1852 / 86 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 B 47 Für ländliche Gewerbe: 1

f) Brennerei⸗ und Brauerei⸗Anlagen in baulicher Beziehung (hinsichtlich der Apparate wird nur allgemeine Kenntniß des Zgweckes mit besonderer Rücksicht auf Feuerungs⸗ und sonstige Bau⸗Anlagen gefordert); 8 1

g) Ziegeleien und Kalkbrennereien; 111616“

h) Schmieden, Krüge, Schenken und kleine I“

ige auf dem Lande und in Städten häufig

*.g vorkommende kleine Gebäude: 8

¹) Wohnhäuser für Familien aus der Klasse der kleinen Hand⸗

werker, so wie der Manufaktur⸗ und Fabrikarbeiter;

k) kleine Landhäuser, Weinbergs⸗ und Gartenhäuser, einschließ⸗ lich der zur Ueberwinterung von Pflanzen gebräuchlichen ein⸗ fachen Bau⸗Anlagen; *

0 Chaussee⸗ und Schleusenwärterhäuser nebst Zubehörz;

m) Forst⸗Dienst⸗Gebäude desgl.;

n) Elementar⸗Schulhäuser für nicht mehr als 300 Kinder desgl.; 0) Pfarrhäuser;

p) kleine Dorfkirchen mit höchstens 400 Sitzplätzen, Kapellen, Friedhöfe und kleine Familienbegräbnisse;

Jq) Wannen⸗Bäder. b111

b v1 v4“”“ Die Klausuraufgabe muß dem vorgeschriebenen Zwecke ent⸗ sprechend, und in den Constructionen ohne Fehler gelöst, auch, so⸗ fern die Aufgabe den Massivbau bedingt, nach einem in antiker

Auffassung durchgebildeten Baustyl ausgearbeitet werden. Hinsichtlich der äußeren Behandlung der Zeichnungen gelten Bestimmungen des §. 3.

Die vorstehenden Bestimmungen kommen mit der nächsten Prü⸗ fungs⸗Periode von Ostern d. J. in Anwendung. Wenn jedoch einzelne vor dieser Bekanntmachung gefertigte Zeichnen⸗ blätter eingereicht werden, welche den Bestimmungen nicht völlig entsprechen, oder wenn die nach §. 1 bestimmte Zahl der vorzule⸗ genden Zeichnenblätter und Entwürfe in einzelnen Gegenständen nicht völlig erreicht wird, so wird bei sonst befriedigenden Leistungen in geeigneten Fällen einstweilen noch bis zu dem Michaelis⸗Termi 1853 darüber hinweg gesehen werden.

Berlin, den 20. März 1852. 8 bb1“ technische Bau⸗D

eputation.

ö1144*“ über die bei der Meldung zum Eintritt in die König⸗

liche Bau⸗Akademie nachzuweisende Uebung im

Zeichnen.

Unter den in dem Berichte des Direktoriums der Königlichen Bau⸗Akademie vom 6. v. M. vorgetragenen Umständen bestimme ich mit Bezug auf §. 6 der Vorschriften für die Königliche Bau⸗ Akademie zu Berlin vom 1. August 1849: daß vom Oktober d. J. ab bei der Meldung zur Aufnahme in die Akademie außer den sub a. und b. vorgeschriebenen Zeug⸗

nissen, auch ein Nachweis über die zur zweckmäßigen Benutzung

des Unterrichts nöthige Uebung im Zeichnen gefordert werde, und veranlasse das Direktorium, diese Bestimmung zu veröffent⸗ lichen, auch über die Beschaffenheit des geforderten Nachweises das Nöthige bekannt zu machen. 61AAA“

Berlin, den 13. März 185525.

Der Minister für Handel, Gewerbe und EnFnner Heybt. 116—““ 3

das Direktorium der Königlichen Bau⸗Akademie.

84 ——

Indem obige Bestimmung hierdurch zur Kenntniß der Bethei⸗

ligten gebracht wird, fügt das unterzeichnete Direktorium hinzu, daß 8 jener Nachweis durch wenigstens Eine eigenhändig, sauber und richtig gefertigte Kopie einer von einem neueren Meister veröffent⸗ sichten Architekturzeichnung zu führen ist. Dieselbe muß in der Größe und Behandlungsart einem Blatte der bekannten „Entwürfe von Schinkel“, oder der von der vormaligen Ober⸗ Bau⸗ Deputation herausgegebenen „Entwürfe zu Kirchen⸗, Pfarr⸗- und Schulhaͤusern, oder einer Architektur⸗Zeichnung aus den „Vorlen e⸗ Blättern für Fabrikanten und Handwerker“ entsprechen, auch hin⸗ sichtlich der eigenhändigen Fertigung durch die Unterschrift eines geprüften Baumeisters qANANT.

