585 Rthlr. 9 Pf. Mithin im Februar 1852 mehr: 12,232 Rthlr. 14 Sgr. 6 Pf. In den ersten beiden Monaten des Jahres 1852 wurden eingenommen: für 53,206 Personen 41,559 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf., für 600,410 Ctr.
Nr. 3500. den Allerhöchsten Erlaß vom 1. März 1852, betreffend die Verleihung der siskalischen Vorrechte ꝛc. für den Ban einer Gemeinde⸗Chaussee von der Brilon⸗Almer Provinzial⸗Chaussee bei Nieder⸗Alme über Büren und Steinhausen nach dem Bahnhofe in Geseke; unter das Gesetz, betreffend die Vereinigung der beiden ober⸗ ssten Gerichtshöfe. Vom 17. März 1852; und unter 3502. das Gesetz, betreffend die Ueberweisung der in Ge⸗ maäͤßheit des Gesetzes vom 7. Dezember 1849 aufzu⸗ nehmenden Staatsanleihe an die Haupt⸗Verwaltung
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Moselfähre bei Mülheim über Monzelfeld bis zur trier⸗mainzer Staatsstraße zwischen Long⸗ tamp und dem stumpfen Thurm genehmigt habe, bestimme Ich hier⸗ durch, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erfor⸗ derlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der für die Staats⸗ Superintendentur Freiberg, am 26. März 1852. Chausseen geltenden Bestimmungen, auf diese Straße Anwendung
.“ Dr. Hoffmann, S. finden sollen. Zugleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden
— Mülheim und Monzelfeld gegen Uebernahme der chausseemäßigen
3501.
Güter 48,863 Rthlr. 1 Sgr. 4 Pf., Summa 90,422 Rthlr. 8 Sgr. In den ersten beiden Monaten des Jahres 1851 dagegen: für 48,100 Ferlontn 38,592 Rthlr. 6 Sgr., für 402,765 Ctr. üter 31,501 Rthlr. 13 Sgr. 11 Pf., Summa 70,093 Rthlr. 19 Sgr. 11 Pf. Mithin pro 1852 mehr 20,328 Rthlr. 18 Sgr. 1 Pf. Köln, den 27. März 1852. 8 Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. 4
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395]⸗1 Köln⸗Mindener Eisenbahn. Im Monat Februar 1852 wurden einge⸗ nommen: aus dem Personen⸗Transport 44,117 Rthlr. 29 Sgr. 10 Pf., aus dem Güter⸗Trans⸗ port 92,181 Rthlr. 3 Sgr. 7 Pf., Summa 136,299 Rthlr. 3 Sgr. 5 Pf. Im Monat Fe⸗ brugr 1851 wurden eingenommen: aus dem Personen⸗Transport 53,598 Rthlr. 9 Sgr.
8 Pf., aus dem Güter⸗Transport 72,421 Rthlr.
Auf diese Ergebnisse verweisend, ladet zur
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G. Franz, Alexanderstraße Nr. 41.
stunde von der Stadt Cöt menflusse der Berlin⸗Magdeburg⸗Leipzig und Cöthen⸗Bernburger Eisenbahn belegen, soll in dem auf
den 30. April d. J., Vormittags 11 Uhr anberaumten Termine, auf 12 nach einander fol⸗ gende Jahre, von Johannis 1852—64 an den Bestbietenden, unter Vorbehalt der höchstlandes⸗ herrlichen Genehmigung verpachtet werden.
5] Verpachtung 188 der Herzogl. Domaine Geuz.
Die Herzogl. Domaine zu Geuz, eine Viertel⸗ hen. also am Zusam⸗
Dieselbe enthält ein Areal, welches zur Ver⸗
pachtung gestellt wird, von
Seeländische Eisenbahn-
In Verbindung mit der unterm 2ten d. er⸗ gangenen Einberufung der Actionaire zu einer extraordinairen General⸗Versammlung am 14. April d. J. wird hiermit noch angezeigt, daß dieselbe im Saale des Hotel d'Angleterre, Nach⸗ mittags 5 Uhr, abgehalten werden wird, und daß auf Namen gestellte Einlaßkarten am 13ten im hiesigen Hauptbüreau zu beziehen.
Auswärtige Besitzer, deren Actien nicht in den Büchern der Gesellschaft auf ihre Namen notirt stehen, können sich, nach §. 25 des Statuts, als solche durch eine ihrer Vollmacht beizufügende Bescheinigung über die Vorzeigung ihrer Actien bei dänischen Obrigkeiten oder Konsuln legiti⸗ miren. Bescheinigungen dieser Art dürfen jedoch nicht älter sein, als vom 23sten d. M. für das
Mijnister.
