angesetzten Termine uns vorzulegen, widrigenfalls
dieser Wechsel für kraftlos erklärt werden wird. Danzig, den 27. November 1851.
1 önigliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗ u“ ün Kollegium. G
von Groddeck.
8
ekanntmachung. 1
Der unbekannte Inhaber nachstehenden Wech
sels: 88 Dresden, den 9. September 1851.
2. Für Rthlr 107 15 Sgr.
Ultimo Dezember 1851 zahlen Sie für diesen Prima-Wechsel an die Ordre Eigene die Summa von Einhundert und sieben Tha⸗ ler fünfzehn Silbergroschen den Werth in mir selbst und stellen es auf Rechnung laut ‚Bericht.
“
Koenenkam
Leopold
gez. Herr J. Koenenkamp . in Danzig. “
angenommen 9
No. 3262.
Für mich an die Ordre des Herrn F. Emil
Holberg, Werth in Rechnung. Drresden, 14. Dezember 1851.
gez. Leopold Goede. wird aufgefordert, denselben spätestens in dem
am 17. August c. 11 Uhr vor Herrn Secretair Siewert in unserm Gerichts⸗ hause Zimmer Nr. III. angesetzten Termin uns vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.
Danzig, den 26. Januar 1852.
Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts-⸗ 8 Kollegium. 1] von Groddeck
Wiederholte Aufkündigung der Posener
4proz. Pfandbriefe.
Unter Bezug auf unsere Kündigungs⸗Bekannt⸗ machung vom 1. Dezember 1851 fordern wir die Inhaber aller damals aufgekündigten Posenschen 4proz. Pfandbriefe wiederholentlich auf, gedachte unverzüglich an unsere Kasse abzu⸗ jefern.
Die speziellen Verzeichnisse aller solchergestalt wiederholt aufgerufenen Pfandbriefe sind bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst und an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den hiesigen Zeitungen, in den öffentlichen Anzeigern der Königl. Regierungs⸗Amtsblätter 29 und zu Bromberg, so wie in der Berliner
aude⸗ und Spenerschen und in der Breslauer Zeitung eingerückt worden.
Posen, den 1. April 1852. General⸗Landschafts⸗Directi
89
Wiederholte Aufkündigung der Posener 3 ⁄proz. Pfandbriefe.
Unter Bezug auf unsere Kündigungs⸗Bekannt⸗ machung vom 2. Dezember v. J. fordern wir die Inhaber aller damals aufgekündigten Posenschen 3 ½proz. Pfandbriefe wiederholentlich auf, gedachte
“ unverzüglich an unsere Kasse abzu⸗ liefern.
Die speziellen Verzeichnisse aller solchergestalt wiederholt aufgerufenen Pfandbriefe sind bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst und an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den hiesigen Zeitungen, in den öffent⸗ lichen Anzeigern der Königlichen Regierungs⸗ Amtsblätter hier und zu Bromberg, so wie in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen und in der Breslauer Zeitung eingerückt worden.
Posen, den 1. April 1852. 8 indschafis⸗Direction.
ö11““ .“ Niederschlesisch⸗Märkische 1419] Eisenbahn. Der Bau von 125 Stück neuen bedeckten vier⸗ rädrigen Güterwagen in 5 Loosen à 25 Stück soll im Wege der Submission ausgegeben werden. Zeichnungen und Bedingungen hierzu liegen in unserem Haupt⸗Büreau hierselbst aus und können täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, in den Morgenstunden von 9 bis 2 Uhr einge⸗ sehen werden, auch werden Abschriften der letzteren gegen Erstattung der Kopialien verabfolgt. Der Termin zur Eröffnung der Submissionen, wegen deren Einsendung die Bedingungen das Nähere angeben, steht auf den 1. Mai cr. an.
Berlin, den 31. März 1852. Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Magdeburg⸗Wittenbergesche Eisenbahn. [420, Betriebs⸗Resultate pro Monat Februar 1852.