Berlin, den 20. März 1852. Das Direktorium der Königlichen Bau⸗ Ü4“*“

8

Verfügung vom 28. März 1852 betreffend die Etats⸗ und Besoldungs⸗Verhältnisse in der Post⸗Verwaltung

11““ In Folge der nach dem Etat der Post⸗Verwaltung pro 1852 bei ein⸗

zelnen Beamten⸗Kategorieen in der Zahl der Stellen und in der Höhe der

1 8

soldun

damit verbundenen Besoldun sich die in der Cirkul

ehalts⸗Skalen für das laufende Jahr, wie folgt:

Ad IV. Bezirks

19 Stellen von 600 Rthlr. bis 800 Rthlr.

gs⸗Quanta eingetretenen Veränderungen modi⸗ ar⸗Verfügung vom 17. Mai pr. aufgestellten 78 tih

⸗Post⸗Kassen⸗Controleure, Gehalt mit einem Besol⸗

dungs⸗Quantum von 13,300 Rthlr., und zwar

11 Stellen zu 700 Rthlr. 8 2 600 Ad VI.

700 650 600 550 500 Töu6 8 Ad VII.

23 Stellen zu 22 2 2*½ 18 18 17

8

Büreau⸗Beamte schiedenen Geschäftszweige qualifizirte) der Ober⸗Post

115 Stellen von 400 Rthlr. bis 800 Rthlr. Gehalt dungs⸗Quantum von „C“ und zw G

exkl. 800 Rthlr. Orts⸗ und Bezirks⸗Zulagen,

(als solche bestätigte und für die ver⸗ ⸗Directionen, mit einem Besol⸗

11“ 8 1““

Postamts⸗Vorsteher.

a) Postdirektoren.

64 Stellen, für welche

Besoldungs⸗Quantum von 59,800 Rthlr., und zwar: 4 Stellen 8

E“ b ““ 1u

.

8 8 88 gare 3

8 b) Postmeister (exkl. 76 Stellen, für welche mit einem Besoldungs⸗Quan

17 Stellen zu 700 Rthlr.

17 vF

7 Stellen von 600 Rth

dungs⸗Quantum von 4900 Rthlr., und zwar: 2 Stellen

VII. Ort s⸗P.

27 Siellen von 500 Nthlr. bis 1000 Rthlr. soldungs⸗Quantum von 18,900 Rthlr., und 3 Stellen zu 850 Rthlr.

800

700 600

1; v. Den in der Verfügung Ortszulagen für diese Beamt

werden, treten noch Arnsberg und Minden

500

die Gehälter einzeln normirt sind,

zu 1500 Rthlr. 2 41200

1100

1000

Vorsteher der Post⸗Speditions⸗Aemter). die Gehälter ebenfalls einzeln normirt sind, tum von 45,600 Rthlr., und zwar:

2 600 -⸗

- 500 - er Post⸗Speditions⸗Aemter. lr. bis 800 Rthlr. Gehalt mit einem

zu 800 Rthl EA11““ 600 o st⸗Kassen⸗Controlleurs. Gehalt, mit einem Be⸗

ee Pss 8

2 2 8 8 ““

zwar:

werkl. 1450 1 t . . Er Rthlr zu Ortgzhlagen 1

vom 17. Mai pr. benannten Orten, in welchen e (Orts⸗Post⸗Kassen⸗Controlleurs) gewähnt

mit je 50 Rthlr. und Berlin

für eine zweite Stelle mit 100 Rthlr. hinzu. 8

Ad IX. Expeditions⸗Vorsteher bei Post⸗Aemtern I. Klasse.

407 Stellen von 500 Nthlr. bis 1000 Rthlr. Gehalt, und 4 Stellen mit je 1200 Rthlr. Gehalt bei dem Hof⸗Post⸗Amte in Berlin, mit einem

Besoldungs⸗Quantum von 78

4 Stellen zu 1200 Rthlr. 5 Stellen zu

⸗850 800 750 700 650 600 550 500 Ad X.

330 Stellen von 400 R

30 2 8

450 400

Die in der Cirkular⸗Verfügung vom 17. Mai Skala für die Kassirer bei den Ober⸗Post⸗Kassen fort.

fällt

Hülfs⸗Buchhalter. 5 Stellen von 500 Rthl

dungs⸗Quantum von 3000 Rthlr., und zwar: 600 Rthlr.)

2 Stellen zu

3 500 Die Hülfs⸗Buchhalter ra

danach bemessenen deab Gehalte treten in öln, Düsseldorf je 100 Rthlr.

Berlin, als Ortszulagen hinzu.

Im Uebrigen bleiben die aufgestellten Gehalts⸗Skalen die über das Vorrücken sionsbeitragspflichtigen Gehalt

und zwar

1500 Rthlr., üßer den letztgedachten

900 Rthlr. 8

2

cretaire. Rthlr. Gehalt, mit einem Be⸗

Post⸗Se thlr. bis 600

gs⸗Qugntum von 164,250 Rthlr., und zwar:

erkl. 7250 Rthlr. Ortszulage.

