8
“ 8—
zwischen Swinemünde und Nstadt: für den ersten Platz: 8½ Rthlr.,, für den zweiten Platz: 55 Rthlr., und für den dritten Platz: 2 ½ Rthlr. preuß. Cour. Kinder und Familien genießen eine Moderation. 2 zm han Güter werden für billige Fracht befördert.
Berlin, den — sng
4
1 ö5
1 b 88 1“ Itt uttS “
Das 6te Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgeg eben wird, enthält unter
Nr. 3503. den Allerhöchsten Erlaß vom 10. März 1852, betref⸗
fend die Verleihung des Chausseegeldes⸗Erhebungsrechts
uund der fiskalischen Vorrechte in Bezug auf den
Ausbau der Gemeinde⸗Chaussee von Kochem an der
Mosel über Landkern bis zur Trier⸗Koblenzer Staats⸗
den Allerhöchsten Erlaß vom 10. März 185 2, betreffend ddie Verleihung der fiskalischen Vorrechte in Bezug auf ddie Gemeinde⸗Chaussee von der Moselfähre bei Mül⸗
heim über Monzelfeld bis zur trier⸗mainzer Staats⸗
straße zwischen Longcamp und dem stumpfen Thurm;
» 3505. den Allerhöchsten Erlaß vom 10. März 1852, betreffend
die Verleihung der fiskalischen Vorrechte ꝛc. für den
Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Köln⸗Frankfur⸗
ter Staatsstraße in Kircheip über Asbach nach der Bendorf⸗Unkeler Straße in Linz; unter
3506. den Allerhöchsten Erlaß vom 12. März 1852, betref⸗ fend die in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Beeskow nach Fürstenwald ligten fiskalischen Vorrechte; unter
»„ 3507. das Statut des Deichverbandes Bressers Anwachs auf dem Reeser Eylande. Vom 17. März 1852; unter
508. den Allerhöchsten Erlaß vom 17. März 1852, betref⸗ fend die Ueberweisung der Gewerbepolizei rücksichtlich gewisser Gewerbe an das Ministerium des Innern; unter 509. den Allerhöchsten Erlaß vom 17. März 1852, betref⸗ feend den Bau einer Actien⸗Chaussee von der Koblenz⸗ Lütticher Bezirksstraße bei Mayen über Plaidt bis zur Köln⸗Mainzer Staatsstraße in Andernach, mit einer Zweigstraße von Plaidt bis zur Köln⸗Mainzer Staats⸗ straße an den Netterhöfen in der Richtung auf Neu⸗ wied, und die Verleihung der fiskalischen Vorrechte, so wie des Chausseegeld⸗Erhebungsrechts an die be⸗ reffende Actien⸗Gesellschaft; unter
» 3510. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Be⸗ stätigung der Statuten einer unter dem Namen: „Bel⸗ gisch⸗Rheinische Gesellschaft der Kohlenbergwerke an der Ruhr’ gebildeten Actien⸗Gesellschaft. Vom 23. März
1852; unter
3511. den Allerhöchsten Erlaß vom 24. März 1852, betreffend ddeie weitere Herabsetzung der Ruhrschifffahrts⸗Abgabe;
12. die Bekanntmachung über den Beitritt der Königlich hannoverschen Regierung zu dem Vertrage d. d. Gotha, den S. Ien 18518 sefgen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden. Vom 20, Mär.⸗ EEEEEEö 26. Marz
3513, die Bekanntmachung über die unterm 17. Wen d. J. exrfolgte Bestätigung des Statuts des Actien⸗Vereins dder Straße von Mayen nach Andernach und Neuwied vom 8. September 1851. Vom 27. März 1852; unter
3514. das Gesetz, betreffend die Erwerbung der Niederschle⸗ eß, 1 1 hle⸗ sisch⸗Märkischen Eisenbahn für den Staat. Sar
1. März 1852; unter
CCöö“ die Allerhöchste Bestä⸗ tigung der von der ederrheinischen Dampfschlepp⸗ schifffahrts⸗Gesellschaft zu Düsseldorf beschlossenen Ab⸗ änderung der Artikel 14 und 24 ihres Statuts. Vom
31. März 1852, und untr —
3516. die Bekanntmachung über den Beitritt der freien Hanse⸗ stadt Bremen zu dem Vertrage d. d. Gotha, den 15. Juli 1851 wegen gegenseitiger Verpflichtung zur
Uebernahme der Auszuweisenden. Vom 3. April 1852.
