1852 / 87 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Weizen und Rogg en flau, blos zum Verbrauch verkauft; Wei-

zen: 128pfd. bunt. poln. 320 Fl.; 129pfd. do. 315 Fl.; 131 pfd. do. 325 Fl.; 125 fa. m1.8n groning. 225 Fl.; 122 pfd. fries. 210 Fl. Roggen: 21-, 122pfd. preuss. 220, 223 Fl.; 125pfd. anklamm. 230 Fl.

il!; d. neu. fries. Winterg. 163 Fl. 2 . b 8ZA“ höher; auf 9 Fass im April 50 L.; Sept. 52 L.; Okt. 53 L.; Nov. 53 ½ L. Leinsamen flau; 108pfd. königsb. 240 Fl.; 107., 108pfd. riga 230 Fl. Rüb ö gleich und auf Lieferung nicht williger; arf 6 Wochen 29 ¼ Fl.; effect. 28 ¼ Fl.; Mai 28 ¾ Fl.; Sept. 30 3929⁄lI.; Okt. 30 ⅞, ¼ a FI; Nov. 30 ¾, 3 à ½ Fl.; Dez. 31 Fl. Leinöl auf 6 Wochen 28 ¾ Fl.; effect. 27 ¾ Fl. Hanföl auf 6 Wochen 36 ¾ Fl.; effect. 35 ¾¼ Fl. Rübkuchen 60 à 62 Fl.

Leinkuchen ½¼ à 11 ½ Fl.

Telegraphische Depeschen.

Turin, Sonnabend, 3. April. (Tel. Dep. d. C. B.) Man versichert, der Senat werde die Befestigungskosten für Casale nur mit geringer Majorität annehmen. Die beabsichtigte Bankreform dürfte in beiden Kammern, wie in dem Publikum auf starke Oppo⸗ sition stoßen. In der Deputirtenkammer hat sich ein Theil des rechten Centrums mit dem linken Centrum vereinigt, um das Mi⸗ nisterium gegen die Angriffe der äußersten Parteien zu vertheidigen.

Turin, Sonntag, 4. April. (Tel. Dep. d. C. B.) Die Debatte über die Befestigung von Casale hat im Senate einen sehr heftigen Charakter angenommen.

Mom, Dienstag, 30. März. (Tel. Dep. d. C. B.) Der französische Contre⸗-Admiral Berard ist aus Toulon hier ein⸗ getroffen.

Paris, 6. April. (Tel. Dep. d. Königl. Preuß. Staats⸗ Anz.) Nach der „Patrie“ stehen wieder bedeutende Veränderungen dem Präfektenpersonal bevor. Die Minister haben blos einen Tag in der Woche zu Audienzen der Deputirten bestimmt.

Konstantinopel, Montag, 29. März. (Tel. Dep. d. C. B.) Das jus gladit soll dem Vicekönige von Aegypten auf Sir Stratsords Anrathen noch für weitere drei Jahre belassen werden.

Athen, Montag, 29. März. (Tel. Dep. d. C. B.) Die

reichische Banknoten B. 135 Br. Sgr. Roggen 49

Hamburg 107 ½.

8 e6“ 8

5 Getreidemarkt: Wismar 91 ½ bez.

steiner 77.

Frankfurt a. (Tel. Dep. àd. C. D.) 5proz. Metalliques 76 ½.

- 121. Daru 9S . (Tel Me d. .h

4 ½ proz. Metalliques 84 ¾. Loose 122 ½.

Augsburg 124 ½.

Paris, Dienstag, CCN

(Tel. Dep. d. C. B.) Hamburg 3 48 bis 50 Kr.

wolle,

Stettin, 8. April, 1 Uhr 47 Minuten Nachmittags. Frühjahr 53 ½ bis 56 ½ bez. Rüböl April-Mai 9 G., 9 8 Br., Juli-August 9 ¾ bez., Herbst 9 bez Spiritus Frühjahr 14 ¾ pPCt. bez., Juni-Inli 14 ½ pCt. bez.