16,267 Personen mit 12,283 Rthlr. 28 Sgr. Pf. (gegen 7060 Personen mit 4770 Rthlrn.
20 Sgr. 11 Pf. im Februar 1851.)
77,191,9 Ctr. Frachtgüter ꝛc. mit 9003 Rthlr. 19 Sgr. 8 Pf. (gegen 47,803,8 Ctr. mit 6662 Rthlirn. 5 Sgr. 7 Pf. im Februar 1851.)
[349) Domainen⸗Verpachtung.
Die Herzogl. Domaine Roßlau, nahe an der Elbe und dem Anhaltepunkte der Berlin⸗Anhal⸗ tischen Eisenbahn belegen, so wie die dazu gehö⸗ rigen Vorwerke Tornau, Beb ensdorf und Schlep⸗ kau, mit allen Gebäuden und einem Areal von 2296 Morgen 81 Quadrat⸗Ruthen rheinl. Ge⸗ mäß, nämlich:
5 Mg. 163 QRth. Hof und Baustellen, 5 ⸗ 965 ( 293 122 Auenäcter, 1752 ⸗ 110 ⸗ Höühenäcker, 119 51 „⸗ Aluenwiesen, 56 ⸗- 64 ⸗ Höhenwiesen und 62 ⸗ 75 „⸗ Wege und Gräben. 2296 Mg. 81 QRth. Summa. Außerdem noch: 257 Mg. Elbwiesen und 6 68 ⸗ tief liegende Wiesen, und einer bedeutenden Branntwein⸗Dampfbrennerei sollen in dem auf den 30. April d. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine von Johannis 1852 bis dahin 1864 an den Bestbietenden öffentlich ver⸗ pachtet werden. “
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Pachtlustige werden hierdurch eladen, si
enannten Zeit auf hiesiger -h e eh n
btheilung für die Finanzen, einzufinden, um nach vorgängiger Anhörung der Verpachtungs⸗ Bedingungen, wovon gegen die Gebühr Abschrif⸗ ten auch vor dem Termine bei der Regierungs⸗ Kanzlei zu erhalten sind, ihre Gebote zu Proto⸗ koll zu geben, und hat der Bestbietende mit Vor⸗ behalt der Höchstlandesherrlichen Approbation den Zuschlag zu gewärtigen.
Unbekannte Bieter haben sich besonders hin⸗ sichtlich ihrer Vermögens⸗Verhältnisse und Qua⸗ lification als Oekonomen gehörig zu legitimiren und der Meistbietende hat, wenn es erforden wird, der Herzogl. Regierungs⸗Hauptkasse auf 4000 Rthlr. Gold annehmliche Sicherheit wegen seines Gebotes baar oder in guten Papieren, oder durch sichere Bürgschaft zu bestellen.
Cöthen, den 17. März 1852.
Herzogl. Anhalt. Regierung, Abtheilung für die Finanzen.
W. C. Bramigk.
[223] Nothwendige
Subhastation und Auction.
Die zur Konkursmasse des hiesigen Fabrikanten Johann Andreas Bursch zen. gehörigen Grundstücke und zwar:
22
Die beiden in hiesiger Stadtflur an der so⸗ enannten Gottesackerhöhle hin bis zum honhausener Fußsteige gelegenen, auf 470 Thlr. ohne Berücksichligung der Ob⸗ lasten gerichtlich geschätzten Feldgrundstücke tr. 255 und Nr. 259 des lurbuchs, 281 ¶Ruthen mit 18,01 St. Einheiten
enthaltend, „8 “ den 11. Mai 1852.