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ geldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur An⸗ wendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗San öffentlichen Kenntniß zu bringen. “ 3 Charlottenburg, den 10. März 1852‚..
von der Heydt. von Bodelschwingh.
An
den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbe
(gez.) Friedrich Wilhelm.
der Staatsschulden, so wie die Tilgung dieser Anl
Vom 20H0....... 8 Berlin, den 29. März 1852. “ Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
n
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 1 Der bisherige Privatdocent an der hiesigen Universität, Licen⸗ tiat der Theologie Ferdinand Herrmann Reuter, ist zum außerordentlichen Professor in der evangelisch⸗theologischen Fakultät der Königlichen Universität zu Breslau ernannt worden. — Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen mit dem 27sten d. M. eingetreten ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß das Sommer⸗Semester mit dem 19. April c. beginnt. 88 Berlin, den 31. März 1852. LLTaaeI“
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Hofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen, Oberst⸗Lieutenant Grafen von Puckler, das Komthur⸗ 4 Kreuz des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu verleihen; 3. und Kopenhagen Noeskilde Gemäß der von dem Gemeinderathe in Görlitz getroffenen [393] Eisenbahn. Wahl, den Stadt⸗Syndikus Bürgermeister Fischer als Beigeord⸗ Die Rechnungs⸗Aufweisungen der Gesellschaft neten der Stadt Görlitz für eine sechsjährige Amtsdauer zu be⸗ für das Jahr 1851 liegen vom 28sten dieses
stätigen. während 6 Wochen zur Ansicht der Herren Actio⸗ naire im Hauptbüreau zu Kopenhagen. 134,904 93
„ „ 8 8 16 Sgr. 9 Pf., Summa 126,019 Rlhlr. 26 Sgr. 457 Morg. 108 —Rth. Acker, vorzüglicher Wei
5 Pf. Mithin im Monat Februar 1852 ein 18 Plus von 10,279 Rthlr. 7 Sgr. In den ersten 1 2 Monaten des Jahres 1852 wurden eingenom⸗ men; aus dem Personen⸗Transport 86,170 Rthlr. 45 Sgr. 6 Pf., aus dem Güter⸗Transport 188,609 Rthlr. 28 Sgr. 5. Pf., Summa 274,780 Rthlr. 13 Sgr. 11 Pf. In den ersten 2 Monaten des Jahres 1851 dagegen: aus dem Personen⸗Transport 102,977 Rthlr. 27 Sgr., aus dem Güter⸗Transport 152,313 Rthlr. 9 Sgr., Summa 255,291 Rthlr. 6 Sgr. Mithin pro 1852 ein Plus von 19,489 Rthkfr. 7 Sgr. 11 Pf.
Finanz⸗Ministerium. Verfügung vom 12. März 1852 — betreffend die Außer⸗ Couresetzung verschiedenen fremden Papiergeldes.
Es sind in neuerer Zeit wiederholte Anfragen bei den Mini⸗ sterien eingegangen, ob die in den Zeitungen enthaltenen Nachrichten über die Außer-Courssetzung verschiedenen fremden Papiergeldes begründet seien.
Damit das Publikum nicht durch einzelne amtliche Bekannt⸗ machungen beirrt und zu der Annahme verleitet werde, daß es bei allen Arten fremden Papiergeldes eine offizielle Benachrichtigung über die etwaige Außer-Courssetzung zu erwarten habe, scheint es angemessen, die nachfolgenden Grundsätze zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, nach welchen in Angelegenheiten dieser Art fortan ver⸗ fahren werden wird.
Die Ministerien haben nur in Beziehung auf das Papiergeld derjenigen deutschen Staaten, von welchen das Abkommen vom 6ten September 1850 (Gesetz⸗Sammlung S. 399) getroffen worden ist, eine amtliche Mittheilung darüber zu gewärtigen, daß eine Außer⸗ Courssetzung beschlossen worden sei. In solchen Fällen wird der Königlichen Regierung jedesmal Nachricht gegeben und dieselbe zur Veröffentlichung durch das Amtsblatt veranlaßt werden.