Berlin, den 10. April 1852. 8 88 ugt Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung. ““ “ 1“ “ 8 Ihn 2 mumgmi! “ “ 1111“¹“ 1I“
Kertegs⸗Ministerium.
Cirkular⸗Verfügung vom 18. März 1852 — betref⸗ fend die Buchung und Verrechnung der bei den Titeln 23, 25, 26, 27, 28 und 29 des General⸗Militair⸗Kassen⸗
Etats pro 1852 seq. vorkommenden Ausgaben bei den Truppen. r
Der Königlichen Intendantur wird auf den Bericht vom 14ten
v. Mts., betreffend die Buchung der bis zum Schlusse des vorigen Jahres durch die Geld⸗Verpflegungs⸗Berechnungen der Truppen zur Anweisung gekommenen, in Zukunft aber besonders zu erstat⸗ kehgen. Marsch⸗, Reise⸗ und Vorspann⸗ ꝛc. Kosten Folgendes er⸗ wiedert:
1) Da die vorerwähnten Ausgaben aus dem eisernen Verpflegungs⸗ Vorschuß bestritten werden, so ist nach §. 23 der speziellen Erläuterungen zum Kassen⸗Regulativ das eiserne Geld⸗Ver⸗ pflegungs⸗Vorschuß⸗Konto zu führen: .“ a) Geld⸗Verpflegungs⸗Kosten,
b) Natural⸗Verpflegungs⸗Kosten,
c) Marsch⸗, Reise⸗ und Transport⸗Kosten. Der §. 24 der Erläuterungen ist lung a. des gedachten Contos nach wie vor mit den Berechnungen in Uebereinstimmung zu halten bleibt.
„Das Vorschuß⸗Conto mit neuen Unterabtheilungen zu belasten, wüͤrde der Natur und Bestimmung desselben entgegen sein, wonach es nur alle diejenigen Ausgaben aufzunehmen hat, die zwar an sich legal sind, für die aber ihrer Seltenheit oder Eigenthümlichkeit wegen kein eigenes Conto existirt, in welches sie bis zur Wieder⸗ erstattung aufgenommen werden könnten.
2) Daß die den Truppen auf Grund allmonatlicher Ermittelun⸗
Jgr
Verpflegungs⸗
gen event. zu gewährenden extraordinairen Verpflegungs⸗Zu⸗
0
schüsse fortan beim Tit. XXIII. des General⸗Militair⸗Kassen⸗ Etats verausgabt, und wie alle übrigen, diesen Titel berüh⸗ renden Ausgaben in Quartal⸗Abschnitten besonders zur Liqui⸗ bation gebracht werden müssen, ist nach der diesseitigen Verfügung vom 14. Dezember v. J. (Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger 1851 Nr. 150, Seite 831) und dem der⸗ selben beigefügten Schema zur Quartal⸗Haupt⸗Liquidation über Natural⸗Verpflegungs⸗ und Vorspannkosten zweifellos. Der von der Gewährung eines extraordinairen Verpflegungs⸗ Zuschusses abhängige Löhnungs⸗Antheil für den 31sten eines Monats gehört als solcher, so lange überhaupt der ʒ3lste nicht wieder aus den Verpflegungs⸗ und Traktamentstagen scheidet, ausschließlich dem Titel III. des General⸗Militair⸗ Kassen⸗Etats an, und muß daher auch nach wie vor in den monatlichen Geld⸗Verpflegungs⸗Berechnungen, jedoch auf Grund derselben Stärke⸗Nachweisungen, welche später den Liquidationen über extraordinairen Verpflegungs⸗Zuschuß für den betreffenden Monat als Basis dienen, verausgabt werden. Rücksichtlich der nach dem Erlasse des Departements vom 15. Januar d. J. (Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger Nr. 28 Seite 143) vom Jahre 1852 ab gleichfalls beson⸗ ddeers anzuweisenden Kosten der Titel 26, 27, 28 und 29 des General⸗Militair⸗Kassen⸗Etats wird ferner bestimmt: 4) die Arzneikosten für Frauen und Kinder haben in Zukunft die 85 Intendanturen ohne weitere Anregung und Liquidirung halb⸗ lÜührlich den Truppen anzuweisen, und sind die betreffenden Beträge demnächst sogleich bei dem diesfälligen Conto in Ein⸗ nahme zu stellen. I Pflege⸗ und Schulgelder für Soldatenkinder, insoweit solche bisher noch durch die Verpflegungs⸗Berechnungen zur Erstat⸗ tung kommen, sind fortan halbjährlich besonders bei den In⸗ tendanturen zu liquidiren; wogegen 6) die Verpflegungskosten für Ersatz⸗ und Reserve⸗Mannschaften, fealls nach den darüber bestehenden Bestimmungen nicht beson⸗ dere Transportkosten⸗Berechnungen zu legen sind, künftig in Quartal-Abschnitten zur Liquidation zu bringen bleiben. 7) Die Verrechnung der Manöverkosten erfolgt — ohne Rück⸗ slssiicht auf besondere Zeit⸗Abschnitte — sobald solche vorgekom⸗ men sind. Die unter den Nummern 5, 6 und 7 bezeichneten Kosten werden bis zur definitiven Erstattung auf dem allgemeinen
* 2
künftig in drei Unter⸗Abtheilungen
dem nicht entgegen, weil Abthei⸗
nach Magdeburg.