II. Die in der niedern Vorstadt dahier unter Nr. 251 des Brd. Vers. Kat. gelegenen, ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 7158 Thlr. gerichtlich gewürderten Wohn⸗ und Fabrikgebäude nebst Trockenhaus, Garten und Feldstück Nr. 225 a., 225 b., 224 und 224 b. des Flurbuchs den 12. Mai 1952 an hiesiger Stadtgerichtsstelle Mittags 12 Uhr der gedachten Tage unter den bei nothwendigen Subhastationen vorgeschriebenen gesetzlichen Be⸗ dingungen öffentlich versteigert,
und damit soll
die
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Nuection
III.
der in den unter II. erwähnten Fabrikge⸗ bäuden aufgestellten Maschinenwerke, beste⸗ hend in einer Dampfmaschine und in Streichgarn⸗Spinnmaschinen sammt Zu⸗ behör
den und Tags darau)tf,
ebüb2, “ an Ort und Stelle dergestalt, daß die Damps⸗ maschine sowohl, als die übrigen Maschinen⸗ werke einzeln zur Versteigerung kommen, abge⸗ halten werden.
Es wird dies für Erstehungslustige, unter Hinweisung auf das im hiesigen Rathhaussaal⸗ aushängende Subhastations⸗ und Auctions⸗ Patent, so wie die demselben beigefügte Be⸗ chreibung der zu versteigernden Gegenstände nebst den näheren Verkaufsbedingungen, hier⸗ durch bekannt gemacht.
Stadtgericht Crimmitzschau, den 17. Februar1852 II
die Verhandlun
Kammer .
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.
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bonnement beträgt: 8 20 Sgr. für †¼ Jahr 1 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 1 Rthlr. 17 ⅛⅞ Sgr. II
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Alle Post-Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Hestellung auf
den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die 3
Expeditionen: Mauer-Straße Rr. 54. und Leipziger⸗Straße Kr. 14.
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1852.
Das Redaetions⸗ und Expeditions⸗Büreau des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers
ist nach der Mauer⸗Straße Nr. 54. (nahe dem Ziethen⸗Platz), 1 Treppe hoch, verlegt.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Major von Heydebrand u. der Lasa des 8. Ulanen⸗ Regiments den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem bisherigen Schulzen Johann Hansch zu Zlotkowo im Kreise Posen, und dem evangelischen Schullehrer und Küster Rieck zu Kuhz, Regierungs⸗Bezirk Potsdam, das Allgemeine Ehrenzeichen; desgleichen
Dem Militair⸗Intendantur⸗Rath a. D. Alberti, zuletzt beim 2ten Armee⸗Corps, den Charakter als Geheimer Kriegsrath zu ver⸗ leihen; und
Die Wahl des bisherigen Lehrers an dem katholischen Gym⸗ nasium zu Breslau, Dr. Sondhauß, zum Direktor der Realschule in Neisse zu bestätigen. h 8
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Bekanntmachung vom 31. März 18992 end die Allerhöchste Bestätigung der von der niederrheinischen Dampfschleppschifffahrts⸗ Gesellschaft zu Düsseldorf beschlossenen Abänderung der Artikel 11 LT. . öö 11A1XA“ rr b Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Bestätigungs⸗ Urkunde vom 20. März d. J. die von der niederrheinischen Dampf⸗ schleppschifffahrts-Gesellschaft zu Düsseldorf am 29. November v. J. beschlossene Abänderung der Artikel 11 und 24 des unterm 22. Mai 1846 Allerhöchst bestätigten Gesellschafts⸗Statuts zu ge⸗ nehmigen geruhet. Dies wird hierdurch nach Vorschrift des Gesetzes vom 9. November 1843 mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Verhandlung vom 29. November v. J. und die Allerhöchste Bestätigungs⸗Urkunde durch das Amtblatt der Regierung zu Düssel⸗ dorf zur öffentlichen Kenntniß gelangen werden. Berlin, den 31. März 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe’ und öffentliche Arbeiten. 1 von der Heydt.
Ministerium des Innern.
Dem Landrathe Freiherrn von Rothkirch⸗Trach ist das
Landraths »Amt des Kreises Goldberg⸗Haynau im Re⸗ jerungs⸗ Bezirk Liegnitz übertragen worden.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 11ten Division, von Koch, von Erfurt. „Der General⸗Major und Commandeur der 11ten Kavallerie⸗ Brigade, von Bischoffwerder, von Breslau. Der General⸗Major und Commandeur der
G 3ten Landwehr⸗ Brigade, von Rommel, von Münster.