Was das Papiergeld anderer deutschen oder außerdeutschen Staaten betrifft, so wird — insofern deren beschlossene Außer⸗Courssetzung in amtlichem Wege zur Kenntniß der Ministerien gelangt — eine Bekanntmachung darüber im Staats⸗Anzeiger erfolgen; inwieweit dann die Provinzial⸗ oder Kreisbehörden eine weitere Verbreitung für angemessen erachten wollen bleibt deren Beurtheilung überlassen.
Von der Einziehung oder Außer⸗Courssetzung auswärtiger Pri⸗ vat⸗Banknoten oder ähnlicher Papiere wird keine amtliche Kenntniß genommen werden. 1“ Berlin, den 12. März 1852.
Minister für Handel, Gewerbe W“ und öffentliche Arbeiten. Finanz⸗Minister. 1“ von der Heydt. „ohnhn Bodelschwingh. An die Königliche Regierung zu Münster.
zenboden, 8 Ausland und vom 6. April für das Inland „ Kopenhagen, den 22. März 1852.
„ 142 » Gärten, rheinländisches Ehlers, p. t. Vorsitzender. Gemäß, und
eine kürzlich nach neuester Art angelegte Brannt⸗ wein⸗Dampfbrennerei.
Pachtliebhaber werden hierdurch aufgefordert, sich an dem oben bezeichneten Tage, Vormittags 11 Uhr, in dem Sessionslokal der hiesigen Her⸗ zoglichen Regierung, Abtheilung für die Finan⸗ zen, einzufinden und nach Anhörung der Ver⸗ pachtungsbedingungen ihre Gebote zu Protokoll zu geben. Die Verpachtungsbedingungen sind auch vor dem Termine bei unserer Kanzlei ein⸗ zusehen und bei derselben in Abschrift gegen die Gebühr zu haben.
Unbekannte Bieter haben sich gehörig auszu⸗ weisen, auch hat der Bestbietende, wenn es für nöthig erachtet werden sollte, zur Sicherheit frää8— sein Gebot eine Caution von 2000 Rthlr. baarkf, in guten Papieren oder durch sichere Bürgschaft zu bestellen.
Cöthen, den 18. März 1852.
Herzogl. Anhalt. Regierung, Abtheilung für die Finanzen. 1I1“
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das 5te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgege⸗ ben wird, enthält unter Nr. 3497. den Allerhöchsten Erlaß vom 23. Februar 1852, be⸗
treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte und die Ertheilung der Berechtigung zur Erhebung eines Chausseegeldes für die Straße von Suhl längs des? Haselgrundes nach Ellingshausen; unter die Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Genehmigung der Verordnungen vom 12. Juni 1851 wegen Ermäßigung des Ein⸗ gangszolls für Reis, so wie Aufhebung des Ein⸗ gangszolls und Festsetzung eines Ausgangszolls für denaturirtes Baumöl, vom 21. Juli 1851, wegen Abänderung des Vereins⸗ Zolltarifs und vom 21. Juli 1851 wegen Anwendung der ermäßigten Durchgangs⸗Zollsätze für Getreide auf den Eingang auf der Warthe und den Ausgang über Stettin. Vom 29. Februar 1852; unter 8 den Allerhöchsten Erlaß vom 1. März 1852, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte ꝛc. für den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Köln⸗Frankfur⸗ ter Staatsstyaße in Weyerbusch über Flamersfeld und Horhausen bis zur Neuwied-Dierdorfer Aktien⸗Chaus⸗ see vor Heddesdorf; unter
Gesammteinnahme 1 Rbth.
[390] 90,159
Kölner Bergwerks⸗Verein.
General⸗ Versammlung.
Die diesjährige regelmäßige General⸗Versamm⸗ lung der Actionaire des Kölner Bergwerks⸗ Vereins wird
Donnerstag, den 15. April, Vormittags
10 Uhr,
in unserem Geschäfts⸗Lokale, Nr. 50, hier stattfinden.
Unter Hinweisung auf unsere Statuten laden
Ausgabe Verzinsung von Prioritäts⸗An⸗ U 109,331 25,572
ab für Reservefonds und den adm. Direktor 2,813 Is““ Control⸗Comité der Seeländischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft, den 22. März 1852.
Johannisstraße
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
1 Heute den 29. März 1852 sind ausgegeben worden: — .“““ bb Meunundvierzigste Sitzung der II. Kammer .. .. . . .. . ...... 3 ½ Bogen;
Funfzigste 14““ zus. 6 Bogen.
2-
Der
Total 242 ¼ Bogen des I., II. und III. Abonnements.
— v
Redaction und Rendantur: Schwieger. 8
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.