2

8 pr. 1eub We. aufgestellte in Folge der Einziehung der Kassirer⸗Stellen In Stelle derselben tritt die Skala für

r. bis 700 Rthlr. Gehalt, mit einem Besol⸗

G“

erkl. 300 Rihlr. Ortszulagen. ngiren unter sich nach der Anciennetät. Dem

Breslau 30 -

in der Cirkular⸗Verfügung vom 17. Mai br. und Besoldungs⸗Grundsätze, namentlich auch

der Beamten bei Erledigung eines höheren pen⸗

s in der betreffenden Kategorie und über die

wie nach dem Königreiche Sardinien, mit der vorerwähnten Be⸗

(aus Magdeburg mit dem des Mittags nach Leipzig ꝛc. abgehenden V

sender vorgeschrieben worden ist,

A. Aus den Regierungs⸗Bezirken Köln, Düsseldorf

Gewährung von Ortszulagen gegebenen Bestimmungen pro 1852 unver⸗ ändert in Kraft. 1 Berlin, den 28. März 1852. u für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An b

dition der Korrespondenz aus Preußen nach Triest, Istrien und Dalmatien.

Nach Maßgabe der gegenwärtig bestehenden Post⸗ und Eisen⸗ bahn⸗Verbindungen ist die Korrespondenz aus Preußen nach Italien, so wie nach Triest, Istrien und Dalmatien, von jetzt ab in folgen⸗ der Weise abzusenden: 1

I. Aus den Provinzen Brandenburg, Po Preußen und Posen: a) nach der Lombardei und Venedig, so wie nach Triest, Istrien und Dalmatien, täͤglich zweimal, und war: 1) über Dresden, Prag und Wien, v (aus Berlin mit dem um 12 Uhr Mittags nach Dresden ꝛc. abgehenden Eisenbahnzuge) 28 1 und 2) über Breslau, Oderberg und Wien,“ (aus Berlin mit dem um 11 Uhr Abends nach Breslau abgehenden Eisenbahnzuge); b) nach Parma, Modena, Lucca, Toskana, dem Kirchenstaate und dem Königreiche beider Sicilien, so wie c) nach dem Königreiche Sardinien, insoweit diese Korrespondenz nach Maßgabe der Verordnung vom 19. März c. (König⸗ lich Preußischer Staats⸗Anzeiger Nr. 75, S. 411) nicht über

Frankreich spedirt wird,

täglich einmal über Dresden, Prag und Wien, 1 (aus Berlin mit dem um 12 Uhr Mittags nach Dresden ꝛc. abgehenden Eisenbahnzuge). Z“ Aus der Provinz Sachsen: Nach allen vorstehend ad I. a. und b. genannten Ländern, so

mern,

c.

E“

schränkung: täglich einmal über Leipzig, Dresden und Wien,

Dampfwagenzuge). 1 III. Nusder Provinz Schlesien: Nach allen vorstehend ad I. a. und b. aufgeführten Ländern, so wie nach dem Königreiche Sardinien, insofern bel der sardini⸗ schen Korrespondenz der Speditionsweg durch Oesterreich vom Ab⸗

1

täglich einmal über Breslau, Oderberg und Wien, (aus Breslau mit dem um 1 Uhr Nachmittags nach Wien abge⸗ henden Dampfwagenzuge). WV. Aus der Provinz Westfalen: nach Venedig, Triest, Istrien und Dalmatien täglich zweimal und zwar: 1) über Magdeburg, Leipzig, Dresden und Wien mit dem laus Köln um 10 Uhr Abends nach Berlin abgehenden Dampfwagenzuge, und 2) über Magdeburg, Berlin, Breslau und Wien mit dem um 6 ½ Uhr früh von Köln nach Berlin abgehenden Dampfwagenzuge; nach Parma, Modena, Lucca, Toskana, dem Kirchenstaate und dem Königreiche beider Sieilien, täglich einmal über Magdeburg, Leipzig, Dresden und Wien, (mit dem um 10 Uhr Abends aus Köln abgehenden Ei⸗ senbahnzuge nach Berlin); nach der Lombardei, und nach dem Königreiche Sardinien, insofern diese Korrespondenz nach der Verordnung vom 19. März c. nicht über Frankreich zu leiten ist, 8 tkäjglich einmal über Köln, Koblenz, Frankfurt a. M. und Basel. (Abgang von Köln 11 ½ Uhr Abends.)

