Der unterm 16. Februar d. J. hinter den polnischen Ueberläufer, Sattlergesellen Theodor Delinger aus Gostkow in Polen, erlassene Steckbrief (Nr. 45 des Staats⸗Anzeigers pro 52 sub Nr. 208) wird hiermit erneuert.
Neumarkt in Schlesien, den 5. April 1852.
Der Königliche Staats⸗Anwalt, 8. esn Wielisch. S. a.
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Nothwendiger Verkaut.
Das im Fürstenthum⸗ kamminschen Kreise be⸗ legene Rittergut Nessin nebst Pertinenzien, land⸗ schaftlich abgeschätzt auf 36,435 Thlr. 11 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hppothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tare, soll am 4. Oktober d. J., Vormittags 1 ubr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 4
[439]
vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Borns sub-
hastirt werden. Kolberg, den 28. März 1852. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung. 1
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113] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Marienburg.
Das in der Dorfschaft Reichfelde Nr. 10 des ppothekenbuchs gelegene Grundstück der Friedrich Alexander und Auguste gebornen Redecker, Broes⸗ keschen Eheleute, abgeschätzt auf 7400 Rthlr. zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein und Bedingun⸗ en im III. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 4. Juli 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordent⸗ icher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Nothwendiger Verkauf.
Das zur Konkursmasse des Gold⸗ und Silber⸗ waarenhändlers Neumann Aronsohn gehörige, aus einem Haupt⸗ und Seitengebäude nebst Hof⸗ raum bestehende, in der Altstadt sub No. 51 belegene Grundstück, abgeschätzt auf
5478 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Regi⸗ stratur einzusehenden Taxe, soll
am 6. September c., Vormittags
14 mlhr vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schaller an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Der dem Aufenthalt nach unbekannte Kridar Neumann Aronsohn wird hierzu öffentlich vor⸗ geladen.
Chorn, den 21. Januar 1852.
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[946] Nothwendiger Verkauf.
Königliches Kreisgericht zu Berlin, 8 den 6. Oktober 1851.
Das der verehelichten Zimmermeister Philipp, ZJohanne Amalie geb. Schulz gehörige, zu PFgcige belegene, im Hypothekenbuche des Königlichen Kreisgerichts zu Berlin von den Umgebungen Berlins im Niederbarnimschen Frrie 91. .. Nr. 626 pag. 386 verzeichnete Grundstück, ab⸗ geschätzt auf 5361 Rihlr. 22 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hopothekenschein in dem dritten Büreau einzusehenden Taxe, soll
am 17. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimme subhastirt werden. stelle, Zmmerstraße Nr. 25,
8
1440] Auf den Antrag der Königlichen Staatsanwalt⸗ wir den Klempner Cohn Blasch⸗ zuletzt in Scharfenort, wegen wissentlichen Meineides in Anklagestand Aufenthaltsort so laden wir den⸗ und zum
Ediktal⸗Vorladung.
schaft haben kauer, früher in Samter,
versetzt. Da der gegenwärtige des Angeklagten unbekannt ist, selben zu dem zu seiner Verantwortung mündlichen öffentlichen Verfahren
am 25. Oktober cr., Vorm. um 10 Uhr,
vor der Kriminalgerichts⸗Abtheilung hierselbst an⸗
stehenden Termine hierdurch öffentlich vor:
zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweis⸗ mittel, über ganz bestimmt anzuführende That⸗ zur Stelle zu bringen oder solche
sachen, mit dem Gerichte so zeitig vor dem Termine an⸗ zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei⸗ geschafft werden können.
Im Falle seines Ausbleibens wird mit der Un⸗ tersuchung und Entscheidung in comumaciam verfahren werden.
Zugleich wird der ꝛc. Blaschkauer benach⸗ richtigt, daß als Belastungszeugen gegen ihn auftreten:
1) 88 Bäckermeister Karl Schöneich von 2) der Klempnergesell August Kühn, zur Zeit in Ballenstädt im Anhalt⸗Bernburgischen,
Samter, den 6. März 1852.