Breslau, 8. April, 1 Uhr 48 Minuten Nachmittags. 81 ½⅔̊ Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 159 ¾ Br. Oberschlesisch-Krakauer 86 Br. Getreidepreise: Weizen, weilser, 51 64 Sgr., do. 61 Sgr. Hamburg, 8. April, 2 Uhr 55 Minuten Nachmittags. Magdeburg-Wittenberge 64 ½. Spanische inländische Schuld 39 ½. Kieler 105 ½. 1 Geld-Course bedeutende Umsätze in Spanier zu

Roggen flau, Preise nicht anzugeben, richten sich dgnach, fordert oder ausgeboten wird.

Loose 98 ⅛. 3proz. Spanier 41 42⁄. Kurhessische Loose 33 ¾.

Amsterdam 101 ½. Wien, Mittwoch, 7.

Lombarden 105 ½. Hamburg 184 ½.

Valuten und Contanten günstig.

4 5proz. 101, 35 London, Dienstag, 7. April, Consols 98 ¼, 99. Monat-Wechsel 13 Mk. 11 bis 11 ¼ Sch. Sardinier Das fällige Dampfschiff aus New-York ist eingetroffen. Liverpool, Montag, 6. 3500 Ballen Umsatz,

elezn

Roggen Frühjahr 45 bez., Juni-JuR 46 bez.

Oester- 94 Br. Oberschlesische Actien Litt, Neisse-Brieger 77 ½ Br. gelber 55 63 Hafer 27 32 Sgr. Berlin- Mecklenburger 4 2⁄⅛. Sardinier 89 ⅞. Hol. höhern

4proz. Freiburger Actien

Gerste 40— 47 Sgr.

wie gestern. Weizen sechr matt, ob ge- Kaffee stille.

April, Nachmittags 2 Uhr.

Oel 18 ½, 19 ½ M., Mittwoch, 7.

Nordbahn 44 ½. 4½⅛prozentige Metalliques 68 .

2

Bankactien 1220. 1834r Loose 177 ½. 18392 4proz. Spanier 21 26. Badische Loose Wien 96 ½. Lombarden 83 ¾. London

April, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten, Silberanlehen 108 ½. 5proz. Metalliques 95

Bankactien 1263. Nordbahn 155. 1839. London 12, 28. Amsterdam 174½

Paris 147 ½¼. Gold 31 ⅞. Silber 25

6. April, Nachmittags 5 Uhr.

Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. 1p1 0z. Spanier 21 bis 21 ¼ Wien 12 F. 94, 95.

April. (Tel. Dep. d. C. B.) Baum.

Preise gegen Sonnabend unverändert.

Ministerwechsel⸗Gerüchte zirkuliren fortwährend.

[444] Nothwendiger Verkauf.

Zur Subhastation des dem Lieutenant Jo⸗ hann Adolph Wilhelm Wundersitz gehörigen Ritterguts Seifersholz im Kreise Grünberg, ab⸗ geschätzt zur Subhastation auf 22,710 Rthlr. 17 Sgr. 9 Pf., und zum landschaftlichen Kredit auf 12,802 Rthlr. 15 Sgr., steht ein Bietungs⸗ termin auf den 20. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Landhause an.

Die Taxe und der neueste Hypothekenschein sind in der hiesigen Registratur einzusehen. Grünberg, den 30. März 1852.

Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung

[227] Oeffentliche Vorladung.

Die Ehefrau des Damenschneiders Sigismund Dabelow, Karoline geborne Lehmann, hat gegen ihren Ehemann eine Klage auf Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung, auch Versagung des Unterhalts und unordentlichen Lebenswandels

angebracht.