V. Aus der Rhein⸗Provinz.

und Aachen. Wie vorstehend aus der Provinz Westfalen. B. Aus den Regierungs⸗Bezirken Koblenz und Trier. a) Nach Venedig, Triest, Istrien und Dalmatien täglich zweimal und zwar: G Hüber Köln, Magdeburg, Berlin und Wien (aus Ko⸗ blenz mit der um 9 Uhr Abends nach Köln abgehen⸗

den Courierpost), über Köln, Magdeburg, Leipzig, Dresden und Wien

(aus

1 Berlin, den 30. März 1852.

(im Sommer aus Koblenz Nachmittags per Dampf⸗

475

schiff, und

kslhach Behn), ) nach der Lombardei, Parma, Modena, Lucca, Toskana, dem Kirchenstaate, dem Königreiche beider Sicilien und event. auch nach dem Königreiche Sardinien,

täglich einmal über Frankfurt a. M. und Basel,

Koblenz mit der um 7 Uhr früh nach Wiesbaden ꝛc. abge⸗

henden Schnellpost). 8. Die durch Preußen transitirende Korrespondenz nach Italien ꝛc. ist eben so, wie die preußisch⸗ italienische Korrespondenz zu spediren. So ist z. B. die dem Post⸗Amte zu Emmerich oder dem Speditions⸗Büreau Nr. 8 aus dem Königreiche der Nieder⸗ lande zugehende Korrespondenz nach Italien eben so, wie die ita⸗ lienische Korrespondenz aus dem Regierungs⸗Bezirke Düsseldorf, und die in den Kartenschlüssen von Kopenhagen auf Berlin enthaltene dänisch⸗ italienische Korrespondenz eben so, wie die in Berlin selbst zur Post gegebene Korrespondenz nach Italien zu leiten. 1 Indem die Post⸗Anstalten angewiesen werden, sich hiernach be

der Spedition der Korrespondenz nach Italien ꝛc. genau zu achten, wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß das schweizerische Transit⸗ porto nur für diejenige Korrespondenz zu erheben ist, welche h - dieser Verordnung über Basel ihre Beförderung erhält. 8

im Winter 6 ¾ Uhr früh per Schnellpost

Die Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Preußen und Schwe den wird in diesem Jahre bis auf Weiteres in folgender Art un⸗ terhalten werden: 3

„I1. Zwischen Stralsund und Ystadt, wöchentlich zweimal; 1 Abgang aus Stralsund Ankunft in Ystadt: Sonnta Mittage MNoöopntag ttags, Frreitag 8 nach Ankunft der Schnellpost zum Anschluß an die Post nach vpon Passow (Berlin). Sädbdee wn. Abgang aus Ystadt: in Stralsund: Montag 8 ijenstag s ö Freitag U Abends, S „Vormittags, nach Ankunft der Post von zum Anschluß an die Schnell⸗ Stockholm. vost nach Passow (Berlin). II. Zwischen Stettin und Istadt: wöchentlich einmal; s 5 Abgang aus Stettin: „Ankunft in Istadt: 8 Donnerstag Mittags Freitag Morgens nach Ankunft des ersten Eisen⸗ zum Anschluß an das von Lübeck bahnzuges von Berlin. nach Stockholm gehende, bei anlegende Dampf schiff. Ankunft in Stettin: Sonntags Vormittags nach Ankunft des Dampfschiffes zum Anschluß an den Mittags⸗ von Stockholm. Eisenbahnzug nach Berlin.

Die erste Fahrt von Stralsund nach Ystadt wird Donnerstag den 15. April, und von Ystadt nach Stralsund Freitag den 16. April stattfinden.

Die Verbindung zwischen Steitin und Istadt wird dagegen dergestalt eröffnet werden, daß die erste Abfertigung von Ystadt nach Stettin Sonnabend den 1. Mai, und von Stettin nach Istadt Donnerstag den 6. Mai erfolgt.

sagegeld beträgt zwischen Stralsund

den ersten Platz: 6 Rthlr., den zweiten Platz: 3 Rthlr., und den dritten Platz: 1 ½ Rthlr. Preuß. Stettin und Ystadt: den ersten Platz: 10 Rthlr., den zweiten Platz: 6 Rthlr., und den dritten Platz: 3 Rthlr. Preuß. Swinemünde und YIstadt: den ersten Platz: 8 ½ Rthlr.,

für den zweiten Platz: 5 ½ Rthlr., un

für den dritten Platz: 2 ½ Rthlr. preuß. Cour

Kinder und Familien genießen eine Moderation.

Güter werden für billige Fracht befördert.

Berlin, den 1. April 1852.

General⸗Post⸗Amt Sch mückert.

um der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten. 1 Der Carton von von Kaulbach zum zweiten Bilde in de Treppenhalle „die Blüthe Griechenlands“ ist auf 14 Tage in der Rotunde des vorderen Museums zur Ansicht aufgestellt Beerlin, den 8. April 1852. General⸗

7

Ab g ang aus 9 st a dt: Sonnabend Vormittags