487
Vorschuß⸗Konto oder dessen Unterabtheilungen (efr. §. 28 der Errläuterungen zum Kassen⸗Reglement) gebucht. Beerlin, den 18. März 1852. 88 8 88 888 “ “
8 Krie gs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departem (gez.) Gueinzius. Cammerer.
T1““
die Königliche Intendantur des II. Armee⸗Corps zu Stettin. Abschrift hiervon wird zur allgemeinen Kenntniß und Nachach⸗
tung mitgetheilt. .“ bhlibrexe
Beerrlin, den 18. März 1852.
Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement.
Gueinzius.
88
1uu“
u““ “
erfügung vom 1. April 1852 — betreffend die zu er⸗
stattenden Anzeigen bei anderweitiger Versorgung
der zur Anstellung bei der Gendarmerie notirten Individuen.
Durch das monatliche Cirkularschreiben Nr. 41 sub 5 ist be⸗ stimmt worden, daß bei anderweitiger Versorgung eines zur An⸗ stellung bei der Gendarmerie notirten Individuums den Brigadiers der Gendarmerie seitens der Truppentheile von einem solchen Falle
Nachricht gegeben werden soll. Da nach einer hier vorliegenden Anzeige des Kommandos der
Land⸗Gendarmerie jene Bestimmung in neuerer Zeit mehrfach nicht beachtet worden ist, so wird dieselbe den Truppen zur genaueren Befolgung hiermit in Erinnerung gebracht. 1
Berlin, den 1. April 1852. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Wangenheim. von Schüz.
Angekommey:
—◻
Abgereist: Se. Durchlaucht der Herzog von Rlatibor und Fürst von Corvey, nach Rauden. “
18 8 Der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen, von Witzleben,
Den 23. März v
G r. v. Lehnvorff, P. Fähnr. vom 3. Kür. Regt., Frhr. v. Bodel⸗ schwingh, P. Fähnr. vom 4. Kür. Regt., zu überz. Sec. Lts. befördert.
Hen 7. Märzz. 1
v. Berg, Oberst und Comdr. der 7. Kavall. Brig., gestattet, die Unif. des 6. Kür. Regts. beizubehalten, und soll derselbe bei diesem Regt. à la suite geführt werden. v. Barfus, Gen. Major a. D., gestattet, sich „v. Barfus⸗Falkenburg“ nennen und schreiben zu dürfen. v. Waldow, gelegt. 80
l“
Pommerenicke, Oberst⸗Lieut. u. Comdr. des 6. Artill. Regts., zum Chef des Generalstabes der Gen. Inspection der Artill. ernannt⸗ Bar. v. Seckendorff, Major vom 26. Inf. R 3. Bat. 26. Ldw. Regts. versetzt.
Den 30. März.
v. Holleuffer, Major und Comdr. des 3. Bats. 26. Regts., als Comdr. des Füsilier⸗Bats. zum 26. Inf. Regt. versetzt. 8
. 8 8
bei⸗
Dr. Hothorn, Unterarzt vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, Dr. Hesse, Unterarzt vom Kaiser Alexander Gren. Regt., Dr. Löck, Unterarzt vom Kaiser Franz Gren. Regt., Rottmann, Ünterarzt vom 27. Inf. Regt., Fischer, Rennschuh, Unterärzte vom 26. Inf. Regt., Dr. Hoburg, bD1 Charité⸗Unterärzte, sämmtlich zu Assistenz⸗Aerzten
1“
Militair⸗Verwaltung.