Zur Beantwortung derselben haben wir einen Termin auf den

13. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal anberaumt, zu welchem wir den Verklagten unter der Warnung vorladen, daß bei seinem Ausbleiben er der böslichen Ver⸗ lassung und der übrigen Behauptungen seiner Ehefrau in contumaciam für geständig erachtet, seine Ehe mit der Klägerin demzufolge getrennt, er guch für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird. ““ Stteettin, den 27. Januar 1852

Kbönigliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil⸗Prozeßsachen.

1“““

[4411 Esdiktal⸗Citation. Die in dem Hypothekenbuch des Ritterguts Kantilla No. 25 rubr. III. No. 8 für den Lieute⸗ nant Friedrich Ludwig Adam von Gersdorff aus dem am 20. Juni 1805 geschlossenen, am 11. Fe⸗ bruar 1806 vom Verkäufer noch besonders aner⸗ Jannten und am 29. Juli 1806 konfirmirten Kaufvertrage eingetragenen 1800 Thlr. rückstän⸗

. ““

dige Kaufgelder, nebst 5 „Ct. Zinsen seit Weih⸗ nachten 1805, sollen nach Angabe des jetzigen Besitzers des Guts Kantilla bereits bezahlt sein, ohne daß eine Quittung darüber beschafft wer⸗ den kann.

Es werden daher der ursprüngliche Inhaber dieser Post, dessen Erben, Cessionarien oder Alle, welche sonst in seine Rechte getreten sind, zum Termin den 14. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, vor Herrn Appellationsgerichts⸗Referendar Brzoska zur Anmeldung ihrer etwaigen An⸗ sprüche vorgeladen, widrigenfalls sie damit prä⸗ kludirt und die Post nach Amortisation des dariber ausgefertigten Dokuments im Hypothe⸗ kenbuche gelöscht werden wird.

Strasburg, den 20. März 1852.

Königliches Kreisgericht. I.

[8841] Ediktal⸗Citation.

Der Handelsmann Michaelis Jacobson von hier ist auf Grund des Beschlusses des Appellationsgerichts⸗Kriminalsenats vom 7. Au⸗ gust d. J. angeklagt:

den Lithographen Friedrich Wilhelm Lindstädt aus Elbing, welcher in den Jahren 1849 und 1850 preußische Banknoten à 25 Rthlr. in der Zahl von mehr als 400 Stück behufs der demnächst erfolgten Verbreitung im Publikum nachgemacht hat, zu diesem Ver⸗ brechen veranlaßt, dasselbe mit ihm vorher ver⸗ abredet, ihm bestimmten Rath und Anleitung dazu gegeben, auch durch wissentliche Ge⸗ währung der dazu nöthigen Mittel zu dem Verbrechen eine solche thätige Beihülfe, daß dasselbe ohne sie nicht hätte begangen werden können, geleistet, dann auch die von Lindstädt gefertigten falschen Banknoten im Publikum wissentlich verbreitet und dadurch das Publikum betrogen resp. jene falschen Banknoten an sich gebracht und in Umlauf gesetzt zu haben.

Der Kaufmann David Seliger von hier ist ferner auf Grund des vorgedachten Beschlusses vom 7. August d. J angeklagt:

die von dem Lithographen Lindstädt in den

Jahren 1849 und 1850 gefertigten falschen

preußischen Banknoten à 25 Rthlr. resp. einen

Theil derselben wissentlich im Publikum ver⸗

reitet und dem Verfertiger derselben zu ihre Verbreitung im Publikum aus Eigennutz odet sonst vorsätzlich Hülfe geleistet, resp. die falschen Banknoten an sich gebracht und in Um lauf gesetzt zu haben. Da die beiden Angeklagten Michaelis Ja⸗ cobson und Daniel Seliger die preußischen Staaten verlassen haben und flüchtig geworden sind, so werden dieselben zur Verhandlung der Sache im Termin den 10. Mai V . Vormittags 9 Uhr, im Schwurgerichts⸗Lokal des hiesigen König⸗ lichen Schlosses mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die z1 ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mi zur Stelle zu bringen oder solche dem Richter so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Sol⸗ ten die Angeklagten im Termin ausbleiben, io wird mit der Entscheidung in contumaciam ver⸗ fahren werden. Königsberg, den 9. Oktober 1851. Königliches Stadt⸗ und Schwurgericht.