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Auf dem Folio des sub No. 35 des Lppo⸗
thekenbuchs verzeichneten, dem Wirklichen Gehei⸗ men Rath Grafen Renard zu Groß⸗Strehlitz gehörigen Alt⸗Tarnowitzer Eisenerz⸗Graben⸗Rechts stehen sub Rubvica III. folgende Posten einge⸗ tragen:
8 „Nr. 4. Protestatio de non amplius intabu-
lando des Königlichen Kammerherrn Ludwig Friedrich Wilhelm Grafen Schlabrendorff, welche derselbe wegen der ihm von dem vorigen Besitzer der gegenwärtigen Eisenerz⸗ Bergwerke, Karl Heinrich Grafen von So⸗ beck, vermöge diesfälligen Instruments de dato Koschentin, den 31. März 1781, zu⸗ stehenden rückständigen Guttentager Kauf⸗ gelder per 13,400 Rthlr. unterm 9. April 1781 eingelegt hat, und seinem Antrage ge⸗ “ mäß vigore decreti vom 23. April 1784 hiierorts vermerkt worden.“ (efr. Ingross. Buch Tom. IV. fol. 115— 117.) Nr. 5. Protestatio de non amplius intabu- lando des Kommerzien⸗Raths Theodor Müzell, welche derselbe zur subsidiarischen Sicherheit einer ihm an den vorigen Besitzer der gegenwärtigen Eisenerz⸗Bergwerke Karl Heinrich Grafen von Sobeck aus einem unterm 18. Oktober 1781 geschlossenen Eisen⸗ lieferungs-Kontrakts zustehenden Forderung per 36,000 Rthlr. unterm 2. Juli 1782 einjgelsat hot, nd ist die Vrotestatio ad instantiam desselben ex decreto vom 24sten April 1784 hoc loco eingetragen worden.“ (cfr. Ingross. Buch Tom. IV. fol. 189“]
„Nr. 6. Der Eisenlieferungs⸗Kontrakt über 7,200 Centner, so der vorige Besitzer dieser Eisenbergwerke Karl Heinrich Graf von
Scobeck mit dem Kauf⸗ und Handlungsmann George Marcus Helfenstein unterm 7. April 1784 geschlossen, und auf gegenwärtige Eissenerz⸗Bergwerk vigore decreti vom 25. eejusd. m. et anni intabuliren lassen.“
(efr, Ingross. Buch Tom. IV. fol. 121 v. 125.)
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Behufs Löschung dieser Poster trag des Besitzers werden hierdurch 1) der Königliche Kammerherr Ludwig Friedrich Wilhelm Graf Schlabrendorff, früher auf 8 I 885 G der Königliche Kommerzienrath T eod Müzell, vormals zu Brieg; b. 3) der Kaufmann George Marcus Helfenstein vormals zu Breslau, deren etwaige Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, zu einem auf den 5. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Volkening in un⸗ serm Terminszimmer Nr. II. anberaumten Ter⸗ mine unter der Warnung vorgeladen: daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Reealansprüchen auf das alt⸗tarnowitzer Eisen⸗ erzgrabenrecht präkludirt werden sollen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden und demnächst die Löschung der vor⸗ aufgeführten Posten im Hypothekenbuch erfol⸗ gen wird.
Beuthen O/S., den 13. Januar 1852. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
und auf An—
[429] Die Vorlesungen auf hiesiger Universi⸗ tät werden im bevorstehenden Sommerhalbjahre 1852 der Ferien⸗Ordnung und der Angabe im Leklions⸗Verzeichnisse gemäß am
Montage, den 19. Fpertl d. J, beginnen.
Halle, den 29. März 1852.
Der Prorektor der Königlich vereinte 6“ Universität.
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[437] Niederschlesische Zweigbahn.
Im ersten Quartal d. J. wurden eingenom⸗ men; 19,580 Rthlr. 8 Sgr. 11 Pf. incl. 63 Rthlr. 15 Sgr. 9 Pf. für Militair⸗Transporte. Im ersten Quartal v. J. wurden eingenommen: 18,502 Rthlr. 18 Sgr. 4 Pf. incl. 2687 Rthlr. 3 Sgr. für Militair⸗Transporte. Die Mehr⸗ Einnahme in diesem Jahre betrug daher über⸗ haupt 1077 Rthlr. 20 Sgr. 7 Pf. und im ge⸗ wöhnlichen Verkehr 3701 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf.
[399] Historische Preis- Aufgaben der Fürstlich Jablonowski'schen Gesellschaft.