8 b “
Schlick, Bruno, Avpplikanten bei der Intend. des I. Armee⸗Corps, — unter Vorbehalt der nachträglichen technischen Ausbildung bei dem Montirungs⸗Depot, Schmidt, Lieut. a. D. u. Applikant bei der Intend. des VII. Armee⸗Corps, unter Vorbehalt der nachträglichen technischen Ausbildung bei den Lokal⸗Verwaltungen, — zu Sekretariats⸗Assistenten er⸗ nannt. Gelpcke, Sekretariats⸗Assistent von der Intend. des I., zu der des II. nee⸗Corps versetzt. 11A6*“*“ “
Nrovinzial⸗Behörden. 1“ L“
1 Nrooind-’-’d 6“
Ernannt sind: Der bisherige Appellationsgerichtsz⸗ Auskultator
Konstans August Karl von Saucken zum Appellationsgerichts⸗Referen⸗
8 Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich IX. V zu Reuß, von Neuhof in Schlesien.
Ernannt ist:
darius; der Aktuarius Porsch in Bartenstein zum etatsmäßigen Büreau⸗ Assistenten beim Kreisgerichte Heilsberg.
Versetzt sind: Der Kreisrichter Cramer in Friedland an das Kreisgericht zu Allenstein und der Kreisrichter Sierke in Saalfeld an das Kreisgericht zu Barxtenstein, mit der Function als Gerichts⸗Kommissarius in Friedland; der Kreis⸗Physikus Dr. Glede in Heilsberg nach Berent, Regierungs⸗Bezirks Danzig, und in dessen Stelle der Kreis⸗Physikus Dr. Wald aus Berent nach Heilsberg; der Post⸗Direktor Buse von Tilsit nach Memel; der kom. Rendant bei der Ober⸗Postkasse in Marienwerder, Milstrich, als prov. Vorsteher des Hof⸗Post⸗Amts nach Königsberg.
Vereidigt ist: Der Doktor der Medizin und Chirurgie Anton Hilbert zu Königsberg als praktischer Arzt und Operateur.
Verliehen ist: Die erledigte Försterstelle zu Gr. Baum, Ober⸗ försterei Neu⸗Sternberg, dem Förster Clär I.; die Försterstelle zu Grobka dem forstversorgungsberechtigten Sergeanten Holländer, auf Probe. t
Angestellt sind: Der Post⸗Expedient Kumanns aus Königsberg, in Pr. Holland; der Post⸗Expedient Wnorowski aus Königsberg, in Braunsberg; der Bezirks⸗Feldwebel Schweitzer aus Gerdauen als Post-⸗ Expediteur in Muldszen; der Lehrer Schlössing aus Muldszen als Post
Erpediteur in Gilgenburg.
Ausgeschieden ist: Der Post⸗Expediteur Schenk in Gilgenburg.
EFntlassen ist: Der Post⸗Direktor Krause in Memel.
Provinz Brandenburg.
In Stelle des vormaligen Bürgermeisters Muth der Pbiße Bürgermeister Berg zum kommissarischen Polizei⸗Anwalt für den Bezirk des Gerichts zu Arnswalde.
Bestätigt sind: Als Wege⸗Polizei⸗Distrikts⸗Kommissarien im züllichauer Kreise der Gutsbesitzer Schoenig zu Birkholz für den 8ten Bezirk, der Amtmann Burghardt zu Rackau für den 7ten Bezirk und der Schulze Hartmann zu Rentschen zu dessen Stellvertreter.
Erledigt ist: Die Küster⸗ und Schullehrerstelle in Betten, Diözese Dobrilugk; das mit dem Diakonat verbundene Rektorat in Triebel, Diözese Sorau.
Verlegt haben: Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburts⸗ helfer Dr. Frühauf den Wohnsitz von Berlin nach Vetschau; der prak⸗ tische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Oscar Gallus von Luckau nach Schmiedeberg (Provinz Sachsen) und der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Wolff von Finsterwalde nach Loburg (Regierungs⸗ bezirk Magdeburg)
EE11“n
““ 1“] inz Schlesien. Bestätigt sind: Der seitherige Hülfslehrer in Klopschen, Johann Weikert, als Schullehrer und Organist zu Groß⸗Logisch, gloganer Kreises. Erledigt ist: Durch den Tod des Schullehrer Pohl zu Briesche,
— 8
FPFProvinz sse : Der Lehrer Radau von Gr.