[443] ““ Im Monat März c. fuhren auf der Baht 11,084 Personen und betrug die Einnahme: a) an ersonengeld incl, Gepäck⸗Ueberfracht, Vieh⸗ und quipagen⸗Transport 6452 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf. b) für Güter⸗Transport (127,513 Ctr. 35 Pfd.) 6281 Rthlr. 12 Sgr. 3 Pf., zusammen 12,733 81 17 Sgr. 6 Pf. ie Einnahme für die Monate Januar, Fe⸗ bruar und März 1852 beträgt zusammen 37,882 Rthlr. 7 Sgr. 7 Pf., die des gleichen Zeitraumes 1851 betrug 34,557 Rthlr. 7 Sgr. 1 8 daher 1852 Mehr⸗Einnahme 3325 Rthlr. f

Breslau, den 4. April 1852. Direktorium der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn.

Reedaction und Rendantur: Schwieger.

„Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

bonnement beträgt: 1n2 20 Sgr. für †¼ Jahr 22 9 . 4

22 9 8 in allen Theilen der Monarchie ohne 0 mU 1 g li

Preis-Erhöhung. 1“ . 8 glit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) 84 LvElagImnh, F 2. nnee.

in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 müehezan. 8 h aeek.

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in der ganzen Mosnarchie: 1 *

1 Kthlr. 17 Sgr. .

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Preußischer

Auslandes nehmen

an, für Berlin die Expeditionen: RMauer-Straße Kr. 54. und Leipziger⸗Straße Rr. 14.

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A““ Berlin, Sonntag den 11 April b .

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Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den

Bau einer Chaussee von Eschbach an der Köln⸗Olper Staatsstraße über Immekeppel bis zur Engelskirchen⸗ Wipperfürther Gemeinde⸗ Chaussee bei Lindlar genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, das Recht zur Expropriation der Grundstücke, so wie das Recht Unterhaltungs⸗Materialien,

für diese Chaussee erforderlichen zur Entnahme der Chausseebau⸗ und

dung finden soll. Zugleich will Chausseebaues das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem

für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Ver- gehen auf die Eingangs gedachte Straße zur Anwendung kommen.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öͤffent⸗

lichen Kenntniß zu bringen.

Charlottenburg, den 17. März 1852.

Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh.

8 * 9 4 9

dn Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

und den Finanz⸗Ministex. uu“] ““

Allerhöchster Erlaß vom 17. März 1852 betreffend

den Bau einer Actien⸗Chaussee von der Koblenz⸗ Lütticher Bezirksstraße bei Mayen über Plaidt bis zur Köln⸗Mainzer Staatsstraße in Andernach, mit

tiner Zweigstraße von Plaidt bis zur Köln⸗ Mainzer

Staatsstraße an den Netterhöfen in der Richtung auf Neuwied, und die Verleihung der fiskalischen Vor⸗

die betreffende Actien⸗Gesellschaft.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Actien⸗Chaussee von der Koblenz⸗Lütticher Bezirksstraße bei Mayen über Plaidt bis zur Köln⸗Mainzer Staatsstraße in An⸗

dernach mit einer Zweigstraße von Plaidt bis zur Köln⸗Matnzer

Staatsstraße an den Netterhöfen in der Richtung auf Neuwied durch die zu diesem Behufe unter der Firma „Actien⸗Verein der Straße von Mayen nach Andernach und Neuwied“ gebildete Actien⸗Gesellschaft genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expro⸗

priation der für die Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das

Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Mate⸗ rialien, nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Be⸗ stimmungen auf die oben gedachte Straße Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich der genannten Actien⸗Gesellschaft gegen Ueber⸗ nahme der künftigen Unterhaltung der Chaussee das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be⸗ immungen wegen der Chausseepolizei⸗Vergehen auf diese Straße nwendung finden.