Abgereist: Se. Durchlaucht der General⸗Lieutenant und Chef des 23sten Landwehr⸗Regiments, Fürst Adolph zu Hohen⸗ lohe⸗Ingelfingen, nach Koschentin.
„Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich LXXIV. zu Reuß⸗ Schleiz⸗Köstritz, nach Jänkendorf.
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1 .“ 118— „Se. Erlaucht der Graf Alfred zu Stolberga⸗Sto nach Stolberg. he Sgeragi8 Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, desfestung Luxemburg Königs, von Wedell, nach Bromberg. Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 3Zten Division, von Hirschfeld, nach Stettin. Der General-Major und Commandeur der Brigade, von Bequignolles, nach Prenzlau. Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Graf von Re⸗ nard, nach Groß⸗Strehlitz. Graf von Rittberg, Präsident der Ersten Kammer, nach Mecklenburg.
Gouverneur der Bun⸗ und General⸗Adjutant Sr. Majestät des
5ten Infanterie⸗
22. März 1852
+2
Bekanntmachung vom
Auswanderung nach Amerika die Mittel dazu aus Staatsfonds gewährt werden.
CCEEEE unserer Kenntniß gelangt, daß sich im Bereiche unseres Departements in jüngster Zeit die irrige Meinung ver⸗ breitet hat, Unbemittelten würden behufs ihrer Auswanderung nach Amerika die Mittel dazu aus Staatsfonds gewährt.
Um diesen ganz unbegründeten Annahmen zu begegnen, erklä⸗ ren wir hierdurch, daß in keinem Falle eine Unterstützung zur Auswanderung nach Amerika von uns gegeben wird.
Sämmtliche uns nachgeordnete Behörden erhalten den Auf⸗ trag, hiernach die Einsassen dort, wo jene Eingangs gedachte irrige Meinung sich verbreitet hat, geeignet zu belehren.
Bromberg, den 22. März 1852.
Königliche Regierung. Abtheilung des
Verordnung vom 25. März 1852 — betreffend die Werthsbestimmung der österreichischen Sechs v 11“ 18 88 “
s Freuzerstüchr x.
In einigen zu unserer Kenntniß gekommenen Zeitungs⸗Artikeln ist die Nachricht verbreitet, daß durch eine neuere Verordnung der Kaiserlich österreichischen Regierung die österreichischen Sechs⸗ kreuzerstücke eine Herabsetzung im Course erfahren haben und dem Papiergelde (Banknoten) gleichgestellt seien.
Nach der von der Kaiserlich österreichischen Statthalterei zu Prag unter dem 28. Februar c. ertheilten amtlichen Auskunft ist dieses Gerücht unbegründet, indem vielmehr nur die ältere Ver⸗ ordnung, daß die Sechskreuzerstücke in allen österreichischen Kron⸗ ländern, mit Ausnahme des lombardisch⸗venettanischen Königreichs, als Scheidemünze nur zur Ausgleichung in Beträgen unter Einem Gulden bestimmt sind, dem Publikum in Erinnerung gebracht und zugleich, der ursprünglichen Bestimmung dieser Scheidemünze zufolge, angeordnet worden ist, daß dieselbe vom 1. Januar d. J. ab in dem genannten Königreiche außer Umlauf gesetzt werde.
Hiernach werden die österreichischen Sechskreuzerstücke in den österreichischen Kronländern, mit Ausnahme des lombardisch⸗venetia⸗ nischen Königreichs, nach wie vor, sowohl von öffentlichen und Staatskassen, als im Privatverkehr, als, Ausgleichungsmittel in Beträgen unter Einem Gulden zum Nennwerthe angenommen. Es haben aber diese Scheidemünzen nur den, in unserer Bekanntmachung
EIEg der irrigen Meinung, daß Unbemittelten behufs ihrer