Leipzig, im März 1852. Für das Jahr 1852: Die schon 1851 ge-
stellte „über die Gewerbs- und Handelsge- schichte Danzigs bis zum J. 1308.“
Für das Jahr 1853: „Charakteristik der Geschichtschreibung der Polen und Magyaren von ihren Anfängen bis zu Ende des 15ten Jahrhunderts.“
Für das Jahr 1854: „Gewerbs- und Handelsgeschichte Danzigs in der Zeit seiner Abhängigkeit vom deutschen Orden.“
Die PreisIbewerbungsschriften sind in deut- scher, lateinischer oder französischer Sprache zu verfassen, müssen de Sutlich ge- schrieben und paginirt, ferner mit ecinem Motto versehen und von einem versiegelten Zettel begleitet sein, der auswendig dasselbe Motto trägt, inwendig den Namen und Wohn- ort des Verfassers angiebt. Die Zeit der Ein- sendung endet für das Jahr der Preis frage mit dem Monat November; die Adresse ist an den jedesmaligen Secretair der Gesellschaft (für das Jahr 1852 an den ordentlichen Pro- fessor der Geschichte an der Universität zu Leiprig W. Wachsmuth) zu richten. Der ausgesetzte Preis fär jede der vorstehenden Ausgaben beträgt 48 Dukaten.
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An die Abonnenten der stenographischen Berichte über Heute den 7. April 1852 sind ausgegeben worden:
Inhalts⸗Verzeichniß und Sprech⸗ und
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Titel,
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Sachregister zum ersten Bande der Verhandlungen......« ogen des I., II. und III. Abonnements. 1
die Verhandlungen beider Kammern.
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Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag de
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Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. E“
fang des preußischen Staats ertheilt worden.
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in allen Cheilen der Monarchie ohne Sitrqs
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in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 17 ⅛ Sgr.
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Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Hestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Geheimen Ober⸗Baurath Becker, den Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Professor Dr. Noël in Berlin und dem Haupt⸗Zoll⸗Amts⸗Rendanten Grube in Minden, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem evangelischen Kirchen⸗ und Schulvorsteher Krüger in Topper, Kreis Krossen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und
Den bisherigen Ober⸗Zoll⸗Inspektor in Warnow,
Regierungs⸗ Assesser Krüger, zum Regierungs⸗Rath zu ernennen.
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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Fabriken⸗Kommissarius Hofmann zu Breslau ist unter dem 31. März 1852 ein Patent auf eine Maschine zum Schneiden des Specks in kleine Wiürfel, in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Be⸗ nutzung der einzelnen Theile zu beschränken, 8 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗
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hekanntmachung über die bei der Prüfung der Bau⸗ sführer geforderte Uebung im Zeichnen, Entwerfen und
Veranschlagen baulicher Gegenstände.
(Als Ergänzung der Bekanntmachungen der vormaligen Ober⸗Bau⸗Deputation über die Anforderungen und das Verfahren bei den Prüfungen der Bauführer, Baumeister und Privatbaumeister vom 18. September und 1. De⸗ zember 1849.) 1
Genehmigt durch die Verfügung Sr. Excellenz des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 17. März 1852.
Bei den Bauführer⸗Prüfungen ist seit einiger Zeit wahrge⸗ nommen worden, daß manche Kandidaten über die Zahl, die Aus⸗ führungsweise und die Gegenstände der vorschriftmäßig, zum Nach⸗ weise gehöriger Uebung einzureichenden Zeichnungen, so wie über die Art der Lösung der Aufgaben im Entwerfen einfacher Gebäude ünter Klausur, und endlich selbst über die bauwissenschaftlichen Ge⸗ genstände, welche vorzugsweise gefordert werden müssen, sich im Irr⸗ thume befinden.