öffentli enntniß zu bringen. 11 Charlottenburg, den 17. März 1855. Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Bodelschwingh. An 8

den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

v11“ ““

daß Tarif vom 23. März 1839. (Gesetz⸗Sammlung für 1839. S. 96. bis 100.) vorgeschriebene, durch Meinen Erlaß vom 9. Oktober nach Maßgabe der für die Staats⸗ Chausseen geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straße Anwen⸗ Ich den Unternehmern dieses

kannt zu machen.

Se. Majestät der König haben

Der Iegenwästig⸗ Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur

Allerhöchster Erlaß vom 24. März 1852., betreffend die weitere Herabsetzung der Ruhrschifffahrtsabgabe Auf Ihren Bericht vom 9. d. Mts. will Ich die durch den

1848. (Gesetz⸗Sammlung für 1848. S. 345.) bereits um ein Drittel ermäßigte Ruhrschifffahrtsabgabe vom 1. April d. J. ab anderweit um ein Viertel des jetzt zur Hebung kommenden Be⸗ trages herabsetzen und zugleich bestimmen, daß die in der Ab⸗ theilung C. des Tarifs vom 23. März 1839. angeordnete Abgabe von unbeladenen, so wie von den mit weniger als acht Centner Steinkohlen oder anderen Gegenständen beladenen Schiffsgefäßen, nicht weiter erhoben werde. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung be⸗

Charlottenburg, den 24. März 18525. Friedrich Wilhelm.

v . Bodelschwi den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanzminister.

1 8 8 8

8

1

Allergna

Dem Major Baron Geyr von Schweppenburg vom

Garde⸗Husaren⸗Regiment das Ritterkreuz des Königlichen Haus⸗

Ordens von Hohenzollern zu verleihen;

Den Ephorus des evangelisch⸗theologischen Seminars in Tü⸗ bingen, Dr. Hoffmann, zum vierten Hof⸗ und Dom⸗Prediger rechte so wie des Chausseegeld⸗Erhebungsrechts an

am Dom in Berlin;

. 6 Den bisherigen Landrath Friedrich Wilhelm Edmund

von Baerensprung zum Polizei⸗Direktor der Stadt Posen Den bisherigen Landraths⸗Amts⸗Verweser Dr. Georg Au⸗ gust Cottenet zum Landrathe; so wie Den Baurath Gerhardt zu Bromberg zum Regierungs⸗ un Baurath zu ernennen;

Alle Post-Anstalten des In⸗ und nde Zestellung auf den Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger

——— ——

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geruht:

8

Dem Domainen⸗Pächter Ober⸗Amtmann Burow zu Kar⸗

schau, im Regierungs⸗Bezirk Breslau, den Charakter als Amts⸗

rath;

Dem Domainen⸗Rentmeister und Forstkassen⸗Rendanten von Schmidt zu Alt⸗Ruppin, den Charakter als Domainen⸗Rath; so wie

Dem Hofstaats⸗Secretair Haase bei dem Königlichen Ober⸗ Marstall⸗Amte den Titel Hofrath und dem Rendanten der Ober⸗ Marstall⸗Amts⸗Kasse Nietner den Titel Rechnungrath zu verleihen.

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Minis⸗

Bekanntmachung vom 26. März 1852 über den Bei⸗

tritt der Königlich hannoverschen Regierung zu dem

Vertrage d. d. Gotha, den 15. Juli 1851, wegen ge⸗

genseitiger Verpflichtung zur Uebernahme her (.It .88818 16, 1. Ninszuüwefeiden. 8.

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schen Preußen und mehreren anderen deutschen Regierungen wegen

gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Vertrage zwi⸗