„. Um den hieraus folgenden Uebelständen zu begegnen, wird mit Bezug auf die Bekanntmachungen vom 18. September 1849 Tit. J. 1. und vom 1. Dezember 1849 8-8 Folgendes bestimmt: ““
Die nach §. 3 f. der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1849 einzureichenden Zeichnungen müssen bestehen aus: 1 a) vier Blättern Bau⸗Constructions⸗Zeichnungen für Maurer⸗, Steinmetz⸗, Zimmer⸗ oder Tischler⸗Arbeiten; b b) zwei Blättern Bau⸗Zeichnungen, von denen eins nach einem veröffentlichten Plane eines neueren Meisters kopirt werden ann, das andere aber Detail⸗Zeichnungen von Thüren, FSFenstern, Gesimsen u. s. w., in größerem Maßstabe aufge⸗ tragen, enthalten muß; 8 o) sechs Blättern Architektur⸗ und Ornamenten⸗Zeichnungen aus deem Gebhbiete der antiken Baukunst und des in dieser Auf⸗ fassung durchgebildeten Baustyles, von denen wenigstens zwei Blätter mit dem Pinsel auf Tonpapier ausgeführt sein müssen; 1 8) 8 perspektivischen, in großem Maßstabe aufgetragenen, mit dem Pinsel ausgrführten Zeichnung, aus welcher ersichtlich ist, daß der Kandidat mit den Regeln der Linearperspektive
und der perspektivischen Schatten⸗Construction sich vertraut gemacht hat;
zwei Blättern Landschafts⸗Zeichnungen in sorgfältiger, doch anspruchloser Behandlung, und
aus drei Entwürfen zu kleinen Gebäuden, von der nach Tit. I. 4 c. der Bekanntmachung vom 18. September 1849 angedenteten, durch §. 6 der gegenwärtigen Bekanntmachung näher bezeichneten Gattung. Dieselben müssen in Grundrissen, Balkenlagen, Durchschnitten, Ansichten und Detailzeichnungen ausgearbeitet sein. Die Maßstäbe zu diesen Zeichnungen dürfen hinsichtlich
der Grundrisse und Balkenlagen nicht kleiner als
gl. Ansichten und Durchschnitte ⸗ 2 ⸗
n Detailzeichnungen ⸗ 2 ⸗
dder wirklichen Länge angenommen werden.
Hinsichtlich des Baustyles der Er fe gilt die Bestimmung lätter zu a., b., c und d. muß 24 bis 26 Zoll lang und 18 bis 20 Zoll breit, das zu e. und f. kann außerdem aber auch kleiner und zwar bis zu 15 Zoll Länge und 12 Zoll Breite genommen werden. §. 3. Bei allen mit dem Pinsel ausgeführten Zeichnen⸗Arbeiten
Das Format der Zeichenb
welche nicht auf bloße Charakteristrung durchschnittener Theile sich beziehen, dürfen nicht mehr als zwei Farben angewendet werden. Bei Anwendung von Tonpapier ist jedoch außerdem das Aufsetzen einer eigenen Lichtfarbe gestattet.
Sämmtliche bei der Meldung zur Bauführer⸗Prüfung einzu⸗ reichende Zeichnungen müssen von dem Kandidaten mit Beifügung des Datums und der Jahreszahl unterschrieben, auch hinsicht⸗ lich der durch den Kandidaten bewirkten eigenhändigen Aus⸗ führung in der Regel entweder von den betheiligten Lehrern der Königlichen Bau⸗Akademie zu Berlin, oder von de⸗ nen einer dem Zwecke der Akademie verwandten „öffentlichen Lehr⸗ anstalt Deutschlands, oder von einem geprüften Baumeister des preußischen Staats, durch Namensunterschrift beglaubigt werden. — Die Zeichnungen, für welche die geforderte Beglaubigung durch eine der bezeichneten Personen nicht zu erlangen ist, müssen mit einer von dem Kandidaten selbst geschriebenen Versicherung an Eides statt, daß er dieselben eigenhändig, ohne fremde Beihülfe, gefertigt habe, versehen werden.
68 Beurtheilung der nach Tit. I. 4 e. der Bekanntmachung vom 18. September 1849 erforderlichen Kenntniß ist bei der Mel⸗ dung zur Bauführer⸗Prüfung ein von dem Kandidaten selbst ver⸗ faßter und geschriebener Kosten⸗Anschlag nebst Erläuterungsbericht zu einem kleinen Wohngebäude finrgcce eh 8,
§. . 1
Die in Tit. J. 4 c. der Bekanntmachung vom 18. September 1849 angedeuteten Gebäudearten, aus deren Zahl die unter Klau⸗ sur zu bearbeitende einfache Aufgabe im Entwerfen von der Prü⸗ fungsbehörde gewählt wird, sind folgende:
Für größere Landwirthschaften: 1 a) Pächter⸗, Verwalter⸗, Gesinde⸗ und Tagelöhner⸗Häuser; b) Back⸗ und Molkenhäuser, Remisen für Ackergeräth, Feuer⸗ spritzen, Leitern und für sonstige Löschwerkzeuge, Eisgru⸗ c) deh a h Schuppen, Keller und Getreidespeicher; 8. d) größere Ställe für alle Viehgattungen. Für kleinere Landwirthschaften:
e) Bauerhöfe von verschiedener Größe mit Rücksicht auf Ge wohnheiten und Bedürfnisse in verschiedenen Gegenden.